Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Entscheidung durch Freistellungsbescheinigung

Rz. 255 [Autor/Stand] Freistellungsbescheinigung und Ablehnungsbescheid als Entscheidungsalternativen. Das Bundeszentralamt für Steuern gibt dem Antrag durch Erlass einer an den Vergütungsgläubiger gerichteten Freistellungsbescheinigung statt. Die Ablehnung eines Freistellungsbegehrens erfolgt durch einen Ablehnungsbescheid.mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Zuständigkeit für Erstattungen in besonderen Fällen

In Fällen, bei denen Steuerabzugsbeträge zu Unrecht festgesetzt und abgeführt worden sind, kann der Vergütungsschuldner die Anmeldung über den Steuerabzug nach § 164 Abs. 2 AO berichtigen. Hierbei gelten folgende Zuständigkeiten: Bei Vergütungen, die dem Vergütungsgläubiger bis zum 31.12.2013 zugeflossen sind, ist das Betriebsstättenfinanzamt des Vergütungsschuldners zuständi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Erfordernis einer planwidrigen Unvollständigkeit

Rz. 176 [Autor/Stand] Planwidrige Unvollständigkeit. Die für eine Analogie erforderliche "planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts" ist (nur) dort gegeben, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und wo seine Ergänzung nicht etwa einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf best...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.9.1 Ermittlung der Aufwendungen

Tz. 1012 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Verw-Grds Umlagen enthalten im Abschn 2 folgende Eckwerte:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Antrag (Satz 3)

Rz. 106 [Autor/Stand] Regelungsgehalt des § 50d Abs. 1 Satz 3. § 50d Abs. 1 Satz 3 regelt das Antragserfordernis. Hiernach erfolgt die Erstattung auf Antrag des Gläubigers der Kapitalerträge oder Vergütungen auf der Grundlage eines Freistellungsbescheids; der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei dem Bundeszentralamt für Steuern zu stellen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Empfehlungen der Ausschüsse vom 20.9.2001 (BR-Drucks. 638/1/01)

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchst. b: a) In Artikel 1 Nr. 1 Buchst. b ist in § 3 Nr. 41 folgender Satz anzufügen: "Die Prüfung dieser Voraussetzungen erfolgt im Rahmen der gesonderten Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes." Begründung – (Auszug) Die Umsetzung des Konzeptes der geänderten Hinzurechnungsbesteuerung wird in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Währen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Keine planwidrige Unvollständigkeit

Rz. 179 [Autor/Stand] Keine planwidrige Unvollständigkeit auch mit Blick auf die Ausgestaltung der KapESt. Diese Regelung, die nicht auf die bestandskräftige Festsetzung der Kapitalertragsteuer oder die Kenntnis des Vergütungsgläubigers von der Entrichtung der Steuer abstellt, ist gemessen an ihrem Sinn und Zweck auch nicht planwidrig unvollständig. Voraussetzung für die Ers...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.3 Geschäftsbeziehungen zu einer nahe stehende Person

Tz. 136 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Aus dem Tatbestandsmerkmal folgt zum einen, dass zumindest zwei Personen beteiligt sein müssen, um eine Einkunftskorrektur nach § 1 Abs 1 AStG vornehmen zu können. Die Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn es sich um einen tats Vorgang handelt, der lediglich eine Person betrifft, jedoch grenzüberschreitenden Bezug hat. Die Entnahme eines WG ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. StReformG 1990 vom 25.7.1988 (BGBl. I 1988, 1093, ber. BGBl. I 1988, 2074)

Rz. 1 [Autor/Stand] StReformG 1990. § 50d wurde erstmals 1988 eingeführt. Hierdurch wurde ein Steuerabzug ungeachtet etwaiger abkommensrechtlicher Befreiungen angeordnet und die Entlastung erst im Erstattungsverfahren gewährt. Hierdurch sollte der Quellensteuereinbehalt durch den Vergütungsschuldner gesichert werden. Außerdem sollte durch das Erfordernis der Vorlage von Besc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (a) Beschränkte Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung

Rz. 274 [Autor/Stand] Beschränkte Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung als potentieller Grund für ein Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses. Der Grund für ein vermeintliches Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses findet seine Ursache darin, dass die Freistellungsbescheinigung in ihrer Geltungsdauer beschränkt ist. Die Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung beg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. StÄndG 2003 vom 15.12.2003 (BGBl. I 2003, 2645)

Rz. 7 [Autor/Stand] StÄndG 2003. Abs. 1 Satz 2 wurde zur Sicherstellung dahingehend ergänzt, dass der Anspruch des Gläubigers auch die vom Schuldner der Zahlung aufgrund eines Nachforderungsbescheids oder Haftungsbescheids entrichtete Steuer als völlig oder teilweise zu erstattende Steuer umfasst.[2]mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.3.2 Fallgruppen

Tz. 2053 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Fallgruppe 1: Inl- und ausl Fin-Beh gehen von einer unterschiedlichen Sachverhaltsbeurteilung aus. Beispiel: Ein Unternehmen eines Staates übt eine Tätigkeit im anderen Staat durch eine dort gelegene BetrSt aus. Ein Staat betrachtet die Tätigkeit als Hilfstätigkeit, der andere Staat als Haupttätigkeit. Tz. 2054 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Fallgr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.9 Rangrücktritt

Tz. 855 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Rangrücktritt im Ausl hat nur Auswirkungen, wenn das ausl Recht eine Regelung vergleichbar zu § 5 Abs 2a EStG (s hierzu Schr des BMF v 18.08.2004, BStBl I 2004, 850) hat oder das ausl Gesellschaftsrecht einen qualifizierten Rangrücktritt entspr der BGB-Rspr (s Urt des BGB v 08.01.2001, II ZR 88/99, DStR 2001, 175) kennt, dh faktisch eine...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.6 Korrekturen des ausländischen Verlusts

Tz. 2141 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Neben der "Umrechnung" nach dt EStG sind folgende Korrekturen erforderlich: Verstrickungsgewinne infolge der Überführung von WG ins Inl, s § 12 KStG Tz 17ff; Gewstliche Hinzurechnungen und Kürzungen (vom BFH im Verfahren I R 100/09, obwohl Verlustbetriebe idR auch Entgelte iS des § 8 Nr 1 GewStG haben, nicht angesprochen).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Regelungsinhalt

Rz. 187 [Autor/Stand] Regelungsinhalt des § 50d Abs. 1 Satz 11. Satz 11 gelangt seinem Wortlaut nach zur Anwendung, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen eine Person ist, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach diesem Gesetz oder nach dem Steuerrecht des anderen Vertragsstaats nicht zugerechnet werden. In diesem Fall steht der Anspruch auf völlige oder ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. StÄndG 2001 vom 20.12.2001 (BGBl. I 2001, 3794)

Rz. 6 [Autor/Stand] StÄndG 2001. § 50d wurde grundlegend geändert. Auf die Rechtsprechung des BFH[2] reagierte der Gesetzgeber mit einer Verschärfung der Freistellung vom Quellensteuerabzug. Dabei wurde gesetzlich geregelt bzw. klargestellt, dass die Freistellung vom Steuerabzug nicht mehr für die Vergangenheit erfolgen kann, sondern ein in die Zukunft gerichtetes Verfahren ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters vom 22.9.2005 (BGBl. I 2005, 2809)

Rz. 9 [Autor/Stand] Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung. Es erfolgte eine redaktionelle Änderung, indem das "Bundesamt für Finanzen" in Abs. 1 Sätze 3 und 6, Abs. 2 Sätze 1 und 4 ersetzt wurde durch "Bundeszentralamt für Steuern".mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (b) Keinerlei denkbarer Vorteil

Rz. 275 [Autor/Stand] Zusätzliches Erfordernis des keinerlei bestehenden denkbaren Vorteils. Der Ablauf des Geltungszeitraums allein führt jedoch noch nicht dazu, dass das Rechtsschutzbedürfnis nicht mehr besteht.[2] Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt allerdings wegen Ablaufs des Geltungszeitraums, wenn bei Erteilung der Freistellungsbescheinigung keinerlei Vorteil mehr für ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.6.2 Direkte Methode

Tz. 1246 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Bei der direkten Methode (ebenso zur Definition hierzu s Tz 1217) wird der Gewinn der BetrSt gesondert aufgrund der Buchführung und der dt Gewinnermittlungsvorschriften ermittelt. Der BetrSt-Gewinn ist durch Aufstellung einer gesonderten Vermögensübersicht (BetrSt-Bil) zu ermitteln. Für eine inl BetrSt kann jedoch unter den Voraussetzungen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (bb) Bereits erfolgte Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuern und noch keine Erstattung oder Festsetzung auf 0 Euro durch das Finanzamt

Rz. 278 [Autor/Stand] Rechtsschutzbedürfnis bei erfolgter Einbehaltung/Abführung, aber noch keine Erstattung oder Festsetzung auf 0 Euro. Das Rechtsschutzbedürfnis ist auch gegeben, wenn die Abzugsteuern einbehalten und abgeführt wurden, aber noch nicht von den Finanzämtern auf 0,- Euro festgesetzt oder erstattet wurden. In den Fällen, in denen die Abzugsteuern bereits einbe...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.9.1 Allgemeines

Tz. 575 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Wes Element der ges Neuregelung ist wie bereits dargestellt die Abkehr von der bisherigen Betrachtung der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung auf Basis von Einzeltransaktionen. Ausgangspunkt ist nach der Begr der Neufassung die Überlegung, dass hier – wie bei einer Teilbetriebsübertragung – das von der übertragenen Funktion umfasste unt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.4 Überblick über die Abzugsbeschränkungen bei Direkt-Investitionen und -Aktivitäten im Ausland (Betriebsstättenverluste)

Tz. 2097 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Abzugsbeschränkungen sowohl nach § 2a Abs 1 und 2 EStG als auch im Hinblick auf die Freistellungsmethode der DBA können sich nur ergeben, wenn eine BetrSt iSv § 12 AO bzw des entspr DBA vorliegt.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.5 Verhältnis der tatsächlichen zu rechtlichen Verlustuntergangsursachen

Tz. 2139 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Aus den unter Tz 2123 dargestellten Urt ergibt sich, dass lediglich tats Verlustursachen zum Verlusttransfer ins Inl führen. Kessler/Philipp (IStR 2010, 865) weisen darauf hin, dass beide Verlustursachen zusammentreffen können. Beispiel: Eine österreichische Verlust-BetrSt wird aufgegeben. Zugleich sieht das österreichische Recht (§ 2 Abs 2b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen

Rz. 97 [Autor/Stand] Gläubiger des Erstattungsanspruchs. Der Anspruch auf Erstattung steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen zu. Unter Vergütungsgläubiger ist nicht der zivilrechtliche Gläubiger zu verstehen. Vergütungsgläubiger ist vielmehr der Steuerschuldner,[2] d.h. derjenige, dem die Vergütungen steuerlich zuzurechnen sind. Das gilt auch, wenn der Vergüt...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.2 Abweichungen vom OECD-MA

Nicht alle DBA entsprechen exakt dem OECD-MA. So erstrecken eine Reihe von Abkommen die Regelung des Art. 16 OECD-MA auch auf geschäftsführende Organe einer Gesellschaft. Eine weitere Abweichung vom Musterabkommen enthält Art. 16 DBA-USA. Entgegen Art. 16 OECD-MA hat der Quellenstaat hiernach kein umfassendes Besteuerungsrecht an den Vergütungen für die Tätigkeit als Aufsichts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / n) Einwendungsausschluss für den Vergütungsschuldner (Satz 13)

Rz. 204 [Autor/Stand] Inhalt der Regelung. Dem Schuldner ist es gem. § 50d Abs. 1 Satz 13 verwehrt, sich auf die Rechte des Vergütungsgläubigers zu berufen.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.1 Allgemeines

Tz. 829 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Seit dem Inkrafttreten der § 8b Abs 2 und 3 KStG/§ 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG wird iRv Bp verstärkt festgestellt, dass inl MG (jeglicher Rechtsform) umfangreich dazu übergehen, ihre neu gegründeten oder erworbenen ausl TG mit Gesellschafterdarlehen anstelle von EK auszustatten. Damit soll offensichtlich bei risikoreichen Engagements versuch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (e) Fortsetzungsfeststellungsklage

Rz. 292 [Autor/Stand] Rechtsschutz nach Ablauf des Freistellungszeitraums. Nach Ablauf des Freistellungszeitraums könnte evtl. an die Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO gedacht werden. Allerdings sind deren Voraussetzungen sehr eng.[2]mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / gg) Bestandskräftige Ablehnung des Erstattungsantrags

Rz. 140 [Autor/Stand] Wiederholung eines Antrags nach Bestandskraft des ersten Ablehnungsbescheides. Wurde ein Antrag auf Erstattung gestellt und bestandskräftig abgelehnt, und stellt der Antragsteller in der Folgezeit den Antrag, der denselben Gegenstand betrifft, erneut, aber z.B. nachgebessert, steht die materielle Bestandskraft des ersten Bescheids grundsätzlich einer ma...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / h) Anträge auf maschinell verwertbaren Datenträgern (Satz 7)

Rz. 149 [Autor/Stand] Alternative zur Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks. Gemäß § 50d Abs. 1 Satz 7 kann das Bundeszentralamt für Steuern zulassen, dass Anträge auf maschinell verwertbaren Datenträgern gestellt werden. Dies ist eine Alternative zur Voraussetzung der Einreichung des Antrags auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck gem. § 50d Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3 Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Kapitalertragsteuerbelastung

Tz. 52 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Dadurch, dass die eigentliche Auswirkung der vGA über die Grenze, die Umqualifizierung von zB bisherigen Liefer- oder Leistungsgewinnen durch eine Gegenberichtigung nach Art 9 Abs 2 OECD-MA "kompensiert" werden kann, nicht hingegen aber die Auswirkung der KapSt, wird in vielen Fällen versucht, diese Belastungswirkung schon damit zu vermeiden,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (ee) Keine Einbehaltung, Anmeldung und Abführung der Abzugsteuer und Ablauf der Festsetzungsverjährung

Rz. 284 [Autor/Stand] Etwaiges Rechtsschutzbedürfnis bei nicht erfolgter Einbehaltung/Abführung und Ablauf der Festsetzungsverjährung für die Steuerfestsetzung. In den Fällen, in denen die Abzugsteuer nicht einbehalten, angemeldet und abgeführt wurde, setzt das Rechtsschutzbedürfnis voraus, dass unter Berücksichtigung der maximal möglichen Festsetzungsfristen (§ 170 Abs. 2 S...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3.1 Allgemeines

Tz. 2007 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der Katalog der eigentlich schädlichen "passiven Eink" ergibt sich derzeit aus § 8 AStG durch eine "Negativbeschreibung": Eine ausl Gesellschaft ist hiernach Zwischengesellschaft für Eink, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und nicht aus den ausdrücklich aufgelisteten (nachfolgend erläuterten) und damit begrifflich aktiven Eink sta...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Widerrufsvorbehalt, Auflagen, Bedingungen (Satz 2)

Rz. 294 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Die Freistellung kann unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt und von Auflagen oder Bedingungen abhängig gemacht werden (Satz 2). Dies kommt z.B. in Betracht, wenn besondere Nachweiserfordernisse zu erbringen sind, die in der Regel im Zeitpunkt des Freistellungsantrags wegen des noch ausstehenden Vergütungszuflusses noch nicht vorgele...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.1 Das Problem

Tz. 1532 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Art 7 der meisten DBA regelt die Besteuerungszuständigkeit in Bezug auf "Gewinne eines Unternehmens". Dieser Begriff wird aber weder dort noch im jeweiligen DBA definiert. Seine Bedeutung ist umstr. Übereinstimmung herrscht zunächst darüber, dass der Begriff Unternehmensgewinne aus der Sicht des dt Rechts im Kern demjenigen der Eink aus Gew...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 1627 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die vorstehend genannten BFH-Urt v 27.02.1951 (s Tz 142o) und v 10.07.2002 (s Tz 1423) sind vom für Fragen des ASt-Rechts in erster Linie zuständigen I. Senat des BFH erlassen worden. Überraschenderweise setzt sich keines der Urt mit der Rspr des IV. Senats (s Urt des BFH v 10.11.1983, BStBl II 1984, 605) auseinander. In diesem Urt hatte de...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.2.1 Allgemeines – Personen

Tz. 97 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Vorschrift des § 1 AStG erfasst über den Begriff "Person" alle Stpfl, sowohl natürliche Personen, die unter § 1 Abs 1 bis 3 EStG fallen, als auch alle Kö, die in § 1 KStG genannt sind. Für die Anwendung des § 1 Abs 1 AStG kommt es auf die Form der StPflicht (beschr oder unbeschr) nicht an. Auch sog Zwischengesellschaften iSd §§ 7ff AStG f...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.3.1 Begriff der Qualifikationskonflikte

Tz. 2052 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wie sich aus der Ges-Begr ergibt, betrifft der Hauptanwendungsfall sog Qualifikationskonflikte den Bereich der DBA. Qualifikationskonflikte resultieren aus einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; dies kann unterschiedliche Ursachen haben, s. Tz 2053ff.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.4.3 Abzugsfähige Konzerndienstleistungen

Tz. 464 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Management-Serviceleistungen unterliegen auf der Ebene des Dienstleistungsempfängers einer doppelten Prüfung. Zum einen ist zu untersuchen bzw darzulegen, dass die Kosten nahezu ausschl im Interesse des Leistungsempfängers angefallen sind, und zum anderen ist zu untersuchen, ob ein angemessenes Entgelt für den erhaltenen Vorteil/Nutzen in Re...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Nachträgliche Erteilung

Rz. 298 [Autor/Stand] Nachträgliche Erteilung der Freistellungsbescheinigung und frühestmögliche Geltungsdauer. Die Freistellungsbescheinigung kann zwar nachträglich, also nach Zufluss der Kapitalerträge, erteilt werden. Ihre Geltungsdauer beginnt allerdings frühestens an dem Tag, an dem der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern eingeht.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Rückforderung der Erstattung

Rz. 171 [Autor/Stand] Voraussetzungen der Rückforderung der Erstattung. Soll eine Erstattung zurückgefordert werden, erfordert dies eine Aufhebung bzw. Änderung des Freistellungsbescheids.[2] Folglich setzt dies das Bestehen eines Korrekturtatbestands gem. §§ 172 ff. AO voraus, der nach Ablauf der Festsetzungsfrist gem. §§ 169 AO nicht mehr zur Anwendung gelangt.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Rechtsgrundlage der Entrichtung

Rz. 91 [Autor/Stand] Unerheblichkeit der konkreten Rechtsgrundlage der Entrichtung des Steuerabzugsbetrages. Gemäß Satz 2 ist es für den Erstattungsanspruch ohne Bedeutung, auf welcher Rechtsgrundlage die Steuer gezahlt wurde. Sie kann vom Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen einbehalten und abgeführt oder auf der Grundlage eines Haftungs- oder Nachforderungsbeschei...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.2 Subventionierung aus öffentlichen Mitteln des Entsendestaates

Der Auftritt des Künstlers/Sportlers wird wesentlich, überwiegend oder ganz aus öffentlichen Mitteln des Ansässigkeitsstaates subventioniert. Der für eine Freistellung erforderliche Umfang der öffentlichen Förderung ist im jeweiligen DBA geregelt. Diese Klausel findet sich in den DBA mit:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.8 Doppelstöckige Strukturen

Tz. 1591 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Vergleichbare Fragen wie bei gew geprägten Pers-Ges ergeben sich bei doppelstöckigen Pers-Ges, bei der nur die Untergesellschaft gew tätig ist, die Obergesellschaft hingegen vermögensverwaltend. Auch hier ging die Fin-Verw entspr Art 3 Abs 2 OECD-MA bei einer grenzüberschreitenden Struktur von gew Eink aus. Eine entspr Beurteilung lässt sich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines

Rz. 296 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Die Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung beginnt frühestens an dem Tag, an dem der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern eingeht (Satz 4 Halbs. 1). Sie beträgt mindestens ein Jahr und darf drei Jahre nicht überschreiten (Satz 4 Halbs. 2). Der Gläubiger der Kapitalerträge oder der Vergütungen ist verpflichtet, den Wegfall der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass einer Freistellungsbescheinigung nach Ablauf des vermeintlichen Geltungszeitraums

Rz. 309 [Autor/Stand] Entfall des Anspruchs auf Freistellungsbescheinigungserteilung. Ein Anspruch auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung – und damit auch ein Rechtsschutzbedürfnis – infolge Ablaufs des Freistellungszeitraums gem. § 50d Abs. 2 Satz 4 entfällt, wenn aus der Bescheinigung keinerlei Vorteil mehr gezogen werden kann.[2] Dies kommt insbesondere in Betracht,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Unerheblichkeit einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung

Rz. 173 [Autor/Stand] Unerheblichkeit einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung. Dabei kommt es nicht auf eine bestandskräftige Steuerfestsetzung an.[2] Dies entspricht dem klaren Wortlaut der Regelung sowie dem Willen des Gesetzgebers. Nach der Gesetzesbegründung zur Einführung von § 50d Abs. 1 Satz 8 a.F. (jetzt: Satz 10) hat der Gesetzgeber das Problem erkannt, dass Steue...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3.1 Holding-Vorschaltmodelle unter Ausnutzung der DBA-Möglichkeiten

Tz. 54 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Durch die Zwischenschaltung einer Holding in einem EU-Staat könnte versucht werden, die KapSt-Belastung zu vermindern, soweit das DBA des anderen EU-Staates mit dem Staat der MG eine Durchleitung ohne St-Belastung ermöglicht. Beispiel: Die USMG X-Corp hält 70 % der Anteile an der dt Y-GmbH. Für oGA als auch vGA ergibt sich eine KapSt-Belastung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen anderen Zeitraum (§ 7 Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 45 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Während der VZ grds das Kj bleibt, ist der Ermittlungszeitraum veränderbar, wenn der Stpfl ein abw Wj haben kann (s Tz 28 ff). Hat der Stpfl sich urspr für ein vom Kj abw Wj entschieden und für diese Zeiträume regelmäßig Abschlüsse gemacht, so kann er zu einem kj-gleichen oder zu einem anderen abw Wj übergehen. Will er auf ein mit dem Kj übere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Keine Erweiterung der Frist im Wege der Analogie

Rz. 175 [Autor/Stand] Keine teleologische Ausdehnung. Eine teleologische Ausdehnung des § 50d Abs. 1 Satz 10 kommt ebenfalls nicht in Betracht. Dies würde eine planwidrige Regelungslücke voraussetzen, die jedoch nicht gegeben ist.[2]mehr