Fachbeiträge & Kommentare zu Ehrenamtliche Tätigkeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 4 Unfallversicherung

Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, sind auch gesetzlich unfallversichert. Versichert ist dabei nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern auch der Weg zu oder von der Tätigkeit. Der Unfallversicherungsschutz umfasst u. a. ehrenamtliche Tätigkeiten in Bürgervereinen oder Fördervereinen (z. B. von Schwimmbädern, Kindergärten oder Schulen), sofern diese mit Zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 1 Rechtsgrundlagen

Die ehrenamtliche Tätigkeit ist regelmäßig als Auftrag i. S. d. § 662 BGB ausgestaltet. Das Auftragsverhältnis enthält eine einseitige Leistungsverpflichtung des ehrenamtlich Tätigen. Es handelt sich somit nicht um eine bloße Gefälligkeit, die der ehrenamtlich Tätige erbringt, sondern er ist rechtlich bindend zur Erbringung seiner Arbeitsleistung verpflichtet. Das Ehrenamt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2.1.1 Zeitliche Abgrenzung der Nebenberuflichkeit

Steuerlich begünstigt sind ausschließlich nebenberufliche Tätigkeiten. Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt. Nebenberuflich können deshalb auch solche Personen tätig sein, die keinen Hauptberuf ausüben, z. B. Hausfrauen, Studenten oder R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2 Steuerliche Förderung

Aus steuerlicher Sicht sind Ehrenämter danach zu unterscheiden, ob die hierfür gewährten Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen oder aus Kassen der Privatwirtschaft gezahlt werden. Für ehrenamtliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst bestehen großzügige Steuerbefreiungen, weil öffentliche Kassen nur Aufwandsersatz leisten. Für nebenberufliche Ehrenämter in der Privatw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 3 Schutz vor Kündigung und Benachteiligung

Die Übernahme von Ehrenämtern stellt für den Arbeitgeber des ehrenamtlich Tätigen im Hauptarbeitsverhältnis grundsätzlich keinen Kündigungsgrund dar. Die mit der Wahrnehmung des Amts verbundenen Ausfallzeiten berechtigen den Arbeitgeber im Regelfall nicht zu einer personenbedingten Kündigung. Teilweise wird die Möglichkeit einer verhaltensbedingten Kündigung angenommen, sowe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2.3.2 Einnahmen als Bürgermeister

Ehrenamtliche Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder sind nicht Arbeitnehmer ihrer Gemeinden, sofern sich aus der Gemeindeverfassung nichts anderes ergibt. Es handelt sich regelmäßig um eine "sonstige selbstständige Arbeit"[1]. Charakteristisch für diese nebenberuflichen Ehrenämter ist, dass ihre Ausübung an eine Wahl gebunden ist. Die steuerpflichtigen Einnahmen sind im R...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2 Einzelfälle

Damit besteht faktisch eine weitgehende Identität mit dem Arbeitsverhältnis. Ohne Weiteres bedeutet ein wirksames Arbeitsverhältnis i. S. d. § 611a BGB zugleich eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung. In Ausnahmefällen kann aber ohne das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gegeben sein.[1] Dies wird in der Praxis vo...mehr

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ZErb 11/2024, Keine Vergütu... / 2 Anmerkung

Ein mit dem anwaltlichen Nachlasspfleger in einer Partnergesellschaft verbundener Partner-Rechtsanwalt hat mit dem Nachlasspfleger zusammen einen mittellosen Nachlass bearbeitet. Der Bezirksrevisor wendet sich gegen den Vergütungsfestsetzungsauftrag des Nachlasspflegers mit der Begründung, dass nur die vom Nachlasspfleger persönlich erbrachten Tätigkeiten und damit die diesbe...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Gefahren aus Betrieb, Beruf, Amt etc. – A 1 Ziff. 1 AVB-PHV/Ziff. 1 S. 1 und S. 2 (1) BBR-PH

Rz. 148 Nur das Privatleben fällt unter den Versicherungsschutz. Nach A 1 Ziff. 1 AVB-PHV/Ziff. 1. S. 1 bzw. S. 2 (1) BBR-PH sind Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes nicht versichert. Nach den BBR-PH gilt dies auch für das Ehrenamt und die verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art. Gem. A 1 Ziff. 6.2 AVB-PHV sind nichtverantwortliche ehrenamtli...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / g) Zivildienstleistende/Bundesfreiwilligendienst

Rz. 80 Die Zivildienstleistenden befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundesrepublik Deutschland. Der Dienstherr wird vertreten durch das Bundesamt für den Zivildienst in Köln, eingerichtet beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Deliktisch haftende Körperschaft i.S.d. Art. 34 GG ist nicht die anerkannte Beschäftigungsst...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Primäre Risikobegrenzung

Rz. 145 In A 1 Ziff. 6 und in A 2 sowie A 3 AVB-PHV sind die besonderen Gefahren des Haftpflichtversicherungsvertrages aufgeführt. Die Versicherungswirtschaft bietet moderne Deckungskonzepte ("Komfortschutz" etc.) mit verschiedenen Klauseln an. Sie können sich unterscheiden und jeweils spezielle Risikobeschreibungen, Haftungseinschlüsse, Haftungsausschlüsse und auch summenmä...mehr

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A / 11 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 98]

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Für die Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die dort gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemein zu beachtenden Grundsätze. Soweit die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer von Genossenschaften eine Beschäftigung ausüben und dafür Arbeitsentgelt erhalten, sind sie sozialversicherungspflichtig.[1] Das Vorstandsmitglied einer eingetragene...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.52 Sanitätshelfer

Sanitätshelfer des DRK sind Arbeitnehmer, wenn die bezahlten Entschädigungen die durch die ehrenamtliche Tätigkeit veranlassten Aufwendungen nicht nur unwesentlich übersteigen.[1] Die Steuerbefreiung für nebenberufliche Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26 EStG findet nur für ehrenamtliche Ersthelfer oder Rettungssanitäter Anwendung, die bei Sofortmaßnahmen für Schwerkran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.2 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Rz. 7 Der Anspruchsberechtigte muss auf Grund eines subjektiven, persönlichen Leistungshindernisses an der Dienstleistung bzw. Arbeitsleistung verhindert sein. Als persönliche Verhinderungsgründe sind insbesondere familiäre Ereignisse anerkannt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung gegeben, wenn dem Arbeitnehmer die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 1 Aktuelle Entwicklung der Beratungstätigkeit

Die Rahmenbedingungen für die Beratungstätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine haben sich in den letzten Jahren verbessert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine bei Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG zulässig und den Lohnsteuerhilfevereinen wurde die Hilfeleistung bei der Erledigung von Arbeitgeberaufgaben zugewi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.2 Ausschluss der Beratungsbefugnis

In einer 2. Stufe definiert das Gesetz die für die Beratungsbefugnis schädlichen Einkünfte. Es handelt sich dabei um die sog. Gewinneinkunftsarten, nämlich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [1], Einkünfte aus Gewerbebetrieb [2] sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit [3] deren Vorhandensein die Beratungsbefugnis, abgesehen von § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG und d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.4.1 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch Mitglieder beraten, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (z. B. für ehrenamtliche Tätigkeit im kommunalen Bereich) erhalten. Voraussetzung ist, dass die Aufwandsentschädigung in voller Höhe nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG steuerfrei ist. Praxis-Beispiel Beispiel 8 Aufwandsentschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.2 Inhalt und Art der Tätigkeit

Aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder Gesetz ergeben sich nur in wenigen Ausnahmen konkrete Regelungen zu Art und Inhalt der geschuldeten Tätigkeit. Sie schaffen lediglich eine grobe Struktur, in der die Arbeit zu leisten ist. Dies gilt etwa in Bezug auf die Arbeitszeit, Pausen oder das Verbot bestimmter Tätigkeiten etc. Auch die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe im TVö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 6 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5.11 Freistellung im Bereich der Jugendpflege

Auf länderrechtlicher Grundlage bestehen gesetzliche Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Jugendpflege.[1] Der Anspruch besteht ländergesetzlich weitgehend einheitlich als unbezahlte Freistellung.[2] Der Umfang beträgt in den meisten Ländergesetzen 12 Arbeitstage pro Jahr, sodass eine Freistellung von mehr als 2 Wochen ermöglicht wird.[3] Er wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 3.2 Anspruch auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Unabhängig von den vertraglichen und betrieblichen Regelungen kann sich ein Anspruch auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten aus Bundes- oder Landesgesetzen ergeben. Dabei ist ein wesentlicher Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Ehrenämtern zu beachten. Um private Ehrenämter handelt es sich bei Tätigkeiten zur Unterstützung von Vereinigungen mit sportlicher,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 3.3 Versicherungsschutz Haftpflicht-, Unfallversicherung

Für CSR-Aktivitäten von Mitarbeitern außerhalb des Arbeitgeberengagements besteht im Regelfall kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Für eine Vielzahl von ehrenamtlichen Tätigkeiten besteht jedoch kraft Gesetz oder Satzung ein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, andere können auf Antrag freiwillig versichert werden. Unfallversicherungsschutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Unfallversicherung)

Zusammenfassung Begriff Ehrenamtliche Tätigkeiten werden auf einer freiwilligen und unentgeltlichen Basis ausgeübt. Die Tätigkeiten erfolgen nicht zum Selbstzweck, sondern zum Wohle Anderer, gesellschaftlicher Mitgestaltung und zur Übernahme von Verantwortung. In der Regel wird dieses bürgerschaftliche Engagement in einem organisatorischen Rahmen und möglichst für eine bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 5 Ehrenamtliche Tätigkeiten für Parteien im Sinne des Parteiengesetzes

Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten für Parteien im Sinne des Parteiengesetzes handelt es sich um Tätigkeiten von Personen, die in Parteigremien, Ausschüssen, Kommissionen oder Arbeitskreisen der Parteien an der inhaltlichen Erarbeitung und Durchsetzung der politischen Vorstellungen der Partei mitwirken oder die politischen Positionen der Parteien in deren Auftrag oder mit deren Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / Zusammenfassung

Begriff Ehrenamtliche Tätigkeiten werden auf einer freiwilligen und unentgeltlichen Basis ausgeübt. Die Tätigkeiten erfolgen nicht zum Selbstzweck, sondern zum Wohle Anderer, gesellschaftlicher Mitgestaltung und zur Übernahme von Verantwortung. In der Regel wird dieses bürgerschaftliche Engagement in einem organisatorischen Rahmen und möglichst für eine bestimmte Dauer regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 7 Ehrenamtliche im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege

Unentgeltlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätige Personen sind gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören auch Einrichtungen, Verbände oder Vereine aus diesen beiden Bereichen. Zu den ehrenamtlich Tätigen gehören Personen, die in dem Unternehmen bzw. der Institution ein Ehrenamt ausüben, welches in der Satzung oder den Statuten geregelt ist. Hierzu gehöre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 1 Pflichtversicherung – Privatrechtliche Organisationen

Ehrenamtlich tätige Personen für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Institutionen (Gebietskörperschaften = Städte, Gemeinden oder Kommunen) werden zur gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) pflichtversichert. Von dieser Vorschrift werden u. a. Personen er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 4 Freiwillige Versicherung – Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen

Eine freiwillige Versicherung ist möglich für Personen, die ehrenamtlich in Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften tätig sind. Außerdem besteht diese Möglichkeit für alle ehrenamtlich tätigen Personen bei den anderen selbstständigen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischer Zielsetzung (sonstige Arbeitnehmervereini...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 6 Rettungshelfer

Ebenfalls gesetzlich geregelt ist der Ersatz von Sachschäden für organisierte Rettungshelfer.[1] Personen von Hilfsorganisationen, wie z. B. das Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter Unfallhilfe oder die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft sind bereits gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII unfallversichert. Diesen Helfern wird auch der Sachschaden ersetzt, der in di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 2 Pflichtversicherung – öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

Ebenso sind folgende Personen versicherungspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung: ehrenamtlich tätige Personen für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen oder ehrenamtlich tätige Personen für privatrechtliche Organisationen (Vereine oder Verbände) im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Gene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 3 Freiwillige Versicherung – gemeinnützige Organisationen

Eine freiwillige Versicherung ist für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen möglich.[1] Ist ein Verein als gemeinnützig anerkannt, kann er alle Personen zur freiwilligen Versicherung anmelden, die durch ihre Wahl ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden und daher in besonderer Weise Verantwortung übernehmen. Die freiwillige Versicherung st...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 1.1 Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen

Zum Dienstverhältnis rechnen auch dienstliche Veranstaltungen und sonstige Verrichtungen, die der von den Unfallfürsorgevorschriften erfassten Tätigkeit zuzuordnen sind (z. B. dienstlich angeordnete Teilnahme an einem Kongress, dienstlich veranlasster Vortrag). Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich auch auf Beamte und Richter, die als freigestellte oder nicht freigestellt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.000 EUR [2] nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, nicht wie bis zum 31...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.1 Zahlung aus öffentlichen Kassen

Im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt und im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind.[1] Andere Aufwandsentschädigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise) sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Aufwandsentschädigung ist die meist pauschalierte zusätzliche Vergütung für besondere Umstände oder Belastungen der Arbeit. Typisches Beispiel sind die Auslösungen im Baugewerbe oder bei Montagearbeitern. Steuerrechtlich gehören Aufwandsentschädigungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn - allerdings können im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.2 Ehrenamtsfreibetrag

Die Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts ist beitragspflichtiges Entgelt in der Höhe, wie sie den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand übersteigt. Für bestimmte nebenberuflich ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt ein steuerfreier Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 840 EUR (2020: 720 EUR) im Kalenderjahr nicht als Arbeitsentgelt und ist beitragsfrei zur So...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 41 Umlageverbot

Rz. 1 § 41 BetrVG verbietet es zwingend und damit unabdingbar, von den Arbeitnehmern des Betriebs Beiträge für die Aufgaben und Zwecke des Betriebsrats zu erheben.[1] Erfasst werden alle Arten von Beiträgen unabhängig davon, wer sie einzieht (Arbeitgeber, Gewerkschaft oder Betriebsrat selbst) und ob sie einmalig oder wiederkehrend sind. So ist etwa die Verwendung eines Tronc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.5 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 49 Ehrenamtliche Tätigkeiten kommen im privaten und öffentlichen Bereich vor. Privatrechtliche Ehrenämter finden sich bei Vereinen oder Standes- oder Wohlfahrtsorganisationen. Öffentlich-rechtliche Ehrenbeamte nehmen aufgrund eines Beamten-(Dienst-)Verhältnisses Verwaltungsaufgaben wahr, wie z. B. ehrenamtliche Bürgermeister, Richter und Schöffen. Die Annahme eines Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.3 Einkommensteuerlich unbeachtliche Tätigkeiten

Rz. 15 Wie sich aus § 2 Abs. 2 EStG ableiten lässt, verwirklicht ein Stpfl. dann nicht den Tatbestand der Erzielung von stpfl. Einkünften, insbesondere nicht von solchen aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn er seine Tätigkeit nicht um des Entgelts willen ausübt und etwaige empfangene Geldzahlungen nicht Leistungen des Stpfl. abgelten sollen.[1] Rz. 16 Hierher gehören vor all...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.14 ABC der Arbeitnehmer

Rz. 69 Vgl. auch die Zuordnung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in H 19.0 LStH 2024. Abgeordnete sind keine Arbeitnehmer. Sie haben Bezüge i. S. v. § 22 Nr. 4 EStG (R. 22.9 EStR 2012).[1] Ärzte s. Rz. 42 Ärztepropagandist s. Rz. 65 Amateursportler s. Rz. 16 Angehörige s. Rz. 52 Annahmestelle für Lotto-Toto ist im Allgemeinen selbstständig tätig, außer es fehlt an einem Untern...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.2 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgt i. d. R. unentgeltlich und ist daher nach § 3 Abs. 3 TVöD nicht anzeigepflichtig. Die Ausübung öffentlicher Ehrenämter, z. B. als Schöffe, kann der Arbeitgeber ohnehin nicht untersagen (s. o. unter Punkt 2.1). Daher ist auch keine Anzeige erforderlich. Sofern aber dafür nach § 29 Abs. 2 TVöD Arbeitsbefreiung zu gewähren ist, mu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 3 Satz 1 findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Erfasst hiervon werden allerdings auch Sachleistungen, Gewinnanteile oder sonstige geldwerte V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.2.2 Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz

Das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht setzt im Interesse der Gesundheit des Beschäftigten und der Sicherheit am Arbeitsplatz (§ 1 Abs. 1 ArbZG) der zulässigen Arbeitszeit Grenzen. Dabei sind die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz ArbZG). Dass die höchstzulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) und die Ruhezeiten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 8 Altersteilzeitmitarbeiter

Ein Beschäftigter darf während eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, insbesondere auch in der Freistellungsphase des Blockmodells, keine Nebentätigkeiten ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschreiten. Dies gilt gleichermaßen für Altersteilzeit nach dem TV-ATZ wie nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte vom 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 2 Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeit

2.1 Gesetzliche Regelung Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR im Jahr steuerfrei (sog. Ehrenamtspauschale).[1] Die Steu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 2.2 Begünstigte Tätigkeiten

Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG entspricht in seiner Struktur weitgehend dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.[1] Auch er zielt der Sache nach auf die Vergünstigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ab. Voraussetzung der Begünstigung ist, unabhängig davon, dass die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts od...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 2.3 Höhe des Freibetrags

Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen), nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird.[1] Greifen also auch die Steuerbefreiungen nach ...mehr