Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnfläche nach AEBewGrSt

Rz. 61 [Autor/Stand] Die in Anlage 39 zum Bewertungsgesetz ausgewiesenen Nettokaltmieten sind die monatlichen Beträge pro Quadratmeter Wohnfläche. Rz. 62 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz liefert keine Definition der Wohnfläche. Auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich keine Definition der Flächen, die zur Wohnfläche gehören. Rz. 63 [Autor/Stand] Nach A 249.1 Abs. 4 AEBewG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung der Grundsteuerwerte

Rz. 65 [Autor/Stand] Für die Feststellung der Grundsteuerwerte sind die Finanzämter sachlich zuständig (§ 16 AO; § 17 FVG). Der Erlass eines Feststellungsbescheids durch eine sachlich unzuständige Behörde kann bei Offenkundigkeit der Unzuständigkeit zur Nichtigkeit des Bescheides (§ 125 AO) führen. Ein Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit kann im Regelfall nicht über § ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Vergleich des § 50a LGrStG BW mit § 25 Abs. 5 GrStG

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.4 Formwechsel/Option unter Miteinbringung funktional wesentlicher Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens

Tz. 35 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Handelsrechtlicher Formwechsel Der Formwechsel einer (mitunternehmerischen) Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen stellt insgesamt eine Sacheinlage gem § 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG dar, wenn die MU, die über Sonder-BV mit wes Betriebsgrundlagen verfügen, das Sonder-BV im Wege der Einzelrechtsnachfolge (s § 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG) zusätzlich zur formwec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3.2 Betriebsausgabe im Fall der Übertragung zum gemeinen Wert

Tz. 215 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind aus einer Sacheinlage gem §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG erworbene WG aus dem BV der Übernehmerin dadurch ausgeschieden, dass sie zum gW übertragen worden sind, ist der diesen WG (nach dem Wertverhältnissen am stlichen Einbringungsstichtag, s Tz 223) zuzuordnende Aufstockungsbetrag nicht verwirkt; der Aufstockungsbetrag wird – mangels Bilanzie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Grundsätze

Tz. 51 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft tritt im Fall der Sacheinlage durch Bw-Übernahme (s Tz 39 und 40; s Tz 47) als stliche Rechtsnachfolgerin umfassend und vorbehaltlos in die (materiell-rechtliche) Rechtsposition des Einbringenden (stlicher Rechtsvorgänger) ein, soweit diese die kstliche Gewinnermittlung und die Ermittlung des Gewerbeertrags der ...mehr

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AGS 09/2022, Absehen von de... / II. Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr

Nach Auffassung des OLG hat der Pflichtverteidiger keinen Anspruch auf die beantragte Gebühr Nr. 4142 VV. Es liege keine diese Verfahrensgebühr auslösende Tätigkeit des Verteidigers vor. Voraussetzung für das Entstehen einer solchen Verfahrensgebühr sei eine Tätigkeit für den Beschuldigten, die sich auf die Einziehung, dieser gleichstehender Rechtsfolgen (§ 439 StPO), die Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Anteilstausch durch Formwechsel

Tz. 43a Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ein Anteilstausch iSd § 21 UmwStG kann auch in Gestalt des Formwechsels einer vermögensverwaltenden Pers-Ges mit Anteilen an Kap-Ges/Gen oder einer mitunternehmerischen Pers-Ges unter Zurückbehaltung wes Sonder-BV erfolgen (allg Meinung, s § 25 UmwStG Tz 39, 40). In diesen Fällen ergibt sich die Anwendung von § 21 UmwStG aus der Rechtsgrund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Einheitliche Feststellung von Grundsteuerwerten

Rz. 60 [Autor/Stand] Die gesonderte Feststellung der Grundsteuerwerte würde in den Fällen der Beteiligung mehrerer Personen an dem betreffenden Gegenstand ihren Wert verlieren, wenn sie nicht auch einheitlich für und gegen alle Beteiligten durchgeführt würde. Rz. 61 [Autor/Stand] Deshalb schreibt § 179 Abs. 2 Satz 2 AO vor, dass die gesonderten Feststellungen auch einheitlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Einbringung gegen "neue" Anteile

Tz. 41 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordert die Ausgabe "neuer" Anteile an der übernehmenden Gesellschaft in ursächlichem Zusammenhang mit der Einbringung der hingetauschten Anteile (s Bezugnahme auf § 21 Abs 1 S 1 UmwStG; s Tz 22). Die Einbringung der Geschäftsanteile muss nämlich gem § 21 Abs 1 S 2 iVm Abs 1 S 1 UmwStG (zumindest...mehr

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ZErb 09/2022, Zur erbschaft... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihres im März 2009 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte u.a. ein Grundstück mit einem 1951 erbauten Einfamilienhaus. Die Klägerin hatte dieses Haus gemeinsam mit ihrem Vater bewohnt und wohnte zunächst weiterhin im Obergeschoss. Demzufolge berücksichtigte der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt –FA) b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Die Regel ist: Dritten zur – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten gehören grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ErbStG. Rz. 112 [Autor/Stand] Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeb...mehr

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zfs 09/2022, Straßenverkehr... / Leitsatz

Entsteht durch Werbung oder Propaganda eine nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 StVO relevante Gefährdung durch Ablenkung von Verkehrsteilnehmern außerhalb geschlossener Ortschaften, ist angesichts des hohen Rangs des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit und der insoweit dem Staat obliegenden Schutzpflicht eine Beseitigungsanordnung auch dann gerechtfertigt, wenn die...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 8.1 Abwehransprüche

In der Theorie sind die Rechte und Pflichten der Beteiligten ganz gut geregelt. Wie aber kann derjenige, der sich nicht an diese "Spielregeln" hält, in die Schranken verwiesen werden? Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch Bei Beeinträchtigungen der Grunddienstbarkeit wie auch des Eigentums am dienenden Grundstück gewährt das Gesetz einen Abwehranspruch nach § 1004 BGB .[1] D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1.1 Formwechsel (§ 190 UmwG)

Tz. 60 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird kein Antrag auf stliche Rückbeziehung des Formwechsels gestellt (s Tz 61 f), ist der Übergang des (wirtsch) Eigentums am Gesellschaftsvermögen der umwandelnden Pers-Ges auf die Übernehmerin (Rechtsträger in neuer Rechtsform) für den stlichen Zeitpunkt der Einbringung maßgebend. Dies ist bei Umwandlungen gem § 190 UmwG die Eintragung des...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Mitunternehmer

Rz. 73 [Autor/Stand] Zwischen Mitunternehmern gilt der Grundsatz, dass jeder Mitunternehmer sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern hat, ob der andere Mitunternehmer die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführt[2]. Der Umstand, dass die Geschäfte tatsächlich von einem anderen ("Hintermann") geführt worden sind, vermag (den "Strohmann") daher nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Besitzzeitanrechnung (§ 23 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt eine Einbringung zum Bw oder Zwischenwert, ordnet der Verweis in § 23 Abs 1 UmwStG auf die entspr Anwendung der Regelung in § 4 Abs 2 S 3 UmwStG eine sog Besitzzeitanrechnung an. Die Besitzzeitanrechnung tritt damit für die in der Praxis weitaus überwiegende Zahl der Fälle als grundlegendes weiteres Besteuerungsprinzip (eigenständig)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Ausländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 7 GewStG; bis Erhebungszeitraum 2019)

Tz. 138 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist für eine gewstliche Vorschrift die Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV bedeutsam, so ist im Fall der Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten (§§ 20 Abs 1, 25 UmwStG und § 1a KStG iVm § 25 UmwStG) zum Bw oder Zwischenwert die Besitzzeit des Einbringenden der Übernehmerin zuzurechnen (s Tz 42; zur Abgrenzung zum Besitz nur an einem...mehr

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zfs 09/2022, Straßenverkehr... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [9] II … Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Sätze 1 und 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG zu ändern oder aufzuheben wäre. [10] 1. Nach § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StVO v. 6.3.2013 (BGBl I S. 367), zuletzt geändert durch Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Ertragsteuerrecht

Tz. 19 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Rechtsnachfolge geht über die bloße Fortführung des (wirtsch) Eigentums, des Besitzes und anderer Rechte sowie der Übernahme der Schulden und sonstigen Verpflichtungen durch die übernehmende Gesellschaft hinaus. Von der umfassenden stlichen Rechtsnachfolge iSd § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG, auf den in § 23 Abs 1, 3 und 4 Hs 2 UmwStG ver...mehr

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ZErb 09/2022, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Mit notarieller Urkunde vom 27.4.2021 (…) beantragte die Antragstellerin die Erteilung eines Erbscheins, wonach sie alleinige Erbin des am 30.6.2020 in Merzig verstorbenen Erblassers geworden sei; ein von ihr zuvor unter dem 24.9.2020 eingereichter gleichlautender Erbscheinsantrag (Az. 6 VI 451/20 AG Merzig) war in der Folge zurückgenommen worden. Der Erblasser war zum Zeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.1 Inländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 2a GewStG)

Tz. 141 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist für den Tatbestand einer ertragstlichen Norm die Zurechnung eines eingebrachten WG zu einem bestimmten (singulären) Zeitpunkt (Stichtag) maßgebend und erfüllt die Übernehmerin selbst diese Voraussetzung nicht, kann unter dem Gesichtspunkt der Besitzzeitanrechnung (s § 23 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 S 3 UmwStG, s Tz 34ff) das Eigentum des Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Besitzzeitanrechnung (§ 23 Abs 1 UmwStG)

Tz. 104 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Anrechnung personenbezogener Besitzzeiten auf ein anderes St-Subjekt bedarf einer besonderen ges Regelung. Eine solche Zurechnung kann nicht aus dem stlichen Rechtsnachfolgeprinzip des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG hergeleitet werden, auf den § 23 Abs 3 S 1 UmwStG verweist. Die Bestimmungen zur Rechtsnachfolge schließen die Übernahme pers-bezo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] Begünstigt ist der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG) und selbst bewirtschaftete Grundstücke i.S.d. § 159 BewG sowie entsprechendes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das einer Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Milatz/Lütticken, Wann und wie lange muss die Mehrheit der Stimmrechte für die Anwendbarkeit des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG gegeben sein? GmbHR 2001, 560; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Ei...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.1.3 Einzelfälle

Geh- und Fahrrecht Eine Benutzungsdienstbarkeit ist auch mit einer Kombination verschiedenartiger Befugnisse zur Nutzung des dienenden Grundstücks zulässig. Häufiger Anwendungsfall ist das Fahr- und Wegerecht. Hierdurch erhält der Berechtigte zum belasteten Grundstück Zugang, etwa um darauf (zu seinem eigenen Grundstück) zu gehen oder zu fahren. Soll zusätzlicher Inhalt auch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Beteiligung mehrerer an einem Grundstück (Abs. 2 Satz 3 a.F.)

Rz. 191 [Autor/Stand] Nach § 99 Abs. 2 Satz 3 BewG a.F. galt ein Grundstück, an dem neben dem Betriebsinhaber auch andere Personen beteiligt waren, auch hinsichtlich des Anteils des Betriebsinhabers selbst dann nicht als Betriebsgrundstück, wenn das Grundstück ausschließlich betrieblichen Zwecken des Betriebsinhabers diente. Zur besonderen Rechtslage bei Ehegatten-Grundstück...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundbesitz von Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften

a) Vorbemerkungen Rz. 223 [Autor/Stand] Allgemein zum Umfang des Betriebsvermögens von Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG vgl. § 97 BewG Rz. 1161 ff. Rz. 224– 228 [Autor/Stand] Einstweilen frei. b) Grundbesitz Rz. 229 [Autor/Stand] Nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden (durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[4] gest...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 57 [Autor/Stand] Die aktuelle, ab 1.1.2009 geltende Fassung hat § 99 BewG durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[2] erhalten. Rz. 58 [Autor/Stand] Vorläufer des heutigen § 99 BewG fanden sich bereits in § 31 RBewG 1925, § 45 RBewG 1931 und § 57 RBewG 1934. Eine dem durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 [4] mit Wirkung ab 1.1.2009 (komplett) gestrichenen § 99 Abs. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.3 Einbringungskosten

Tz. 78 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Einbringungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Anteilstauschs stehen (zum hier maßgeblichen Veranlassungsprinzip s § 20 UmwStG Tz 233; zu Lit-Hinw s vor § 20 UmwStG Tz 233). Es ist durch Abwägung zu prüfen, ob die angefallenen Kosten wirtsch (eher) durch den Anteilstausch (dh die Übertragung des zivilrechtl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.2 Erstmalige Anwendung

Tz. 51b Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 27 Abs 14 UmwStG regelt die erstmalige Anwendung des § 21 Abs 1 S 2 und 4 UmwStG idF des StÄndG 2015. Hier wird – anders als in allen weiteren Bestimmungen des § 27 UmwStG – nicht auf die Anmeldung der Umwandlungsmaßnahme zur Eintragung in das öff Register bzw Übergang des wirtsch Eigentums an den eingebrachten WG (s § 27 Abs 1, 2, 5, 7, 1...mehr

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung. [2] Antragstellerin und Antragsgegner sind Eheleute. Sie heirateten am … 1993 und trennten sich am … 2016. Das Scheidungsverfahren ist beim Amtsgericht Chemnitz – Familiengericht – anhängig. Es dauert aufgrund streitiger Folgesachen an, nach den Ausführungen des Familiengerichts im angegr...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / 3 Anmerkung

Dem für die Aufnahme in die amtliche Sammlung bestimmten Beschluss liegt ein facettenreicher Sachverhalt zugrunde. Von diesem sind es die im amtlichen Leitsatz angesprochenen Problemfelder des durch eine Überlassung von Wohnraum (teilweise) gedeckten kindlichen Wohnbedarfs (I.) sowie die sich in der Senatsrechtsprechung schon seit einiger Zeit abzeichnende Veränderung bei de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Betroffen sind unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die insgesamt 7 Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem Wegzug der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlegen haben (§ 6 Abs. 2 AStG n. F.). Es handelt sich um eine sog. Lebenszeitbetrachtung, die in der Literatur zutreffend vereinfachend mit der Formel "7 aus 12" beschrieben wird. [1] Nach der Begrün...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Konsultationsvereinbarungen

Rz. 98 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 In den DBA, die auf dem OECD-MA aufbauen, verpflichten sich die Vertragsstaaten nicht nur dazu, Besteuerungsfälle, bei denen gegen Regelungen des DBA verstoßen wird, einer befriedigenden Lösung zuzuführen (Art 25 Abs 1 und 2 OECD-MA), sondern auch dazu, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des DBA entstehen, in ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen: Die Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Als sog Influencer (aus dem Englischen: to influence; Übersetzung: beeinflussen) bezeichnet man eine Personengruppe, die eine bestimmte Form des Marketings übernimmt, welche sich regelmäßig auf den Bereich der (Online-)Plattformen in sozialen Medien konzentriert. Dabei werden verschiedene Vertragskonstellationen unterschieden (> Rz 3 f). Die au...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4.1.1 Detailregelungen

Die Fixkosten der Ziffern 1 bis 9 müssen für die Beantragung im Rahmen der Überbrückungshilfe in Phase 1 vor dem 1.3.2020 begründet worden sein. Zahlungen für Fixkosten, die an verbundene Unternehmen, oder an Unternehmen gehen, die im Eigentum oder unmittelbar oder mittelbar unter dem beherrschenden Einfluss derselben Person oder desselben Unternehmens stehen, sind nicht för...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 5.1 Maximale Förderung

Die maximale Förderung in Phase 1 beträgt 150.000 EUR für 3 Monate. Bei Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 EUR für 3 Monate, bei Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten 15.000 EUR für 3 Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Ein begründeter Ausnahmefall liegt vor, wenn d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Leistungen der Eisenbahnen des Bundes

Rz. 13 Eisenbahnen des Bundes (EdB) sind die Eisenbahnen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Status ergibt sich aus Art. 87e GG . Diese Eisenbahnen sind danach als privatrechtliche Wirtschaftsunternehmen zu führen und unterliegen bundeseigener Verwaltung. Sie müssen, soweit ihre Aufgabe den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Schienenwegen umfasst, mehrheitl...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 2.3 Zuordnung des Vermögens

Bei der Zuordnung des Vermögens wird der bisherige Grundsatz des wirtschaftlichen Eigentums fortgeschrieben. Die OECD meint, dass ein Wahlrecht für die Steuerpflichtigen zur freien Zuordnung von Vermögen zu gestaltungsanfällig wäre. Um dies zu vermeiden, soll an die ausgeübten Funktionen angeknüpft werden, sodass festzustellen ist, in welchem Umfang – gänzlich oder ggf. auch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5 Maßgebendes Kaufgeschäft

Rz. 70a Ausgangspunkt für die Ermittlung des Transaktionswertes des zur Ausfuhr in die Union verkauften Gegenstandes ist grundsätzlich der Preis aus dem Kaufgeschäft, das unmittelbar vor dem Verbringen des Gegenstandes in die Union erfolgt ist.[1] Die Bestellung ist keine bindende vertragliche Vereinbarung. Die Rechnung aus dem maßgebenden Kaufgeschäft ist als Beleg erforder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 Im Eisenbahnverkehr enden die Beförderungsstrecken der nationalen Eisenbahnverwaltungen in der Regel an der Grenze des jeweiligen Hoheitsgebiets. In Ausnahmefällen betreiben jedoch die Eisenbahnverwaltungen kurze Beförderungsstrecken im Nachbarstaat bis zu einem dort befindlichen vertraglich festgelegten Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhof (Anschlussstrecken). ...mehr

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Verlängerte Werkbank – ABC ... / 2 Inhalt

Eine verlängerte Werkbank setzt folgende kumulative Merkmale voraus[1]: die langfristige Abnahme eines Großteils der Produkte, sodass das Absatzrisiko der verlängerten Werkbank sehr stark eingeschränkt wird bzw. gar nicht mehr besteht; die Entwicklung des Produkts obliegt dem Auftraggeber, der auch die hiermit verbundenen Rechte inne hat; dies gilt auch für die Weiterentwicklu...mehr

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Verlängerte Werkbank – ABC ... / 3.2 Funktionsverlagerungen

Werden (Produktions-)Funktionen aus dem Inland in das Ausland verlagert, führt dies regelmäßig infolge des § 1 Abs. 3b AStG zu hohen Entschädigungszahlungen ("Funktionsverlagerung"), die sich aus der Bewertung nach dem sog. Transferpaketansatz ("Transferpaket") ergeben. Gem. § 2 Abs. 2 FVerlV [1] besteht jedoch eine Besonderheit, wenn eine Funktion auf eine verlängerte Werkba...mehr

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Klimaschutz im Unternehmen:... / 2.2 Die Einflussgrößen auf den CO2-Fußabdruck

Wichtig für die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks ist die Erfassung der relevanten Einflussgrößen. Wenngleich viele Parameter in CO2-Rechnern im Internet[1] standardisiert eingegeben werden können, fehlen häufig exakte Angaben zu den Produkten aus den Bereichen Verbrauchsmaterial und Reisen. Um die Werte für den Verbrauch von Wärme zu erfassen, können die Verbrauchswerte der le...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lizenzgebühren (Verrechnung... / 2 Inhalt

Durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wurde ein neuer Abs. 3c in § 1 AStG eingefügt, der sich mit immateriellen Wirtschaftsgütern befasst. Damit soll deren wachsender Bedeutung – sowohl in der Unternehmenspraxis als auch im Rahmen der Diskussion um Möglichkeiten zur Gewinnverlagerung – Rechnung getragen werden. Die Regierungsbegründung weist darauf hin, dass ...mehr

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Kreislaufwirtschaft als glo... / Zusammenfassung

Überblick Design Circular strebt danach, dass sich Unternehmen intensiver und profunder mit dem Thema der Kreislaufwirtschaft auseinandersetzen. Der Begriff "Design Circular" betont die Wichtigkeit des frühen Einbezugs des Kreislaufgedankens in den Produktentstehungsprozess. Idealerweise ist Zirkularität bereits Teil der Produktidee. Das volumenbasierte Produktionsmodell stö...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Allgemeines

Rz. 80 Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Die Zuwendung ist das Ergebnis einer Vermögensverschiebung im Rechtssinne.[1] Daran zeigt sich das enge systematische Zusammenspiel der Steuerbarkeit nach § 7 ErbStG und der Steuerentstehung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Besteuerungsgegenstand der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Aufschiebende Bedingung

Rz. 31 Als aufschiebend bedingter Erwerb wird es auch angesehen, wenn das als Bedingung gestellte Ereignis von der freien Willensbestimmung eines Beteiligten abhängt.[1] Damit können auch sog. Potestativbedingungen und Optionsrechte wie aufschiebende Bedingungen eingeordnet werden.[2] Ansprüche aus beiderseits noch nicht erfüllten gegenseitigen Verträgen sind keine aufschieb...mehr