Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8 Häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG)

12.2.8.1 Allgemeines Rz. 758 Durch G. v. 8.12.2010[1] wurde die Regelung an die Rspr. des BVerfG[2] angepasst. Danach sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; die abziehbaren Aufwendungen sind auf 1.250 EUR begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn das Arb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3 Fiktive Entnahme bei Steuerentstrickung (§ 4 Abs. 1 S. 3, 4 EStG)

6.3.1 Allgemeines 6.3.1.1 Zur Systematik der Vorschrift Rz. 352 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden.[2] Rz. 353 Die Bedeutung der Neuregelung besteht in einer umfassenden gesetzlichen Regelung der sog. Entstrickung für betriebliche Einkünfte. Bisher enthielt das Gesetz keinen allgemei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.5 Sinngemäße Anwendung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 663 Nach S. 6 ist § 4 Abs. 4a EStG auch auf die Gewinnermittlung durch Überschussrechnung anwendbar. Die Anwendung erfolgt "sinngemäß"; eine unmittelbare Anwendung ist nicht möglich, da Einlagen und Entnahmen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG keine Bedeutung haben (Rz. 503); daher gibt es auch unmittelbar keine "Überentnahmen" und "Unterentnahmen". Sinn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 17 Erststudium und Erstausbildung (§ 4 Abs. 9 EStG)

Rz. 904a § 4 Abs. 9 wurde zuletzt neu gefasst m. W. v. 1.1.2015 durch G. v. 22.12.2014[1] und regelt somit weiterhin das Abzugsverbot von Aufwendungen des Stpfl. für die erstmalige Berufsausbildung sowie das Erststudium. Dieses Abzugsverbot als Betriebsausgaben wurde bereits in § 4 Abs. 9 EStG in der ab 14.12.2011 geltenden Fassung aufgenommen, allerdings mit der Einschränkun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.11 Zinsen auf hinterzogene Steuern (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8a EStG)

Rz. 849 Zinsen auf hinterzogene Steuern nach § 235 AO sind nicht abziehbare Betriebsausgaben. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.7.1988[1] für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1989 enden, eingefügt worden. Dabei bezieht sich die Bedeutung des Wortes "Steuern" auf den Begriff, wie er dem verfahrensrechtlichen Gesetzestatbestand des § 235 AO zugrundeliegt, sodass das Abzugsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.12 Organschaftliche Ausgleichszahlungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 850 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben sind auch organschaftliche Ausgleichszahlungen, die an Minderheitsgesellschafter geleistet werden.[1] Die Vorschrift dient der Klarstellung. Es ist systematisch zweifelhaft, ob Ausgleichszahlungen überhaupt dem Grunde nach Betriebsausgaben sind; als Leistungen an Anteilseigner können sie auch als Gewinnverwendung eingeordnet werden....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Leitsatz 1. Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG in der vor dem Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.08.2007 geltenden Fassung (EStG a.F.) sind für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt wurden, nicht mehr zulässig. 2. Eine verfassungskonforme Auslegung von § 52 Abs. 23 EStG dergestalt, dass si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.4 Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segeljachten, Motorjachten (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 706 Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segeljachten, Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und die damit zusammenhängenden Bewirtungsaufwendungen sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 EstG nichtabzugsfähige Betriebsausgaben (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698 a. E.). Rechtsgrund der Abzugsbeschränkung ist, dass es sich bei diesen Aufwendungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

8.1 Allgemeines Rz. 482 § 4 Abs. 3 EStG stellt mit der Einnahme-Überschussrechnung eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar. Der Bestandsvergleich mit der Erfassung der Vermögenswerte der Wirtschaftsgüter wird ersetzt durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Aus Sicht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigt die Wahl ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6 Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Familienheimfahrten (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG)

12.2.6.1 Allgemeines Rz. 736 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG übernimmt für den Bereich der Gewinnermittlungsvorschriften aus Gründen der Gleichbehandlung die Abzugsbeschränkungen des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) und des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG (Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung) sowie die Ausnahmebestimmungen für Körpe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5 Mehraufwendungen für Verpflegung (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG)

12.2.5.1 Systematische Einordnung und Geltungsbereich der Vorschrift Rz. 713 Kosten für eigene Verpflegung gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Lebensführungskosten nach § 12 Nr. 1 EStG und sind daher schon begrifflich keine Betriebsausgaben (Rz. 571ff.). Sie können nur insoweit Betriebsausgaben sein, als sie allein durch die betriebliche Tätigkeit verursacht sind. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.10 Geldbußen, Ordnungsgelder, Verwarnungsgelder (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG)

12.2.10.1 Tatbestand der Nichtabziehbarkeit Rz. 830 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG bestimmt, dass Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die inländische Behörden oder Gerichte oder Organe der EGen verhängt haben, nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind. Gleichgestellt sind Aufwendungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, die in berufsgerichtlichen Verfahren erteilt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2 Geschäftliche Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG)

12.2.2.1 Begriff der Bewirtungsaufwendungen Rz. 685 Aufwendungen, die für geschäftliche Bewirtungen gemacht werden und die betrieblich veranlasst sind, sind nur beschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Bewirtungen haben Berührungspunkte mit der Lebensführung; ihre Abzugsfähigkeit wird daher, selbst wenn sie in vollem Umfang betrieblich veranlasst sind, durch § 4 Abs. 5 S. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13 Schmier- und Bestechungsgelder (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG)

12.2.13.1 Allgemeines Rz. 852 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG sind Zuwendungen, deren Hingabe oder Empfang mit Strafe oder Bußgeld bewehrt ist, unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich nicht abzugsfähig.[1] Rz. 853 und 854 einstweilen frei Rz. 855 Durch G. v. 24.3.1999[2] ist die Vorschrift wesentlich umgestaltet worden.[3] Danach sind Zuwendungen, die eine rechtswidrige Ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.5 Mehraufwendungen für Verpflegung bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 731 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 i. V. m. § 9 Abs. 4a S. 12 EStG enthält die Ausweitung der Regelung für Mehraufwendungen für Verpflegung bei aus betrieblichem Anlass begründeter doppelter Haushaltsführung. Die Regelungen über die Behandlung einer aus betrieblichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung sind verstreut. Mehraufwendungen für Verpflegung sind mit den entspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1.1 Systematik und Bedeutung

Rz. 1 Systematisch ist § 4 EStG eine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens. Nach § 2 Abs. 1 EStG gehen in die Einkommensermittlung die Einkünfte ein, nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit durch den Gewinn gebildet. Rz. 1a Das Einkommen, und damit auch der Gewinn, soll die wirtschaftlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4 Wechsel der Gewinnermittlungsart

8.4.1 Grundsätzliches Rz. 519 Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart erfolgt, wenn ein bisher nicht buchführungspflichtiger Stpfl. durch Überschreiten der Buchführungsgrenzen buchführungspflichtig wird oder wenn er nach einer Einnahme-Überschussrechnung seinen Betrieb veräußert oder aufgibt. Aus dem Grundsatz, dass die Einnahme-Überschussrechnung auf die gesamte Dauer der betri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1 Allgemeines

6.3.1.1 Zur Systematik der Vorschrift Rz. 352 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden.[2] Rz. 353 Die Bedeutung der Neuregelung besteht in einer umfassenden gesetzlichen Regelung der sog. Entstrickung für betriebliche Einkünfte. Bisher enthielt das Gesetz keinen allgemeinen Entstrickungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.3 Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden Körperschaft

Rz. 404 Verlegt eine Körperschaft Sitz und/oder Geschäftsleitung ins Ausland, kann hinsichtlich der Anteile ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG eintreten. Diese Vorschrift ist so allgemein gefasst, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auch den Fall, dass dies ohne Zutun und ohne Willen des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.1 Einzelne Gewinnermittlungsarten

Rz. 7 Das Gesetz kennt folgende Gewinnermittlungsarten: Betriebsvermögensvergleich, § 4 Abs. 1 EStG: Es handelt sich um die Grundnorm der Gewinnermittlung für Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige. Der Gewinn wird durch Gegenüberstellen des Endvermögens und des Anfangsvermögens ermittelt (vgl. im Einzelnen Rz. 278). Bilanzierung, § 5 EStG: Es handelt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.2.3 Grundsätze des Betriebsvermögensvergleichs

Rz. 298 Für den Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG gibt es keine besonderen gesetzlichen Vorschriften. Es gelten die Regeln über die Bilanzierung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in den §§ 5ff. EStG grundsätzlich entsprechend. Diese Vorschriften sind allgemein geltende Regelungen für den Vermögensvergleich, die daher auch im Rahmen des § 4 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13.1 Allgemeines

Rz. 852 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG sind Zuwendungen, deren Hingabe oder Empfang mit Strafe oder Bußgeld bewehrt ist, unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich nicht abzugsfähig.[1] Rz. 853 und 854 einstweilen frei Rz. 855 Durch G. v. 24.3.1999[2] ist die Vorschrift wesentlich umgestaltet worden.[3] Danach sind Zuwendungen, die eine rechtswidrige Handlung darstellen, st...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.1 Vergleich des Endvermögens mit dem Anfangsvermögen

Rz. 278 Der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG, und hierauf aufbauend auch die Bilanzierung nach § 5 EStG, beruht auf der Erfassung der während einer bestimmten Periode (dem Wirtschaftsjahr) aus der betrieblichen Tätigkeit eingetretenen Vermögensmehrung oder Vermögensminderung. Im Gegensatz zu der Einnahme-Überschussrechnung erfasst der Betriebsvermögensvergleic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.3 Familienheimfahrten

Rz. 755 Für Familienheimfahrten gilt eine entsprechende Regelung. Familienheimfahrten sind Fahrten vom Ort der Betriebsstätte zum Ort des eigenen (Familien-)Hausstands und zurück, wenn sich der Betriebsstättenort außerhalb des Orts befindet, an dem der Stpfl. seinen eigenen Hausstand unterhält, und er zusätzlich am Ort der Betriebsstätte wohnt ("doppelte Haushaltsführung"; v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.16 Jahresbeiträge nach § 12 Abs. 2 des RStruktFG (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EStG)

Rz. 879a Nach der Finanzmarktkrise in den Jahren 2009 und 2010 sowie der damit einhergehenden Notwendigkeit der Subvention von insolventen Kreditinstituten wurde mit dem Restrukturierungsfondsgesetz v. 9.12.2010[1] ein Restrukturierungsfond unter der Leitung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung eingeführt. In diesen Fonds zahlen die Kreditinstitute sowohl Jahresbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.2 Durchführung der Gewinnermittlung

Rz. 489 Bei der Durchführung der Einnahme-Überschussrechnung ist zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führen die Anschaffung oder Herstellung noch nicht zum Abzug von Betriebsausgaben; das Abflussprinzip des § 11 EStG gilt insoweit nicht. Stattdessen sind nach § 4 Abs. 3 S. 3 EStG Abschreibungen anzusetzen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.3 Wahl der Gewinnermittlungsart

Rz. 15 Eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt nur, wenn der Stpfl. diese Gewinnermittlungsart wählt. Grundsätzlich hat die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG Vorrang vor der nach § 4 Abs. 3 EStG; wenn der Stpfl. keine Wahl trifft, ist daher der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln:[1] Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist nur zulässig, wenn der Stp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.2 Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Rz. 738 Beschränkt abzugsfähig sind die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung (§ 9 EStG Rz. 116) und Betriebsstätte (Rz. 738). Hierfür gilt § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG entsprechend.[1] Die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte werden daher pauschal ermittelt, ohne Rücksicht auf die Art des benutzten Verkehrsmittels. Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.1 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 664 Betriebsausgaben sind Ausgaben, die zu dem Bereich der Einkommenserzielung gehören und daher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern. Sie werden daher bei der steuerlichen Einkommensermittlung abgezogen (Rz. 566). Das Gesetz bestimmt jedoch in § 4 Abs. 5 EStG, dass bestimmte Betriebsausgaben das Einkommen nicht mindern dürfen. Diese Betriebsausgaben werden dad...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.4 Entnahme zu betriebsfremden Zwecken

Rz. 336 Die Wertabgabe des Betriebs muss zu "betriebsfremden" Zwecken erfolgen. Der Gegenstand der Entnahme (einschl. Nutzungen und Leistungen) muss also den betrieblichen Bereich verlassen, wodurch der sachliche und/oder persönliche Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Dabei ist der Begriff der "betriebsfremden Zwecke" der Oberbegriff, der die Entnahme für Zwecke des S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.1 Allgemeines

Rz. 736 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG übernimmt für den Bereich der Gewinnermittlungsvorschriften aus Gründen der Gleichbehandlung die Abzugsbeschränkungen des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) und des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG (Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung) sowie die Ausnahmebestimmungen für Körperbehinderte des § 9 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 482 § 4 Abs. 3 EStG stellt mit der Einnahme-Überschussrechnung eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar. Der Bestandsvergleich mit der Erfassung der Vermögenswerte der Wirtschaftsgüter wird ersetzt durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Aus Sicht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigt die Wahl der Gewinnermit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift ist (für eine Steuervorschrift) verhältnismäßig wenig geändert worden. Wesentliche Änderungen waren: Durch G. v. 10.8.1971[1] wurde die Bodengewinnbesteuerung neu geordnet und dabei die (verfassungswidrige) Freistellung der Veräußerungsgewinne von Grund und Boden im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 EStG beseitigt. Die erforderlichen Anpassungsregelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.1 Begriff des Gewinns

Rz. 5 Als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist im Rahmen der Einkommensermittlung nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Gewinn anzusetzen. Die Definition des Gewinns ist in § 4 Abs. 1 EStG enthalten. Gewinn ist danach die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahrs und dem am Anfang des Wirtschaftsjahrs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.3 Anwendung auf "Wirtschaftsgüter"

Rz. 370 Der Tatbestand des Abs. 1 S. 3 setzt immer ein Wirtschaftsgut voraus, hinsichtlich dessen das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Das Wirtschaftsgut kann zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gehören; es kann materieller oder immaterieller Art sein, einschließlich eines Firmenwerts.[1] Es kann sich auch um eine Mehrzahl von Wirtschaftsgütern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 697 Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass sind insgesamt nicht abziehbar, wenn und soweit sie nach der Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Sind sie angemessen, greift die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG ein. Der Angemessenheitsprüfung zugrunde zu legen sind die Aufwendungen für die einzelne Bewirtung. Es ist zu prüfen, ob die A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.3 Aufzeichnungspflichten

Rz. 515 Im Rahmen der Einnahme-Überschussrechnung besteht keine generelle Verpflichtung, Aufzeichnungen zu führen; die §§ 140, 141 AO gelten gerade nicht. Es besteht daher auch keine Verpflichtung, Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzuzeichnen.[1] Auch eine Verpflichtung zur Führung einer Kasse bzw. eines Kassenbuchs besteht nicht.[2] Rz. 516 Es bestehen nur einzelne Aufzeich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.1 Übersicht

Rz. 21 Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und Bilanzierung nach § 5 EStG ist Vergleich des Vermögens am Ende des Gewinnermittlungszeitraums mit dem Vermögen am Anfang des Gewinnermittlungszeitraums (bzw. am Ende des vorhergehenden Gewinnermittlungszeitraums). Eine positive Differenz ist Gewinn, eine negative Differenz ist Verlust. Betriebsvermögen ist dabei die S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.3 Gewinnermittlungszeiträume

Rz. 20 Nach § 4 Abs. 1 EStG ist der Gewinn durch Gegenüberstellung von Endvermögen und Anfangsvermögen des Wirtschaftsjahrs zu ermitteln. Daraus ergibt sich, dass Gewinnermittlungszeitraum das Wirtschaftsjahr ist. Das Wirtschaftsjahr ist bei Land- und Forstwirten i. d. R. der Zeitraum v. 1.7. bis 30.6.; bei Gewerbetreibenden ist es i. d. R. das Kj., doch ist auch ein abweiche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.1 Allgemeines

Rz. 431 § 4 Abs. 2 EStG regelt die Bilanzänderung, fasst unter diesem Begriff aber 2 verschiedene Fälle zusammen. Die Vorschrift gilt für alle Fälle des Vermögensvergleichs und damit sowohl für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG als auch für die Bilanzierung nach § 5 EStG. In S. 1 regelt die Vorschrift, dass der Stpfl. die Bilanz auch nach Einreichung bei dem FA noch ä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13.3 Rechtsfolgen

Rz. 867 Rechtsfolge ist, dass die Zuwendungen und andere Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Erfasst werden sowohl die Zuwendung an den Empfänger selbst als auch Aufwendungen, die zwar durch die Zuwendung veranlasst, selbst aber keine Zuwendung sind, weil sie nicht als Vorteil beim Empfänger "ankommen". Vom Abzug ausgeschlossen sind daher auch Nebenkoste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen

1 Allgemeines 1.1 Systematik und Bedeutung Rz. 1 Systematisch ist § 4 EStG eine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens. Nach § 2 Abs. 1 EStG gehen in die Einkommensermittlung die Einkünfte ein, nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit durch den Gewinn gebildet. Rz. 1a Das Einkommen, und damit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts

6.3.2.1 Inhalt der Vorschrift Rz. 363 Nach § 4 Abs. 1 S. 3 EStG gilt es als (fiktive) Entnahme zum gemeinen Wert, wenn das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Nutzungsen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

6.3.2.4.1 Zur Systematik des Tatbestands Rz. 373 Tatbestandsvoraussetzung ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Rz. 373a Das Gesetz enthält keinen Anhaltspunkt, dass das Besteuerungsrecht auf eine bestimmte Weise ausgeschlossen oder beschränkt werden muss. Dami...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.5 Zurechnung bei Nießbrauch

Rz. 277 Die Vereinbarung von Nießbrauchrechten kann zur Änderung der steuerlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern führen. Einzelheiten hierzu werden im Anhang zu § 2 EStG dargestellt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4 Rechtslage ab Vz 2007

12.2.8.4.1 Allgemeines Rz. 791 Den Ausschluss der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für den Fall, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hat das BVerfG wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG für verfassungswidrig erklärt (Rz. 758). Durch G. v. 8.12.2010[1] wurde insoweit der vor 2007 geltende Rechtszustand wieder hergestellt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 352 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden.[2] Rz. 353 Die Bedeutung der Neuregelung besteht in einer umfassenden gesetzlichen Regelung der sog. Entstrickung für betriebliche Einkünfte. Bisher enthielt das Gesetz keinen allgemeinen Entstrickungstatbestand. Es gab lediglich einzelne...mehr