Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Rechtsnatur der Freistellungsbescheinigung

Rz. 256 [Autor/Stand] Freistellungsbescheinigung als Verwaltungsakt. Die Freistellungsbescheinigung ist ein Verwaltungsakt i.S.v. § 118 AO, nicht aber ein Steuerbescheid i.S.v. § 155 Abs. 1 Satz 3 AO (s. hierzu Anm. 30). Insoweit besteht ein bedeutender Unterschied zum Freistellungsbescheid i.S.d. Abs. 1 Satz 3, der einen Steuerbescheid i.S.d. § 155 Abs. 1 Satz 3 AO darstell...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.1 Abführung der Abzugsteuer nach Erteilung der Freistellungsbescheinigung

Für Vergütungen, die dem Vergütungsgläubiger bis zum 31.12.2013 zugeflossen sind, gilt Folgendes: Für die Erstattung aufgrund von DBA ist das BZSt zuständig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 FVG). Dessen Zuständigkeit ist jedoch dann nicht gegeben, wenn es auf entsprechenden Antrag hin die Freistellungsbescheinigung erteilt hat und die Abzugsteuer erst nach diesem Zeitpunkt angemeldet und ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Intention des Gesetzgebers

Rz. 177 [Autor/Stand] Gesetzgeberisches Problembewusstsein. Zu seiner Intention im Hinblick auf § 50d Abs. 1 Sätze 9 und 10 (Sätze 7 und 8 a.F.) hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass Satz 10 (Satz 8 a.F.) trotz grundsätzlich vierjähriger Antragsfrist sicherstellt, dass die Frist nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer abläuft. Damit kö...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.9 Gesetzliche Neuregelung des Verlustabzugs?

Tz. 2144 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der BFH hält eine weitere ges Konkretisierung für unwahrscheinlich. In der Folge-Entsch zu "Lidl" v 17.07.2008 – I R 84/04 führt er aus: "Gründe für die Streichung von § 2a Abs 3 EStG 1997 aF waren ausweislich der Gesetzesmaterialien (vgl BT-Drs 14/23, 167) vielmehr – allein – die Schwierigkeiten, die geltend gemachten Verluste zu dokumenti...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Hybride Personengesellschaften

Rz. 116 [Autor/Stand] Sonderfall: hybride Personengesellschaften. Einen Sonderfall bilden hybride Personengesellschaften. Hybride Personengesellschaften sind solche, die an einer steuerabzugspflichtigen Einkunftsquelle in den jeweiligen Vertragsstaaten unterschiedlich als transparent und intransparent behandelt werden. Bei diesen Gesellschaften erweist sich die die Antragsbe...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.6 Grenzüberschreitende Personengesellschaft und Dotationskapital

Tz. 1644 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH hat, obwohl sich die Frage angesichts stehen gelassener Gewinne aufdrängt, in der Entsch v 17.10.2007 (IStR 2008, 300) keine Aussagen zur Problematik des Dotationskapitals bei Pers-Ges getroffen. In der Praxis stellt sich diese Frage insbes beim Erwerb inl Pers-Ges durch ausl Investoren: Beispiel: Die inl X & Y-OHG ist ein gew tätige...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / hh) Keine analoge Anwendung des Freistellungsverfahren gemäß Abs. 2 Satz 1

Rz. 269 [Autor/Stand] Das Freistellungsverfahren gem. Abs. 2 Satz 1 findet wegen seiner Besonderheiten – entgegen dem Erstattungsverfahren nach Abs. 1 Satz 2 (ggf. mit Zuständigkeit des Finanzamts) – keine analoge Anwendung.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.5 Grenzen der Korrektur nach der 3. Stufe – Vereinbarkeit des § 1 AStG mit dem EG-Vertrag

Tz. 188 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Da § 1 AStG nur einkommenserhöhend in grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen wirkt, nicht jedoch Inl-Fällen, stellt sich die Frage der europarechtlichen Zulässigkeit. Hinzu kommt noch die Problematik der unterschiedlichen Wertansätze bei vd Korrekturnormen. Wegen eines Bsp s Tz 25. Tz. 189 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Aus dieser Beurteilung w...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.7.4.7 Wesentlichkeitsgrenze (§ 1 Abs 5 FVerlV)

Tz. 550 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Eine weitere Fallgruppe, die nicht zu einer Funktionsverlagerung ieS, sondern zur Einzelbepreisung führt, findet sich in § 1 Abs 5 FVerlV. Diese Norm füllt den unbestimmten Rechtsbegriff des § 1 Abs 3 S 10, 1. Alt AStG aus. Hiernach wird gefordert, dass die übertragenen oder überlassenen immateriellen WG "wes" sind. Davon ist nach der Festleg...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.8.3 Technologietransfer in Entwicklungsländer und Auswirkungen behördlicher Grenzen für den Fremdpreis

Tz. 974 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In der Vergangenheit haben immer wieder insbes Entwicklungsländer Vergütungen für Lizenzen (und Beratungsleistungen sowie sonstige technologische Dienstleistungen) durch dort ansässige TG an ihre deutsche MG beschränkt, indem entweder ein Zahlungsverbot besteht (idR nach Devisenrecht, Außenwirtschaftsrecht) oder die stliche Abzugsfähigkeit b...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3.1 Das Problem

Tz. 1699 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Eine S-Corporation stellt eine Person iSd Art 3 Abs 1 DBA USA dar. Nach Art 3 Abs 2 DBA USA ist die Frage, ob eine Gesellschaft iSd Art 3 Abs 1e DBA USA vorliegt, die für die Besteuerung wie eine jur Pers behandelt wird, autonom zu prüfen. Hierbei ist im Wege des Typenvergleichs festzustellen, ob die S-Corporation mit einer jur Pers des dt ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.1 Allgemeines

Tz. 1233 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wie bereits dargestellt (s Tz 1200), ist für die Feststellung der jeweiligen Besteuerungsansprüche des "Stammhausstaates" und des "BetrSt-Staates" zwischen der abkommensrechtlichen Gewinnabgrenzung und der Gewinnermittlung nach dem jeweiligen Recht des Anwenderstaates zu trennen, wobei die Gewinnabgrenzung als regelmäßige StBefreiungsvorsch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.1 Überblick über den Regelungsgehalt

Tz. 90 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 In § 1 Abs 1 AStG werden sowohl die kumulativ notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolgen der Einkunftsberichtigung beschrieben, wobei die Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. Die Rechtsfolgen erstrecken sich auf eine vergleichsweise allgemeine Vorgabe. Durch die Bezugnahme auf den Fremdvergleichsgrundsatz als e...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.7 Forderungsverzicht hinsichtlich eines Finanzierungsdarlehens gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften

Tz. 849 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 In Zusammenhang mit dem unter Tz 838ff erläuterten Schr des BMF vom 29.03.2011 (BStBl I, 277) ist auch die Frage aufgetreten, ob sich hieraus in Verzichtsfällen neue Gesichtspunkte aus der Werthaltigkeit bei einem Forderungsverzicht gegenüber ausl TG ergeben. Dies soll anhand folgendem Bsp erörtert werden: Beispiel: Die inl M-GmbH gewährte ih...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.5.4 Die Möglichkeit des (vollständigen) Gegenbeweises – Aufwand beim entsendenden Unternehmen

Tz. 895 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Fin-Verw akzeptiert auch den umgekehrten Fall, wenn dargelegt wird, dass ein vorrangiges Interesse des entsendenden Unternehmens besteht. Nach Rn 6.3.2. AnVerwGrds liegt zB eine Entsendung im gesellschaftsrechtlichen Interesse der MG vor, wenn eine inl MG Arbeitnehmer zum Zweck der Verwaltung und zum Schutz ihrer Investitionen in die aus...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 126 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Außerdem muss es sich um Geschäftsbeziehungen zum Ausl handeln; bei rein inl Geschäftsbeziehungen ist § 1 Abs 1 AStG nicht anwendbar. Zur daraus sich ergebenen europarechtlichen Problematik s Tz 188ff. Im Gegensatz zur anderen Vorschriften des AStG (insbes §§ 2, 7) wird unabhängig vom ausl St-Niveau jede Einkunftsverlagerung in das Ausl erfa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Klagebefugnis

Rz. 136 [Autor/Stand] Klagebefugnis des Vergütungsgläubigers. Mit Blick auf den Freistellungsbescheid bzw. die Erstattung ist klagebefugt (bzw. rechtsbehelfsbefugt) nur der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Die Klagebefugnis setzt gem. § 40 Abs. 2 FGO voraus, dass der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder durch die Ablehnung eines Verwaltungsakts i...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4.6 Länderspezifische Besonderheiten

Tz. 1530 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Unabhängig von der Qualifikation und Behandlung in D stellt sich häufig die Frage der Quellen-St-Entlastung im Ausl. Die Verw-Grds Pers-Ges enthalten hierzu in der Anlage kurze länderspezifische Hinw, die in der nachfolgenden Tabelle eingearbeitet wurden. Die Liste wurde um Hinw aus der Lit/ausl Rspr ergänzt.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3.2 Überblick über die einzelnen Aktivitätsgruppen

Tz. 2013 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Nachfolgend erfolgt ein Kurzüberblick. Auf Einzelheiten wird verzichtet, da derzeit im Hinblick auf die Richtlinie 2016/1164 der EU (Richtlinie 2016/1164/EU des Rates v 12.07.2016, ABl EU v 19.07.2016, L 193/1; sog ATAD-Richtlinie) und die Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD eine Reform der Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung ansteht....mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.3 Zuordnung von Zinsen – Art 11 Abs 3 OECD-MA

Tz. 1078 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 11 Abs 3 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Die Abs 1 und 2 [= Grundsatz der Wohnsitzbesteuerung und begrenzten Quellen-St-Erhebung bei Zinsen] sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, aus dem die Zinsen stammen, eine gew Tätigkeit durch eine dort gelegene BetrSt ode...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.6 Informationsbüro

Tz. 1151 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Häufig unterhalten Bauunternehmen im anderen Staat sog "Informationsbüros", in denen von Aushilfskräften ua folgende Tätigkeiten durchgeführt werden: Lohnbuchhaltung; Schriftverkehr mit den Krankenkassen, Einwohnermeldeämtern, Arbeitsämtern, Finanzämtern und anderen inl Behörden; LSt-Anmeldungen bei dem zuständigen FA; Verwaltung des inl Fi...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.6.2 DBA mit Aktivitätsklauseln (zB Schweiz)

Tz. 1084 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Sind für aus der CH oder aus Drittstaaten stammende Zinsen und Lizenzgebühren, die ein in D ansässiger Stpfl in seiner schweizerischen BetrSt (auch Pers-Ges-BetrSt) erzielt, die Voraussetzungen der Art 11 Abs 3 und 12 Abs 3 DBA-CH oder für die nach Art 21 zu beurteilenden Drittstaaten-Eink die entspr Voraussetzungen nicht erfüllt, so bleibt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.6.1 Allgemeines

Tz. 1082 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Das Verhältnis der Regelungen zur BetrSt-Besteuerung zu anderen DBA-Vorschriften ergibt sich aus der Rspr (s Urt des BFH v 30.08.1995, FR 1996, 150, und s Urt v 24.08.2011, IStR 2011, 925 mit Anm Wassermeyer). Hierbei hatte der BFH zu entscheiden, inwieweit die Anwendung der Freistellungsmethode für BetrSt-Eink auch für andere Eink gilt, di...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.2.4.3.2 Der mögliche Gegenbeweis

Tz. 420 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der BFH lässt allerdings nach der sog Dokumentations-Rspr (s Beschl des BFH v 10.05.2011, I S 3/01 und s Urt des BFH v 17.10.2011, I R 103/00) einen Gegenbeweis zu. Hierbei muss iRe Beweislastumkehr der Stpfl die Ursachen darlegen. Dies setzt eine Ursachenforschung voraus. Die möglichen Beurteilungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersi...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.4.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002 (und ggf bis heute)

Tz. 788 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der BFH (s Urt des BFH v 29.11.2000, BStBl II 2002, 720, 318) hat in einem Fall der Patronatserklärung einer Konzernobergesellschaft entschieden, dass zumindest im Streitjahr, in dem § 1 Abs 4 AStG idF des StVergAbG nicht galt, eine Einkommenskorrektur mangels eigenständiger Geschäftsbeziehung nicht vorliegt, sofern eine nicht ausreichende E...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.5 Gestaltungsmissbrauch bei Auftragsverteilung auf verbundene Unternehmen, die jeweils unter zwölf Monate tätig sind

Tz. 1149 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Es stellt sich die Frage, inwieweit Aufteilungen der Tätigkeiten zur Vermeidung der BetrSt-Begr von der Fin-Verw akzeptiert werden. Beispiel: Der St-Ausländer Y ist Alleingesellschafter der Fa A (ausl Kap-Ges 1), die im Inl weder eine feste Geschäftseinrichtung noch einen ständigen Vertreter hat. Y hält außerdem alle Anteile an der inl B-Gmb...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4.4.2 Besteuerung der Personengesellschaft als Körperschaftsteuer-Subjekt

Tz. 1522 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Besteuert der ausl Staat hingegen die Gewinne der ausl Pers-Ges selbst (idR Besteuerung als KSt-Subjekt), können sich Probleme ergeben. Beispiel: Eine inl Kap-Ges beteiligt sich an einer ungarischen Ungarn erhebt auf die Gewinne eine KSt von 19 %. Auf den nach D transferiert...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.4.4.3 Behandlung nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben ("Auslagerungsmodell")

Tz. 480 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die Problematik soll anhand des folgenden Bsp erläutert werden: Beispiel: Eine ausl Gesellschaft erbringt unter anderem "Beratungsleistungen" für ihre inl SchwGes. Als Entgelt haben die beiden Gesellschaften Erstattung der Kosten zuz eines prozentualen Gewinnaufschlages vereinbart. Bei der ausl Gesellschaft sind ua Kosten angefallen, die unte...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.3 Zuordnung von Sonderbetriebsausgaben zu ausländischen Betriebsstätten einer inländischen Personengesellschaft

Tz. 1730 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nur bei Pers-Ges stellt sich hingegen die Frage der Zuordnung von Sonder-BA. Beispiel: An der M-KG sind die Kdst A GmbH und B-GmbH mit je 50 % beteiligt. Am 01.01.01 veräußert A seinen Anteil an den neu eintretenden Kdst C-GmbH. Der Kaufpreis beträgt 10 Mio EUR. C finanziert den Kaufpreis durch ein Bankdarlehen, für das im VZ 01 700 TEUR Zin...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.17 Internationale Rechtsgrundlagen – Vereinbarkeit mit OECD-Grundsätzen (Sperrwirkung des OECD-Musterabkommens) und Europatauglichkeit

Tz. 698 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Hinsichtlich der allgemeinen Frage der Europatauglichkeit von § 1 AStG s Tz 188ff und der sog Sperrwirkung des OECD-MA bzw DBA s Tz 80ff. In Ergänzung der allgemeinen Bedenken wird insbes von Seiten der Wirtschaft vorgebracht, dass die stliche Erfassung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdoppelungen zu Doppelbesteuerungen führe (s Haa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Vorschrift des § 7 KStG wurde iRd KStG 1977 v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) eingeführt. Hierbei wurde der bis dahin gültige § 5 Abs 1 KStG, welcher seinerseits ua auf die §§ 20, 22 und 23 des KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl I 1920, 393) zurückzuführen ist (hierzu s Suchanek, in H/H/R, § 7 KStG Rn 2) in den Abs 1 bis 3 des § 7 KStG fortgeführ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.1.1 Vorbemerkung

Tz. 1050 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Kö (und auch andere Stpfl) können – sei es als St-Inländer oder St-Ausländer – auf zwei vd Arten unternehmerisch außerhalb ihres Sitzstaates (Wohnsitzstaates) unternehmerisch tätig sein. Soweit als erste Möglichkeit die Gründung einer Tochter-Kap-Ges gewählt wird, so ist diese als eigenständiger Rechtsträger unmittelbar der Besteuerung im an...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.4 Dienstleistungsbetriebsstätten

Tz. 1127 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In der Praxis wird häufig die Steuerfreistellung für im Ausl erbrachte Dienstleistungen in Räumlichkeiten des dortigen Auftraggebers beantragt. Beispiel: Eine dt GmbH erbringt Unternehmensberatungsleitungen in einem tchechischen Unternehmen. Die GmbH darf die Räume unter Zahlung einer pauschalen Nutzungsvergütung mitbenutzen. Ein konkreter R...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.12.2.2.1 Stufe 1: Behandlung einer Gesamt-Verlagerung (Übertragung der Vertriebsfunktion auf eine andere Einheit)

Tz. 619 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 a) Inl Vertriebsgesellschaften Für inl Vertriebsgesellschaften gilt Folgendes: Eine vGA kommt regelmäßig in Betracht, wenn die Vertriebsgesellschaft in die vorzeitige unentgeltliche Auflösung eines seit Jahren bestehenden Vertragsverhältnisses einwilligt. Hierbei ist insbes zu prüfen, obmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.2.3.1 Rechtslage nach Art 7 OECD-MA aF

Tz. 103 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die zeitliche Anwendung der Gewinnabgrenzungsregelungen nach Art 7 Abs 1 OECD-MA aF (und damit den aus Sicht der Fin-Verw maßgebenden Verw-Grundsätzen v 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076) lässt sich folgt abgrenzen: VZ bis einschließlich 2012 und VZ ab 2012, wenn der Gegenbeweis nach § 1 Abs 5 S 8 AStG geführt werden kann. Dies dürfte vor allem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmölders, Der fehlende Einkommensbegriff, StuW 1960 Sp 75; Krollmann, Genehmigungspflicht bei abw Wj, DB 1961, 1115; Kalthoff, Einvernehmen des FA zur Wj-Umstellung, FR 1964, 479; – rh – Neugründung einer GmbH und Wahl eines abw Wj, GmbHR 1966, 170; Gonella, Kennt das KSt-Recht eine außerbetriebliche Sphäre bei Kap-Ges? DB 1967, 873; Parczyk, Zuordnung von Lebenssachverhalten u...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.11.2 Die nochmalige Rechtsprechungsentwicklung in der Rechtssache "Bevola" (back to the rules?)

Tz. 2130 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Völlig überraschend hat der EuGH in der (nicht D betreffenden) Entsch (s Urt des EuGH v 12.06.2018, C-650/16, BFH/NV 2018, 927) in der Rs Bevola und Jens W. Trock abw zur bisherigen Auslegung in der Rs Timac Agro entschieden. Allerdings ist zu sehen, dass hinsichtlich einer Besonderheit des dänischen St-Rechts, wonach Verluste nur dann abzu...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.5 Die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung

Tz. 1548 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw akzeptiert in den überarbeiten Verw-Grds Pers-Ges 2014 (s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I, 1258, Tz 2.21) grds die Rspr. Hieraus ergeben sich die nachfolgenden Konsequenzen:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.2 Verdeckte Einlage über die Grenze

Tz. 61 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Verdeckte Einlagen sind Zuwendungen des Gesellschafters an seine Kap-Ges, ohne dass dafür Gesellschaftsrechte gewährt werden. Das Rechtsinstitut der verdeckten Einlage, welches ebenfalls ges nicht geregelt ist, setzt nach der Rspr des BFH (im einzelnen hierzu s § 8 Abs 1 KStG Tz 90ff) voraus, dass es sich bei den Zuwendungen um unmittelbare o...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Änderung gemäß § 175 Abs. 2 Satz 2 AO (nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung)?

Rz. 306 [Autor/Stand] § 175 Abs. 2 Satz 2 AO (nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung) und Effektivitätsgrundsatz mangels Übergangsfrist. Gemäß § 175 Abs. 2 Satz 2 AO gilt die nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung nicht als rückwirkendes Ereignis. Diese Regelung wurde durch das EU-Richtlinien-Umsetzungsges...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.6.2 Europarechtswidrigkeit

Tz. 2019 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der EuGH hat grds eine Europarechtswidrigkeit (s Urt des EuGH v 06.12.2007, C – 298/05, Columbus Container Services BVBA & Co, DB 2008, 31) verneint. Diese Entsch ist allerdings zur alten Fassung des § 20 Abs 2 AStG ergangen, nach der die Switch-over-Klausel nur bei Eink mit Kap-Anlagecharakter gegolten hat. Die Fin-Verw vertritt die Auff, ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.10.2 OECD-Kompromiss – Nexus-Ansatz

Tz. 985a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" (http://dx.doi.org/10.1787/9789264258037-de) haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende stliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregel...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3.2.3 Die ersten Verständigungsverfahren

Tz. 1704 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die unterschiedliche Einstufung in beiden Staaten führt gegenüber der "normalen" Corporation bzw Dividenden einer Corporation zu einer stlichen Mehrbelastung von über 20 %. Daher wurden in den letzten Jahren vd Verständigungsverfahren eingeleitet. Die dt Fin-Verw nimmt daher folgende Beurteilung vor:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.5.1 Die Verlagerung von Beteiligungen

Tz. 1901 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Gerade bei den oa Gestaltungsmodellen (s Tz 1735ff) der Zwischen- bzw Vorschaltung von Pers-Ges ergibt sich als weitere Prüfungsebene die Prüfung der funktionalen Zuordnung insbes von Beteiligungen. Hierbei wird seit der UntStRef sowohl bei größeren als auch mittelständischen Familienunternehmen (Konzernspitze idR GmbH & Co KG) regelmäßig v...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.3.2 1. Schritt: Die Qualifikation einer ausländischen Gesellschaft auf Basis von Listen der Finanzverwaltung

Tz. 1505 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Als erstes Problem stellt sich in der Praxis häufig bereits die Einstufung einer für den Rechtsanwender "unbekannten" ausl Rechtsform dar. Beispiel: Die inl A-GmbH ist an der ungarischen X Közkereseti társaság beteiligt. Diese hat nach ungarischem Recht ein Fest-Kap von 50 000 Forint, mit dem sie haftet und GF, die die Gesellschaft vertreten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4.5 Die Wechselwirkung zwischen Qualifikation, Abkommensberechtigung und Zuweisung des Besteuerungsrechts

Tz. 1527 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei der stlichen Beurteilung ausl Pers-Ges ist streng zwischen den Besteuerungsebenen zu trennen. Während für die Besteuerung der Gesellschafter ausschl auf die inl Qualifikation abzustellen ist (s Typenvergleich, Tz 1505), schlägt die ausl Behandlung als KSt-Subjekt über die Ansässigkeitsregelungen der DBA und ggf auch die Zuweisungsnormen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.4.1 Einführung

Tz. 510 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Sowohl internationale Konzerne als auch mittelständische Unternehmen verlagern zunehmend betriebliche Funktionen wie Produktion, Forschung und Entwicklung auf verbundene Unternehmen in Niedriglohn- und Niedrig-St-Ländern. Die entspr Geschäftsvorfälle sind hierbei vielschichtig. Im Regelfall ist Ausgangspunkt die betriebswirtsch Feststellung,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
6 %-iger Zinssatz für Schuldzinsenhinzurechnung bei Überentnahmen ist verfassungsgemäß

Leitsatz Nicht abziehbare Schuldzinsen können nach § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG mit einem Zinssatz von 6 % der Überentnahmen (abzüglich der Unterentnahmen) angesetzt werden. Das Finanzgericht Düsseldorf stuft diesen Zinssatz in einem aktuellen Urteil als verfassungsgemäß ein. Nun muss der BFH entscheiden. Sachverhalt Der klagende Betrieb machte geltend, dass der typisierende Zinss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenrecht: Gegenstandswert bei Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

Der Gegenstandswert richtet sich im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften (§ 45 StBVV i. V. m. § 23 Abs. 1 RVG). Nach § 52 Abs. 1 GKG ist in Verfahren vor den FG der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Maßgeblich ist aber nicht die subjektive Bedeu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zeitpunkt der Dokumentation

Rn. 151 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Die Dokumentation muss grds. bereits im Zeitpunkt der Bildung der Sicherungsbeziehung (vgl. ebenso Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. 177; Haufe HGB-Komm. (2017), § 254, Rn. 47ff., 51), mithin spätestens beim Abschluss des Sicherungsinstruments (vgl. Göttgens/Prahl, WPg 1993, S. 503 (508)) bzw. im Falle eines bereits kontrahierten Finanzinstruments...mehr