Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Erklärungen gegenüber den Finanzbehörden, § 87a Abs. 3 AO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine gesetzlich angeordnete Schriftform für Anträge, Erklärungen oder Mitteilungen an die Finanzbehörden kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur, soweit in der entsprechenden Formvorschrift keine abweichende Regelung getroffen ist (§ 87a Abs. 3 Satz 1 AO). Letzteres ist z. B. der Fall, wenn ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Abgabe nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuererklärungen (zu Rechtsnatur und Zweck s. § 149 AO Rz. 1) sind "nach", nicht "auf" amtlich vorgeschriebenem Vordruck (den das BMF in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder auflegt, s. zum Verfahren: Schick, StuW 1988, 306) abzugeben, soweit nicht eine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben ist, eine Steuererklär...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsätzliche Zuständigkeit nach § 367 Abs. 1 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über den Einspruch entscheidet die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (§ 367 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. AO) oder nachträglich für den Steuerfall zuständig geworden ist (§ 367 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. AO). Damit kommt dem Einspruch kein Devolutiveffekt zu. Hier zeigt sich der Zweck des Einspruchsverfahrens, den Finanzbehörden eine...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 173 Abs. 2 AO können Steuerbescheide abweichend von § 173 Abs. 1 AO, soweit sie aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, nur geändert oder aufgehoben werden, wenn eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) vorliegt. Trotz der Wörter "können nur" ist dem FA kein Ermessen eingeräumt. D...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Anlaufhemmung für antragsgebundene Festsetzungen von Steuern oder Steuervergütungen (§ 170 Abs. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 170 Absatz 3 AO verschafft der Finanzbehörde den erforderlichen zeitlichen Spielraum für die Bearbeitung von antragsgebundenen Steuer- und Steuervergütungsfestsetzung. Auf Antrag werden bspw. festgesetzt die ESt nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG, die Investitionszulage nach § 5 InvZulG. Erweist sich die Aufhebung oder Änderung einer solchen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 116 Anzeige von Steuerstraftaten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift behandelt die besondere Pflicht, dem Bundeszentralamt für Steuern die Kenntnis über Steuerstraftaten anzuzeigen. Ist der Behörde das für die Durchführung des Strafverfahrens zuständige FA bekannt, hat die Mitteilung an dieses FA zu erfolgen. Im Ergebnis erhält das Bundeszentralamt für Steuern also eine Auffangzuständigkeit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Sonstige Unterlagen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO bezieht in die Aufbewahrungspflicht alle sonstigen Unterlagen ein, soweit sie zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind (BFH v. 24.06.2009, VIII R 80/06, BFH/NV 2009, 1857; vgl. dazu auch Klingebiel, NWB 2009, 4083; a. A.:...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verwaltungsvorschriften, Richtlinien

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsvorschriften, insbes. die (norminterpretierenden oder normkonkretisierenden) Steuerrichtlinien, sind grds. keine Rechtsnormen; sie bieten keine Rechtsgrundlage für Verwaltungsakte und binden Gerichte grds. nicht (st. Rspr., z. B. BFH v. 04.05.2006, VI R 28/05, BStBl II 2006, 781; BFH v. 11.05.2007, IV B 28/06, juris; BFH v. 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 86 Aktenvorlage und Auskunftserteilung

Schrifttum Nöcker, Das In-camera-Verfahren im Finanzgerichtsprozess, AO-StB 2009, 214. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 86 Abs. 1 FGO ergänzt § 82 FGO im Hinblick auf den Urkundsbeweis, soweit Behörden zur Vorlage von Urkunden und Akten verpflichtet sowie zur Übermittlung elektronischer Dokumente im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (§ 52a FGO) sind (s. § 82 FGO ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117c AO wurde durch Art. 13 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) vom 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) mit Wirkung vom 24.12.2013 eingefügt. Die Vorschrift wird durch § 379 Abs. 2 Nr. 1b AO ergänzt, die eine Zuwiderhandlung geg...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Ballwieser, IFRS-Rechnungslegung, 3. Aufl., München 2013; Ballwieser/Hachmeister, Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Stuttgart 2016; Ballwieser/Küting/Schildbach, Fair value – erstrebenswerter Wertansatz im Rahmen einer Reform der handelsrechtlichen Rechnungslegung?, BFuP 2004, S. 529–549; Baumu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift findet in allen Fällen der Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.) Anwendung, gleichgültig, ob die Aufhebung oder Änderung durch konkrete, in den §§ 172 bis 177 AO aufgeführte Voraussetzungen oder allgemein dadurch gerechtfertigt ist, dass der Besc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Pflegeeltern und Pflegekinder (§ 15 Abs. 1 Nr. 8 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bezieht auch Personen in den Angehörigenbegriff mit ein, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder) und entspricht nicht vollständig der Regelung des Pflegekindbegriffs in § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Für...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge wächst der Rechtsnachfolger in vollem Umfang in die Stellung des Vorgängers hinein (für den Erben s. BFH v. 21.07.2016, X R 43/13, BFHE 255, 27). Das bedeutet, dass bei der Feststellung der Rechte und Pflichten, die den Rechtsnachfolger betreffen, so zu verfahren ist, als ob der Rechtsnachfolger...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Grams, Strafrechtliche Beurteilung der Umsatzsteuerhinterziehung, UR 1999, 476; Bender, Ist der Zigarettenschmuggel seit dem 4. März 2004 straffrei? wistra 2004, 368; Müller,Ausg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Erfüllbarkeit der Hauptforderung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Forderung, gegen die aufgerechnet wird, braucht noch nicht fällig zu sein, sie muss jedoch erfüllbar sein (§ 271 Abs. 2 BGB). Erfüllbar ist die Hauptforderung, wenn sie entstanden ist (§ 38 AO); ihre Festsetzung ist nicht erforderlich (BFH v. 13.01.2000, VII R 91/98, BStBl II 2000, 246; BFH v. 08.03.2017, VII R 13/15, – juris). Nich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Feststellung von Einheitswerten (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einheitswerte werden nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes gesondert festgestellt. Sind an den entsprechenden wirtschaftlichen Einheiten (§ 2 BewG) oder Untereinheiten (s. § 19 Absatz 3 Nr. 1b BewG) mehrere Personen beteiligt, so wird die gesonderte Feststellung allen Beteiligten gegenüber einheitlich vorgenommen (§ 179 Abs. 2 Satz 2 A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 193 AO bestimmt – wenn auch nicht abschließend (s. z. B. § 7 der V zu § 180 Abs. 2 AO, § 180 AO Rz. 34, 64 ff. und § 42f. EStG) –, in welchen Fällen eine Außenprüfung zulässig ist. Bei zusammenveranlagten Eheleuten/Lebenspartnern müssen die Prüfungsvoraussetzungen nach § 193 Abs. 1 AO oder nach § 193 Abs. 2 AO für jeden Ehegatten/Leben...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtswidrigkeit von Verwaltungsvorschriften (§ 176 Abs. 2 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schließlich verbietet § 176 Abs. 2 AO, bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zuungunsten des Stpfl. zu berücksichtigen, dass ein oberster Gerichtshof des Bundes eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, einer obersten Bundes- oder Landesbehörde als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Auswahlermessen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zwischen mehreren Gesamtschuldnern besteht ein Auswahlermessen (zum Verhältnis Stpfl./Haftender s. Rz. 6 und § 219 AO). So hat das FA die Wahl, ob es von mehreren Haftungsschuldnern alle oder nur einige in Anspruch nimmt. Das Auswahlermessen folgt aus § 421 BGB (s. § 44 AO Rz. 1). Auch dieses Ermessen ist auszuüben und zu begründen (BFH ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 51–68

Schrifttum Fischer, Grundfragen der Bewahrung und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, FR 2006, 1001; Hüttemann, "Hilfen für Helfer" – Zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, DB 2007, 127; Fischer, Das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, NWB F. 2, 9439; Heintzen, Steuerliche Anreize für gemeinwohlori...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bestimmter Sachverhalt

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Merkmal "bestimmter Sachverhalt" ist zentrales Element aller Tatbestände des § 174 AO und deshalb einheitlich auszulegen (z. B. BFH v. 29.06.2016, II R 14/12, BFH/NV 2017,1). Unter Sachverhalt i. S. des § 174 AO ist ein einheitlicher Lebensvorgang zu verstehen, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft (z. B. BFH v. 14.01.2010, IV ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich der Schätzung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 162 AO ist eine Vorschrift über das Steuerfestsetzungsverfahren. Die Schätzungsbefugnis steht der Finanzbehörde sowohl im Festsetzungs- und im Feststellungsverfahren einschließlich des Außenprüfungsverfahrens wie im Rechtsbehelfsverfahren gegen Festsetzungs- und Feststellungsbescheide zu, nicht dagegen dem Stpfl. Eine Schätzung der Bes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 59 Streitgenossenschaft

Schrifttum Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 59 ZPO Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft oder Identität des Grundes Mehrere Personen können als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des Streitgegenstands in Rechtsgemeinsc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Geltendmachung der Beschwer

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vorliegen der Beschwer ist eine Frage der Begründetheit des Rechtsbehelfs. Für die Statthaftigkeit des Einspruchs reicht es bereits aus, dass die Beschwer geltend gemacht wird (BFH v. 15.03.2017, III R 12/16, BFHE 259, 229). Gibt der Einspruchsführer eine Einspruchsbegründung, ist die Beschwer geltend gemacht. Zur Begründung des Ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Keine Vorwegnahme der Hauptsache

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einstweilige Anordnungen des FG sind nicht dazu bestimmt, der Entscheidung des Prozesses zugunsten einer Partei vorzugreifen. Deshalb darf durch eine einstweilige Anordnung die Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht vorweggenommen werden. Durch die einstweilige Anordnung darf dem Antragsteller nicht bereits unwiderruflich bzw. ohne di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 72a Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 72a AO übernimmt im Grundsatz die bislang in § 5 der Steuerdaten-Übermittlungs-VO (StDÜV) enthaltenden Haftungsvorschriften der Hersteller und Verwender von Programmen für die Verarbeitung von für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten und begründet zugleich eine Haftung des Datenübermittlers im Auftrag (§ 87d AO) bei fehlerhaf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Schätzung vor Ergehen eines Grundlagenbescheids (§ 162 Abs. 5 AO)

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 155 Abs. 2 AO kann die Finanzbehörde einen Steuerbescheid als Folgebescheid erlassen, wenn der erforderliche Grundlagenbescheid noch nicht erlassen wurde (dazu s. § 155 AO Rz. 16 ff.). Dazu kann sie alle in einem Grundlagenbescheid festzustellenden Besteuerungsgrundlagen der Höhe und dem Grunde nach schätzen (BFH v. 20.01.2010, X...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Begriff der Haftung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der gem. § 37 Abs. 1 AO zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis rechnende Haftungsanspruch richtet sich gegen andere als diejenigen, die an dem entsprechenden Steuerschuldverhältnis als Steuerschuldner beteiligt sind (s. § 37 AO Rz. 4). Haften in diesem Sinne bedeutet das Einstehen müssen für eine fremde Schuld. Daraus folgt, da...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 38 Örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 38 FGO bestimmt die örtliche Zuständigkeit des FG, den Gerichtsstand, regelt damit, welches der sachlich zuständigen FG (§ 35 FGO) den konkreten Rechtstreit zu entscheiden hat. Die Vorschrift gilt für das Klageverfahren. Für Anträge auf AdV ist das "Gericht der Hauptsache" zuständig (§ 69 Abs. 3 Satz 1 FGO). Dies gilt auch für die örtl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Regelfälle

Tz. 101 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Strafe der Steuerhinterziehung ist in den Regelfällen des § 370 Abs. 1 AO wahlweise Freiheitsstrafe (von einem Monat bis zu fünf Jahren) oder Geldstrafe (von 5 bis zu 360 Tagessätzen) vorgesehen. Jedoch kann die Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe, also zusätzlich, verhängt werden (BGH v. 11.08.1989, 2 StR 170/89, MDR 1989, 1009),...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aufhebung oder Änderung ex nunc (§ 207 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann eine verbindliche Zusage nach pflichtgemäßem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft aufheben oder ändern (§ 207 Abs. 2 AO), ohne dass dies weiterer Voraussetzungen bedarf. Veranlassung hierzu kann insbes. der materiellrechtlich unzutreffende und damit rechtswidrige Inhalt der Auskunft (BFH v. 02.09.2009, I R 20/09, B...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rechtswidrigkeit der Ablehnung oder Unterlassung eines Verwaltungsaktes

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablehnung oder Unterlassung eines vom Kläger beantragten Verwaltungsaktes ist rechtswidrig, wenn der Kläger entweder einen materiellen Rechtsanspruch auf die Vornahme eines bestimmten Verwaltungsaktes hat oder ihm ein formeller Anspruch darauf zusteht, dass über seinen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes aufgrund fehlerfreier ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bewirkt eine haftungsbegründende Zurechnung fremden Verschuldens und verpflichtet zum Ausgleich entstandener Schäden. Ähnlich § 831 BGB wird ein eigenes Verschulden des Haftenden angenommen, wen er die für ihn tätigen Personen nicht ordnungsgemäß ausgewählt und überwacht hat. Die Haftung ist gerechtfertigt, wenn bei pflich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unternehmen oder Betrieb

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unternehmen ist eine wirtschaftliche, Betrieb eine technische Einheit sachlicher und persönlicher Mittel. Beim Unternehmen liegt das Schwergewicht auf dem Streben nach Umsatz bzw. Gewinn, beim Betrieb auf der Erstellung einer (technischen, merkantilen) Leistung. Jedes Unternehmen muss einen Betrieb haben, es kann aber auch aus mehreren B...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Beginn des Zinslaufs

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Den Beginn des Zinslaufs regelt § 235 Abs. 2 AO . Grundsätzlich beginnt der Zinslauf mit dem Eintritt der Steuerverkürzung oder der Erlangung des Steuervorteils, d. h. grundsätzlich mit dem Wirksamwerden (§ 124 Abs. 1 Satz 1 AO) der wegen der Hinterziehung zu niedrigen Steuerfestsetzung bzw. überhöhten Festsetzung einer Steuervergütung od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Grundsatz: Kostenlast der Behörde (§ 138 Abs. 2 Satz 1 FGO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 138 Abs. 2 FGO schreibt für die dort genannten Fälle den Inhalt der Kostenentscheidung vor. Die Kosten des Verfahrens sind grds. zwingend gemäß § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO der beklagten Behörde aufzuerlegen, wenn durch die Aufhebung oder Änderung des Verwaltungsakts dem Antrag des Klägers stattgegeben, d. h. dem mit der Klage erhobenen Ei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Subjektiver Tatbestand (Leichtfertigkeit)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bußgeldvorschrift des § 378 AO verlangt das Vorliegen eines erhöhten Grades von Fahrlässigkeit. Die Verfolgung leichterer Grade fahrlässiger Verhaltensweisen wäre rechtspolitisch nicht wünschenswert und auch nicht praktikabel. Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fahrlässig verhält sich, wer schuldhaft nicht erkennt, dass sein Tun od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 218 Abs. 2 AO muss die Finanzbehörde über alle Streitigkeiten, die das Bestehen oder Nichtbestehen von Zahlungsansprüchen betreffen, durch besonderen Verwaltungsakt – Abrechnungsbescheid – entscheiden; dies betrifft auch Streitigkeiten über Erstattungsansprüche (s. § 37 AO (Abs. 2), s. § 218 AO (Abs. 2 Satz 2)). Der Anspruch des...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kleinbetragsverordnung (KBV)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Ermächtigung hat das BMF schon 1980 durch Erlass der KBV Gebrauch gemacht. Sie ist zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2017 durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) geändert worden und gilt für Steuern, die nach dem 31.12.2016 entstanden sind (Art. 97 § 9a Abs. 3 EGAO). Die KBV be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Einzelheiten

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung der Einziehung ist das Vorliegen einer der in § 375 Abs. 2 AO bezeichneten Steuerstraftaten, deren objektiver und subjektiver Tatbestand verwirklicht – und festgestellt – sein muss. Es müssen aber auch die sonstigen Voraussetzungen der Strafbarkeit gegeben sein, insbes. darf die Tat nicht verjährt sein (s. die Erläuterunge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen sind als Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten anzusehen. Ohne die Pflicht zur Aufbewahrung wäre es weder einem Dritten möglich, sich einen Überblick über Vermögenslage und einzelne Geschäftsvorfälle zu verschaffen (§ 145 Abs. 1 Satz 1 AO), noch könnte eine A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schützeberg, Die Schätzung im Besteuerungs- und im Strafverfahren, StBp 2009, 33; Rübenstahl/Zinser, Die "Schwarzlohnabrede" – Lohnsteuerhinterziehung, Strafzumessung und obiter dicta, NJW 2011, 2481. Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit die Steuer festgesetzt wird, kommt es darauf an, ob die Steuer niedriger festgesetzt wird, als die, die tatsächlich kraft Tatbestand...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Bedeutung des Steuergeheimnisses im Strafverfahren – Verwendungsverbot (§ 393 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den Folgewirkungen des Steuergeheimnisses (s. § 30 AO) für das Strafverfahren befasst sich § 393 Abs. 2 AO. Angesichts der umfassenden Offenbarungspflichten hinsichtlich sämtlicher Tatsachen und Verhältnisse, die für die Besteuerung von Bedeutung sind und des Umstandes, dass die Steuerpflicht dort nicht halt macht, wo ein steuerlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung folgt der größeren Sachkenntnis des Betriebs-FA aufgrund der Betriebsnähe. Nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit gesondert festgestellt, wenn nach den Verhältnissen zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums das für...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die AO regelt verbindliche Zusagen oder ähnliche Rechtsinstitute in § 89 Abs. 2 AO mit der allgemeinen verbindlichen Auskunft (s. Rz. 2) und in §§ 204ff. AO mit der verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung. Sonderfälle außerhalb der AO geregelter verbindlicher Auskünfte sind die Anrufungsauskunft nach § 42e EStG auf dem Gebiet de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aussetzung des Verfahrens (§ 363 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemessen am Zweck der Vorschrift (Vermeidung divergierender Sachentscheidungen), ist eine Aussetzung nur dann gerechtfertigt, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen und eine Sachentscheidung getroffen werden kann. Es muss also ein zulässiger Einspruch eingelegt worden sein. Ferner muss die Entscheidung von dem Bestehen oder ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuerschuldner

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerschuldner ist, wer eine Steuer schuldet. Nach § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner ist. Dies richtet sich danach, in wessen Person sich die subjektiven und objektiven Merkmale des Steuertatbestandes verwirklichen, an den die Leistungspflicht anknüpft (s. § 38 AO). Steuerschuldner können zugleich mehrere Personen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Beweisvermutung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 158 AO sind der Besteuerung die Buchführung und die Aufzeichnungen des Stpfl., die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO entsprechen, zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Bei formeller Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Aufzeichnungen stell...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Durch Verwaltungsakt

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwer kann sich nur aus einem Verwaltungsakt ergeben, der unmittelbare rechtliche Wirkung gegen den Einspruchsführer auslöst oder zumindest den Rechtsschein der Wirksamkeit ihm gegenüber entfaltet (Siegers in HHSp, § 350 AO Rz. 71, 72). Der Verwaltungsakt muss noch vorhanden sein, d. h. er darf nicht durch Rücknahme, Widerruf, Auf...mehr