Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.7.3 Im Privatvermögen entdeckter Bodenschatz bei Zuführung zum gewerblichen Betriebsvermögen

Rz. 108 Im Beschlussfall v. 4.12.2006[1] hat der BFH entschieden, dass ein im Privatvermögen entdecktes Kiesvorkommen, das sich zu einem Wirtschaftsgut konkretisiert hat, bei Zuführung zum Betriebsvermögen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 1. Halbsatz EStG mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen einzulegen ist. Es dürfen jedoch beim Abbau des Kiesvorkommens keine Absetzungen fü...mehr

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Baurecht: Gesetzentwurf zur stärkeren Digitalisierung

Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren zugeleitet (BT-Drucks. 20/5663). Dieser Gesetzentwurf bringt für die Verfahren zur Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen einige grundlegende Änderungen. Jeder, der ein wirtschaftliches Interesse an den Ergeb...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.4 Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen

Rz. 31 Durch das StEntlG 1999 ff. v. 24.3.1999[1] sind die Rechtsfolgen einer Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen durch Einfügung eines neuen § 6 Abs. 5 EStG gesetzlich geregelt worden. Die Vorschrift ist aber durch das StSenkG v. 23.10.2000[2] und das UntStFG v. 21.12.2001[3] hinsichtlich der Übertragungen vo...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.3 Hinnahme eines vorbereiteten Geschehensablaufs

Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag wird indiziert, wenn der Grundstücksveräußerer dem Interessenten aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerbe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Rückgabe

Rz. 2 Der Vermieter hat den Anspruch auf Einräumung des unmittelbaren Besitzes, d.h., er muss nach § 854 die tatsächliche Gewalt über die vermietete Sache (zurück-)erwerben. Der Mieter muss diese Pflicht unabhängig davon erfüllen, ob er selbst (noch) im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der Sache ist (BGH, Urteil v. 30.6.1971, VIII ZR 147/69, BGHZ 56, 308 [310]), und dar...mehr

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Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.4 Haftung aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis

Neben dem Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung kommt nach Auffassung des BGH auch ein Schadensersatzanspruch aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis in Betracht, das auf einer entsprechenden Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über Leistungsstörungen im Schuldverhältnis beruht.[1] Praxis-Beispiel Beschädigung der Abwasserrohrleitung durch Tiefbauarbeiten In...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.2 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 14 Die Wirtschaftsgüter müssen entnommen werden. Die Entnahme ist regelmäßig ein tatsächlicher Vorgang,[1] der eine ausdrückliche oder schlüssige Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen ist.[2] Entnahmehandlung Rz. 15 Der Steuerpflichtige entscheidet im Rahmen seiner Willensfreiheit, welche Wirtschaftsgüter er für seinen Betrieb nutzen (Einlage)...mehr

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 2 Bestimmung des Steuersatzes durch die Länder

Rz. 3 Mit Wirkung ab 1.9.2006 wurde den Bundesländern durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes (vgl. Art. 1 Nr. 18 und Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 28.8.2006, BGBl I 2006, 2034) die Möglichkeit eingeräumt, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer – abweichend von § 11 Abs. 1 GrEStG – eigenständig festzulegen. Eine entsprechende Befugnis en...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.2 Pachtvertrag über Bodenschätze

Rz. 56 Ein Substanzausbeutevertrag ist bürgerlich-rechtlich i. d. R. als Pachtvertrag nach § 581 BGB anzusehen und berechtigt den Pächter zum Genuss der Ausbeute (§ 99 Abs. 1 BGB). Der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums am noch nicht ausgebeuteten Vorkommen bzw. des bürgerlich-rechtlichen Eigentums an den ausgebeuteten Bodenbestandteilen ist nicht Folge eines Veräußerungs...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.7.2 Methoden der Absetzung bei Bodenschätzen

Rz. 107 Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht. Er kann die Absetzungen entweder nach § 7 Abs. 1 EStG (lineare AfA) oder nach dem Grad des Substanzverzehrs nach § 7 Abs. 6 EStG vornehmen. Diese Methode ähnelt der Leistungs-AfA des § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG. § 7 Abs. 6 EStG gilt bei allen Einkunftsarten.[1] Die Höhe der AfS ermittelt sich nach dem Verhältnis der im Kalenderjahr/...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 1.1 Ertragsteuerliche Behandlung umstritten

Rz. 1 Die Problematik der ertragsteuerlichen Behandlung, insbesondere die Qualifizierung der Abbauverträge beschäftigt schon seit Jahren die Rechtsprechung, Finanzverwaltung, Steuerberatung und Literatur ständig und regelmäßig. Dies macht u. a. ein Eingehen auf die bergrechtliche Einteilung der Bodenschätze, die Behandlung des Bodenschatzes als unselbstständiger Bestandteil ...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.4.1 Allgemeines

Rz. 59 Der Gewinnbegriff des § 4 Abs. 1 EStG gilt gem. § 8 Abs. 1 KStG auch für das Körperschaftsteuerrecht, d. h. Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen, d. h. Einlagen...mehr

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Bilanztheorien: Grundlagen / 3 Neuere Bilanztheorien

Rz. 17 Kapitalerhaltungskonzepte dienen der Vermeidung der Ausschüttung und Besteuerung von Scheingewinnen. Die Berücksichtigung der nominellen Kapitalerhaltung als auch der Substanzerhaltung verfolgt Hax durch das Prinzip des symmetrischen doppelten Minimums:[1] Gewinne und Verluste werden gleich behandelt und können mit den Erfolgen der Vorperioden verrechnet werden. Auch ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Art und Weise der Rückgabe

Rz. 3 Der Mieter hat die zu räumende Wohnung "besenrein" zu übergeben, d.h., er hat sämtliche Möbel und sonstigen Einrichtungsgegenstände wegzunehmen und die Wohnung so zurückzugeben, wie er sie vertragsgemäß übernommen hat (BGH, Urteil v. 17.9.2020, IX ZR 62/19, NZM 2021, 38; BGH, VIII ZR 152/05, NJW 2006, 2115), bis auf Veränderungen oder Verschlechterungen durch den vertr...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.1.2 Voraussetzungen für die Annahme eines selbstständig bewertbaren Wirtschaftsguts liegen nicht vor

Rz. 34 Eine Konkretisierung des Kies- oder Sandvorkommens als selbstständiges Wirtschaftsgut wird verneint, wenn eine behördliche Genehmigung zum Abbau erforderlich ist und diese Genehmigung nicht erteilt wird. Ebenso wenig kann daher eine Konkretisierung dann eintreten, wenn beim Verkauf bereits feststeht, dass ein Abbau wegen der in einem Flächennutzungs- bzw. Bebauungspla...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.1.1 Voraussetzungen für die Annahme eines selbstständig bewertbaren Wirtschaftsguts liegen vor

Rz. 27 Ein Bodenschatz wird auch ohne bereits erteilte Abbaugenehmigung dann als Wirtschaftsgut greifbar, wenn das Grundstück unter gesonderter Berechnung eines Kaufpreises für den Bodenschatz an einen Abbauunternehmer veräußert wird. Dadurch wird dokumentiert, dass dem Bodenschatz auch ohne vorliegende Abbaugenehmigung im Wirtschaftsverkehr ein eigenständiger Wert beigemess...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.2.1 Einlagefähige Wirtschaftsgüter

Rz. 46 Einlagefähig sind alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren materiellen Wirtschaftsgüter aller Art, unabhängig davon, ob sie dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzuordnen sind,[1] wenn sie in eine Bilanz aufgenommen werden können und Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG sein können.[2] Die Rechtsprechung geht bei der Beurteilung der Einlag...mehr

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Sondernachfolger (WEMoG)

Begriff Sondernachfolger ist jeder Erwerber eines Sondereigentums. Mit Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft übernimmt der Erwerber nämlich die Rechtsstellung seines Vorgängers in Bezug auf das erworbene Sondereigentum. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Jeder Wohnungseigentümer ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG zur anteiligen Tragung der Kosten und Lasten verp...mehr

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Behindertengerechter Garten... / 2 Das Problem

X (Ehefrau) ist behindert und deshalb auf einen Rollstuhl angewiesen. Ihr Schwerbehindertenausweis wies im Streitjahr (2016) einen Grad der Behinderung von 70 mit den Merkzeichen "G" und "aG" aus. X und ihr Ehemann sind Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Garten. Vor dem Haus befanden sich früher Beete, auf denen X Pflanzen hegte. Um die Beete weiter mit dem Rollstuhl erre...mehr

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Wird Heizungsverbot für Öl und Gas bei neuen Heizungen vorgezogen?

Überblick Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen schon ab 2024 verbieten. Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen soll mit Milliarden Euro gefördert werden, kündigte der Grünen-Politiker an – und zwar abhängig vom Einkommen. Den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024 untersagen und ab 2045 komplett verbieten – das wünscht sic...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / III. Abführungsdivergenzen bei Umwandlungen auf eine OG

Im Rahmen von Umwandlungsvorgängen mit einer OG als aufnehmendem Rechtsträger kann es zu Verwerfungen aufgrund von Abführungsdivergenzen kommen. Dies wird im nachfolgenden Beispiel skizziert. Beispiel Die A-GmbH erwirbt 2024 für 110 Mio. EUR sämtliche Anteile an der T-GmbH, die ein handels- und steuerbilanzielles Eigenkapital von 10 Mio. EUR hat. Alleingesellschafterin der A-...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.3 Mitteilung von Zahlungsrückständen einzelner Eigentümer an die anderen Eigentümer durch den Verwalter im Rahmen des Vermögensberichts

Nach altem WEG-Recht hatten die Eigentümer in der Eigentümerversammlung über die vom Verwalter vorgelegte Abrechnung zu beschließen (§ 28 Abs. 5 WEG a. F.). Zur Vorbereitung der Beschlussfassung war es nach Auffassung der bayerischen Aufsichtsbehörde (Tätigkeitsbericht 2020) zulässig, alle Eigentümer über die Hausgeldrückstände einzelner Eigentümer zu informieren. Nach der Re...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.5 Klagen gegen die Gemeinschaft durch Eigentümer (Passivprozesse)

Seit der WEG-Reform sind Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft zu richten, nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer. Der Verwalter hat den Wohnungseigentümern die Erhebung einer Klage unverzüglich bekannt zu machen (§ 44 Abs. 2 WEG). Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen hinsichtlich der Bereitstellung der Informationen, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit stehen, k...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 3.1 Neuer Eigentümer in der Gemeinschaft nach dem Verkauf einer Wohnung

Nachdem der Verwalter vom Eigentumswechsel Kenntnis erhalten hat, schreibt er den neuen Eigentümer an, erhebt die für die Verwaltung notwendigen Daten und teilt dem neuen Eigentümer die nach Art. 13 DSGVO erforderlichen Informationen mit.mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.1 Führung der Eigentümerliste

In der Eigentümerliste sind sämtliche im Grundbuch eingetragenen Eigentümer mit Namen und Anschrift zu erfassen. Der Verwalter benötigt die Eigentümerliste, um ordnungsgemäß zur Wohnungseigentümerversammlung einladen, die Jahresgesamt- und -einzelabrechnungen den Eigentümern mitteilen und ausstehende Hausgeldzahlungen außergerichtlich oder gerichtlich geltend machen zu könne...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.2 Herbeiführung von Beschlüssen auf der Eigentümerversammlung und deren Umsetzung

Herbeiführung von Beschlüssen Verwalter bereiten die Eigentümerversammlung vor und laden dazu ein. Die Eigentümer können gegenüber dem Verwalter Wünsche zur Tagesordnung äußern. Häufig werden diese Wünsche per E-Mail eingereicht und es kommt dann oft vor, dass der Verwalter zur Arbeitserleichterung die E-Mail einfach ausdruckt und den Einladungen beifügt. Damit wird die E-Mai...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.4 Ausstehende Hausgeldzahlungen anfordern und ggf. einklagen (Aktivprozess)

Nach altem Recht konnten Hausgeldschulden von Eigentümern erst nach einem Beschluss durch die Eigentümerversammlung eingeklagt werden. Damit die Eigentümer sich auf die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung vorbereiten konnten, waren ihnen die Namen säumiger Eigentümer und die rückständigen Beträge bereits vor der Versammlung mitzuteilen; die Mitteilung der Hausgeldr...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 3.5 Statistische Erhebungen

Ähnlich wie Wohnungsunternehmen können auch Wohnungseigentümergemeinschaften zur Auskunftserteilung an die statistischen Landesämter herangezogen werden, zu Einzelheiten siehe Datenschutz bei der Vermietung und Bestandsverwaltung, Kap. 2.2.10 Übermittlung von Statistikdaten. Von besonderer Bedeutung für Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Gebäude- und Wohnungszählung im ...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 3.2 Die Wohnungseigentümergemeinschaft wechselt den Verwalter

Der neue Verwalter bekommt die für die Verwaltung notwendigen personenbezogenen Daten i. d. R. vom bisherigen Verwalter zur Verfügung gestellt – eine Datenerhebung bei den Eigentümern erfolgt nicht. Es liegt damit eine Datenerhebung bei Dritten vor. In der Regel schreibt der neue Verwalter an die Eigentümer einen Brief, in dem er sich als neuer Verwalter vorstellt. Es ersche...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt, entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit aller Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage und nach § 9a Abs. 1 WEG rechtsfähig, aber keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern ein Verband besonderer Art, der nach § 18 Abs. 1 WEG das Geme...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2 Datenschutzrechtlich relevante Aufgaben des Verwalters

Aufgaben des Verwalters, die unter datenschutzrechtlichen Aspekten von Bedeutung sein könnten, sind die Führung der Eigentümerliste, Herbeiführung von Beschlüssen auf der Eigentümerversammlung und deren Umsetzung, Hausgelder von den Eigentümern anfordern und die Hausgeldabrechnung vorbereiten, ausstehende Hausgeldzahlungen anfordern und nach Beschlussfassung durch die Gemeinscha...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.8 Weitergabe von E-Mail-Adressen oder Telefonnummern an Handwerker

Für die Weitergabe von E-Mail-Adressen und Telefonnummern gelten sowohl im Verhältnis zum Eigentümer als auch zu Mietern die gleichen Grundsätze wie für die Weitergabe im Mietverhältnis, vergleiche Datenschutz bei der Vermietung und Bestandsverwaltung, Kap. 2.2.2 Datenweitergabe an Handwerker.mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 5.2.1 Handeln nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen

Die dokumentierte Weisung umfasst die Beschreibung des Umfangs bzw. des Gegenstands der Dienstleistung des Auftragsverarbeiters, die Dauer des Auftragsverhältnisses und die Verpflichtung des Auftragnehmers, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn nach Auffassung des Auftragnehmers die Weisung gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt. Musterformulierung: Dokument...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.7 Führung der Beschluss-Sammlung

In der Beschluss-Sammlung können personenbezogene Daten von Eigentümern und Bewohnern enthalten sein. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Führung der Beschlusssammlung ist dies datenschutzrechtlich zulässig.mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 2.1 Grundätze

Als Teil der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Dieses Verzeichnis betrifft alle automatisierten und auch die nicht automatisierten Verarbeitungen personenbezogener Daten. Zunächst sind deshalb alle Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten im Unternehmen zu ermitteln. Um die Übersichtlichkeit zu wahr...mehr

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Informations- und Auskunfts... / 2.2 Umfang des Auskunftsanspruchs

Unklar ist, wie weit der Auskunftsanspruch des Betroffenen und insbesondere die Aushändigung von Kopien geht. Nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO ist das Recht auf Erhalt einer Kopie begrenzt, wenn dadurch die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden; darunter fallen nach Erwägungsgrund 63 Satz 5 auch Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum oder Urheberrechte an S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vollmacht im Wohnungseigent... / 2 Nachweis der Verwalterstellung beim Grundbuchamt

Insbesondere im Rahmen einer Veräußerungszustimmung des § 12 WEG ist der Nachweis der Verwalterstellung dem Grundbuchamt gegenüber in öffentlich beglaubigter Form zu erbringen. Gleiches gilt im Fall der beschlussweisen Aufhebung der Veräußerungszustimmung gemäß § 12 Abs. 4 WEG. Ist der Verwalter ein bauträgerseits eingesetzter Erstverwalter, genügt auch die Vorlage der entsp...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.1 Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen

Der Verkäufer einer Ware verliert sein Eigentum in aller Regel mit der Übergabe der Ware an den Käufer, und mit der Einigung, dass das Eigentum auf den Käufer zu diesem Zeitpunkt auf diesen übergeht. Dies ist unproblematisch, wenn der Kunde im Gegenzug bar bezahlt. Gefährlich ist, wenn die Übergabe der gekauften Sache und gleichzeitiger Übergang des Eigentums vereinbart ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vollmacht im Wohnungseigent... / Zusammenfassung

Begriff Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Der Umfang einer Bevollmächtigung wird dabei stets von dem Vollmachtgeber bestimmt. Da der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gesetzlich vertritt, muss ein Nachweis der Vertretungsmacht von ihm nicht geführt werden, weshalb es keiner Vollmachts- bzw. Ermächtigungsurkunde zum Nachwei...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.3 Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung

An das Landgericht Aschaffenburg - Zivilkammer – Erthalstr. 5 63743 Aschaffenburg per beA Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung des Herrn Hubert Maier, Spessartstr. 5, 63743 Aschaffenburg - Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt ................., Maximilianstr. 5, 63739 Aschaffenburg gegen Herrn Norbert Müller, Spessartstr. 9, 63743 A...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Durchführung der Herausgabe nach der Pfändung

Rz. 51 Gibt der Dritte die Sache an den Gerichtsvollzieher heraus, wandelt sich das Pfandrecht an dem Anspruch auf Herausgabe in ein Pfandrecht an der Sache selbst um. Die Sache selbst braucht nicht mehr gepfändet zu werden.[42] Rz. 52 Wird die Sache jedoch durch den Drittschuldner hinterlegt, z.B. bei mehrfacher Pfändung, entsteht kein Pfandrecht an der Sache, da die Hinterl...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / a) Erlösanspruch aus den erloschenen Rechten

Rz. 186 Nach § 91 Abs. 1 ZVG erlöschen die nach den Versteigerungsbedingungen nicht in das geringste Gebot fallenden dinglichen Rechte mit dem Zuschlag, i.Ü. werden die Rechte von dem Ersteher übernommen. Die Ansprüche aus den Grundpfandrechten bzw. Rechten eingetragen in Abt. II des Grundbuches setzen sich im Wege der dinglichen Surrogation am Erlös fort.[153] Rz. 187 Ein Er...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Vollstreckungsschutz

Rz. 105 Die Vollstreckung in Miet- und Pachtzinsansprüche kann auf Antrag des Schuldners insoweit aufgehoben werden, als diese Einkünfte für den Schuldner zur laufenden Unterhaltung des Grundstückes und/oder notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen benötigt werden. Weiterhin ist die Pfändung aufzuheben, soweit der Schuldner diese Einkünfte zur Befriedigung von Gläubigeransprüche...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 9. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 106 Grundsätzlich ist jeder Anspruch, der übertragbar ist, auch pfändbar, § 851 ZPO. Ist der Anspruch nicht übertragbar, ist auch grundsätzlich keine Pfändungsmöglichkeit gegeben. Beispiele: Rz. 107mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Pfändung des Anwartschaftsrechts

Rz. 56 Der Gläubiger kann sowohl das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers als auch das des Sicherungsgebers pfänden. Vorbehaltskäufer ist der Schuldner, wenn er eine gekaufte Sache von dem Verkäufer bereits erhalten hat, das Eigentum jedoch unter der aufschiebenden Bedingung übergeht, dass der Kaufpreis voll gezahlt wird (§ 449 BGB). Sicherungsgeber ist der Schuldner, we...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Anspruch auf bewegliche Sachen

Rz. 44 Der Gerichtsvollzieher kann bei der Sachpfändung gegen den Schuldner in Gegenstände bei einem Dritten nur pfänden, wenn der Dritte zur Herausgabe bereit ist (§ 809 ZPO). Andernfalls muss der Gläubiger den Anspruch auf Herausgabe oder Leistung gegen den Dritten pfänden (§ 846 ZPO). Der Dritte ist dem Schuldner zur Herausgabe des Besitzes an der Sache verpflichtet, wenn...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Doppelpfändung

Rz. 58 Das Anwartschaftsrecht selbst stellt für den Gläubiger keinen verwertbaren Vermögensgegenstand dar. Er muss daher auch die bewegliche Sache als solche pfänden. Ein weiterer Grund ist die zwingende Publizitätswirkung durch Anbringen des Pfandsiegels an der gepfändeten Sache durch den Gerichtsvollzieher (§ 808 ZPO). Rz. 59 Die Pfändung des Anwartschaftsrechts kommt nur d...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Baugeld

Rz. 4 Nicht zu verwechseln mit dem pfändbaren Anspruch auf die Bausparsumme ist die Baugeldforderung nach dem Bauforderungssicherungsgesetz (1.6.1909 i.d.F. v. 5.10.1994, BGBl I, 2911, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29.7.2009, BGBl I 2009, 2436). § 1 Abs. 3 BauFordSiG definiert: Baugeld sind Geldbeträge, die zum Zweck der Bestreitung der Kosten eines Baues ode...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Forderungsbezeichnung

Rz. 70 Bzgl. der zu pfändenden Forderung genügt der schlüssige Gläubigervortrag. Die angegebene Forderung muss lediglich pfändbar sein. Ob die Forderung tatsächlich dem Schuldner gegenüber dem Drittschuldner zusteht, prüft das Vollstreckungsgericht nicht. Rz. 71 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Drittschuldner die Pfändung nicht anerkennt, da die gepfändete Fo...mehr

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Das erbschaftsteuerliche Fa... / b) BFH v. 11.7.2019 – II R 38/16

Der BFH hat sich im Rahmen der Entscheidung v. 11.7.2019 (BFH v. 11.7.2019 – II R 38/16, ECLI:DE:BFH:2019:U.110719.IIR38.16.0, BStBl. II 2020, 314 = ErbStB 2020, 33 [Heinrichshofen]) seinem Urteil v. 27.11.2017 (BFH v. 29.11.2017 – II R 14/16, BStBl. II 2018, 362 = ErbStB 2018, 133 [Marfels]) angeschlossen. Für die Gewährung der Steuerbefreiung des Familienheims sei es zwing...mehr