Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zulässigkeit

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags gelten grds. die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen (dazu s. Vor FGO Rz. 26 ff.). Daher ist z. B. die Antragsbefugnis mit der Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2, § 48 FGO) verknüpft. Hat ein Feststellungsbeteiligter, obwohl er klagebefugt ist, den einheitlichen Feststellungsbe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60a Begrenzung der Beiladung

Schrifttum Von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 60a FGO regelt ein vereinfachtes Beiladungsverfahren für die Fälle, in denen mehr als 50 Personen notwendig beizuladen sind (§ 60 Abs. 3 FGO). Die Vorschrift hat in § 360 Abs. 5 AO ein Gegenstück für das Einspruchsverfahren. § 60a FGO dient d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Sachliche und örtliche Zuständigkeit (§ 195 Satz 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die örtliche und sachliche Zuständigkeit für die Anordnung und Durchführung der Außenprüfung ist nach § 195 Satz 1 AO grundsätzlich mit der Zuständigkeit für die Besteuerung verknüpft. Dies folgt ohnehin daraus, dass die Außenprüfung Teil des Besteuerungsverfahrens ist (so auch BFH v. 18.11.2008, VIII R 16/07, BStBl II 2009, 507 m. w. N....mehr

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FoVo 10/2018, Zweimal Steue... / II. Die Lösung

Frage nach den eigenen Einkünften Kann aus der Lohnsteuerklasse IV geschlossen werden, dass die Ehefrau das gleiche Einkommen hat wie der Schuldner, kommt grundsätzlich ein Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO in Betracht. Danach kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass eine Person, welcher der Schuldner aufgrund gesetzlicher Ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 233a Abs. 1 Satz 1 AO beschränkt die Verzinsung auf die Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Nur wenn die Festsetzung dieser Steuern zu einer Steuernachforderung oder einer Steuererstattung führt, tritt Zinspflicht ein. Bei der Umsatzsteuer tritt die Zinspflicht auch ein, wenn der Stpfl. nachträglich auf die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Eigenhändige Unterschrift

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 150 Abs. 3 AO klärt Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der in verschiedenen Einzelsteuergesetzen (s. z. B. § 25 Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG; § 14a GewStG; § 18 Abs. 3 Satz 3 UStG, vgl. aber EuGH v. 03.12.2009, C-433/08, DStR 2010, 2593 zur Bestimmung für das Vorsteuervergütungsverfahren nach § 18 Abs. 9 Satz 2 Nr. 3 UStG) geforderten eig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entstehung des Anspruchs, Rechte des Neuberechtigten

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Abtretung wird erst wirksam, wenn sie nach Entstehung des Anspruchs angezeigt wird (§ 46 Abs. 2 AO). Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung dürfen erst nach Entstehung des Anspruchs erlassen werden (§ 46 Abs. 6 AO). Maßgeblich ist der Entstehungszeitpunkt nach § 38 AO i. V. m. § 37 Abs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bis zum Jahr 2012 sah das Gemeinnützigkeitsrecht kein besonderes Verfahren vor, in dem über das Vorliegen der Voraussetzung der Steuervergünstigung entschieden wurde. Das wurde den Interessen insbes. der gemeinnützigen Vereine nicht gerecht, weil sie regelmäßig darauf angewiesen sind, ihre satzungsmäßigen Zwecke durch freiwillige Zuwendu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Rechtsfehler

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Rechtsfehler und damit keine offenbare Unrichtigkeit liegt vor, wenn die mehr als theoretische Möglichkeit eines verfahrens- oder materiell-rechtlichen Fehlers besteht (BFH v. 17.05.2017, X R 45/16, BFH/NV 2018, 10). Dies ist zumindest dann der Fall, wenn der Unrichtigkeit eine bewusste – wenn auch einfache – Schlussfolgerung auf rec...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung

Schrifttum Karsten, Der Geschäftsbericht nach § 63 AO, BB 2006, 1830; Kahlert/Eversberg, Insolvenz und Gemeinnützigkeit, ZIP 2010, 260. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift konkretisiert die bereits in § 59 AO am Ende angeordnete Übereinstimmung von Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung. Eine allen für die Steuervergünstigung erforderlichen Anforderungen ge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 369–412

Schrifttum Kohlmann, Steuerstrafrecht, Loseblatt; Rolletschke/Kemper, Steuerverfehlungen, Loseblatt; Rolletschke, Steuerstrafrecht, 4. Aufl. 2012; Flore/Tsambikakis, Steuerstrafrecht, 1. Aufl. 2013; Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl. 2013; Wannemacher, Steuerstrafrecht, 6. Aufl. 2013; Volk, Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsbehelfe

Tz. 57 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In der Praxis empfiehlt es sich z. B. durch einen Änderungsantrag die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 3 AO (s. § 171 AO Rz. 15 ff.) herbeizuführen. Tz. 58 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Bilanzierungsfehler kann nur solange berichtigt werden, wie die Berichtigung der fehlerhaften Veranlagung möglich ist, also längstens bis zum Ablauf de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Norm, die durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.07.2016, BGBI I 2016, 1679, weitgehend neu gestaltet worden ist, ist eine der grundlegenden Normen des Besteuerungsverfahrens. Sie betrifft den Aufgabenkreis der Finanzbehörden und macht Vorgaben für die Art und Weise der Durchführung des Besteuerungsverfa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Vorbehalt der Nachprüfung können nach § 164 Abs. 1 Satz 1 AO Steuern festgesetzt werden. Die Vorschrift ist nicht auf Steuerbescheide i. S. des § 155 Abs. 1 Satz 1 AO beschränkt, sondern auf alle Steuerbescheiden gleichgestellte Bescheide anwendbar, also auf Freistellungsbescheide (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO), Bescheide über die gesond...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bemessungsgrundlage bei erstmaliger Steuerfestsetzung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der erstmaligen Steuerfestsetzung ist Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Zinsen grundsätzlich der sog. Unterschiedsbetrag. Ausgangspunkt ist die festgesetzte Jahressteuer (BFH v. 14.06.2005, V B 111/04, BFH/NV 2005, 1963). Dabei ist unerheblich, ob die Steuer endgültig, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig fest...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 AO regelt die Fälle der Ablaufhemmung für die Steuerfestsetzung (i. Ü. s. Rz. 4). Ebenso wie bei der Anlaufhemmung gem. § 170 AO wird die regelmäßige Festsetzungsfrist des § 169 AO beeinflusst. In beiden Fällen ruht die Festsetzungsfrist, d. h., der Zeitraum, während der die Festsetzungsfrist gehemmt ist, wird nicht in die Frist mi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Der Erstattungsanspruch

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erstattungsanspruch unterscheidet sich von den übrigen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dadurch, dass er die vorherige Erfüllung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung voraussetzt (BFH v. 16.12.1008, VII R 7/08, BStBl II 2009, 514), die ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder für die der rechtliche Grun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 65 Notwendiger Inhalt der Klage

Schrifttum Von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696; Bartone, Notwendiger Klageinhalt und Ausschlussfristen – Der Umgang mit § 65 FGO in der finanzgerichtlichen Praxis, AO-StB 2018, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 64 Abs. 1 FGO das Formerfordernis der Schriftlichkeit für die Klageerhebung aufstellt, betrifft § 65 Abs. 1 FGO – insbes. § 65...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 339 Angesichts der engen Verbindung des Erbrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Steuerecht und Familienrecht ist bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer auf die Ermittlung des Sachverhaltes ganz besondere Sorgfalt zu legen.[368] Im Hinblick auf die zu treffenden Verfügungen ist unbedingt darauf zu achten, dass steuerliches Privat- und ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Vermächtnislösung

Rz. 380 Neben der Alleinerbenlösung besteht grds. auch die Möglichkeit, den Betrieb insgesamt im Wege des Vermächtnisses (Sachvermächtnis) auf den Nachfolger zu übertragen. Im Rahmen der Vermächtnislösung sind jedoch die Gesellschaftsform und bei der Vererbung einer persönlich haftenden Gesellschaftsbeteiligung die konkrete Nachfolgeklausel von entscheidender Bedeutung. Rz. ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / f) Die Eintrittsklausel

Rz. 373 Ein Gesellschaftsvertrag kann auch ein sogenanntes Eintrittsrecht für den/die potentiellen Gesellschaftsnachfolger vorsehen.[426] In diesem Fall wird die Gesellschaft zunächst unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Der Eintrittsberechtigte hat aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten.[427] Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft wird hierbei ni...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Allgemeines

Rz. 222 Zur Versorgung eines Ehepartners, eines eingetragenen Lebenspartners, eines nichtehelichen (nicht eingetragenen) Lebenspartners, eines (behinderten) Kindes oder einer sonstigen Person, die dem Erblasser nahesteht, kommt die Gewährung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rente durch die Erben in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den §§ 759–761 ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / d) Übertragung gegen Rente/dauernde Last

Rz. 657 Denkbar – wenn auch mittlerweile in der Praxis selten – ist weiter die Übertragung gegen Versorgungsleistungen, etwa in Form einer Rente oder dauernden Last. Während bei der Rente der Höhe nach gleich bleibende Zahlungen in gleichmäßigen Abständen geschuldet werden, sind die Leistungen bei einer dauernden Last variabel.[728] Nach h.M. steht die Vereinbarung einer Ver...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Die Zuordnung der Einkünfte zwischen Erbfall und Vermächtniserfüllung

Rz. 383 Schwierigkeiten bestehen bei der Vermächtnislösung bei der Zurechnung der Einkünfte zwischen Erbfall und Vermächtniserfüllung, da zunächst grundsätzlich der Erbe Inhaber der Einkunftsquelle ist.[439] Ausnahmsweise sind die zwischen Erbfall und Vermächtniserfüllung erzielten Einkünfte dem Vermächtnisnehmer zuzurechnen, wenn dieser schon vor Vermächtniserfüllung als wi...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Die qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 368 Sieht die Nachfolgeklausel vor, dass nur einzelne Miterben oder ein bestimmter Erbe in die Gesellschaft eintreten sollen (sog. qualifizierte Nachfolgeklausel), dann geht nach Ansicht des BGH[412] der ganze Gesellschaftsanteil unmittelbar auf den/die bevorzugten (Mit-)Erben über. Dies führt dazu, dass auch bei Vorhandensein von Miterben der Gesellschaftsanteil nur auf...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Die Fortsetzungsklausel

Rz. 359 Unter Fortsetzungsklausel versteht man die gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, dass bei dem Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft mit den übrigen Gesellschaftern fortgeführt wird. Der Anteil des Verstorbenen wächst hierbei den übrigen Gesellschaftern gemäß § 738 Abs. 1 S. 1 BGB bzw. § 105 Abs. 3 HGB i.V.m. § 738 Abs. 1 S. 1 BGB an. Für die Erben des Gesellsc...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 6. Erbschaftsteuerliche Besonderheiten bei der Vererbung von Betriebsvermögen

Rz. 392 Auch nach der vom BVerfG[452] erzwungenen Neuregelung sieht das ErbStG weiterhin Begünstigungen für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften vor, die unabhängig von dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erwerber gewährt werden:mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / H. Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten ("Passiva")

Rz. 45 Zu den Erblasserschulden zählen alle Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod eingegangen ist.[50] Dies sind zunächst alle Schulden des Erblassers, wie beispielsweise unbezahlte Rechnungen, Darlehen, Bankschulden oder Beitragsrückstände. Hierbei ist darauf zu achten, in welcher Höhe die Schulden den Erblasser selbst treffen und inwieweit er die Schulden auf...mehr

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Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung bei steuerschädlicher Verwendung

Leitsatz Die Gewährung eines zinslosen Darlehens führt nicht zu einer steuerschädlichen Verwendung der Darlehensvaluta eines mit einer Lebensversicherung besicherten Darlehens i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, die die Steuerpflicht der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den ...mehr

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Gesellschaftsvertragliche Zuweisung des Einnahmen- oder Werbungskosten­überschusses einer vermögensverwaltenden GbR bei unterjährigem ­Gesellschafterwechsel

Leitsatz Eine Änderung des bisher gültigen Ergebnisverteilungsschlüssels einer vermögensverwaltenden GbR dahin, dass dem während des Geschäftsjahres der GbR eintretenden Gesellschafter der auf den Geschäftsanteil fallende Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr zugerechnet werden soll, ist steuerrechtlich anzuerkennen, wenn diese vom Beteiligun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.4 Anzeige nach § 44 Abs. 1 S. 10 bis 11 EStG analog bei Beendigung der Geschäftsbeziehung

Rz. 106l Eine Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG setzt das Bestehen einer laufenden Geschäftsverbindung zwischen der auszahlenden Stelle und dem Gläubiger voraus. Hat der Schuldner der KapESt seine Bankverbindung beendet, kann eine Korrektur nicht mehr vorgenommen werden; das Betriebsstätten-FA ist in diesen Fällen zu informieren analog § 44 Abs. 1 S. 10 EStG.[1] In der A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.2 Maßgebliche Beispiele der Finanzverwaltung zur Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG

Rz. 106c Die Finanzverwaltung hat sich in dem für die auszahlenden Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG maßgeblichen Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer in (Leit-)Beispielen zur Durchführung der Korrektur geäußert.[1] Praxis-Beispiel Grundfall: Nachträgliche Gutschrift Dem Anleger wird im Jahr 01 eine Dividende von 100 EUR gutgeschrieben; tatsächlich beträgt die Dividende je...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Schachteldividenden an EU-Muttergesellschaften (§ 43b)

Rz. 37 Von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden), beteiligungsähnlichen Genussrechtserträgen einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (zum Begriff § 43b EStG Rz. 28ff.; Anlage 2 zu § 43b EStG) zufließen, wird nach § 43b Abs. 1 EStG die KapESt nicht erhoben, wenn der au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2.2 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7b, 7c

Rz. 10 In den Fällen des § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7b EStG wird die KapESt zum ermäßigten Steuersatz von 15 % erhoben, weil die betroffenen Leistungsempfänger als juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. als steuerbefreite Körperschaften ohnehin einen Anspruch auf Erstattung von 2/5 der einbehaltenen und abgeführten KapESt hätten (§ 44a A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2.1 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis bis 7a und 8 bis 12 sowie S. 2

Rz. 8 Die Steuersätze sind grundsätzlich unabhängig davon, ob die Besteuerung im Teileinkünfteverfahren, nach § 8b Abs. 1 KStG oder unter der Abgeltungsteuer erfolgt. Rz. 8a Bemessungsgrundlage bei Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen, die nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG dem KapESt-Abzug unterliegen, ist der volle Kapitalertrag (Rz. 40ff.). Dass diese Bezüge bei einer natürl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug bei Veräußerung, Abtretung oder Einlösung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 70 Werden Anteile an einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Kapitalforderungen, Zinsscheine oder beteiligungsähnliche Genussrechte veräußert, so ist der daraus entstehende Gewinn dem Steuerabzug zu unterwerfen (§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 und 10 EStG). Dasselbe gilt für Gewinne aus Termingeschäften und der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.6 Kapitalertragsteuerübernahme durch den Schuldner

Rz. 21 Übernimmt der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt, was trotz der Änderung des § 43a EStG aufgrund der Einführung der Abgeltungsteuer zum Vz 2009 weiter möglich ist[1], dann ist Bemessungsgrundlage für die zu erhebende KapESt der an den Gläubiger der Kapitalerträge ausgezahlte oder diesem gutgeschriebene Nettobetrag. Die vom Schuldner der Kapitalerträge übernommene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift regelt, von welcher Bemessungsgrundlage und mit welchem Steuersatz die KapESt einzubehalten ist.[1] Während § 43a EStG den Steuerabzug der Höhe nach bestimmt, regelt § 43 EStG den Steuerabzug dem Grunde nach. Rz. 2 Zum KapESt-Abzug verpflichtet ist die die Kapitalerträge auszahlende Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 4 EStG. Zum Begriff auszahlende Stelle s. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 5a Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010)[1] wurde mit m. W. v. 14.12.2010 in § 43a Abs. 3 S. 7 EStG geregelt, dass die auszahlende Stelle im Falle der Kenntnisnahme nach Ablauf des Kj. von der Veränderung einer Bemessungsgrundlage oder einer zu erhebenden KapESt die entsprechende Korrektur erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen hat. Die Neuregel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.3 Steuerabzug bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags

Rz. 14 Einen Freistellungsauftrag, der gem. § 44a Abs. 1 Nr. 1 EStG die Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG bereits im KapESt-Abzugsverfahren ermöglicht, kann nur ein Privatanleger erteilen, der Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Gehören die Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten, so sind sie diesen gem. § 20 Abs. 8 EStG zuzurechnen; hierbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.4 Ermäßigung der Kapitalertragsteuer im Fall der Kirchensteuerpflicht (Abs. 1 S. 2, 3)

Rz. 16 Die S. 2 und 3 wurden durch G. v. 14.8.2007[1] in § 43a Abs. 1 EStG eingefügt. Sie regeln, dass die Minderung der ESt durch die Abführung der KiSt durch den Steuerabzugsverpflichteten (§ 51a Abs. 2c S. 1 EStG) bereits im KapESt-Abzugsverfahren berücksichtigt wird. Im Fall der KiSt-Pflicht mindert sich die KapESt um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden KiSt. Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.2 Verlustvortrag oder Verlustbescheinigung

Rz. 102 Bleibt am Ende eines Kj. ein nicht ausgeglichener Verlust aus Kapitalanlagen, wird dieser bei der auszahlenden Stelle auf das Folgejahr vorgetragen (§ 43a Abs. 3 S. 3 EStG).[1] Der vorgetragene Verlust wird dann mit zukünftigen positiven Kapitalerträgen des Stpfl. verrechnet. Alternativ kann der Kunde bis zum 15. Dezember des laufenden Kj. bei der auszahlenden Stelle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.4 Entgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern mit Gläubigerwechsel

Rz. 79 Wird ein Depotübertrag mangels Mitteilung über dessen Unentgeltlichkeit (§ 43 EStG Rz. 121) als Veräußerung behandelt, so wird als Veräußerungspreis der niedrigste am Vortag der Übertragung im regulierten Markt notierte Börsenkurs angesetzt (§ 43a Abs. 2 S. 9 EStG). § 43a Abs. 2 S. 9 EStG i. d. F. des G. v.19.12.2008 hatte noch auf § 19a Abs. 2 S. 2 EStG verwiesen. Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.1 Verlustverrechnung mit Erstattungsmöglichkeit

Rz. 95 Im Steuerabzugsverfahren hat die auszahlende Stelle im Kj. die beim Anleger auftretenden negativen Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Unterjährig kann ein Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten.[1] Würden negative Kapitalerträge nur mit künftigen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Mit Einführung der Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen hat der Steuerabzug für den Stpfl. nicht mehr nur eine Vorauszahlungswirkung für die zu erhebende ESt. Die Abgeltungsteuer strebt eine endgültige Besteuerung der Kapitalerträge durch den Steuerabzug an der Quelle an. Deshalb müssen auch – wie in der Veranlagung zur ESt – negative Kapitalerträge (Verl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3 Sonderregelung für Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze, abgezinste Sparbriefe

Rz. 88 Abweichend von § 43a Abs. 2 S. 2 bis 14 EStG regelt S. 15 den KapESt-Abzug bei Kapitalerträgen aus nicht für einen marktmäßigen Handel bestimmten schuldbuchfähigen Wertpapieren des Bundes und der Länder (z. B. Bundesschatzbriefe Typ A und B, ein- und zweijährige Finanzierungsschätze) und Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b EStG aus nicht in Inhaber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43a Bemessung der Kapitalertragsteuer

1 Allgemeines und Entwicklung der Vorschrift 1.1 Grundlagen Rz. 1 Die Vorschrift regelt, von welcher Bemessungsgrundlage und mit welchem Steuersatz die KapESt einzubehalten ist.[1] Während § 43a EStG den Steuerabzug der Höhe nach bestimmt, regelt § 43 EStG den Steuerabzug dem Grunde nach. Rz. 2 Zum KapESt-Abzug verpflichtet ist die die Kapitalerträge auszahlende Stelle i. S. d....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.2 Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben

Rz. 46 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die KapESt. Sie können erst im anschließenden Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden, sofern sie konkret nachgewiesen werden. Rz. 47 Ist der Gläubiger der Kapitalerträge beschränkt stpfl., dann gilt die ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug als abgegolten, es sei denn, die Einkünfte sind ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.1 Allgemein

Rz. 106a Mit dem Ziel der leichteren Administrierbarkeit der kapitalertragsteuerlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber mit Art. 1 Nr. 16 Buchst. b) und Nr. 27 des JStG 2010 v. 8.12.2010[1] Abs. 3a in § 20 EStG bzw. S. 7 in § 43a Abs. 3 EStG eingefügt. Die Neuregelungen betreffen nach § 52a Abs. 1 EStG Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2008 zufließen. Die Vors...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3 Steuerabzug vom Kapitalertrag und Erstattungsanspruch

Rz. 31 Die KapESt ist auch dann zum vollen Steuersatz von 25 % oder 15 % gem. § 43a Abs. 1 S. 1 EStG einzubehalten, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge einen Anspruch auf volle Erstattung bzw. auf Teilerstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt hat – es sei denn, die betreffenden Kapitalerträge sind in das Freistellungsverfahren des § 50d Abs. 2 EStG einzubeziehen ...mehr