Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

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Beteiligungen / 2.2.1.9 Eigenkapital ersetzende Bürgschaft

Die Übernahme von Eigenkapital ersetzenden Bürgschaften für eine Gesellschaft, an der der Anteilseigner nur mittelbar beteiligt ist, führt grundsätzlich nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten der (unmittelbaren) wesentlichen Beteiligung.[1] Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft gegen eine Zuzahlung des Veräußerers erworben, kann beim Erwerber ein passiver Ausgleich...mehr

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Beteiligungen / 2.1.3 Mittelbare Beteiligung

Auch eine mittelbare Beteiligung kann notwendiges Betriebsvermögen sein. So gehören die Anteile des Besitz­unternehmers und beherrschenden Gesellschafters der Betriebskapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft, die 100 % der Anteile einer weiteren Kapitalgesellschaft hält, zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitz(einzel-)unternehmens, wenn die weitere Gesell...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.7 Anteilsvereinigung

Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern gehören bei der aufnehmenden Gesellschaft nicht zu den Anschaffungs(neben)kosten der eingebrachten Anteile.[1]mehr

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Beteiligungen / 2.4.1 Beteiligungen im Betriebsvermögen

Gehören Beteiligungen zu einem Betriebsvermögen, sind die Veräußerungsgewinne oder -verluste bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns grundsätzlich zu berücksichtigen. Werden Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert, die zu dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft gehören, sind die Regelungen des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. ...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.3 GmbH-Anteile

Gewinnbezugsrecht Beim Erwerb eines GmbH-Anteils entfällt der Kaufpreis nicht auf ein neben dem Anteil bestehendes Wirtschaftsgut "Gewinnbezugsrecht". Die erworbene Beteiligung umfasst vielmehr auch Gewinne, die zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht festgestellt sind. Dieser Umstand schlägt sich als preisbildender Bestandteil im Wert der Beteiligung nieder. Das gilt auch dann,...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.6 Kapitalzuführungen

Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nachschüsse sowie alle sonstigen Kapitalzuführungen durch die Gesellschafter, die auf der Ebene der Kapitalgesellschaft zu offenen oder verdeckten Einlagen führen. Sie umschließen aber – anders als im Bereich des § 17 EStG – nicht die Zuführung von Fremdkapital, wie die Gewährung von Darlehen, oder die Bürgschaftsleistungen von Gese...mehr

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Beteiligungen / 2.1.2 Beteiligung an einer Personengesellschaft

Steuerrechtlich sind Beteiligungen an Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter zu erfassen. Eine solche Beteiligung besteht vielmehr in dem Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen, wie er sich im Kapitalkonto darstellt.[1] Für die ertragsteuerliche Gewinnermittlung kommt der Beteiligun...mehr

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Beteiligungen / 2.1.1.2 Gewillkürtes (Sonder-)Betriebsvermögen

Eine Beteiligung kann nur dann zum gewillkürten (Sonder-)Betriebsvermögen gehören, wenn sie zwar nicht schon aufgrund ihrer Funktion, aber doch objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, dem Betrieb bzw. der Beteiligung des Mitunternehmers an der Personengesellschaft zu dienen und diese zu fördern.[1] Steht fest, dass die Beteiligung infolge ihrer wirtschaftlichen Ent...mehr

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Beteiligungen / 2.4.3 Insolvenzverfahren

Wird ein Insolvenzverfahren durchgeführt, kommt regelmäßig keine Verlustrealisierung vor Abschluss des Liquidationsverfahrens in Betracht[1], da ein Veräußerungsgewinn oder -verlust erst realisiert ist, wenn der Insolvenzverwalter die einzelnen Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens oder das Unternehmen im Ganzen veräußert und mit dem letzten Geschäftsvorfall die Grundl...mehr

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Beteiligungen / 2.1.1.3 Minderheitsbeteiligung

Ist ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG an der zur Geschäftsführung befugten Komplementär-GmbH zu weniger als 10 % beteiligt (Minderheitsbeteiligung), ist diese Beteiligung nicht dem Sonderbetriebsvermögen II des Kommanditisten zuzuordnen, wenn in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Abstimmung regelmäßig nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgt. Das gilt selbs...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.4 Steuerliche Wahlrechte

Seit Aufgabe der sog. umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG[1] braucht die Ausübung steuerlicher Wahlrechte, die von den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften abweichen, im handelsrechtlichen Jahresabschluss nicht mehr nachvollzogen zu werden. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG verpflichtet den Steuerpflichtigen, die von der handelsrechtlichen Rechnungslegung abweichende Au...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.10 Beteiligung an einer Personengesellschaft im Steuerrecht

Steuerrechtlich kommt der Beteiligung an einer Personengesellschaft keine eigenständige Bedeutung zu. Ihre Bilanzierung in der Handelsbilanz ist steuerlich ohne Belang. Maßgeblich sind vielmehr die Kapitalkonten. Da ­Beteiligungen an Personengesellschaften steuerrechtlich nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter zu erfassen sind, ist eine (Teilwert-)Abschreibung nicht denkba...mehr

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Beteiligungen / 2.2.3 Kapitalherabsetzung

Eine Herabsetzung des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft, an der eine Beteiligung besteht, bewirkt nur dann eine Änderung der Anschaffungskosten des Anteilsinhabers an der Beteiligung, wenn der Vermögensbereich des Anteilseigners durch die Herabsetzung betroffen ist[1] Die Rückzahlung von Nennkapital mindert die ursprünglichen Anschaffungskosten der im Betriebsvermögen bef...mehr

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Beteiligungen / 2.1 Ansatz nach EStG

Im Gegensatz zum Handelsrecht unterscheidet das Steuerrecht danach, ob die Beteiligung an einer Personengesellschaft oder an einer Kapitalgesellschaft besteht. Beteiligungen sind steuerrechtlich nicht gesondert definiert. Die handelsrechtliche Begriffsbestimmung kann aber übernommen werden. Beteiligungen und andere Finanzanlagen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu...mehr

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Beteiligungen / 2.2.4 Mitunternehmeranteil

Steuerrechtlich ist der Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft (Mitunternehmeranteil) grundsätzlich nicht anders zu behandeln als der Erwerb eines Einzelunternehmens. Ausgangspunkt ist der Kaufpreis. Der Erwerber übernimmt darüber hinaus die bestehenden Vermögensrechte aus der Beteiligung und damit das Kapitalkonto des Vorgängers. In einer für den Erwerber aufzus...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.5 Abschreibung, Wertaufholung

Beteiligungen sind nicht abnutzbar. Ist der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, muss[1] bzw. kann[2] dieser angesetzt werden. Bei nicht notierten Anteilen ist erforderlich, dass der innere Wert der Beteiligung im Nachhinein gesunken ist.[3] Hinweis Teilwertabschreibung Teilwertabschreibungen brauchen in Handels- und Steuerbilanz nicht meh...mehr

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Beteiligungen / 2.2.2 Tausch

Die Bewertung im Falle des Tauschs von Wirtschaftsgütern regeln § 6 Abs. 6 EStG und §§ 20, 21 und 24 UmwStG. Anteile an Kapitalgesellschaften Aus steuerrechtlicher Sicht stellt der Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften eine Veräußerung der hingegebenen und einen entgeltlichen Erwerb der erhaltenen Anteile dar.[1] Bei der jeweils übernehmenden Gesellschaft ist das eingeb...mehr

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Beteiligungen / 2.1.4 Besonderheiten bei Einnahmen-Überschussrechnung

Betriebseinnahmen Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld und Geldeswert, die durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst sind. Gehört eine Beteiligung zum Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, gehört der Erlös aus der Veräußerung einer solchen Beteiligung zu seinen Betriebseinnahmen. Gehört die Beteiligu...mehr

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Beteiligungen / 2.4.2 Anteile i. S. d. § 17 EStG

§ 17 EStG regelt die Besonderheit der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören.[1] Hierunter fallen Aktien, GmbH-Anteile, Anteile an einer Genossenschaft einschließlich einer Europäischen Genossenschaft, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Beteiligungen sowie Anteile an einer optierende...mehr

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Beteiligungen / 2.3.1.1 Beteiligungserträge

Zu den Beteiligungserträgen gehören im Allgemeinen Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften (Dividende, Ausbeuten und sonstige Bezüge), sog. Dividendengarantien, Gewinnanteile an Personen(handels)gesellschaften, Vorabausschüttungen, Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn sowie sonstige Beteiligungserträge, wie z. B. aus stillen Gesellschaften. Ihre Erfassung richtet s...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.1 Anschaffungskosten

Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten [1] oder mit dem an deren Stelle tretenden Wert (Börsen- oder Marktwert), ggf. einschließlich Anschaffungsnebenkosten, z. B. Maklerprovision, vermindert um Abzüge nach § 6b EStG [2] und ähnliche Abzüge, anzusetzen.[3] Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind abzusetzen.[4] Ande...mehr

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Beteiligungen / 2.3.2 Steuerrecht

Natürliche Personen und Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Allgemein gilt, dass für die steuerliche Gewinnermittlung die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgeblich sind. Zunächst wird von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich[1] ausgegangen. Fällt der Steuerpflichtige unter die gesetzliche Bilanzierungspflicht des § 5 Abs. ...mehr

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Beteiligungen / 2.1.1.1 Notwendiges (Sonder-)Betriebsvermögen

Förderung der betrieblichen Betätigung Einzelunternehmer: Eine Beteiligung gehört zum notwen­digen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, die – branchengleiche – betriebliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern. Das gilt auch, wenn sie dazu dienen soll, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten. Das gilt ebenfalls, wenn die da...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 5 Die Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils bei Pkw in gewillkürtem Betriebsvermögen

Wird ein Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt, so zählen sämtliche Aufwendungen für den Pkw, einschließlich der AfA, zu den Betriebsausgaben. Für die Ermittlung und Bewertung des privaten Nutzungsanteils stehen grundsätzlich 2 Möglichkeiten zur Verfügung.[1] Die private Nutzung des Pkws, der zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit...mehr

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Reisekosten / Einkommensteuer

1 Berufliche/betriebliche Veranlassung von Reisen Die Aufwendungen für Reisen sind Werbungskosten/Betriebsausgaben, wenn die Reise geschäftlich (betrieblich, beruflich) veranlasst ist. Liegt der Reise offensichtlich ein unmittelbarer einkünftebezogener Anlass zugrunde, sind die Reisekosten insgesamt der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen und steuerlich abziehbar. Beis...mehr

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Reisekosten / 3.2 Verpflegungsmehraufwendungen

3.2.1 Auswärtstätigkeit im Inland Für eintägige Auswärtstätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von 14 EUR (bis einschließlich VZ 2019: 12 EUR) berücksichtigt werden.[1] Zu den eintägigen Auswärtstätigkeiten zählt auch, wenn die auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also...mehr

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Reisekosten / 3 Abzugsfähige Reisekosten

Als Werbungskosten abzugsfähig sind Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterbringung sowie Reisenebenkosten. Der Arbeitgeber kann solche Aufwendungen bis zur Höhe des möglichen Werbungskostenabzugs steuerfrei ersetzen .[1] Der steuerfrei ersetzte Betrag ist auf den Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer anzurechnen. 3.1 Fahrtkosten Aufwendungen für "Reisekosten"-F...mehr

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Reisekosten / 3.2.2 Auswärtstätigkeit im Ausland

Auswärtstätigkeiten im Ausland sind dem Grunde nach fast identisch wie im Inland zu bewerten. Der einzige Unterschied besteht in der Höhe der Verpflegungsmehraufwendungen. Während es im Inland feste Sätze für eintägige Auswärtstätigkeiten bzw. An-/Abreise- und Zwischentage gibt, informiert das Bundesfinanzministerium jährlich über die aktuellen Werte für ausländische Staaten...mehr

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Reisekosten / 2.1 Erste Tätigkeitsstätte beim Arbeitnehmer

Zentraler Punkt der ab 1.1.2014 geltenden Neuregelungen ist die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte, die an die Stelle der regelmäßigen Arbeitsstätte tritt. Der Arbeitnehmer kann je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte, ggf. aber auch keine erste, sondern nur auswärtige Tätigkeitsstätten haben.[1] Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte er...mehr

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Reisekosten / 3.1.1 Fahrten zu einem Sammelpunkt

Liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einfinden soll, um von dort seine unterschiedlichen eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen oder von dor...mehr

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Reisekosten / 2.1.4 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Erste Tätigkeitsstätte ist auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[1] Unerheblich für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte ist die Dauer der vollzeitigen Bildungsmaßnahme. Eine Bildungseinrichtung gilt auch dann als erste Tä...mehr

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Reisekosten / 3.4 Reisenebenkosten

Zu den Reisenebenkosten gehören die tatsächlichen Aufwendungen z. B. für: Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck; Telekommunikation und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder Geschäftspartnern; Straßen- und Parkplatzbenutzung sowie Schadensbeseitigung infolge von Verkehrsunfällen, wenn die jeweils damit verbundenen Fahrtkosten als Reisekosten anzusetzen si...mehr

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Reisekosten / 3.2.5 Versteuerung der kostenlosen Bewirtung beim Arbeitnehmer

Gewährt der Arbeitgeber Verpflegung im üblichen Rahmen (bis zu 60 EUR je Mahlzeit einschl. Getränke), obwohl dem Arbeitnehmer trotz Auswärtstätigkeit keine Verpflegungspauschale zusteht, weil er entweder die Mindestabwesenheit (8-Stundengrenze) nicht erreicht oder die 3-Monatsfrist überschritten ist, scheidet der Kürzungstatbestand als Korrektiv generell aus. Der Wert der einze...mehr

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Reisekosten / 2.2 Betriebsstätte beim Unternehmer

Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte [1] sind keine Reisekosten. Ihr Abzug richtet sich nach den Regelungen zur Entfernungspauschale.[2] Aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften im Regelungsbereich beider Vorschriften weicht der Begriff der Betriebsstätte vom Betriebsstättenbegriff i. S....mehr

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Reisekosten / 3.2.6 Verpflegungsmehraufwendungen beim Unternehmer

Unternehmer können Mehraufwendungen für Verpflegung im Rahmen einer Dienstreise steuerlich absetzen. Ertragsteuerlich dürfen jedoch nicht die tatsächlichen Verpflegungskosten geltend gemacht werden, sondern nur die gesetzlich festgelegten Verpflegungspauschalen.[1] Die Vorschriften über die Kürzung der Pauschalen bei unentgeltlich gewährter Verpflegung haben nur Bedeutung für...mehr

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Reisekosten / 2 Reisekosten

Reisekosten kommen für Aufwendungen eines Arbeitnehmers in Betracht, die durch eine beruflich veranlasste Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte entstehen (Auswärtstätigkeit beim Arbeitnehmer). Der neue Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ersetzt das bisherige Anknüpfungsmerkmal der regelmäßigen Arbeitsstätte nicht nur sprachlich, sondern beinh...mehr

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Reisekosten / 3.1 Fahrtkosten

Aufwendungen für "Reisekosten"-Fahrten sind in tatsächlicher Höhe abzugsfähig. Sie müssen durch Belege (Fahrzeugkosten, Fahrkarte, Flugticket) nachgewiesen werden. Statt der tatsächlichen Aufwendungen kann aus Vereinfachungsgründen typisierend je nach Art des benutzten Verkehrsmittels auch ein pauschaler Kilometersatz für jeden gefahrenen Kilometer angesetzt werden[1] Die aktu...mehr

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Reisekosten / 3.2.1 Auswärtstätigkeit im Inland

Für eintägige Auswärtstätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von 14 EUR (bis einschließlich VZ 2019: 12 EUR) berücksichtigt werden.[1] Zu den eintägigen Auswärtstätigkeiten zählt auch, wenn die auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also an zwei Kalendertagen) ausgeübt ...mehr

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Reisekosten / 3.3 Unterkunftskosten

Der Abzug von Übernachtungskosten wurde im Zusammenhang mit den Änderungen des Reisekostenrechts erstmals gesetzlich geregelt.[1] Als Werbungskosten abzugsfähig sind Unterkunftskosten bei einer Auswärtstätigkeit. Hierbei muss es sich um notwendige Mehraufwendungen eines Arbeitnehmers für beruflich veranlasste Übernachtungen an einer Tätigkeitsstätte handeln, die nicht erste ...mehr

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Reisekosten / 2.1.3 Erste Tätigkeitsstätte durch quantitative Zuordnung

Fehlt eine dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung auf eine erste Tätigkeitsstätte oder ist sie nicht eindeutig erfolgt, bestimmt das Gesetz[1] als erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung (Arbeitgeber, Konzernunternehmen, Dritter), an der der Arbeitnehmer typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder je Arbeitswoche mindestens ein ...mehr

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Reisekosten / 3.2.4 Kürzung der Pauschalen bei Arbeitnehmern

Erhält der Arbeitnehmer während einer Auswärtstätigkeit eine Mahlzeitengestellung, müssen entsprechende Verpflegungspauschalen gekürzt werden. Eine Prüfungspflicht hinsichtlich der Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen besteht grundsätzlich nicht. Wird dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung ...mehr

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Reisekosten / 1 Berufliche/betriebliche Veranlassung von Reisen

Die Aufwendungen für Reisen sind Werbungskosten/Betriebsausgaben, wenn die Reise geschäftlich (betrieblich, beruflich) veranlasst ist. Liegt der Reise offensichtlich ein unmittelbarer einkünftebezogener Anlass zugrunde, sind die Reisekosten insgesamt der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen und steuerlich abziehbar. Beispiele für betriebliche Reiseanlässe eines Unterne...mehr

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Reisekosten / 3.1.2 Weiträumiges Arbeitsgebiet

Soll der Arbeitnehmer auf Grund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale Anwendung. Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn die ve...mehr

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Reisekosten / 2.1.2 Erste Tätigkeitsstätte durch arbeitsrechtliche Zuordnung

Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der Arbeitnehmer einer solchen Tätigkeitsstätte[1] dauerhaft zugeordnet ist. Bei einer vorübergehenden Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte begründet er dort keine erste Tätigkeitsstätte. Die dauerhafte Zuordnung des Arbeitnehmers wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen ode...mehr

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Reisekosten / 3.2.3 Dreimonatsfrist

Wie bisher bleibt der Abzug von Verpflegungspauschalen bei einer längerfristigen Tätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort auf die ersten 3 Monate begrenzt.[1] Einfacher geregelt wurde indes der Unterbrechungstatbestand für den Neubeginn der Dreimonatsfrist. Es spielt keine Rolle, welche Ursache die Unterbrechung veranlasst hat. Maßgebend ist nur die Zeitdauer der Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten / 2.1.1 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Der Begriff "Tätigkeitsstätte" wird definiert als eine von der Wohnung getrennte, ortsfeste betriebliche Einrichtung. Baucontainer, die z. B. auf einer Großbaustelle längerfristig fest mit dem Erdreich verbunden sind und in denen sich z. B. Baubüros, Aufenthaltsräume oder Sanitäreinrichtungen befinden, stellen "ortsfeste" betriebliche Einrichtungen dar. Es können auch großrä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 2 Stundung der Einkommensteuer in besonderen Fällen

Wird ein Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt und ergibt sich dabei eine Einkommensteuer-Nachforderung, kann diese gleichfalls gestundet werden, sofern die Voraussetzungen des § 222 Sätze 1, 2 AO erfüllt sind. Nach dieser Vorschrift kann eine Stundung dann in Betracht kommen, wenn die Einziehung einer Steuer mit erheblichen Härten für den Steuerpflichtigen verbunden is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1.1 Gegenstand der Stundung

Gestundet werden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, d. h. neben den Steueransprüchen auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen sowie Haftungsansprüche. Dagegen ist nach § 222 Satz 3 AO eine Stundung zwingend ausgeschlossen bei einzubehaltenden Abzugssteuern (insbesondere Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer-Abzüge nach §§ 48, 50a EStG). Entsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.8.6 Umfang und Gestaltungsmöglichkeiten der Vollmacht

Rz. 34 Der Umfang der Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten wird durch den Inhalt der Erklärung bestimmt. In dieser Hinsicht hat der Beteiligte ein Gestaltungsrecht, soweit nicht der Umfang der Vertretungsmacht gesetzlich zwingend festgelegt ist.[1] Der Beteiligte kann die Vollmacht zeitlich und inhaltlich beschränken. Er kann dem Bevollmächtigten auch die Befugnis einräu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2023, Bemessung des ... / 3 Anmerkung:

Die Nachteile, die dem Geschädigten daraus erwachsen, dass er unfallbedingt nicht in der Lage ist, seinen Haushalt zu führen, vermögen nach der Rechtsprechung des BGH auf der Grundlage der §§ 842, 843 BGB, 11 StVG einen Geldzahlungsanspruch zu begründen. Dessen Höhe hat sich an den Aufwendungen zu orientieren, die er für eine Ersatzkraft aufwenden muss, die im Haushalt eben ...mehr