Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Versteuerung des Einbringungsgewinns I durch den originär Einbringenden bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge nach § 22 Abs. 6 UmwStG

§ 22 Abs. 6 UmwStG ist nicht dahingehend auszulegen, dass im Falle einer unentgeltlichen Rechtsnachfolge ein durch den Rechtsnachfolger ausgelöster Einbringungsgewinn I i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG fiktiv als Gewinn des Rechtsnachfolgers gilt. Im Falle einer Veräußerung sperrfristverhafteter Anteile durch einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger gem. § 22 Abs. 6 UmwStG ist d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.1 Rückoption als Formwechsel

Rz. 336 Die optierende Gesellschaft hat das Recht, durch Antrag wieder zur transparenten Besteuerung zurückzukehren. Der Antrag ist jederzeit möglich, d. h. durch die Option zur KSt-Besteuerung tritt keine Bindungswirkung für mehrere Jahre ein. Die Gesellschaft kann daher schon nach dem ersten Jahr der Besteuerung als Kapitalgesellschaft durch Rückoption wieder zur transpare...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Bindungswirkung des steuerlichen Übertragungsstichtages

Streitig ist der Ansatz eines Veräußerungsgewinns auf Seiten des Klägers als Übertragendem im Rahmen einer Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH nach § 20 UmwStG. Das FG entschied: Veräußerungspreis des Einbringenden: Stellt die übernehmende Gesellschaft auf den steuerlichen Übertragungsstichtag i.S.d. § 20 Abs. 6 S. 1 und 2 UmwStG eine Übernahmebilanz auf, in der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.3 Steuerliches Einlagekonto, Abs. 2 S. 4

Rz. 110 Nach § 1a Abs. 2 S. 4 KStG ist das im Einbringungsstichtag auszuweisende Eigenkapital der Personengesellschaft bei der fiktiven Körperschaft in das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG einzustellen. Die Höhe dieses Eigenkapitals richtet sich nach dem in der Steuerbilanz auszuweisenden Eigenkapital (einschließlich des Eigenkapitals in Ergänzungsbilanzen)[1] im Einb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 4 Darlehen und Zinsen

Der Zins ist der Preis für die zeitweilige Überlassung von Geld. Der Zinssatz ist zumeist umso höher, je länger die Laufzeit des Kredits oder der Geldanlage ist. In einer 2-stufigen Prüfung muss zunächst ermittelt werden, ob und inwieweit Schuldzinsen zu den betrieblich veranlassten Aufwendungen gehören.[1] In einem weiteren Schritt muss geprüft werden, ob der Betriebsausgabe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 6 Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe

Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft jedoch nicht als Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren. Sie können vielmehr als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" 4900 (SKR 03) bzw...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 7.1 Unter welchen Voraussetzungen auch der Wechsel des Gesellschafterbestands der Grunderwerbsteuer unterliegt

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren (bis 30.6.2021 5 Jahre) der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % (bis 30.6.2021 95 %) der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.4 Einbringung von Anteilen an einer hybriden EU-Personengesellschaft (Abs. 8)

Rz. 390 § 20 Abs. 8 UmwStG kommt auch zur Anwendung, wenn Anteile an einer hybriden EU-Personengesellschaft ("erworbene Gesellschaft") eingebracht werden. Aufgrund der steuerlichen Transparenz einer Personengesellschaft ist die Einbringung eines Mitunternehmeranteils auch als anteilige Einbringung der Wirtschaftsgüter dieser Personengesellschaft, einschließlich ihrer Betrieb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.2 Einbringung einer EU-Anrechnungsbetriebsstätte (Abs. 7)

Rz. 356 Gemäß § 20 Abs. 7 UmwStG ist § 3 Abs. 3 UmwStG entsprechend anzuwenden. Rz. 357 § 3 Abs. 3 UmwStG betrifft die Verschmelzung einer inländischen Körperschaft mit EU-Anrechnungsbetriebsstätte auf eine Personengesellschaft. Die übertragende Körperschaft hat die deutsche KSt auf den Übertragungsgewinn um die ausländische Steuer zu ermäßigen, die entstanden wäre, wenn die ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 Zeitpunkt der Einbringung (§ 20 Abs. 5 und 6 UmwStG)

6.1 Allgemeines Rz. 394 Der Zeitpunkt der Einbringung ist von vielfältiger steuerrechtlicher Bedeutung.[1] Sobald die Sacheinlage vollzogen ist, d. h. das zivilrechtliche Eigentum an dem eingebrachten Betriebsvermögen auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen ist, unterliegt der eingebrachte Betrieb der Besteuerung bei der übernehmenden Gesellschaft.[2] Rz. 395 Von diesem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 (Mit-)Einbringung von einbringungsgeborenen Anteilen (§ 20 Abs. 3 S. 4)

Rz. 330 Zu dem eingebrachten Betriebsvermögen können auch Anteile an Kapitalgesellschaften gehören, deren Einbringung nicht gesondert nach § 21 UmwStG zu beurteilen ist. Handelt es sich bei den miteingebrachten Anteilen um einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 UmwStG a. F., gelten insoweit auch die erhaltenen neuen Anteile als einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.3 Einbringung "durch" eine hybride EU-Personengesellschaft (Abs. 8)

Rz. 374 Ist eine ausländische einbringende Gesellschaft als steuerlich transparent anzusehen, dann ist nach § 20 Abs. 8 UmwStG die ausländische Steuer, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats erhoben worden wäre, wenn die einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebstätte zuzurechnenden eingebrachten Wirtschaftsgüter zum gemeinen Wert veräußert worden wären, auf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1 Gegenstand der Einbringung

3.3.1.1 Allgemeines Rz. 74 Gegenstand einer Einbringung nach § 20 Abs. 1 UmwStG kann ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil sein (Sacheinlage). Der Gegenstand der Einbringung richtet sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Der UmwStE-E hat die Klarstellung aufgenommen, dass beim Formwechsel (§ 25 UmwStG) jeweils die Anteile der Mitunternehmer an d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Zivilrechtliche Möglichkeiten der Einbringung

Rz. 149 § 1 Abs. 3 UmwStG zählt alle zivilrechtlichen Einbringungsmöglichkeiten für die §§ 20ff. UmwStG abschließend [1] auf ("gilt nur für"). Hierzu gehören neben den Umwandlungsfällen im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge auf der Grundlage des § 1 UmwG auch die Übertragungen im Wege der Einzelrechtsnachfolge.[2] Rz. 150 – 151 einstweilen frei Rz. 152 Eine Einbringung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 20 Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

1 Allgemeines zum Sechsten bis Achten Teil des UmwStG Rz. 1 Die Einbringungsvorschriften des UmwStG sind in drei Teile untergliedert: 6. Teil: Einbringung in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft[1]; 7. Teil: Einbringung in eine Personengesellschaft[2]; 8. Teil: Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft.[3] Im Achten Teil wird i...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.4 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an dem eingebrachten Betriebsvermögen

Rz. 218 Das Bewertungswahlrecht ist ausgeschlossen, soweit das Recht der Bundesrepublik Deutschland an der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens nach der Einbringung im Vergleich zu dem Zeitpunkt vor der Einbringung entweder ausgeschlossen oder beschränkt ist. Rz. 219 Die Abgrenzung der beiden Begriffe "Ausschluss" und "Beschränkung" ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.1 Grundlagen

Rz. 165 § 20 Abs. 1 UmwStG setzt weiter voraus, dass der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung eines Unternehmensteils zumindest z. T. neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhält.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Allgemeines zum Sechsten bis Achten Teil des UmwStG

Rz. 1 Die Einbringungsvorschriften des UmwStG sind in drei Teile untergliedert: 6. Teil: Einbringung in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft[1]; 7. Teil: Einbringung in eine Personengesellschaft[2]; 8. Teil: Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft.[3] Im Achten Teil wird im Wesentlichen auf die Vorschriften des Sechsten Teil...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.7 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übernehmenden Gesellschaft (§ 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 2 Abs. 4 S. 2 UmwStG)

Rz. 412d § 2 Abs. 4 S. 2 UmwStG bezieht sich auf negative Einkünfte, die im Rückwirkungszeitraum, und zwar zwischen dem steuerlichen Einbringungsstichtag und dem ggf. schädlichen Ereignis, erzielt werden. Aufgrund der steuerlichen Rückbeziehung handelt es sich bei diesen negativen Einkünften eigentlich um originäre negative Einkünfte der übernehmenden Gesellschaft. Soweit di...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.3 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Sacheinlagen außerhalb der handelsrechtlichen Umwandlungsvorschriften (§ 20 Abs. 6 S. 3 UmwStG)

Rz. 402 Bei einer Sacheinlage außerhalb der handelsrechtlichen Vorschriften, nämlich einer Sacheinlage im Rahmen einer Sachgründung oder einer Sachkapitalerhöhung, wird die Einbringung mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an dem eingebrachten Betriebsvermögen auf die übernehmende Gesellschaft wirksam.[1] Der Zeitpunkt braucht sich jedoch nicht mit dem der Übert...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.6 Ausschluss der Verlustnutzung beim Einbringenden (§ 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 2 Abs. 4 S. 1 UmwStG)

Rz. 412a Nach § 20 Abs. 6 S. 4 UmwStG ist § 2 Abs. 4 UmwStG entsprechend anzuwenden. § 2 Abs. 4 S. 1 UmwStG soll verhindern, dass durch die Ausnutzung der Rückwirkungsfiktion die Regelungen über den Untergang von Verlusten, Zins- und EBITDA-Vorträgen auf der Ebene des übertragenden Rechtsträgers umgangen werden.[1] Rz. 412b Eine Umgehung könnte sonst insbesondere dadurch erfo...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.2 Betrieb

Rz. 79 Der in § 20 Abs. 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist im UmwStG nicht weiter definiert. Aus der fehlenden Betriebsdefinition im UmwStG, der systematischen Einbindung der Einbringungsvorschriften in das Recht der Ertragsteuer und dem Telos der §§ 20 ff. UmwStG wird hergeleitet, dass (grundsätzlich) die allgemeinen Grundsätze de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Allgemeines

Rz. 74 Gegenstand einer Einbringung nach § 20 Abs. 1 UmwStG kann ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil sein (Sacheinlage). Der Gegenstand der Einbringung richtet sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Der UmwStE-E hat die Klarstellung aufgenommen, dass beim Formwechsel (§ 25 UmwStG) jeweils die Anteile der Mitunternehmer an der formwechselnden ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2 Inhalt und Zweck von § 20 UmwStG

Rz. 9 § 20 UmwStG regelt die steuerliche Behandlung der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (übernehmende Gesellschaft) gegen Gewährung neuer Anteile. Rz. 10 Bei der Einbringung von Unternehmensteilen gegen Gewährung von Anteilen handelt es sich um einen Tauschvorgang, der nach den allgemeinen Bes...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.5 Gewerbesteuerliche Behandlung des Einbringungsgewinns

Rz. 351 Ist Ausgangsrechtsträger eine natürliche Person, so gehört der Einbringungsgewinn nicht zum steuerpflichtigen Gewerbeertrag, wenn es sich bei dem Sacheinlagegegenstand um einen Betrieb, Teilbetrieb oder ganzen [1] Mitunternehmeranteil handelt. Dies gilt auch dann, wenn die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nicht insgesamt mit dem gemeinen Wer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.8 Ausschluss der Verlustnutzung für positive Einkünfte des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum (§ 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 2 Abs. 4 S. 3 -6)

Rz. 412e Betroffen sind positive Einkünfte, die zivilrechtlich auf der Ebene des Einbringenden entstanden sind, die aber aufgrund einer rückwirkenden Einbringung steuerlich der übernehmenden Gesellschaft zugerechnet werden. Diese zugerechneten positiven Einkünfte dürfen nicht mit laufenden negativen Einkünften, verrechenbaren Verlusten oder Verlustvorträgen der übernehmenden...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.4 Einheitlichkeitsgrundsatz

Rz. 269 Das Bewertungswahlrecht ist für jeden Einbringungsvorgang bzw. Sacheinlagegegenstand insoweit einheitlich auszuüben ("Einheitlichkeitsgrundsatz"), als die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG dafür vorliegen. Soweit die Voraussetzungen für einzelne Teile des eingebrachten Betriebsvermögens nicht erfüllt sind, insbes. weil das deutsche Besteuerungsrecht hierfü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.1 Allgemeines

Rz. 394 Der Zeitpunkt der Einbringung ist von vielfältiger steuerrechtlicher Bedeutung.[1] Sobald die Sacheinlage vollzogen ist, d. h. das zivilrechtliche Eigentum an dem eingebrachten Betriebsvermögen auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen ist, unterliegt der eingebrachte Betrieb der Besteuerung bei der übernehmenden Gesellschaft.[2] Rz. 395 Von diesem Zeitpunkt an i...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3 Erstmalige Begründung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 280 Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] soll entsprechend der Regelung des § 4 Abs. 1 S. 8 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5a EStG insoweit das Bewertungswahlrecht eingeschränkt und der gemeine Wert anzusetzen sein, als das deutsche Besteuerungsrecht durch die Einbringung erstmalig begründet wird. Der Einheitlichkeitsgrundsatz steht dem nicht entgegen.[2] Rz. 281 Nach einer Lit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2 Einbringungsvorgang

Rz. 143 Für den Vorgang des Einbringens knüpft § 20 UmwStG i. V. m. § 1 Abs. 3 UmwStG an bestimmte Tatbestände an. Das Einbringen kann sich im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge oder im Wege der Einzelrechtsnachfolge vollziehen. Nach h. M. ist (auch weiterhin) die Übertragung nur des wirtschaftlichen Eigentums ausreichend (Rz. 77). Rz. 144 Die Frage, ob ein oder mehr...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3.1 Buchwert

Rz. 248 Das Bewertungswahlrecht gibt der übernehmenden Gesellschaft die Möglichkeit, für das eingebrachte Betriebsvermögen zwischen dem Ansatz mit dem bisherigen Buchwert, dem aktuellen gemeinen Wert oder einem Zwischenwert zu wählen. Rz. 249 Der Buchwert ist nach § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung nach...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.3 Einbringender

Rz. 62 Unstreitig dürfte sein, dass z. B. eine natürliche Person oder eine Kapitalgesellschaft als Ausgangsrechtsträger i. S. d. § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a UmwStG [1] mit der Person des Einbringenden i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG identisch ist. Unstreitig dürfte auch sein, dass der Gesellschafter einer Personengesellschaft, der seinen Mitunternehmeranteil zivilrechtlich auf die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.5.2 Überschreiten der Wertobergrenze

Rz. 236d Die Möglichkeit zur Buchwertfortführung besteht nur, soweit die Wertobergrenze nicht überschritten wird. Bei einem Überschreiben der Wertobergrenze kommt es zwangsläufig zu einer anteiligen Aufdeckung der stillen Reserven. Nach der Gesetzesbegründung wird der die Wertobergrenze übersteigende gemeine Wert der sonstigen Gegenleistungen im Ergebnis als (schädliches) En...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.2 Zuständiges Finanzamt

Rz. 238 Der Antrag ist bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen. Damit kann nur das deutsche FA gemeint sein, das für die Steuern vom Einkommen aus der Veräußerung des eingebrachten Vermögens zuständig ist, also das FA, dem auch die Schlussbilanz einzureichen ist, in der die übernommenen Wirtschaftsgüter erfasst sind.[1] Rz. 239 Bei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Der Gesellschafter einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Personengesellschaft kann als Ausgangsrechtsträger auch seinen Mitunternehmeranteil einbringen.[1] Der Mitunternehmeranteil besteht zum einen aus dem zivilrechtlichen Anteil am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft. Zum anderen gehört zu dem Mitunternehmeranteil eines G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.1 Grundlagen

Rz. 181 Grundsätzlich hat die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Rz. 182 Soweit bestimmte Voraussetzungen ("Buchwertvoraussetzungen") erfüllt sind, insbes. das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland am Gewinn aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird, k...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.1 Grundlagen

Rz. 337 Soweit die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nicht mit dem bisherigen Buchwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein Einbringungsgewinn. Dieser Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn, für den nach § 20 Abs. 4 UmwStG unter bestimmten Voraussetzungen die Vergünstigungen von § 16 Abs. 4 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.1 Grundlagen

Rz. 354 Die Regelungen zur Besteuerung des Einbringungsgewinns (vgl. Rz. 338ff.) gelten unbeschadet der Frage, ob zu dem eingebrachten Betriebsvermögen auch Wirtschaftsgüter gehören, die vor der Einbringung einer EU-Anrechnungsbetriebsstätte zuzurechnen waren. Gehören zu dem einzubringenden Betriebsvermögen auch Wirtschaftsgüter einer Anrechnungsbetriebsstätte, kann nach § 2...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.1 Notwendigkeit der Antragstellung

Rz. 237 Soll die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen, muss die übernehmende Gesellschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag selbst ist damit eine Voraussetzung für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts. Allerdings setzt die Antragstellung selbst voraus, dass die eben genannten Buchwertvoraussetzungen erfüllt sind. Nur soweit diese Voraussetz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.9 Ausschluss der Verlustnutzung für negative Einkünfte und noch nicht realisierte stille Lasten des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum (§ 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 2 Abs. 5)

Rz. 412f Durch den Verweis auf § 2 Abs. 5 werden negative Einkünfte des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum und auf der Ebene des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum entstandene, aber noch nicht realisierte Wertverluste von dem Ausgleich und der Verrechnung mit positiven Einkünften der übernehmenden Gesellschaft ausgeschlossen. Diese Verschärfung kann auch nicht durch di...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3.2 Ausnahmen von der Wertverknüpfung (§ 20 Abs. 3 S. 2 u. 3 UmwStG)

Rz. 319 Nicht für den Veräußerungspreis, sondern nur für die Anschaffungskosten existieren 2 Ausnahmen von der Wertverknüpfung. Diese greifen dann, wenn für das eingebrachte Betriebsvermögen vor und nach der Einbringung das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen ist oder wenn neben den neuen Gesellschaftsanteilen auch andere Wirtschaftsgüter gewährt werden. 5.3.2.1 Gemeine...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3.2.2 Minderung der Anschaffungskosten bei Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen (§ 20 Abs. 3 S. 3 UmwStG)

Rz. 328 Wenn dem Einbringenden neben den neuen Gesellschaftsanteilen auch sonstige Gegenleistungen[1] gewährt werden, ist deren gemeiner Wert sozusagen als letzter Akt von den bisher ermittelten Anschaffungskosten abzuziehen. Dies ist insoweit konsequent, als die gewährten sonstigen Gegenleistungen bisher nicht als Teilentgelt angesehen wurden und insoweit nicht zu einer Auf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns

Rz. 338 Der Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem bisherigen Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens und dem fiktiven Veräußerungspreis i. S. d. § 20 Abs. 3 UmwStG, der sich wiederum aus dem Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens durch die übernehmende Gesellschaft ergibt. Der Einbringungsgewinn unterliegt auf der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.2 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Sacheinlagen nach den handelsrechtlichen Umwandlungsvorschriften (§ 20 Abs. 6 S. 1, 2 UmwStG)

Rz. 400 Bei Sacheinlagen nach den handelsrechtlichen Vorschriften, nämlich bei der Verschmelzung nach § 2 UmwG sowie bei der Aufspaltung, der Abspaltung und der Ausgliederung nach § 123 Abs. 1 bis 3 UmwG, knüpft § 20 Abs. 6 S. 1, 2 UmwStG an die handelsrechtliche Rückbeziehung des Umwandlungsstichtags an. Rz. 401 Handelsrechtlich geht das Vermögen des übertragenden Rechtsträg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.5 Ausnahme: Beschränkung der Rückbeziehungsmöglichkeit (§ 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 2 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 411 Nach § 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 2 Abs. 3 UmwStG scheidet eine Rückbeziehung aus, soweit dadurch Einkünfte aufgrund abweichender Rückbeziehungsregelungen in einem anderen Staat der Besteuerung gänzlich entzogen werden. Die Regelung soll sogenannte weiße Einkünfte verhindern, die durch eine unterschiedliche Beurteilung der beteiligten Staaten entstehen können. Die Reg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.5 Fehlen eines bisherigen Buchwerts

Rz. 299 Ein Buchwert kann nur fortgeführt werden, wenn überhaupt ein Buchwert existiert. In § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG ist der Buchwert ausdrücklich definiert als der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in einer für den steuerlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden Steuerbilanz ergibt oder ergäbe. Die Einschränkung durch den Konj...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3.2.1 Gemeiner Wert bei Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts (§ 20 Abs. 3 S. 2 UmwStG)

Rz. 320 Soweit das deutsche Besteuerungsrecht am Gewinn aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens vor und nach der Einbringung ausgeschlossen ist, gilt für den Einbringenden der gemeine Wert des Betriebsvermögens als Anschaffungskosten der neuen Anteile. Rz. 321 Da es sich hierbei um eine Ausnahme von der Wertverknüpfung handelt, kann diese Ausnahmeregelung nur ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2 Einbringungen ohne Eintragung in ein öffentliches Register (Abs. 1 S. 2)

Rz. 19 Bei Einbringungen ohne erforderliche Eintragung in ein öffentliches Register kommt es auf den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an. Ist das wirtschaftliche Eigentum nach dem 12.12.2006 übergegangen, so ist das UmwStG i. d. F. des SEStEG v. 7.12.2006[1] anzuwenden. Rz. 20 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.5 Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Rz. 136 Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft fällt unter § 21 UmwStG, sofern die Anteile nicht zu einem Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gehören. Dass die Anteile auch zu einem Unternehmensteil gehören und zusammen mit diesem als ein Sacheinlagegegenstand i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG eingebracht werden können, ergibt sich...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.3 Keine "Überschuldung" des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 205 Die Passivposten des eingebrachten Betriebsvermögens dürfen die Aktivposten nicht übersteigen, wobei das Eigenkapital weder als Aktiv- noch als Passivposten zu berücksichtigen ist. Zu den Passivposten rechnen in voller Höhe auch steuerfreie Rücklagen, die mithin zu einer Überschuldung führen können.[1] Rz. 206 Bei ausl. Betriebsvermögen sind die Bilanzansätze maßgebli...mehr