Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonstige Erlöschensgründe.

Rn 6 Das Vermieterpfandrecht erlischt insb auch in folgenden Fällen: Aufhebung des Pfandrechts (§§ 1257, 1255, 305) durch Vertrag oder einseitigen Verzicht des Vermieters (BGH ZMR 14, 709; AG Hamb-St. Georg ZMR 14, 546 bejaht Holschuld), gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Dritten unter den Voraussetzungen des § 936. Zu Lasten des Erwerbers wird allerdings regelmäßig von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entschädigungsanspruch.

Rn 6 Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 642 I vor, steht dem Unternehmer ein Anspruch auf angemessene Entschädigung zu. Dabei handelt es sich nach Auffassung des BGH um einen Anspruch eigener Art, der weder Vergütungs- noch Schadensersatzanspruch ist (BGH NZBau 18, 25, 26f). Er entschädigt für die Wartezeiten des Unternehmers und stellt eine Kompensation für d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mittelbare Stellvertretung.

Rn 14 Eine mittelbare (verdeckte) Stellvertretung ist bei der Eigentumsübertragung grds auf der Veräußererseite wie auf der Erwerberseite möglich. Handelt für den Berechtigten auf der Veräußererseite ein mittelbarer Stellvertreter im eigenen Namen, so ist die Übereignung unter den Voraussetzungen des § 185 wirksam, bei späterer Genehmigung kann die Übereignung nach § 185 II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erwerbsschaden.

Rn 8 In der ersten Alt spricht I (anders als § 842) nicht von einer Beeinträchtigung von ›Erwerb oder Fortkommen‹, sondern nur von der ›Erwerbsfähigkeit‹. Das ist missverständlich, weil in der Sache kein Unterschied besteht: Auch in I wird das Fortkommen so berücksichtigt, wie sich das aus § 249 I ergibt (s § 842 Rn 1). Zudem meint auch I nicht die abstrakte Erwerbsfähigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besonders schwere Treuepflichtverletzung.

Rn 30 Bei gesteigerten Rücksichtnahmepflichten kann die Berufung auf § 125 ausgeschlossen sein, so bei der Überlegenheit einer Partei, wie bei formnichtigem Vertrag zwischen Siedlungsträger und Siedler (BGHZ 16, 337; 20, 173), gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaft und Eigenheimbewerber (BGH NJW 72, 1189), nicht im sozialen Wohnungsbau (BGH NJW 69, 1169). Eine Durchbrechung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Ähnliche Regelungen.

Rn 15 Ist der Veräußerer Kaufmann, so wird die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs durch § 366 HGB auf diejenigen Fälle ausgedehnt, in denen der Erwerber an die Verfügungsbefugnis des Veräußerers glaubt. Der gute Glaube an das Eigentum wird ferner geschützt in den §§ 934, 1032, 1207. Darüber hinaus gibt es einen Schutz des guten Glaubens an die Verfügungsbefugnis des tatsäc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Relative Verfügungsbeschränkungen.

Rn 4 Verfügungsbeschränkungen iSd § 892 I 2 sind relative Veräußerungsverbote nach §§ 135 f (RG HRR 32 Nr 618). Gleichgestellt sind Verfügungsbeschränkungen insb Beschränkungen durch Insolvenzeröffnung und vorläufige Sicherungsmaßnahmen (§§ 80, 20 ff InsO; vgl den Verweis in §§ 24, 81 InsO, so dass dahin stehen kann, ob die Insolvenzeröffnung zu einem absoluten Verfügungsver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schutz des guten Glaubens.

Rn 3 Der Erwerber kann sich auf die Verfügungsmacht des Vorerben nicht berufen, wenn er seinerseits bei Vornahme des Rechtsgeschäfts den Eintritt des Nacherbfalls kennt oder kennen muss (§ 2140 2). Auch hier schadet schon leichte Fahrlässigkeit. Auch diese Vorschrift bezieht den Erwerb von Forderungen oder sonstigen Rechten ein. Der böse Glaube des Erwerbers schadet aber nur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Personenkreis und subjektive Voraussetzungen.

Rn 2 Sowohl der Eigentümer der Hauptsache (I) wie auch die nach den Vorschriften der §§ 954–957 Erwerbsberechtigten sind gestattungsberechtigt. Auf Seiten des Gestattungsempfängers ist guter Glaube nicht erforderlich, wenn die Gestattung auf den §§ 955 oder 957 beruht, denn in diesen Fällen handelt es sich um einen Erwerb vom Berechtigten. Soweit die Gestattung durch einen B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Das schuldrechtliche Behaltendürfen.

Rn 4 Nach der Rspr zur Lebensversicherung (etwa BGHZ 128, 125; BGH NJW 87, 3131f) ist die Zuweisung durch die Bezugsberechtigung aber nicht endgültig. Vielmehr soll der Rechtsgrund für das Bezugsrecht und den durch dieses vermittelten Erwerbs entfallen können, wenn das Valutaverhältnis zwischen dem Versicherungsempfänger und dem Begünstigten gestört wird. Dafür kommt insb ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Land- und Forstwirtschaft

Rn. 186b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach RFH StuW 32 Nr 915 können Aktien eines Elektrizitätswerks notwendiges BV eines Landwirts sein, nach RFH RStBl 1933, 1006 auch Anteile an einer Zuckerrübenfabrik (bestätigt durch BFH v 11.12.2003, IV R 19/02, BStBl II 2004, 280). Nach RFH v 23.03.1938, VI 436/37, RStBl 1938, 645 stellt die Beteiligung an einer Mälzerei-AG hingegen im A...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / II. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 203 Gem. § 3 Nr. 2 GrEStG ist ein Grundstückserwerb dann von der Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz ausgenommen, wenn der Grundstückserwerb von Todes wegen oder als Grundstücksschenkung unter Lebenden i.S.d. ErbStG erfolgt. Umstritten ist seit dem Jahre 1999,[268] ob ein solcher Fall auch dann vorliegt, wenn zunächst beim Pflichtteilsberechtigten ein Pflichttei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1457 BGB – Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts.

Gesetzestext Wird durch ein Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten vornimmt, das Gesamtgut bereichert, so ist die Bereicherung nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung aus dem Gesamtgut herauszugeben. Rn 1 Die Vorschrift, die mit § 1434 bei Alleinverwaltung durch einen Ehegatten vergleichbar ist, erklärt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vermutung der Übergabe.

Rn 5 Vermutet wird nach III lediglich die Übergabe; kommt es – zB nach § 878 – auf den Zeitpunkt der Übergabe an, ergibt sich aus III dafür nichts (KG KGJ 40, 278). Mittelbarer Besitz ist ausreichend. Die Vermutung gilt auch ggü dem GBA, wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachzuweisen ist (§ 22 GBO), und für die Frage, ob ein Amtswiderspruch (§ 53 GBO) eingetragen werden ...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / I. Grundsätzliches und Normzweck

Rz. 102 § 2338 BGB gibt dem Erblasser die Möglichkeit, abweichend von § 2306 BGB, der der erbrechtlichen Gestaltung doch enge Grenzen setzt, den Pflichtteilsberechtigten mit weit reichenden Anordnungen zu belasten. Die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht dient dabei zum einen dem wohlverstandenen Interesse des Pflichtteilsberechtigten, dessen erbrechtlicher Erwerb ohne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Maßnahmen in der Zwangsvollstreckung, der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter.

Rn 8 Der Erwerb eines Pfändungspfandrechts im Wege der Zwangsvollstreckung ist nach I 2 wie eine Zwischenverfügung zu behandeln und wird daher bei Bedingungseintritt unwirksam (BayObLG NJW-RR 97, 1174 [OLG Düsseldorf 28.02.1996 - 9 U 220/94]). Der Erwerb des Erstehers in der Zwangsversteigerung ist allerdings ungeachtet § 161 I 2 wirksam (BGHZ 55, 20, 25 = NJW 71, 799; Erman...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erfasste Leistungen.

Rn 3 Umfasst sind Verfügungsgeschäfte jeder Art, auch einseitige (MüKo/Grziwotz Rz 5), zwischen dem Erbscheinserben und einem Dritten (auch: Behörden, zB GBO), die eine Verfügung über ein zum Nachlass gehörendes Recht enthalten. Die Leistungsrichtung ist unerheblich (Staud/Herzog Rz 8). Auch einseitige Gestaltungsrechte des Erbscheinserben oder gegen ihn, die ein mit dem Nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verfügungsberechtigung.

Rn 30 Sicherungseigentum erwirbt der Sicherungsnehmer nur bei Verfügungsberechtigung des Sicherungsgebers oder bei Gutgläubigkeit nach §§ 932 ff. Bei einem Anwartschaftsrecht erwirbt der Sicherungsnehmer dieses, wenn §§ 932 ff nicht vorliegen (Geibel WM 05, 962f). Mit Bezahlung des Kaufpreises wird er ohne Durchgangserwerb unmittelbar Sicherungseigentümer (§ 929 Rn 22). Rn 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verfügungsbeschränkung.

Rn 22 Sofern zwischen den Erwerbstatbeständen – Einigung und Eintragung – eine Verfügungsbeschränkung eintritt (zB Eröffnung des Insolvenzverfahrens) scheidet ein Erwerb unmittelbar nach § 873 aus, wenn keine Genehmigung nach § 185 oder eine neue Einigung zustande kommt (BayObLG NJW-RR 99, 1393 f [BayObLG 06.05.1999 - 2 Z BR 21/99]; Erman/Lorenz Rz 16), und es gilt § 878.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftung des Erwerbers.

Rn 4 Der Erbe kann von dem Erwerber nicht nur das unmittelbar Erlangte, sondern auch die Surrogate nach § 2019 herausverlangen (NK-BGB/Fleindl § 2030 Rz 4). Mit der tatsächlichen Übertragung der Erbschaft haftet der Erwerber wie der Erbschaftsbesitzer und kann sich nicht auf einen gutgläubigen Erwerb iSd §§ 892, 932–936, 2366, 2367 berufen (Staud/Raff § 2030 Rz 3). Rn 5 Der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Rechtsfolgen des Widerrufs.

Rn 21 Die Ausübung des Widerrufsrechts hat rechtsgestaltenden Charakter. Bis zur Erklärung des Widerrufs ist der Verbraucherdarlehensvertrag schwebend wirksam; es bestehen wechselseitige Erfüllungsansprüche. Hat der Verbraucher die Widerrufsfrist verstreichen lassen, wird seine Willenserklärung ex nunc endgültig wirksam (Staud/Kessal-Wulf Rz 7). Rn 22 Die Rechtsfolgen eines f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 9 Das Vorliegen der Voraussetzungen einer Ersitzung muss derjenige beweisen, der zu seinen Gunsten den Eigentumserwerb behauptet (bewegliche Sache, Eigenbesitz, Zeitablauf). Für den Zeitablauf hilft ihm die Vermutung des § 938 (s.u. § 938 Rn 2). Der Gegner, der die Ersitzung bestreitet, muss aber das Vorliegen der Bösgläubigkeit nach II nachweisen (BGH NJW 19, 3147 Rz 39)...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Europäische Erbrechtsverordnung

Rz. 329 Für alle ab dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle richtet sich in Polen das Erbstatut nach den Vorschriften der EuErbVO. Dabei ist für die Formwirksamkeit eines Testaments vorrangig das Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961 zu beachten, welches für Polen am 2.11.1969 in Kraft getreten ist.[380] Rz. 330 Besonderheiten ergeben sich aus der polnischen spezielle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgeschäft.

Rn 6 Das Rechtsgeschäft muss auf dingliche Rechtsänderung gerichtet sein (BGH DNotZ 97, 385). Der bloße Übergang der Verfügungsbefugnis genügt nicht (vgl RGZ 61, 43f). Ebensowenig genügt ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft, selbst wenn es – wie Miete und Pacht – verfügungsähnlich wirkt (RGZ 106, 112; aA wohl MüKo/Lettmaier Rz 25, § 893 Rz 12). § 893 gilt nicht für den Erwer...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Freibeträge und Steuersätze

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ZErb 08/2024, Übertragung e... / 1 Gründe

I. Im o.g. Grundbuch, in welchem die Beteiligte als Eigentümerin verzeichnet ist, ist in Abteilung II unter laufender Nr. 1 ein Vorkaufsrecht "für den ersten Verkaufsfall für H. W. L. (… 1947), Alfter-Gielsdorf" seit dem 21.9.1989 eingetragen. Diese Eintragung war im Zusammenhang mit der Eintragung der Mutter der Beteiligten, Frau G. A., geb. L., als Eigentümerin erfolgt. Am 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Personale Zurechnung.

Rn 11 Soweit der dingliche Erwerb durch Stellvertreter durchgeführt wird, ist deren guter Glaube entscheidend (§ 166 I). Die Kenntnis des Organs einer juristischen Person ist dieser selbst unmittelbar zuzurechnen. Wird der Besitz nicht vom Erwerber, sondern von einem Besitzdiener oder einem Besitzmittler übernommen, so kommt es auf die Gutgläubigkeit des Erwerbers selbst an....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 49a. Metaverse-Verträge.

Rn 48a Das Metaverse (auch Metaversum) stellt eine neue Erscheinung dar. Es handelt sich um digitale, dreidimensionale Erlebniswelten, die kollisionsrechtlich noch nicht erschlossen sind. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten des Metaverse gibt es diverse kollisionsrechtliche Probleme. Diese erfassen zB die vertragliche Regelung der Nutzung des jeweiligen Metaverse an sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Glade, Immaterielle Anlagewerte in HB und StB 1991; Welf Müller, Innovation – Probleme der Aktivierung und Passivierung, DStZ 1991, 385; Schubert, Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Nutzungsrechten, DStR 1994, 362; Hayn, Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte im internationalen Vergleich, IStR 1996, 355/405; Kronner, Entgeltlicher Erwerb und Erwerb im Tauschwege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 816 enthält drei selbstständige Kondiktionstatbestände. I 1 gewährt dem Berechtigten einen Bereicherungsanspruch gegen denjenigen, der als Nichtberechtigter eine wirksame entgeltliche Verfügung über einen jenem gehörenden Vermögensgegenstand trifft (iE Rn 3 ff); war die Verfügung hingegen unentgeltlich, so richtet sich der bereicherungsrechtliche Herausgabeanspruch de...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Einführung

Rz. 211 Die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen führt beim pflichtteilsbelasteten Erben nicht zu Anschaffungskosten.[281] Der erbrechtliche Erwerb des Nachlasses durch den oder die Erben, die mit den Pflichtteilsansprüchen belastet sind, wird durch die Auszahlung der Pflichtteilsansprüche nicht zu einem (teil-)entgeltlichen Vertrag. Ein Veräußerungsgeschäft wird durch die b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Grundbesitz, der dem Gottesdienst bestimmter Religionsgemeinschaften oder einer jüdischen Kultusgemeinde gewidmet ist (Nr. 1)

Rz. 31 [Autor/Stand] Zentrales Tatbestandsmerkmal der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 1 GrStG ist der dem Gottesdienst bestimmter Religionsgemeinschaften gewidmete Grundbesitz. Die Vorschrift stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass für eine Steuerbefreiung sowohl eine subjektive Voraussetzung (Anforderung an den Rechtsträger) sowie eine objektive Voraussetzung (Anf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durch Schenkung oder als Ausstattung erworben.

Rn 26 Der Begriff der Schenkung entspricht dem des § 516, so dass unbenannte Zuwendungen nicht unter II fallen und keinen privilegierten Erwerb darstellen (BGH FamRZ 14, 98; FamRZ 95, 1060). Wird ein behindertengerechter PKW aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanziert, stellen diese Schenkungen dar (BGH FamRZ 17, 191). Auch unentgeltliche Arbeitsleistungen oder Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erwerbshindernisse.

Rn 3 Im Falle der Besitzüberlassung ist ein Erwerb ausgeschlossen, wenn der Aneignende zu diesem Zeitpunkt den Mangel der Gestattungsbefugnis kennt oder grobfahrlässig nicht kennt. Wenn dem Erwerber der Besitz an der Hauptsache nicht überlassen wurde, ist dieser nur dann gutgläubig, wenn er zum Zeitpunkt der Inbesitznahme der Trennstücke weder Kenntnis noch grob fahrlässige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gemeinschaftliche Berechtigung (S 1).

Rn 2 Der Inhalt, dass mehrere Berechtigte ein Vorkaufsrecht nur gemeinschaftlich ausüben können, begründet ›eine besondere gesamthandsartige Berechtigung der Beteiligten‹ am Vorkaufsrecht (BGHZ 136, 327, 329 f; Frankf NJW-RR 99, 17, 18 f; Nürnbg BeckRS 20, 35097 Rz 15). Die Berechtigten treten ggü dem Verpflichteten als Einheit auf (Mayer DNotZ 22, 173, 175). Deshalb läuft d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Mangelhafte Nacherfüllung.

Rn 40 Die Nacherfüllung selbst kann zu Schäden führen, indem sie zur ›Verschlimmbesserung‹ führt, also die ersatzgelieferte oder nachgebesserte Sache neue Mängel aufweist oder ihre Vornahme den Käufer schädigt, zB bei Schweißarbeiten zur Reparatur der gelieferten Maschine die Fabrikhalle des Käufers abbrennt. Dann gilt: aa) Schadensersatz gem § 280 I. Rn 41 Zu Ausfallschäden u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übernahme von Beschaffungsrisiken.

Rn 27 Hat der Schuldner ein Beschaffungsrisiko übernommen, haftet er für die davon erfassten Pflichtverletzungen unabhängig von Fahrlässigkeit (Staud/Löwisch/Caspers [2009] § 276 Rz 154). Die Übernahme von Beschaffungsrisiken geschieht durch ausdrückliche Vereinbarung, aber va auch durch Auslegung oder Ergänzung eines Schuldverhältnisses nach §§ 157, 242 (s § 157 Rn 15 ff, §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Relative Unverhältnismäßigkeit.

Rn 32 Ausgangspunkt der Abwägung ist ein Vergleich der Kosten beider Arten der Nacherfüllung (HP/Faust Rz 69); maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs des Nacherfüllungsverlangens (BGH BeckRS 18, 27613 Rz 69 ff). Welche Differenz die vom Käufer gewählte Art für den Verkäufer unzumutbar macht, wird nicht nach festen Prozentzahlen entschieden, gem IV 2 ist eine umfassende Int...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Die Person des Dritten.

Rn 11 Hinsichtlich der Person des zu schützenden Dritten ist die Rspr großzügig: Er kann bei Vertragsabschluss noch unbestimmt sein (zB wer als Käufer wegen des unrichtigen Wertgutachtens einen zu hohen Preis bewilligen wird, BGHZ 159, 1, 4 f mN); auch können sehr viele Personen in Betracht kommen (BGH aaO für ein Wertgutachten, mit dem unbestimmt viele Anleger geworben werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eingriffsnormen.

Rn 16 Neben den Eingriffsnormen des Forumstaates waren nach dem bish IV für Formfragen schuldrechtlicher Grundstücksgeschäfte wie zB Kauf, Miete, Pacht zusätzlich (BeckOK/Mäsch Rz 54) die Eingriffsnormen des Belegenheitsstaates anzuwenden. Zu IV aF der nur noch für Altfälle gilt s. 7. Aufl diese Rn. Für ab dem 17.12.09 geschlossene Verträge gilt nicht mehr IV aF, sondern Art...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beerbung des Verpflichteten durch den Berechtigten.

Rn 34 Das Vorkaufsrecht entfällt wegen Unmöglichkeit eines Vertragsschlusses aufgrund Identität von Verkäufer und Käufer, beerbt der Berechtigte den Verpflichteten (BGH NJW 00, 1033 f; aA Erman/Grunewald Rz 19; v Olshausen NJW 00, 2872f [BGH 03.12.1999 - V ZR 329/98]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Aufbewahrungspflichten.

Rn 47 Beanstandete Ware hat der Käufer auf Kosten des Verkäufers zu verwahren, bis dieser eine Verfügung treffen kann (Erman/Grunewald Rz 60; Staud/Beckmann Rz 242; beim Handelskauf s § 379 HGB).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. UN-Kaufrecht.

Rn 1a Das UN-Kaufrecht findet gem Art 2 lit e CISG keine Anwendung auf den Kauf von See- und Binnenschiffen. Unklar ist, ob hiervon erst Schiffe ab einer bestimmten Größe betroffen sind (Schlechtriem/Schwenzer/Schröter/Ferrari Art 2 Rz 40f). Schiffsbauwerke fallen dagegen in den Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts (jurisPK-BGB/Leible/Müller Rz 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 13 Für Kenntnis und grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers ist der Verkäufer (BGHZ 188, 43 Rz 17; BGH NJW-RR 17, 468 [BGH 08.07.2016 - V ZR 35/15] Rz 17; Karlsr MittBayNot 05, 401, 404; Köln NotBZ 05, 300 [OLG Köln 22.09.2004 - 19 W 40/04]), für Vorliegen von Arglist und einer Garantie ist der Käufer beweispflichtig (insg HP/Faust Rz 37).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Nebenpflichten.

Rn 43 Da der Käufer idR nur Zahlung schuldet, sind seine Nebenpflichten von untergeordneter Bedeutung. Sie sind nicht in das Gegenseitigkeitsverhältnis einbezogen. Zu nennen sind: 1. Aufklärungspflichten. Rn 44 Der Käufer ist nur ausnahmsweise ohne Vereinbarung zur Aufklärung über seine Absichten oder Verhältnisse verpflichtet (bejaht: BGH ZfIR 03, 783 [BGH 25.07.2003 - V ZR 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ansprüche der Miterben.

Rn 5 Beim Erbteilskauf durch einen Miterben haftet der Käufer den vorkaufsberechtigten Miterben nach §§ 1922 I, 2382, der Erwerber nach §§ 2042 II, 756.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Garantie (Alt 2).

Rn 11 S § 443 Rn 6 ff. Ungeachtet des, anders als bei § 444 Alt 2, nicht von ›wenn‹ in ›soweit‹ geänderten Wortlauts ist I 2 Alt 2 so zu lesen, dass die Garantie dem Käufer nur hilft, soweit sie gerade für den konkreten Mangel abgegeben wurde (MüKo/Westermann Rz 12).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Voraussetzungen.

Rn 41 (1) Der Verkäufer muss zur Besitzübertragung in der Lage sein, dh die Kaufsache besitzen, (2) die Kaufsache muss dem Käufer angeboten werden und (3) grds vertragsgemäß sein (Staud/Beckmann Rz 225; zur Abnahmepflicht bei unerheblichen Mängeln s § 437 Rn 25).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die an und für sich nicht unausschließbare Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten des Erbschaftskäufers entfällt ausnsw, wenn er den Anteil an den/die vorkaufsberechtigten Erben abgeben muss. Für die vom Käufer während seiner Mitgliedschaft in der Erbengemeinschaft begründeten Eigenverbindlichkeiten haftet er allerdings weiter (NK-BGB/Ann § 2036 Rz 5).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr