Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.2 Leibrenten, dauernde Lasten

Rz. 391 Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Leibrenten, dauernde Lasten, § 22 Nr. 1 EStG) unterlagen bis Vz 2004 nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG nur insoweit der beschr. Steuerpflicht, als ein Steuerabzug von der Quelle vorgesehen war. Da dies nicht der Fall war, unterlagen diese Einkünfte nicht der beschr. Steuerpflicht. Durch G. v. 5.7.2004[1] wurde die Regelung ab Vz 2005 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.2 Veräußerungsgewinn bei Anteilen nach § 17 EStG, Doppelbuchst. aa)

Rz. 168 Der Tatbestand des Doppelbuchst. aa) erfasst die Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH, SE), die Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben.[1] Es handelt sich insoweit um inländische Kapitalgesellschaften, die unbeschränkt stpfl. sind. Deutschland nimmt das Besteuerungsrecht bei diesen Kapitalgesellschaften nicht nur für die Einkünft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.1 Einkünfte aus Ausübung oder Verwertung

Rz. 236 § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG definiert das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik bei nichtselbstständiger Arbeit § 19 EStG Rz. 19a) von beschr. stpfl. Arbeitnehmern.[1] Der regelmäßige Anknüpfungspunkt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist, ebenso wie bei der selbstständigen Arbeit, die Ausübung oder Verwertung im Inland. Da es genügt, dass die selbstständige A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Steuerabzug auf Anordnung des FA (Abs. 7)

Rz. 193 Nach § 50a Abs. 7 EStG ist das FA berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die Steuer durch Steuerabzug erheben zu lassen, wenn nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug zu erfolgen hat.[1] Rz. 194 Die Vorschrift ist durch G. v. 11.10.1995[2] ab Vz 1997 neu gefasst worden, um rechtliche Probleme zu beseitigen, die mit der alten Fassung verbunden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Sonderregeln für EU- und EWR-Fälle

Rz. 119 Um europarechtliche Probleme des Steuerabzugs zu vermeiden, enthält Abs. 3 eine Sonderregelung für EU- und EWR-Fälle. Allgemein zu den europarechtlichen Problemen vgl. Rz. 8ff. Die Sonderregelung besteht darin, dass der Vergütungsgläubiger gegenüber dem Vergütungsschuldner die mit den Vergütungen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.6 Tätigkeit an Bord eines Luftfahrzeugs

Rz. 281 § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e EStG enthält eine Sondervorschrift für die Tätigkeit in einem Luftfahrzeug. Für Schiffspersonal gilt diese Regelung nicht. Rz. 282 Die Vorschrift ist eingefügt worden durch G. v. 19.7.2006[1] mit Wirkung ab Vz 2007. Die Vorschrift wurde dadurch erforderlich, dass durch die übrigen Tatbestände der Nr. 4 ein Besteuerungsrecht nur bei Tätigkei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.4 Stille Gesellschaft und partiarisches Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 302 Zu den Begriffen "stille Gesellschaft" und "partiarisches Darlehen" vgl. § 20 n. F. EStG Rz. 138, 147. Die Erträge unterliegen einer KapESt von 25 % zuzüglich SolZ. Ist Anteilseigner eine Körperschaft, gilt die Reduzierung auf 15 % nach § 44a Abs. 9 S. 1 EStG (Rz. 298). Rz. 302a Die beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG greift nur ein, wenn der stille Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.7 Sonstige Zinserträge

Rz. 360 Kapitalerträge, die nicht in Nr. 5 aufgeführt worden sind, unterliegen nicht der beschr. Steuerpflicht. Das betrifft insbesondere Zinsen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, wenn die zugrunde liegende Forderung nicht dinglich gesichert ist. Das betrifft sowohl Zinsen zwischen verbundenen Unternehmen als auch zwischen Dritten sowie Zinszahlungen an Bankinstitute. Zu Zinszahlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.1 Allgemeines

Rz. 48 Bei der unbeschränkten Steuerpflicht bildet den Anknüpfungstatbestand, und damit die Rechtfertigung, für die steuerliche Erfassung regelmäßig die persönliche Beziehung zum Inland, d. h. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt. Bei der beschr. Steuerpflicht tritt an die Stelle dieser persönlichen Beziehung eine sachliche Beziehung, nämlich die Einkunftsquelle im Inlan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Abgeltung durch den Steuerabzug

Rz. 92 Soweit Einkünfte eines beschr. Stpfl. einem Steuerabzug (Quellensteuer) unterliegen, ist die Steuer mit diesem Steuerabzug grundsätzlich abgegolten. Es erfolgt dann keine Veranlagung; zu Ausnahmen von der Abgeltung Rz. 108ff. Rz. 93 Zweck der Abgeltung durch den Steuerabzug ist die Erleichterung des Verfahrens. I. d. R. hat ein Stpfl., der nur abzugspflichtige inländis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.3 Veräußerungsgewinn bei umwandlungsgeborenen Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften, Doppelbuchst. bb)

Rz. 173 Der Tatbestand des Buchst. e Doppelbuchst. bb) betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht im Inland haben. Der Veräußerungsgewinn, den ein beschränkt Stpfl. erzielt, indem er Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung nicht im Inland hat, kann nur unter besonderen Voraussetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5 Steuerabzug auf der zweiten Stufe (Abs. 4)

Rz. 134 Der Steuerabzug nach Nr. 1 oder Nr. 2 erfolgt nicht nur bei der ausführenden Person selbst, sondern auch bei Veranstaltern und anderen zwischengeschalteten Gesellschaften, unabhängig davon, ob Gesellschafter dieser zwischengeschalteten Gesellschaften die ausübenden Personen selbst oder Dritte sind, und auch unabhängig davon, ob diese Personen im Inland oder im Auslan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Mögliche Rechtsformen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Besitz- bzw. Betriebsunternehmen können verschiedene Rechtsformen aufweisen. Nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die – in der Praxis bevorzugt verwendeten und steuerrechtlich möglichen – Rechtsformen geben:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.1 Ausnahme für Betriebsstätteneinkünfte (Abs. 2 S. 2 Nr. 1)

Rz. 108 § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG enthält eine Ausnahme von der Abgeltungswirkung des Steuerabzugs für Betriebsstätten. Diese Vorschrift war ursprünglich im ersten Teil des Abs. 5 S. 2 enthalten und ist durch G. v. 19.12.2008[1] in Abs. 2 und eine eigene Nummer umgegliedert worden. Eine sachliche Änderung war hiermit nicht verbunden. Einer weitere Ausnahme von der Abgeltun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 § 49 EStG knüpft an die Definition der beschr. Steuerpflicht in § 1 Abs. 4 EStG an. Zur Unterscheidung zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht vgl. daher Erl. zu § 1 EStG. Durch die beschr. Steuerpflicht soll die wirtschaftliche Tätigkeit nicht im Inland ansässiger natürlicher Personen und Körperschaften steuerlich belastet werden. Diese Belastung ist aus 2 G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 11 Besteuerungsrecht Deutschlands

Rz. 237 Bei dem Übernahmeergebnis handelt es sich um einen Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft. Das Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich dieses Übernahmeergebnisses hängt zum einen davon ab, ob der Anteilseigner insoweit der unbeschränkten bzw. beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bei Bestehen eines Auslandsbezugs mu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.5 Seeschiffe und Luftfahrzeuge, Nr. 2 Buchst. b, c

Rz. 105 Der beschr. Steuerpflicht unterliegende inländische Einkünfte entstehen auch aus dem Betrieb eigener oder gecharterter Seeschiffe oder Luftfahrzeuge. Es handelt sich um einen speziellen Tatbestand, der die beschr. Steuerpflicht auf gewerbliche Einkünfte ausdehnt, für die im Inland keine Betriebsstätte und kein ständiger Vertreter unterhalten wird. Ist dies doch der F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3 Steuerabzug bei im Inland ausgeübten künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden und ähnlichen Darbietungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 31 Nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die Steuer bei Einkünften, die durch künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen im Inland bezogen werden, sowie bei Einkünften aus Leistungen, die mit den genannten Darbietungen zusammenhängen, durch Steuerabzug zu erheben. Die gegenwärtige Fassung der Nr. 1 geht auf das G. v. 19.12.2008[1] zurück ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.2 Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 294 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen alle von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfassten Gewinnanteile und sonstigen Bezüge (§ 20 n. F. EStG Rz. 95ff.). Auskehrungen auf Genussrechte fallen hierunter, wenn die Genussrechte beteiligungsähnlich sind, also eine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös gewähren.[1] Mit erfasst werden auch die verdeckten Gewinnausschüttungen.[...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.3 Ansatz des "neutralen Vermögens" (§ 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG)"

Rz. 146 Nach § 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG sind die übergegangenen Wirtschaftsgüter bei der Ermittlung des Übernahmegewinns bzw. -verlusts – unabhängig von ihrem Ansatz in der Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft – mit dem gemeinen Wert anzusetzen, soweit an ihnen bei der übertragenden Körperschaft kein deutsches Besteuerungsrecht hinsichtlich einer Veräußerung bestand. Dam...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.5 Abzugssteuern nach § 50a Abs. 1 EStG (Abs. 2 S. 2 Nr. 5)

Rz. 133 Die Abgeltungswirkung der Abzugssteuern kann bei beschr. Stpfl. zu einer höheren Steuer führen als die Steuerlast bei vergleichbaren Sachverhalten, die von unbeschränkt Stpfl. verwirklicht worden sind. Dies beruht darauf, dass der Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen vorgenommen wird, ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten daher grundsätzlich nicht möglich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 3 Isolierende Betrachtungsweise, Abs. 2

Rz. 425 § 49 Abs. 2 EStG enthält die gesetzliche Regelung der sog. "isolierenden Betrachtungsweise". Hierbei handelt es sich um die einer Fiktion ähnlichen Regelung zur Begrenzung des der steuerlichen Beurteilung unterliegenden Sachverhalts. Der Sachverhalt wird danach nicht in seiner vollen Komplexität gewürdigt und unter eine steuerliche Vorschrift subsumiert, sondern er w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.5 Entfallene Steuerabzugsverpflichtungen für Vergütungen

Rz. 80 Bei Vergütungen für die Nutzung beweglicher Sachen, die bis zum 31.12.2008 zugeflossen waren, war der Steuerabzug vorzunehmen. Die Vergütung musste für die Nutzung, sie durfte nicht für die Übertragung des Eigentums an der beweglichen Sache gezahlt werden (zur Ausdehnung auf Veräußerungen vgl. Rz. 82). Soweit die Vergütung, und sei es auch eine laufende Vergütung, für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.4 Ständiger Vertreter

Rz. 101 Neben der inländischen Betriebsstätte bildet auch der inländische ständige Vertreter nach § 13 AO einen Anknüpfungstatbestand für die beschr. Steuerpflicht.[1] Während der ständige Vertreter nach inländischem Recht einen selbstständigen Anknüpfungstatbestand für die beschr. Steuerpflicht bildet, mit der Folge, dass keine GewSt-Pflicht eintritt, weil keine inländische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.3 Künstlerische Tätigkeit

Rz. 124 Eine künstlerische Tätigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. durch eine eigenschöpferische Leistung seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft eines Themas zum Ausdruck bringt und über die hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht.[1] Künstlerisch ist nicht nur die Tätigkeit des Darbietenden selbst, wie Musiker, Schau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.9 Einkünfte aus der Verschaffung der Gelegenheit zur Verpflichtung eines Berufssportlers, Buchst. g

Rz. 213 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] ist ein neuer Buchst. g an § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG angefügt worden. Dadurch werden Einkünfte in die beschr. Steuerpflicht einbezogen, die aus der Verschaffung der Gelegenheit erzielt werden, einen Berufssportler im Inland vertraglich zu verpflichten. Die Neuregelung ist ab Vz 2010 anwendbar. Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5 Ausländische Einkünfte bei beschränkt Steuerpflichtigen (Abs. 3)

Rz. 171 Es kann vorkommen, dass im Rahmen der inländischen Einkünfte eines beschr. Stpfl. ausl. Einkünfte anfallen, z. B. weil dessen inländische Betriebsstätte im Ausland Aktivitäten entfaltet, die im Ausland zur beschr. Steuerpflicht führen, etwa weil der inländischen Betriebsstätte zustehende immaterielle Wirtschaftsgüter einem ausl. Lizenznehmer zur Nutzung überlassen wu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.2 Angemessenheit der Nutzungsvergütung

Rz. 203 Eine allgemeingültige Richtlinie oder Formel zur Ermittlung eines angemessenen Nutzungsentgelts existiert nicht[1], sodass hier mitunter ein erheblicher Ermessensspielraum besteht. Rz. 204 Unter Ausgleich der Interessen von Pächter und Verpächter sind insbesondere folgende Umstände bei der Ermittlung des Nutzungsentgelts zu berücksichtigen: Kapitalverzinsung, Vergütun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.1 Allgemeines

Rz. 118 Durch G. v. 19.12.1985[1] mit Wirkung ab Vz 1986 ist Nr. 2 Buchst. d mit einer Sonderregelung für künstlerische, sportliche, artistische oder ähnliche Darbietungen eingefügt worden.[2] Mit dieser Regelung sollte eine Lücke geschlossen werden, die sich in zweifacher Hinsicht aus der bisherigen Regelung ergab: Berufssportler, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Neufassung durch das Gesetz v. 19.12.2008

Rz. 29 Die Vorschrift ist in den Abs. 1–4 durch das G. v. 19.12.2008[1] völlig neu gestaltet worden.[2] Die Trennung der Regelungen für die Aufsichtsratsteuer in Abs. 1–3 und für die übrigen Vergütungen in Abs. 4 wurde aufgegeben. Das hat zur Folge, dass die Abs. 2–5 für alle Arten der Vergütungen gelten und daher eine Art allgemeine Regeln für den Steuerabzug nach § 50a ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 52 Der Tatbestand des § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG i. d. F. des Gesetzes v. 19.12.2008[1] ersetzt für Vergütungen, die nach dem 31.12.2008 zufließen, den Tatbestand des § 50a Abs. 4 Nr. 3 EStG (§ 52 Abs. 58a S. 1 EStG). Der Tatbestand ist durch die Neufassung der Vorschrift im Wesentlichen unverändert geblieben. Die Neuregelung hat lediglich 2 Änderungen gebracht. So wurde de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.3 Veranlagung von Angehörigen der EU- und EWR-Staaten (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. b)

Rz. 122 Nach § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. b EStGkönnen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die Angehörige der EU- bzw. EWR-Staaten sind, die Veranlagung zur ESt beantragen und damit die Abgeltungswirkung der abgezogenen LSt ausschließen. Rz. 123, 124 einstweilen frei Rz. 125 Die Antragsveranlagung gilt für beschr. stpfl. Arbeitnehmer mit Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.1 Land- und Forstwirtschaft, Nr. 1

Rz. 58 Die Einkünfte eines Stpfl., der im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, sind inländische Einkünfte, wenn die Land- und Forstwirtschaft im Inland betrieben wird. Das ist der Fall, wenn der Grund und Boden im Inland belegen ist (§ 34d EStG Rz. 5). Auf das Vorliegen einer Betriebsstätte nach § 12 AO bzw. den Ort der Geschäftsleitung des land- und forst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2 Verfahrensvorschriften zum Steuerabzug

Rz. 152 Nach § 50a Abs. 5 S. 1 EStG entsteht die Steuer mit Zufluss der Vergütung bei dem Gläubiger.[1] Konkretisiert wird der Zeitpunkt des Zuflusses in § 73c EStDV. Maßgebender Zeitpunkt ist danach sowohl bei regelmäßiger Zahlung als auch bei Hinausschieben der Zahlung wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners als auch bei Zahlung von Vorschüssen der Zei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.3 Private Veräußerungsgeschäfte

Rz. 397 Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG, § 23 EStG) unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG nur dann der beschr. Steuerpflicht, wenn Gegenstand des Veräußerungsgewinns im Inland belegene Grundstücke (Buchst. a) oder grundstücksgleiche Rechte (Buchst. b) sind. Rz. 398 einstweilen frei Rz. 399 Durch die Verweisung in § 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG auf § 22...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.7 Einkünfte einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft oder Gemeinschaft, Nr. 11

Rz. 424b § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG ordnet die Einkünfte der ausl. Gesellschafter einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft als inländische Einkünfte ein und unterwirft sie damit der beschr. Stpfl. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.6.2021 angefügt worden.[1] Mit ihr wird Art. 9a der EU-Richtlinie v. 29.5.2017 umgesetzt.[2] Betroffen von der Regelung sind die Gesellschafter ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.4 Abgeordnetenbezüge

Rz. 405 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen nach § 49 Abs. 1 Nr. 8a EStG auch die in § 22 Nr. 4 EStG genannten Abgeordnetenbezüge. Zum Umfang dieser Bezüge § 22 EStG Rz. 182ff. Ein besonderer Anknüpfungstatbestand an das Inland ist nicht vorgesehen. Es genügt, dass die Bezüge aufgrund der entsprechenden inländischen Gesetze gezahlt werden. Nach den DBA fallen die Vergütun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.4 Aufzeichnungspflichten und Steuerbescheinigung

Rz. 168 Der Steuerabzugsverpflichtete hat bestimmte Aufzeichnungen zu führen, um der Finanzbehörde die Prüfung der richtigen Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge zu ermöglichen; zu Einzelheiten vgl. § 73d EStDV. Der Steuerabzugsverpflichtete unterliegt hinsichtlich des Steuerabzugs nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO der Außenprüfung.[1] Rz. 169 Da die Abgeltungswirkung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2.1 Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

Rz. 7 § 50a EStG enthält eine gewisse Ungleichbehandlung der beschr. Stpfl. gegenüber den unbeschränkt Stpfl., bei denen bei Vergütungen der in § 50a EStG genannten Art kein Steuerabzug vorgenommen wird. Dies stellt zwar eine Ungleichbehandlung i. S. d. Art. 3 GG dar, doch ist diese Ungleichbehandlung dadurch gerechtfertigt, dass bei beschr. Stpfl. wegen des weniger intensiv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.6 Steuerabzug bei Aufsichtsratsvergütungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 88 Nach § 50a Abs. 1 Nr. 4 EStG unterliegen die Einkünfte beschr. stpfl. Personen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung inländischer Körperschaften und Personenvereinigungen beauftragt sind, dem Steuerabzug. Da es sich dabei i. d. R. um Aufsichtsratsmitglieder handelt, wird diese Abzugsteuer auch als "Aufsichtsratsteuer" bezeichnet. Rz. 89 Die Vorschrift war urspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Erlass und Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 174 § 50 Abs. 4 EStG ermächtigt die Finanzbehörde, die Steuer bei beschr. Stpfl. unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen. Der Erlass oder die Pauschalierung war ursprünglich davon abhängig, dass hierfür volkswirtschaftliche Gründe vorlagen oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig war. Geg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.1 Allgemeines

Rz. 287 § 49 Nr. 5 EStG enthält die Regelung, welche Einkünfte aus Kapitalvermögen unter die beschr. Steuerpflicht fallen. Es fallen nur solche Einkünfte aus Kapitalvermögen unter die beschr. Steuerpflicht, die eine besonders enge Verbindung zum Inland aufweisen. Deutlich wird dies aus § 49 Nr. 5 Buchst. c EStG, wonach ein dinglicher Bezug zum Inland bestehen muss, um die be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Vereinbarkeit der beschränkten Steuerpflicht mit höherrangigem Recht

Rz. 6 Die Unterschiede zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht, und insbes. die tendenziell bestehende Höherbelastung des beschränkt Stpfl., haben die Frage aufgeworfen, ob diese Regelungen mit dem GG und dem EG-Vertrag vereinbar sind. Rz. 7 Grundsätzlich gilt auch für beschr. Stpfl. der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dami...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Allgemeines

Rz. 21 Der Schuldner hat bei bestimmten Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG den Steuerabzug vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger der Vergütung beschr. stpfl. ist. Es muss also nach § 49 EStG beschr. Steuerpflicht bestehen. Ist der Empfänger der Vergütung unbeschränkt stpfl., besteht für den Vergütungsschuldner keine Verpflichtung zum Steuerabzug. Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2.2 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Rz. 8 Der Steuerabzug bei beschr. Stpfl. ist europarechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, auch wenn bei unbeschränkt Stpfl. kein Steuerabzug erfolgt. Die unbeschränkte und die beschr. Steuerpflicht beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Hieraus folgen zwingend unterschiedliche Steuererhebungsmodalitäten. Ein unbeschränkt Stpfl. unterliegt unmittelbar der steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 37 Für beschränkt Stpfl. gelten die allgemeinen Regeln über die Ermittlung der Einkünfte (§ 2 Abs. 1, 2 EStG), ggf. i. V. m. den speziellen Vorschriften zu den einzelnen Einkunftsarten (§§ 13ff. EStG). Für Gewinneinkünfte[1] gelten die §§ 4–7k EStG. Hierbei sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu erfassen. Der Gewinn ist durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1, § ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 80 Die Verschmelzung stellt sich als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang dar. Aus der Sicht der übertragenden Körperschaft liegt ein Veräußerungsgeschäft und aus der Sicht des übernehmenden Rechtsträgers ein Anschaffungsgeschäft vor. Der gegenteiligen Auffassung, wonach sich der Vermögensübergang im Rahmen der Verschmelzung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vollzieht, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.5 Besitzzeitanrechnung (§ 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG)

Rz. 109 Nach § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG ist der Zeitraum der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft dem übernehmenden Rechtsträger zuzurechnen, wenn die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam ist. Zu einer Anrechnung der Vorbesitzzeit kommt es z. B. in den Fällen von § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG. Auch Beha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.1 Grundsätzee

Rz. 156 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen der Betriebsaufspaltung kumulativ vor, betreibt neben der Betriebsgesellschaft auch das Besitzunternehmen einen Gewerbebetrieb, der auch der GewSt unterliegt.[1] Anders als bei der Betriebsverpachtung im Ganzen (vgl. Rz. 228, 228b) sind die hierfür entwickelten Grundsätze, denen zu Folge die GewSt-Pflicht regelmäßig erlischt, nic...mehr