Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.3 Maßgebliche Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung

Rz. 1e Die Finanzverwaltung hat sich zu den Antragsvoraussetzungen[1] zur "Entlastung von deutscher Kapitalertragsteuer von Dividenden und bestimmten anderen Kapitalerträgen gem. § 44d EStG a. F., den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder sonstigen zwischenstaatlichen Abkommen" geäußert. Die Finanzverwaltung[2] hat den Anwendungszeitpunkt der Auswirkungen der RL 2003/49/EG ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Allgemeine Systematik

Rz. 1a Abs. 1 S. 1 enthält den KapESt-Entlastungsanspruch, für den ein Antrag notwendig ist. Der Anspruch auf KapESt-Entlastung gilt nach Abs. 1 S. 2 auch für Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft, die einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte einer unbeschränkt stpfl. Muttergesellschaft zufließen. Abs. 2 definiert i. V. m. der Anlage 2 (zu § 43...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5 Voraussetzungen für die Anerkennung als Muttergesellschaft i. S. d. § 43b (Abs. 2)

5.1 Subjektive Voraussetzungen Rz. 28 § 43b Abs. 2 EStG verweist auf die Anl. 2 zum EStG, die die Voraussetzungen auflistet, welche die Muttergesellschaft sowie ihre Tochtergesellschaft erfüllen müssen, um als Mutter- bzw. Tochtergesellschaft i. S. v. Art. 2 der Mutter-Tochter-Richtlinie und demzufolge auch i. S. d. § 43b EStG zu gelten. Rz. 29 Nr. 1 der Anl. 2 führt die Recht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3 Beteiligungsvoraussetzungen

5.3.1 Mindesthöhe und -dauer der Beteiligung Rz. 36 Entsprechend Art. 3 der Mutter-Tochter-Richtlinie ist weitere Voraussetzung für die Anerkennung als Muttergesellschaft i. S. d. § 43b EStG eine unmittelbare Mindestbeteiligung von 20 % (vor 2005: 25 %) am Kapital der Tochtergesellschaft (ggf. genügt eine Mindestbeteiligung von 10 %, vgl. Rz. 49) und eine ununterbrochene Mindes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1 Allgemeines und Systematik der Norm

1.1 Allgemeines Rz. 1 § 43b EStG (bis Vz 2000: § 44d EStG a. F.)[1] regelt die KapESt-Entlastung auf Dividenden und andere Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die einer Muttergesellschaft, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland hat, oder einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte dieser Muttergesellschaft, aus Ausschütt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4 Antrag auf Freistellung im Steuerabzugsverfahren

4.1 Allgemeines Rz. 16 Die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist von einem Antrag der Muttergesellschaft bzw. deren EU-Betriebsstätte als Gläubigerin der Kapitalerträge abhängig. Dieser Antrag wird nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim BZSt gestellt.[1] Der Antrag (Vordruck DBA/Allg. Freist./Div.) ist auf die Freistellung vom Steuerabzug v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 2.3 Freie Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 6 Freie Rücklagen sind die einzige Form von Rücklagen, die keines inhaltlichen Grundes für ihre Bildung bedürfen. Die gemeinnützige Körperschaft ist vielmehr frei im Hinblick auf die Verwendung der in die Rücklage eingestellten Mittel. Dies meint, dass die Körperschaft die Mittel im Rahmen der allgemeinen Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts nach Wahl der Vermögensverwaltu...mehr

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Versorgungsausgleich an Ex-Partner: Wiederauffüllungszahlung der gekürzten Rentenanwartschaft ist nur als Sonderausgabe abziehbar

Leitsatz Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Zahlungen zur Wiederauffüllung der – zuvor durch Versorgungsausgleich gekürzten – eigenen Rentenanwartschaft lediglich als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Der Kläger hatte einen (günstigeren) Abzug als vorweggenommene Werbungskosten begehrt. Sachverhalt Der Kläger war angestellter Rechtsanwalt und im Jahr 2013 von seiner früh...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.3 Ordnungsbehördliche Meldung

Der ordnungsbehördlichen Meldung kommt in bestimmten Fällen eine wichtige Bedeutung zu, wie die beiden folgenden Beispiele zeigen. Die Meldegesetze der einzelnen Bundesländer schreiben vor, dass jede Bürgerin und jeder Bürger grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach Begründung eines neuen Wohnsitzes verpflichtet ist, diesen anzumelden.[1] Wahlrecht Um an einer Wahl zu einem Pa...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.2 Unterschied zum Wohnsitzbegriff der AO: Wohnraum statt kleinste politische Einheit

Im Gegensatz zum Wohnsitzbegriff in § 8 AO ist mit Wohnsitz im Sinne des § 7 BGB die kleinste politische Einheit, d. h. in der Regel die Gemeinde, in der die Wohnung liegt, gemeint und nicht die Wohnung selbst.[1] Nach § 8 AO sind mit Wohnsitz im Steuerrecht die objektiv zum Wohnen geeigneten Wohnräume gemeint. Hierfür genügt eine bescheidene Bleibe. Nicht erforderlich ist e...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.5 Gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne der AO – Unwiderlegbare Vermutung nach Ablauf von 6 Monaten

Auch die AO kennt den Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes in § 9 AO. Diesen begründet ein Steuerpflichtiger dadurch, dass er sich an einem Ort unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilen will. Dauert ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt mehr als sechs Monate, wird unwiderlegbar vermutet, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Klarstellung für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags für Personen, die nach § 10a Abs 6 EStG zulageberechtigt sind (§ 86 Abs 5 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Der durch das G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) eingefügte § 86 Abs 5 EStG nimmt inhaltlich die Vorschrift des § 52 Abs 64 EStG aF auf. Mit dem G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Materiell-rechtliche Bedeutung des § 88 EStG

Rn. 11 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift legt den Zeitpunkt fest, zu dem der Anspruch auf Altersvorsorgezulage entsteht. Neben der Zulageberechtigung nach § 79 EStG folgt aus § 88 EStG, dass die Zahlung der Altersvorsorgebeiträge Voraussetzung für die Gewährung der Altersvorsorgezulage ist. Für die Bestimmung des Zeitpunktes der Zahlung ist § 11 EStG einschlägig.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Verzicht auf die Bescheinigung (§ 92 S 2 u 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Regelungen der S 2 u 3 des § 92 EStG tragen zur Entlastung von Verwaltungskosten bei, denn sie erlauben dem Anbieter auf die Erstellung einer Bescheinigung zu verzichten, wenn keine Angaben zu den in § 92 S 1 Nr 1, 2, 6 u 7 EStG benannten Daten erforderlich sind und sich zu den in § 92 S 1 Nr 3–5 EStG benannten Daten keine Änderungen ergeb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Inhalt der Bescheinigung (§ 92 S 1 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Bescheinigung muss dem amtlich vorgeschriebenen Muster folgen. Hier hat der BMF von seiner Ermächtigung nach § 99 EStG Gebrauch gemacht und vorgegeben, wie die Bescheinigung zu gestalten ist. Rn. 9 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Bescheinigung muss die Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge ausweisen. Alters...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ehegatten (§ 86 Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Gehören beide Ehegatten zum unmittelbar begünstigten Personenkreis, ist für jeden Ehegatten anhand seiner Einnahmen ein eigener Mindestbeitrag zu berechnen. § 86 Abs 2 S 1 EStG begründet einen Anspruch eines nicht pflichtversicherten Ehegatten bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 26 EStG auf eine ungekürzte Zulage, wenn der pflichtversiche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Kürzung der Zulage (§ 86 Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Wird der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erbracht, so ist die für dieses Beitragsjahr zustehende Zulage (Grundzulage u Kinderzulage) nach dem Verhältnis der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zum erforderlichen Mindesteigenbeitrag zu kürzen (§ 86 Abs 1 S 6 EStG). Der für einen unmittelbar Berechtigten geltende Kürzungsmaßstab gilt au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sockelbetrag (§ 86 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 86 Abs 1 S 4 EStG definiert in Fällen, in denen bereits die Zulagen dem Mindesteigenbeitrag entsprechen oder ihn übersteigen, den sog Sockelbetrag, der jedenfalls zu leisten ist. Selbst wenn in einem Beitragsjahr überhaupt keine Einnahmen erzielt werden, ist die Zahlung des Sockelbetrages erforderlich, s BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Wegfall der Voraussetzungen für die Kinderzulage (§ 86 Abs 4 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 86 Abs 4 EStG regelt Fälle, in denen sich nach Ablauf des Beitragsjahres herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Kinderzulage nicht vorgelegen haben. Dies war für VZ bis einschließlich 2011 insb dann relevant, wenn die Einkünfte u Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs 4 S 2 EStG überstiegen haben. Für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Landwirte (§ 86 Abs 3 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Landwirte gehören ebenfalls zum begünstigten Personenkreis, s § 10a Rn 18 (Mühlenharz). Eine den beitragspflichtigen Einnahmen vergleichbare Größe gibt es beim Alterssicherungssystem der Landwirte nicht, sondern es wird ein Einheitsbetrag erhoben. Für die Berechnung des erforderlichen Mindesteigenbeitrages ist auf die Einnahmen aus § 13 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Mindesteigenbeitrag (§ 86 Abs 1 EStG)

A. Begriff des Mindesteigenbeitrags Rn. 2 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 86 Abs 1 EStG definiert den Mindesteigenbeitrag als Prozentsatz der Summe des Vorjahreseinkommens, der erforderlich ist, um die Gewährung der vollen Zulagen zu erreichen. Der Mindesteigenbeitrag steigt gestaffelt u beträgt in den Jahrenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2017, BStBl I, 2018, 93 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Diese Vorschrift nimmt den zentralen Gedanken des Gesetzgebers auf, dass die volle Zulage nur dann gewährt wird,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 88 Entstehung des Anspruchs auf Zulage

Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift hat eine verfahrensrechtliche Bedeutung, indem sie die Frist für die Beantragung der Altersvorsorgezulage b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 92 Bescheinigung

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 In den letzten ca 15 Jahren ist die Tatsache, dass die StPfl aufgrund des demographischen Wandels mit einer Absen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verfahrensbedeutung

Rn. 4 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift des § 92 EStG steht in engem Sachzusammenhang mit der Vorschrift des § 90 EStG . Die Ermittlungsergebnisse über die Altersvorsorgezulage werden von der zentralen Stelle nach § 90 Abs 1 u 2 EStG an den Anbieter übermittelt. Der Zulageberechtigte wird nicht unverzüglich informiert. Seine Information über das Ermittlungsergebnis er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 39...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Anwendung für Lebenspartnerschaften

Rn. 12a Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Das BVerfG hat am 07.05.2013 festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist (BVerfG v 07.05.2013, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, BFH/NV 2013, 1374). Die entsprechenden Vorschriften des EStG verstoßen gegen den allg Gleichheitssatz, da es an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff des Mindesteigenbeitrags

Rn. 2 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 86 Abs 1 EStG definiert den Mindesteigenbeitrag als Prozentsatz der Summe des Vorjahreseinkommens, der erforderlich ist, um die Gewährung der vollen Zulagen zu erreichen. Der Mindesteigenbeitrag steigt gestaffelt u beträgt in den Jahrenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Verweis auf mittelbare Zulageberechtigung

Rn. 17 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Für mittelbar Zulageberechtigte gelten hinsichtlich der Beitragszahlung Besonderheiten, die sich aus der Vorschrift des § 79 EStG ergeben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 In den letzten ca 15 Jahren ist die Tatsache, dass die StPfl aufgrund des demographischen Wandels mit einer Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus rechnen müssen, immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit, aber auch der politischen Entscheidungsträger gerückt. Um die StPfl über die im Rentenalter zu erwartenden Leistungen und damit auch üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage

Rn. 4 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zulage sind nach § 86 Abs 1 S 2 Nr 3 EStG grds die im vorangegangen Kj erzielten Einnahmen iSd SGB VI (§§ 162ff SGB VI), soweit diese die jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen nicht übersteigen. Es ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die iRd sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Rn. 3 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Mit Wirkung vom 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und sollte zum 01.01.2002 in Kraft treten. Mit Wirkung v 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In dieser Fassung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift hat eine verfahrensrechtliche Bedeutung, indem sie die Frist für die Beantragung der Altersvorsorgezulage bestimmt. Darüber hinaus hat sie eine materiell-rechtliche Bedeutung, weil sie neben § 79 EStG bestimmt, welche Voraussetzungen für die Ermittlung und Auszahlung der Altersvorsorgezulage erfüllt sein müssen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Bedeutung für die Produktgestaltung

Rn. 14 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Nach der Systematik des Abschnitts XI des EStG fließt die Altersvorsorgezulage dem Altersvorsorgevertrag zeitversetzt zu. Der genaue Zeitpunkt des Zuflusses der Zulage in den jeweiligen Altersvorsorgevertrag ist nicht vorab bestimmbar, der Zahlungseingang ist somit unregelmäßig. Bei der versicherungs- bzw bankmathematischen Kalkulation der Al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2017, BStBl I, 2018, 93 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Zivilrechtliche Bedeutung der Bescheinigung

Rn. 7 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Bescheinigung hat darüber hinaus auch eine zivilrechtliche Bedeutung. Sie zeigt auf, welche Leistungen der Zulageberechtigte erbracht hat und wie sie in seinem Altersvorsorgevertrag verbucht worden sind. Die Bescheinigung übernimmt somit im zivilrechtlichen Verhältnis zwischen dem Zulageberechtigten und dem Anbieter eine Quittungsfunktion.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Verfahrensrechtliche Bedeutung

Rn. 12 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Frist für die Berechnung bzw Festsetzung der Altersvorsorgezulage beträgt nach § 169 Abs 2 S 1 Nr 2 AO vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kj, in dem sie entstanden ist. Dieser Zeitpunkt ist gem § 88 AO iVm § 170 Abs 1 AO der Ablauf des Beitragsjahres (s BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 Rz 295) . Rn. 13 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Diese Vorschrift nimmt den zentralen Gedanken des Gesetzgebers auf, dass die volle Zulage nur dann gewährt wird, wenn sich der Zulageberechtigte mit einem eigenen Sparanteil an der Schließung seiner Versorgungslücke beteiligt. Dadurch soll herausgestellt werden, dass durch die Zulage die private Altersversorgung gefördert wird u nicht eine st...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pfandflaschen, Verwertung von

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Es gibt eine Vielzahl von Tätigkeiten im Rahmen der Sammlung und Verwertung von Pfandflaschen, bei den steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen aktiv tätig sind, um damit Mittel für die Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu generieren. Zu den steuerlichen Folgen vertritt die Finanzverwaltung folgende Meinung (vgl....mehr

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FoVo 02/2019, Erhöhung des ... / 2 II. Die Entscheidung

Grundlage des erweiterten Pfändungsschutzes ist § 850k Abs. 4 ZPO Gemäß § 850k Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen von den Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 abweichenden pfändungsfreien Betrag festsetzen. Die §§ 850a, 850b, 850c, 850d Abs. 1 und 2, die §§ 850e, 850f, 850g und 850i sowie die §§ 851c und 851d dieses Gesetzes sowie § 54 Abs. 2, Abs. 3 Nr. ...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / c) Steuerverkürzung aufgrund Wegzugsbesteuerung

Gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 AStG ist der Erblasser, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat, bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Ende des Jahres, in dem er seinen Wohnsitz aufgab, mit deutschen Einkünften in Deutschland erweitert beschränkt einkommensteuerpflichtig. Voraussetzung hierfür ist, dass (1) der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug insgesamt fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / bb) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Bei in der Schweiz belegenen Immobilien eines in Deutschland wohnhaften Erblassers ist mit Blick auf eine mutmaßliche Steuerverkürzung in Deutschland zu differenzieren: Gem. Art. 6 Abs. 1 DBA-Schweiz werden Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in dem Vertragsstaat besteuert, in dem das Vermögen liegt. Aufgrund des Wohnsitzes des Erblassers in Deutschland (§ 8 AO) war jener mi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pflanzen- und Kleintierzucht

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Die Förderung der Tier- und Pflanzenzucht ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. des § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b). Zu den Vereinen, die die Pflanzen- und Kleintierzucht fördern, gehören insb.: Vogelzuchtvereine, Kleintierzuchtvereine, Geflügelzuchtvereine, Kaninchenzuchtvereine, Brieftaubenzuchtvereine, Züchtervereinigungen für Pflan...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / a) Unilaterale Anknüpfungsmerkmale und Anzeigepflicht

Grundsätzlich gilt, das jeder steuerbare Erwerb (§ 1 ErbStG) in Deutschland anzeigepflichtig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG).[8] Eine Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung seitens des Finanzamts (§ 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG) ist grundsätzlich ermessensfehlerhaft, wenn eine fehlende Steuerpflicht zweifelsfrei feststeht.[9] Ebenfalls soll eine Anzeigepflicht nicht besteh...mehr

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Kein AfA - Anspruch bei Sofortabzug der Anschffungskosten im Anschafungsjahr

Leitsatz Werden Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in einem Veranlagungszeitraum in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt, obwohl sie nur im Wege der AfA hätten geltend gemacht werden dürfen, scheidet ein Werbungskostenabzug von Abschreibungsbeträgen in den Folgejahren aus. Sachverhalt Im Streitfall erzielte ...mehr

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Verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5% für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Zinssatzes von 5,5% für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in einer anhaltenden Niedrigzinsphase. Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine GmbH. Nach einer Außenprüfung erließ das Finanzamt geänderte Steuerbescheide, denen ein erhöhter Gewinn zugrunde gelegt wurde, da die un...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG

I. Grundsätzliche Hinweise 1. Tatbestand der doppelten Haushaltsführung a) Die Voraussetzungen im Überblick Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwendungen für seinen Haushalt kann der Stpfl grundsätzlich steuerlich nicht abziehen (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG); sie sind mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1). Anders ist es aber, wenn ein ArbN am dauerhaften Beschäf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegeheim

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Ist der Stpfl selbst wegen einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI) in einem Pflegeheim oder einem Altenpflegeheim untergebracht, sind die Aufwendungen für die Heimunterbringung > Krankheitskosten und im Rahmen von § 33 EStG (> Rz 4) als AgB abziehbar (BFH 191, 280 =...mehr