Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 7.2 Wer sicherungspflichtig ist

Manche Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder dem Besitzer obliegt, es sei denn, der Eigentümer hat diese Pflicht übernommen. Praxis-Beispiel Betriebsbereitschaft durch Besitzer Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (seit 1.1.2017), Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 13.5 Umlage der Rauchwarnmelderkosten auf den Mieter

Bei vermieteten Eigentumswohnungen ergeben sich bezüglich der Kostenumlage auf den Mieter nichts anderes, wenn der Vermieter von sich aus für seinen Mieter in seiner Wohnung Rauchwarnmelder installiert. Der Mieter muss dies dulden; der Vermieter kann die Miete erhöhen und unter den Voraussetzungen der vereinbarten Kostenumlage die Wartungs- und ggf. die Batteriekosten als Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 8.2 Privatrechtlicher Kostenersatz

Der Träger der Gemeindefeuerwehr kann sich nach den meisten Regelungen beim Eigentümer, Betreiber oder Besitzer der Rauchmeldeanlage schadlos halten. Wurde der Eigentümer kostenpflichtig belangt, stellt sich die Frage nach einer Rückgriffsmöglichkeit auf den Mieter oder Drittpersonen, die den Alarm ausgelöst haben. Ersatz vom Dritten? Hat ein Dritter (z. B. ein Hausnachbar ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 13 Vermietete Eigentumswohnung

Der BGH hat erklärt, dass jedenfalls, wenn das Landesrecht den Rauchwarnmeldereinbau zwingend vorsieht und die Eigentümer den Einbau beschließen, Gemeinschaftseigentum nach § 5 Abs. 2 WEG vorliegt.[1] 13.1 Wer einbaupflichtig ist Zählt der Rauchwarnmelder zum Gemeinschaftseigentum, ist die gesetzliche Einbaupflicht der Gemeinschaft eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung.[1] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 6.1 Duldungspflicht des Mieters

Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist eine Maßnahme der Wohnungsmodernisierung.[1] Dadurch wird der Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöht.[2] Zudem führt der Einbau zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse.[3] Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist zudem eine gesetzliche Maßnahme, die der Vermieter deshalb nicht zu vertreten hat.[4] Der Mieter muss den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilungsänderung (... / 8.2.4 Aufzugskosten (§ 2 Nr. 7 BetrKV)

Hinsichtlich der Aufzugskosten besteht auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG nicht nur eine Beschlusskompetenz zur dauerhaften Abweichung vom gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel hinsichtlich der Betriebskosten (also insbesondere Betriebsstrom) sowie der Wartungskosten, sondern auch der Kosten der Erhaltung des Aufzugs. Kostenbefreiung einzelner Wohnun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 13.1 Wer einbaupflichtig ist

Zählt der Rauchwarnmelder zum Gemeinschaftseigentum, ist die gesetzliche Einbaupflicht der Gemeinschaft eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung.[1] Hinweis Streitfragen durch BGH größtenteils geklärt Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen grundsätzlich dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilungsänderung (... / 2.2.2 Interessenabwägung

Vor diesem Hintergrund ist für Beschlussinitiativen, die auf eine Abänderung des Verteilungsschlüssels der Betriebs- und Verwaltungskosten sowie der Kosten der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums gerichtet sind, Folgendes zu beachten[1]: Jeder Wohnungseigentümer erlangt bei Erwerb seines Sondereigentums auf Grundlage der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung Kenntnis von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 9.1 Grundsätzlich: Wirksamkeit einer Vereinbarung

Die Landesbauordnungen regeln in den meisten Fällen, wem die Betriebspflicht für die Rauchwarnmelder obliegt (s. Abschn. 14). Unabhängig hiervon kann der Vermieter die Betriebspflicht auf den Mieter vertraglich übertragen.[1] Achtung Kontrollverlust Aus den vorab unter Abschn. 2 dargestellten Gründen ist die Übertragung nicht empfehlenswert. Behalten Sie wegen der unabsehbaren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 5 Was praktisch zu beachten ist

Das ist vom Eigentümer/Vermieter zu veranlassen: Rauchwarnmelder einbauen: Mit dem Mieter müssen Termine abgestimmt und mindestens jeweils 1 Rauchwarnmelder (nach Produktnorm DIN EN 14604) nach den Mindestanforderungen der DIN-Norm 14676 in den betroffenen Räumen eingebaut werden. Das sind in der Regel die Schlafräume, die Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 13.3 Kein Betretungsrecht vereinbart

Wenn das Betreten im Mietvertrag nicht vertraglich festgehalten ist, die Einbau- oder Nachrüstpflicht jedoch durch Landesrecht vorgegeben ist, kann der Wohnungseigentümer in Schwierigkeiten geraten. Auf der einen Seite wird er von der GdWE in Anspruch genommen, auf der anderen Seite hat er gegen den Mieter zumindest keine vertragliche Handhabe. Der Wohnungseigentümer ist hier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / Zusammenfassung

Überblick In allen Bundesländern ist die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Neu- und Bestandsbauten inzwischen geregelt. Rauchwarnmelder haben im Gegensatz zu Brandmeldern in erster Linie den Zweck, nicht das Gebäude als solches, sondern alle seine Bewohner wie Eigentümer, Mieter, Besucher oder sonstige Drittpersonen vor toxischen Gasen bei Rauchentwicklung zu schütz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilungsänderung (... / 3.4.2 Geregelte Mehrhausanlage

Trägt die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung dem Umstand Rechnung, dass es sich um eine Mehrhausanlage handelt und ordnet sie eine Kostentrennung zwischen den einzelnen Häusern an, muss der Verwalter prüfen, ob eine wirtschaftliche Trennung dergestalt vorliegt, dass den Wohnungseigentümern der einzelnen Häuser eigene Beschlusskompetenzen eingeräumt sind, über die Kosten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 13.4 Duldung durch den Mieter

Fehlt eine vertragliche Regelung zwischen Mieter und Vermieter, die den Mieter verpflichtet, das Betreten der Wohnung zu dulden, kommt als gesetzlicher Anspruch der Duldungsanspruch nach § 555d Abs. 1 BGB [1] in Betracht. Der Mieter hat Modernisierungsmaßnahmen zu dulden. Wichtig Mieter muss dulden Die Duldungspflicht des Mieters ist hier uneingeschränkt. Sofern der Wohnungseig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilungsänderung (... / 8.6 Kosten baulicher Veränderung

Zunächst und grundsätzlich richtet sich die Verteilung der Kosten von Maßnahmen der baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem gesetzlichen oder einem abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel. Grundsätzlich ist bei der Verteilung der Kosten von Maßnahmen der baulichen Veränderung zunächst § 21 Abs. 3 WEG zu beachten. Hiernach sind sämtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilungsänderung (... / 6 Vorbereitung

Gemäß § 23 Abs. 2 WEG ist es zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung bei der Einberufung bezeichnet ist. Der Inhalt der Bezeichnung ist abhängig von der Bedeutung des Beschlussgegenstands.[1] Zwar genügt grundsätzlich die schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstands. Je bedeutsamer der Gegenstand der Beschlussfassung f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilungsänderung (... / 8.5 Kosten der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums

Erhebliche Änderungen hat das WEMoG hinsichtlich der Möglichkeit der Änderung einer Verteilung der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen gebracht. War eine solche nach § 16 Abs. 4 WEG a. F. noch beschränkt auf eine konkrete Einzelfallmaßnahme, erlaubt auch hier § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG Beschlüsse über dauerhafte Kostenverteilungsänderungen. Nunmehr ist es auch unproblematisch möglich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 8 Wer bei Fehlalarm haftet

Rechtlich noch weitgehend ungeklärt ist die Frage, wer auf Schadensersatz haftet, wenn die Feuerwehr anrücken muss, weil ein Rauchwarnmelder einen tatsächlich nicht bestehenden Notfall angezeigt hat. Es geht dabei zum einen um die Kosten für den unnötigen Personal- und Fahrzeugeinsatz, zum anderen auch um Beschädigungen des Eigentums, z. B. durch eine zerstörte Haus- und Woh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilungsänderung (... / 8.7 Exkurs: Änderung der Verteilung von Einnahmen

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Einnahmen insbesondere aus der Vermietung von Gemeinschaftseigentum erzielen. Für die Verteilung von "Früchten des gemeinschaftlichen Eigentums", zu denen Mieteinnahmen zählen, sieht § 16 Abs. 1 WEG eine Verteilung nach Miteigentumsanteilen vor. Dies korrespondiert mit der gesetzlichen Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG, wonach die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung / 2 Verhaltensbedingte Kündigungsgründe

In folgenden Fällen kann eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein,[1] wobei bedacht werden muss, dass es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und kein allgemeingültiger Katalog möglicher Kündigungsgründe aufgestellt werden kann: Arbeitsverweigerung, also die Weigerung, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, aber auch wiederholtes unentschuldi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilungsänderung (... / 1 Grundsätze

Das Gesetz überlässt es den Wohnungseigentümern, ihr Anteilsverhältnis selbst durch Vereinbarung zu bestimmen. Während in vielen ausländischen Gesetzen, insbesondere im österreichischen WEG oder im schweizerischen Recht, eine Übereinstimmung zwischen dem Wert der den einzelnen Wohnungseigentümern gehörenden Wohnung und ihrem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum verlangt wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilungsänderung (... / 5 Ab wann soll die Änderung gelten?

Grundsätzlich kann eine Kostenverteilungsänderung lediglich mit Wirkung für die Zukunft beschlossen werden.[1] In aller Regel ist es auch nicht zulässig, Kostenverteilungsschlüssel mit Blick auf die Erstellung der Jahresabrechnung abweichend vom Wirtschaftsplan festzulegen. Praxis-Beispiel Weisung für die Erstellung der Jahresabrechnung In der Wohnungseigentümerversammlung vom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilungsänderung (... / 4.1 Sachlicher Grund erforderlich?

Eine Kostenverteilungsänderung ist stets mit einer Minderbelastung einzelner Wohnungseigentümer auf Kosten einer Mehrbelastung anderer verbunden. Diese Tatsache allein führt nicht zu einer erfolgreichen Anfechtung eines Kostenverteilungsänderungsbeschlusses. Dass Wohnungseigentümer aufgrund einer Änderung der Kostenverteilung nicht unbillig benachteiligt werden dürfen, ist s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2.1 Eigentums- oder Mietwohnung

Ein eigener Hausstand wird anerkannt, wenn der verheiratete oder unverheiratete Arbeitnehmer eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht und die er aus eigenem Recht nutzt, z. B. als Eigentümer oder Mieter. Dabei kann auch ein gemeinsames oder abgeleitetes Nutzungsrecht ausreichen, z. B. als Untermieter. Nicht erforderlich ist, dass in der Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 2.4 Hausgeldausfälle

Rückgriff auf die Erhaltungsrücklage Die Erhebung von Sonderumlagen wird stets bei Liquiditätsengpässen infolge von Hausgeldrückständen einzelner Wohnungseigentümer erforderlich. Ein Zugriff auf die Erhaltungsrücklage verbietet sich ohne entsprechende Ermächtigung der Wohnungseigentümer. Er ist auch lediglich für einen kurzen Zeitraum in begrenzter Höhe möglich. Der Rücklage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 7 Rechtsprechungsübersicht

Abrechnung Die Abrechnung von Sonderumlagen zur Finanzierung von Instandsetzungsmaßnahmen darf nicht gesondert neben der in § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG vorgesehenen Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgen.[1] Änderung der Sanierungsmaßnahme Haben die Wohnungseigentümer zur Finanzierung umfangreicher Sanierungsarbeiten die Erhebung einer Sonderumlage beschlossen, wird dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 1.3 Zahlungsverpflichteter

Wer im Fall eines Eigentümerwechsels zur Zahlung auf Grundlage einer beschlossenen Sonderumlage verpflichtet ist, richtet sich grundsätzlich nach der Fälligkeit der zu entrichtenden Beiträge und nicht nach dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Sonderumlage.[1] Praxis-Beispiel Zahlungspflicht bei Eigentümerwechsel Beschlussfassung über die Sonderumlage am 15.10.2024, Fäll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 13 Rechtsprechungsübersicht

ALG II Ist der Arbeitsuchende als Eigentümer einer Eigentumswohnung Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sind auf ihn umgelegte und nicht abwendbare Kosten einer Erhaltungsrücklage und eines Kabelanschlusses als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zu übernehmen.[1] Anfechtungsklage Die Ablehnung der Bildung einer angemessenen Erhaltungsrücklage entspricht nicht ord...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 2.3 Bauliche Veränderung

Maßnahmen der baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums müssen nicht stets und zwangsläufig nur im Sinne eines oder einzelner Wohnungseigentümer liegen. Maßnahmen baulicher Veränderung können durchaus auch dem Interesse einer Mehrheit der Wohnungseigentümer dienen. Praxis-Beispiel Bauliche Veränderung im Interesse mehrerer Eigentümer Es kann durchaus im Interesse vieler...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 4.1 Verteilungsschlüssel

Die Verteilung der zur Rücklage zu leistenden Beiträge der Wohnungseigentümer erfolgt nach dem hierfür vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel. Gemeinschaftsordnungen sehen hier regelmäßig eine der gesetzlichen Regelung in § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG korrespondierende Verteilung der Beiträge nach Miteigentumsanteilen vor. Fehlen Regelungen zur Verteilung der Beiträge zur Erhaltun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 3.4 Bemessung der Rücklage anhand eines konkreten Erhaltungsplans

In Bemessung der Rücklagenhöhe bietet sich stets eine konkret auf das verwaltete Objekt bezogene Erhaltungsplanung unter Berücksichtigung der individuellen Eigenheiten der Wohnanlage, der Berücksichtigung konkreter vergangener Erhaltungs-, also Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, sowie unter Berücksichtigung der Höhe einer etwa bereits gebildeten Rücklage an. Ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 6.1 Isolierte Anfechtung der Sonderumlage

Die Beschlussfassung über die Erhebung einer Sonderumlage ist in aller Regel Bestandteil des Beschlusses, zu dessen Zweck sie erhoben wird. Die isolierte Anfechtung des Beschlussteils, der die Sonderumlage regelt, kann problematisch sein. Grundsätzlich kann die isolierte Anfechtung der Sonderumlage-Beschlussfassung infrage kommen, wenn die Finanzierung gänzlich nicht durch S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 10.1 Auszahlung an die Wohnungseigentümer

Erfahrungsgemäß stehen Wohnungseigentümer einem für sie unerwarteten "Geldsegen" offen gegenüber, weshalb das Risiko einer Beschlussanfechtung als gering zu bewerten sein dürfte. Zur Vermeidung jeglicher Anfechtungsrisiken sollte die Auflösung der Rücklage durch Auszahlung an die Wohnungseigentümer als solche – also als Auszahlung – auch im Ladungsschreiben angekündigt werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 2.2 Geregelte Mehrhausanlage

Sieht die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung eine wirtschaftliche Trennung der einzelnen Gebäude vor und/oder verleiht sie den Untergemeinschaften eigene Beschlusskompetenzen, ändert auch dies zunächst nichts daran, dass eine einheitliche Erhaltungsrücklage für sämtliche Gebäude zu bilden ist. Stets kommt es insoweit darauf an, was konkret Teilungserklärung oder Gemeinsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 1.1 Grundsätze

Begriff § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG sieht als Regelbeispiel ordnungsmäßiger Verwaltung "die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage" vor. Gemeint ist die Ansammlung einer angemessenen Geldsumme, die der wirtschaftlichen Absicherung künftig notwendiger Erhaltungs-, also Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum dient.[1] Verzicht auf Bildun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 7 Hausgeld-Minderzahlungen – wie ist zu verbuchen?

Im Verwalteralltag ist es keine Seltenheit, dass die Wohnungseigentümer ihrer Zahlungspflicht auf Grundlage beschlossener Wirtschafspläne nicht in voller Höhe nachkommen. In aller Regel zahlen die Wohnungseigentümer das Hausgeld auch in einer Summe, also ohne nach den Bewirtschaftungsbeiträgen und denjenigen zur Erhaltungsrücklage zu unterscheiden bzw. eine entsprechende Til...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 8.1 Maßnahmen der vormaligen "modernisierenden Instandhaltung und Instandsetzung"

Sämtliche Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, stellen gemäß § 20 Abs. 1 WEG bauliche Veränderungen dar. Der Gesetzgeber ist daher der Auffassung, dass auch Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung nicht mehr zu den Erhaltungsmaßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG gehören.[1] Vereinzelt wird demgegenüber davon a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.2 Höchstgrenze von 1.000 EUR pro Monat

Um die aufwendige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermeiden, gilt eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Eine weitergehende Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit ist bei der in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 4 Mehrjährige Sonderumlage

Im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung hatten die Wohnungseigentümer vor Inkrafttreten des WEMoG grundsätzlich auch die Kompetenz, eine mehrjährige Sonderumlage als "Quasi-Rücklage" insbesondere zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 22 Abs. 2 WEG a. F. zu beschließen. Gerade im Fall einer konkret anstehenden Großsanierung oder einer Modernisierung des gemeinsch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Arndt, Auslegung und Auslegungsrichtlinie – zur Interpretationsmaxime weitgehender Verwirklichung sozialer Rechte in § 2 Abs. 2 SGB-AT, SGb 1979, 406. Brackmann, Zu den sozialen Rechten im Sinne des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuchs, WzS 1977, 1. Bürck, Zur Methode der Gesetzesauslegung im Sozialrecht – Eine Auseinandersetzung mit § 2 Abs. 2 SGB I, SGb 1984, 7. der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betrieb gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 Abs. 1 KStG – Einnahmeerzielungsabsicht

Leitsatz 1. An der auch bei sogenannten Kurbetrieben zur Annahme eines BgA erforderlichen Einnahmeerzielungsabsicht im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG kann es bei Einrichtungen, die – wie beispielsweise einem Park – der Öffentlichkeit zugänglich sind, ohne dass der Zugang mit dem Zweck der Erhebung eines Nutzungsentgelts kontrolliert wird, fehlen. 2. Die Übergangsregelung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 12 Rücklage und Sondernachfolger von Wohnungseigentümern

Wie bereits erwähnt, stellt die Erhaltungsrücklage einen Bestandteil des gemeinschaftlichen Verwaltungsvermögens nach § 9a Abs. 3 WEG dar. Dies hat zur Konsequenz, dass die einzelnen Wohnungseigentümer keinen Anteil an der Erhaltungsrücklage haben. Sie haben auch keinen "ideellen" Anteil an der Rücklage. Letztlich haben Wohnungseigentümer ganz allgemein keine unmittelbaren, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung / 2.1 Wichtiger Grund

Für jede außerordentliche Kündigung muss ein "wichtiger Grund" vorliegen. Dabei darf das Verhalten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Zusammenhang mit der bisherigen Entwicklung des Arbeitsverhältnisses und den gesamten Umständen des Einzelfalls. Absolute Gründe für eine fristlose Kündigung, wie sie früher im Handelsgeset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 3.3 v. Hauff'sche Formel

Ausgehend vom aktuellen Marktpreis/qm unterstellt die v. Hauff'sche Formel, dass vom Kaufpreis einer Eigentumswohnung lediglich 25 % auf das gemeinschaftliche Eigentum entfallen und dieses spätestens alle 50 Jahre instandsetzungsbedürftig ist. Praxis-Beispiel Berechnung nach v. Hauff'scher Formel Der Marktpreis beträgt 2.500 EUR je qm Wohnfläche. Bei einer 70-qm-Wohnung würde ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.1.2 Begriff der Wohnung

Rz. 7 Der Begriff der Wohnung i. S. d. § 7 ist weit zu verstehen. Er erfasst jede auf Dauer angelegte Unterkunft, die in örtlicher Hinsicht den Lebensmittelpunkt bildet. Es kann sich dabei um ein Haus, auch ein eigenes, oder eine abgeschlossene Wohnung, aber auch um ein oder mehrere Zimmer in einer nicht abgeschlossenen Wohnung mit oder ohne eigene Küche, eigenem Bad usw. ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1 Äquivalenzprinzip – Grundsatz der Lebensleistung bei der Rentenberechnung nach Abs. 1

Rz. 11 Abs. 1 ist die Kernvorschrift zur Ermittlung der Höhe einer Rente. Die Regelung stellt das beherrschende Prinzip des Rentenrechts dar. Sinn der Regelung ist die Festschreibung das rentenrechtlichen Prinzips der Lebensleistung bzw. des Äquivalenzprinzips. Das prägende Prinzip der Teilhabeäquivalenz besagt, dass die Rangordnung der Rentenleistung grundsätzlich der Rango...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht als Marketingin... / 3.1 Zielgruppe Eigentümer: Beibehalten des Engagements

Der Geschäftsführer ist der Gesellschafterversammlung rechenschaftspflichtig. Die Gesellschafter, Aktionäre oder Anteilseigner sollen ihr finanzielles Engagement am Unternehmen beibehalten, vielleicht sogar ausweiten. Gleichzeitig sollen sie mit der Arbeit der angestellten Unternehmensführer (Geschäftsführer, Vorstände, Topmanager) zufrieden sein, damit deren Verträge auch v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht als Marketingin... / Zusammenfassung

Überblick Alle Jahre wieder verlangt das Rechnungswesen von der Unternehmensleitung zur Vervollständigung der Jahresabschlussunterlagen einen Lagebericht. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Teil der Jahresabschlussdokumentation ist eine unbeliebte Aufgabe. Da der Jahresabschluss und damit auch der Lagebericht veröffentlicht wird, zumindest bei Kapitalgesellschaften, muss gena...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4 Rückerwerb des Eigentums (§ 16 Abs. 2 GrEStG)

Rz. 26 Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 GrEStG begünstigt unter bestimmten Voraussetzungen den Rückerwerb des Eigentums an einem Grundstück durch den Veräußerer. Werden diese Voraussetzungen eingehalten, wird auf Antrag die Grunderwerbsteuer sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang nicht festgesetzt oder die bereits erfolgte Steuerfestsetzung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3 Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs vor Übergang des Eigentums am Grundstück (§ 16 Abs. 1 GrEStG)

Rz. 13 Der Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 GrEStG erstreckt sich auf die Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) oder einem vorbehaltenen Rücktritts- oder Wiederkaufsrecht (ebenfalls § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) sowie auf die Fälle, in denen die Rückgängigmachung auf einem Rechtsanspruch wegen Nichterfüllung ...mehr