Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.9 Tarifbegünstigte Bezüge

Gesondert aufzuzeichnen sind nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuerte sonstige Bezüge, ermäßigt besteuerte Entschädigungen sowie Vergütungen für mehrere Kalenderjahre nebst den einbehaltenen Steuerbeträgen. Ab dem Jahr 2025 ist die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr zulässig. Sie kann dann nur noch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragt werden...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.13 Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn

Soweit Arbeitslohn ermäßigt besteuert wird (Fünftelregelung), z. B. weil es sich um Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre oder um eine ermäßigt besteuerte Entschädigung handelt, müssen diese ebenfalls im Lohnkonto gesondert aufgezeichnet werden. Auch hier ist die Angabe des jeweiligen Betrags sowie die darauf erhobene Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag no...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.8 Nummer 15: Kurzarbeitergeld u. Ä.

In Nummer 15 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Summe der folgenden Beträge aufzunehmen: Kurzarbeitergeld (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld), Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Zuschuss bei Beschäftigungsverbot für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während der Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften, Verdienstausfalle...mehr

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Schadensersatz / 1.1 Steuerbefreiung

Steuerfrei sind Schadensersatzleistungen für Vermögensverluste (z. B. wenn Privateigentum des Arbeitnehmers im Betrieb beschädigt wird); für besondere Aufwendungen (z. B. Arzt- und Krankenhauskosten), die durch den Schadensersatzverpflichteten verursacht worden sind; für Schäden immaterieller Art (z. B. dauernde Gesundheitsschäden, Schmerzen); dies gilt auch für Entschädigungen...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 2.2 Gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung

Beschäftigt der Arbeitgeber am 31.12. des Ausgleichsjahres mindestens 10 Arbeitnehmer, ist er zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs zugunsten derjenigen Beschäftigten verpflichtet, bei denen die genannten Voraussetzungen vorliegen.[1] Für die Berechnung der Zahl der Beschäftigten ist auf sämtliche Arbeitnehmer des Betriebs abzustellen, deren Arbeitslohn nach den p...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 1.1 Elektronische Datenübermittlung

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung für jeden Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Spätester Zeitpunkt für die Datensendung ist der letzte Tag im Februar des Folgejahres (28.2., in Schaltjahren 29.2.). Bei Beendigung des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres kann die Datenübermittlung auch zu einem fr...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.5 Nummern 4–7: Einbehaltene Steuerabzugsbeträge

Die vom steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn einbehaltenen Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) sind in den Nummern 4–7 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Irrtümlich abgeführte Lohnsteuer Hat der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug irrtümlich auch von steuerfreien Einnahmen vorgenommen und an das Finanzamt abgeführt, sind auch diese Steuera...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.7 Nummern 9-14: Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn und Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen

Arbeitslohn, der im Lohnsteuerabzugsverfahren ermäßigt unter Anwendung der "Fünftelregelung"[1] besteuert wurde, ist getrennt vom übrigen Arbeitslohn in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit (Nummer 10), Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre (Nummer 9) sowie Entschädigungen (Nummer 10)....mehr

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Schadensersatz / 1.3 Schadensersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn

Entschädigungen für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn sind lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuer ist ermäßigt nach der Fünftelregelung zu berechnen. Ab dem Jahr 2025 ist die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr zulässig. Sie kann dann nur noch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragt werden.[1] Der Grundsatz, dass Entschädigungen aus Anlass d...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: In Nummer 3 ist der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn einschließlich des Werts der Sachbezüge zu bescheinigen. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die steuerfreien Be...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 5.1 Berücksichtigung der Fünftelregelung

Arbeitslohn, der für eine mehrjährige Tätigkeit – also für Zeiträume, die zu mehreren Kalenderjahren gehören, – gezahlt wird, ist ebenfalls begünstigt.[1] Mehrjährigkeit bedeutet regelmäßig, dass die Tätigkeit zumindest in 2 Kalenderjahren ausgeübt werden muss. Die Dauer muss einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfassen. Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg ist für d...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.22 Umsetzung durch Kreditzweitmarktförderungsgesetz: Einkommensteuer

Einige Maßnahmen wurden bereits im Dezember 2023 aus dem Wachstumschancengesetz herausgelöst und in das inzwischen bereits verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen: Zinsschranke, § 4h EStG: Die Zinsabzugsbeschränkung nach § 4h EStG und § 8a KStG wurde an die Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) angepasst. Keine Besteuerung der sog. "Dezemberhilfe 202...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2 Einkommensteuer

2.1 Geschenke, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG (keine Änderung durch VA) Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dürfen den Gewinn bisher nicht mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 EUR übersteigen. Dieser Betrag wird auf 50 EUR a...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.23 Gestrichene Maßnahmen: Einkommensteuer

Folgende Maßnahmen wurden im Vermittlungsverfahren gestrichen[1] und im finalen Wachstumschancengesetz nicht umgesetzt: Freigrenze i. H. v. 1.000 EUR für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, § 3 Nr. 73 EStG Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 EUR; Erweiterung der Anwendung des Sammelpostens, § 6 Abs. 2, Abs. 2a Satz 1 und Satz 2 EStG Anhebung d...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.14 Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung, § 34a EStG (keine Änderung durch VA)

Die Thesaurierungsbegünstigung wird durch verschiedene von Maßnahmen verbessert. So wird u.a. der begünstigungsfähige Gewinn um die gezahlte Gewerbesteuer und die Beträge, die zur Zahlung der Einkommensteuer nach § 34a Abs. 1 EStG entnommen werden, erhöht. Damit steht künftig ein höheres Thesaurierungsvolumen zur Verfügung. Darüber hinaus wird Gestaltungsmodellen entgegenget...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.13 Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte, § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG (keine Änderung durch VA)

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 600 EUR beträgt (Freigrenze). Werden Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und hat jeder von ihnen Veräußerungsgewinne erzielt, steht jedem Ehegatten die Freigrenze einzeln zu. Die Freigrenze wird auf 1.000 EUR erhöht. Gilt ab VZ 2024mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.12 Rentenbesteuerung, § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG (keine Änderung durch VA)

Ab dem Jahr 2023 wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Für die Kohorte 2023 beträgt demnach der maßgebliche Besteuerungsanteil anstatt 83 Prozent nur noch 82,5 Prozent und nach seinem kontinuierlichen jährlichen Aufwuchs erreicht er erstmals für die Kohorte 2058 100 Prozent. Gilt ab V...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.7 Sonderabschreibung, § 7g Abs. 5 EStG (Änderung durch VA)

Die Sonderabschreibung beträgt bisher bis zu 20 %der Investitionskosten und gilt für Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 EUR im Jahr, das der Investition vorangeht, nicht überschreiten. Zukünftig können bis zu 40 % (vor Vermittlungsausschuss: 50 %) der Investitionskosten abgeschrieben werden. Gilt für Anschaffung von Wirtschaftsgütern nach 31.12.2023mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.19 Rentenbesteuerung, § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG

Ab dem Jahr 2023 wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Für die Kohorte 2023 beträgt demnach der maßgebliche Besteuerungsanteil anstatt 83 Prozent nur noch 82,5 Prozent und nach seinem kontinuierlichen jährlichen Aufwuchs erreicht er erstmals für die Kohorte 2058 100 Prozent. Gilt ab V...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.1 Geschenke, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG (keine Änderung durch VA)

Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dürfen den Gewinn bisher nicht mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 EUR übersteigen. Dieser Betrag wird auf 50 EUR angehoben. Gilt erstmals für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach 31.12.2023mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.16 Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung, § 40b Abs. 3 EStG (keine Änderung durch VA)

Arbeitgeber können die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent erheben, wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungsteuer 100 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt. Dieser Grenzbetrag wird aufgehoben. Gilt erstmals für den Lohnsteuerabzug 2024mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.8 Pauschbetrag für Berufskraftfahrer, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b Satz 2 EStG (keine Änderung durch VA)

Der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer, die im Fahrzeug übernachten, wird von 8 EUR auf 9 EUR angehoben. Gilt ab VZ 2024mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.3 Einlagen junger Wirtschaftsgüter, § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a EStG (keine Änderung durch VA)

Einlagen junger Wirtschaftsgüter werden nur dann mit (fortgeführten) Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet, wenn diese aus dem Privatvermögen stammen Gilt ab VZ 2024mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.21 Zuwendungsbestätigung, § 50 EStDV(keine Änderung durch VA)

Zuwendungsempfängern, die das BZSt in das Zuwendungsempfängerregister nach § 60b AO aufgenommen hat, wird der Weg zum Zuwendungsnachweis über die amtlich vorgeschriebenen Vordrucke bzw. die elektronische Spendenquittung nach § 50 Abs. 2 EStDV eröffnet. Gilt erstmals für Zuwendungen nach dem 31.12.2024mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.2 Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3, 5 EStG (Änderung durch VA)

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG (1 %-Regelung) ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG (Fahrtenbuchregelung) nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder ...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.9 Abfindung einer Kleinbetragsrente, § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG (keine Änderung durch VA)

Auch während der Auszahlungsphase wird die Abfindung einer Kleinbetragsrente möglich sein, wenn die bisherige Rente aufgrund der Durchführung des Versorgungsausgleichs den Wert einer Kleinbetragsrente erreicht oder diesen Wert unterschreitet. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen beträgt maximal 4.000 EUR (bisher 2.500 EUR) je Quadratmeter Wohnfläche (§ 7b Abs....mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.4 Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA, § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG (Änderung durch VA)

Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zum 1.1.2020 eingeführt und mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 verlängert. Aufgrund der derzeitigen Krisensituation kann die degressive Abschreibung auch für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die nach dem 31.3.2024...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.10 Erweiterter Verlustvortrag, § 10d Abs. 2 EStG (Änderung durch VA)

Nach dem geltenden Recht ist bis zu einem Sockelbetrag von 1 Mio. EUR bzw. 2 Mio. EUR (Ehegatten) der Verlustvortrag für jedes Verlustvortragsjahr unbeschränkt möglich. Für den Teil, der den Sockelbetrag überschreitet, ist der Verlustvortrag auf 60 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahres beschränkt. Für die VZ 2024 bis 2027 wird der Verlustvortrag auf 70 ...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.17 Beschränkte Einkommensteuerpflicht von Arbeitnehmern, § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a (keine Änderung durch VA)

Um für die bestehende und für zukünftige entsprechende DBA-Regelungen das bestehende Hindernis des Fehlens einer umfassenden beschränkten Steuerpflicht zu beheben, wird die Vorschrift ergänzt. Die nichtselbstständige Arbeit gilt daher als im Inland ausgeübt oder verwertet, soweit die Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen oder in einem oder mehreren anderen St...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.6 Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, § 7b EStG (keine Änderung durch VA)

Die Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau können u. a. dann in Anspruch genommen werden, wenn durch Baumaßnahmen auf Grund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 (bisher 1.1.2027) gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neue, bisher nicht vorhandene, Wohnungen hergestellt werden...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.11 Versorgungsfreibetrag, § 19 Abs. 2 Satz 3 EStG (keine Änderung durch VA)

Nach § 19 Abs. 2 EStG bleibt von Versorgungsbezügen ein nach einem Prozentsatz ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (Freibeträge für Versorgungsbezüge) steuerfrei. Beginnend mit dem Jahr 2023 wird der anzuwendende Prozentwert zur Bemessung des Versorgungsfreibetrages nicht mehr in jährlichen Schr...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.5 Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude, § 7 Abs. 5a EStG (Änderung durch VA)

Eine degressive Abschreibung i. H. v. 5 % (vor Vermittlungsausschuss: 6 %) wird für Gebäude ermöglicht, die Wohnzwecken dienen und die vom Steuerpflichtigen hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht, zur linearen Af...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.15 Fünftelungsregelung bei der Lohnsteuer, § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG (Änderung durch VA)

Derzeit kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG für bestimmte Arbeitslöhne (Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Da dieses Verfahren für Arbeitgeber kompliziert ist, wird es gestrichen. Die Tarifermäßigung können Arbeitnehmer weiterhin im Veranlagungsverfahren geltend machen. Gilt erst...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.18 Tarifermäßigung bei beschränkt Steuerpflichtigen, § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. d EStG (Änderung durch VA)

Es wird eine Antragsveranlagung für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit tarifermäßigt zu besteuerndem Arbeitslohn ermöglicht, die im Übrigen von dieser Veranlagungsart ausgeschlossen sind (§ 50 Abs. 2 Satz 7 EStG). Gilt ab VZ 2025 (vor Vermittlungsausschuss: VZ 2024)mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.20 Freigrenze für den Quellensteuereinbehalt, § 50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 und Satz 2 EStG (keine Änderung durch VA)

In erster Linie erfasst diese Vorschrift in der Praxis Vergütungsschuldner mit wechselnden, gering vergüteten Gläubigern (z. B. Zahlungen von Verlagen oder von Rundfunksendern für Bildrechteüberlassung). § 50c EStG eröffnet dem Vergütungsschuldner die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen vom Steuerabzug abzusehen. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Betrag ink...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mezzanines Kapital in der R... / 4.1 Zwecke des steuerrechtlichen Jahresabschlusses

Rz. 46 Der steuerrechtliche Jahresabschluss dient als Bemessungsgrundlage zur Erfolgsermittlung und zur anschließenden Ertragsbesteuerung.[1] Aus der Ertragsbesteuerung resultieren Ertragsteuerzahlungsverpflichtungen an den Fiskus. Die Ertragsbesteuerung umfasst bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie bei Personengesellschaften die Einkom...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.5 Versorgungsfreibetrag

Von Versorgungsbezügen bei Pensionären und Betriebsrentnern bleibt ein nach einem Prozentsatz ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (Freibeträge für Versorgungsbezüge) steuerfrei.[1] Dieser Betrag wird für jeden neuen Jahrgang abgeschmolzen. Beginnend mit dem Jahr 2023 wird der anzuwendende Prozent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 1 Änderung bei Tarif und Kindern

Mit dem bereits Ende 2022 beschlossenen, sog. Inflationsausgleichsgesetz[1] sollen vor allem die Folgen der sog. kalten Progression bei der Lohn- und Einkommensteuer durch die Preisentwicklung ausgeglichen werden. Die zweite Stufe dieser Änderungen tritt ab 2024 in Kraft. 1.1 Entlastung beim Lohnsteuertarif Beim Lohnsteuertarif[1] werden 2024 erneut der Grundfreibetrag angehob...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.6 Altersentlastungsbetrag

Eine weitere Änderung betrifft eine Regelung für ältere, aber noch aktive Arbeitnehmer. Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der bei Bezug bestimmter Einkünfte gewährt wird, wenn der oder die Betroffene vor dem Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat.[1] Begünstigte Einkünfte sind u. a. aktive Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 3.3 Nachträgliche Berücksichtigung

Hat der Arbeitgeber in den Entgeltzahlungszeiträumen des Kalenderjahres insgesamt einen geringeren Altersentlastungsbetrag berücksichtigt, als dem Arbeitnehmer als Jahresbetrag zustehen würde, so kann der Differenzbetrag nachträglich angesetzt werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Jahres endet. Die nachträgliche Berücksichtigung kann entw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschränkt steuerpflichtige... / 11 Einkommensteuer-Pflichtveranlagung bei eingetragenem Freibetrag

Die Eintragung eines Freibetrags auf der Bescheinigung führt bei beschränkt Steuerpflichtigen zur Pflichtveranlagung durch das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers, wenn der im Kalenderjahr erzielte Arbeitslohn des Arbeitnehmers die Bagatellgrenze i. H. v. 12.870 EUR (2023: 12.174 EUR)[1] übersteigt. Auch bei einer zeitlich begrenzten Tätigkeit im Kalenderjahr kommt es i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge / 1 Freibeträge in der Einkommensteuer

In den Lohnsteuertabellen sind bereits bestimmte Freibeträge enthalten. Andere Freibeträge werden im Lohnsteuerabzugsverfahren als ELStAM vom Arbeitgeber berücksichtigt. Die Freibeträge in der Einkommensteuer lassen sich in 3 Gruppen einteilen: Freibeträge, die automatisch im Lohnsteuertarif berücksichtigt werden. Hierzu zählen Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sond...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 2.6 Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen

Die Fragen nach der Zusammenballung und der Steuerermäßigung sind auch im Lohnsteuerabzugsverfahren zu prüfen. Hierfür ist der Arbeitgeber zuständig. In diese Prüfung können auch Arbeitslöhne oder andere Einkünfte einbezogen werden, die der Arbeitnehmer nach Beendigung des bestehenden Dienstverhältnisses voraussichtlich erzielen wird. Kann der Arbeitgeber die erforderlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 3.4 Anrechnung ausländischer Steuer

Besteht im Falle der Auslandstätigkeit mit dem betreffenden Land kein DBA und fällt der Arbeitslohn auch nicht unter den Auslandstätigkeitserlass, steht das Besteuerungsrecht in vollem Umfang der Bundesrepublik Deutschland als Wohnsitzstaat zu. In diesem Fall ist der auf das Ausland entfallende Arbeitslohn bei der Einkommensteuerveranlagung in gleicher Weise wie Inlandsbezüg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalbesteuerung von Sac... / 5.1 Sachzuwendungen

Die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen kann für Zuwendungen angewandt werden, die nicht in Geld bestehen. Begünstigt sind sämtliche Sachwendungen, die als betrieblich veranlasste Zuwendungen zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, die als Geschenk i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG zu beurteilen sind. Während zunäch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 4.2.1 Antragsvoraussetzungen

Im Einzelnen setzt ein Antrag auf fiktive unbeschränkte Steuerpflicht voraus, dass die Einkünfte des Grenzpendlers mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten, im Kalenderjahr 2024 höchstens 11.604 EUR (2023: höchstens 10.908 EUR)[1], wobei sich dieser Bet...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen,... / 3.3 Neufassung des Auslandstätigkeitserlasses ab 1.1.2023

Das BMF hat eine überarbeitete Fassung des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) veröffentlicht. Die Aktualisierung betrifft im Wesentlichen die Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben. Danach legt der neu gefasste ATE eine einheitliche Steuerfreistellung der begünstigten Auslandstätigkeiten für sämtliche EU-/EWR-Arbeitgeber ab 1.1.2023 fest. Hinweis Änderungen des ATE ab 2023 1. Ausde...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / Zusammenfassung

Begriff Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens besteht durch die spezielle Regelung im EStG eine Pauschalierungsmöglichkeit, die es dem zuwendenden Steuerpflichtigen ermöglicht, die Lohn- bzw. Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal mit 30 % zu erheben. Durch diese Pauschalsteuer ist die steuerliche Erfassung des geldwerten Vo...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 3 Kapitalzahlungen als Versorgungsleistungen

Ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung Versorgungsleistungen, die nicht laufend, sondern kapitalisiert in einer Summe ausgezahlt werden, stellen Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit [1] dar. Mehrjährig ist eine Tätigkeit, wenn sie sich über mindestens 2 Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfasst.[2] Bei einem zusammengeballten...mehr