Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.2 Ermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG

10.3.2.1 Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG sind durch eine für alle Inlandsbeteiligten maßgebende „Hinzurechnungsbilanz” zu ermitteln. Ihr ist das gesamte Vermögen der ausländischen Gesellschaft zugrunde zu legen, auch wenn nicht alle Anteile oder Stimmrechte Inländern zuzurechnen sind. Die Hinzurechnungsbilanz kann nach Maßg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

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AGS 03/2019, Burandt/Rojahn, Erbrecht – Kommentar zu den erbrechtlichen Vorschriften (BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO)

Herausgegeben von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt und VRiOLG a.D. Dieter Rojahn, 3. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. XXI, 2.050 S., 249,00 EUR Die Zeiten, in denen sich im Erbrecht "nicht viel tut", sind längst vorbei. Die Welt wird "kleiner", die rechtlichen Sachverhalte haben oftmals Auslandsbezug und sind länderübergreifend. Daher ist der erbrechtliche Berate...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Begriff (Abs. 2 Satz 1)

a) "Anzusetzender" Hinzurechnungsbetrag Rz. 141 [Autor/Stand] Unterscheide zwischen "Hinzurechnungsbetrag" und "anzusetzendem Hinzurechnungsbetrag". Der in § 10 Abs. 2 Satz 1 verwendete Begriff "HZB" ist missverständlich. Der HZB i.S. von § 10 Abs. 1 ist von dem entsprechenden Begriff in § 10 Abs. 2 zu unterscheiden. Der Gesetzgeber hat dieses Problem nicht gesehen. In § 10 A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnermittlungsarten (Absatz 3 Satz 2)

Rz. 327 [Autor/Stand] Bedeutung der Vorschrift. Die Bedeutung von § 10 Abs. 3 Satz 2 ist darin zu sehen, dass die Bestimmung die Gewinnermittlungsarten nach §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 EStG einerseits und nach § 4 Abs. 3 EStG andererseits gleichwertig nebeneinander stellt. Gleichwertig heißt insoweit, dass der unbeschränkt Stpfl. die freie Wahl hat, ob er seine Zwischeneinkünft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Verlustabzug (Absatz 3 Satz 5)

Rz. 353 [Autor/Stand] Ausgleich von Gewinnen und Verlusten. Ein Steuerinländer kann an verschiedenen ausländischen Zwischengesellschaften unmittelbar beteiligt sein, von denen die eine positive und die andere negative Zwischeneinkünfte erzielt (vgl. Anm. 376). In einem solchen Fall kann keine Verlustverrechnung zwischen den Zwischengesellschaften vorgenommen werden.[2] Eine ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Nichtberücksichtigung anderer Vorschriften (Absatz 3 Satz 4)

Rz. 340 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Durch das UntStFG v. 20.12.2001 [2] wurde die Anwendung von § 8 b Abs. 1 und 2 KStG innerhalb der Ermittlung von Zwischeneinkünften ausdrücklich ausgeschlossen. Bemerkenswert ist, dass § 21 keine Vorschrift über die erstmalige Anwendung der geänderten Fassung enthält. § 8 b Abs. 1 und 2 KStG ist als solcher erstmals für den Veranla...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Wenige Änderungen. § 10 hat in seiner Entstehungsgeschichte keine grundlegenden Änderungen erfahren. Dies beruht vor allem darauf, dass die Bestimmung nicht die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung berührt, sondern eher als technische Durchführungsvorschrift verstanden werden muss. Gerade diese Tatsache hat im Ergebnis dazu geführt, dass die B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Gewinnermittlungsartwahlrecht (Absatz 3 Satz 3)

Rz. 333 [Autor/Stand] Einheitliche Einkünfteermittlung. Sind mehrere Personen i.S. des § 7 an der ausländischen Zwischengesellschaft beteiligt, so sieht § 18 Abs. 1 Satz 2 eine einheitliche und gesonderte Feststellung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte vor. Die logis...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.7 Konzernfinanzierung

Bei entsprechendem Nachweis sind Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter nach § 10 Abs. 7 AStG nur mit 60 v.H. anzusetzen, wenn sie aus der innerkonzernlichen Finanzierung ausländischer Betriebsstätten und konzernzugehöriger Gesellschaften stammen, ohne Rücksicht darauf, woher die Mittel kommen. Voraussetzung ist, dass die im Ausland befindlichen Betriebsstätten oder Ge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Konzeption der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Ursprüngliches Konzept: Beseitigung der Abschirmwirkung. Mit § 10 Abs. 2 verbindet sich die Frage, wie die Hinzurechnungsbesteuerung rechtssystematisch zu verstehen ist (vgl. Vor §§ 7–14 Anm. 1 ff. und 46 ff.). Ausgangspunkt aller Überlegungen war die Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht die zivilrechtliche Trennung zwischen Kapitalgesellschaft und ih...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags (Abs. 1 Satz 1)

a) Hinzurechnungsbetrag Rz. 70 [Autor/Stand] Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags. Der Begriff des "Hinzurechnungsbetrags" (HZB) erfährt in § 10 Abs. 1 Satz 1 eine Legaldefinition.[2] Er knüpft dabei an die Einkünfte i.S.d. § 7 Abs. 1 an, die wiederum in § 8 legal definiert werden. Man muss die Definition des HZB vor dem Hintergrund verstehen, dass die §§ 7 ff. die auslä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünftequalifikationen (Abs. 2 Satz 2)

a) Einkünftequalifikation bei Beteiligung im Betriebsvermögen Rz. 181 [Autor/Stand] Modifikation der jeweiligen Einkunftsart bei Beteiligung im Betriebsvermögen. § 10 Abs. 2 Satz 2 modifiziert die durch § 10 Abs. 2 Satz 1 zunächst angeordnete steuerliche Qualifikation des HZB als Einkünfte aus Kapitalvermögen dahin, dass es sich bei dem maßgeblichen HZB dann um Einkünfte aus ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Betriebsausgabenabzug (Absatz 4)

Rz. 421 [Autor/Stand] Vergleich mit anderen Vorschriften. § 10 Abs. 4 folgt seinem Wortlaut und seiner Zielsetzung nach weitgehend dem § 50 Abs. 1 Satz 1 EStG, weshalb zur Auslegung der Vorschrift in vollem Umfang auf die Kommentierung zu § 50 EStG Bezug genommen werden kann. In § 10 Abs. 4 ist nur von einem „wirtschaftlichen Zusammenhang” die Rede, weshalb eine Unmittelbark...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.6 Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter

10.6.1 Nach § 10 Abs. 6 AStG werden Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter auch bei Vorliegen eines DBA der Besteuerung unterworfen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Einkünften mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 und denen im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG; letztere sind nur in Höhe von 60 v.H. bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrage...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.4 Einnahmen-Überschussrechnung

10.3.4.1 Werden die Zwischeneinkünfte einer ausländischen Gesellschaft nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, so ist der Gewinn der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Diese Art der Gewinnermittlung kann nur für die Einkünfte aus passivem Erwerb insgesamt gewählt werden. Das gesamte dem passiven Erwerb dienende Vermögen der ausländischen Gesellschaft ist als...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.4 Einnahmen-Überschußrechnung

10.3.4.1 Werden die Zwischeneinkünfte einer ausländischen Gesellschaft nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, so ist der Gewinn der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Diese Art der Gewinnermittlung kann nur für die Einkünfte aus passivem Erwerb insgesamt gewählt werden. Das gesamte dem passiven Erwerb dienende Vermögen der ausländischen Gesellschaft ist als ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.34 Einnahmen-Überschussrechnung

10.34.1 Werden die Zwischeneinkünfte einer ausländischen Gesellschaft nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, so ist der Gewinn der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Diese Art der Gewinnermittlung kann nur für die Einkünfte aus passivem Erwerb insgesamt gewählt werden. Das gesamte dem passiven Erwerb dienende Vermögen der ausländischen Gesellschaft ist als n...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.31.1 Gewinnermittlungsarten

Der Hinzurechnung unterliegende Gewinne können nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG ermittelt werden durch 1. einen Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG, oder 2. eine Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Wahlrecht ist bis zur Abgabe der Erklärung für die einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 18 AStG auszuüben. Üben die Inlandsbeteiligten das Wahl...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.1 Gewinnermittlungsarten

10.3.1.1 Außerhalb des Bereichs vermögensverwaltender Zwischengesellschaften (vgl. Tz. 10.1.1.2) können die der Hinzurechnung unterliegenden Gewinne nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG ermittelt werden durch 1. einen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG oder 2. eine Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG Das Wahlrecht ist bis zur Abgabe der Erklärung für die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Negativbetrag (Absatz 3 Satz 6)

Rz. 401 [Autor/Stand] Abzug der Steuern nach Absatz 1. Zum besseren Verständnis der Regelung in § 10 Abs. 3 Satz 6 sollte man von § 10 Nr. 2 KStG ausgehen. Danach sind die Steuern vom Einkommen und andere Personensteuern als nicht abziehbare Betriebsausgaben zu behandeln. Die Vorschrift findet wegen § 10 Abs. 3 Satz 1 auf die Ermittlung der Zwischeneinkünfte entsprechende An...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.1 Gewinnermittlungsarten

10.3.1.1 Der Hinzurechnung unterliegende Gewinne können nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG ermittelt werden durch 1. einen Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG oder 2. eine Einnahmen-Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Wahlrecht ist bis zur Abgabe der Erklärung für die einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 18 AStG auszuüben. Üben die Inlandsbeteiligten das W...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anwendung des Investmentsteuergesetzes (InvStG)

Rz. 323 [Autor/Stand] Allgemeines. § 10 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 in der ab dem 1.1.2004 geltenden (vgl. § 21 Abs. 9 Satz 2 AStG) und bis zum 31.12.2017 anzuwendenden Fassung sieht ausdrücklich die Anwendung der Vorschriften des InvStG v. 15.12.2003[2] (a.F.) vor. Das InvStG a.F. tritt mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft. Ab dem 1.1.2018 gilt das InvStG n.F. v. 19.7.2016[3]. ...mehr

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FF 03/2019, Absetzbarkeit von Scheidungskosten wieder in der Diskussion

Zur Erinnerung: Die Neuregelung des § 33 EStG im Jahr 2013, nach der Prozesskosten grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wurde für Scheidungskosten bestätigt. Die Ausnahmeregelung des § 33 Abs. 2 S. 4 EStG, nach der das Abzugsverbot nur dann nicht greift, wenn der Steuerpflichtige Gefahr läuft, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendig...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Negativbetrag (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 131 [Autor/Stand] Systematische Stellung des § 10 Abs. 1 Satz 4. Die Stellung von § 10 Abs. 1 Satz 4 ist systematisch verfehlt. Ihrem Inhalt nach betrifft die Bestimmung weder den Abzug der Steuern von den Zwischeneinkünften noch den HZB i.S. von § 10 Abs. 1. Vielmehr entfällt die Hinzurechnung nur, wenn der sog. anzusetzende HZB i.S. von § 10 Abs. 2 negativ ist. § 10 Ab...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.3 Eröffnungsbilanz

10.3.3.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahrs eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder He...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.5 Verluste

10.3.5.1 Von den dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünften können in entsprechender Anwendung des § 10 d EStG die Verluste anderer maßgeblicher Wirtschaftsjahre aus passivem Erwerb abgezogen werden. Verluste, die bei Zwischeneinkünften im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG entstanden sind, sind entsprechend der verminderten Berücksichtigung dieser Einkünfte bei d...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.1.1 Ermittlung der Einkünfte aus passivem Erwerb

10.1.1.1 Für die Hinzurechnungsbesteuerung sind die gesamten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft zu ermitteln, die aus passivem Erwerb stammen. Für die Ermittlung der Einkünfte gelten die Vorschriften des deutschen Steuerrechts entsprechend (§ 10 Abs. 3 AStG). Dabei ist § 8 a KStG nicht anzuwenden. Auf die Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegend...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Norminhalt

Rz. 61 [Autor/Stand] Technische Ermittlung der Zwischeneinkünfte. Während die §§ 7 bis 9 sozusagen die materiellen Voraussetzungen der Zwischeneinkünfte betreffen, regelt § 10 deren technische Ermittlung. Die Bestimmung schlägt die Brücke zwischen den Verhältnissen der ausländischen Zwischengesellschaft und dem einzelnen inländischen Anteilseigner. Die Vorschrift ist jedoch ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zeitpunkt der Steuerabsetzung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 121 [Autor/Stand] Zeitliches Auseinanderfallen von Erhebungszeitraum und Entrichtungszeitpunkt. Im Umkehrschluss aus § 10 Abs. 1 Satz 2 folgt, dass schon nach Satz 1 jede abziehbare Steuer erhoben und entrichtet sein muss. Während Satz 1 von dem Normalfall ausgeht, dass die Steuer noch in dem Jahr entrichtet wird, für das sie erhoben wird, regelt Satz 2 das zeitliche Aus...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.6 Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter

10.6.1 Nach § 10 Abs. 6 AStG werden Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter auch bei Vorliegen eines DBA der Besteuerung unterworfen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Einkünften mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 und denen im Sinne des § 10 Abs. 7 AStG; letztere sind nur in Höhe von 60 v.H. bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags zu be...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.33 Eröffnungsbilanz

10.33.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder He...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.3 Eröffnungsbilanz

10.3.3.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder H...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.1.1 Ermittlung der Einkünfte aus passivem Erwerb

10.1.1.1 Für die Hinzurechnungsbesteuerung sind die gesamten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft zu ermitteln, die aus passivem Erwerb stammen. Für die Ermittlung der Einkünfte gelten die Vorschriften des deutschen Steuerrechts entsprechend (§ 10 Abs. 3 AStG). Auf die Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Einkünfte findet § 1 AStG keine Anwen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 16. FinSen. Berlin, Erlass v. 6.1.2016 – III A - S 2745a - 3/2013, (Anwendung des § 8c KStG auf Verluste im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG)

Die KSt-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder erörterten, ob Verluste im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG in den Anwendungsbereich des § 8c KStG fallen. Sie haben beschlossen, dass § 8c KStG im Rahmen der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags nach dem AStG sowohl auf einen laufenden Verlust als auch auf einen festgestellten ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. FinMin. NRW, Erlass v. 19.2.1980 – S 1345 - 10 - V B 5,StEK AStG § 7 Nr. 2 = FR 1980, 147

Ändern sich die Beteiligungsverhältnisse der Inlandsbeteiligten an einer ausländischen Zwischengesellschaft, so dürfen deren Vorjahresverluste aus passivem Erwerb bei den verbleibenden Gesellschaftern nur insoweit berücksichtigt werden, als sie auf ihre Beteiligung im maßgeblichen Zurechnungszeitpunkt entfallen. Beispiel: An der ausländischen Zwischengesellschaft X, die 1977 ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. FinMin. Nds., Erlass v. 10.6.1986 – S 1359 - 4 - 33 2,StEK AStG § 13 Nr. 4

Bezug: Mein Erlaß vom 15.2.1982 S 1359 - 4 - 33 2 (= Erlaß FinMin. NW vom 22.12.1981 S 1359 - 2 - VB 4, StEK AStG § 10 Nr. 13). Aufgrund einer erneuten Erörterung der Angelegenheit durch die Außensteuerreferenten der obersten Finanzbehörden der Länder bitte ich die Auffassung zu vertreten, daß die Vorschrift des § 13 Abs. 3 AStG gegenüber den einkommensteuerrechtlichen Regelu...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.35 Verluste

10.35.1 Von den dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Einkünften können in entsprechender Anwendung des § 10 d EStG die Verluste früherer maßgeblicher Wirtschaftsjahre aus passivem Erwerb abgezogen werden, deren positive Einkünfte der Zugriffsbesteuerung unterlegen hätten. Der Verlustabzug ist vor Abzug der Steuern, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von diese...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.5 Verluste

10.3.5.1 Von den dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünften können in entsprechender Anwendung des § 10 d EStG die Verluste anderer maßgeblicher Wirtschaftsjahre aus passivem Erwerb abgezogen werden. Verluste, die bei Zwischeneinkünften im Sinne von § 10 Abs. 7 AStG entstanden sind, sind entsprechend der verminderten Berücksichtigung dieser Einkünfte bei der Hinz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. FinMin. Bremen, Erlass v. 10.12.1975 – S 1345 - 100, StEK AStG § 10 Nr. 6 = BB 1975, 1563(Verzeichnis der bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages gem. § 10 Abs. 3 AStG zu berücksichtigenden steuerlichen Vergünstigungen und Vorschriften)

Nach § 10 Abs. 3 AStG sind die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Dabei bleiben steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht oder an das Bestehen eines inländischen Betriebs oder einer inländischen Betriebstätte anknüpfen, unberücksichtigt. Bei der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. FinMin. Nds., Erlass v. 7.3.1980 – S 1354 - 11 - 332,StEK AStG § 10 Nr. 9 = FR 1980, 243(Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG; Verlustabzug bei wechselnden Beteiligungsverhältnissen)

Zu der Frage, in welcher Weise ein im Vorjahr ermittelter negativer Hinzurechnungsbetrag aus passivem Erwerb mit einem positiven Hinzurechnungsbetrag im Folgejahr zu verrechnen ist, wenn die Beteiligungsverhältnisse der Inlandsbeteiligten an der Zwischengesellschaft sich im Laufe der beiden Jahre verändert haben, bitte ich folgende Auffassung zu vertreten: Nach § 10 Abs. 3 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 - 32/74, BStBl. I 1974, 442(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes)

Inhaltsübersicht 10. Hinzurechnungsbetrag 10.11 Ermittlung der Einkünfte aus passivem Erwerb 10.12 Abzug ausländischer Steuern 10.3 Gewinnermittlung bei reinen Zwischengesellschaften 10.31 Gewinnermittlungsarten 10.32 Ermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG 10.33 Eröffnungsbilanz 10.34 Einnahmen-Überschussrechnung 10.35 Verluste 10.4 Gewinnermittlung bei Gesellschaften mit gemischten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 3: Stand der Doppelb... / I. Geltende Abkommen

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Voraussetzungen für ein die Anwendung der Abgeltungssteuer ausschließendes Näheverhältnis im Sinne des § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG

Leitsatz Die Einstufung als nahestehende Personen im Sinne des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG setzt im Regelfall ein Beherrschungsverhältnis voraus. Die Einflussmöglichkeiten von Ehegatten sind dafür nur dann zusammenzurechnen, wenn der eine ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Erzielung der Einkünfte des anderen hat. Sachverhalt Die Ehegatten waren je zur Hälfte ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Die Teilnahme eines Mitarbeiters an Mandantenbesprechungen ist abrechenbar. Ob für ihn allerdings die Hälfte des Zeitaufwands angemessen ist oder sogar mehr, ist im Einzelfall streitig. Geht es um mehr, müssen Sie auf jeden Fall vortragen, weshalb auch das fachliche Know-how des an der Besprechung teilnehmenden Mitarbeiters für den Mandanten von Nutzen ist. Frau Ge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Bindung des Steuerpflichtigen an einen vom Finanzamt in einer Prüferbilanz gebildeten unrichtigen Bilanzansatz

Leitsatz Weicht das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung fehlerhaft von der Bilanz des Steuerpflichtigen ab, wird dieser Bilanzierungsfehler nicht Teil der maßgeblichen Steuerbilanz, das heißt insoweit entsteht keine von der Bilanz des Steuerpflichtigen abweichende "Veranlagungsbilanz", die in den Folgejahren über den Bilanzenzusammenhang korrigiert werden könnte. Sachv...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 12 Abzug von Kapitalertragsteuer gemäß Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG

12.1 Zeile 28 In dieser Zeile ist die Kapitalertragsteuer von der Bemessungsgrundlage abzuziehen, soweit sie nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht anrechenbar ist, und der Stpfl. den Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG auf Abzug von der Bemessungsgrundlage gestellt hat. Nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG setzt die vollständige Anrechnung der KapESt bei Kapitalerträgen aus Aktien un...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 14 Sanierungserträge nach § 3a EStG

14.1 Vor Zeilen 29–31 Die Zeilen 29–31 nehmen die Daten zur steuerlichen Behandlung der Sanierungserträge nach §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG auf. Diese Daten werden in die Anlage SAN übertragen. Einzelheiten werden in den Erläuterungen zu der Anlage SAN dargestellt. Ist das zu sanierende Unternehmen eine Organgesellschaft, treten die Wirkungen des § 3a EStG nach § 15 Satz 1 Nr. 1a KS...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 11 Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte/Nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

11.1 Zeile 26 In dieser Zeile sind ausländische negative Einkünfte sowie Gewinnminderungen hinzuzurechnen, die den Gewinn gemindert haben, aber gem. § 2a EStG steuerlich nicht abzugsfähig sind. Systematisch wird dazu zunächst der volle Betrag der negativen Einkünfte und Gewinnminderungen in dieser Zeile hinzugerechnet, um dann die trotz der Abzugsbeschränkung abzugsfähigen Ei...mehr