Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 3 Erwerb einer Erbschaft

Grundstückserwerb Erwerben die Ehegatten (oder ein Ehegatte) ein Grundstück im Wege der Erbschaft, kann es Probleme mit dem Grundbuchamt geben. Praxis-Beispiel Ende der Erbengemeinschaft Im Güterstand der Gütergemeinschaft verheiratete Eheleute sind im Grundbuch als Eigentümer von Grundbesitz mit dem Zusatz "in Erbengemeinschaft" seit dem 19.5.2015 eingetragen. Zu notarieller U...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.1 An wen richtet sich das Programm?

Mit diesem Programm richtet sich das Land Rheinland-Pfalz an Eigentümer und Nutzungsberechtigte von vermieteten Wohnungen. Auf die Anzahl der Wohnungen kommt es nicht an. Dinglich Nutzungsberechtigte werden aber nur gefördert, wenn sie verpflichtet sind, die Investitionskosten der geplanten baulichen Maßnahme dauerhaft zu tragen. Ist der Eigentümer der Wohnung oder der Wohnu...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Nur Saarland Die Förderung ist auf das Saarland beschränkt. Das bedeutet, dass die Maßnahme einzig im Saarland durchgeführt werden muss. Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn mit den hier geförderten Maßnahmen noch nicht begonnen worden ist. Man muss hier auf die Erteilung des Zuwendungsbescheides warten. Erst danach darf mit der Investitionsmaßnahme begonnen werden. Planu...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt?

Eigentümer des Grundstücks Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Sie müssen Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sein. Ist das Grundstück noch nicht erworben worden, ist nachzuweisen, dass der Erwerb eines Grundstücks oder Erbbaurechts gesichert ist oder durch die Gewährung der Zuwendung gesichert wird. Dabei ist § 11 Abs. 3 ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.1 Wer kann die Förderung beantragen?

Privatpersonen Antragsteller sind Privatpersonen als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie. Nicht antragsberechtigt sind Eigentümer, die die Fördermittel für Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen in Anspruch nehmen wollen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4 Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen

Mit diesem Zuschussprogramm will das Land Mecklenburg-Vorpommern zweierlei Anreize schaffen. Zum einen sollen Eigentümer motiviert werden, in ihren Mietwohnobjekten Personenbeförderungssysteme einzubauen, zum anderen sollen Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum motiviert werden, Barrieren in den eigenen vier Wänden abzubauen. 4.1 An wen richtet sich das Programm? Förderkomp...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.5.1 Beschränkung auf Schutz befugter Personen

Grundsätzlich besteht die Verkehrssicherungspflicht nur gegenüber denjenigen, die nach dem erkennbaren Willen des Verfügungsberechtigten zum Verkehr zugelassen sind, insbesondere Zugang zum Grundstück haben sollen. Gegenüber einem Interessenten obliegen dem Verkäufer eines Hausgrundstücks vorvertragliche Schutz- und Verkehrssicherungspflichten gem. §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 B...mehr

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Aufzug im Mietrecht / 1 Betriebsbereitschaft und -sicherheit

Ist das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet, hat der Vermieter für dessen Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einzustehen. Den Vermieter trifft die Verkehrssicherungspflicht. Er muss dafür sorgen, dass der Aufzug gefahrlos benutzt werden kann. Hierzu gehört auch, dass regelmäßig Inspektions- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Wichtig Betriebsprüfung alle 2 Ja...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.5.2 Haftungsumfang

Abgrenzung Der Haftungsumfang ist im Übrigen unterschiedlich: Der persönlich Beitragspflichtige haftet für die Beitragsforderung mit seinem gesamten Vermögen einschließlich des Grundstücks – solange er Eigentümer ist. Dagegen haftet der spätere, nicht persönlich beitragspflichtige Eigentümer nur mit dem Grundstück, wobei daneben die Haftung des persönlich Beitragspflichtigen ...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 6.2 Reallast

Bei der Reallast hat der Berechtigte nicht nur die alleinige Nutzungsbefugnis; der Eigentümer ist vielmehr darüber hinaus verpflichtet, die Sache in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, insbesondere die Schönheitsreparaturen zu tragen.[1] Anders als die Dienstbarkeit gewährt die Reallast kein unmittelbares Nutzungsrecht. Vielmehr ist der Eigentümer weiterhin Besitzer ...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 2 Wer haftet bei Überschwemmungen?

Nachbarrecht Die Verantwortlichkeiten der Eigentümer von Nachbargrundstücken bezogen auf das wild abfließende Wasser sind in § 37 Abs. 1 WHG geregelt. So darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Ebenso darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nich...mehr

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Veräußerung des Mietgrundst... / 3 Rechtsfolgen der Veräußerung

Weder der Erwerber noch der Mieter kann verlangen, dass nach Eigentumsübergang ein neuer Mietvertrag geschlossen wird. Insbesondere können bisherige Vertragsbestimmungen nicht einseitig geändert werden. Das folgt aus dem gesetzlichen Übergang des Vertrags vom bisherigen zum neuen Eigentümer. Rechtsfolge der Veräußerung ist also, dass der Erwerber in alle durch den Mietvertrag...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 1.2 Begriff der Verkehrseröffnung

Die Eröffnung des Verkehrs setzt voraus, dass der Verfügungsberechtigte (meist: der Eigentümer) den Grund und Boden zur zweckentsprechenden Benutzung durch Dritte freigibt. Dies kann auch stillschweigend durch tatsächliche Zulassung des Verkehrs geschehen: Der Eigentümer duldet stillschweigend das Parken fremder Kraftfahrzeuge im Hof, die dauernde Benutzung seines Privatwegs...mehr

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Treppen und Zugänge zum Hau... / 2.3 Sicherung von Lichtschacht mit Abdeckrost

Sicherung von Abdeckrosten Erstreckt sich bei einem Mehrfamilienhaus ein Lichtschacht mit Abdeckrosten über die volle Breite des Hauseingangsbereichs, muss der Eigentümer und Vermieter die Abdeckroste gegen unbefugtes Abheben sichern.[1] Diese Pflicht ergibt sich auch deshalb, weil der Eigentümer die Roste ohne besonderen technischen Aufwand und mit zumutbaren Mitteln gegen d...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Wer ist Antragsberechtigt?

Eigentümer Antragssteller können Einzelpersonen, Ehegatten sowie Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften bzw. auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften sein. Die Antragsteller müssen Wohneigentum in Rheinland-Pfalz schaffen oder als Eigentümer solchen Wohnraum modernisieren. Hinweis Antragssteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit Ist der Antragsteller ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Wer kann die Förderung beantragen?

Privatpersonen Antragsteller sind Privatpersonen als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie. Nicht antragsberechtigt sind Eigentümer, die die Fördermittel für Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen in Anspruch nehmen wollen.mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.4.3 Argumente, die gegen die Denkmaleigenschaft sprechen

Mit der Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage können Sie nur Argumente vortragen, mit denen die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks, also seine Denkmalfähigkeit und seine Denkmalwürdigkeit in Frage gestellt werden. Eine Klage ist also nur erfolgreich, wenn Sie Gründe vortragen können, aus denen sich zur Überzeugung des Gerichts ergibt, dass dem in Frage stehenden Bauwerk die D...mehr

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Notwegrecht / 1.4.1 Grundsätze

Übersicht Für den Anspruch auf Benutzung eines Notwegs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine Verbindung fehlen von einem Grundstück zu einem öffentlichen Weg; die fehlende Verbindung muss für die ordnungsgemäße Benutzung notwendig sein; der Eigentümer muss vom Nachbarn die Einräumung des Notwegs verlangen. Was ist ein "öffentlicher Weg"? Öffentlich ist ein Weg...mehr

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Notwegrecht / 1.9 Notwegrente

Geldrente als Ausgleich Der Nachbar hat als Entschädigung dafür, dass er die Benutzung des Notwegs dulden und diese Einschränkung seines Eigentums hinnehmen muss, Anspruch auf Zahlung einer Geldrente [1], und zwar geschuldet vom jeweiligen Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks. Die Festlegung des Zahlungszeitpunkts steht nicht in richterlichem Ermessen. Vielmehr ist die ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Eigenkapital

10 % Als Eigenkapital werden mindestens 10 % der Gesamtkosten verlangt. Besitzt einer der Eigentümer einen Miteigentumsanteil von mindestens 25 %, so muss in der Regel eine Bonitätsprüfung des Eigentümers vorgenommen werden. Die Bonitätsprüfung wird auch verlangt, wenn einer der Miteigentümer mehr als 10 Wohneinheiten innerhalb der WEG besitzt.mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4 Die Pflicht zur Duldung von störenden Einwirkungen aus der Nachbarschaft

Die Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB (Grundeigentum) und § 862 Abs. 1 BGB (Grundbesitz) sind ausgeschlossen, wenn eine Pflicht zur Duldung der Einwirkungen besteht. Für den Eigentümer legt dies § 1004 Abs. 2 BGB ausdrücklich fest. Für den Besitzer gilt nach allgemeiner Meinung trotz fehlender gesetzlicher Regelung dasselbe, weil die Rechte des Besitzers nicht weitergehen können...mehr

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Grenzüberbau / 3.1 Duldungspflicht

Liegen nach dem Gesetz oder den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen die Voraussetzungen für einen entschuldigten Überbau vor, so hat der Nachbar bzw. der Rechtsinhaber (bei Grunddienstbarkeit oder Sondernutzungsrecht) den Überbau zu dulden. Für den Nachbareigentümer handelt es sich um eine Beschränkung seines Eigentums, die mit dem Grundstückseigentum gemäß § 96 ...mehr

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Personenmehrheiten im Mietv... / 1.1 Erscheinungsformen

Steht eine Immobilie im Eigentum mehrerer Personen, so treten in der Regel alle Eigentümer als Vermieter in Erscheinung. Je nach den Rechtsbeziehungen der Vermieter zueinander bildet die Vermietermehrheit eine Innen-GbR, eine Außen-GbR, eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gesamthandsgemeinschaft. Hinweis Definition GbR Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) liegt vor, wenn ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.1 An wen richtet sich das Programm?

Mit diesem Zuschussprogramm richtet sich das Land Bremen an Eigentümer von Wohnungen und Eigentumswohnungen, sonstige dingliche Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte), Mieter und Pächter. Mieter und Pächter Mieter und Pächter benötigen allerdings die Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 12.1 An wen richtet sich das Programm?

Mit diesem Zuschussprogramm richtet sich das Land Bremen an Eigentümer von Wohnungen und Eigentumswohnungen, sonstige dingliche Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte), Mieter und Pächter. Mieter und Pächter Mieter und Pächter benötigen allerdings die Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / 1.4.3 Erforderliche Baumaßnahmen

Nutzungsänderung Mitunter wird ein Notwegrecht nur deshalb reklamiert, weil eine bestimmte Bebauung ermöglicht oder ein aufwendiger Umbau vermieden werden soll. Hier jedoch stellt die Rechtsprechung hohe Hürden für den Anspruchsteller auf. Fehlende Baugenehmigung So kann die beabsichtigte Bebauung eines unbebauten Grundstücks die Inanspruchnahme eines Notwegs nicht rechtfertige...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 1.1 Gemeinschaftsobjekte

Grundstück oft in Miteigentum Grundstücke können aus unterschiedlichen Gründen im Miteigentum mehrerer Personen stehen (Bruchteilsgemeinschaft). Nicht immer handelt es sich dabei um Ehegatten oder Verwandte. Denn bei der zunehmend verdichteten Bebauung, etwa in Reihenhausanlagen, gibt es oft einzelne Grundstücke, die als Vorplatz vor Sammelgaragen, als Gartenfläche[1] oder al...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.2 Haftungsumfang

Grundstück als wirtschaftliche Einheit Wenn der Grundpfandgläubiger aus dem dinglichen Recht gegen den Eigentümer vorgehen will, ist von Bedeutung, worauf sich das Grundpfandrecht erstreckt. Es haften nicht nur das belastete Grundstück, sondern insbesondere auch Erzeugnisse und sonstige Bestandteile des Grundstücks, die mit der Trennung in das Eigentum des Grundeigentümers fal...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Sichere Gesamtfinanzierung Eigenkapital ist insoweit notwendig, als die Investitionskosten durch das Förderdarlehen nicht gedeckt werden können. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein. Miet- und Belegungsbindungen Die Förderungen für die Mietwohnungen begründen eine Belegungs- und Mietbindung. In die Wohnungen dürfen nur Mieter aufgenommen werden, deren Einkomm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.1 Ausgangslage

Soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, kann jeder Grundstückseigentümer nach § 903 BGB mit seinem Grundstück nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Diese Eigentümerbefugnisse beschränken sich nicht auf die Grundstücksfläche allein, sondern erstrecken sich nach § 905 Satz 1 BGB sowohl auf den Luftraum über als auch den Erdkö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hypothek als Sicherungsmittel / 8 Erlöschen der Hypothek

Die Hypothek kann auf verschiedene Weise erlöschen: Aufhebung oder Verzicht Sie kann zum einen durch Rechtsgeschäft aufgehoben werden.[1] Erforderlich hierfür sind die Aufhebungserklärung des Berechtigten, die Zustimmung des Eigentümers und die Löschung im Grundbuch. Hiervon zu unterscheiden ist der Verzicht des Gläubigers auf die Hypothek gem. § 1168 BGB. Eine Zustimmung des E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentliche Grundstückslasten / 3.3.1 Verpflichtungserklärung

Baulasterklärung Voraussetzung für das Entstehen einer Baulast ist die entsprechende schriftliche Verpflichtungserklärung des Grundstückseigentümers. Einer körperlichen Verbindung der Baulasterklärung mit einem in Bezug genommenen Lageplan bedarf es nicht.[1] Bei mehreren Eigentümern (oder Miterben) müssen alle Mitberechtigten die Erklärung abgeben. Ist das Grundstück mit eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (Miete) / 6 Ende der Zwangsverwaltung

Aufhebung des Anordnungsbeschlusses Die Zwangsverwaltung endet, wenn der Anordnungsbeschluss aufgehoben wird. In diesem Fall tritt der Eigentümer in die vom Zwangsverwalter begründeten Mietverträge ein. Die vom Zwangsverwalter abgegebenen Erklärungen (Mieterhöhung, Kündigung, Abmahnung etc.) bleiben wirksam. Hinweis Unwirksame Eigentümererklärungen Ein Mieterhöhungsverlangen, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 2.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Eigener Wohnzweck Dieses Programm begünstigt Eigentümer von Wohnungen oder Erbbauberechtigte, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Dabei wird es als unschädlich angesehen, wenn die Wohnung nicht vom Eigentümer selbst, sondern von Angehörigen bewohnt wird. Wer als Angehöriger angesehen wird, ist in der Programmerläuterung beschrieben. So gilt eine Wohnung auch dann als s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 6.3 Zahlung durch Dritten

Wichtig für Zwangsversteigerung Leistet ein Dritter auf die Grundschuld, geht sie, wenn ihm ein Ablösungsrecht gem. §§ 1150, 268 BGB zustand, kraft Gesetzes auf ihn über. Die zugrunde liegende Forderung erlischt. Die Möglichkeit der Ablösung ist vor allem in der Zwangsversteigerung von Bedeutung.[1] Auch der Dritte darf nur in der Weise ablösen, wie das der Eigentümer hätte tu...mehr

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Grenzüberbau / 3.5 Anspruch auf Abkauf der überbauten Grundstücksfläche

Der Eigentümer des überbauten Grundstücks, der nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen Eigentümer der überbauten Grundstücksfläche bleibt (vgl. hierzu oben Kap. 3.2), kann vom Rentenpflichtigen jederzeit anstelle der Rente den Abkauf der überbauten Grundstücksfläche verlangen (§ 915 Abs. 1 Satz 1 BGB). Auch hier bemisst sich der Kaufpreis nach dem Verkehrswe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 5.1 Wer ist antragsberechtigt?

Eigentümer Antragsteller für dieses Programm können sowohl natürliche wie auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller Eigentümer oder sonstiger Verfügungsberechtigter des Förderobjekts sind. Zuverlässigkeit Der Antragsteller muss allerdings zuverlässig und leistungsfähig sein. Diese Voraussetzungen sind insbeson...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 2.1 Wer ist Anspruchsberechtigter?

Antragsteller Antragsteller können folgende Personen sein: natürliche Personen juristische Personen Die Antragsteller müssen Eigentümer von Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum sein. Die Gebäude müssen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern liegen. Ist der Antragsteller ein Erbbauberechtigter, steht er dem Eigentümer gleich. Hinweis Nachweis der Lei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.6 Geltendmachung des Hammerschlags- und Leiterrechts

Das Recht zur Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts steht dem Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten des Grundstücks zu, auf dem die Arbeiten unter Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks vorgenommen werden sollen. Diese können es entweder persönlich ausüben oder durch beauftragte Handwerker oder Bauunternehmer ausführen lassen. Berechtigt sind ferner die Nutzungsberechtig...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Förderprogramme

Das Land Schleswig-Holstein will seine energetischen Ziele insbesondere mit folgenden Programmen erreichen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 9 Die Tatbestände zu den Steuerbefreiungen sind in den §§ 3,4 GrStG i. V. m. §§ 5 bis 8 GrStG geregelt. § 3 GrStG normiert sachliche Steuerbefreiungen für den inländischen Grundbesitz (§ 2 GrStG) bestimmter Rechtsträger. Die Steuerbefreiungen nach § 4 GrStG sind lediglich subsidiärer Natur. Sie haben regelmäßig nur für solche Eigentümer Bedeutung, die nicht schon nach § 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzungsentgeltverordnung (... / 2.1.1 Stufenweise Anpassung (§ 3 NutzEV)

Grundsätzlich gilt, dass das am 2.10.1990 zulässige Entgelt stufenweise bis zur Höhe des ortsüblichen Entgelts angehoben werden darf. Nach § 3 Abs. 1 NutzEV sind folgende Erhöhungen zulässig: ab dem 1.11.1993 auf das Doppelte der am 2.10.1990 zulässigen Entgelte, jedoch mindestens auf 0,08 EUR, bei baulich genutzten Grundstücken auf 0,15 EUR je Quadratmeter Bodenfläche im Jah...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 7.3 Wer muss klagen?

Klagen muss grundsätzlich der Vermieter. Mehrere Vermieter müssen gemeinschaftlich klagen. Einer von mehreren Vermietern kann als gewillkürter Prozessstandschafter dann alleine klagen, wenn er von den übrigen Vermietern dazu ermächtigt ist, die Klage in eigenem Namen zu erheben und wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen hat.[1] Gb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schlüssel/Schließanlage (Mi... / 4.3 Vermietete Eigentumswohnung

Beim Wohnungseigentum zählt die Schließanlage zum Gemeinschaftseigentum . Bei der vermieteten Eigentumswohnung muss deshalb die Gemeinschaft über das Auswechseln der Schließanlage entscheiden. Der Vermieter kann den Mieter in Anspruch nehmen, wenn die Gemeinschaft die Anlage austauscht und vom vermietenden Wohnungseigentümer Kostenersatz verlangt.[1] Wichtig Mieter hat Vermiet...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.1.4 Dingliches Recht

Neue BGH-Rechtsprechung In jüngerer Zeit hat die höchstrichterliche Rechtsprechung "herausgearbeitet", dass öffentliche Lasten sogar als dingliche Rechte zu qualifizieren sind. Praxis-Beispiel Für eine französische Immobiliengesellschaft, die (auch) Eigentümerin eines Grundstücks in Deutschland ist, war ein französisches Sanierungsverfahren als Europäisches Insolvenzverfahren ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 8.3.1 Zuwendungen für Sanierungsfahrpläne

Bis zu 750 EUR Wer die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt, kann folgende Zuwendungen erhalten: 500 EUR für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, 750 EUR für Eigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit 3 bis maximal 20 Wohneinheiten. Diese weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein:mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.1 An wen richtet sich das Programm?

Eigentümer Antragsberechtigt sind die Eigentümer, Investoren und Investorinnen des zu fördernden Wohnungsbauvorhabens. Soll der zu fördernde Wohnraum nicht vermietet, sondern zum Weiterverkauf hergestellt werden, so ist nicht der Bauherr antragsberechtigt, sondern der Erwerber. Soll eine geförderte Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, muss der Erwerber die Einkommen...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 9.1 Ausschluss nach 10 Jahren

Löschung alter Rechte Wenn bei Grundpfandrechten das Erlöschen der gesicherten Forderung nicht oder nur schwer zu beweisen ist, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer "Rechtsbereinigung" vor: Ist nämlich der Grundpfandgläubiger unbekannt, kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten Eintragung in das Grundbuch 10 Jahre ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht

Die ILB bietet insbesondere folgende Förderprogramme an: Förderprogramme des Landes Brandenburgmehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.1 Wer gehört zum Kreis der Antragsberechtigten?

Antragsteller Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und die gemäß Art. 115 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 114 Abs. 2 der Verordnung der (EU) Nummer 575/2013 vom 26.6.2013 (EU-Amtsblatt L 17...mehr