Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 3.1 Zeile 1

Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Der in Zeile 1 einzutragende Be...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 12.1 Zeile 28

In dieser Zeile ist die Kapitalertragsteuer von der Bemessungsgrundlage abzuziehen, soweit sie nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht anrechenbar ist, und der Stpfl. den Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG auf Abzug von der Bemessungsgrundlage gestellt hat. Nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG setzt die vollständige Anrechnung der KapESt bei Kapitalerträgen aus Aktien und Genussschei...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.9 Zeile 8

Diese Zeile erfasst bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, die keine Betriebsstätte im Inland unterhalten, die Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa EStG. Erfasst werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG von unbeweglichem Vermögen, von Sachinbegriffen und von Rechten. Diese Einkünfte unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 2...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 5.4 Zeile 11a

In dieser Zeile sind Kapitaleinkünfte einzutragen, für die die pauschale Steuer nach § 32d Abs. 1 EStG nicht gilt. Nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG ist dies der Fall, wenn Gläubiger und Schuldner nahe stehende Personen sind bzw. ein Dritter, der die Kapitalerträge schuldet, auf eine nahe stehende Person des Steuerpflichtigen zurückgreifen kann. Außerdem sind die Ka...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 5.1 Zeile 9

Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung unte...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 5.3 Zeile 11

Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Auch diese Körperschaften erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und besc...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 9.1 Vor Zeilen 17, 18

Nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG kann eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft beantragen, dass bei bestimmten inländischen Einkünften mit Steuerabzug die Abgeltungswirkung nicht eintritt, sondern eine Veranlagung erfolgt. Dieses Antragsrecht besteht nach § 32 Abs. 4 KStG jedoch nur, wenn die Körperschaft nach den Rechtsvorschriften eines EU- oder EWR-Staats gegründet worden...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 8.4 Zeilen 15–15c

In Zeile 15 sind die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG einzutragen.[1] Es handelt sich um: Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung bzw. Herstellung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt; Veräußerungsgeschäfte über andere Wirtschaftsgüter, bei denen der Zei...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.1 Zeile 2

In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 180 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 13–15 der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 29–39 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 82 ff. der Anlage...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 10.2 Zeile 21

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG werden nicht anrechenbare ausländische Steuern vom Einkommen von Amts wegen von der Summe der Einkünfte abgezogen (sogenannter "ausschließlicher Abzug"). Die in Zeile 21 einzutragenden Beträge sind zwar in der Anlage AESt enthalten, werden aber, anders als die nach § 34c Abs. 2 EStG abziehbaren ausländischen Steuern, n...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.3 Zeile 28

In Zeile 28 sind die steuerfreien Teile der Bezüge nach § 3 Nr. 40 EStG aufzuführen. Dieser Sachverhalt kann nur auftreten, wenn der Organträger eine Personengesellschaft ist, an der eine Organgesellschaft beteiligt ist. Dann kann der Organträger dieser Organgesellschaft eine natürliche Person sein. Soweit an der Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, g...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 11.2 Zeile 27

In dieser Zeile sind vorgetragene Verluste nach § 2a Abs. 1 Satz 1 EStG einzutragen, die im laufenden Vz nach § 2a Abs. 1 Satz 3 EStG von Gewinnen der gleichen Art und aus dem gleichen Staat abgezogen werden können. Die Beträge ergeben sich als Summe der Zeilen 15 aller Anlagen AEV. Zur Durchführung der Abzugsbeschränkung nach § 2a Abs. 1 EStG ist die Anlage AEV jeweils geso...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 14.1 Vor Zeilen 29–31

Die Zeilen 29–31 nehmen die Daten zur steuerlichen Behandlung der Sanierungserträge nach §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG auf. Diese Daten werden in die Anlage SAN übertragen. Einzelheiten werden in den Erläuterungen zu der Anlage SAN dargestellt. Ist das zu sanierende Unternehmen eine Organgesellschaft, treten die Wirkungen des § 3a EStG nach § 15 Satz 1 Nr. 1a KStG auf der Ebene des ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.9 Zeile 32

In diese Zeile sind die Abschreibungen der Organgesellschaft einzutragen, soweit sie bei der Bemessungsgrundlage der Zinsschranke (dem EBITDA) zu berücksichtigen sind. Dies sind die linearen Abschreibungen nach § 7 EStG, die Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG und die sog. Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG. Der Betrag wird nach § 14 A...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 8.5 Zeilen 16–16c

Eintragungen haben Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften vorzunehmen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Ergebnisse aus Leistungen einzutr...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.8 Zeile 7a

In dieser Zeile sind Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG zu erfassen. Betroffen sind nur Beteiligungen, die nicht zu einem veräußerten oder aufgegebenen Betrieb gehören; diese sind in Zeile 5 mitzuerfassen. Erfasst werden in erster Linie Anteile an Kapitalgesellschaften, die Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben, oder Anteile, die bei einer Einbringung erworben worden si...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 16.1 Zeile 33

In diese Zeile ist der Freibetrag für Land- und Forstwirte gem. § 13 Abs. 3 EStG in Höhe von 900 EUR, höchstens in Höhe der in Zeile 1 ausgewiesenen positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einzutragen.[1]mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 8.2 Zeile 13

In den Zeilen 13–14 sind die wiederkehrenden Bezüge zu erfassen. Wiederkehrende Bezüge sind nach § 22 Nr. 1 EStG insbesondere Renten und wiederkehrende Zuschüsse. In Zeile 13 sind die Einnahmen aus wiederkehrenden Bezügen zu erfassen. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften haben diese Zeile nicht auszufüllen, da wiederkehrende Bezüge nach § 22 Nr. 1 EStG nach § 49 Abs. 1...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.7 Zeile 30

In dieser Zeile sind die Zinsaufwendungen der Organgesellschaft einzutragen.[1] Der Betrag ergibt sich aus Zeile 27 der Anlage OG der Organgesellschaft; er ist nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festzustellen. In Zeile 30 sollen auch Zinsaufwendungen einzutragen sein, die an den Organträger oder andere Organgesellschaften gezahlt wurden. U. E. ist das unrichtig. Da ein Organkrei...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 14.3 Zeile 30

In dieser Zeile sind Betriebsvermögensminderungen und Betriebsausgaben i. S. d. § 3c Abs. 4 EStG des Sanierungsjahres, die mit dem Sanierungsertrag in Zeile 29 in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens hinzuzurechnen. Da die Sanierungserträge steuerfrei sind, können die dazu gehörenden Aufwendungen steuerlich ni...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 6.1 Zeile 12

Zeile 12 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Einkünfte aus Vermietu...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 19.3 Zeilen 72–72a

In Zeile 72 können Einkommensteile mit abweichenden Steuersätzen eingetragen werden. Ebenfalls anzugeben ist die Vorschrift, aus der sich der abweichende Steuersatz ergibt. Möglich sind folgende abweichende Steuersätze: Ausländische Einkünfte mit Pauschalierung der Körperschaftsteuer nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 5 EStG. Da der Pauschalierungssteuersat...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.10 Zeile 8a

In dieser Zeile sind die Veräußerungsgewinne nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. bb EStG aus den in Zeile 8 aufgeführten Wirtschaftsgütern einzutragen. Diese Einkünfte müssen gewerblich sein, entweder weil die beschränkt steuerpflichtige Körperschaft einer deutschen Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 – 3 KStG entspricht, oder weil die Tätigkeit originär gewerb...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 10.1 Zeile 20

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Die Beträge sind nicht auf die Einkunftsarten aufzuteilen, sondern in dieser Zeile in einer Summe von der...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 11.1 Zeile 26

In dieser Zeile sind ausländische negative Einkünfte sowie Gewinnminderungen hinzuzurechnen, die den Gewinn gemindert haben, aber gem. § 2a EStG steuerlich nicht abzugsfähig sind. Systematisch wird dazu zunächst der volle Betrag der negativen Einkünfte und Gewinnminderungen in dieser Zeile hinzugerechnet, um dann die trotz der Abzugsbeschränkung abzugsfähigen Einkünfte wiede...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.8 Zeile 31

In dieser Zeile sind die der Eintragung in Zeile 30 entsprechenden Zinserträge der Organgesellschaft zu erfassen, die sich aus Zeile 28 der Anlage OG ergeben. Ebenfalls zu übernehmen sind die Werte aus Zeile 28a der Anlage OG.[1] Der Betrag wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt. Die Differenz der Beträge in den Zeilen 30 und 31 ergibt den "Zinssaldo", über dessen...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 16.3 Zeile 35

In dieser Zeile ist die Hinzurechnung nach § 2a Abs. 3, 4 EStG einzutragen, wenn in den Jahren bis 1998 Verluste ausländischer Betriebsstätten auf Antrag abgezogen worden sind, die nach dem anzuwendenden DBA steuerlich nicht zu berücksichtigen waren. Folge des Abzugs dieser Verluste ist, dass spätere Gewinne der Betriebsstätte trotz Freistellung nach dem DBA bis zur Höhe der...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.14 Zeile 36a

Hier ist anzugeben, ob Einkünfte vorliegen, die § 2a EStG unterliegen. Für diese Einkünfte, die beim Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen sind, sind die Angaben pro Einkunftsart i. S. d. Aufzählung des § 2a Abs.1 EStG und pro Staat auf einem gesonderten Blatt zu machen. Eine entsprechende Eintragung hat in Zeile 31 der Anlage OG zu erfolgen. Der Betrag wird nach § 14 Abs....mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 18.17 Zeile 69

In dieser Zeile ist der Freibetrag nach § 24 KStG in der Hauptspalte abzusetzen. Nach § 24 KStG steht kleinen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ein Freibetrag von 5.000 EUR zu. Ausgenommen hiervon sind Körperschaften, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG gehören. Der Freibetrag steht daher Kapitalgesellschaf...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.5 Zeile 29b

In dieser Zeile ist der verbleibende Sanierungsertrag i. S. d. § 3a Abs. 3 Satz 4 EStG einzutragen und nach Zeile 5 der Anlage SAN zu übertragen. Sanierungserträge der Organgesellschaft werden nach § 15 Satz 1 Nr. 1a KStG auf der Ebene des Organträgers berücksichtigt. Einzelheiten zum Sanierungsertrag vgl. Erl. zur Anlage SAN.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 8.3 Zeile 14

Von den Einnahmen sind in Zeile 43 die Werbungskosten abzusetzen. Nach § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG ist mindestens ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR abzusetzen.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 9.3 Zeile 18

In dieser Zeile sind Einkünfte einzutragen, die dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 2 EStG unterlegen haben (inländische Verwertung von künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden und ähnlichen Darbietungen). Die Ermittlung der Einkünfte hat auf einem gesonderten Blatt zu erfolgen, da der Vordruck hierfür keine Zeilen vorsieht.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 14.2 Zeile 29

In dieser Zeile sind die Sanierungserträge bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abzuziehen. Sanierungserträge sind Betriebsvermögensmehrungen und Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zweck einer unternehmensbezogenen Sanierung. Der in Zeile 29 einzutragende Betrag ist in Zeile 1 der Anlage SAN zu übertragen.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 9.2 Zeile 17

In dieser Zeile sind Einkünfte einzutragen, die dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG unterlegen haben (im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende und ähnliche Darbietungen). Die Ermittlung der Einkünfte hat auf einem gesonderten Blatt zu erfolgen, da der Vordruck hierfür keine Zeilen vorsieht.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.7 Zeile 7

In dieser Zeile ist der Wert des Betriebsvermögens des veräußerten oder aufgegebenen Betriebs einzutragen. Wert des Betriebsvermögens ist der Buchwert. Gehören zu dem Betriebsvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften, muss der Buchwert dieser Anteile aus dem Wert in Zeile 7 ausgeschieden sein, da insoweit Veräußerungs- und Aufgabegewinne nicht steuerpflichtig sind. Der Wert i...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.13 Zeile 36

Zeile 36 dient der Ermittlung des Progressionsvorbehalts bei dem Organträger. Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn Organträger eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist, an der natürliche Personen als Gesellschafter beteiligt sind. Der Betrag wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt. Steuerfreie ausländische Einkünfte sind nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 ESt...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.17 Zeilen 39–40

Da die Steueranrechnung nach § 19 KStG auf der Ebene des Organträgers erfolgt, ist in Zeile 39 die Kapitalertragsteuer, in Zeile 40 der hierauf entfallende Solidaritätszuschlag einzutragen, die auf Kapitaleinkünfte der Organgesellschaft angefallen sind. Die Beträge sind nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festzustellen. Bei ausländischen Einkünften mit anrechenbarer ausländische...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 16.10 Zeile 42

In dieser Zeile sind bei Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften die Verluste aus anderen Einkunftsarten des Sanierungsjahres hinzuzurechnen, die nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 9 EStG wegen Verrechnung mit dem Sanierungsertrag nicht abzugsfähig werden. Der Betrag ergibt sich aus Zeile 19 der Anlage SAN. Ist bei einer Kapi...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.4 Vor Zeilen 5–7a

In diesen Zeilen werden Gewinne aus der Veräußerung oder der Aufgabe eines Betriebs oder Teilbetriebs erfasst, die daher nicht in den Beträgen der Zeilen 2 ff. (Zeile 180 der Anlage GK) enthalten sein dürfen. Diese Zeilen kommen jedoch für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerb...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 18.3 Zeile 58

Zeile 58 enthält den Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020 auf 2019. Der Verlustrücktrag ist antragsabhängig, d. h., der Stpfl. kann sowohl wählen, ob ein Verlustrücktrag durchgeführt werden soll, als auch, im Rahmen der angefallenen Verluste, in welcher Höhe der Verlustrücktrag erfolgen soll. Das Wahlrecht wird in Zeile 20 des Vordrucks Verluste für das Verlustentstehungsjahr a...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.6 Vor Zeilen 30–32

Die Zeilen 30–32 enthalten Daten der Organgesellschaft, die für die Durchführung der Zinsschranke nach § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG auf der Ebene des Organträgers erforderlich sind.[1] Nach § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG bilden Organträger und Organgesellschaft für Zwecke der Zinsschranke nur einen einzigen Betrieb. Die für die Zinsschranke maßgebenden Faktoren der Organgesellschafte...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 18.1 Zeile 56

In dieser Zeile ist der Verlustabzug einzutragen, der im Vz 2019 geltend gemacht werden kann. Diese Zeile sowie Zeile 58 sind nur auszufüllen, wenn der Betrag in Zeile 53 positiv ist. Der Verlustabzug setzt sich zusammen aus dem verbleibenden Verlustvortrag der Veranlagungszeiträume 1985–2018; dem nach § 57 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Verlust aus der ehemaligen DDR und B...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 18.5 Zeile 60

Eintragungen in dieser Zeile kommen nur für Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in Betracht. Ist bei einer Kapitalgesellschaft oder einer Gesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2, 3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht eingetreten, sind in dieser Zeile die entsprechenden Aufwendung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 14.4 Zeile 31

In dieser Zeile sind den Aufwendungen nach Zeile 30 entsprechende Aufwendungen des laufenden Vz bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens hinzuzurechnen, die mit einem in einem anderen Vz entstandenen Sanierungsertrag zusammenhängen und nicht in einem festgestellten Verlustvortrag enthalten sind. Sind diese Beträge im folgenden Vz entstanden, sind sie hinzuzurechnen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 16.9 Zeile 41

Die Zeilen 41, 42 nehmen die Werte zur Minderung des Verlustes bei Sanierung auf. Zur Sanierung vgl. Erl. zu Zeilen 29–31 sowie zur Anlage SAN. Nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 EStG ist der Verlust des zu sanierenden Unternehmens des Sanierungsjahres nicht abzugsfähig, soweit er mit dem Sanierungsertrag verrechnet werden kann. Da nur der Verlust des zu sanierenden Unternehmens b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage OT / 3.5 Zeile 24

Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen ist weiter zu verringern um Einkommensteile, die an sich bei dem Organträger entstanden sind, die aber der Organgesellschaft zur Versteuerung zugewiesen werden. Dabei handelt es sich um Ausgleichszahlungen,[1] die der Organträger für Wirtschaftsjahre, die im laufenden Vz steuerlich erfasst werden, an außenstehende Gesellschafter de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Europarechtskonformität der Versicherungsteuer teilweise fraglich

Leitsatz Es ist fraglich, ob es europarechtlich zulässig ist, dass allein aufgrund der Eintragung in ein deutsches Register eine Versicherungsteuerpflicht für ein Seeschiff entstehen kann. Sachverhalt Die Klägerin ist eine in Großbritannien ansässige Versicherung, die weltweit Marineversicherungen anbietet. Unter anderem war sie als Versicherer für verschiedene deutsche GmbHs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG für ein zuvor aus dem Betriebsvermögen überführtes Grundstück

Leitsatz Bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 EStG ist als fiktive Anschaffungskosten der Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Zeitpunkt der durch Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ausgelösten Entnahme nach § 13 Abs. 4 EStG zu Grunde zu legen und nicht der Buchwert. Sachverhalt Streitig war die Höhe eines Gewinns nach § 23 Abs...mehr