Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Verspätungsgeld (3): Vereinbarkeit des Verspätungsgeldes mit höherrangigem Recht; Finanzrechtsweg gegeben

Leitsatz 1. Für Klagen, die sich gegen das Verspätungsgeld richten, ist der Finanzrechtsweg eröffnet. 2. § 22a Abs. 5 Satz 3 EStG verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung. 3. Eine Doppelbestrafung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn gegen einen Mitteilungspflichtigen ausschließlich ein Verspätungsgeld gemäß § 22a Abs. 5 EStG, nicht aber eine Geldbuße nach § 50f EStG erhob...mehr

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Verspätungsgeld (1): Vereinbarkeit des Verspätungsgeldes mit höherrangigem Recht

Leitsatz 1. Wird gegen einen Mitteilungspflichtigen ausschließlich ein Verspätungsgeld gemäß § 22a Abs. 5 EStG, nicht aber zusätzlich eine Geldbuße nach § 50f EStG erhoben, kann per se keine Doppelbestrafung vorliegen. 2. Der Schutzbereich des Art. 50 EUGrdRCh wird durch die Festsetzung eines Verspätungsgeldes nicht berührt. 3. Die Regelungen des § 22a Abs. 1 und Abs. 5 EStG s...mehr

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Verspätungsgeld (2): Vom Mitteilungspflichtigen zu vertretende verspätete Übermittlung einer Rentenbezugsmitteilung als Voraussetzung für die Erhebung eines Verspätungsgeldes

Leitsatz 1. Ob eine mitteilungspflichtige Stelle die verspätete Übermittlung gemäß § 22a Abs. 5 Satz 3 EStG nicht zu vertreten hat, ist anhand des auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteten objektiven Sorgfaltsmaßstabs zu beurteilen. 2. Ein Softwareunternehmer ist als Erfüllungsgehilfe der mitteilungspflichtigen Stelle anzusehen, wenn er eine individualisierte Sof...mehr

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Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten bei Erstattungsverzicht

Leitsatz Krankheitskosten, die ein Steuerpflichtiger selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung von seiner privaten Krankenkasse zu erhalten, sind mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. v. § 33 EStG abziehbar. Sachverhalt Dem Steuerpflichtigen waren Krankheitskosten entstanden, die er jedoch gegenüber seiner Krankenkasse nicht geltend machte, um...mehr

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Abgrenzung zwischen mehraktiger Erstausbildung und Zweitausbildung (2): Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin

Leitsatz 1. Nimmt ein volljähriges Kind nach Erlangung eines ersten Abschlusses in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang eine nicht unter § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG fallende Berufstätigkeit auf, erfordert § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zwischen einer mehr­aktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und einer berufsbegleitend durchgeführ...mehr

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Wiederaufforstungskosten bei vorherigem pauschalen Betriebsausgabenabzug

Leitsatz Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, gilt allein § 51 EStDV i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011. Die frühere Inanspruchnahme eines pauschalen Betriebsausgabenabzugs gemäß § 51 EStDV in der zuvor geltenden Fassung steht einer gewinnmindernden Berücksichtigung von Wiederaufforstungskosten in diesen Wirtschaftsjahren deshalb schon aus...mehr

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Zahlungen zur Abgeltung des Versorgungsausgleichs sind keine Werbungskosten

Leitsatz Leistet ein Ehegatte im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung eine Ausgleichszahlung an seinen Ehegatten, um dessen Ansprüche auf einen Versorgungsausgleich abzugelten, kann er diese Zahlung nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei seinen sonstigen Einkünften abziehen. Das FG Köln entschied, dass ab 2015 der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG vo...mehr

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Zum Ausweis einer Pensionsrückstellung im Jahr der Zusage bei Veröffentlichung neuer "Heubeck-Richttafeln"

Leitsatz Wird im Jahr der Erteilung einer Pensionszusage eine Pensionsrückstellung gebildet und erfolgt dies im Jahr der Veröffentlichung neuer "Heubeck-Richttafeln", existiert kein "Unterschiedsbetrag" i.S. des § 6a Abs. 4 Satz 2 EStG, der auf drei Jahre verteilt werden müsste. Normenkette § 6a Abs. 4 Sätze 2, 3, 6 EStG Sachverhalt Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin...mehr

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Rückstellung für die Kosten der Aufbewahrung von Mandantendaten (und Handakten) im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Leitsatz 1. Eine Rückstellung für die Kosten der 10‐jährigen Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft setzt eine öffentlich-rechtliche oder eine zivilrechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung dieser Daten voraus. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung folgt weder aus § 66 Abs. 1 StBerG noch aus ei...mehr

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Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist; keine wesentliche Änderung der Prozesslage bei Wechsel des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers

Leitsatz 1. Der Teilwert von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, ist der Börsenkurs der Anteile im Handel im Freiverkehr. 2. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, liegt vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter d...mehr

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Keine zeitliche Verrechnungsreihenfolge in § 8b Abs. 8 Satz 2 KStG

Leitsatz Wertaufholungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1, § 8b Abs. 8 Satz 1 KStG, denen in früheren Jahren sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Anteilsabschreibungen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, sind nach § 8b Abs. 8 Satz 2 KStG vorrangig mit dem Gesamtvolumen früherer steuerunwirksamer Teilwertabschreibungen zu verrechnen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2 Entwicklung von § 43b EStG und der Anlage 2 (zu § 43b EStG)

Rz. 1f § 43b EStG, wurde durch G. v. 23.10.2000[1] in das EStG eingefügt. § 43b EStG gilt erstmals für Kapitalerträge, auf die das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren nicht mehr anzuwenden ist (§ 52 Abs. 53 S. 2 EStG i. d. F. des G. v. 23.10.2000). Rz. 2 Ziel der Mutter-Tochter-Richtlinie war es, durch Einführung eines wettbewerbsneutralen Steuersystems für Gewinnauss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3 Verhältnis zu § 43 EStG

Rz. 1c § 43b EStG stellt eine Ausnahme des Grundsatzes der KapESt-Pflicht nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar.[1] Auf Antrag werden Erträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG von der KapESt-Pflicht befreit.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.4 Verhältnis zu § 50d EStG

Rz. 1d § 50d Abs. 1 EStG regelt das Verfahren zur Befreiung von der KapESt. § 50d Abs. 1 EStG regelt das Erstattungsverfahren, § 50d Abs. 2 EStG das Freistellungsverfahren. Ist dagegen der Missbrauchstatbestand nach § 50d Abs. 3 EStG erfüllt, besteht kein Anspruch nach § 43b EStG auf Befreiung von der KapESt.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.2 Anlage 2 (zu § 43b EStG)

Rz. 1b Die Anlage 2 (zu § 43b EStG) zählt die Gesellschaften i. S. d. RL 2011/96/EU auf. Nach Nr. 1 der Anlage 2 sind dies Gesellschaften mit bestimmten Formen nach dem jeweiligen nationalen Recht. Nr. 2 der Anlage 2 bezieht Gesellschaften ein, die nach dem Steuerrecht eines Mitgliedstaates in Bezug auf den steuerlichen Wohnsitz als in diesem Staat ansässig betrachtet wird u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Antragstellung vor Ablauf des Mindestbeteiligungszeitraums

Rz. 24 Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der für die Quellensteuerentlastung nach § 43b EStG erforderlichen Bescheinigung über die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist nach § 43b Abs. 2 S. 4 EStG die unmittelbare Beteiligung an der Tochtergesellschaft für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (Rz. 36ff.). Ist dieser Mindestbeteiligungszeitra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Mindesthöhe und -dauer der Beteiligung

Rz. 36 Entsprechend Art. 3 der Mutter-Tochter-Richtlinie ist weitere Voraussetzung für die Anerkennung als Muttergesellschaft i. S. d. § 43b EStG eine unmittelbare Mindestbeteiligung von 20 % (vor 2005: 25 %) am Kapital der Tochtergesellschaft (ggf. genügt eine Mindestbeteiligung von 10 %, vgl. Rz. 49) und eine ununterbrochene Mindestbeteiligungsdauer von 12 Monaten. Weil der A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3 Quellensteuerentlastung nach § 43b (Abs. 1)

Rz. 6 Vor der Änderung durch das G. v. 9.12.2004[1] wurde von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden) einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (vgl. deren Auflistung in Anl. 2 a. F.) zufließen, die KapESt nach § 43b Abs. 1 EStG auf Antrag der Muttergesellschaft n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist von einem Antrag der Muttergesellschaft bzw. deren EU-Betriebsstätte als Gläubigerin der Kapitalerträge abhängig. Dieser Antrag wird nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim BZSt gestellt.[1] Der Antrag (Vordruck DBA/Allg. Freist./Div.) ist auf die Freistellung vom Steuerabzug von Kapitalerträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 43b EStG (bis Vz 2000: § 44d EStG a. F.)[1] regelt die KapESt-Entlastung auf Dividenden und andere Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die einer Muttergesellschaft, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland hat, oder einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte dieser Muttergesellschaft, aus Ausschüttungen einer Toc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Entstehungszeitpunkt der KapESt

Rz. 46 Nach § 44 Abs. 1 S. 2 EStG entsteht die KapESt in dem Zeitpunkt, in dem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. Rz. 47 Für Gewinnanteile (Dividenden) und andere Kapitalerträge, deren Ausschüttung ein Gewinnverwendungsbeschluss zugrunde liegt, bestimmt § 44 Abs. 2 EStG als Zeitpunkt des Zuflusses und somit als Entstehungszeitpunkt der KapESt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2 Quellensteuerentlastung für EU-Betriebsstätten (Abs. 1, 2a)

Rz. 34 Nach Erwägungsgrund 8 der Änderungsrichtlinie 2003/123/EG v. 22.12.2003[1] sollten die Ausschüttung von Gewinnen an eine EU-Betriebsstätte einer EU-Muttergesellschaft und der Zufluss dieser Gewinne an die Betriebsstätte ebenso behandelt werden wie bei der Beziehung zwischen Tochter- und Muttergesellschaft.[2] Deshalb gilt nach § 43b Abs. 1 EStG i. d. F. des G. v. 9.12...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43b Bemessung der Kapitalertragsteuer bei bestimmten Gesellschaften

1 Allgemeines und Systematik der Norm 1.1 Allgemeines Rz. 1 § 43b EStG (bis Vz 2000: § 44d EStG a. F.)[1] regelt die KapESt-Entlastung auf Dividenden und andere Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die einer Muttergesellschaft, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland hat, oder einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3 Mindestbeteiligungsdauer und Erhöhung der Beteiligungsquote

Rz. 49 Eine Schachtelbeteiligung i. S. d. § 43b EStG setzt eine unmittelbare Beteiligung von 10 % voraus, die im Zeitpunkt des Entstehens der KapESt (d. h. im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge) bestanden haben muss und für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten gehalten wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erteilt das BZSt die Bescheinigung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2 Systematik und Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.2.1 Allgemeine Systematik Rz. 1a Abs. 1 S. 1 enthält den KapESt-Entlastungsanspruch, für den ein Antrag notwendig ist. Der Anspruch auf KapESt-Entlastung gilt nach Abs. 1 S. 2 auch für Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft, die einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte einer unbeschränkt stpfl. Muttergesellschaft zufließen. Abs. 2 definiert i. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1 Subjektive Voraussetzungen

Rz. 28 § 43b Abs. 2 EStG verweist auf die Anl. 2 zum EStG, die die Voraussetzungen auflistet, welche die Muttergesellschaft sowie ihre Tochtergesellschaft erfüllen müssen, um als Mutter- bzw. Tochtergesellschaft i. S. v. Art. 2 der Mutter-Tochter-Richtlinie und demzufolge auch i. S. d. § 43b EStG zu gelten. Rz. 29 Nr. 1 der Anl. 2 führt die Rechtsformen auf, die in den einzel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.3 Maßgebliche Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung

Rz. 1e Die Finanzverwaltung hat sich zu den Antragsvoraussetzungen[1] zur "Entlastung von deutscher Kapitalertragsteuer von Dividenden und bestimmten anderen Kapitalerträgen gem. § 44d EStG a. F., den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder sonstigen zwischenstaatlichen Abkommen" geäußert. Die Finanzverwaltung[2] hat den Anwendungszeitpunkt der Auswirkungen der RL 2003/49/EG ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Allgemeine Systematik

Rz. 1a Abs. 1 S. 1 enthält den KapESt-Entlastungsanspruch, für den ein Antrag notwendig ist. Der Anspruch auf KapESt-Entlastung gilt nach Abs. 1 S. 2 auch für Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft, die einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte einer unbeschränkt stpfl. Muttergesellschaft zufließen. Abs. 2 definiert i. V. m. der Anlage 2 (zu § 43...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5 Voraussetzungen für die Anerkennung als Muttergesellschaft i. S. d. § 43b (Abs. 2)

5.1 Subjektive Voraussetzungen Rz. 28 § 43b Abs. 2 EStG verweist auf die Anl. 2 zum EStG, die die Voraussetzungen auflistet, welche die Muttergesellschaft sowie ihre Tochtergesellschaft erfüllen müssen, um als Mutter- bzw. Tochtergesellschaft i. S. v. Art. 2 der Mutter-Tochter-Richtlinie und demzufolge auch i. S. d. § 43b EStG zu gelten. Rz. 29 Nr. 1 der Anl. 2 führt die Recht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3 Beteiligungsvoraussetzungen

5.3.1 Mindesthöhe und -dauer der Beteiligung Rz. 36 Entsprechend Art. 3 der Mutter-Tochter-Richtlinie ist weitere Voraussetzung für die Anerkennung als Muttergesellschaft i. S. d. § 43b EStG eine unmittelbare Mindestbeteiligung von 20 % (vor 2005: 25 %) am Kapital der Tochtergesellschaft (ggf. genügt eine Mindestbeteiligung von 10 %, vgl. Rz. 49) und eine ununterbrochene Mindes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1 Allgemeines und Systematik der Norm

1.1 Allgemeines Rz. 1 § 43b EStG (bis Vz 2000: § 44d EStG a. F.)[1] regelt die KapESt-Entlastung auf Dividenden und andere Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die einer Muttergesellschaft, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland hat, oder einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte dieser Muttergesellschaft, aus Ausschütt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4 Antrag auf Freistellung im Steuerabzugsverfahren

4.1 Allgemeines Rz. 16 Die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist von einem Antrag der Muttergesellschaft bzw. deren EU-Betriebsstätte als Gläubigerin der Kapitalerträge abhängig. Dieser Antrag wird nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim BZSt gestellt.[1] Der Antrag (Vordruck DBA/Allg. Freist./Div.) ist auf die Freistellung vom Steuerabzug v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 2.3 Freie Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 6 Freie Rücklagen sind die einzige Form von Rücklagen, die keines inhaltlichen Grundes für ihre Bildung bedürfen. Die gemeinnützige Körperschaft ist vielmehr frei im Hinblick auf die Verwendung der in die Rücklage eingestellten Mittel. Dies meint, dass die Körperschaft die Mittel im Rahmen der allgemeinen Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts nach Wahl der Vermögensverwaltu...mehr

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Versorgungsausgleich an Ex-Partner: Wiederauffüllungszahlung der gekürzten Rentenanwartschaft ist nur als Sonderausgabe abziehbar

Leitsatz Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Zahlungen zur Wiederauffüllung der – zuvor durch Versorgungsausgleich gekürzten – eigenen Rentenanwartschaft lediglich als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Der Kläger hatte einen (günstigeren) Abzug als vorweggenommene Werbungskosten begehrt. Sachverhalt Der Kläger war angestellter Rechtsanwalt und im Jahr 2013 von seiner früh...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.3 Ordnungsbehördliche Meldung

Der ordnungsbehördlichen Meldung kommt in bestimmten Fällen eine wichtige Bedeutung zu, wie die beiden folgenden Beispiele zeigen. Die Meldegesetze der einzelnen Bundesländer schreiben vor, dass jede Bürgerin und jeder Bürger grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach Begründung eines neuen Wohnsitzes verpflichtet ist, diesen anzumelden.[1] Wahlrecht Um an einer Wahl zu einem Pa...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.2 Unterschied zum Wohnsitzbegriff der AO: Wohnraum statt kleinste politische Einheit

Im Gegensatz zum Wohnsitzbegriff in § 8 AO ist mit Wohnsitz im Sinne des § 7 BGB die kleinste politische Einheit, d. h. in der Regel die Gemeinde, in der die Wohnung liegt, gemeint und nicht die Wohnung selbst.[1] Nach § 8 AO sind mit Wohnsitz im Steuerrecht die objektiv zum Wohnen geeigneten Wohnräume gemeint. Hierfür genügt eine bescheidene Bleibe. Nicht erforderlich ist e...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.5 Gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne der AO – Unwiderlegbare Vermutung nach Ablauf von 6 Monaten

Auch die AO kennt den Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes in § 9 AO. Diesen begründet ein Steuerpflichtiger dadurch, dass er sich an einem Ort unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilen will. Dauert ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt mehr als sechs Monate, wird unwiderlegbar vermutet, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Klarstellung für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags für Personen, die nach § 10a Abs 6 EStG zulageberechtigt sind (§ 86 Abs 5 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Der durch das G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) eingefügte § 86 Abs 5 EStG nimmt inhaltlich die Vorschrift des § 52 Abs 64 EStG aF auf. Mit dem G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Materiell-rechtliche Bedeutung des § 88 EStG

Rn. 11 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift legt den Zeitpunkt fest, zu dem der Anspruch auf Altersvorsorgezulage entsteht. Neben der Zulageberechtigung nach § 79 EStG folgt aus § 88 EStG, dass die Zahlung der Altersvorsorgebeiträge Voraussetzung für die Gewährung der Altersvorsorgezulage ist. Für die Bestimmung des Zeitpunktes der Zahlung ist § 11 EStG einschlägig.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Verzicht auf die Bescheinigung (§ 92 S 2 u 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Regelungen der S 2 u 3 des § 92 EStG tragen zur Entlastung von Verwaltungskosten bei, denn sie erlauben dem Anbieter auf die Erstellung einer Bescheinigung zu verzichten, wenn keine Angaben zu den in § 92 S 1 Nr 1, 2, 6 u 7 EStG benannten Daten erforderlich sind und sich zu den in § 92 S 1 Nr 3–5 EStG benannten Daten keine Änderungen ergeb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Inhalt der Bescheinigung (§ 92 S 1 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Bescheinigung muss dem amtlich vorgeschriebenen Muster folgen. Hier hat der BMF von seiner Ermächtigung nach § 99 EStG Gebrauch gemacht und vorgegeben, wie die Bescheinigung zu gestalten ist. Rn. 9 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Bescheinigung muss die Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge ausweisen. Alters...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ehegatten (§ 86 Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Gehören beide Ehegatten zum unmittelbar begünstigten Personenkreis, ist für jeden Ehegatten anhand seiner Einnahmen ein eigener Mindestbeitrag zu berechnen. § 86 Abs 2 S 1 EStG begründet einen Anspruch eines nicht pflichtversicherten Ehegatten bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 26 EStG auf eine ungekürzte Zulage, wenn der pflichtversiche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Kürzung der Zulage (§ 86 Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Wird der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erbracht, so ist die für dieses Beitragsjahr zustehende Zulage (Grundzulage u Kinderzulage) nach dem Verhältnis der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zum erforderlichen Mindesteigenbeitrag zu kürzen (§ 86 Abs 1 S 6 EStG). Der für einen unmittelbar Berechtigten geltende Kürzungsmaßstab gilt au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sockelbetrag (§ 86 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 86 Abs 1 S 4 EStG definiert in Fällen, in denen bereits die Zulagen dem Mindesteigenbeitrag entsprechen oder ihn übersteigen, den sog Sockelbetrag, der jedenfalls zu leisten ist. Selbst wenn in einem Beitragsjahr überhaupt keine Einnahmen erzielt werden, ist die Zahlung des Sockelbetrages erforderlich, s BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Wegfall der Voraussetzungen für die Kinderzulage (§ 86 Abs 4 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 86 Abs 4 EStG regelt Fälle, in denen sich nach Ablauf des Beitragsjahres herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Kinderzulage nicht vorgelegen haben. Dies war für VZ bis einschließlich 2011 insb dann relevant, wenn die Einkünfte u Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs 4 S 2 EStG überstiegen haben. Für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Landwirte (§ 86 Abs 3 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Landwirte gehören ebenfalls zum begünstigten Personenkreis, s § 10a Rn 18 (Mühlenharz). Eine den beitragspflichtigen Einnahmen vergleichbare Größe gibt es beim Alterssicherungssystem der Landwirte nicht, sondern es wird ein Einheitsbetrag erhoben. Für die Berechnung des erforderlichen Mindesteigenbeitrages ist auf die Einnahmen aus § 13 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Mindesteigenbeitrag (§ 86 Abs 1 EStG)

A. Begriff des Mindesteigenbeitrags Rn. 2 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 86 Abs 1 EStG definiert den Mindesteigenbeitrag als Prozentsatz der Summe des Vorjahreseinkommens, der erforderlich ist, um die Gewährung der vollen Zulagen zu erreichen. Der Mindesteigenbeitrag steigt gestaffelt u beträgt in den Jahrenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2017, BStBl I, 2018, 93 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Diese Vorschrift nimmt den zentralen Gedanken des Gesetzgebers auf, dass die volle Zulage nur dann gewährt wird,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 88 Entstehung des Anspruchs auf Zulage

Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift hat eine verfahrensrechtliche Bedeutung, indem sie die Frist für die Beantragung der Altersvorsorgezulage b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 92 Bescheinigung

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 In den letzten ca 15 Jahren ist die Tatsache, dass die StPfl aufgrund des demographischen Wandels mit einer Absen...mehr