Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

1. Norminhalt Rz. 10 [Autor/Stand] Normzweck. Die aus einer steuerlichen Belastung der nachfolgenden Beteiligungserträge resultierende Doppelbelastung der Einkünfte widerspricht dem Konzept der Hinzurechnungsbesteuerung. Hiergegen kann man einwenden, die Hinzurechnungsbesteuerung wolle nur eine zu geringe ertragsteuerliche Vorbelastung auf Ebene der ausl. Zwischengesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3 Inbound-Fallkonstellationen

5.3.3.3.1 Allgemeines Tz. 1627 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die vorstehend genannten BFH-Urt v 27.02.1951 (s Tz 142o) und v 10.07.2002 (s Tz 1423) sind vom für Fragen des ASt-Rechts in erster Linie zuständigen I. Senat des BFH erlassen worden. Überraschenderweise setzt sich keines der Urt mit der Rspr des IV. Senats (s Urt des BFH v 10.11.1983, BStBl II 1984, 605) auseinander. I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / j) Antragsfrist (Satz 9)

Rz. 151 [Autor/Stand] Regelung. Satz 9 (vormals: Satz 7 a.F.) regelt die Frist zur Einreichung des Antrags.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Veranlagungszeitraum

Tz. 18 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der Zeitraum für den die KSt festgesetzt wird (VZ) ist das Kj (s § 31 Abs 1 S 1 KStG iVm § 25 Abs 1 EStG); nicht das Wj. Der VZ ist auch dann das Kj, wenn die St-Pflicht nicht während des ganzen Kj bestanden hat (zB im Fall der Errichtung oder Löschung der Kö im Laufe des Kj). Eine Umrechnung des während der Dauer der St-Pflicht erzielten Erg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen (Satz 1)

1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a) a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung (Satz 4 Halbs. 1 und 2)

aa) Allgemeines Rz. 296 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Die Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung beginnt frühestens an dem Tag, an dem der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern eingeht (Satz 4 Halbs. 1). Sie beträgt mindestens ein Jahr und darf drei Jahre nicht überschreiten (Satz 4 Halbs. 2). Der Gläubiger der Kapitalerträge oder der Vergütungen ist verpflichtet, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Verzinsung (Abs. 1a)

1. Grundsatz: Keine Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Abzugsteuern Rz. 215 [Autor/Stand] Unverzinslichkeit des Erstattungsanspruchs. Grundsätzlich ist der Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuern unverzinslich (§ 233a Abs. 1 Satz 2 AO). a) Allgemeines Rz. 216 [Autor/Stand] Grund für das Prinzip mangelnder Verzinsung. Der Gesetzgeber hat Steuerabzugsbeträge aus dem sac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3 Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Wohnsitzstaat

In einigen DBA hat die Bundesrepublik Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auf ihr Besteuerungsrecht für diese Einkünfte verzichtet, d.h., das Besteuerungsrecht verbleibt dann beim Wohnsitzstaat des Künstlers/Sportlers. Es handelt sich um die folgenden drei Fallgruppen (die Einteilung gibt nur ein grobes Schema vor - im Einzelfall ist der Text des jeweiligen DBA maßge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Kein Verstoß gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie

Rz. 157 [Autor/Stand] Kein Verstoß gegen MTR. Die Fristenregelung des § 50d Abs. 1 Sätze 9 und 10 EStG verstößt nicht gegen die MTR.[2] Rz. 158 [Autor/Stand] Regelungsgehalt der MTR. Die MTR regelt die Besteuerung von Gewinnausschüttungen zwischen verbundenen Kapitalgesellschaften in der Europäischen Gemeinschaft. Ihr Zweck besteht darin, Mehrfachbesteuerungen grenzüberschrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlußempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksache 11/4507 – v. 14.6.1989 (BT-Drucks. 11/4775)

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.3 Zeitliche Erfassung des Gewinns eines abweichenden Wirtschaftsjahrs (§ 7 Abs 4 S 2 KStG)

Tz. 41 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eink aus Gew gelten bei einem abw Wj nach § 7 Abs 4 S 2 KStG als in dem Kj bezogen, in dem das Wj endet. Auf Grund der Fiktion des § 7 Abs 4 S 2 KStG kommt es zu einer zeitlichen Verschiebung bei der stlichen Erfassung des Gewinns. Durch die zeitlich verschobene Erfassung des Ergebnisses eines abw Wj kommt bei einer Änderung des Abschlussstic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 6.9.2 Klauseln, die das Besteuerungsrecht an den Ansässigkeitsstaat zurückverweisen

Tz. 2029 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eink, für die das Besteuerungsrecht lt DBA dem Quellenstaat zusteht, werden wieder an den Ansässigkeitsstaat zurückverwiesen, wenn der Quellenstaat von seinem Besteuerungsrecht nicht Gebrauch gemacht hat. Diese Regelung kann allgemein für alle Eink vereinbart sein oder nur für bestimmte Eink. Tz. 2030 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Bsp für DBA, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Keine Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO

Rz. 165 [Autor/Stand] Ausschluss einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Bei Versäumung der Frist des § 50d Abs. 1 Sätze 9, 10 kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO gewährt werden.[2] Die Anwendung des § 110 AO ist bei Ablauf der Festsetzungsfrist ausgeschlossen. Rz. 166 [Autor/Stand] Zusammenfallen von Ablauf der Antragsfrist und Ablauf der Fest...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.2 Die zeitliche Anwendung

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Antragsberechtigung

(1) Grundsatz Rz. 107 [Autor/Stand] Grundsätzliche Antragsberechtigung des Vergütungsgläubigers. Grundsätzlich ist nur der Vergütungsgläubiger, also der Steuerschuldner berechtigt, den Antrag auf Erstattung zu stellen.[2] Er kann allerdings auch den Antrag über einen Bevollmächtigten einreichen. Dies kann auch der Vergütungsschuldner sein.[3] In diesen Fällen ist dem Antrag e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.4 Nachweis der Förderung aus öffentlichen Mitteln und Nachweis des Kulturaustauschs

Es ist durch eine Bescheinigung einer staatlichen Institution (bzw. im Falle der Förderung aus öffentlichen Mitteln: der Förderungsbehörde) oder der diplomatischen oder einer konsularischen Vertretung des Herkunftslandes des Künstlers/Sportlers nachzuweisen, in welchem Umfang der konkrete Auftritt aus öffentlichen Mitteln gefördert wird oder dass der Auftritt im Rahmen des K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Kein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 160 [Autor/Stand] Kein Verstoß der Antragsfrist gegen Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Antragsfrist gem. § 50d Abs. 1 Sätze 7 und 8 EStG verletzt weder die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV, ex-Art. 43 EGV) noch die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV, ex-Art. 56 EGV). Rz. 161 [Autor/Stand] Keine Diskriminierung ausländischer Muttergesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4 Die Abkommensberechtigung

Tz. 1514 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Als Abkommensberechtigung bezeichnet man die Berechtigung, die Beschränkungen der Besteuerungsrechte der Staaten nach den sog Zuweisungsartikeln der DBA (Art 6-21 OECD-MA) für sich in Anspruch zu nehmen. Die praktische Bedeutung liegt vor allem im Bereich des BetrSt-Vorbehalts, wonach idR nach Art 10 Abs 4, Art 11 Abs 3 und Art 12 Abs 3 OEC...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.2 Quellensteuermodelle (zB Fälle nach dem DBA-Schweiz)

Tz. 1594 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen einer Schweizer AG und in der B-Rep ansässigen Kap-Ges, die wiederum Aktionäre der AG sein können, wird eine atypisch stille Gesellschaft gegründet. Die Qualifikation der Gewinnanteile der natürlichen Person ist nach dt bzw nach schweizerischem StR unterschiedlich. Nach dt StR liegt eine MU-Schaft vor, die Gesellschafter erzielen g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4 Behandlung von Sondervergütungen in den DBA

5.3.4.1 Allgemeines Tz. 1635 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1 Nr 2 2. Hs EStG werden ausdrücklich den abkommensrechtlichen Unternehmensgewinnen zugeordnet, sofern das DBA keine spezifischen Regelung bzgl dieser Vergütungen enthält. Die Regelung ist auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden (§ 52 Abs 59a S 8 EStG). Nach der Ges-Begr soll ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.3 Abführung der Abzugsteuer aufgrund eines trotz Festsetzungsverjährung erlassenen Haftungsbescheides

Der Vergütungsschuldner haftet für die Einbehaltung und Abführung der Steuer (§ 50a Abs. 5 EStG). Die Steuerfestsetzungsfrist beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuer entstanden ist bzw. mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steueranmeldung abgegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.6.2 Überführung von Wirtschaftsgütern an (nachgeschaltete) Personengesellschaften

Tz. 1729 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Für die BetrSt-Besteuerung gelten allgemein die Grundsätze der sog aufgeschobenen Gewinnverwirklichung, dh stille Reserven sind erst mit "Außenrealisierung" zu erfassen (s Tz 1186). Gewinnchancen aus Geschäftschancen können damit ohne sofortige stliche Belastung (unzulässige Lizenz) verlagert werden. Die BetrSt-Verw-Grds – Rn 2.6.4 – (dazu a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Statthafte Rechtsbehelfe

Rz. 270 [Autor/Stand] Verpflichtungsklage und einstweilige Anordnung bei Ablehnungsbescheid. Wird der Freistellungsantrag abgelehnt, so ist gegen den Ablehnungsbescheid – nach Durchführung eines Einspruchsverfahrens – die Verpflichtungsklage (§ 40 FGO) statthaft. Vorläufiger Rechtsschutz kann nur im Wege einer einstweiligen Anordnung (§ 114 FGO) erstritten werden. Eine Ausse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10.4 BFH-Urteil vom 5.2.2014 – I R 48/11

Tz. 2124 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Mit diesem Urt v 05.02.2014 (DB 2014, 931) hat der BFH seine Rspr bestätigt. Die Leitsätze lauten verkürzt: Der Senat hält … daran fest, dass D für (lfd und Veräußerungs-) Verluste, die ein in D ansässiges Unternehmen in seiner in Belgien belegenen BetrSt erwirtschaftet, kein Besteuerungsrecht hat (sog Symmetriethese). Ein Verlustabzug kommt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.4.3 Betroffene Steuerpflichtige

Tz. 515 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Es gelten die allgemeinen Grundsätze, s Tz 20ff. Bei der Verlagerung von Funktionen (Betriebsteilen) in eine ausl Niederlassung oder Pers-Ges ist daher bis einschl 2012 vorrangig die Entstrickungsregelung im EStG/KStG zu prüfen, s Tz 64ff. Ab 2013 sind auch Verlagerungen von Kö in ausl BetrSt oder über Pers-Ges betroffen (s Tz 95ff, 109ff).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.1 Abführung der Abzugsteuer nach Erteilung der Freistellungsbescheinigung

Bei Vergütungen, die dem Vergütungsgläubiger bis zum 31.12.2013 zugeflossen sind, gilt Folgendes: Für die Erstattung aufgrund von § 50g EStG oder aufgrund von DBA ist das BZSt zuständig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 FVG). Dessen Zuständigkeit ist jedoch dann nicht gegeben, wenn es auf entsprechenden Antrag hin die Freistellungsbescheinigung erteilt hat und die Abzugsteuer erst nach diese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.5 Die Rechtsprechung

Tz. 1610 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH ist der Auff der Fin-Verw gefolgt, s Urt des BFH v 04.06.2008 (BStBl 2008 II, 793). Es besteht damit kein Bedarf zu prüfen, ob auch § 50d Abs 9 EStG greift.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Rechtsschutzbedürfnis nach Ablauf des Freistellungszeitraums

Rz. 273 [Autor/Stand] Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Eintritt der objektiven Gegenstandslosigkeit insb. nach Ablauf des Freistellungszeitraums. Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn die Freistellungsbescheinigung objektiv gegenstandslos geworden ist und dem Kläger/Rechtsbehelfsführer unter keinem denkbaren Gesichtspunkt einen Vorteil zu verschaffen vermag. Dieser Aspekt k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (aa) Noch nicht erfolgte Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuer

Rz. 277 [Autor/Stand] Rechtsschutzbedürfnis in unproblematischer "Grundkonstellation". Unproblematisch gegeben ist das Rechtsschutzbedürfnis in den Fällen, in denen Abzugsteuern noch nicht einbehalten und abgeführt wurden. Soweit die Abzugsteuern noch nicht einbehalten und abgeführt wurden, dienen die begehrten Freistellungsbescheinigungen als Rechtsgrundlage zur Unterlassun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (c) US-amerikanische S-Corporation

Rz. 121 [Autor/Stand] Behandlung der US-amerikanische S-Corporation. Die US-amerikanische S-Corporation ist nach Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts in den USA zwar wie eine Personengesellschaft zu behandeln und daher nicht selbst steuerpflichtig. Jedoch kann sie nach dem US-amerikanischen Recht unter bestimmten Voraussetzungen selbst abkommensberechtigt sein. Sind diese ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (cc) Bereits erfolgte Erstattung der durch Steuerabzug einbehaltenen abgeführten Steuern im Rahmen des Erstattungsverfahrens

Rz. 279 [Autor/Stand] Kein Rechtsschutzbedürfnis bei erfolgter Einbehaltung/Abführung und Erstattung. In den Fällen, in denen die durch Steuerabzug einbehaltenen abgeführten Steuern im Rahmen des Erstattungsverfahrens gem. § 50d Abs. 1 Satz 2 bereits erstattet worden sind, ist ein Rechtsschutzinteresse an der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung zu verneinen. Nach Absc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Statthafte Rechtsbehelfe

Rz. 134 [Autor/Stand] Bei Ablehnung der Erstattung. Lehnt das Bundeszentralamt für Steuern den Erstattungsantrag vollständig oder teilweise ab, so kann der Vergütungsgläubiger Rechtsschutz geltend machen, indem er zunächst ein Einspruchsverfahren führt und – soweit dies erfolglos ist – im Anschluss hieran eine Verpflichtungsklage erhebt. Vorläufiger Rechtsschutz ist insoweit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Vorbehalt einer Ausnahme von der Steuerfreiheit in Missbrauchsfällen

Rz. 34 [Autor/Stand] Vorbehalt gemäß Anti-Missbrauchsvorschrift des § 50d Abs. 3. Sowohl das Erstattungs- als auch das Freistellungsverfahren stehen gem. Abs. 3 unter dem Vorbehalt, dass kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (d) Vereinbarkeit mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes

Rz. 291 [Autor/Stand] Kein Verstoß gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes. Das Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses nach Ablauf des Freistellungszeitraums führt nicht zu einem Verstoß gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG). Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.2 Zuordnung von Dividenden – Art 10 Abs 4 OECD-MA

Tz. 1077 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 10 Abs 4 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Die Abs 1 und 2 [= Grundsatz der Wohnsitzbesteuerung und begrenzten Quellen-St-Erhebung bei Dividenden] sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, eine gew Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.1 Das Problem

Tz. 1578 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bereits in den Verbandsstellungnahmen zu den Verw-Grds Pers-Ges wurde gefordert, dass die dt Fin-Verw geschäftsleitende Holding-Pers-Ges als Unternehmen iSv Art 7 OECD-MA anerkennen soll. Faktisch sollten mit dieser Rechtstruktur dieselben Gestaltungen wie mit gew geprägten Pers-Ges ermöglicht werden. Begründet wird dies mit der allgemeinen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (gg) Festsetzung der Abzugsteuern auf 0 Euro

Rz. 287 [Autor/Stand] Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Festsetzung der Abzugsteuern auf 0 Euro. Das Rechtsschutzbedürfnis ist auch dann nicht gegeben, wenn das jeweils örtlich zuständige Finanzamt die Abzugsteuern bereits auf 0,- Euro festgesetzt hat. Auch in diesen Fällen kann der Antragsteller aus der begehrten Freistellungsbescheinigung keinen Vorteil mehr ziehen. Denn die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Zuständiges Gericht

Rz. 293 [Autor/Stand] Finanzgericht Köln. Für den gerichtlichen Rechtsschutz ist ausschließlich das Finanzgericht Köln zuständig, da die für die Freistellungsbescheinigung zuständige Behörde (§ 38 FGO, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FVG) das Bundeszentralamt für Steuern ist.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.6 Treaty Override

Tz. 2061 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Da auch insoweit die Freistellungmethode eines DBA durch den nationalen Gesetzgeber einseitig "überlagert" wird, stellt sich die Frage der Zulässigkeit. Die Problematik ist mit § 20 Abs 2 AStG bzw § 50d Abs 10 vergleichbar, s Tz 2019.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzliches

Rz. 44 [Autor/Stand] Europarechtliche Zweifelsfragen. Angesichts der von § 50d Abs. 1 statuierten besonderen Regelung für bestimmte grenzüberschreitende Sachverhalte stellt sich die Frage, ob diese Regelung mit Unionsrecht vereinbar ist. Dabei werden im Folgenden zunächst die Vereinbarkeit des Abzugsverfahren im Allgemeinen mit Unionsrecht (Rn. 45) und sodann die Vereinbarke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.7.3 Verursachungs- und Nutzenprinzip

Tz. 1253 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Dieses Prinzip hat der BFH vorrangig zur Berücksichtigung allgemeiner Verwaltungskosten bei der BetrSt-Gewinnermittlung aufgestellt (s Urt des BFH v 20.07.1988, BStBl II 1989, 140). Für den Fall einer kanadischen Bank in Rechtsform einer Kap-Ges mit unselbständiger Zweigniederlassung (BetrSt) mit Bankgeschäften iSd § 1 Abs 1 KWG wurden bei d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.2 Zuweisung des Besteuerungsrechts an die Bundesrepublik Deutschland

Entsprechend der Regelung in Art. 17 OECD-Musterabkommen (OECD-MA) weisen alle zur Zeit geltenden DBA das Besteuerungsrecht hinsichtlich Vergütungen an beschränkt steuerpflichtige darbietende Künstler sowie an Sportler für Inlandsauftritte grundsätzlich der Bundesrepublik Deutschland zu (Beispiele für darbietende Künstler sind unter Tz. 2.5 erläutert). In diesen Fällen wird k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 0 Redaktionelle Vorbemerkung

Tz. 0 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Dieser Abschnitt rundet den Themenbereich des Kommentars ab, indem er die Gewinnabgrenzung bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen erläutert. Die in dieser Kommentierung behandelten Themenschwerpunkte sind:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Erster Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) v. 21.6.1988 (BT-Drucks. 11/2536)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksache 11/2157 – Entwurf eines Steuerreformgesetzes 1990 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 11/2226, 11/2299 – Entwurf eines Steuerreformgesetzes 1990 [...] Zu Nummer 70 (§ 50d EStG) Absätze 1 und 2 aus Drucksache 11/2157 Absatz 3 aus Drucksache 11/2157 Außerdem redaktionelle Anpassung an eine Änderung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Überblick: Möglichkeit einer Erstattung

Rz. 299 [Autor/Stand] Etwaige Vorteile einer nach erfolgtem Steuerabzug erteilten Freistellungsbescheinigung. In dem Falle einer nachträglichen Erteilung hat sich in der Regel die "Freistellung" der Vergütung erledigt, da die Kapitalertragsteuer oder Abzugsteuer mangels Freistellungsbescheinigung im Zeitpunkt der Entrichtung der Vergütung einzubehalten und abzuführen war. Gl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.1 Ermittlungszeitraum bei nach HGB Buchführungspflichtigen (§ 7 Abs 4 S 1 und 2 KStG)

Tz. 28 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei Stpfl, die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, ist der Gewinn nach dem Wj zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Das Wj kann mit dem Kj übereinstimmen oder vom Kj abweichen (abw Wj). Es umfasst grds einen Zeitraum von zwölf Kalendermonaten (s Tz 34). In Ausnahmefällen kann das Wj eine kürzer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / k) Verlängerung der Frist: Entrichtung der Steuer (Satz 10)

Rz. 172 [Autor/Stand] Regelungsinhalt des § 50d Abs. 1 Satz 10. Gemäß Satz 10 endet die Frist für den Antrag auf Erstattung nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer. Mit der Entrichtung der Steuer ist allein deren Zahlung gemeint.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.8.6 Leistungen

Tz. 1007 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Verw-Grds Umlagen enthalten in Rn 1.3 enthält folgende Eckwerte:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Keine erweiternde Auslegung der Frist

Rz. 174 [Autor/Stand] Keine erweiternde Auslegung. Eine erweiternde Auslegung der Norm dahingehend, dass eine bestandskräftige Steuerfestsetzung vorliegen muss, würde gegen den Wortlaut der Norm verstoßen und ist damit grundsätzlich unzulässig.[2] Steuergesetze können nur ausnahmsweise auch gegen ihren Wortlaut ausgelegt werden. Das ist dann geboten, wenn die wortgetreue Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5 Darbietende Künstler

Darbietende Künstler im Sinne der Punkte 2.1-2.3 sind solche, die unmittelbar oder mittelbar über Medien in der Öffentlichkeit auftreten (z. B. Bühnen- und Filmschauspieler, Sänger, Tänzer, Dirigenten, Musiker, Moderatoren). Personen, die Kunst in anderer Form ausüben (sog. "werkschaffende Künstler" wie z.B. Komponisten, Regisseure, Choreographen, Bühnenbildner, Lightdesigner...mehr