Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / 3. Auffassung der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat sich dazu mit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. 17.6.2022 – G 1425, BStBl. I 2022, 958 (z.B. FinMin.v. 17.6.2022 – G 1425 – 92 – V B 4) zur Neufassung des § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG mit dem Fondsstandortgesetz positioniert und vertritt dabei eine enge Auslegung zuungunsten der Steuerpflichtigen, die u.E. dem W...mehr

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Das erbschaftsteuerliche Fa... / c) Wegfall der Steuerbefreiung bei Nießbrauchsvorbehalt

Das FG Münster hat mit Urteil v. 28.9.2016 (FG Münster v. 28.9.2016 – 3 K 3757/15 Erb, EFG 2016, 2077 = ErbStB 2017, 3 [Kirschstein]) entschieden und sich somit der vorherigen Entscheidung des Hessischen FG (Hess. FG v. 15.2.2016 – 1 K 2275/15, EFG 2016, 734 = ErbStB 2016, 168 [Kirschstein]) angeschlossen, dass nach Sinn und Zweck der Norm und unter Berücksichtigung systemat...mehr

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Betriebsstätte: Überblick / 1.2 Verfügungsmacht

Geschäftseinrichtungen oder Anlagen i. S. d. § 12 Nr. 1 AO werden nur dann zu einer Betriebsstätte des Unternehmers, wenn dieser eine nicht nur vorübergehende tatsächliche Verfügungsmacht über die von ihm genutzte Einrichtung oder Anlage hat und diese für eine gewisse Dauer, aber nicht notwendigerweise ununterbrochen zu Unternehmenszwecken nutzt. Dabei genügt eine Nutzung in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.3 Begriff des Anteilseigners (§ 20 Abs 5 EStG)

Tz. 302 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Legaldefinition des AE befand sich bis 1993 in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG (ebenso hierzu s R 97 Abs 3 KStR 1995). AE ist danach derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen sind. Das ist idR der bürgerlich-rechtliche Eigentümer, bei Sonderverhältnissen der Treu- oder Sicherungsgeber usw....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.3.1 Die zivilrechtliche Seite

Tz. 231 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bei der Wertpapierleihe überträgt der Verleiher dem Entleiher börsennotierte Anleihepapiere oder Aktien. Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist Wertpapiere der gleichen Ausstattung rückzuübertragen. Bei der sog Wertpapierleihe handelt es sich rechtlich nicht um eine Leihe iSv § 598 BGB, sondern um ein Sachdarlehen iSd §§ 6...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Vorlage e... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch von U Bl. … des Amtsgerichts X ist der am … 2017 verstorbene G1 (im Folgenden: Erblasser) in Abteilung I eingetragen. Der Erblasser setzte durch notarielles Testament vom … 2014 (UR-Nr. … der Notarin S1 aus Y) seine drei Söhne, die Beteiligten zu 1–3, zu je 1/3 als Erben ein. Durch zwei privatschriftliche Testamente vom … 4.2017 sowie vom … 9.2017 änderte er se...mehr

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ZErb 03/2023, Eintragung we... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des Amtsgericht R., Bl. 115, ist der Beteiligte zu 2) als Eigentümer eingetragen. Im Grundbuch des Amtsgerichts R., Bl. 174, ist der Beteiligte zu 2) als Miteigentümer zu ½-Anteil eingetragen. Im Grundbuch des Amtsgerichts R., Bl. 524, sind der Beteiligte zu 2) und Frau W. als Eigentümer in Erbengemeinschaft eingetragen. Das beteiligte Landwirtschaftsgericht ha...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.9 Nutzungsüberlassungen/Verpachtungen (Zeilen 40 bis 44)

In der Zeile 41 ist anzukreuzen, ob der Betrieb am Bewertungsstichtag im Ganzen verpachtet war. War dies nicht der Fall, ist in die Zeile 42 weiterzugehen.[1] War dies hingegen der Fall, dann ist in die Zeile 43 weiterzugehen. Wichtig Betriebsverpachtung im Ganzen Von einer Betriebsverpachtung im Ganzen ist auszugehen, wenn der bisherige Eigentümer am Bewertungsstichtag die wes...mehr

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zfs 03/2023, Abschleppkoste... / Leitsatz

1. Die Polizei hat, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch das Verhalten von Personen bedroht oder gestört wird, ihre Maßnahme gegenüber demjenigen zu treffen, der die Bedrohung oder Störung verursacht hat (§ 4 Abs. 1 SächsPolG). Derjenige, der ein Fahrzeug von der Eigentümerin geliehen und an den Fahrer weiter verliehen hat, hat mit dem Entleihen nicht die Gefahr...mehr

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zfs 03/2023, Abschleppkoste... / 2 Aus den Gründen:

"… Zutreffend ist das VG davon ausgegangen, dass der Kl. nicht nach § 24 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 SächsVwVG für die Kosten einer Ersatzvornahme herangezogen werden kann. Zwar kommt die Vorschrift als Rechtsgrundlage für einen Kostenbescheid in Betracht, weil das Verkehrszeichen, das auch ein Wegfahrgebot enthält, einen wahrnehmbaren Verwaltungsakt darstellt, der sofort vollzie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, 344; Haisch/Hüniken, Erheblich...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 2. Kommunale Immobiliensteuer (IMU – Imposta municipale unica)

Rz. 61 Gemeinden erheben auf Immobilien die kommunale Immobiliensteuer (Imposta municipale unica – IMU), welche mit der deutschen Grundsteuer vergleichbar ist. Für die Immobilie, an der der Eigentümer seinen ersten Wohnsitz errichtet hat, ist keine Steuer geschuldet, sofern es sich dabei nicht um eine Luxusimmobilie handelt. Für alle weiteren Immobilien wird die Steuer gesch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hamacher, Zum Nießbrauch an KapV, FR 1982, 590; Hamacher, Die estliche Behandlung des Nießbrauchs an KapV, Die Bank 1982, 420; Scharff, Der Nießbrauch an Aktien im Zivil- und St-Recht, Köln 1982; Schulze zur Wiesche, Nießbrauch am KapV, FR 1982, 590; Krüger, Noch einmal: Unentgeltlicher Nießbrauch an KapV über die Grenze, FR 1983, 347; Piltz, Unentgeltlicher Nießbrauch am KapV üb...mehr

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ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. A. Dem Kläger steht gegen die Beklagten ein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Ein Herausgabeanspruch ergibt sich weder aus § 546 Abs. 1 BGB noch aus § 985 BGB. I. Ein Herausgabeanspruch nach beiden Vorschriften setzt nämlich im Ergebnis voraus, dass das Mietverhältnis der Beklagten zum Kläger nicht (mehr) be...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 7. Steuervergünstigungen für Lehrkräfte und Wissenschaftler

Rz. 108 Italien hat für Lehrkräfte und Wissenschaftler ein Programm mit befristeten Steuervergünstigungen aufgelegt, um einen Zuzug attraktiv zu machen.[58] Dabei geht es nicht nur darum, Lehrkräfte und Wissenschaftler dazu zu bewegen, ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen, sondern auch darum, das Knowhow ins Land zu bringen. Rz. 109 In dem Veranlagungszeitraum, i...mehr

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zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / 4. Unterscheidung zwischen Haftpflicht- und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Das mögliche Bestehen eines Direktanspruchs nach § 115 Abs. 1 VVG und die sich daraus ergebende Rechtskrafterstreckung ist prozessual für die Einordnung einer Nebenintervention des Versicherers als streitgenössische Nebenintervention in Abgrenzung zur einfachen Nebenintervention von Bedeutung. In der Praxis wirkt sich dies insbesondere bei dem Unterschied zwischen der Kraftf...mehr

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ZErb 03/2023, Zum Nachweis ... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen eine grundbuchamtliche Zwischenverfügung und zwei Zurückweisungsbeschlüsse. Am xx. Mai 198x verstarb der zuletzt in M. wohnhafte Herr Dr. C. (…) H. Das Amtsgericht M. erteilte am 5.12.1985 einen gemeinschaftlichen Erbschein, der seine Tochter R. B., geb. H., sowie seine Enkel, die Beteiligten zu 1 bis 4, als Erben auswies und den Zusat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.3.5 Die steuerliche Behandlung beim Wertpapier-Entleiher

Tz. 238 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Entleiher wird rechtlicher und wirtsch Eigentümer der entliehenen Aktien. Fallen in die Zeit einer Wertpapierleihe Dividendentermine, erzielt er demnach originär Dividendenerträge, die nach Inkrafttreten des StSenkG dem Halb-/Teil-Eink-Verfahren unterliegen (s § 8b KStG Tz 33). Tz. 239 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Beim Wertpapier-Entleiher s...mehr

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FF 03/2023, Teilungsverstei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die Zulässigkeit der Teilungsversteigerung einer in ihrem jeweils hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie. [2] Der 1972 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) ist türkischer Staatsangehöriger. Die 1980 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) besitzt seit der Geburt die türkische u...mehr

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ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 1 Tatestand

Die streitgegenständliche und ca. 81 qm große Drei-Zimmer-Wohnung stand zunächst im Eigentum der Mutter des Klägers (fortan: ursprüngliche Eigentümerin). Mit gemeinschaftlichem notariellem Testament vom 4.12.2002 (…) vermachte sie ihrem Ehemann, dem Vater des Klägers (fortan: Nießbraucher), das lebenslange Nießbrauchrecht an der streitgegenständlichen Wohnung. Als Erben setzt...mehr

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Musizieren im Wohnungseigen... / 2.1 Generelle Beschränkbarkeit

Die Wohnungseigentümer können den Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums durch Vereinbarung regeln. Als ordnungsmäßige Gebrauchsregelung nach § 19 Abs. 1 WEG ist auch das Musizieren innerhalb der eigenen 4 Wände beschlussweise z. B. durch eine Hausordnung beschränkbar. Es ist jedoch nicht möglich, das Musizieren generell zu untersagen. Möglich ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.7 Veräußerung des Stammrechts unter Zurückbehaltung des Dividendenscheins (Fallgruppe II)

Tz. 313 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ebenfalls keine St-Pflicht nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG besteht, wenn der bisherige AE das Stammrecht veräußert, den Dividendenschein bzw sonstigen Gewinnanspruch jedoch zurückbehält. Zur Besteuerung des VG für das Stammrecht gilt das oben Gesagte entspr (s Tz 311). Tz. 314 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Fall A: Im Zeitpunkt der Stammrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.1 Echtes Wertpapier-Pensionsgeschäft

Tz. 180 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Beim sog echten Wertpapier-Pensionsgeschäft werden zB Wertpapiere (hier: Aktien) schuldrechtlich und dinglich auf den Pensionsnehmer übertragen. Dieser zahlt hierfür ein Entgelt und verpflichtet sich gleichzeitig, die übertragenen Aktien zu einem bestimmten oder vom Pensionsgeber noch zu bestimmenden Zeitpunkt zu einem im Vorhinein festgele...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Kläger haben gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1922 BGB. Das ursprüngliche Mandatsverhältnis, das die Grundlage des Regressprozesses bildet, kam nicht zwischen dem Kläger zu 1) und dem Beklagten zustande, sondern vielmehr zwischen dem Beklagten und der Mutter der Kläger. Denn aus...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.4 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 7 bis 19)

In der Zeile 8 ist die Eigentumsfläche des Betriebs am Bewertungsstichtag anzugeben. Wichtig Als Personengesellschaft oder Gemeinschaft geführter Betrieb Sofern der Betrieb der land- und Forstwirtschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder als Gemeinschaft geführt werden, so sind auch die im Alleineigentum eines Gesellschafters bzw. Gemeinschafters befindende Fläc...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 1 Tatbestand

Die Parteien streiten um mögliche Schadensersatzansprüche aus Anwaltshaftung. Im Jahr 1979 wurde mithilfe öffentlicher Mittel auf dem Grundstück der Großmutter der Kläger, … in Frankfurt am Main, ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten und 639,60 qm Wohnfläche errichtet, das der Mietpreisbindung unterlag. Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main bewilligte der ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Rz. 64 Dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) folgend unterliegen Dividenden gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grunds...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / b) Grenzüberschreitender Bezug

Rz. 16 Eine Steuergestaltung ist nach Ansicht des BMF dann "grenzüberschreitend, wenn sie mehr als einen EU-Mitgliedstaat oder mindestens einen EU-Mitgliedstaat und einen oder mehrere Drittstaaten betrifft (§ 138d Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO). Der Begriff der Betroffenheit ist weit auszulegen und setzt keine steuerliche Auswirkung voraus. Ob die Steuergestaltung grenzüberschreitend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.2.1 Vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG unvollständige gesetzliche Regelung

Tz. 157 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Aus § 38 AO folgt im Umkehrschluss, dass die Eink aus KapV demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft. Das führt zu der Frage, an welchen Tatbestand das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft und wann dieser Tatbestand verwirklicht ist. Die weitere Frage ist, o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Ringling, Die stliche Beurteilung der Pensionsgeschäfte, StBp 1966, 210; Bennat, Wertpapierpensionsgeschäfte in stlicher Sicht, WM 1969, 1434; van der Velde, Stliche Behandlung von Pensionsgeschäften mit Wertpapieren und stfreien Zinsen, StuW 1972, 270; Merkert, Die ertragstliche Behandlung sicherungsübereigneter Wertpapiere, DB 1973, 1614; Brehmer, Das Pensionsgeschäfts-Urt des...mehr

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ZErb 03/2023, Vorlassverträ... / IV. Vertragsbeispiel

Zwischen der Kreis- und Wissenschaftsstadt X, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Direktor des Archivs/Museums/Kunstfonds etc. und Frau/Herrn/Eheleute Y wird, eingedenk der Würdigung der Lebensverdienste in der Präambel, Nachstehendes vereinbart. Präambel Y, Jahrgang 19.., ist Sohn der Kreis- und Wissenschaftsstadt/Universitätsstadt/Hauptstadt X. Am …...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Kollruss, AbgeltungSt auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Stimpel, Wes Änderungen für Kap-Ges und deren Gesellschafter durch das JStG 2008, GmbHR 2008, 57; Schiffers, Gewinntransfer von der...mehr

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ZErb 03/2023, Vorlassverträ... / III. Inhalte zur Abfassung des Vorlassvertrags

Welche Inhalte sollten eine Rolle spielen? Eine Differenzierung nach Gruppen von Sachen ist geboten: Gemälde, Fotografien, Filme, Texte, mitunter sogar Musiknoten und Zeichnungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe amtlicher Schriftstücke statuiert § 67 Abs. 4 S. 2 BBG. Sie trifft sowohl die Erben als auch die Hinterbliebenen und ist nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten i.S....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Wündisch, Was ist eine GA iSv § 20 EStG? FR 1969, 11; Richter, Die Besteuerung der ausgeschütteten (KSt-)Gewinne bei den AE – Anrechnungs- und Vergütungsverfahren, DStR 1977, 81; Schoor, Die Besteuerung von GmbH-Ausschüttungen bei AE, INF 1987, 194; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Bayer/Sprave, Der Kleinaktionär und die ESt, BB 1992, 1825...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.4 Angaben zu den Betriebswohnungen (Zeilen 275 bis 279)

Der für die Betriebswohnungen jeweils gesondert ermittelte Wert ist nach den Eigentumsverhältnissen zu berücksichtigen. Befinden sich die Betriebswohnungen im Eigentum der Gesellschaft, so ist der Wert den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungshöhe anteilig zuzurechnen. In der Zeile 276 ist der Wert der Betriebswohnungen im Gesamthandseigentum der Gesellschaft anzuge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Meincke, Zivilrechtliche Vorfragen bei der estlichen Übertragung von Einkunftsquellen aus der Sicht des Zivilrechtlers, in Tipke (Hrsg), Übertragung von Einkunftsquellen im St-Recht, DStJG 1978 (Bd 1), 69; Ruppe (in Tipke, aaO), 7, 16; L. Schmidt, Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Einkunftsquellen von Eltern auf Kinder, (in Tipke, aaO), 41; Autenrieth, Die Abtretung...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / b) Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Rz. 5 Neben der unbeschränkten Steuerpflicht gibt es aber auch in der Schweiz eine beschränkte Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit, die u.a. durch die folgenden Anknüpfungspunkte begründet wird:mehr

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ZErb 03/2023, § 2227 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1. ist aufgrund gemeinschaftlichen Testaments vom 19.7.1991 (…) zur Testamentsvollstreckerin nach dem Tod ihres vorverstorbenen Ehemannes berufen. In der letztwilligen Verfügung der Eheleute heißt es dazu: Zitat 5. Abwicklungstestamentsvollstreckung Der Zuerstversterbende von uns ordnet für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung an und bestimmt den überlebe...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / b) Indirekte Steuern

Rz. 23 Zu den wichtigsten indirekten Steuern in Italien gehören:mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.3 Angaben zum Wirtschaftsteil (Zeilen 266 bis 274)

Der Wert des Wirtschaftsteils ist stets nach den bei der Ermittlung des Mindestwerts zugrunde gelegten Verhältnissen aufzuteilen In der Zeile 267 ist der Grund und Boden der Gesellschaft (Gesamthandeigentum) einzutragen. In der Zeile 268 ist der Grund und Boden des Gesellschafters (Alleineigentum) einzutragen. In der Zeile 269 ist der Grund und Boden der übrigen Gesellschafter ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.5 Angaben zum Wohnteil (Zeilen 280 bis 284)

Der für den Wohnteil jeweils gesondert ermittelte Wert ist nach den Eigentumsverhältnissen zu berücksichtigen. Befindet sich das Wohnteil im Eigentum der Gesellschaft, so ist der Wert den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungshöhe anteilig zuzurechnen. In der Zeile 281 ist der Wert des Wohnteils im Gesamthandseigentum der Gesellschaft anzugeben. Stehen im unmittelbare...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.1 Grundsätzliches zur Anwendung des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Tz. 319 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG gehören zu den Eink aus KapV auch Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Inhaber des Stammrechts, wenn die dazugehörigen Aktien oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werden. Diese Besteuerung tritt an die Stelle der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Zeitpunkt der Korrektur einer Einlage

Tz. 10 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Ist eine Einlage erfolgswirksam gebucht (Gewinnermittlung 1. Stufe), ist eine Korrektur in dem Jahr vorzunehmen, in dem die (Ertrags-)Buchung erfolgt ist. Der Zeitpunkt der (außerbilanziellen) Korrektur (Gewinnermittlung 2. Stufe) richtet sich somit – wie bei vGA (dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 351ff) – immer nach dem Jahr der (Ertrags-)Buchung....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.4 Unterbeteiligung bzw stille Beteiligung an einem GmbH-Anteil

Tz. 241 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Besteht eine Unterbeteiligung an einer Kap-Beteiligung, erzielt der Unterbeteiligte originär Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG , wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wes Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann (s Urt des BFH v 06.10.2009,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zurechnung der vGA bzw verdeckten Entnahme an Gesellschafter, DB 2007, 876; Brete, Hinzuschätzung als vGA bei der GmbH und beim Gesellschafter, GmbHR 2010, 911; Geist, vGA an mittelbar Beteiligte, BB 2012, 2339; Breier/Seidija, Ertragstliche Zurechnung von vGA, GmbHR 2011, 290. Tz. 171 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Henninger, Veräußerung von Dividendenscheinen und Verrechnung der KapSt, AG 1959, 334; Winter, Die stliche Behandlung von Eink aus der Veräußerung und dem Erwerb von Dividendenscheinen, FR 1962, 405; Henke, KapSt bei Abtretung von Dividendenscheinen, BB 1969, 1266; Kamprad, KapSt bei getrennter Veräußerung von Aktie oder Dividendenschein, FR 1970, 65; Weber, Die Einbehaltung von...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / h) Wegzug oder anderes schädliches Handeln in Bezug auf einen Drittstaat

Rz. 94 Die Besteuerung stiller Reserven anlässlich des Wegzugs in einen Drittstaat verstößt nicht gegen die in Art. 56 Abs. 1 EG verankerte Kapitalverkehrsfreiheit. Im Gegensatz zu den anderen Grundfreiheiten ist Art. 56 Abs. 1 EG zwar nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten anwendbar; die Vorschrift verbietet vielmehr auch sämtliche Beschränkungen von Kapitalbewegungen zwisc...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / b) Entscheidung des EuGH

Rz. 143 Der EuGH hält zum einen fest, dass es sich beim Erwerb von Todes wegen durchaus um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 73b EG handelt; ausgenommen sind lediglich die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen. Rz. 144 Dagegen stellt eine nationale Regelung, nach der der Übergang eines Nachlasses eines Angehörigen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 1 Allgemeines zur mittelbaren Schenkung

Abzugrenzen ist die mittelbare Schenkung von einer unmittelbaren Schenkung. Eine unmittelbare Schenkung ist gegeben, wenn der gleiche Gegenstand, um den der Schenker entreichert wird, auf die bedachte Person übergeht. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Vater V schenkt im Oktober 2019 seinem Sohn S ein Grundstück. Lösung: Es liegt eine unmittelbare Schenkung (eines Grundstücks) vor. ...mehr