Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.6.3 Abnehmernachweis

Rz. 88 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neben dem Ausfuhrnachweis und dem Buchnachweis muss der Unternehmer auch einen Abnehmernachweis erbringen, da die Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a UStG tatbestandsmäßig den Wohnort oder Sitz des Abnehmers im Drittlandsgebiet erfordert (vgl. BFH vom 25.10.1979, Az: V B 5/79, BStBl II 1980, 110; BFH vom 14.12.1994, Az: XI R 70/93, BStBl II 199...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach italienischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Italien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Italien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Italien steuerba...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Litauen von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragung vergleichbarer Rechte an unbeweglichem Vermögen sowie die Übertragung von Gas,...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach niederländischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in den Niederlanden unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in den Niederlanden umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführe...mehr

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Vorwort zur 6. Auflage

Panta rhei…alles fließt. Der Wandel ist überall, und dies gilt weiterhin ebenso für das Umsatzsteuerrecht. Seit Erscheinen der 5. Auflage im November 2018 hat sich sowohl unionsrechtlich als auch national vieles getan. Zahlreiche weitere Reformvorhaben sind angekündigt oder befinden sich bereits in fortgeschritteneren Umsetzungsphasen. Das im Vorwort zur 5. Auflage erwähnte "...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Malta von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Schedule 2, Art. 1 bis Art. 4 Mehrwertsteuerg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Begriffe

Rz. 133 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG wird eine Vielzahl von teils fein ausdifferenzierten Begriffen aus dem KAGB verwendet. Diese werden teils ausdrücklich, teils implizit i. R. d. Anwendung der Befreiung in Bezug genommen. Rz. 134 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG erstr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.2 Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Rz. 120 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sind die Voraussetzungen für die Anwendung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens nach § 59 UStDV nicht erfüllt, können Vorsteuerbeträge nur im allgemeinen Besteuerungsverfahren nach § 16 und § 18 Abs. 1 bis 4 UStG berücksichtigt werden. Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Reiseveranstalter sind nicht berechtigt, die ihnen für Reisevorleistungen ge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Warenbewegung bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt ein i. g. Erwerb vor, wenn bei einer Lieferung der Gegenstand der Lieferung aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangt. Ein i. g. Erwerb kann ebenfalls vorliegen, wenn der Gegenstand der Lieferung aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (vgl. Abschn. 1.10. UStAE) in e...mehr

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Datenerfassung in der konso... / 3.1 Tochterunternehmen

Die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts regelt Art. 22 Bilanz-Richtlinie bzw. § 290 HGB in Anknüpfung an den Tatbestand der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle bzw. Beherrschung mind. eines Tochterunternehmens durch ein Mutterunternehmen. Ist ein Tochterunternehmen in den konsolidierten Lagebericht seines Mutterunternehmens einbezogen und e...mehr

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Datenerfassung in der konso... / 2 Zur Berichterstattung Verpflichtete im Überblick

Zur Erstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht verpflichtet sind gem. CSRD bzw. gem. Art. 19a Bilanz-Richtlinie:[1] alle an einem regulierten Markt in der EU notierten Unternehmen – mit Ausnahme von Kleinstunternehmen –; alle weiteren großen Unternehmen mit Sitz in der EU, welche die Größenmerkmale gem. Art. 3 Abs. 4 der Bilanz-Richtlinie [2] überschreiten...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 5.2.2 Die 183-Tage-Regelung

Hinsichtlich der Ermittlung des Zeitraums von 183 Tagen kommt es nicht auf die Dauer der Beschäftigung, sondern auf die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Tätigkeitsstaat während des Kalenderjahres (teilweise auch während eines vom Kalenderjahr abweichenden Steuerjahres oder eines 12-Monatszeitraums) an. Dabei werden mehrere kürzere Aufenthalte im Tätigkeitsstaat innerhalb des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.3 Lohnzahlung durch nicht im Tätigkeitsstaat ansässige Arbeitgeber

Als weitere Voraussetzung für das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats – auch wenn die 183-Tage-Frist nicht überschritten ist – darf der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat ansässig sein. Der Arbeitgeber muss daher im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers oder in einem Drittstaat ansässig sein. Lediglich die DBA mit Norwegen und Österreich fordern für eine Besteuerung i...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 5.2.4 Besonderheiten bei Abfindungen

Das Besteuerungsrecht für Entlassungsentschädigungen ist in den einzelnen DBA teilweise unterschiedlich geregelt. Im Verhältnis zu Österreich gilt, dass eine Entlassungsentschädigung, aber auch eine Urlaubsentschädigung in dem Staat der Besteuerung unterliegt, der auch für die Besteuerung der Bezüge aus der aktiven Tätigkeit besteuerungsberechtigt war. Kommt es dabei zu eine...mehr

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Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.5 Mitglieder von Organen einer Limited

Eine Limited (Ltd.) ist eine eigenständige juristische Person des Privatrechts, die gewisse Ähnlichkeiten zu einer GmbH aufweist.[1] Aus diesem Grund sind deren geschäftsführende Organe, die Direktoren (directors), als abhängig Beschäftigte anzusehen, deren Vergütung dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Besonderheiten können sich ergeben, wenn die Direktoren zugleich Gesellschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 4 Grenzgänger

Die sich am OECD-Musterabkommen orientierenden abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der einzelnen Länder besagen, dass sich die Besteuerung des Arbeitslohns nach dem Arbeitsortprinzip orientiert, also dem jeweiligen Tätigkeitsstaat obliegt. Dies gilt grundsätzlich auch für Grenzgänger . Das sind Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet des einen Staats arbeiten und im Gre...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 8.1 Strengere Eigenkontrolle

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung möglichst effektiv zu unterbinden bzw. aufzudecken, unterliegen bestimmte Unternehmen und Berufsträger (im GwG als "Verpflichtete" bezeichnet) v.a. im Finanzsektor, im Bereich von Versicherungen, Immobilien, Rechtsberatung, Steuerberatung, Dienstleister im Bereich der sog. Kryptowerte und im Kunsthandel (siehe Aufzählung in § 2 Abs. ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.5 Feststellungen

Eine Feststellung hat immer dann zu erfolgen, wenn und soweit diese Werte für die Erbschaftsteuer oder eine andere Feststellung i. S. d. § 13b Abs. 10 ErbStG von Bedeutung sind.[1] Nach § 13b Abs. 10 ErbStG sind folgende Feststellungen durch das Finanzamt durchzuführen: die Summen der gemeinen Werte der Finanzmittel i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG die Summen der gemei...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2 Der Verwaltungsvermögenskatalog

In § 13b Abs. 4 ErbStG wird im Einzelnen aufgeführt, was zum Verwaltungsvermögen gehört (Verwaltungsvermögenskatalog). Damit erfolgt die Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen wie im bisherigen Recht. Die Prüfung ob Verwaltungsvermögen gegeben ist, muss für jede wirtschaftliche Einheit gesondert geprüft werden.[1] Folgende Grundsätze sind hierbei zu beacht...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.7.1 Erwerbe mit Steuerentstehung vor dem 1.1.2021

Nach den gleich lautenden Ländererlassen v. 13.12.2021[1] ist das Vereinigte Königreich Großbritannien wie ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu behandeln – obwohl es nach dem Austritt aus der EU mit Ablauf des Übergangszeitraums ab dem 1.1.2021 ein Drittstaat ist. Hierbei führt der Austritt des Vereinigten Königreichs allein nicht zum Wegfall der Steuerbefreiung, d. h...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.1 Begünstigungsfähiges Vermögen

In § 13b Abs. 1 ErbStG wird das begünstigungsfähige Vermögen definiert, für das grundsätzlich eine Verschonung nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG oder im Rahmen einer individuellen Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG in Betracht kommt. Die Bestimmung von Vermögensgegenständen zu einer wirtschaftlichen Einheit erfolgt im Rahmen der Bewertung dieser wirtschaftlichen E...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.7.2 Erwerbe mit Steuerentstehung nach dem 31.12.2020

Es sind die für Drittstaaten geltenden Regelungen anzuwenden.mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.2.1 Vom begünstigungsfähigen zum begünstigten Vermögen

Aus dem begünstigungsfähigen Vermögen nach § 13b Abs. 1 ErbStG ist das begünstigte Vermögen zu berechnen.[1] Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 7 gekürzten Nettowerts des Verwaltungsvermögens übersteigt.[2] Sämtliches Vermögen, das nicht zum b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / 1.3 Sozialversicherungspflicht ausländischer Arbeitnehmer aus Drittstaaten

Ausländische Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die in Deutschland beschäftigt sind, unterliegen grundsätzlich der inländischen Sozialversicherungspflicht. Mit Ausnahme der Unfallversicherung besteht diese Versicherungspflicht aber dann nicht, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahrs nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage umfasst und nicht berufsmäßig ausgeübt wi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.3 Anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Rz. 89 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8–11 EStG behandelt die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards.[1] Nach S. 8 sind die für den Eigenkapitalvergleich maßgebenden Abschlüsse in erster Linie nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) aufzustellen. Gemeint sind damit die von der EU anerkannten Standards, nicht die (noch) nicht von der EU übernommenen Standa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.3 Anlage AEV – Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte / Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

Auslandsbeziehungen werden in einer globalen Welt immer häufiger und selbst kleine Gesellschaften erzielen oftmals ausländische Einkünfte. Damit kann die Anlage AEV relevant sein. Erforderlich wird dieser Vordruck für Verluste bzw. Gewinnminderungen, die nicht nach einem DBA steuerfrei sind.[1] Solche negativen Einkünfte bzw. Gewinnminderungen sind nur in eingeschränktem Umfa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.8 Beitrittsmöglichkeit für ausländische Fachkräfte

Vom 01.03.2024 an können Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Forschung nach § 18d Abs. 1 AufenthG innerhalb von 3 Monaten nach Aufenthaltnahme im Inland der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als freiwilliges Mitglied beitreten.[1] Diese Regelung richtet sich an Forschende und Wissenschaftler aus Drittstaaten mit einer entsprechenden Aufenthaltserlaub...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Europarechtliche Implikationen

Rz. 32 Art. 70 VO (EG) 883/2004 regelt die Exportierbarkeit der besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen innerhalb der Europäischen Union (zur Grundrente im internationalen Vergleich siehe auch bei Geppert, Deutsch­lands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reform­vorbilder im Ausland, DRV 1/2020, 145, 161 f.). In der gegenwärtigen Ausgestaltung mit der besond...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des UmwStG

Tz. 63 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 UE sind die pers Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 und 2 UmwStG zu prüfen. GlA s Brühl/Weiss (DStR 2021, 1617, 1622 und DStR 2021, 889, 892); s Förster (IStR 2022, 109, 111); und s Haase (Ubg 2021, 193, 196). Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen ist die Option zwar möglich, es kommt jedoch nach allg ertragstlichen Grundsä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Erste Alternative: Keine Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 36 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG sind auf Antrag die Anteile an der übernehmenden Kö mit dem Bw bzw mit den AK der Anteile an der übertragenden Kö anzusetzen, wenn das Recht der BRep hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Kö nicht ausgeschlossen oder beschr wird. UE kommt es auf den konkr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 16 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wegen des Verhältnisses von § 13 zu den §§ 11 und 12 UmwStG s Tz 1. Über § 15 Abs 1 gilt § 13 UmwStG entspr in Fällen der Auf- und Abspaltung von Kö auf andere Kö (hierzu s Tz 61 ff). Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 S 2 UmwStG auf der Ebene der übertragenden Kö (hierzu s § 15 UmwStG Tz 53ff) nicht vorliegen, scheidet ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 20 UmwStG gehört zu den Einbringungsvorschriften des Sechsten Teils des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen (sog Sacheinlage, s § 20 Abs 1 UmwStG) und die Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen (Anteilstausch) in eine Kap-Ges oder Gen für Zwecke der ErtrSt regelt. Zur Bedeutung der Regelungen der §§ 20ff UmwStG s Vor §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Nicht umgesetzte Änderungen der Einbringungsvorschriften

Tz. 11 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Beratungen der Ges-Entwürfe zum SEStEG sind von den Verbänden, im Fachschrifttum und durch den B-Rat intensiv diskutiert worden (s Herlinghaus, in R/H/vL, 3. Aufl, § 20 UmwStG Rn 45–49). Neben vielen Änderungen und Ergänzungen im Laufe des Ges-Gebungsverfahren ist auch eine Zahl von (zunächst) geplanten Regelungen letztendlich nicht umge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Entsprechende Anwendung des § 13 UmwStG bei Spaltung

Tz. 61 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Geht Vermögen einer Kö durch Auf- oder Abspaltung oder durch Teilübertragung auf eine andere Kö über, gilt gem § 15 Abs 1 S 1 UmwStG § 13 UmwStG grds entspr. Nur wenn die in § 15 Abs 1 S 2 UmwStG genannten Teilbetriebsvoraussetzungen erfüllt sind, dh wenn auf die Übernehmerin(nen) ein Teilbetrieb übertragen wird und im Fall der Abspaltung be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Neuregelung der Einbringungsvorschriften – Systemwechsel der Besteuerung des Einbringenden, Europäisierung, Beibehaltung der Besteuerung einbringungsgeborener Anteile aus Alteinbringungen

Tz. 4 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 IRd Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der SE und zur Änderung weiterer strechtlicher Vorschriften (SEStEG) ist das gesamte UmwStG , das in dieser Form seit 1995 Gültigkeit besaß, neu gefasst worden. Von den Änderungen im UmwSt-Recht sind die Einbringungsvorschriften des Sechsten Teil des UmwStG (§§ 20 bis 23 UmwStG) am grundlege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 13 UmwStG enthält die Regelungen für die Gesellschafter der übertragenden Kö, wobei der Sache nach nur Kö betroffen sein können, an denen "Anteile" bestehen (Kap-Ges, Gen und VVaG). Das sind Kö, bei deren Anteilsinhabern die GA zu den Eink aus KapV gem § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG gehören. § 13 UmwStG ist nur anzuwenden auf im BV des AE gehalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.3 Einbringende Personen iSd § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG

Tz. 13 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Rechnet ein Rechtsträger nicht zu den von § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG erfassten Pers (weil entweder die Rechtsform einer Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen nicht vorliegt oder die Ansässigkeitserfordernisse in dem EWR nicht vorliegen, s Tz 12), kann dennoch eine Einbringung unter Anwendung von § 20 UmwStG möglich sein. §...mehr

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Erbprozessrecht / 12.2.3 Auswirkungen der EuErbVO

Die Europäische Union nimmt zunehmend Einfluss auch auf das nationale Erbrecht. Mit der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.2 Einbringende/Übertragende Rechtsträger und natürliche Personen aus Mitgliedstaaten des EWR (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG)

Tz. 12 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei den als Einbringende gem § 20 UmwStG in Frage kommenden Pers iSd § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG handelt sich um eine natürliche Pers mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im EU-/EWR-Bereich, die nicht aufgr eines DBA mit einem Drittstaat als außerhalb der EU/EWR ansässig angesehen wird (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a Doppelbuchst a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Im Inland nicht steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen aus dem EU-/EWR-Ausland als Zuwendungsempfänger (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst c KStG)

Tz. 141 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Unter die Vorschrift des § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst c KStG fallen Zuwendungen an solche Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen, die in den genannten Staaten belegen sind und im Inl weder der unbeschr noch der beschr StPflicht unterliegen. Bei diesen Kö ist – ungeachtet einer ggf im Ansässigkeitsstaat zuerkannten Gemeinnützigkeit – zu pr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Übernehmende Gesellschaft

Tz. 10 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann (nur) in eine "Kap-Ges" oder "Gen" erfolgen. Als Übernehmerin in diesen Gesellschaftsformen (s Tz 9a) kommt gem § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG nur eine "EU-/EWR-Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen" infrage. Im Einzelnen bedeutet dies (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 iVm Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG aF bzw s §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 13 UmwStG, der zusammen mit den §§ 11 und 12 UmwStG ein geschlossenes System für die stliche Behandlung der Verschmelzung bei den daran beteiligten Stpfl darstellt(§ 11 UmwStG: Übertragerin; § 12 UmwStG: Übernehmerin; § 13 UmwStG: AE der Übertragerin), regelt die Rechtsfolgen, die der verschmelzungsbedingte Vermögensübergang zwischen Kö auf...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 8.5.1 Vorbemerkung

Rz. 43 Die Europäische Union nimmt zunehmend Einfluss auch auf das nationale Erbrecht. Mit der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 58 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Obwohl im Wortlaut des § 29 Abs 6 KStG die Verschmelzung nicht erwähnt ist, ist die grenzüberschreitende Hereinverschmelzung einer ausl auf eine inl Kö ihr Hauptanwendungsfall. Sollte das UmwR eines der EU-/EWR-Staaten eine grenzüberschreitende Hinausspaltung auf eine dt Kö zulassen, wäre auch das ein Anwendungsfall des § 29 Abs 6 KStG. Durc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Rechtsentwicklung

Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Anwendungsbereich des § 13 UmwStG idF des Ges zur Änderung des UmwStR v 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3267) war wie der des gesamten UmwStG auf Inl-Umw beschr. Zum Regelungsinhalt s § 13 UmwStG (vor SEStEG) Tz 1 ff. Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 304) wurde der Abs 4 (Übergang des Sperrbetrags nach § 50c EStG) neu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.27 Anwendungsregelungen zu § 27 KStG (§ 34 Abs 10 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 91a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 34 Abs 10 KStG ist durch das JStG 2022 neu gefasst worden. Nach § 34 Abs 10 KStG ist § 27 Abs 8 KStG idF des JStG 2022 erstmalig auf Leistungen und Nennkap-Rückzahlungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2022 erbracht werden. Nach § 27 Abs 8 KStG wird eine Einlagenrückgewähr für Kö oder PersVereinigungen, die nicht der unbeschr StPflicht im I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Weiteranwendung des § 21 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 Nr 3 UmwStG)

Tz. 14 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 27 Abs 3 Nr 3 S 1 UmwStG ist § 21 UmwStG aF für solche einbringungsgeborenen Anteile weiter anzuwenden, die auf einer unter das UmwStG aF fallenden Einbringung beruhen. Dies ergibt sich uE bereits aus § 27 Abs 2 UmwStG (s Tz 9). § 21 UmwStG aF ist uE auch auf die nach § 20 Abs 3 S 4 bzw § 21 Abs 2 S 6 UmwStG in Neueinbringungsfällen en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines (Zwecksetzung)

Tz. 16 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die wirtsch notwendigen Umstrukturierungsvorgänge zur Anpassung rechtlicher Strukturen an die veränderten Umstände des Wirtschaftslebens durch Überführung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder bestimmten Anteilen an Kap-Ges/Gen in eine Kap-Ges oder eine Gen werden durch §§ 20ff UmwStG in der Weise begünstigt, dass entgegen den allg Regeln...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vereinbarkeit der Regelungen mit höherrangigem Recht

Tz. 8 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Vorschriften der §§ 20ff UmwStG dürfen den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien des Ertrag-StR nicht entgegenstehen und bei Ausl-Bezug nicht in Kollision mit dem EG-Vertrag oder dem EWR-Abkommen treten sowie nicht gegen den Regelungsgehalt von EU-RL (s Tz 6) verstoßen, wenn Staaten des EU-/EWR-Bereichs betroffen sind. Es wird vorgetrage...mehr