Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke

Rz. 6 Generell gilt für die steuerlich relevanten, der Finanzverwaltung elektronisch übermittelten Daten, dass diese nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden müssen. Die entsprechenden Bereiche sind im Vordruck daran erkennbar, dass sie dunkelgrün unterlegt und mit einem "e im Kreis" gekennzeichnet sind. Der Steuerpflichtige ist für die Richtigkeit dieser eDaten ...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.2 Bearbeitungsgrundsätze/Datenabruf

Rz. 3 Durch das o. a. Gesetz wurden in der Abgabenordnung (§ 88 AO) die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, die Fallbearbeitung automationsgestützt unter Einsatz von Risikomanage­mentsystemen (§ 88 Abs. 5 AO) durchzuführen. Damit soll zum einen die Bearbeitung risikoarmer Fälle beschleunigt und zum anderen sollen prüfungsrelevante Fälle mit ausreichender Sicherheit erkannt...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.2 Welche Vordrucke müssen Sie ausfüllen?

Rz. 7 [Formularwegweiser] Einen Überblick, welche Vordrucke Sie benötigen, können Sie sich anhand des folgenden Formularwegweisers verschaffen. Durch die Übernahme der eDaten ist bei Rentnern ohne weitere Einkünfte die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bereits erfüllt, wenn nur der unterschriebene Hauptvordruck abgegeben wird. Die Angaben zu Renten (Anlage R) sow...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 5 Praktische Tipps

Rz. 10 Behalten Sie für sich von jedem ausgefüllten Formular, jeder eingereichten Kostenaufstellung und jedem Schreiben an Ihr Finanzamt ein Doppel zurück bzw. speichern Sie die gemachten Angaben auf Ihrem Rechner und drucken Sie sich die Steuererklärung ggf. aus. Legen Sie die Unterlagen jahrgangsweise, am besten durch Trennblätter geordnet, in einem Ordner "Finanzamt" oder ...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Wesentliches Element der neuen Bearbeitungsgrundsätze ist, dass die Finanzverwaltung über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bekommt bzw. über einen Datenabruf darauf Zugriff hat und dies mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen kann. Zu dies...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2020

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Im Dritten Gesetz zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie wurden Leistungen des Arbeitgebers, die zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands seiner Arbeitnehmer oder der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen, bis zu 600 EUR im Jahr (bisher 500 EUR) steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 34 EStG).Außerdem können Ehegatten...mehr

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Kein Veranlagungswahlrecht für Lohneinkünfte eines beschränkt steuerpflichtigen US-Amerikaners

Leitsatz 1. Einem in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen US-amerikanischen Staatsangehörigen steht das Veranlagungswahlrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b i.V.m. Satz 7 EStG auch dann nicht zu, wenn er in einem EU- oder EWR-Staat (hier: Niederlande) wohnt. Aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 1 DBA-USA 19...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Arbeitslohn sind alle Einnahmen (Barlohn und Sachbezüge), die einem Arbeitnehmer aus einem bestehenden oder nachträglich aus einem früheren Dienstverhältnis zufließen (s. § 19 Abs. 1 EStG, Anhang 10 und s. § 2 Abs. 1 Satz 1 LStDV, Anhang 8 und die hierzu ergangene Rechtsprechung). Arbeitslohn im vorgenannten Sinne unterliegt der durch den Arbe...mehr

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ZErb 09/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Notar u. Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bothe, Die Teilungsversteigerung, Praxisbuch, 2. Auflage. 2020, zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-...mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / I. Erhöhte Darlegungslast bei der Unterhaltsauskunft

In seiner Entscheidung v. 15.11.2017 stellt der BGH[1] in Hinblick auf die familienrechtlichen unbestimmten Rechtsbegriffe "Bedarf", "Bedürftigkeit" und "Leistungsfähigkeit" klar, dass für einen unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch schon die Möglichkeit genügt, dass die Auskunft Einfluss auf den Unterhaltsanspruch hat. Dabei wird erneut zwischen Vermögen und Einkommen dif...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Anzeigepflichten

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Die formellen Voraussetzungen für das Vorliegen der Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, Kirchlichkeit) werden auf Grundlage der eingereichten Satzung durch die Finanzbehörde überprüft und gemäß den §§ 51, 59ff. AO (Anhang 1b) durch einen Feststellungsbescheid gesondert beurteilt. Einzelheiten ergeben sich aus § 60a AO (Anhang 1b). ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Selbstanzeigen korrekt abrechnen

Selbstanzeigen nach § 371 AO sind ein Dauerbrenner. Viele Steuerberater haben sich jedoch wenig mit der gesetzlichen Vergütung im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige auseinandergesetzt. Dies hat zur Folge, dass häufig auf Vergütungsvereinbarungen nach § 4 StBVV zurückgegriffen wird, die im schlimmsten Fall der gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Dabei werden...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / a) Zugewinnausgleich durch Güterstandswechsel (Ausgangsfall)

Rz. 62 Wenn die Ehegatten bereits seit der Eheschließung im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, kann die Lösung wie folgt aussehen. Lösung Ausgangsfall Im Ausgangsfall würde sich ein Zugewinnausgleichsanspruch von M gegen F i.H.v. 3,5 Mio. EUR ergeben. Dieser könnte z.B. durch Übertragung von Miteigentumsanteilen von jeweils 50 % an den vermieteten Immobilien der F[25]...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 1. Vorüberlegung: steuereffiziente Beteiligung des Ehegatten

Rz. 38 Wenn Ehegatten, die bisher nicht oder nur in geringem Umfang am Familienvermögen beteiligt sind, Gesellschafter des Familienpools werden sollen, bestehen im Grundsatz zwei Gestaltungsvarianten. Einerseits können vorab Vermögenswerte im gewünschten Umfang zwischen den Ehegatten übertragen werden, welche sodann in einem zweiten Schritt auf den Familienpool übertragen we...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 21 Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. "gewerbliche Prägung", § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[18] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zweck...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Rz. 9 Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihres Anteils an de...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / c) Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 164 Die vermögensverwaltende Personengesellschaft ist ertragsteuerlich transparent, die von der Gesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter werden den Gesellschaftern anteilig nach Bruchteilen zugerechnet (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO). Für Zwecke der Einkommensteuer wird die Anteilsschenkung also so behandelt, als würden anteilig die von der Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegens...mehr

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Steuer- und Abrechnungstipp... / 1.3 Fahrzeugtypen: Elektro- und Hybrid-Technologie

Für die grundlegenden Unterscheidungen von Elektro-PKW lassen sich die Definitionen aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) heranziehen. Hierauf bauen im Wesentlichen auch die weiteren Differenzierungen im Hinblick auf die Einkommensteuer auf. Danach beziehen Elektromotoren ihre Energie ganz oder überwiegend aus mechanischen elektrochemischen Energiespeichern oder aus e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkommensteuer

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die ESt ist eine der > Personensteuern. Zur Ermittlung der festzusetzenden ESt § 2 Abs 6 EStG und > R 2 Abs 2 EStR. Steuern von > Einkommen sind nicht abziehbar (§ 12 Nr 3 EStG). Gleiches gilt für die interne Steuer des > Europäisches Patentamt (EFG 2015, 131 = DStRE 2016, 329).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Zuschlag zur Einkommensteuer

Rz. 26 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die gebräuchlichste Bemessungsgrundlage für die Erhebung der KiSt ist die ESt (Maßstabsteuer). Der Zuschlag zur ESt/LSt ist verfassungsgemäß (BVerfG 30, 415 vom 31.03.1971 – 1 BvR 744/67, DB 1971, 753). Das pauschale Anknüpfen an die ESt als BMG schließt die Berücksichtigung von Besonderheiten aus; auch Veräußerungs- und Übergangsgewinne wer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Erstattung nach Ablauf des Kalenderjahres mittels Veranlagung zur Einkommensteuer

Rz. 26 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Nach Ablauf des maßgebenden Kalenderjahres wird die vom ArbG überhöht einbehaltene LSt vom FA durch Veranlagung zur ESt erstattet, die der ArbN ggf beantragen kann (§ 46 Abs 2 Nr 8 EStG; > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 105 ff). Bei einer Veranlagung wird der Überschuss erstattet, wenn die für den VZ einbehaltene LSt die festgesetzte ESt ü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 170 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die tarifliche ESt ergibt sich aus der Anwendung des Grund- oder des Splittingtarifs (vgl § 32a Abs 1 und 5 EStG) auf das zvE (> Ehegattenbesteuerung Rz 3, > Lohnsteuertarif Rz 4 ff, > Splitting). Dieser Wert wird noch um das Ergebnis aus der Durchführung de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Einkommensteuer (ESt) wird nach Ablauf des > Veranlagungszeitraum (VZ) – das ist idR das Kalenderjahr (> Rz 163, 164) – veranlagt (§ 25 EStG). Die Veranlagung ist ein Verfahren, in dem das FA regelmäßig aufgrund einer > Steuererklärung (vgl § 25 Abs 3 EStG, §§ 56, 60 EStDV) die Besteuerungsgrundlagen ermittelt und die ESt förmlich mit ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Zuge der deutschen > Einkommensteuer besteuert werden nur Einkünfte, die einer der nachfolgend genannten sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können (§ 2 Abs 1 EStG; vgl dort vor allem konkret Satz 1 Nr 1 bis 7). Die Einteilung in abschließend sieben Einkunftsarten (mit dem Charakter der Sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG als gewisse Auf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Entstehung und Verwirklichung des Erstattungsanspruchs

Rz. 13 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen in dem Zeitpunkt, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz eine bestimmte Leistungspflicht knüpft (vgl § 38 AO). Weil der Erstattungsanspruch das Gegenstück zum Steueranspruch ist, gilt hier nichts anderes wie dort. Für die Entstehung reicht es deshalb aus, dass zuviel Steue...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Veranstaltungen

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Amtseinführung, > Behördenleiter, > Betriebsveranstaltungen, > Betriebsversammlung, > Bewirtung, > Geburtstagsfeier, > Jubiläumsfeier, > Jubiläumsgeschenke, > Preisgelder. Ergänzend > Incentives, > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verbundene Unternehmen

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Den Begriff verwenden zB § 37b Abs 1 Satz 2 EStG (> Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 48, 56) sowie § 38 Abs 1 Satz 3 HS 2 EStG (> Lohnzahlung durch Dritte Rz 2). Er hat ua auch Bedeutung für die Entsendung von ArbN im internationalen Bereich (> Doppelbesteuerung Rz 39, ergänzend > Wirtschaftlicher Arbeitgeber), ferner etwai...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkommen

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Einkommen ist der Gesamtbetrag der > Einkünfte (GdE), vermindert um > Sonderausgaben und > Außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs 4 EStG). Zur Ermittlung der Einkünfte, besonders solcher aus nichtselbständiger Arbeit, > Einkünfte Rz 1, 4. Ergänzend > Einnahmen-Überschussrechnung. Rz. 2 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vom Einkommen zu unterscheiden i...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Individueller Lohnsteuer-Abzug oder Pauschalversteuerung

Rz. 45 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Soweit Zuwendungen des ArbG aus Anlass von Betriebsveranstaltungen (zum Begriff > Rz 2 ff) zum > Arbeitslohn gehören (> Rz 10 ff) und den Freibetrag von 110 EUR (> Rz 20 ff) übersteigen, unterliegen sie dem LSt-Abzug nach allgemeinen Vorschriften. Die Zuwendungen werden als > Sonstige Bezüge besteuert (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.2ff LStR). An...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / H. Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c EStG)

Rz. 120 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 SA werden nicht nur bei einer Veranlagung zur ESt, sondern bei ArbN bereits beim LSt-Abzug (> Lohnsteuertarif Rz 36) und bei anderen Stpfl bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer berücksichtigt. Im Einzelnen gilt: Rz. 121 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Für SA, die nicht Vorsorgeaufwendungen iSd > Rz 27–44 sind, wird ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätzliches

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wird der ArbN nicht schon nach § 46 Abs 2 Nr 1–7(> Rz 35–102) von Amts wegen veranlagt, eröffnet ihm § 46 Abs 2 Nr 8 EStG "insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer" eine Veranlagung (> R 46.2 EStR). § 46 Abs 2 Nr 8 EStG gilt also nur subsidiär. Zur Form und Frist des Antrags > Rz 108 ff, zum örtlich zuständigen FA ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Unterhalt für ehemalige Ehegatten bzw Lebenspartner (§ 10 Abs 1a Nr 1 EStG)

Rz. 21 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt steuerpflichtigen > Ehegatten bzw > Lebenspartner oder Partner einer aufgehobenen eingetragenen Lebenspartnerschaft werden bis zu 13 805 EUR im VZ als SA berücksichtigt, wenn der Stpfl dies im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren, bei der Veranlagung oder der F...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Vorauszahlungen auf die Kirchensteuer

Rz. 59 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Neben Vorauszahlungen (Vz) auf die ESt setzt das FA (in BY das > Kirchensteueramt) KiSt-Vz auch dann fest, wenn sie nicht mindestens 400 EUR im Kalenderjahr erreichen (§ 51a Abs 1 Satz 1, Abs 4 EStG iVm den KiStG der Länder), denn § 37 Abs 5 EStG mit den dortigen Begrenzungen ist nach § 51a Abs 4 Satz 1 HS 2 EStG nicht anzuwenden; zu Einzelh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Anrechnung von Steuern

Rz. 190 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (zB LSt) auf die durch Veranlagung festgesetzte ESt (> Rz 173) gehört zum Steuererhebungsverfahren, also nicht mehr zum Festsetzungsverfahren; zu Einzelheiten > Rz 204 ff. Auf die festgesetzte ESt werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG): Rz. 191 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

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Von der ZfA vorgenommene Sperrung des Passworts für die Datenübermittlung von Vorsorgeaufwendungen

Leitsatz 1. Das Gesetz enthält keine Regelungen über die Zulassung einer bestimmten Einrichtung zur Datenübermittlung von Vorsorgeaufwendungen oder über die Verweigerung der Entgegennahme weiterer Daten von einer bisher beanstandungsfrei mitteilenden Einrichtung. 2. Ob Beiträge an eine bestimmte Einrichtung materiell-rechtlich als Vorsorgeaufwendungen abziehbar sind und es si...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Zahlung ohne rechtlichen Grund (§ 37 Abs 2 Satz 1 AO)

Rz. 29 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 LSt ist ohne rechtlichen Grund gezahlt, wenn bei der Zahlung ein Zahlungsanspruch des FA nicht oder nicht mehr besteht. Für seine Entstehung kommt es nicht darauf an, ob der Erstattungsanspruch festgesetzt ist oder nicht (> Rz 13 ff). Rz. 30 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei einer > Pauschalierung der Lohnsteuer entsteht der Erstattungsanspruch d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verwirklichung des Anspruchs

Rz. 42 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die AO unterscheidet zwischen der Entstehung des Erstattungsanspruchs (> Rz 13 und > Rz 27) und seiner Verwirklichung (vgl § 218 AO), also seine Erfüllung oder Realisierung. Grundlage der Verwirklichung sind ua die Steuerbescheide (dazu gehören Steuerfestsetzung nach > Lohnsteuer-Anmeldung [§ 168 AO] sowie ein Pauschalierungs-Steuerbescheid)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Konkurrenz mehrerer Rechtsnormen

Rz. 8 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Erstattungsansprüche aus Rechtsgründen können sich aus dem EStG und anderen, für den Steuerabzug bedeutsamen Gesetzen, zB den jeweiligen Kirchensteuergesetzen (vgl § 37 Abs 1 AO), sowie unmittelbar aus § 37 Abs 2 AO (> Rz 27 ff) ergeben. Nach letzterer Vorschrift besteht ein Erstattungsanspruch, wenn Steuern ohne rechtlichen Grund gezahlt wor...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Zusammen zu veranlagende Arbeitnehmer mit Steuerklasse V oder VI oder IV/Faktor (§ 46 Abs 2 Nr 3a EStG)

Rz. 75 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Ehegatten, die zusammen zur ESt zu veranlagen sind (§§ 26, 26b EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1 und > Splitting), beide > Arbeitslohn bezogen haben und von denen (mindestens) einer wenigstens für einen Teil des Kalenderjahres nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist oder beide Ehegatten nach der Steuerklasse IV mit Faktor (> L...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besonderheiten bei Ehegatten / Lebenspartnern

Rz. 58 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die nachfolgenden Ausführungen der Rz 58 bis 59 zu > Ehegatten sollten heutzutage uE vollständig ebenfalls für eingetragene > Lebenspartner gelten (siehe für den Bereich der > Einkommensteuer § 2 Abs 8 EStG sowie ergänzend auch > Ehegattenbesteuerung Rz 4/4). Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur ESt (> Ehegattenbesteuerung Rz 25 ff) ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Nachforderung zu Unrecht nicht einbehaltener Lohnsteuer

Rz. 215 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Hat der ArbG die LSt unzutreffend einbehalten, hat das FA mehrere Möglichkeiten, die zu wenig erhobene LSt nachzuerheben. Solange keine Veranlagung durchgeführt worden ist, kann es die LSt vom ArbN nach § 38 Abs 4 EStG, § 39 Abs 5 und 7 EStG, § 39a Abs 5 EStG, § 41c Abs 4 EStG und § 42d Abs 3 Satz 4 Nr 1 EStG nachfordern (> Nachforderung vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Korrektur des Lohnsteuerabzugs

Rz. 122 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ein Antrag auf Veranlagung lohnt sich nicht nur "zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer". Er kann sich besonders lohnen, wennmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbG hat beim Abzug der KiSt vom > Arbeitslohn nur mit dem FA, nicht mit den Kirchenbehörden zu tun. Er ist zur Entrichtung der Kirchenlohnsteuer verpflichtet. Auf die Festsetzung und Erhebung der KiSt sind auch beim Steuerabzug die Vorschriften des EStG entsprechend anzuwenden (§ 51a Abs 1 Satz 1 EStG iVm den KiStG der Länder). Die ents...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Pauschalierung der Kirchensteuer

Rz. 54 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Soweit der ArbG die LSt zulässigerweise mit einem Pauschsteuersatz erhebt, ist auch die KiSt zu pauschalieren. Zu den auf die pauschale LSt anzuwendenden Steuersätzen > Rz 42. Die pauschale KiSt bleibt bei der Veranlagung des ArbN außer Ansatz (§ 40 Abs 3 Satz 3 EStG iVm § 51a Abs 1 Satz 1 EStG). Ausführlich zu Einzelheiten > Pauschalierung ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Summe der Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4:mehr

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Zur Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 14 AO

Leitsatz Die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO ist nicht auf die Fälle unwirksamer Steuerfestsetzungen beschränkt. Vielmehr ist grundsätzlich jeder mit dem Steueranspruch zusammenhängende Erstattungsanspruch geeignet, eine Ablaufhemmung auszulösen. Allerdings muss der Erstattungsanspruch, soll er den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen, vor Ablauf dieser Frist entstanden sein. ...mehr

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Mitveräußerung des Inventars beim Verkauf einer Ferienwohnung zählt nicht zu den Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG

Leitsatz Gegenstände des täglichen Bedarfs unterliegen nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG. Einer, in einem Kaufvertrag getroffenen, Kaufpreisaufteilung ist für steuerliche Zwecke grundsätzlich zu folgen. Sachverhalt Streitig ist die Kaufpreisaufteilung für den Verkauf einer Ferienwohnung hinsichtlich der mitverkauften Einrichtung der Ferien...mehr