News 15.08.2024 Sozialversicherung

Die gesetzlichen Regelungen sehen zahlreiche Möglichkeiten vor, um Entgeltbestandteile steuerfrei an Arbeitnehmende auszuzahlen. Dazu gehören zum Beispiel die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale. Die steuerfreien Aufwandsentschädigungen wirken sich auf die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung aus.

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Kommentierung 29.07.2024 BFH

Für die Gewährung der Ehrenamtspauschale müssen Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit entweder im Dienste oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft vorliegen. Im erstgenannten Fall muss die Tätigkeit z. B. für die Stadt ausgeübt werden; sie muss aber nicht gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke fördern. Der BFH ließ daher die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Aufsichtsratstätigkeit in einer kommunalen Abwasser-GmbH steuerfrei.

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News 08.02.2022 FinMin Baden-Württemberg

Das FinMin Baden-Württemberg weist auf steuerliche Entlastungen für freiwillige Helfer in Impfzentren hin. Danach kommt die Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale nun für weitere Personen infrage. Die steuerlichen Erleichterungen werden verlängert.

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News 24.09.2021 Praxis-Tipp

Ist es für die Gewährung des Ehrenamtsfreibetrags nach § 3 Nr. 26a EStG ausreichend, dass die durch die ehrenamtliche Tätigkeit begünstigte Person oder Einrichtung überwiegend, d. h. zu mehr als 50 %, gemeinnützige Zwecke verfolgt?

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News 29.09.2020 Finanzministerkonferenz

Die Finanzminister der Länder haben dringliche Reformen zur Entlastung des Ehrenamts und zur Entbürokratisierung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts angemahnt.

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News 16.07.2019 Bundesregierung prüft

Die Länder-Finanzminister wollen mehr steuerliche Anreize für ehrenamtliches Engagement schaffen. Die Bundesregierung hat sich noch nicht abschließend zum Vorschlag des Bundesrats positioniert.

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News 04.07.2019 FG Baden-Württemberg

Aus der Landeskasse für die selbstständige Tätigkeit einer ehrenamtlichen Betreuerin gezahlte Aufwandsentschädigungen sind nur in Höhe des Freibetrags nach § 3 Nr. 26b EStG steuerfrei.

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News 28.08.2017 Sozialversicherungspflicht

Für ehrenamtlich tätige Personen, die eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung erhalten und gleichzeitig Verwaltungsaufgaben, die mit dem Ehrenamt zusammenhängen, übernehmen, müssen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Sie sind nicht als geringfügig Beschäftige einzuordnen. Hier erhielt der Vorstandsvorsitzende ca. 7.000 EUR im Jahr.

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News 15.11.2012 Ehrenamtlich Tätige

Die Bundesregierung hat neue Pauschalen zur steuerfreien Entschädigung für Übungsleiter und Ehrenamtsinhaber verabschiedet. Damit steigt auch der Vergütungsspielraum entsprechender Minijobs in der Sozialversicherung.

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