Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 10. Feststellungsverfahren bei steuerverstrickten Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 10 VO a. F.)

Tz. 69 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung zur gesonderten Feststellung in Mitverstrickungsfällen trat am 30.12.1999 in Kraft, kann aber auch auf Verlagerungsfälle angewendet werden, die vor diesem Datum verwirklicht waren (Brandis in Tipke/Kruse, § 180 AO Rz. 99d m. w. N.). Sie ist wegen der durch das SEStEG eingeführten ausdrücklichen gesetzlichen Regelung der Mit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ermessen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuer kann bei Vorliegen der Voraussetzungen vorläufig festgesetzt werden, gleichgültig, ob in einem erstmaligen oder in einem Änderungsbescheid. Es steht im Ermessen der Finanzbehörde, ob und inwieweit sie eine Steuer vorläufig festsetzt. In den Fällen des § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 2a und 3 AO ist der Ermessensspielraum bis auf N...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 86 Beginn des Verfahrens

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 86 Satz 1 AO bestimmt den Beginn des Verwaltungsverfahrens. Die Norm erweckt den Anschein, das Opportunitätsprinzip ("Ermessen") sei Richtschnur für das Tätigwerden ("ob des Handelns") der Finanzbehörden. Mit Rücksicht auf das in § 85 AO verankerte Legalitätsprinzip, das Gebot der gesetzmäßigen und gleichmäßigen Festsetzung und Erhebun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Müller, Das Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile, DStZ 2001, 613; Jope, Steuerhinterziehung im Feststellungsverfahren, DStZ 2009, 247; Blesinger, Grundlagenbescheide als Gegenstand einer Steuerhinterziehung? wistra 2009, 294; Pflaum, Strafrechtliche Gesichtspunkte der Begünstigung nicht entnommener Gewinne, § 34a EStG, wistra 2012, 205; Gehm, Steuerhinterziehung bei u...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Billigkeitsmaßnahmen i. S. des § 163 AO sind nur Steuern i. S. des § 3 Abs. 1 bis 3 AO, die nach §§ 155ff. AO durch Steuerbescheid festgesetzt werden oder für die die §§ 155ff. AO sinngemäß gelten. § 163 AO ist anwendbar auf die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 181 Abs. 1 AO, die Festsetzung von St...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Die Regelung in § 147a Abs. 1

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl 2009 I, 2302) eingefügte § 147a AO begründet für Stpfl. mit – positiven – Überschusseinkünften von insgesamt mehr als 500 000 EUR besondere Aufbewahrungspflichten für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2009 beginnen (§ 5 Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung), die nach § 147 AO nicht beste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ort der Buchführung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Um der Finanzbehörde den jederzeitigen Zugang zu den Büchern und Aufzeichnungen zu ermöglichen, schreibt § 146 Abs. 2 Satz 1 AO vor, dass Bücher und sonstige erforderliche Aufzeichnungen im Geltungsbereich der AO , nicht aber notwendigerweise am Sitz des Unternehmens zu führen und aufzubewahren sind. Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/201...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Abgabenangelegenheiten (§ 33 Abs. 2 FGO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 2 FGO enthält eine Legaldefinition des finanzprozessualen Begriffs "Abgabenangelegenheiten". Abgabenangelegenheiten in diesem Sinne sind alle mit der Verwaltung der Abgaben einschließlich der Abgabenvergütungen oder sonst mit der Anwendung der abgabenrechtlichen Vorschriften durch die Finanzbehörden zusammenhängende Angelegenhe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Form der Buchführung

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 146 Abs. 5 AO befasst sich mit der Zulässigkeit besonderer Buchführungs- und Aufzeichnungsmethoden, wobei die in § 146 Abs. 1 bis 4 AO niedergelegten Grundsätze auch in diesen besonderen Fällen sinngemäß gelten. Sofern Aufzeichnungen allein nach den Steuergesetzen vorzunehmen sind, ist die Wahl der Aufzeichnungsmethode nach dem Zweck a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Sinngemäße Anwendung auf Landesabgaben, Kirchensteuern, Förderungs-, Prämiengesetz usw. kraft Verweisung

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben dem durch § 1 AO ausdrücklich eröffneten Anwendungsbereich der AO wird diese kraft Verweisung in vielen Fällen für anwendbar erklärt. Durch Verweisung in den Landesgesetzen findet die AO über § 1 Abs. 1 AO auf landesrechtlich geregelte Steuern (kommunale Verbrauch- und Aufwandsteuern, Art. 105 Abs. 2a GG; s. Rz. 10) Anwendung. Ents...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Sinngemäße Anwendung von Verfahrensvorschriften (§ 181 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO gelten die Vorschriften über die Steuerfestsetzung für Feststellungsbescheide i. S. des § 179 Abs. 1 AO sinngemäß. Dies bedeutet die grundsätzliche Gleichstellung der Feststellungsbescheide mit den Steuerbescheiden und die Geltung aller für die Steuerfestsetzung maßgeblichen Verfahrensvorschriften auch im Fest...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Gegenstand, Umfang und Voraussetzungen (§ 1 VO)

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gesonderte Feststellung soll sich zwar insbes. auf die Besteuerungsgrundlagen einkommensteuerpflichtiger oder körperschaftsteuerpflichtiger Einkünfte erstrecken, ist jedoch nicht darauf beschränkt, sondern kann auch (einzelne) tatsächliche und rechtliche Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Steuerbemessung maßgeblich sind...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 140 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen

Schrifttum Mösbauer, Derivative und originäre Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gewerblicher Unternehmer, DStZ 1996, 722; Mösbauer, Beginn, Ende und Übergang der steuerlichen Buchführungspflichten gewerblicher Unternehmer, DStZ 1997, 201; Brune, Die Auswirkungen des Handelsrechtsreformgesetzes auf die handels- und steuerrechtliche Buchführungspflicht, StBp 1998, 242. Tz....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Erklärungspflicht (§ 3 VO)

Tz. 44 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Erklärungspflichtige kommen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VO in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VO alle Personen, die im Feststellungszeitraum die Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen betrieben, genutzt und gehalten haben, d. h. die Feststellungsbeteiligten, denen die Besteuerungsgrundlagen zuzurechnen sind, in den Fäl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Rose/Glorius-Rose, Zur jüngsten Rechtsprechung des BFH hinsichtlich § 42 AO, DB 2004, 2174; Söffing, Die Steuerumgehung und die Figur des Gesamtplans, BB 2004, 2777; Hahn, § 42 AO und Steuerkultur – zu einem unbekannten Steuerfaktor, DStZ 2005, 183; Lange, Rechtsmissbrauch im Mehrwertsteuerrecht, DB 2006, 519; Hahn "Gestaltungsmissbrauch" im Sinne des § 42 AO, DStZ 2006, 431; Rit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Anträge und Wahlrechte

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die erstmalige oder geänderte Ausübung bzw. der Widerruf eines Wahlrechts führt grds. zu keinem Änderungsgrund des Steuerbescheids, denn die Änderung nach den §§ 172ff. AO setzt die Rechtswidrigkeit des Bescheides voraus (s. Rz. 8 f.). Im Fall der Einräumung eines Wahlrechts sind aber bei Erfüllung der Tatbestandsmerkmale mehrere Rechts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Steuererklärungen mittels Datenübertragung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 150 Abs. 6 AO ermächtigt das BMF, von § 72a AO und §§ 87b bis 87d AO abweichende Regelungen zur Übermittlung von Steuererklärungen und sonstigen Daten mittels Datenübertragung zu erlassen. Eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung begründet § 150 Abs. 6 AO nicht. Derartige Pflichten werden durch die Einzelsteuergesetze festgelegt (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ermessensentscheidung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Benennungsverlangen als erste Stufe der Ermessensausübung, bei der neben den allgemeinen Ermessensgrundsätzen (s. § 5 und die dortigen Erläuterungen) insbes. Wesen und Zweck der Vorschrift (s. Rz. 2 bis 4) zu berücksichtigen sind, ist grundsätzlich gerechtfertigt, wenn aufgrund der Lebenserfahrung die Vermutung naheliegt, dass der Za...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verhältnis des § 42 AO zu anderen Vorschriften; § 42 Abs. 1 Satz 2 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 42 Abs. 1 Satz 2 AO regelt das Verhältnis zu speziellen Normen zur Verhinderung von Steuerumgehung. Zahlreiche Regelungen enthalten Sondervorschriften (s. § 8 Abs. 4 KStG oder § 10 Abs. 5 UStG). Der BFH nahm in vielen Fällen eine verdrängende Wirkung der Spezialregelungen an (BFH v. 15.12.1999, I R 29/97, BStBl II 2000, 527 zum inzwisc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 147 Abs. 6 AO gewährt ein Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung nur im Rahmen von Außenprüfungen, wozu auch Umsatzsteuer- und Lohnsteuersonderprüfungen gehören, nicht aber die betriebsnahe Veranlagung oder die Nachschau (s. § 210 AO, insbes. i. V. m. § 146b AO oder § 27b UStG). Auch der Steuerfahndung stehen die Rechte aus § 147 Abs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Einkunftsart

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Feststellungsbescheid muss über die Einkunftsart bindend entschieden werden. Eine Feststellung ist auch durchzuführen, wenn die Einkünfte aus der gemeinsamen Quelle bei den einzelnen Beteiligten unterschiedlichen Einkunftsarten zuzuordnen sind. Die Einkünfte der Beteiligten müssen nicht derselben Einkunftsart zuzuordnen sein. Tz. 17 S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Zuschlag bei verspäteter oder unterlassener Vorlage verwertbarer Unterlagen (§ 162 Abs. 4 AO)

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Legt der Stpfl. keine Aufzeichnungen i. S. des § 90 Abs. 3 AO vor oder sind die von ihm vorgelegten Aufzeichnungen unverwertbar, ist – neben der Schätzung nach § 162 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO – ein Zuschlag festzusetzen. Der Zuschlag beträgt 5000 Euro, mindestens jedoch 5 % und höchstens 10 % des Mehrbetrags der Einkünfte, der sich nach ei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a AO ist die Grundnorm für die Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Finanzbehörden. Sie stellt die Rahmenbedingungen auf, unter welchen Voraussetzungen die Übermittlung elektronische Dokumente im Besteuerungsverfahren Berücksichtigung finden. Zu unterscheiden sind die "einfache" elektronische Kommunikation (z. B. E-Ma...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 169 AO regelt die Festsetzungsverjährung für Steueransprüche einschließlich der Steuererstattungen und der Steuervergütungen im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Satz 1 AO; s. § 1 AO Rz. 4 ff.). Die Vorschrift gilt unmittelbar für Steuerbescheide. Spezielle Regelungen enthalten §§ 174 Abs. 4 Satz 4, 175 Abs. 1 Satz 2 AO. Darüber hinaus ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Regelmäßiger Beginn des Zinslaufs

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Zinslauf bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Beginn der Verzinsung und deren Ende. Nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO beginnt der Zinslauf grundsätzlich mit dem Ablauf der Karenzfrist von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Auf die unterschiedlichen Zeitpunkte der Entstehung der Steuern (z. B. Einko...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Schriftform des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Regelmäßig bedürfen Steuerbescheide der Schriftform oder sind elektronisch zu erteilen. Abweichungen bedürfen einer gesonderten Regelung. Schriftform bedeutet die Verkörperung (Wiedergabe) des Verwaltungsakts in einem Schriftstück. Soweit er nicht persönlich übergeben wird, ist er in verschlossenem Umschlag zu versenden. Die elektronisch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 44 Außergerichtlicher Rechtsbehelf

Schrifttum Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Pump/Krüger, Die isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung in der finanzgerichtlichen Klage – Ein prozessualer Verfahrensfehler mit Konsequenzen, DStR 2013, 891. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 44 Abs. 1 FGO bestimmt (nur) für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, dass die ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Andere gesetzliche Bestimmungen

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 "Andere gesetzliche Bestimmungen" sind vor allem §§ 53f. Sozialgesetzbuch I (SGB I) , die die Anspruchspfändung von Sozialleistungen regeln. In den Anwendungsbereich von § 54 SGB I fallen insbes. Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Unfall- und Rentenversicherung, der Ausbildungsförderung, der Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld, Arbe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Bedingungseintritt bei auflösend bedingtem Steueranspruch

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der auflösend bedingte Steueranspruch erlischt mit Bedingungseintritt. Insoweit ist die Vorschrift in erster Linie auf § 50 AO zugeschnitten und damit wie diese Vorschrift weitgehend gegenstandslos. Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit nach Einzelsteuergesetzen die Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit erlischt, bedarf es zus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 270 Allgemeiner Aufteilungsmaßstab

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt den allgemeinen Maßstab für die Aufteilung von Gesamtschuldnern geschuldeter Einkommensteuer. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für Zwecke der Aufteilung wird eine fiktive Einzelveranlagung nach Maßgabe des § 26a EStG durchgeführt und die rückständige Steuer – von den in §§ 271 bis 276 AO vorgesehenen Besonderh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 15 AO enthält die Definition des Begriffs "Angehöriger" für den Anwendungsbereich der AO. Der Begriff wird in zahlreichen verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Vorschriften verwendet, z. B. beim Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 AO, und ist dort allein verbindlich. Verwendet das einzelne Steuergesetz ähnliche Begriffe wie...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Beginn der Buchführungspflicht

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bücher sind vom Beginn des Wirtschaftsjahres an zu führen, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung folgt. Die Mitteilung muss deshalb grundsätzlich kein Datum angeben, von dem ab Bücher zu führen sind; etwas anderes gilt lediglich, wenn nach den Verhältnissen des Betriebs mehrere Zeitpunkte in Betracht kommen (BFH v. 09.10.1989, IV R...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Datenweiterleitung, Abs. 4

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das BZSt und die zentrale Stelle i. S. des § 81 EStG (ZfA) sind zunehmend zu Datensammelstellen geworden. Sie sind in einer Vielzahl von Fällen gesetzlich verpflichtet, die ihnen für Besteuerungszwecke übermittelten Daten an die Landesfinanzbehörden weiterzuleiten. § 88 Abs. 4 AO soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die dem BZSt oder ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unbilligkeit aus sachlichen Gründen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unbilligkeit liegt in der Sache selbst, wenn sie sich als unmittelbare Folge der Besteuerung, also aus dem steuerlichen Tatbestand, unabhängig von der Wirtschaftslage des Schuldners ergibt. Dabei ist maßgebend, ob nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers auf dem in Frage kommenden Steuerrechtsgebiet angenommen wer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zulassung des Widerrufs durch Rechtsvorschrift oder Vorbehalt (§ 131 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Widerruf ist zulässig, wenn er durch Rechtsvorschrift zugelassen oder im Verwaltungsakt vorbehalten worden ist. Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch Rechtsvorschrift zugelassen ist der Widerruf z. B. in § 148 Satz 3 AO für den Fall der Buchführungserleichterung, in § 46 Satz 2 UStDV für die Dauerfristverlängerung, in § 44a Abs....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Voraussetzungen und Verfahren

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO gestattet die Aussetzung wegen tatsächlicher oder rechtlicher Abhängigkeit von der Entscheidung über ein Rechtsverhältnis, das den Gegenstand eines anderen, bei einem FG oder einem Gericht eines anderen Gerichtszweigs anhängigen Rechtsstreites bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (z. B. Erteilung einer Ausn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 239 Abs. 3 AO wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2017 in das Gesetz eingefügt. Die Regelung enthält eine Verpflichtung der Finanzbehörden, in bestimmten im Gesetz ausdrücklich aufgeführten Fällen die Grundlagen für eine Festsetzung von Zinsen nach § 233a Abs. 2a AO (Vollverzinsungszinsen bei Änderung der Steuerfestsetzung aufgrund eines r...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verfassungsrecht und einfaches Gesetz

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Normen des Verfassungsrechts zählen ohne Zweifel zu den Rechtsnormen i. S. v. § 4 AO. Dazu gehören zum einen die Vorschriften des GG, aber auch die daraus abgeleiteten Rechtsgrundsätze und Verfassungsprinzipien. Für das Steuerrecht haben insbes. die Grundrechte aus Art. 1 und 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Ar...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anzeige

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anzeigen sind Mitteilungen über Vorgänge, die steuerlich erheblich sein können, weil sie es den Finanzbehörden ermöglichen, diese zu prüfen und ggf. eine Steuer festzusetzen. Anzeigepflichten des Stpfl. sind z. B. Anzeigen als Erwerber nach § 30 ErbStG (BFH v. 10.11.2004, II R 1/03, BStBl II 2005, 244), nicht jedoch die besondere Mitteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Abweichend von den allgemeinen Grundsätzen können unbeschr stpfl Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG nur Eink aus Gew haben. Nach ihrem eindeutigen Wortlaut gilt die Regelung des § 8 Abs 2 KStG somit nur für unbeschr Stpfl (iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG); ebenso s Berninghaus (in R/H/N, § 8 KStG Rn 92). Nicht von § 8 Abs 2 KStG betroffen sind da...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Vorbemerkungen zu §§ 193ff. AO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Außenprüfung dient der Steuergerechtigkeit. Die Grundsätze von Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 85 AO) verlangen auch, dass die Gesetze gleichmäßig vollzogen werden. Das Verifikationsprinzip ergänzt das Deklarationsprinzip, indem es fordert, dass überprüft wird, was der Stpfl. dem FA im Rahmen seiner Erklärungsp...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verwaltung durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Eröffnung des Finanzrechtswegs nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO hängt außerdem davon ab, dass die bundesgesetzlich geregelten Steuern durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden; die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 108 Abs. 1 und Abs. 2 GG i. V. m. den Vorschriften des FVG. Dies gilt allerdings nur, soweit die Verwaltung durc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4)

Tz. 47 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 Abs. 4 AO erläutert den Begriff der steuerlichen Nebenleistungen. In der Reihenfolge ihrer gesetzlichen Regelung werden Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO (aufgenommen mit StVergAbG v. 16.05.2003, BGBl I 2003, 660), Zinsen (§§ 233 bis 237 AO), Zinsen nach den Einzel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids (§ 177 Abs. 1 und 2 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Voraussetzungen für die Berichtigung eines Steuerbescheids oder eines gleichgestellten Bescheids (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.) müssen vorliegen. Als Korrekturnormen kommen neben den §§ 172ff. AO auch die in den Einzelsteuergesetzen enthaltenen Aufhebungs- und Änderungsvorschriften in Betracht, z. B. § 21 Satz 2 GrStG, § 35b GewSt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zinspflicht erstreckt sich nur auf Steuern i. S. des § 3 Abs. 1 AO, nicht auf die in § 3 Abs. 4 AO genannten steuerlichen Nebenleistungen. Folglich fallen keine Zinsen auf die Verzinsung hinterzogener Steuern an. Dementsprechend sind Hinterziehungszinsen festzusetzen (s. auch AEAO zu § 235 AO, Nr. 2) für verkürzte Steuern, einschließ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verschulden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegen. Die vorsätzliche Pflichtverletzung kann auch eine Haftung nach § 71 AO begründen. Es steht dem FA frei, ob es einen Haftungsbescheid neben § 69 AO auch auf § 71 AO stützt. Im Zweifelsfalle darf das FA die Frage des Vorliegens eines Vorsatzes auf sich beruhen las...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Arbeitsgemeinschaften (§ 180 Abs. 4 AO)

Tz. 79 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Arbeitsgemeinschaften (ARGE) handelt es sich vor allem im Bereich der Bauwirtschaft um den Zusammenschluss mehrerer Unternehmer zur gemeinschaftlichen Auftragserfüllung i. d. R. in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie sind Personengesellschaften i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Grundsätzlich ist die Durchführung eines Fes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beteiligung mehrerer Personen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einheitliche Feststellung setzt die Beteiligung mehrerer Personen an der gemeinschaftlichen Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Einkunftserzielungvoraus, denen die einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen "mehrere" und "zurechnen" bedeuten, das...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Erzielung von Einnahmen oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die selbstständige nachhaltige Tätigkeit muss zur Erzielung von Einnahmen oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen führen. Darunter sind Geld und alle geldwerten Vorteile zu verstehen. Gewinnerzielungsabsicht ist ebenso wenig erforderlich wie die Feststellung, dass tatsächlich Gewinne erwirtschaftet werden oder erzielt werden können. Nich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Steueranmeldungen

Tz. 84 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 8 Satz 1 AO n. F. schließt die Anwendung des § 152 Abs. 5 AO n. F. für vierteljährlich oder monatlich abzugebende Steueranmeldungen (LSt, USt, KapESt) sowie für nach § 41a Abs. 2 Satz 2 2. HS EStG jährlich abzugebende Lohnsteueranmeldungen aus (mit Ausnahme der von § 152 Abs. 13 AO n. F. erfassten Steuererklärungen). Folglich...mehr