Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben erfahren. In manc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 3 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bewirtschaftet ein im Inland ansässiger StPfl einen luf Betrieb bzw Flächen im Ausland (oder lässt er ihn auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaften), unterliegen die daraus erzielten Einkünfte grundsätzlich gemäß § 1 Abs 1 EStG der deutschen Besteuerung. Dies gilt uneingeschränkt immer dann, wenn ein DBA fehlt oder in vorhandenen DBA das ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Grundvoraussetzungen

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neben den sonstigen Voraussetzungen des § 6 UStG muss die Lieferung im Inland nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar sein. Für eine nicht steuerbare Lieferung erübrigt sich die Frage nach einer Steuerbefreiung. Hierfür muss die Lieferung (vgl. die Kommentierung zu § 3) durch einen Unternehmer (vgl. die Kommentierung zu § 2) im Inland (vgl. die ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Liefern Personen, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind, im Inland ein neues Fahrzeug, das bei der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, so werden sie für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt. Dasselbe gilt, wenn der Lieferer eines neuen Fahrzeugs Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist und die Lieferung nicht i. R. d....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Erwerbsort im Regelfall (§ 3d S. 1 UStG)

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein i. g. Erwerb bedingt i. g. Lieferungen (§ 1a Abs. 1 UStG) oder ein i. g. Verbringen (§ 1a Abs. 2 UStG) und damit eine Warenbewegung aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates. Hieran anknüpfend legt § 3d S. 1 UStG den Erwerbsort für den Regelfall in das Gebiet des Mitgliedstaates, in dem sich der Gegen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach italienischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Italien Vorsteuerbeträge nur vergütet, wenn das andere Land dies ebenfalls an italienische U...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach luxemburgischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Luxemburg vergütet grundsätzlich an Antragsteller aus allen Drittstaaten. Anträge können für ganze Kj. gestell...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach finnischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Finnland vergütet grundsätzlich an Antragsteller aus allen Drittstaaten. Anträge können für ganze Kj. oder für Peri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Europarecht und die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht

Rz. 16 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidung des EuGH v. 11.12.2003[2] zur Unzulässigkeit des fehlenden Schuldenabzugs bei beschränkter Steuerpflicht in den Niederlanden ist auch bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer der Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 Abs. 1 EG, jetzt Art. 63 AEUV) und Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EG, jetzt Art. 49 ff. AEUV) zu bea...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Beförderungsleistung/Besorgungsleistungen

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aus der Sicht des § 4 Nr. 3 UStG ist die Vorschrift des § 3 Abs. 11 UStG (Dienstleistungskommission) v.a. für die Spediteure von Bedeutung. Nach § 453 Abs. 1 HGB besorgt der Spediteur die Versendung eines Gutes, seine Leistung fällt daher grundsätzlich über § 3 Abs. 11 UStG in den Anwendungsbereich des § 4 Nr. 3 UStG. Besorgt der Spediteur ei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.13.1 Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2014

Rz. 175 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2010 bestimmt sich im B2B-Bereich der Leistungsort bei Güterbeförderungen (Leistungen i. S. d. § 3b Abs. 1 S. 3 und Abs. 3 UStG), selbstständigen Güterbeförderungsnebenleistungen (Beladen, Entladen, Umschlagen oder bei ähnlichen mit der Beförderung eines Gegenstandes im Zusammenhang stehenden Leistungen i. S. d. § 3b Abs. 2 UStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Grenzpendler

Tz. 31 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Grenzpendler pendeln normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus zu ihrem Arbeitsplatz in einem anderen Staat. Sollten diese nun vermehrt ihrer Tätigkeit im Home Office nachgehen, kann dies auch steuerliche Folgen auslösen, etwa dann, wenn nach den zugrunde liegenden Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens der beiden betroffenen Staaten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 85 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 4, Abs. 9a ErbStG und § 13b Abs. 10 ErbStG hat sich der Katalog der gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen erheblich erweitert. Danach stellen die für die Feststellung nach § 151 BewG örtlich zuständigen Finanzämter (s. § 152 BewG) neben den in § 151 BewG genannten Besteuerungsgrundlagen folgende weitere Besteuerungsgrundlagen ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 6 Abs. 3a UStG regelt die Voraussetzungen der Ausfuhrlieferung in Fällen des nichtkommerziellen Reiseverkehrs ("Export über den Ladentisch"). In den Anwendungsbereich der Vorschrift fällt auch die Lieferung von Waren im Transitbereich deutscher Flughäfen in sog. Duty-Free-Läden (vgl. BFH, Urteil vom 03.11.2005, Az: V R 63/02, BStBl II 2006,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Innergemeinschaftlicher Warenverkehr (Grundzüge)

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bis einschließlich 1992 war eine Warenlieferung von Deutschland in das Ausland (Export) als so genannte Ausfuhrlieferung steuerfrei (§§ 4 Nr. 1, 6 UStG), wenn die Ausfuhr buch- und belegmäßig nachgewiesen wurde. Dies gilt seit 1993 nur noch im Verhältnis zu Drittstaaten. Innerhalb der EU wird der Warenexport umsatzsteuerlich nunmehr als i. g....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach litauischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird nur an Unternehmen aus Armenien, Großbritannien, Island, Kanada, Norwegen, der Schweiz und der Türkei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach irischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Anträge können für ganze Kj. oder für Perioden von mindestens drei Kalendermonaten gestellt werden. Der Mindestvergütu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach griechischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Griechenland vergütet aktuell daher nur an Antragsteller aus der Schweiz oder aus Norwegen. Britische Unternehmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach bulgarischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell besteht u. a. mit folgenden Staaten Gegenseitigkeit: Großbritannien, Island, Israel, Kanada, Nordmazedoni...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach schwedischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Schweden grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach zyprischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell besteht nur Gegenseitigkeit mit Israel und der Schweiz. Verhandlungen mit Großbritannien laufen. Anträge kön...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach estnischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Es gibt hierzu keine offiziellen Veröffentlichungen, doch wird i. d. R. an Unternehmen aus Island, Israel, Norwegen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Vorsicht bei Drittlandsfragen

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Umsatzsteuerrecht kennt keine DBA; jedes Land der Welt regelt seine Umsatzsteuerfragen damit grundsätzlich autark. Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Viele Drittstaaten haben sich aber – ob der Vorteile des Vorsteuerabzugs (Arbeitsteilung bleibt unbesteuert!) – bei der Gestaltung ihres eigenen Umsatzsteuerrechts an den Grundsätzen und Leitli...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Anträge können in niederländischer, englischer oder deutscher Sprache gestellt werden. Gegenseitigkeit wird nicht verlangt. Ein Antrag ist grundsätzlich bis zum 30.06. des Folgejahres einzureichen. In den Niederlanden kann der An...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.7 Querverweise

Rz. 179 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Vertrauensschutz vgl. auch EuGH vom 21.02.2008, Rs. C-271/06 Netto Supermarkt GmbH & Co. OHG, UR 2008, 508; Folgeentscheidung des BFH vom 30.07.2008, Az: V R 7/03 (V), BFH/NV 2009, 438) zu der Frage, ob es bei Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten bei Belegfälschungen durch den Abnehmer einen Vertrauensschutz geben kann.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12 Unentgeltliche Ausfuhrlieferung und Entnahme

Rz. 166 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 6 Abs. 5 UStG schließt die Anwendung der Steuerbefreiung für Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG aus. Die Vorschrift wurde durch das StEntlG 1999/2000/2002 (Gesetz vom 24.03.1999, BGBl I 1999, 402) mit Wirkung ab 01.04.1999 angefügt. Unter die Regelung des § 3 Abs. 1b UStG fällt insbesondere die Entnahme von Gegenständen durch den Untern...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Schritt 2: Einkauf einer externen Beratung empfehlen

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Umsatzsteuerrecht kennt keine DBA. Jedes Land der Welt regelt seine Umsatzsteuerfragen damit grundsätzlich autark (vgl. Rz. 11). Viele Drittstaaten haben sich aber – ob der Vorteile des Vorsteuerabzugs (Arbeitsteilung bleibt unbesteuert!) – bei der Gestaltung ihres eigenen Umsatzsteuerrechts an den Grundsätzen und Leitlinien des europäisc...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach dänischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Dänemark grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können fü...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach spanischem Recht Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Spanien vergütet derzeit lediglich Antragstellern aus Kanada, Israel, Japan Monaco, Norwegen, der Schweiz und dem Verein...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Kleinsendungs-Einfuhrfreimengen-Verordnung (KF-VO)

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Diese VO gilt für die Versendung von Waren in Kleinsendungen bis zu einem Warenwert je Sendung von 45 EUR. Kleinsendungen sind gelegentliche Sendungen nicht kommerzieller Art, die von natürlichen Personen aus Drittstaaten unentgeltlich an andere natürliche Personen gesandt werden und ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch im Haush...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach französischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Der Mindestvergütungsbetrag in einem Antrag für weniger als ein, aber mindestens ein Vierteljahr muss 400 EUR be...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach lettischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird nur an Unternehmen aus Großbritannien, Island, Monaco, Norwegen und der Schweiz die Vorsteuer vergütet...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren (§ 27 Abs. 14 UStG)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18 Abs. 9 UStG beinhaltet die Reglungen zum Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren, das ausländische Unternehmer betrifft, die ihre Ansprüche auf Zurückerhalt entstandener deutscher Vorsteuerbeträge nicht im "normalen" Voranmeldungsverfahren befriedigen können, weil sie für Zwecke von steuerbaren Ausgangsumsätzen im Inland nicht umsatzsteuerlich ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Allgemeines und Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18g UStG bestimmt ausschließlich, auf welchem Weg ein im Inland ansässiger Unternehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuern stellt, diesen Antrag zu stellen hat. Das deutsche Recht dagegen kennt für Anträge im Inland ansässiger Unternehmer, die in Drittstaaten gestellt werden, anders als § 18g UStG fü...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach portugiesischem Recht Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Allerdings gibt es keine verbindliche Regelung, und es sind Fälle bekannt, in denen Antragstellern aus dem gleichen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Begriffsbestimmungen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Linienverkehr umfasst die regelmäßige Beförderung von Personen auf einer zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichteten und genehmigten Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- oder aussteigen können. Mitzuführen ist die Genehmigung für jede Teilstrecke der von der jeweiligen Linie zu befahrenden ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach rumänischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird i. d. R. nur an Unternehmen aus Norwegen, Serbien und der Schweiz die Vorsteuer vergütet. Es ist nich...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach belgischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Belgien grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können fü...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach maltesischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Malta grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach polnischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird i. d. R. nur an Unternehmen aus Island, Nordmazedonien, Norwegen und der Schweiz die Vorsteuer vergüte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.3 Vergütungszeitraum

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate in einem Kj. umfassen. Es müssen nicht in jedem Kalendermonat Vorsteuerbeträge angefallen sein. Für den restlichen Zeitraum eines Kj. können die Monate November und Dezember oder es kann auch nur der Monat Dezember Vergütungszeitraum sein. Wegen der Auswirkungen ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Luxemburg von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 9 und Art. 11 Mehrwertsteuergesetz)....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 207. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SteuerumgehungsbekämpfungsG – StUmgBG) v 23.06.2017, 1682

Rn. 227 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Nach Veröffentlichung der "Panama Papers" durch ein Journalistennetzwerk im April 2016 betr sog Briefkastenfirmen o auch Domizilgesellschaften hat das Bundeskabinett am 21.12.2016 den RegE eines SteuerumgehungsbekämpfungsG ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht; die Verabschiedung durch den BR erfolgte am 02.06.2017. Ein erhöhtes Entdeckungs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Vorsteuerabzug (Legaldefinition, § 25c Abs. 4 f. UStG)

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung berechtigt grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug. Damit die Vorteile der Sonderregelung gewahrt bleiben und Wettbewerbsverzerrungen im Hinblick auf eingeführtes Anlagegold vermieden werden, ist in bestimmten Fällen (z. B. Ankauf des Goldes, Umwandlung von Geld in Anlagegold, Umformen von Anlagegold) ein Vorsteuerabzug mög...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Rumänien von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 266 und Art. 270 Steuergesetz). Mietk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Antragsrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht nach Abs. 3 (weggefallen ab 25.6.2017)

Rz. 110 [Autor/Stand] Für Erwerbe ab dem 14.12.2011 (§ 37 Abs. 7 ErbStG und Rz. 15.1) und auch für Erwerbe, für die die Steuer vor dem 14.12.2011 entstand, soweit Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig waren), in denen der Erblasser und Erbe oder Schenker und Beschenkter im Ausland wohnten (jedoch nur, wenn sie in einem EU- oder EWR-Staat ansässig waren und die Staatsang...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3e UStG wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (StMBG vom 21.12.1993, BGBl I 1993, 2310) m. W. v. 01.01.1994 neu in das UStG eingefügt. Die Vorschrift ist eine besondere Lieferortsregelung, die seit dem 01.01.1994 den allgemeinen Bestimmungen des § 3 Abs. 5a ff. UStG und des § 3c UStG voran...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Frankreich von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 256 CGI). Mietkauf gilt als Lieferu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Polen von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen aller Formen von Energie (vgl. Art. 2 sowie Art. 5 und Art. 7 Mehrwertsteuerge...mehr