Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Allgemeines zur Generalklausel des § 8 Abs 4 S 1 KStG und zu deren Verhältnis zu § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 33 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG ist gem § 8 Abs 4 S 1 KStG bei einer Kö, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtsch mit der Kö identisch ist, die den Verlust erlitten hat. Die wirtsch Identität einer Kö als Rechtsperson bestimmt sich, so der BFH (s Urt des BFH v 28.05.2008, HFR 2008, 1259; weiter s Urt des BFH v 01....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Bilanzmäßige Erfassung der stillen Reserven

Tz. 133 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch bei einem tw Erlöschen einer StBefreiung soll die Erfassung der stillen Reserven gem § 13 Abs 5 KStG grds zu dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die bisherige StFreiheit tw endet. S auch Kirchhain, in R/H/N, § 13 KStG, Rn 81. Dieser "Realisierungszeitpunkt" kann mit dem Schluss eines Wj zusammenfallen, er kann aber auch innerhalb eines Wj lie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Aufdeckung der stillen Reserven durch den Teilwertansatz

Tz. 37 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 13 Abs 3 S 1 KStG sind die WG in der zu erstellenden Schluss-Bil mit dem Tw anzusetzen, um die stillen Reserven aufzudecken (s Urt des BFH v 09.08.2000, BStBl II 2001, 71 – zur Ausnahmeregelung des § 13 Abs 4 KStG für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreite Kö, die spendenbegünstigte Zwecke iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG verfolgen, s Tz 54 ff). D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12 Zeitliche Anwendung

Tz. 189 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 54 Abs 6 KStG 1999 ist § 8 Abs 4 KStG idF des Gesetzes zur Forts der UntStRef erstmals für den VZ 1997 anzuwenden. Ist der Verlust der wirtsch Identität erstmals im Jahr 1997 vor dem 06.08.1997 (Beschl des BT über das Vermittlungsergebnis des Ges zur Forts der UntStRef) eingetreten, gilt § 8 Abs 4 KStG erstmals für den VZ 1998. Der Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Nebengeschäfte

Tz. 33 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nebengeschäfte sind alle sonstigen Geschäfte, die nicht Zweck-, Gegen- oder Hilfsgeschäfte sind. Zum Begriff des Nebengeschäfts s Urt des BFH v 15.04.1970 (BStBl II 1970, 532). Danach handelt es sich hierbei um Geschäfte, die mit dem Satzungszweck in keinem Zusammenhang stehen und daher zumeist nur gelegentlich ausgeübt werden. Auf die Pers, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.16 Letztmalige Anwendung (§ 34 Abs 6 S 4 KStG idF des URefG 2008)

Tz. 199 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Durch das URefG 2008 ist § 8 Abs 4 KStG aufgehoben und durch einen neuen § 8c KStG ersetzt worden. Nach § 34 Abs 6 S 4 KStG ist § 8 Abs 4 KStG in der am 23.12.2001 geltenden Fassung neben § 8c KStG nF erstmals anzuwenden, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kap-Ges innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übertragen werden, der vor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sonderfälle bei Bauland

Rz. 49 [Autor/Stand] § 69 BewG regelt die Sonderfälle bei der Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen. Dabei geht es häufig um die Abgrenzung von Bauland, Industrieland oder Land für Verkehrszwecke, das zwar noch land- und forstwirtschaftlich genutzt wird, bei dem aber im Besteuerungszeitpunkt anzunehmen ist, dass die bestehenden Verwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Rechtsfolge: Sinngemäße Anwendung der §§ 14–17 KStG (§ 18 S 2 KStG)

Tz. 26 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 18 S 2 KStG "gelten im Übrigen die §§ 14–17 KStG sinngemäß". Das bedeutet, dass für den dem ausl OT nachgeschalteten inl Organkreis alle Regelungen zu beachten sind, die auch bei einem inl OT zu beachten wären. Aus dieser sinngemäßen Anwendung ergibt sich zB, dass § 18 KStG sowohl für die aktienrechtliche Organschaft mit einer AG oder K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.5 Betriebsvermögenszuführung nur von außen?

Tz. 83 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Aber noch in einem weiteren Punkt ist die Auff des BFH (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392; dazu s Nichtanwendungs-Erl des BMF v 17.04.2002, BStBl I 2002, 629; weiter s Urt des BFH v 05.06.2007, BStBl II 2008, 986) strenger als die der Fin-Verw:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6.2 Vergleichsgröße II: Zugeführtes bzw finanziertes Aktivvermögen (ebenfalls zu Teilwerten)

Tz. 93 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Wie später ausgeführt (s Tz 127), sind nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 12) auch die BV-Zuführungen während eines Prüfungszeitraums; (s Tz 128, 129) zusammenzufassen. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt während dieses Prüfungszeitraums das zugeführte neue Aktivvermögen die Vergleichsgröße I übersteigt, ist nach Verw-Auff die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ländererlass zur Frage der Bildung wirtschaftlicher Einheiten nach der Verkehrsauffassung

Rz. 6.5 [Autor/Stand] Für die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit beim Wohnungseigentum (Teileigentum) ist somit entsprechend § 2 Abs. 1 BewG die Verkehrsauffassung maßgebend, wobei die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Wirtschaftsgüter zu berücksichtigen sind. Zur Bildung wirtschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke, öffentliche Zwecke

Rz. 15 [Autor/Stand] Wohnzwecken dienen Grundstücke (Grundstücksteile), die Wohnbedürfnisse befriedigen. Die Befriedigung von Wohnbedürfnissen setzt nicht voraus, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinne (vgl. unten Rz. 37 f.) handelt. Wohnzwecken dienen auch solche Wohnräume, die den Anforderungen des bewertungsrechtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 3 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im KSt-Recht gab es bereits seit den 1930er Jahren Vorschriften zur Befreiung bestimmter, im Bereich der L + F tätiger Gen von der KSt (zB s § 2 KStGenVO v 08.12.1939, RStBl 1939, 1189; s § 33 KStDV 1949, StuZBl 1949, 209; und s § 31 KStDV 1955, BStBl I 1955, 733). Tz. 4 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Durch das 2. StÄndG 1973 v 18.07.1974 (BStBl I 1...mehr

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ZErb 02/2020, Satzungsgemäß... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das FG-Urteil und die angefochtenen Bescheide sind aufzuheben. Sie sind rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FGO). Die Zuwendung der Klägerin an B C ist weder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (dazu 1.) noch nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 Hs. 2 ErbStG...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Gebührenrecht: Pflicht zur verantwortlichen Kanzleiführung

Das LG Frankfurt hat sich in seinem Urteil v. 7.12.2018 (Az. 5/35 StL 9/18) mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen die verantwortliche Führung einer Steuerberatungsgesellschaft verletzt wird. Das Landgericht stützt seinen Vorwurf der schuldhaften Verletzung der Berufspflichten auf § 32 Abs. 3 Satz 2 StBerG aus dem eindeutig hervorgeht, dass eine Steu...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.9 Gesetzliche Neufassung des § 50i EStG

§ 50i Abs. 1 EStG wurde 2013 durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz eingeführt, um in DBA-Wegzugsfällen die Entstrickungsbesteuerung von Anteilen i. S. des § 17 EStG, die in gewerblich geprägte Personengesellschaften übertragen/überführt werden und Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens sicherzustellen. § 50i Abs. 2 EStG entfaltet, gemessen an dem Sinn und Zweck der...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.10 Weitere Regelungen gegen Cum/Cum Gestaltungen (§ 50j EStG)

§ 50j EStG soll dem sog. Cum/Cum treaty shopping entgegenwirken. Der Begriff Cum/Cum treaty shopping beschreibt Fälle, in denen sich ein im Inland oder im Ausland ansässiger Empfänger einer aus Deutschland fließenden Dividende mittels einer künstlichen Gestaltung einen niedrigeren DBA-Quellensteuersatz verschafft, auf den er ohne diese Gestaltung keinen Anspruch hätte. Eine g...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.2 Fiktion der unbeschränkten Steuerpflicht (Auswirkungen des § 1 Abs. 3 EStG)

Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland über keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, können auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen beschränkt steuerpflichtiger inländischer Einkünfte im Sinne des § 49 EStG. Die "originäre" unbeschränkte Einkommensteuerpflicht, ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.5 Änderung des § 6 Abs. 3 EStG

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Änderung des § 50i EStG [1] wurde als ergänzendes Tatbestandsmerkmal zur Möglichkeit einer Buchwertübertragung die Sicherstellung der (inländischen) Besteuerung der stillen Reserven aufgenommen. In § 50i Abs. 2 EStG ist die "Sperre" der Übertragung auf Rechtsnachfolger durch Erbfall/vorweggenommene Erbfolge ab 2017 entfallen. Hinweis BFH-En...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.5 Kostenzuordnung bei der Steueranrechnung nach § 34c EStG/§ 26 KStG

U. a. bei ausländischen Einkünften der in § 34d Nr. 7 und 8c EStG genannten Art, die zum Gewinn eines inländischen Betriebs gehören, sind Betriebsausgaben oder Betriebsvermögensminderungen, die in einem direkten wirtschaftlichen Zusammenhang zu den entsprechenden Einnahmen stehen und Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen, die keinen anderen Einnahmen unmittelbar zu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.1 Unterschiede bei der Vermeidung der Doppelbesteuerung DBA zum EStG/KStG

Bereits das EStG versucht bei ausländischen Einkünften (§ 34d EStG) eine Doppelbesteuerung durch den Zugriff der Steuerverwaltung eines ausländischen Staates dadurch zu vermeiden, dass die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird (§ 34c EStG/§ 26 KStG). Der Unterschied zwischen den Regelungen der DBA zu einer derartigen Maßnahme eines Wohnsitzstaates (= u...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.6 Grenzüberschreitender Versorgungsausgleich – Änderung des § 10 EStG

Mit der Neufassung des § 10 Abs. 1a Nr. 3 Satz 1 wird für Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs ein Sonderausgabenabzug ermöglicht. Der Verpflichtete kann Zahlungen an den Versorgungsausgleichsberechtigten aber lediglich abziehen, wenn der Berechtigte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Begründet wird dies mit dem Korrespondenzprinzip (Sonder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 29 [Diplomaten und Konsulatsangehörige]

Rz. 1 Es entspricht internationalem Brauch, dass die diplomatischen Vertreter ausl. Staaten nur beschränkt dem Recht des Staats unterliegen, in den sie gesandt sind. Die Einzelheiten der besonderen Stellung der Diplomaten und ihres Gefolges sind im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) v. 18.4.1961[1] und die Einzelheiten der besonderen Stellung der Beruf...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.1 Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4i EStG bei grenzüberschreitenden Personengesellschaftsstrukturen

Mit Einführung des § 4i EStG ab 1.1.2017 soll der Abzug von Aufwendungen im Inland als Sonderbetriebsausgaben und der gleichzeitige Abzug derselben Aufwendungen im Ausland aufgrund von anderer Qualifikation vermieden werden. Praxis-Beispiel Double Dip Ein ausländisches Unternehmen beteiligt sich an einer inländischen KG und finanziert dies durch eine Darlehensaufnahme bei der ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.8 Einfügung eines § 50d Abs. 12 EStG für Abfindungen

Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses können grundsätzlich keiner bestimmten Tätigkeit zugeordnet werden. Sie dienen vielmehr dem Ausgleich der wegfallenden Einkunftsquelle. DBA-rechtlich obliegt das Besteuerungsrecht daher dem Ansässigkeitsstaat im Zeitpunkt der Auszahlung[1]. Unabhängig hiervon wurden mit vielen Staaten Konsultationsvereinbar...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Rückfall des Besteuerungsrechts bei unbesteuerten Auslandseinkünften durch § 50d Abs. 9 EStG

Deutschland vermeidet als Ansässigkeitsstaat im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die Doppelbesteuerung traditionell durch Freistellung der Auslandseinkünfte von der deutschen Besteuerung, sofern die Einkünfte aus einer aktiven Tätigkeit stammen. Dabei kann es zu einer völligen Nichtbesteuerung der Einkünfte kommen, wenn die beiden Vertragsstaaten von unterschiedlic...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.3 Höchstbetragsberechnung

In DBA-Fällen ist eine einbehaltene ausländische Quellensteuer stets nur insoweit auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen, als dem ausländischen Staat nach dem jeweiligen DBA ein Quellensteuereinbehalt zusteht. Die auf die ausländischen Einkünfte entfallende anteilige deutsche Einkommensteuer ist für die Einkünfte, die aus einem Staat stammen, jeweils insgesamt zu ermit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6.4 Atypisch stille Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Die Gestaltung "atypische Beteiligung" an einer ausländischen Kapitalgesellschaft wurde in der Vergangenheit einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform Kapitalgesellschaft), andererseits aber auch, um steuerlich den Verlustabzug nach § 2a Abs. 3 EStG bis 1999 in Anspruch nehmen zu können (Rechtsform: Mitunternehmerschaft). Des Weiteren kann s...mehr

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Kapitalvermögen / 3.6 Verlustverrechnung

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nach § 20 Abs. 6 EStG nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Für diese Verluste ist lediglich eine Verrechnung mit zukünftigen Kapitalerträgen vorgesehen (Verlustvortrag). Verluste, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Aktienveräuße...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.1 Allgemeines

Die DBA regeln nicht Einzelheiten, sondern verweisen auf die nationalen Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, bei der es sich grundsätzlich nach innerstaatlichem Recht nur um die sog. Anrechnungsmethode handelt. Das EStG sieht hierfür folgende Varianten vor: Im Regelfall kommt es zu einer Anrechnung der ausländischen Steuern (§ 34c Abs. 1 EStG). In Sonderfällen erfo...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7.2 Entstrickung und Verstrickung

Die bisherigen Regelungen und der Änderungsbedarf sind in den nachfolgendne Übersichten dargestellt:mehr

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Kapitalvermögen / Zusammenfassung

Begriff Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist in § 20 EStG geregelt. Es handelt sich um Überschuss­einkünfte. Hierdurch sollte bis zum Jahr 2008 die Frucht des Kapitals versteuert werden. Wertsteigerungen im Vermögensstamm waren nur im Ausnahmefall nach § 20 EStG anzusetzen. Es ergab sich ggf. eine Steuerpflicht nach § 23 EStG. Durch die Einführung der Abgelt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.5 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Rückfall des Besteuerungsrechts für unbesteuerten ausländischen Arbeitslohn

Ab 2004[1] ist allerdings nur für den Fall einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit die Rückfallklausel des § 50d Abs. 8 EStG zu beachten. Um zu vermeiden, dass in den Fällen ohne DBA-Rückfallklausel die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit völlig unversteuert bleiben, macht § 50d Abs. 8 EStG die nach dem DBA gebotene Freistellung der Lohneinkünfte in Deutschland...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.7 Anpassungen zur Beseitigung von Unsicherheiten in der Auslegung und Anwendung von DBA

Neben Klauseln in den DBA (nach § 2 AO Vorrang vor nationalen Vorschriften) bestehen in den Abs. 8 bis 11 des § 50d EStG nationale Rückfallklauseln, die eine doppelte Nichtbesteuerung von DBA-Einkünften vermeiden sollen. § 50d Abs. 9 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen die Anwendung...mehr

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Kapitalvermögen / 3.4.1 Laufende Erträge und Veräußerungsgewinne

Zinsen und Dividenden sind in voller Höhe steuerpflichtig; bei Stillhaltergeschäften und Lebensversicherungserträgen gelten Besonderheiten.[1] Der Veräußerungsgewinn wird für Kapitalanlagen nach § 20 Abs. 2 EStG ab 2009 nach den Sonderregelungen des § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Es gilt:mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.2 Gesetzgebung unbeachtlich des BFH-Musterverfahrens I R 92/12

Die gesetzliche Regelung des § 4i EStG greift erst mit Wirkung ab 2017. Jedoch ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung grenzüberschreitende douple dip-Fälle[1] bei Personengesellschaften bereits nach aktuellem Recht aufgreift. Im Revisionsverfahren I R 92/12 besteht aus Sicht der Finanzverwaltung u. a. die Gelegenheit, höchstrichterlich klären zu lassen, ob § 50d Abs. 10 ES...mehr

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Kapitalvermögen / 1 Vorrang anderer ­Einkunftsarten

Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG liegen nicht vor, wenn die Kapitalerträge einer anderen Einkunftsart, z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG, zuzurechnen sind. § 20 EStG ist nachrangig anzuwenden.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 13.3 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem Außensteuergesetz

Natürliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen, unterliegen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 2 AStG): Der Steuerpflichtige war innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Ende seiner unbeschränkten Steuerpflicht insgesamt mindestens 5 Jahre unbeschr...mehr

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Kapitalvermögen / 2 Besteuerungs­grundsätze

Durch die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wurde die Versteuerung von Kapitaleinkünften reformiert. Die folgende Übersicht zeigt die frühereund die aktuelleRechtslage:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 13.2 Wegzugsbesteuerung/Vermögenszuwachsbesteuerung

Hält der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung ins Ausland wesentliche Beteiligungen an inländischen und ab 1.1.2006 auch ausländischen Kapitalgesellschaften in seinem Privatvermögen, ordnet § 6 AStG unter bestimmten Voraussetzungen eine Besteuerung der darin enthaltenen stillen Reserven nach den Grundsätzen des § 17 EStG an (sog. Vermögenszuwachsbesteuerung). D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 12 Nationale Vorschriften zur DBA-Anwendung

§ 50d EStG enthält u. a. folgende Vorschriften, die die DBA ergänzen. Anti-Treaty-Shopping-Regelungen: § 50d Abs. 3 EStG regelt zusätzlich zu den DBA als Art "Mindestvoraussetzung" Mindestanforderungen an die Abkommensberechtigung ausländischer Kapitalgesellschaften, damit diese nicht von Nicht-Abkommensberechtigten als "Mantel" zur Kapitalertragsteuerentlastung genutzt werden...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6.3 Sondervergütungen bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften

Nur wenige DBA wie z. B. Art. 7 Abs. 7 DBA Schweiz übertragen den Regelungsinhalt des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG in das DBA. In anderen Fällen droht eine doppelte Begünstigung durch Nichtbesteuerung und Abzug als Betriebsausgabe. Praxis-Beispiel Sondervergütung aus Beteiligungen an ausl. Personengesellschaften Der Steuerinländer D beteiligt sich an einer ausländischen, gewerblich ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.4 Verhältnis DBA zum innerstaatlichen deutschen Steuerrecht

Die DBA-Regelungen gehen, soweit sie durch die Ratifizierung unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, den deutschen Steuergesetzen vor (§ 2 AO). Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die DBA nur die Zuteilung des Besteuerungsrechts regeln. Durch die DBA kann damit der deutsche Besteuerungsanspruch eingeschränkt, aber nicht über bestehende innerstaatlich...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6.2 Der ausländische Staat kennt keine gewerbliche Prägung von Personengesellschaften

Dasselbe Ergebnis kann eintreten, wenn das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zusteht, dieser sich jedoch wegen seines innerstaatlichen Rechts an der Besteuerung dieser Einkünfte gehindert sieht. Praxis-Beispiel Qualifikationskonflikt der ausl. Einkünfte Eine in Deutschland wohnhafte natürliche Person C erzielt Einkünfte aus einer gewerbliche geprägten Personengesellsch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Negative ausländische Einkünfte/Auslandsverluste

§ 2a EStG schränkt für bestimmte negative Einkünfte aus ausländischen Quellen den Verlustausgleich und den Verlustabzug ein. Hiervon ausgenommen sind nach § 2a Abs. 2 EStG negative Einkünfte aus einer aktiven gewerblichen Betriebsstätte im Ausland sowie bestimmte negative Einkünfte/Gewinnminderungen aus Anteilen an einer aktiven gewerblichen ausländischen Körperschaft. Unerh...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Internationalen Steuerrechts wird als übergeordnete Umschreibung der 4 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug; des Außensteuergesetzes; der Vorschriften des EU...mehr

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Kapitalvermögen / 4.4 Steuertarif

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden wie alle anderen Einkünfte nach dem EStG mit dem progressiven Steuersatz versteuert[1] und sind in der Einkommensteuererklärung aufzuführen (Anlage KAP).mehr

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Kapitalvermögen / 3.2 Veräußerungserträge

Ab 2009 unterliegt der Verkauf aller Kapitalforderungen der Einkommensteuer[1], wobei für die meisten der bis zum 31.12.2008 erworbenen Kapitalanlagen ein Bestandsschutz gilt. Werden "Bestandsschutzpapiere" veräußert, ist dies nach Ablauf der Jahresfrist des § 23 EStG steuerfrei. Ab 2009 sind insbesondere folgende Geschäfte steuerpflichtig: Verkauf von Aktien und anderen Antei...mehr

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Kapitalvermögen / 3.4.2 Kostenabzug und Sparer-Pauschbetrag

Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten in Zusammenhang mit den (laufenden) Kapitalerträgen ist ab 2009 ausgeschlossen.[1] Ein Abzug laufender Kosten im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist nur noch in den Fällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und 3 EStG (Darlehen an nahestehende Personen bzw. an die "eigene" GmbH/bestimmte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) möglich. V...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Prüfungsreihenfolge

Hieraus lassen sich folgende Grundsätze ableiten, die in den folgenden Abschnitten erläutert werden:mehr