Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / 1. Wegfall des Rechtsgrundes

Rz. 205 Gemäß § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB ist derjenige zur Herausgabe verpflichtet, der etwas durch Leistung erlangt hat, wenn der rechtliche Grund hierfür später wegfällt. Das Schwiegerkind kann demnach dann Herausgabe oder Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB für die von ihm getätigten Investitionen verlangen, wenn der rechtliche Grund, der hinsichtlich der Vornahme der Leis...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Gesamtgläubigerschaft kraft Gesetzes

Rz. 294 Gesetzlich angeordnet ist die Gesamtgläubigerschaft in § 2151 Abs. 3 BGB. Nach § 2151 Abs. 1 BGB kann der Erblasser mehrere mit einem Vermächtnis in der Weise bedenken, dass der Beschwerte oder ein Dritter zu bestimmen hat, wer von den mehreren das Vermächtnis erhalten soll. Kann der Beschwerte oder der Dritte die Bestimmung nicht treffen, so sind die Bedachten Gesam...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / c) Realteilung bei der Auseinandersetzung von Zugewinngemeinschaften

Rz. 46 Die vom Großen Senat des BFH aufgestellten Grundsätze über die Erbauseinandersetzung eines sog. Mischnachlasses mit der Möglichkeit einer gewinnneutralen Realteilung ("Realteilung von Mischvermögen") können nicht auf die Aufteilung gemeinschaftlichen Vermögens bei Beendigung einer ehelichen Zugewinngemeinschaft unter Lebenden angewandt werden; sie gelten nur bei der A...mehr

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§ 4 Güterstände / (cc) Haftung für Vorbehalts- und Sondergut

Rz. 1289 Das Gesamtgut haftet nach § 1462 S. 1 BGB ferner nicht für eine Verbindlichkeit eines Ehegatten, die während der Gütergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder zum Sondergut gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entsteht. Gemäß § 1462 S. 2 BGB haftet das Gesamtgut jedoch, wenn das Recht oder die Sache zu einem Erwerbsgeschäft gehört...mehr

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§ 1 Einführung / a) Gesamtschuld bei Unterhaltsberechnung und sich anschließender güterrechtlicher Auseinandersetzung

Rz. 99 Eine Gesamtschuld der Ehegatten ist unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, indem bei dem Ehegatten, der die Verbindlichkeiten bedient, diese mit Zins- und Tilgungsanteil das unterhaltsrechtliche Einkommen mindern, da der Ausgleich der Vermögensmehrung durch die Tilgungsleistungen noch im Wege des Zugewinnausgleichs erfolgen wird. Güterrechtlich ist zum Stichtag in di...mehr

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§ 1 Einführung / III. Wirkungen

Rz. 117 Sofern ein Rechtsgeschäft nach § 1357 BGB vorliegt, werden beide Ehegatten aus diesem berechtigt und verpflichtet, wobei beide Ehegatten als Gesamtschuldner haften[65] bzw. hinsichtlich der Berechtigung Gesamtgläubiger sind. Praxistipp § 1357 BGB hat keine dingliche Wirkung. Daher erwerben die Ehegatten nicht automatisch Miteigentum an angeschafften Gegenständen.[66] S...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / IX. Checkliste

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§ 4 Güterstände / d) Aufforderung zur Beschaffung der Genehmigung

Rz. 874 Dem am Vertrag beteiligten Dritten verbleibt neben seinem eigenen Widerruf auch die Möglichkeit, seinen Vertragspartner aufzufordern, die erforderliche Genehmigung seines Ehegatten zu beschaffen, § 1366 Abs. 3 S. 1 BGB. Dieses Recht steht ihm unabhängig davon zu, ob er den Schwebezustand bewusst in Kauf genommen hat oder unbewusst in die Situation geraten ist. Rz. 87...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / II. Die Gütertrennung

Rz. 170 Die (künftigen) Eheleute können den gesetzlich vorgesehenen Güterstand der Zugewinngemeinschaft für ihre Ehe ausschließen und den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren. Rz. 171 Durch die ehevertragliche Vereinbarung der Gütertrennung sind die Eheleute in vermögensrechtlicher Hinsicht so gestellt, als wären sie nicht miteinander verheiratet.[126] Bei Beendigung der ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 1. Voraussetzungen

Rz. 831 Die Überlassung der Vermögensverwaltung setzt einen (schuldrechtlichen) Vertrag voraus. Da ein solcher Vertrag nicht die güterrechtlichen Verhältnisse zwischen den Ehegatten betrifft, kann er formfrei geschlossen werden.[683] Rz. 832 Zwar kann der Vertrag auch durch schlüssiges Handeln zustande kommen. Stets aber ist der Rechtsbindungswillen beider Ehegatten erforderl...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / a) Ausschluss bei Rechtskraft der Scheidung

Rz. 192 Derartige Auseinandersetzungen werden durch den Ausschluss des Zugewinns für den Fall der Scheidung erreicht. Durch ehevertragliche Vereinbarungen, die in der gleichen Form wie Gütertrennungsverträge abzuschließen sind, kann das Folgende vereinbart werden:[139] Formulierungsbeispiel 1. Für den Fall der Beendigung der Ehe durch Tod eines Ehegatten soll es beim Zugewinna...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / c) Kaution

Rz. 992 Eine an den Vermieter geleistete Kaution kann von dem ausgezogenen Ehegatten weder anlässlich seines Auszuges noch bei Feststehen der alleinigen Weiternutzung der Wohnung durch den anderen Ehegatten im Innenverhältnis verlangt werden, wobei unerheblich ist, wer die Kaution aufgebracht hat. Dies gilt in gleicher Weise bei einer späteren Umgestaltung des Mietverhältnis...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Zusammensetzung des Anfangsvermögens (Art. 8)

Rz. 1564 Anfangsvermögen ist das Vermögen jedes Ehegatten am Tag des Eintritts des Güterstands. Verbindlichkeiten werden im Anfangsvermögen berücksichtigt, auch wenn sie das Aktivvermögen übersteigen (Art. 8 Abs. 1). Maßgebend ist also der Bestand des Vermögens entweder bei der Heirat oder durch späteren Vertrag bei entsprechender Rechtswahl. Art. 8 Abs. 2 rechnet dem Anfang...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 4. Arbeitsvertrag

Rz. 483 Die Ehegattenmitarbeit kann ausdrücklich auch im Rahmen eines Arbeitsvertrages geregelt werden. Hiervon machen häufig mittelständische Betriebe, aber auch Praxen aus steuerlichen und auch aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen, Gebrauch. Nach § 4 Abs. 4 und 5 EStG kann der Arbeitgeber-Ehegatte das Gehalt des mitarbeitenden Ehegatten einschließlich der Arbeitgeber...mehr

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§ 1 Einführung / b) Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, freiberufliche Praxen

Rz. 92 In den Sachverhalten, in denen ein Ehegatte ein Unternehmen führt, eine Unternehmensbeteiligung hält oder freiberuflich tätig ist, begegnet der anwaltliche Vertreter regelmäßig der Problematik des Verbots der Doppelverwertung von Aktivposten, da eine zweifache Teilhabe an einem Vermögenswert, nämlich einerseits im Zugewinnausgleich und andererseits im Wege des Unterha...mehr

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§ 4 Güterstände / (2) Verfügungen über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke

Rz. 1170 Der alleinverwaltende Ehegatte kann gemäß § 1424 S. 1 Hs. 1 BGB nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten über ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück verfügen. Er kann sich gemäß § 1424 S. 1 Hs. 2 BGB zu so einer Verfügung auch nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten. Dasselbe gilt gemäß § 1424 S. 2 BGB, wenn ein eingetragenes Schiff oder Schiffsba...mehr

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§ 4 Güterstände / (cc) Das Vorbehalts- oder Sondergut betreffende Verbindlichkeiten

Rz. 1219 Eine Haftung des Gesamtguts tritt gemäß § 1440 S. 1 BGB auch nicht bei Verbindlichkeiten ein, die während der Gütergemeinschaft infolge eines zum Vorbehalts- oder Sondergut gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache in der Person des nichtverwaltungsberechtigten Ehegatten entstehen. Gemeint sind damit Verbindlichkeiten jeder Art, unabhängig von ...mehr

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§ 1 Einführung / aa) Gesamtschuld bei Unterhaltsberechnung und sich anschließender güterrechtlicher Auseinandersetzung

Rz. 235 Eine Gesamtschuld der Ehegatten ist unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, indem bei dem Ehegatten, der die Verbindlichkeiten bedient, diese mit ihrem Zins- und Tilgungsanteil das unterhaltsrechtliche Einkommen mindern, da der Ausgleich der Vermögensmehrung durch die Tilgungsleistungen noch im Wege des Zugewinnausgleichs erfolgen wird. Güterrechtlich ist zum Stichta...mehr

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§ 4 Güterstände / i) Schadensersatzansprüche des Dritten

Rz. 898 Wie oben (siehe Rn 880) bereits ausgeführt, sind Schadensersatzansprüche des Dritten gegen den Ehegatten, der die Genehmigung des Rechtsgeschäfts verweigert, nicht denkbar. So besteht für den die Zustimmung fordernden Ehegatten kein Schadensersatzanspruch gegen den anderen Ehegatten.[1122] Rz. 899 Kontrovers gesehen wird die Frage, ob Schadensersatzansprüche des Dritt...mehr

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§ 4 Güterstände / (aa) Ausgleichsansprüche

Rz. 1224 In § 1441 BGB ist geregelt, in welchen Fällen Gesamtgutsverbindlichkeiten dem Ehegatten zur Last fallen, in dessen Person sie entstehen. Rz. 1225 Das ist zum einen bei Verbindlichkeiten eines Ehegatten aus einer unerlaubten Handlung, die er nach Eintritt der Gütergemeinschaft begeht, oder aus einem Strafverfahren, das wegen einer solchen Handlung gegen ihn gerichtet ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / cc) Anzeigen an den Arbeitgeber

Rz. 974 Aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB leitet sich insbesondere auch die Verpflichtung der Ehegatten ab, alles zu unterlassen, was dem anderen Ehegatten beruflich schadet, insbesondere wenn es zum Verlust des Arbeitsplatzes führen kann.[882] Darunter fallen alle Anzeigen von Verstößen gegen den Arbeitsvertrag, wie z.B. die Ausübung einer unerlaubten Nebentätigkeit, die unzulässi...mehr

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§ 1 Einführung / gg) Rechtsfolgen des § 1933 BGB

Rz. 275 Folge des § 1933 BGB ist, dass der überlebende Ehegatte insgesamt vom gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen ist und damit auch keinen Pflichtteilsanspruch mehr hat. Er kann lediglich nach § 1933 S. 3 BGB Unterhaltsansprüche nach §§ 1569–1586b BGB geltend machen. Er wird hinsichtlich der Unterhaltsansprüche dem geschiedenen Ehegatten gleichgestellt. Die Unterhaltspflic...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / II. Rechtswahl des Scheidungsstatuts

Rz. 29 Zwar können Ehepaare nicht die Zuständigkeit des Gerichtes bestimmen, aber durch das Inkrafttreten der ROM III-VO das für die Scheidung anzuwendende Recht bestimmen. Durch die universelle Anwendung des Art. 4 Rom III-VO ist das nach der ROM III-VO anzuwendende Recht auch dann anzuwenden, wenn es das Recht eines Drittstaates oder eines nicht teilnehmenden EU-Mitgliedst...mehr

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§ 1 Einführung / bb) Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, freiberufliche Praxen

Rz. 227 In denjenigen Sachverhalten, in denen ein Ehegatte ein Unternehmen führt, eine Unternehmensbeteiligung hält oder freiberuflich tätig ist, begegnet der anwaltliche Vertreter regelmäßig der Problematik des Verbots der Doppelverwertung von Aktivposten, da eine zweifache Teilhabe an einem Vermögenswert, nämlich einerseits im Zugewinnausgleich und andererseits im Wege des...mehr

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§ 4 Güterstände / 5. Erbquote bei Gütertrennung

Rz. 1525 Bei Gütertrennung steht dem überlebenden Ehegatten sein gesetzliches Erbrecht zu. Eine Erhöhung der gesetzlichen Erbquote wie beim Zugewinnausgleich findet nicht statt. Ein Sonderfall ist jedoch in § 1931 Abs. 4 BGB geregelt, wonach für den Fall, dass neben dem überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder des Erblassers als gesetzliche Erben berufen sind, der überleb...mehr

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§ 4 Güterstände / (4) Beendigung der Mitgliedschaft, Auflösung der Gesellschaft

Rz. 783 Die Anwendung des § 1365 BGB auf die Beendigung der Mitgliedschaft durch Vertrag oder Kündigung unter Fortbestand der Gesellschaft im Übrigen wird in der Literatur sehr unterschiedlich beurteilt, soweit die Mitgliedschaft nahezu das gesamte Vermögen des betroffenen Ehegatten bildet.[1047] Es ist der Rechtsansicht zu folgen, die die Anwendung des § 1365 BGB auf hier b...mehr

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§ 4 Güterstände / ff) Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts

Rz. 1279 Wird durch ein Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten vornimmt, das Gesamtgut bereichert, so ist die Bereicherung gemäß § 1457 BGB nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung aus dem Gesamtgut herauszugeben.mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (a) Bereits zurückgeführte gesamtschuldnerische Verbindlichkeit

Rz. 198 Wenn vor Rechtshängigkeit des Ehescheidungsantrags eine gemeinsame Schuld von beiden Ehegatten zurückgeführt worden ist, insbesondere im Rahmen der Rückführung ihre Beteiligungsquoten im Innenverhältnis berücksichtigt wurden, so ist diese Angelegenheit abgeschlossen und kommt im Rahmen der Durchführung eines Zugewinnausgleichsverfahrens nicht mehr vor, es erübrigen s...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 3. Immaterieller Schadenersatz

Rz. 949 Ist Schmerzensgeld geschuldet, kann dieses zwar grundsätzlich beansprucht werden, ist aber der Höhe nach so zu bemessen, dass der schädigende Ehegatte dieses ohne unverhältnismäßige Minderung der der Familie zur Verfügung stehenden Mittel aufbringen kann.[830]mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / I. Kettenschenkung

Rz. 155 Wenden Eltern ihrem Kind unentgeltlich Vermögen zu, handelt es sich hierbei um eine Schenkung gemäß § 516 BGB. Schenkt das Kind eben jenes Vermögen weiter an seinen Ehegatten, wird dies als unbenannte Zuwendung qualifiziert,[129] da das Vermögen letztlich dem Eheleben zu Gute kommen soll. Rz. 156 Grundsätzlich erfolgt eine Rückabwicklung immer nur im Rahmen des jeweil...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Krasse finanzielle Überforderung

Rz. 908 Eine Bürgschaft, die ein geschäftsunerfahrener Ehegatte oder Lebenspartner auf Veranlassung der Bank erteilt hat, ist nicht allein deshalb nichtig, weil zwischen dem Verpflichtungsumfang und der Leistungsfähigkeit des Bürgen ein grobes Missverhältnis besteht.[762] Die Verpflichtung des Bürgen ist vielmehr erst dann unwirksam, wenn er durch weitere, dem Gläubiger zurec...mehr

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§ 4 Güterstände / k) Auskunftspflicht, Verzeichnis (Art. 16)

Rz. 1581 Art. 15 ist – leider jedoch nur unvollkommen – § 1379 BGB nachgebildet. Anders als das deutsche Zugewinnrecht gewährt das Abkommen keinen Auskunftsanspruch zum Zeitpunkt der Trennung. Der aus dem deutschen Recht bekannte Anspruch auf Wertermittlung fehlt ebenfalls. Rz. 1582 Nach Beendigung des Güterstands – bei Art. 13 zu dem dort genannten Zeitpunkt (Abs. 2) – "ist ...mehr

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§ 4 Güterstände / (d) Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs

Rz. 1244 Die Ausgleichsansprüche im Innenverhältnis werden erst mit Beendigung der Gütergemeinschaft fällig. Was der Gesamtgutsverwalter oder der nichtverwaltungsberechtigte Ehegatte zum Gesamtgut schulden, brauchen sie damit erst nach Beendigung der Gütergemeinschaft zu leisten (§ 1446 Abs. 1 und Abs. 2 BGB). Der nicht verwaltungsberechtigte Ehegatte muss aber die Schuld sc...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 3. Befreiungs- und Rückgriffsansprüche

Rz. 943 Da der Bürgschaft grundsätzlich ein Auftragsverhältnis zugrunde liegt, besteht im Falle der Kündigung ein Befreiungsanspruch des bürgenden Ehegatten gem. §§ 670, 257 BGB. Rz. 944 Außerdem hat der bürgende Ehegatte unter den Voraussetzungen des § 775 Abs. 1 BGB einen Befreiungsanspruch bei drohender Inanspruchnahme. Rz. 945 Einen Zahlungsanspruch hat der Bürge erst, wen...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / cc) Vollmachtsmissbrauch

Rz. 14 Nimmt der bevollmächtigte Ehegatte Kontoverfügungen vor, die nicht von der ihm erteilten Vollmacht gedeckt sind, können Schadenersatz- und Ausgleichsansprüche geltend gemacht werden. Praktisch am einfachsten sind dabei zunächst Herausgabeansprüche, gerichtet auf das durch die unberechtigte Geschäftsführung erlangte Geld, nach §§ 687 Abs. 2, 681 Satz 2, 667 BGB durchzus...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Anspruch aus § 1371 Abs. 2 BGB

Rz. 308 Wird der Ehegatte nicht Erbe und hat er auch kein Vermächtnis, so kann er den konkreten Zugewinn nach § 1371 Abs. 2 BGB verlangen. Es handelt sich um die "güterrechtliche Lösung", deren Voraussetzung ist, dass der Ehegatte nicht Erbe wird. Entweder ist er durch eine Verfügung von Todes wegen enterbt oder er ist gesetzlich vom Erbrecht ausgeschlossen, weil die Scheidu...mehr

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§ 4 Güterstände / g) Auseinandersetzungsverfahren

Rz. 1371 Kommt eine vertragliche Einigung zwischen den Ehegatten nicht zustande, kann jeder Ehegatte Anspruch auf Auseinandersetzung beim Familiengericht geltend machen. Damit soll der andere Ehegatte verpflichtet werden, dem vorgelegten Auseinandersetzungsplan zuzustimmen.[1511] Rz. 1372 Die Auseinandersetzung richtet sich nach den §§ 1474–1481 BGB. Sie erfolgt nach dem Aufb...mehr

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§ 4 Güterstände / (2) Bestimmung Dritter

Rz. 1127 Zum Vorbehaltsgut gehören auch Gegenstände, die ein Ehegatte von Todes wegen erwirbt (§ 1418 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 BGB) oder die ihm von einem Dritten unentgeltlich zugewendet wurden (§ 1418 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 BGB), wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung oder der Dritte bei der Zuwendung bestimmt hat, dass der Erwerb Vorbehaltsgut sein soll. Rz. 1128 Im Falle...mehr

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§ 4 Güterstände / (c) Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut

Rz. 1240 In § 1445 BGB ist die Ausgleichung bei Vermögensverschiebungen zwischen den einzelnen Vermögensmassen geregelt. Gemäß § 1445 Abs. 1 BGB hat der Gesamtgutsverwalter, wenn er Gesamtgut in sein Vorbehaltsgut oder in sein Sondergut verwendet, den Wert des Verwendeten zum Gesamtgut zu ersetzen. Dies gilt selbst dann, wenn der andere Ehegatte seine Einwilligung in die Ver...mehr

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§ 4 Güterstände / ee) Verfahren

Rz. 808 Für das Ersetzungsverfahren ist das Familiengericht zuständig. Es handelt sich um eine Familiensache im Sinne des § 261 Abs. 2 FamFG. Die Sache ist keine Familienstreitsache (§§ 261 Abs. 2, 112 Nr. 2 FamFG), so dass nicht über § 113 FamFG weitgehend die Vorschriften der ZPO Anwendungen finden. Rz. 809 Antragsberechtigt ist nur der am Rechtsgeschäft beteiligte Ehegatte...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Herausgabe

Rz. 980 Hier ist zunächst nach allgemeinen sachenrechtlichen Grundsätzen die Eigentumslage an dem Kfz zu bestimmen. Wegen der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung wird man grundsätzlich von einer gemeinsamen Anschaffung ausgehen, unabhängig davon, wer im Kaufvertrag steht oder in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, da hieraus nur die Haltereigenschaft als ein Indiz für d...mehr

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§ 1 Einführung / b) Verhältnis Gesamtschuld zum Güterrecht

Rz. 168 Ein Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten findet nicht statt, wenn die Eheleute im Güterstand der Gütergemeinschaft zusammengelebt haben. Etwaige Ausgleichsansprüche sind in diesem Fall als unselbständige Rechnungsposten bei der Auseinandersetzung über das Gesamtgut zu berücksichtigen.[126] Rz. 169 Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinsc...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / c) Entstehung aufgrund gemeinschaftlichen Erwerbs

Rz. 628 Eine Gemeinschaft nach Bruchteilen entsteht auch durch Rechtsgeschäft aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung-dies geschieht gerade, wenn Ehegatten, die nicht in Gütergemeinschaft leben, gemeinsam ein Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung in der Weise erwerben, dass jeder das Eigentum zu einem Bruchteil erlangen soll. Diese Fälle stehen hier selbstredend im Vo...mehr

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§ 1 Einführung / G. Die familienrechtliche Überlagerung des Schuldverhältnisses

Rz. 119 Soweit familienrechtliche (Sonder-)Vorschriften fehlen, sind für die Lösung der Rechtsverhältnisse zwischen den Ehegatten die allgemeinen Vorschriften anzuwenden. Sind diese Rechtsverhältnisse mit denen zwischen nicht miteinander verheirateten Partnern bestehenden vergleichbar, können die allgemeinen Vorschriften des Schuld- und Sachenrechts unmittelbare Anwendung fi...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / a) Private Veräußerungsgeschäfte ("Spekulationsteuer", § 23 EStG)

Rz. 55 Das BVerfG hatte mit Beschluss vom 7.7.2010[49] die Verlängerung der sog. Spekulationsfrist bei der Veräußerung von Grundstücken durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/ 2002 für verfassungswidrig erklärt: Gesetzliche Regelungen, die für künftige belastende Rechtsfolgen an zurückliegende Sachverhalte anknüpfen (sog. unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückank...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / b) Erbschaft, Schenkungen

Rz. 241 Geht es nicht um Betriebsvermögen, sondern darum, dass ein Ehepartner erhebliches Vermögen bei Eheschließung bereits geerbt hat oder er mit hoher Wahrscheinlichkeit erben wird, besteht ein Interesse daran, solches Vermögen in seiner Wertsteigerung aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen. Beispiel Die Ehefrau erbt Ackerland zur Größe von 20.000 m², das im Laufe der Eh...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Beendigung des Güterstandes durch Tod

Rz. 573 Im Falle der Beendigung des Güterstandes durch den Tod eines Beteiligten ergeben sich für den länger lebenden Ehegatten seine Ansprüche aus § 1371 BGB. Dieser kann wählen:mehr

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§ 4 Güterstände / g) Anspruch auf Zugewinnausgleich (Art. 12)

Rz. 1577 Wie im deutschen Recht kann ein Ehegatte die Hälfte des Überschusses als Zugewinnausgleichsforderung verlangen, wenn bei Beendigung des Güterstands der Zugewinn des anderen Ehegatten seinen eigenen Zugewinn übersteigt (Art. 12 Abs. 1). Der Ausgleichsanspruch ist auf eine Geldzahlung gerichtet, wobei das Gericht auf Antrag eines der Ehegatten anordnen kann, dass Gege...mehr

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§ 4 Güterstände / (cc) Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes

Rz. 1298 In § 1466 BGB ist geregelt, dass im Innenverhältnis die Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes dem Vater oder der Mutter des Kindes zur Last fallen. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte seine Zustimmung erteilt hat und die Ausstattung das dem Gesamtgut entsprechende Maß nicht übersteigt.[1465] Rz. 1299 Für den Fall der Ausstattung eines geme...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Gütergemeinschaft

Rz. 556 Haben die Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft gelebt, kann sich die Frage nach einer stillschweigend eingegangenen Innengesellschaft dann stellen, wenn der Betrieb in das Vorbehaltsgut fällt. Im Übrigen ist streitig, ob es grundsätzlich gegen die Annahme einer Innengesellschaft spricht, wenn der Geschäftsbetrieb in das Gesamtgut fällt. In diesem Fall gewähr...mehr