Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.2 Miet- und Pachtverhältnisse

Rz. 119 Miet- und Pachtverhältnisse[1] werden grundsätzlich nicht bilanziert, da es sich um schwebende Verträge handelt (vgl. Rz. 79ff., 118; BFH v. 17.2.1998, VIII R 28/95, BStBl II 1998, 505, BFH/NV 1998, 1407). Der Mieter bzw. Pächter wird grundsätzlich nicht wirtschaftlicher Eigentümer des gemieteten bzw. gepachteten Anlagevermögens, er darf die Gegenstände daher nicht ak...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.5 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rz. 362 Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten kann nur gebildet werden, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine Inanspruchnahme erfolgt und ein vorsichtiger Kaufmann dafür Vorsorge treffen wird.[1] Durch das Erfordernis der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme unterscheidet sich die Passivierung einer Rückstellung von der einer Verbin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.3 Lizenzverträge

Rz. 126 Ein Lizenzvertrag ist ein Vertrag, durch den der Inhaber gewerblicher Schutzrechte oder ähnlicher Rechte (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Warenzeichen, Urheberrechte) oder von ungeschützten Verfahren und Erfindungen (Know- how) dem Lizenznehmer die Benutzung gewährt. Der Lizenzvertrag als Dauerrechtsverhältnis ist grundsätzlich ein schwebender Vertrag, der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.4 Europäische Aspekte des Bilanzrechts

Rz. 33 Das Bilanzrecht in den §§ 238ff. HGB ist wesentlich durch die Bilanzrichtlinie (4. EG-Richtlinie) v. 25.7.1978, 78/660/EWG (AblEG L 222/11) beeinflusst. Die 4. Richtlinie gilt für die Rechnungslegung der AG, KGaA und der GmbH. Durch die 11. Richtlinie v. 21.12.1989[1] wurde die Geltung auf Zweigniederlassungen, durch Richtlinie 86/635/EWG v. 8.12.1986 sowie Richtlinie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.1 Begriff der Steuerbilanz

Rz. 35 Eine Steuerbilanz i. S . einer eigenständigen Bilanz gibt es nicht. Nach § 60 Abs. 2 EStDV ist Grundlage der Besteuerung grundsätzlich die Bilanz, die aus der (ordnungsmäßigen) Buchführung abgeleitet ist, und damit die Handelsbilanz. Lediglich für die Fälle, in denen die Handelsbilanz Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen (w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.3 Auswirkungen der Rechnungsabgrenzung

Rz. 255 Verallgemeinernd kann man somit sagen, dass RAP nur bei Miet- und Pachtverhältnissen sowie bei Darlehensverträgen und ähnlichen Verträgen, die eine nach Zeiteinheiten zu bemessende Berechtigung gewähren, denkbar sind (Versicherungsverträge, Zeithonorare etc.). Aber nicht nur für privatrechtliche Rechtsverhältnisse, auch für öffentlich-rechtliche Berechtigungen, die z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 226 Die Bilanzposition betrifft Forderungen aus Umsatzgeschäften, die innerhalb des eigentlichen Unternehmenszwecks liegen. Forderungen aus Hilfsgeschäften, wie etwa aus der Verwertung von Anlagevermögen, werden üblicherweise nicht hier, sondern als sonstige Vermögensgegenstände erfasst. Rz. 227 Mit Einbuchung einer Forderung aus Lieferung oder Leistung tritt regelmäßig G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.4 Rückstellung für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung und Abraumbeseitigung

Rz. 453 § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB enthält eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Aufwandsrückstellungen, d. h. Rückstellungen ohne Schuldcharakter, grundsätzlich nicht gebildet werden dürfen. § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB enthält eine Passivierungspflicht für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.2.2 Betriebliche Veranlassung bei Finanzierungsverbindlichkeiten

Rz. 474 Verbindlichkeiten aufgrund einer Kreditaufnahme sind betrieblich veranlasst, wenn mit den aufgenommenen Geldmitteln betrieblich veranlasste Aufwendungen getätigt werden (BFH v. 4.7.1990, GrS 2–3/88, BStBl II 1990, 817; § 4 Rz. 110ff.). Maßgeblich ist der tatsächliche Verwendungszweck. Die Darlehensvaluta muss also z. B. für Tilgungen betrieblicher Schulden oder Ansch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.10 Treuhandgeschäfte

Rz. 138 Treuhandschaft ist ein Rechtsverhältnis, bei dem dem Treuhänder von dem Treugeber ein Recht (Eigentum, Forderung usw.) in der Weise übertragen wird, dass der Treuhänder im Außenverhältnis uneingeschränkt Berechtigter des Rechts ist und darüber in eigenem Namen verfügen kann (Vollrechtsübertragung). Im Innenverhältnis ist der Treuhänder aber dem Treugeber gegenüber ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.2 Beteiligungen an Personengesellschaften sowie stille Gesellschaft

Rz. 204 Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sind handelsrechtlich als eigener Vermögensgegenstand zu bilanzieren. Die Bilanzierung und Bewertung dieses Vermögensgegenstands folgt daher der Anschaffungskostenmethode. Dabei wird der Vermögensgegenstand "Beteiligung" mit den Anschaffungskosten bewertet. Gewinnauswirkungen in der Bilanz des Gesellschafters ergeben sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 276 § 272 Abs. 1 S. 1 HGB definiert das "gezeichnete Kapital" als das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Gezeichnetes Kapital ist bei der AG das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital. Das gezeichnete Kapital wurde vor den Neuregelungen durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] regelmäßig in seinem vollen Zeichnungsbetrag auf der Passivseite ohne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.5 Insbesondere: Abzinsungspflicht

Rz. 505 Durch die Neufassung von § 6 Abs. 1 Nr. 3 durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] sind Verbindlichkeiten grundsätzlich abzuzinsen. Vgl. hierzu Schulze-Osterloh, BB 2003, 351. Ausgenommen sind Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten am Bilanzstichtag verzinsliche Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Anzahlungen oder Vorausleistungen. Abz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.3 Aufschiebend und auflösend bedingte Verbindlichkeiten

Rz. 488 Eine Verbindlichkeit ist aufschiebend bedingt, wenn die rechtliche Wirksamkeit der Verpflichtung vom Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt. Aufschiebend bedingte Verbindlichkeiten sind rechtlich erzwingbar, wenn die Bedingung eingetreten ist. Von diesem Zeitpunkt an sind sie als Verbindlichkeit anzusetzen.[1] Vor Eintritt der Bedingung kommt allenfalls die Pa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.6 Kommissionsgeschäft

Rz. 114 Der Kommissionär hat den Anspruch auf die Kommission zu aktivieren und damit den Gewinn aus dem Geschäft zu realisieren, wenn er seine Hauptpflichten aus dem Kommissionsvertrag erfüllt, insbesondere also das übernommene Geschäft ausgeführt hat.[1] Zum gleichen Zeitpunkt hat der Kommittent die entsprechende Verbindlichkeit zu passivieren. Die von dem Kommissionär gekau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.3 Schuldcharakter bei rechtlich noch nicht entstandenen Verbindlichkeiten ("wirtschaftliche Last")

Rz. 346 Die Bildung von Rückstellungen kann auch geboten sein, wenn am Bilanzstichtag noch keine unbedingte Verpflichtung besteht, etwa weil der rechtliche Entstehungsgrund der Verpflichtung erst in der Zukunft liegt, weil die Verbindlichkeit zwar schon entstanden ist, der Kaufmann sich ihr aber noch entziehen kann, oder weil zwar eine Verbindlichkeit rechtlich nicht entsteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.2.2.4 Stichprobeninventur

Rz. 21 Nach § 241 Abs. 1 HGB kann die Inventur auch anhand von Stichproben erfolgen. Dabei werden Art, Menge und Wert mithilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden aufgrund von Stichproben ermittelt. Voraussetzung ist, dass das gewählte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entspricht; der Aussagewert eines so aufgestellten Inventars muss dem aufg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.4 Fehlender Schuldcharakter

Rz. 349 Soweit die Rückstellung keinen Schuldcharakter aufweist, handelt es sich um eine Aufwandsrückstellung (Rz. 453ff.); sie repräsentiert, ebenso wie die Verbindlichkeitsrückstellungen, einen künftigen Aufwand, es besteht aber keine irgendwie geartete (rechtliche oder wirtschaftliche) Verpflichtung des Unternehmers gegenüber einem Dritten. Es handelt sich i. d. R. um ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.4 Ausleihungen

Rz. 213 Der Begriff "Ausleihungen" ist außerhalb des HGB nicht gebräuchlich. Er bezeichnet langfristige Darlehen, die als Finanz-(Geld-)Anlagegeschäfte anzusehen sind. Forderungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gehören nicht hierher, auch wenn sie eine längere Laufzeit haben. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Bete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.2.2.2 Permanente Inventur

Rz. 19 Die permanente Inventur ist in § 241 Abs. 2 HGB als Inventurvereinfachungsverfahren zugelassen. Bei ihr erfolgt keine körperliche Bestandsaufnahme auf den Bilanzstichtag oder einen einzigen anderen Stichtag, die körperliche Bestandsaufnahme wird vielmehr über das ganze Jahr verteilt. Die permanente Inventur hat folgende Voraussetzungen: Jeder Vermögensgegenstand muss i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.1 Begriff der Drohverlustrückstellung

Rz. 442 Nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB sind auch Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Zur bilanziellen Behandlung der schwebenden Geschäfte vgl. Rz. 79. Leistung und Gegenleistung, die in synallagmatischer Beziehung zueinander stehen, sind danach nicht zu erfassen, solange für sie die Vermutung der gegenseitigen Ausgewogenheit gilt. Der Grun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.3 Abgrenzung zur Verbindlichkeitsrückstellung

Rz. 449 Der steuerliche Ausschluss der Drohverlustrückstellung führt zu der Notwendigkeit, Drohverlustrückstellungen von Verbindlichkeiten und Verbindlichkeitsrückstellungen, die im Rahmen von schwebenden Geschäften anfallen können, abzugrenzen.[1] Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellung unterscheiden sich nicht danach, ob der Rückstellungsbedarf aus einem schwebenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.4 Einwirkungen des EU-Bilanzrechts auf das Bilanzsteuerrecht

Rz. 64 Das Steuerrecht, und damit auch das Bilanzsteuerrecht, fällt nicht in den Harmonisierungsauftrag der EG. Die Bilanzrichtlinie (Rz. 33) ist daher nicht darauf gerichtet, durch Harmonisierung des Bilanzsteuerrechts die Besteuerungsgrundlagen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu bestimmen. Andererseits ist es den Mitgliedstaaten nicht verboten, für die Bestimmung der steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3 Aktive und passive Rechnungsabgrenzung i. e. S. (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 und 2)

Rz. 246 Passive Rechnungsabgrenzung: Der Ertrag einer im alten Jahr vereinnahmten Zahlung wird durch einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten in der Schlussbilanz des alten Jahrs neutralisiert und dadurch auf das neue Wirtschaftsjahr übertragen. Voraussetzung ist, dass der Kaufmann die Leistung, für die er die Zahlung erhalten hat, noch zu erbringen hat; nur dann ist die er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.1.2 Erzwingbarkeit

Rz. 466 Verbindlichkeiten können auf Vertrag, Gesetz oder faktischen Gegebenheiten beruhen. Für ihre bilanzielle Behandlung und Erfassung kommt es nicht auf die Art des Verpflichtungsgrunds an, sondern auf das Maß ihrer Erzwingbarkeit. Ist die Erfüllung einer Verbindlichkeit rechtlich erzwingbar, so ist sie grundsätzlich mit ihrer Entstehung bzw. wirtschaftlichen Verursachun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.12.3 Swapgeschäfte

Rz. 145 Entsprechende Grundsätze gelten für Swapgeschäfte. Bei einem Zinsswap ("interest rate swap") werden unterschiedliche Zinskonditionen für jeweils identische Nominalbeträge ausgetauscht. Praxis-Beispiel Unternehmen A hat eine festverzinsliche Verbindlichkeit über 100 Mio. EUR, Unternehmen B eine variabel verzinsliche Verbindlichkeit über den gleichen Betrag. Will A eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.1.1 Begriff der Verbindlichkeit

Rz. 459 Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Verbindlichkeiten" gibt es nicht; der Begriffsinhalt lässt sich aber aus dem Zusammenhang mehrerer Gesetzesstellen ermitteln. Nach § 247 Abs. 1 HGB sind auf der Passivseite neben dem Eigenkapital und den Rechnungsabgrenzungsposten "die Schulden" auszuweisen. Darunter fallen nach dem Bilanzschema des § 266 Abs. 3 HGB Verbindlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.2.3 Betriebliche Veranlassung bei Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 476 Die oben dargestellten Grundsätze gelten für die Steuerbilanz von Personengesellschaften im Wesentlichen unverändert (zur Finanzierung von Entnahmen bei Mitunternehmerschaften gilt ebenfalls § 4 Abs. 4a). Über die betriebliche Veranlassung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft und der Gesellschafter (Zugehörigkeit zum Sonderbetriebsvermögen) entscheidet die tatsächl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.1.3 Abgrenzung zur Rückstellung (Gewissheit)

Rz. 469 Als Verbindlichkeit auszuweisen ist eine Leistungsverpflichtung, wenn sie sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach feststeht, d. h. vom Verpflichteten in der geltend gemachten Höhe anerkannt ist. Ist die Verpflichtung dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewiss, so kann lediglich eine Rückstellung gebildet werden. Der Unterschied zwischen Verbindlichkeit und Rückstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.2.1 Allgemeines

Rz. 472 Verbindlichkeiten sind zu passivieren, wenn sie zum Betriebsvermögen gehören. Ob eine Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen gehört, ist grundsätzlich nach den gleichen Grundsätzen zu entscheiden, die bei der Abgrenzung des aktiven Betriebsvermögens vom Privatvermögen gelten, vgl. § 4 Rz. 18ff. Verbindlichkeiten gehören zum Betriebsvermögen, wenn der Entstehungsgrund de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.3 Werkverträge

Rz. 102 Auch bei Werkverträgen (§ 631 BGB) hat der Gewinnausweis zu erfolgen, wenn der Unternehmer seinerseits den Werkvertrag erfüllt, also seinerseits alles zur Erfüllung des Vertrags Erforderliche getan hat. Dazu ist grundsätzlich die Herstellung des Werks (d. h. die Herstellung oder Veränderung einer Sache, wie Bauausführungen, Anlagenbau, Reparatur, oder die Erreichung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.2.1 Inventurgrundsätze

Rz. 15 Eine ordnungsmäßige Buchführung und Bilanzierung setzen eine ordnungsmäßige Inventur voraus.[1] Nach § 240 Abs. 1 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und danach für den Schluss jedes Geschäftsjahrs seine Grundstücke, Forderungen und Schulden, den Betrag des Bargelds sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und zu bewerten (Inve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.5 Verträge über Dienstleistungen

Rz. 111 Bilanzierende Dienstleistende (Freiberufler, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte) haben den Gewinn aus einem Dienstleistungsvertrag ebenso wie Gewerbetreibende durch Aktivierung des Honoraranspruchs auszuweisen, wenn sich dieser Anspruch zu einem bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgut konkretisiert hat. Das ist der Fall, wenn der Freiberufler seinerseits die Leistung ausgeführt,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.8 Rücklage für die Auflösung von Bilanzpositionen

Rz. 323 Das Institut des Sonderpostens mit Rücklageanteil wird regelmäßig als technisches Mittel genutzt, um die Gewinne aus der Auflösung von Bilanzpositionen aufgrund von Gesetzesänderungen über einen bestimmten Zeitraum zu verteilen. Das ist etwa der Fall bei der Änderung der gesetzlichen Regelung für die Bewertung von Rückstellungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a i. d. F. des Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.1 Allgemeines

Rz. 118 Obligatorische Nutzungsrechte (Miete, Pacht, Leihe, Darlehen, Lizenzen usw.) sind grundsätzlich selbstständige Wirtschaftsgüter und daher dem Grundsatz nach bilanzierungsfähig.[1] Allerdings beruhen diese Nutzungsrechte regelmäßig auf schuldrechtlichen Verträgen und begründen Dauerschuldverhältnisse (z. B. Miete, Pacht). Für diese gilt der Grundsatz der Nichtbilanzie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 230 Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind jeweils gesondert auszuweisen. Zu den Begriffen vgl. Rz. 202. Die besondere Ausweispflicht trifft sowohl die Obergesellschaft, die die Beteiligung hält, als auch die Untergesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Letzteres jedenfalls dann, wenn dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.1 Kaufverträge

Rz. 88 Ist der zur Gewinnrealisierung führende Umsatzakt ein Kaufvertrag[1], so hat der Verkäufer die Forderung auf die Gegenleistung mit der Folge der Gewinnverwirklichung zu bilanzieren, wenn er das seinerseits zur Erfüllung des Vertrags Erforderliche getan hat.[2] Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Eigentum an der veräußerten Sache auf den Käufer übergegangen ist; auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.3 Wirtschaftliche Belastung

Rz. 478 Die wirtschaftliche Belastung besteht regelmäßig, wenn die Verbindlichkeit rechtlich entstanden und gerichtlich erzwingbar ist.[1] In diesem Fall ist die Einforderung der geschuldeten Leistung zu erwarten. Die Möglichkeit der damit verbundenen Vermögensminderung im Zusammenspiel mit der rechtlichen Erzwingbarkeit genügt, um die wirtschaftliche Belastung zu bejahen. E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.4 Handelsvertreter- und Maklerverträge

Rz. 104 Der Handelsvertreter hat seinen Provisionsanspruch für das vermittelte Geschäft zu aktivieren und damit den Gewinn der Vermittlungstätigkeit auszuweisen, wenn sich seine Chance, dass die Vermittlungstätigkeit zu einer Provision führt, so konkretisiert hat, dass eine sichere Rechtsposition, ein Wirtschaftsgut, vorliegt. Der Provisionsanspruch hängt regelmäßig mit dem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rz. 173 Konzessionen sind öffentlich-rechtliche Befugnisse zur Ausübung einer Tätigkeit, die dem Staat vorbehalten ist (echte Konzessionen, insbesondere im Monopolbereich) oder für die der Staat meist zu Überwachungszwecken ein Verleihungsrecht besitzt (Güterfernverkehr, Omnibuslinien, Versorgungsunternehmen). Darüber hinaus werden als "Konzessionen" auch einfache gewerberec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Verwaltung in R 6.6 Abs. 4 EStR, haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiches Wirtschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.3 Abschlag wegen des "Gesetzes der großen Zahl"

Rz. 387 Liegen der Rückstellung eine größere Zahl von Fällen zugrunde, stellt sich die Frage, ob die Rückstellung allein deshalb zu vermindern ist, weil nach der statistischen Wahrscheinlichkeit sich das durch die Rückstellung berücksichtigte Risiko nicht in allen Fällen verwirklichen wird (Abschlag wegen des "Gesetzes der großen Zahl"); vgl. Neuberger, BB 1985, 767, 772; Ke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.2 Schuldcharakter bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen

Rz. 341 Die Verpflichtung, und damit der Schuldcharakter, der zur Bildung der Rückstellung führt, braucht nicht im Zivilrecht (Gesetz oder Vertrag) begründet zu sein, es kann sich auch um eine öffentlich-rechtliche Pflicht handeln. "Verpflichtung" ist i. S. der Definition des § 241 BGB zu verstehen, d. h. die Pflicht des Schuldners, an den Gläubiger eine Leistung zu erbringe...mehr

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Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben; kein Abzug von gesellschaftsvertraglich veranlasster Übernahme von Gewerbesteuer

Leitsatz 1. Veräußerungskosten i.S. des § 16 Abs. 2 EStG sind Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG, die durch den Veräußerungsvorgang veranlasst sind. 2. § 4 Abs. 5b EStG steht dem Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nur bei dem Schuldner der Gewerbesteuer entgegen, nicht auch bei demjenigen, der sich vertraglich zur Übernahme der Gewerbesteuerbelastung verpflich...mehr

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Vorgefertigtes Konzept als Voraussetzung für ein Steuerstundungsmodell

Leitsatz Ein vorgefertigtes Konzept im Sinne des § 15b EStG ist anzunehmen, wenn der Investor die Geschäftsidee und die Vertragsentwürfe übernommen und im Ergebnis nur Beträge eingesetzt hat. Sachverhalt Durch den Erwerb zu 100 % fremdfinanzierter, festverzinslicher Wertpapiere in Höhe von Mio. € sollte im ersten Jahr ein Verlust infolge eines Disagio und vorausgezahlter Darl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auflösung einer § 6b-Rücklage erfolgt bei der übertragenden Kapitalgesellschaft

Leitsatz Muss eine nach § 6b Abs. 3 EStG gebildete Rücklage wegen Ablauf der Investitionsfrist aufgelöst werden, ist - bei einer zeitgleichen Verschmelzung - die daraus resultierende Gewinnerhöhung noch bei der übertragenden Kapitalgesellschaft zu erfassen. Sachverhalt Die D-AG wurde zum 31.12.2012 unter Buchwertfortführung auf die A-AG verschmolzen. In der Bilanz der D-AG wa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 206 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung von § 3 c Abs. 2 EStG. Der durch das JStG 2008 angefügte § 10 Abs. 2 Satz 4 bestimmt, dass § 3 c Abs. 2 EStG entsprechend gilt. Nach der Gesetzesbegründung soll dadurch lediglich klargestellt werden, dass "– systematisch zutreffend – für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Beteiligung stehen, die zu einer Hinzurechnung fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Keine Anwendung von §§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a, 32d EStG und § 8b Abs. 1 KStG (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 201 [Autor/Stand] § 10 Abs. 2 Satz 3 ist ungenau formuliert. Die Nichtanwendung von § 3 Nr. 40 Buchst. d und § 32 d EStG sowie § 8 b Abs. 1 KStG auf den „HZB” ist wiederum ungenau. Gemeint ist vielmehr ebenso wie in § 10 Abs. 2 Satz 1 der "anzusetzende HZB" (zum Unterschied wird auf die Kommentierung in Anm. 141 verwiesen). Rz. 202 [Autor/Stand] § 10 Abs. 2 Satz 3 ist sys...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.32 Ermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG

10.32.1 Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Einkünfte nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG sind durch eine für alle Inlandsbeteiligte maßgebende „Hinzurechnungsbilanz” zu ermitteln. Ihr ist das gesamte Vermögen der ausländischen Gesellschaft zugrunde zu legen, auch wenn nicht alle Anteile oder Stimmrechte Inländer zuzurechnen sind. Die Hinzurechnungsbilanz kann nach Maßga...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.2 Ermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG

10.3.2.1 Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG sind durch eine für alle Inlandsbeteiligten maßgebende „Hinzurechnungsbilanz” zu ermitteln. Ihr ist das gesamte Vermögen der ausländischen Gesellschaft zugrunde zu legen, auch wenn nicht alle Anteile oder Stimmrechte Inländern zuzurechnen sind. Die Hinzurechnungsbilanz kann nach Maßg...mehr