Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.1 Allgemeines

Rz. 338 Zu den Wesensmerkmalen der ungewissen Verbindlichkeiten, für die Rückstellungen gebildet werden dürfen, gehört es, dass die Verbindlichkeiten Schuldcharakter aufweisen. Es muss sich also um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handeln; Verpflichtungen des Kaufmanns "gegen sich selbst" (etwa sein Privatvermögen) genügen nicht, da insoweit rechtliche Personeniden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.5 Ausweis von Verlusten nach dem Imparitätsprinzip

Rz. 158 Der Grundsatz der vorsichtigen Bilanzierung erfordert eine bedeutsame Abweichung vom Realisationsprinzip. Nach dem Realisationsprinzip wären auch Verluste erst auszuweisen, wenn sie durch ausreichende Konkretisierung eingetreten sind. Um dem Vorsichtsprinzip Rechnung zu tragen und die Ausschüttung nur vorläufiger, letztlich durch Verluste wieder aufgezehrter Gewinne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.4 Darlehensverträge

Rz. 127 Der Darlehensvertrag (§ 488 BGB) ist ein zeitbezogener Vertrag, nach dem der Darlehensgeber das Kapital auf Zeit überlassen muss, und der Darlehensnehmer dafür die vereinbarte Vergütung zu zahlen hat. Zu der Vergütung gehören neben den Zinsen etwaige Kreditgebühren, Disagien und Umschuldungsgebühren.[1] Gewinnrealisierung tritt ein, wenn der Darlehensgeber seine Leis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.2.2.1 Stichtagsinventur

Rz. 18 Bei der Stichtagsinventur erfolgt die körperliche Bestandsaufnahme am Stichtag. Da die Durchführung der Arbeiten genau am Bilanzstichtag bei größeren Unternehmen nicht durchführbar ist, kann die Bestandsaufnahme bis zu 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag erfolgen, in diesem Fall ist jedoch der Bestand zum Stichtag durch Zu- und Abrechnungen sowohl mengen- als auch wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.2 Gliederung des Umlaufvermögens

Rz. 216 Das Umlaufvermögen gliedert sich in Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere (des Umlaufvermögens) Zahlungsmittel. Die weitere Untergliederung der Vorräte in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen fertige Erzeugnisse, Waren geleistete Anzahlungen hat ihren Sinn in der unterschiedlichen Verkehrsfähigkeit der jeweilig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.6 Aufbewahrungsfristen

Rz. 31 Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsanweisungen, Organisationsunterlagen, Geschäftsbriefe, Buchungsbelege sowie sonstige Unterlagen sind entsprechend den handelsrechtlichen (§ 257 HGB) und steuerrechtlichen (§ 147 AO) Vorschriften aufzubewahren. Bedeutsam ist, dass steuerlich die Aufbewahrungsfrist nicht abläuft, soweit und solange die Unterlagen fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.3.2 Aktivische Steuerabgrenzung (§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB)

Rz. 166 Weist die Steuerbilanz für ein Wirtschaftsjahr einen höheren Gewinn aus als die Handelsbilanz, so können Kapitalgesellschaften in der Handelsbilanz als Bilanzierungshilfe einen Aktivposten in Höhe des durch den höheren Steuerbilanzgewinn verursachten Steuermehraufwands ausweisen, wenn und soweit sich der höhere Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.1 Die Gliederung der Aktivseite

Rz. 162 Auf der Aktivseite sind nach § 266 Abs. 2 HGB grundsätzlich auszuweisen: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten. Daneben können in der Handelsbilanz, z. T. auch in der Steuerbilanz, weitere Posten auszuweisen sein als Korrekturposten zum Eigenkapital oder als Bilanzierungshilfen, nämlich: ausstehende Einlagen[1], Aufwendungen für die Ingangsetzung und E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.1 Abgrenzung zum Anlagevermögen

Rz. 215 Der Begriff des Umlaufvermögens ist gesetzlich nicht bestimmt. Er lässt sich vom Anlagevermögen negativ abgrenzen als die Gegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die betriebswirtschaftliche Aussage, nach der zum Umlaufvermögen die zum Verbrauch, zur Weiterveräußerung und zum kurzfristigen Dienen bestimmten Gegenstände gehöre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.3 Bilanzierungshilfen

Rz. 164 Unter dem Begriff "Bilanzierungshilfe" versteht das Handelsrecht den Ansatz von Aktiv- (oder Passiv-)Posten, ohne dass ein Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) vorhanden ist oder die Voraussetzungen eines Rechnungsabgrenzungspostens vorliegen.[1] 5.1.3.1 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (§ 269 HGB a. F.) Rz. 165 Aufwendungen für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.1 Abgrenzung

Rz. 167 Als Anlagevermögen sind die Vermögensgegenstände (materielle Wirtschaftsgüter) auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[1] Der Begriff "dauernd" ist jedoch nicht als "immer" zu verstehen. Dauernd dem Betrieb zu dienen bestimmt sind danach Wirtschaftsgüter, deren Nutzen gerade im Halten bzw. in der Benutzung dieser Wirtschaftsgüter ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.2 Eigenkapital bei Einzelgewerbetreibenden

Rz. 268 Das HGB enthält für den Einzelkaufmann keine näheren Regelungen über den Kapitalausweis. Lediglich § 242 HGB bestimmt, dass der Kaufmann, und damit auch der Einzelgewerbetreibende, der Kaufmann ist, zum Ende des Geschäftsjahrs einen Abschluss aufzustellen hat, aus dem sich das Verhältnis der Vermögenswerte zu den Schulden ergibt. Die positive Differenz dieser beiden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.5 Rückstellung für Gewährleistung ohne rechtliche Verpflichtung

Rz. 457 Nach § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HGB und der Rspr.[1] sind auch Garantierückstellungen ohne Bestehen einer rechtlichen Verpflichtung zur Garantieleistung zu bilden, wenn der Kaufmann mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in den folgenden Jahren aus den Geschäften des abgelaufenen Jahres Garantieleistungen erbringen wird, denen er sich aufgrund einer wirtschaftlichen, sitt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.1 Schwebende Geschäfte

Rz. 484 Verbindlichkeiten aus Leistungsaustauschverträgen sind nicht auszuweisen, solange es sich um schwebende Geschäfte handelt. Deshalb hat der zahlungspflichtige Vertragspartner (z. B. der Käufer) seine Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag erst zu passivieren, wenn der Sachleistungspflichtige (z. B. der Verkäufer) seine Leistung (Lieferung) vollständig erbracht hat. Sol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3 Vorräte

Rz. 217 Die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens sind, wie die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, zum Verbrauch oder, wie die Erzeugnisse und Waren, zur Weiterveräußerung bestimmt. Die Zugehörigkeit zu dem einen oder anderen Bereich hängt von der Art der betrieblichen Tätigkeit ab. Das vom Sägewerk hergestellte Brett beispielsweise ist bei diesem Erzeugnis, beim Möbelherstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 219 Roh- und Hilfsstoffe sind Stoffe, die durch Be- oder Verarbeitung in die zu produzierende Ware eingehen, wobei der Rohstoff Haupt- und der Hilfsstoff Nebenbestandteil wird. Zu den Hilfsstoffen gehören u. a. auch Verpackungsmaterialien, soweit sie zur Verkehrsfähigkeit der Ware notwendig sind. Rz. 220 Betriebsstoffe sind die bei der Produktion zu verbrauchenden Stoffe,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.6 Bilanzvermerke, § 251 HGB

Rz. 511 Soweit sie (noch) nicht zu passivieren sind, sind die folgenden Eventualverpflichtungen (Rz. 493) – ungeachtet etwaiger Rückgriffsforderungen – in der Bilanz zu vermerken. Ein Bilanzvermerk ist das Anführen einer bezifferten Position, deren Wert nur nachrichtlich und nicht unter Einbeziehung in die Vermögensrechnung angegeben wird. Gesondert zu vermerken sind: Verbindl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.2 Technische Anlagen und Maschinen

Rz. 193 Die Bezeichnung "technische Anlagen und Maschinen" wird handelsrechtlich vornehmlich im Hinblick auf Fabrikationsbetriebe als "Kraft- und Arbeitsmaschinen" sowie als entsprechende Anlagen, d. h. als Zusammenfügung zu einer Sachgesamtheit verstanden (Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, § 266 Rz. 49). Der Bilanzposten ist aber nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.7 Euro-Umrechnungs-Rücklage, § 6d

Rz. 322 Ergibt sich aus der Umrechnung der Buchwerte von Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten (einschl. Rückstellungen) oder von sonstigen Wirtschaftsgütern (Aktivvermögen) in EUR nach dem unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs ein Gewinn, kann dieser in eine steuerfreie Rücklage eingestellt werden. Diese Rücklage ist aufzulösen, wenn das (aktive oder passive) Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.4 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Rz. 197 Durch diesen Bilanzposten werden Aufwendungen auf Sachanlagen erfasst, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht zu einem fertigen, bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgut geführt haben. Die Aufwendungen werden dadurch sachgerecht innerhalb des Anlagevermögens aktiviert. Rz. 198 Durch den Ausweis der getätigten Ausgaben auf selbst zu errichtende technische und maschinelle Anl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3.3 Fertige Erzeugnisse und Waren

Rz. 223 Neben den fertigen, d. h. versandbereiten, selbst hergestellten Erzeugnissen sind hier die Handelswaren zu erfassen.[1] Sind im Rahmen einer Gesamtlieferung am Bilanzstichtag Teillieferungen erfolgt, so ist nicht die gelieferte Ware, sondern eine Kaufpreisforderung zu bilanzieren, wenn die Teillieferung abgerechnet ist. Ist die Teillieferung nicht abgerechnet und erf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.1 Begriff der Beteiligung

Rz. 202 Beteiligungen sind gesellschaftsrechtliche Anteilsrechte an einem Unternehmen, die dem Betrieb des Bilanzierenden durch Herstellung einer dauernden Verbindung mit dem Beteiligungsunternehmen dienen sollen, und die deshalb in der Absicht gehalten werden, auf das andere Unternehmen einen über die Belange eines Kapitalanlegers hinausgehenden Einfluss auszuüben.[1] Ob di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.5 Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 240 Anteile an verbundenen Unternehmen sind zunächst gesondert aufzuführen, jedoch nur insoweit, als sie nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen sind, also soweit sie kurzfristig verwertet werden sollen (Veräußerung, Einziehung). Anteile, die ein Beteiligungsverhältnis i. S. v. § 271 Abs. 1 HGB begründen, sind nach der Definition dieser Vorschrift immer Anlagevermögen (" … ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.1 Gliederung der Finanzanlagen

Rz. 200 Unter den Finanzanlagen sind Beteiligungen, Ausleihungen und Wertpapiere des Anlagevermögens auszuweisen. Dabei sind diejenigen Werte, die an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen sowie an solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gesondert aufzuführen. Ausleihungen sind längerfristige (Darlehens-) Forderungen. Die früher im Gliederungsschema de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 206 Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften, die in Beteiligungsabsicht gehalten werden, sind als einheitliches Wirtschaftsgut zu bewerten und in der Bilanz auszuweisen. Erwirbt ein Stpfl., der eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen hält, weitere Anteilsrechte an diesem Unternehmen, so spricht eine Vermutung dafür, dass auch die neu erworbenen Anteilsrechte Teil de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.2 Saldierungsverbot

Rz. 496 Eine passivierungsfähige und passivierungspflichtige Verbindlichkeit ist in der Bilanz auch dann auszuweisen, wenn sie mit einem wertgleichen Aktivposten zusammenhängt. Eine Saldierung zwischen Aktivposten und Passivposten verstößt gegen den Grundsatz der Bilanzklarheit. Der entsprechende in § 246 Abs. 2 HGB formulierte Grundsatz ist Bestandteil der GoB (Rz. 28). Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.4 Bewertung der Verbindlichkeiten

Rz. 504 Für die Bewertung der Verbindlichkeiten verweist § 6 Abs. 1 Nr. 3 auf die sinngemäße Anwendung der für nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens geltenden Nr. 2 der Vorschrift. Verbindlichkeiten wären danach mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. mit dem höheren Teilwert anzusetzen. Da es Anschaffun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.6 Ungewissheit

Rz. 372 Rückstellungen dürfen nur für Verbindlichkeiten gebildet werden, die nach Grund, Höhe oder Grund und Höhe ungewiss sind. Die Ungewissheit kann auch darin liegen, dass die Verpflichtung auflösend oder aufschiebend bedingt ist und ungewiss ist, ob die Bedingung eintreten wird.[1] Ungewissheit bedeutet, dass für den Kaufmann keine Sicherheit hinsichtlich Grund und/oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3.4 Geleistete Anzahlungen

Rz. 224 Unter dieser Bilanzposition sind Anzahlungen auf die unter B I zu erfassenden Gegenstände des Umlaufvermögens auszuweisen, insbesondere also auf Vorräte und (Handels-)Waren. Solange innerhalb eines Leistungsaustauschvertrags von keiner Seite vorgeleistet ist, sind weder Forderungen noch Verpflichtungen auszuweisen, weil bzw. solange sie gleichwertig sind (Rz. 79ff.). ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.1 Bedeutung der Passivpositionen

Rz. 266 Während die Aktivseite der Bilanz die im Unternehmen eingesetzten Vermögenswerte enthält und damit ausweist, wie die im Unternehmen eingesetzten Mittel verwendet werden, zeigt die Passivseite mit der Darstellung des Eigen- und Fremdkapitals die Herkunft der im Unternehmen eingesetzten Mittel. Die Positionen auf der Passivseite werden unterschieden in Eigenkapital, d. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.3.1 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (§ 269 HGB a. F.)

Rz. 165 Aufwendungen für die Ingangsetzung oder die Erweiterung des Geschäftsbetriebs konnten nach § 269 HGB a. F. als "Bilanzierungshilfe" in der Handelsbilanz aktiviert werden (Abschreibung nach § 282 HGB a. F. in den folgenden Wirtschaftsjahren mit mindestens jeweils einem Viertel). Die Vorschrift galt nur für Kapitalgesellschaften, andere Bilanzierende durften eine solch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.5 Aktive Ausgleichsposten

Rz. 265a Eine im Wesentlichen nur in der Steuerbilanz anzusetzende Position sind die aktiven Ausgleichsposten. Diese Posten entstehen, wenn eine Lücke im Bilanzsteuerrecht zu sachlich nicht zu rechtfertigenden Gewinnauswirkungen führt. Der BFH[1] leitet die Berechtigung solcher Ausgleichsposten aus § 265 Abs. 5 S. 2 HGB ab, wonach der Bilanz neue Posten hinzugefügt werden dü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 267 Das Eigenkapital kann in verschiedenen Bilanzpositionen ausgewiesen werden, z. B. bei Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 3 HGB als gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. I. d. R. werden alle Eigenkapitalpositionen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und stellen damit das i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.12.1 Allgemeines

Rz. 142 Wechselkurssicherung wird regelmäßig durch Termingeschäfte betrieben. Dabei wird, wenn eine Fremdwährungsforderung besteht, der entsprechende Devisenbetrag zum Fälligkeitstag der Forderung verkauft. Wenn eine Fremdwährungsverbindlichkeit besteht, wird der entsprechende Devisenbetrag zum Fälligkeitstag gekauft. Das Wechselkursrisiko für die Zeit bis zur Fälligkeit wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 183 Das Gliederungsschema des § 266 HGB ermöglicht unter dem Gliederungspunkt A II 1 den zusammengefassten Ausweis des gesamten Grundvermögens i. w. S. Dadurch sollen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Kategorien (etwa: bebaut, unbebaut) vermieden werden. Gleichwohl wird es empfehlenswert sein, den Bilanzausweis des Grundvermögens weiter zu untergliedern u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.4 Eventualverbindlichkeiten

Rz. 493 Eventualverbindlichkeiten sind Verpflichtungen, für die vorrangig ein anderer in Anspruch genommen werden kann oder die zusätzlich zu inhaltsgleichen Verpflichtungen aus einer anderen Rechtsgrundlage treten wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Haftungsübernahmen, Gewährleistungs- und Garantieverträgen, Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, soweit sie nicht mit der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.8 Ausbeuteverträge

Rz. 130 Ausbeuteverträge sind Verträge, durch die der Berechtigte von dem Grundstückseigentümer das Recht erhält, aus einem Grundstück Bodenbestandteile (z. B. Torf, Steine, Kohle, Sand, Kies, Kalk, Lehm, Wasser) zu entnehmen. Diese Verträge können Kauf- oder Pachtverträge sein. Kaufverträge liegen nur vor, wenn der Grundstückseigentümer selbst die Bodenbestandteile abbaut u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.4 Geleistete Anzahlungen

Rz. 181 Das Gliederungsschema des § 266 HGB sieht – wie auch bei anderen Gliederungspunkten – den gesonderten Ausweis von geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände vor, also von Vorauszahlungen auf noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen der in diesem Gliederungsteil genannten Aktiva. Voraussetzung für den Ansatz von Anzahlungen ist, dass das zu erwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.5 Rücklage für Zuschüsse, R 6.5 Abs. 4 EStR

Rz. 320 Werden dem Stpfl. zur Beschaffung von Anlagegütern Zuschüsse gewährt, hat er nach R 6.5 Abs. 1 EStR die Wahl, ob er die Zuschüsse als steuerpflichtige Betriebseinnahmen ansetzen oder erfolgsneutral durch Verminderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit der Folge der in Zukunft geminderten Abschreibungen behandeln will (vgl. § 4 Rz. 460 "Zuschüsse"). Werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.6 Übergang von Rückstellung zur Verbindlichkeit

Rz. 510 Treten die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer drohenden Verpflichtung als Verbindlichkeit ein, nachdem zunächst wegen Ungewissheit bezüglich des Grunds oder der Höhe der Verpflichtung eine Rückstellung gebildet war, so ist der Ausweis der Verbindlichkeit weder dem Grunde noch der Höhe nach an den bisherigen Bilanzansatz der Rückstellung gebunden. Dies ist, wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.6 Rücklage bei Stilllegung von Steinkohlebergwerken

Rz. 321 Nach § 3 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Stilllegung von Steinkohlebergwerken v. 11.4.1967[1] können Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in eine gewinnmindernde Rücklage eingestellt werden, wenn die Veräußerung in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Stilllegung eines Steinkohlebergwerks erfolgt. Diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.4 Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 192 Unter dieser Bilanzposition sind alle Bauten auszuweisen, die auf fremdem Grund und Boden errichtet worden sind. Ohne Bedeutung ist, ob das Gebäude wesentlicher Bestandteil[1] oder nur Scheinbestandteil[2] des Grundstücks geworden ist, solange der Bilanzierende wirtschaftlicher Eigentümer des Bauwerks ist. Unter dieser Position ist ein Gebäude auf fremdem Grund und B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.13 Umsatzprämien

Rz. 146 Nach BFH v. 9.2.1978, IV R 201/74, BStBl II 1978, 370; BFH v. 12.4.1984, IV R 112/81, BStBl II 1984, 554; ist ein Anspruch auf Warenrückvergütung gegen eine Genossenschaft bereits mit Ablauf des maßgebenden Wirtschaftsjahrs zu aktivieren, wenn die Satzung der Genossenschaft einen Anspruch auf die Warenrückvergütung gewährt. Daher hat der Stpfl. Umsatzprämien, auf die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.9 Rücklage für den Umwandlungsfolgegewinn, § 6 UmwStG

Rz. 324 Vereinigen sich durch die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person Forderungen und Schulden, so erlöschen diese (Konfusion). Hierdurch kann ein Umwandlungsgewinn entstehen, wenn die Verbindlichkeit höher bewertet war als die (abgewertete) Forderung oder die Forderung (noch) nicht aktiviert war (Umwandlungsfolgegewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.3 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rz. 195 Unter dieser Bezeichnung ist die gesamte übrige Ausrüstung der internen Unternehmensverwaltung (Geschäftsausstattung) sowie die des eigentlichen Geschäftsbetriebs (Produktion, Handel, Dienstleistung etc.) auszuweisen, soweit sie dem Unternehmenszweck nur mittelbar dient. Rz. 196 Ein Bestand gleichartiger Gegenstände, wie Werkzeuge oder Lagerregale, können gem. § 40 Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.6 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Rz. 241 Neben dem Bestand an barem Geld und den als besonders gesichert anerkannten Bundesbank- und Postgiroguthaben sind getrennt hiervon die Guthaben bei Kreditinstituten auszuweisen. Außerdem sind die hereingenommenen und noch nicht begebenen Schecks aufzuführen. Nicht auf EUR lautende Beträge sind mit dem Kurs der Hereinnahme, Sorten im Kassenbestand mit dem Kurs des Bila...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.1 Passivierungspflicht

Rz. 495 Für passivierungsfähige Verbindlichkeiten besteht handelsrechtlich und steuerrechtlich uneingeschränkte Passivierungspflicht.[1] Ein Passivierungswahlrecht steht dem Stpfl. nicht zu. Nach § 246 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss "sämtliche" Schulden auszuweisen. Auch die GoB erfordern eine vollständige Erfassung des (aktiven und) passiven Vermögens; das Vollständigke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.2.2.3 Vor- und nachverlegte Stichtagsinventur

Rz. 20 § 241 Abs. 3 HGB sieht als weiteres vereinfachtes Inventurverfahren die vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur vor. Bei diesem Verfahren erfolgt die Inventur zu einem vom Bilanzstichtag abweichenden Stichtag, der aber höchstens drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Bilanzstichtag liegen darf. Der durch die Inventur ermittelte Bestand wird dann wertmäßig, nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.2 Für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag

Rz. 248 Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Ertrag oder Aufwand eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag betrifft. Der Grund für diese Beschränkung liegt einerseits in der Befolgung des Gewinnrealisierungsprinzips: Eine Einnahme soll erst dann zum Ertrag werden, wenn die hierfür geschuldete Gegenleistung erbracht ist. Andererseits entspricht die Beschränkung aber auch dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.2 Gewinnausweis nach dem Realisationsprinzip bei schwebenden Verträgen

Rz. 79 Ein schwebender Vertrag liegt vor, wenn bei einem zweiseitig verpflichtenden Vertrag, der auf einen gegenseitigen Leistungsaustausch gerichtet ist, der zur Sach- oder Dienstleistung Verpflichtete noch nicht vollständig erfüllt hat. Sind beide Vertragsparteien zu einer Sach- oder Dienstleistung verpflichtet (Tausch oder tauschähnlicher Vertrag), handelt es sich um eine...mehr