Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Ermittlung des Einkommens bei nicht nach dem HGB buchführungspflichtigen Körperschaften

Tz. 17 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 KStPfl, die nicht nach den Vorschriften des HGB zur Buchführung verpflichtet sind, konnten Bezieher sämtlicher Einkünfte iSd § 2 Abs 1 EStG sein. Das müsste uE – entgegen R 32 Abs 1 Nr 1 KStR 2004 – auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten, die der Kö als Rechtsnachfolger (s § 24 Nr 2 EStG) zufließen (zB nachträgliche Zahlungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Volle Berücksichtigung der durch die partielle Steuerpflicht ausgelösten Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sowie des Solidaritätszuschlags

Tz. 31 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die pauschale Einkommensermittlung (s Tz 30), die auf § 6 Abs 1 bzw § 6 Abs 5 S 1 KStG beruht, schließt es uE nicht aus, Aufwendungen, die ausschl den stpfl Teil der Kasse betreffen, dort auch in vollem Umfang zu berücksichtigen. Insbes die durch die partielle St-Pflicht entstehende Belastung mit KSt, SolZ und ggf GewSt ist uE – entgegen der ...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 2. Entstrickung von betrieblichen Wirtschaftsgütern durch Wegzug

Außerhalb der Reichweite von § 6 AStG kann bei der Vermögensnachfolge eine Wegzugssteuer "im weiteren Sinne" dadurch ausgelöst werden, dass durch Erbfall oder Schenkung Wirtschaftsgüter eines inländischen Betriebsvermögens abkommensrechtlich ins Ausland "verlagert" werden und dadurch das deutsche Besteuerungsrecht an diesen Wirtschaftsgütern endet (sog. Entstrickung). Einkün...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einkommensermittlung bei Körperschaften, die nicht unter § 8 Abs 2 KStG fallen

Tz. 42 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Diese Kö können Bezieher sämtlicher Einkünfte iSd § 2 Abs 1 EStG sein. Das muss uE – entgegen R 8.1 Abs 1 Nr KStR 2015 – auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten, die der Kö als Rechtsnachfolger (s § 24 Nr 2 EStG) zufließen (zB nachträgliche Zahlungen einer Pensionskasse an einen Verein zur Altenbetreuung, der von einem ehemali...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuerbescheid

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 172–177 AO gelten für Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Bescheide, also solche Steuerverwaltungsakte (§ 118 Satz 1 AO), für welche auf die für Steuerbescheide geltenden Vorschriften verwiesen wird (s. Rz. 6); von diesem Verweis werden auch die Korrekturnormen der §§ 172ff. AO erfasst (von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Buchführungspflichtige Körperschaften

Tz. 7 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 8 Abs 1 KStG ist das Einkommen der Kö ausgehend von der Summe der Eink aus den sieben Einkunftsarten (s § 2 Abs 1 EStG) zu ermitteln. § 8 Abs 2 KStG idF vor dem SEStEG schränkt die Generalverweisung des § 8 Abs 1 KStG dahingehend ein, dass bei Stpfl, die nach den Vorschriften des HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, alle Eink ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Feststellung bei Doppelbesteuerungsabkommen (§ 180 Abs. 5 Nr. 1 AO)

Tz. 80 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO ist ein Feststellungsverfahren entsprechend § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO auch dann durchzuführen, wenn die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) von der Bemessungsgrundlage ausgenommenen Einkünfte bei der Festsetzung der Steuern der beteiligten Personen von Bedeutung sind. Zu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Einkünfte und ihre Höhe

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Festgestellt werden müssen die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte und ihre Höhe. Dazu gehören auch solche aus dem Gemeinschaftsverhältnis resultierenden Feststellungen, die für die steuerrechtliche Behandlung der Einkünfte im Festsetzungsverfahren erheblich sind, wie z. B. die Frage, ob es sich um laufende Gewinne oder um Veräußerungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Vermögensübertragung von bzw an Trägerunternehmen

Tz. 17 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 6 Abs 5 S 2 KStG sind die Zuwendungen des Trägerunternehmens nicht erhöhend und Versorgungsleistungen der Kasse sowie Vermögensübertragungen an das Trägerunternehmen nicht mindernd zu berücksichtigen. Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Im Einzelnen gilt Folgendes: Mit der Gesetzesänderung in § 6 Abs 5 S 2 KStG wurde erreicht, dass bei Unters...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Stellungnahme

Tz. 32 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 UE ist der Rspr des BFH zuzustimmen. Zwar ließe der Wortlaut des § 8 Abs 2 KStG ("alle Einkünfte") auch eine andere Auslegung zu. Die vom BFH zusammen getragenen Indizien sind uE jedoch für die gezogene Rechtsfolge ausreichend, dass eine Kap-Ges keine außerbetrieblichen Sphäre hat. Dies gilt unabhängig davon, dass sich die Bezugnahme auf die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Grundsätzliche Zielsetzung der Regelung

Tz. 4 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unter § 8 Abs 2 KStG fallenden Kö können nur Eink aus Gew haben. Andere Eink-Arten sind ges ausgeschlossen. Sinn der Regelung des § 8 Abs 2 KStG ist es, den dem ESt-Recht innewohnenden Dualismus der Einkünfteermittlung für die in § 1 Abs 1 Nr 1 KStG genannten Kö auszuschließen. Der Gesetzgeber will damit – wie bereits zuvor RFH und BFH (da...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da § 93b AO lediglich die Verpflichtung zur Datenspeicherung und die technischen Vorgaben für den automatisierten Abruf der Kontoinformationen im Verhältnis zwischen Kreditinstitut und dem BZSt regelt, ist der vom Abruf Betroffene von dem Verfahren nicht berührt. Dessen Rechtschutzinteressen werden bei der Prüfung gewahrt, ob der Kontena...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anwendungsbereich der §§ 130f. AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anwendung der §§ 130f. AO ist beschränkt auf die Korrektur sonstiger Steuerverwaltungsakte (s. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2d AO). Sonstige Steuerverwaltungsakte sind alle Steuerverwaltungsakte, die nicht Steuerbescheide oder ihnen gleichgestellte Bescheide sind (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 5). Dies sind u. a. Aufforderung zur Abgabe der eid...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 380 Gefährdung der Abzugsteuern

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ordnungswidrigkeit des § 380 AO besteht darin, dass der gesetzlichen Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entsprochen wird. Geschütztes Rechtsgut ist die Doppelverpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Abzugsbeträge. Wegen des Verhältnisses zu den Verk...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom Stpfl. vereinnahmte Erstattungszinsen (§ 233a AO) und Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge (§ 236 AO) sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder als Betriebseinnahmen stpfl. (vgl. BFH v. 24.06.2014, VIII R 29/12, BStBl. II 2014, 998; BFH v. 09.10.2014, I R 34/13, BFH/NV 2015, 167). Vom Stpfl. entrichtete Steuerzinsen sind demgegenüb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zuständigkeit nach § 20a Abs. 1 AO

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 20a Abs. 1 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung des Leistenden, wenn er im Inland keinen Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz hat. Abweichend von dem nach den §§ 19 und 20 AO zuständigen FA ist in diesen Fällen das FA nach § 21 Abs. 1 AO insbesondere unter Beachtung der UStZustV zuständig. Auf die Ausführungen zu § ...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 5

Auf einen Blick Der Beitrag erläutert verschiedene Steuerfragen im Zusammenhang mit der Unternehmens- und Vermögensnachfolge über Ländergrenzen hinweg. Eine Kernfrage des steuerlichen Zuzugs oder Wegzugs betrifft die Merkmale des Wohnsitzbegriffs (§ 8 AO). Mit der Neufassung des Anwendungserlasses zu § 8 AO vom 7.8.2017 hat die Finanzverwaltung die Rechtssicherheit hinsichtl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO (Quellenabzug)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Stpfl. zulässig, die für Rechnung eines anderen Steuern entrichten (z. B. Versicherungssteuern, § 10 VersStG), oder für Rechnung eines anderen Steuern einbehalten und abführen, z. B. §§ 38ff. EStG: LSt bei Privatpersonen mit mehreren Bediensteten – ist der Arbeitgeber Unternehmer, ergib...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besteuerungsgrundlagen als Schätzungsgegenstand

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO sind die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Der Begriff ist streitig. Ähnlich wie der für das Außenprüfungsverfahren in § 199 Abs. 1 AO definierte Begriff der Besteuerungsgrundlagen als "tatsächliche und rechtliche Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind", beschrän...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe v. 30.08.2001 (BGBl I 2001, 2267 = BStBl I 2001, 602) mit Wirkung vom 07.09.2001 eingeführt. Gleichzeitig wurde aufgrund der Ermächtigung in Abs. 3 die Arbeitnehmer-Zuständigkeitsverordnung-Bau erlassen. Sie bezweckt, die Vollzugsdefizite bei der B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Freistellungsbescheid

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Freistellungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, der verbindlich feststellt, dass aufgrund des geprüften Sachverhalts von demjenigen, an den sich der Freistellungsbescheid richtet, keine Steuer geschuldet wird; die Freistellung kann ganz oder teilweise, z. B. für einen bestimmten Besteuerungszeitraum erfolgen (u. a. BFH v. 13.11.1996, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Selbstberechnung muss aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erfolgen (§ 150 Abs. 1 Satz 3 AO; BFH v. 29.10.2002, VII R 2/02, BStBl II 2003, 43). Sie ist u. a. für die LSt (§ 41a EStG), die USt hinsichtlich der Voranmeldung und der Jahreserklärung (§ 18 UStG), die KapErtrSt (§ 45a EStG), den Steuerabzug nach § 48 i. V. m. § 48a EStG ode...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuerrechtliche Haftungstatbestände

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerrechtliche Haftungstatbestände finden sich nicht nur in der AO (s. §§ 69 bis 76 AO), sondern auch in den Einzelsteuergesetzen. Letztere gehen in ihrer praktischen Bedeutung zum Teil über die §§ 69ff. AO hinaus. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuer (s. § 42d EStG), die Haftung für d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Buciek, Bindende Erklärungen der Finanzverwaltung, DStZ 1999, 389; Borggreve, Auskünfte und Zusagen über Besteuerungsgrundlagen, AO-StB 2007, 77 (Teil I); AO-StB 2008, 108 (Teil II); Martin, Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, NWB 2012, 3700; Geserich, Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG, NWB 2014, 1866; Hilbert, Die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 24e EStG, NWB 2018,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Anträge und Wahlrechte

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erstmalig gestellte oder ausgeübte Anträge oder Wahlrechte sind grds. keine rückwirkenden Ereignisse i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, sondern Verfahrenshandlungen (ausführlich von Wedelstädt, AO-StB 2012, 150, 153 m. w. N.). Für die anderweitige Ausübung der Pauschalierungswahlrechte nach § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG und nach § 37b A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fälle verneinter Umgehung

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesellschaftsverträge mit Ehegatten oder Kindern, auch wenn außerbetriebliche Gründe maßgebend waren, bei folgerichtiger Durchführung, angemessener Gewinnverteilung und Vermeidung einer Rückbeziehung (BFH v. 31.01.1961, I 259/60 U, BStBl III 1961,158; BFH v. 29.05.1972, GrS 4/71, BStBl II 1973, 5), gegebenenfalls unter Inkaufnahme der S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Atypische stille Unterbeteiligung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über die Frage, ob eine atypisch stille Unterbeteiligung (Innengesellschaft) an dem Anteil des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Hauptgesellschaft) besteht und wie hoch der Anteil des Unterbeteiligten ist, ist grundsätzlich in einem besonderen Feststellungsverfahren für die Unterbeteiligung zu entscheiden (BFH v. 05.11.1973, G...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Grundlagenbescheid

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundlagenbescheide sind nach der Legaldefinition des § 171 Abs. 10 Satz 1 AO Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide oder andere Verwaltungsakte, die für die Festsetzung einer Steuer bindend sind. Obwohl der Wortlaut des § 171 Abs. 10 AO eine Bindungswirkung für die "Steuer" verlangt, findet die Norm auch auf ein zweistelliges Fest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Rechtsfolge

Tz. 25 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei den unter § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG fallenden Kö werden alle Eink als Eink aus Gew behandelt. Bei diesen Kö sind somit keine anderen Einkunftsarten denkbar. Beispiele: Die Tätigkeit einer inl Kap-Ges beschränkt sich auf die Vermietung mehrerer Grundstücke. Eine Kap-Ges übt eine freiberufliche Tätigkeit iSv § 18 EStG aus. Eine Kap-Ges hält nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Keine Liebhaberei bei Kapitalgesellschaften

Tz. 34 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Aus der Verneinung einer außerbetriebl Sphäre ergibt sich uE – wovon auch der BFH ausgeht – dass bei einer Kap-Ges (und den übrigen unter § 8 Abs 2 KStG fallenden Kö) keine Liebhaberei denkbar ist. Zwar bedeutet die Feststellung des BFH, dass Kap-Ges keine außerbetriebliche Sphäre haben, nicht ausdrücklich, dass bei ihnen Liebhaberei ebenfall...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 9. Feststellungsgegenstand bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall zu Finanzierungszwecken (§ 9 VO)

Tz. 68 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 9 V zu § 180 Abs. 2 AO ist durch die V v. 18.07.2016, BGBl I 2016, 1722 geändert worden, weil die bisherigen Gesetzeszitate in § 9 der V zu § 180 Abs. 2 AO aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen des EStG ins Leere gehen bzw. einen falschen Sachzusammenhang herstellen. Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden (Begr. BR-Drs. 20...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Feststellung trotz Ablaufs der Feststellungsfrist (§ 181 Abs. 5 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 5 AO muss eine gesonderte Feststellung auch nach Ablauf der Feststellungsfrist erfolgen, wenn die Feststellung für eine Steuerfestsetzung, eine Feststellung oder eine Messbetragsfestsetzung von Bedeutung ist, für die die Festsetzungs- oder Feststellungsfrist im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung noch nicht abgelaufen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60 Beiladungen

Schrifttum Fischer, Die prozessuale Stellung der Gemeinden nach § 40 Abs. 3, § 60 Abs. 2 FGO, StuW 1972, 63; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beiladung im Verfahren vor dem FG entsprich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Behörde

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Behörde ist nach § 6 AO jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Nach h. M. sind Behörden durch Organisationsakt geschaffene, selbstständige, nicht rechtsfähige Organisationseinheiten, die eigenverantwortlich öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben. Keine Behörden sind die Abteilungen eines Ministeriums...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gegenstand und Voraussetzungen der Bindungswirkung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bindungswirkung besagt, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Feststellungen für die Folgebescheide verbindlich sind, soweit die Feststellungen für diese von Bedeutung sind. Dies hängt grundsätzlich von der Abgrenzung der den Grundlagenbescheiden einerseits und den Folgebescheiden andererseits zugewiesenen Regelungsbereiche ab (B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Sonderregelungen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 AO gilt die Regel des Satzes 1 insoweit nicht, wenn sich aus den Steuergesetzen etwas anderes ergibt. Dies setzt voraus, dass eine entsprechende Ausnahme entweder in den Steuertatbestand eines Steuergesetzes ausdrücklich aufgenommen wurde oder im Wege der Auslegung bei der Anwendung dieses Steuergesetzes zu beacht...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Feststellungszeitraum

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung ist grundsätzlich für den ganzen Besteuerungszeitraum (Kalenderjahr, § 2 Abs. 7 EStG) durchzuführen, und zwar auch dann, wenn aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft ein Gesellschafter während des Besteuerungszeitraums ausscheidet (h. M.; BFH v. 14.03.1996, IV R 86/94, BStBl II 19...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steueranmeldung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 168 Satz 1 AO steht eine Steueranmeldung – ggf. nach Zustimmung der Finanzbehörde (§ 168 Satz 2 AO) – einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich, eine Steuerfestsetzung durch besonderen Steuerbescheid entfällt (s. § 168 AO Rz. 2). Voraussetzung ist, dass sie wirksam ist, d. h. u. a., dass sie eigenhändig unter...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Voraussetzungen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FA kann vom Stpfl. verlangen, Gläubiger von Schulden und anderen Lasten oder Empfänger von Betriebsausgaben, Werbungskosten und anderen Ausgaben genau zu benennen. Das Benennungsverlangen setzt voraus, dass der Stpfl. Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuermindernd geltend macht, d. h. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Wegfall oder Hinzutreten von Tatbestandsmerkmalen mit gesetzlicher Rückwirkung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auswirkung auf die Steuerschuld haben auch die Fälle, in denen ein Merkmal des die Steuerschuld auslösenden Tatbestandes aus anderen Gründen nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit kraft Gesetzes wegfällt. Hauptsächliche Anwendungsfälle sind die Änderung von Ansätzen in Schlussbilanzen, aus deren Zweischneidigkeit sich für das Er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Gesonderte Feststellung (§ 179 Abs. 1 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gesonderte Feststellung erfolgt durch Feststellungsbescheid. Gegenstand des Feststellungsbescheids sind die i. d. R. mehreren Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen (s. Rz. 2), die jede für sich einen selbstständigen Ausspruch ("Tenor") bilden. Die einzelne Feststellung ist jedoch kein gesonderter Verwaltungsakt, Verwaltungsakt is...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 15 [Autor/Stand] Zielvorstellungen des § 12. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll das AStG nur unangemessene Steuervorteile ausgleichen, die durch die Zwischenschaltung einer ausländischen Zwischengesellschaft eintreten. Der betroffene Stpfl. soll allerdings keine Mehrbelastungen tragen müssen. Deshalb will auch § 12 in seiner Zielsetzung den unbeschränkt Stpfl. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Fälligkeit kraft gesetzlicher Regelung (§ 220 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 220 Abs. 1 AO richtet sich die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nach den Vorschriften der Steuergesetze. In einer Vielzahl von Fällen weisen Einzelsteuergesetze derartige Regelungen auf. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wichtige Fälligkeitsregelungen sind z. B.: § 37 Abs. 1 Satz 1 EStG, §§ 19 Abs. 1, 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Mit den Einkünften zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einheitlich und gesondert sind auch festzustellen andere mit den Einkünften in Zusammenhang stehende Besteuerungsgrundlagen. Dazu gehören solche Besteuerungsgrundlagen, die in rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Zusammenhang mit den Einkünften stehen, aber sich bei der Ermittlung der gemeinschaftlich erzielten Einkünfte nic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 12 Steueranrechnung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dr. Reiner Fu, Richter am Finanzgericht Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Hinweis: Die Kommentierung stammt ursprünglich von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer und wurde nunmehr durch Herrn Dr. Reiner Fu überarbeitet und auf de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist im Feststellungsbescheid eine notwendige Feststellung unterblieben, kann sie im Ergänzungsbescheid gem. § 179 Abs. 3 AO nachgeholt werden. Der Ergänzungsbescheid ist ein eigenständiger Feststellungsbescheid, das Ergänzungsverfahren ein selbstständiges Verwaltungsverfahren (BFH v. 13.07.1999, VIII R 76/97, BStBl II 1999, 747 m. w. N....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Anerkenntnis der Zahlungspflicht

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einer Steueranmeldung steht das Anerkenntnis gleich, mit dem der Steuer- oder Haftungsschuldner nach Abschluss einer Außenprüfung i. S. des § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO seine Zahlungsverpflichtung anerkennt (s. z. B. § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG; § 44 Abs. 5 Satz 3 EStG; § 50a EStG i. V. m. § 73g Abs. 2 EStDV). Will er seiner Zahlungsverpflichtung a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XVII. Ablaufhemmung in der Entrichtungspflicht (§ 171 Abs. 15 AO)

Tz. 118 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verjährungshemmende Umstände i. S. des § 171 AO bei Steuerentrichtungspflichtigen (§ 33 Abs. 1 AO, z. B. Arbeitgeber gem. §§ 39b, 41a EStG, Schuldner von Kapitalerträgen gem. §§ 44, 45a EStG; s. § 33 AO Rz. 7) wie z. B. die Außenprüfung führen nach der durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) eingefügten und für alle...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Klagebefugnis im Allgemeinen (§ 40 Abs. 2 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 40 Abs. 2 FGO schließt nicht nur die Popularklage aus. Die grds. Beschränkung auf den unmittelbar Betroffenen ("Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, … in seinen Rechten verletzt zu sein") schließt sowohl eine gewillkürte Prozessstandschaft aus (BFH v. 31.03.1981, VIII B 53/80, BStBl II 1981, 696) als auch die Wahrnehmung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Die Entwicklung der Rechtsprechung des BFH

Tz. 30 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 In seiner früheren Rspr zum KStG aF vor Einführung des Anrechnungsverfahrens ging der BFH davon aus, dass eine Kap-Ges auch eine außerbetriebl Sphäre haben kann und dass Aufwendungen diesem außerbetriebl Bereich zugeordnet werden können; zB s Urt des BFH v 07.11.1963, BStBl III 1964, 181 (betr Jagdaufwendungen), v 02.11.1965, BStBl III 1966, ...mehr