Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.2 Ermäßigung der Kapitalertragsteuer bei Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 1 S. 3)

Rz. 91 § 43a Abs. 1 S. 3 EStG verweist zur Berechnung der KapESt bei Berücksichtigung der anzurechnenden ausl. Quellensteuer auf § 32d Abs. 1 S. 4 und 5 EStG.[1] Damit wird die einkommensteuermindernde Anrechnung von ausl. Steuern nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG bereits im Steuerabzugsverfahren berücksichtigt (§ 32d EStG Rz. 57ff.). Diese Sonderregelung ist aus Gründen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.3 Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage wegen fehlender Anschaffungsdaten (Abs. 2 S. 7)

Rz. 77 Fehlen der auszahlenden Stelle die Anschaffungsdaten, so ist die KapESt im Fall der Veräußerung nach 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung zu bemessen. Zu den Einnahmen aus der Veräußerung gehören auch die vereinnahmten Stückzinsen[1]. Rz. 78 Bei der Rücknahme oder Veräußerung von Investmentfondsanteilen ist der Zwischengewinn im Rücknahmepreis enthalten. Daneben unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.5 Kapitalertragsteuerübernahme durch den Gläubiger

Rz. 19 Trägt der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt, ist die zu erhebende KapESt in ihrer Bemessungsgrundlage enthalten. Der steuerabzugspflichtige Kapitalertrag stellt den Bruttoertrag dar, von dem die einzubehaltende KapESt nach den Steuersätzen des § 43a Abs. 1 S. 1 EStG abzuziehen ist. Rz. 20 Wenn der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt trägt, ist diese zu folgen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.7 Übernahme der Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen

Rz. 27 Übernimmt der Schuldner die KapESt auf steuerabzugspflichtige Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 43 EStG Rz. 29ff.), dann darf der übernommene Betrag das Einkommen der Körperschaft nicht mindern[1]. Lässt sich z. B. eine GmbH den Betrag an KapESt, für den sie wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung nach § 44 Abs. 5 EStG als Haftungsschuldnerin in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2 Übertragung ohne Gläubigerwechsel (Abs. 2 S. 3ff.)

Rz. 72 Bei einem Depotwechsel ohne Gläubigerwechsel [1] überträgt der Gläubiger die ihm gehörenden Wertpapiere auf ein anderes für ihn geführtes Depot. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn der Kunde Wertpapiere von seinem privaten Depot auf sein betriebliches Depot überträgt oder umgekehrt. Rz. 72a Übertragungen zwischen Einzel- und Gemeinschaftsdepots von Ehepartnern ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.4 Bundeswertpapier- oder Landesschuldenverwaltung als auszahlende Stelle

Rz. 89 Die Sonderregelungen für die Bundeswertpapier- und Landesschuldenverwaltung laut § 43a Abs. 4 EStG gelten ab 2009 unverändert, jedoch mit der Maßgabe, dass auch § 43a Abs. 3 EStG von der Schuldenverwaltung zu beachten ist. Eine Änderung des Abs. 4 durch das G. v. 19.12.2008[1] berücksichtigt, dass bestimmte Bundeswertpapiere auch von der das Schuldbuch führenden Stell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Im Regelfall trägt der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt, denn er ist Schuldner der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 1 EStG) und hat den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen (§ 44 Abs. 1 S. 3 EStG). Rz. 7 Übernimmt der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt, ändert sich dadurch nichts am Steuerschuldverhältnis. Der Gläubiger der Kapitalert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Maßgebliche Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung

Rz. 5f Die Finanzverwaltung hat sich im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer[1] zu § 43a EStG geäußert. Durch das Schreiben der Finanzverwaltung v. 12.4.2018[2] wurden Änderungen bezüglich der Übermittlung der Anschaffungsdaten bei Übertragung von Investmentanteilen von einem anderen inländischen Institut ohne Gläubigerwechsel sowie mit Gläubigerwechsel bei einem unentgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.3 Erträge aus Investmentfonds nach Teilfreistellung, Abs. 2 S. 1 Halbs. 2

Rz. 50 Die Regel des § 43a Abs. 1 S. 1 EStG, dass dem Steuerabzug die vollen Kapitalerträge ohne Abzug unterliegen, gilt aufgrund der Änderung infolge des InvStRefG v. 19.7.2016[1] nicht für Erträge aus Investmentfonds nach § 16 Abs. 1 InvStG, auf die nach § 20 des InvStG eine Teilfreistellung anzuwenden ist. Der bisherige § 43a Abs. 2 S. 1 EStG wurde durch das InvStRefG um ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1 Bruttobetrag der Kapitalerträge als Bemessungsgrundlage (Abs. 2 S. 1)

5.1.1 Allgemeines Rz. 40 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die vollen Kapitalerträge, ohne Abzug von Werbungskosten, Betriebsausgaben und Steuern. Dem Steuerabzug unterliegt somit der Bruttobetrag des jeweiligen Kapitalertrags. Ausnahmen von dieser Regel gelten nach der Rechtslage bis zum 31.12.2008 bei Stückzinsen sowie bei Kapitalerträgen aus Veräußerungen, Abtre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3 Verlustverrechnung (Abs. 3 S. 2–7)

5.4.3.1 Verlustverrechnung mit Erstattungsmöglichkeit Rz. 95 Im Steuerabzugsverfahren hat die auszahlende Stelle im Kj. die beim Anleger auftretenden negativen Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Unterjährig kann ein Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5 Bemessungsgrundlage der KapESt (Abs. 2 bis 4)

5.1 Bruttobetrag der Kapitalerträge als Bemessungsgrundlage (Abs. 2 S. 1) 5.1.1 Allgemeines Rz. 40 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die vollen Kapitalerträge, ohne Abzug von Werbungskosten, Betriebsausgaben und Steuern. Dem Steuerabzug unterliegt somit der Bruttobetrag des jeweiligen Kapitalertrags. Ausnahmen von dieser Regel gelten nach der Rechtslage bis zum 31.1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4 Berücksichtigung ausländischer Steuern und Verlustverrechnung (Abs. 3)

5.4.1 Allgemeines Rz. 90 Mit Einführung der Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen hat der Steuerabzug für den Stpfl. nicht mehr nur eine Vorauszahlungswirkung für die zu erhebende ESt. Die Abgeltungsteuer strebt eine endgültige Besteuerung der Kapitalerträge durch den Steuerabzug an der Quelle an. Deshalb müssen auch – wie in der Veranlagung zur ESt – negative Kap...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.8 Übernahme des Solidaritätszuschlags zur Kapitalertragsteuer

Rz. 28 Übernimmt der Schuldner bei Kapitalerträgen, die der allgemeinen KapESt gem. § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unterliegen, nicht nur die KapESt, sondern auch den SolZ zur KapESt von 5,5 %, dann ist in die Bemessungsgrundlage für den Abzug der KapESt auch der übernommene SolZ zur KapESt einzubeziehen. In diesem Fall beträgt der für die Übernahme der Abzugsteuer erhöhte Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 40 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die vollen Kapitalerträge, ohne Abzug von Werbungskosten, Betriebsausgaben und Steuern. Dem Steuerabzug unterliegt somit der Bruttobetrag des jeweiligen Kapitalertrags. Ausnahmen von dieser Regel gelten nach der Rechtslage bis zum 31.12.2008 bei Stückzinsen sowie bei Kapitalerträgen aus Veräußerungen, Abtretungen und Einlös...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Schachteldividenden an Muttergesellschaften außerhalb der EU (§ 50d Abs. 2)

Rz. 39 Zwecks Gleichbehandlung ausl. Muttergesellschaften – unabhängig davon, ob sie inner- oder außerhalb der EU ansässig sind – lässt § 50d Abs. 2 S. 1 EStG eine Freistellung im Steuerabzugsverfahren bei Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden) einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG an eine in einem Nicht-EU-Staat ansässige Mutterges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.1 Grundlagen

Rz. 71 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG stellt die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf einen anderen Gläubiger ab dem Jahr 2009 einer Veräußerung gleich. Hierdurch soll verhindert werden, dass der KapESt-Abzug durch Veräußerungen ohne Einschaltung einer Zahlstelle mit anschließender Übertragung der Wirtschaftsgüter als Erfüllungsgeschäft vermieden wird. Die Regelungen zur Übertragung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Verlustmitteilung bei vollständiger Übertragung aller Wirtschaftsgüter

Rz. 85 Überträgt der Gläubiger seine im Depot befindlichen Wertpapiere vollständig auf ein auf ihn lautendes Depot bei einem anderen Kreditinstitut, so hat das abgebende Kreditinstitut dem übernehmenden Kreditinstitut auf Verlangen des Gläubigers die Höhe des noch nicht ausgeglichenen Verlusts mitzuteilen (§ 43a Abs. 3 S. 6 EStG). Durch die Mitteilung des Verlustüberhangs an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2 Abzug gezahlter Stückzinsen

Rz. 53 Gezahlte Stückzinsen und andere negative Kapitalerträge werden mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 bis zur Höhe der positiven Erträge ausgeglichen. Der bis zum 31.12.2008 in Abs. 3 a. F. geregelte Stückzinstopf wird erheblich ausgeweitet und in einen Verlustverrechnungstopf umgewandelt. Dadurch wird erreicht, dass die KapESt insbesondere bei Bezug von mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6 KapESt als Maßstabsteuer

Rz. 107 Für die Erhebung von Zuschlagsteuern zur ESt bzw. zur KSt wird auch die KapESt als Bemessungsgrundlage herangezogen. Als solche Zuschlagsteuer wird nach § 1 i. V. m. den §§ 3 und 4 SolZG seit Vz 1995 der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt erhoben (§ 3 SolZG Rz. 2 und 15). Rz. 108 Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 sind auf die Festsetzung und Erhebung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2 Die Kapitalertragsteuersätze (Abs. 1)

2.1 Allgemeines Rz. 6 Im Regelfall trägt der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt, denn er ist Schuldner der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 1 EStG) und hat den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen (§ 44 Abs. 1 S. 3 EStG). Rz. 7 Übernimmt der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt, ändert sich dadurch nichts am Steuerschuldverhältnis. Der Gläubiger...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2 Steuerabzug im Teileinkünfteverfahren und bei der Abgeltungsteuer (Abs. 1 S. 1)

2.2.1 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis bis 7a und 8 bis 12 sowie S. 2 Rz. 8 Die Steuersätze sind grundsätzlich unabhängig davon, ob die Besteuerung im Teileinkünfteverfahren, nach § 8b Abs. 1 KStG oder unter der Abgeltungsteuer erfolgt. Rz. 8a Bemessungsgrundlage bei Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen, die nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG dem KapESt-Abzug u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.3 Korrektur ausländischer Quellensteuer

Rz. 106k Wird der Betrag der anrechenbaren ausl. Quellensteuern zulasten des Gläubigers nachträglich vermindert, so ist im Jahr der Korrektur ein entsprechender Minderbetrag in den Quellensteuertopf einzustellen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5 Korrekturen der Bemessungsgrundlage (Abs. 3 S. 7)

5.5.1 Allgemein Rz. 106a Mit dem Ziel der leichteren Administrierbarkeit der kapitalertragsteuerlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber mit Art. 1 Nr. 16 Buchst. b) und Nr. 27 des JStG 2010 v. 8.12.2010[1] Abs. 3a in § 20 EStG bzw. S. 7 in § 43a Abs. 3 EStG eingefügt. Die Neuregelungen betreffen nach § 52a Abs. 1 EStG Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2008 zufl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4 Freistellung im Steuerabzugsverfahren

4.1 Schachteldividenden an EU-Muttergesellschaften (§ 43b) Rz. 37 Von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden), beteiligungsähnlichen Genussrechtserträgen einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (zum Begriff § 43b EStG Rz. 28ff.; Anlage 2 zu § 43b EStG) zufließen, wird na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1 Allgemeines und Entwicklung der Vorschrift

1.1 Grundlagen Rz. 1 Die Vorschrift regelt, von welcher Bemessungsgrundlage und mit welchem Steuersatz die KapESt einzubehalten ist.[1] Während § 43a EStG den Steuerabzug der Höhe nach bestimmt, regelt § 43 EStG den Steuerabzug dem Grunde nach. Rz. 2 Zum KapESt-Abzug verpflichtet ist die die Kapitalerträge auszahlende Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 4 EStG. Zum Begriff auszahle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Übertragung von Wirtschaftsgütern (Abs. 2 S. 3 bis 15)

5.3.1.1 Grundlagen Rz. 71 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG stellt die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf einen anderen Gläubiger ab dem Jahr 2009 einer Veräußerung gleich. Hierdurch soll verhindert werden, dass der KapESt-Abzug durch Veräußerungen ohne Einschaltung einer Zahlstelle mit anschließender Übertragung der Wirtschaftsgüter als Erfüllungsgeschäft vermieden wird. Die Regelung...mehr

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Wohnungseigentümergemeinschaft als gewerbliche Mitunternehmerschaft – Betrieb eines Blockheizkraftwerks

Leitsatz 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt i.S. des § 10 Abs. 6 Satz 1 WoEigG kann eine gewerbliche Mitunternehmerschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begründen, für die ein Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen ist. 2. Es bedarf nicht der Annahme einer konkludent errichteten GbR, wenn die gewerbliche T...mehr

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Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil; Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II (Anteil an einer Kapitalgesellschaft) als Bestandteil des Gewerbeertrags

Leitsatz 1. Vor der zivilrechtlichen Übertragung des Ge­sellschaftsanteils ist dem Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft die Mitunternehmerstellung nur dann zuzurechnen, wenn der ­Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werde...mehr

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Zur Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes Darlehen mit einem Zinssatz, der dem effektiven Zinssatz eines bei einer Landesbank refinanzierten Darlehens entspricht, umgewandelt, so liegt auch dann ein verzinsliches Darlehen i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG vor, wenn die Verzinsung...mehr

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Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung (1)

Leitsatz Allein der Umstand, dass zu Unrecht gewährtes Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass der Rückforderung dieses Kindergelds. Normenkette § 68 Abs. 1 EStG, § 227 AO, § 11 SGB II, § 102 FGO Sachverhalt Die Klägerin ist Mutter des 1995 geborenen Sohnes F, für den sie aufgrund einer im August 2013 b...mehr

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Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung (2)

Leitsatz Die gerichtliche Überprüfung einer den Billigkeitserlass einer Kindergeldrückforderung betreffenden Behördenentscheidung hat u.a. zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten erfüllte. Dies erfordert jedenfalls nähere Feststellungen dazu, auf welchem Tatbestand die Kindergeldfestsetzung beruhte und worin die Mitwirkungspf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge der Krankenbeförderung

Leitsatz Die Krankenbeförderung i.S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden. Normenkette § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG Sachverhalt Die Klägerin firmiert unter "B-Krankenfahrten". Sie ist Halterin eines Meh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rangrücktritt gegenüber inaktiver GmbH

Leitsatz Die allgemeinen Grundsätze für eine Rangrücktrittserklärung gelten auch, wenn die Schuldnerin keiner operativen Geschäftstätigkeit nachgeht und damit kein freies Vermögen schaffen kann. Sachverhalt Die U-GmbH ist Alleingesellschafterin der T-GmbH. Die T-GmbH mietet ein Betriebsgelände an und vermietet dies weiter; im Übrigen ist sie seit 2006 ohne operative Geschäfts...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.3 Besondere Leistungen und Hilfen im Rahmen des "Schwerbehindertenrechts" (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 21 Die in Abs. 1 Nr. 5 aufgeführten Hilfen nach dem 3. Teil des SGB IX (ab § 151 SGB IX) können ausschließlich schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen (vgl. hierzu § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) beanspruchen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Hilfen: Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Besetzung eines freien Arbeitsplatzes mit einem schwerbehinderten Me...mehr

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Details zum Schulgeldabzug als Sonderausgaben

Kommentar Eltern können Schulgeldzahlungen für ihr Kind unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben abziehen. Das BayLfSt erklärt mit aktualisierter Verfügung vom 12.9.2018, welche Grundsätze die Finanzämter hierbei beachten müssen. Schulgeldzahlungen für ein steuerlich anerkanntes Kind können von den Eltern mit 30 %, höchstens 5.000 EUR pro Jahr, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Konstitutivwirkung des § 3b EStG

Rn. 3 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die von § 3b EStG angesprochenen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG). Die Steuerbefreiung durch § 3b EStG, soweit sie reicht, ist daher konstitutiv.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Änderungen des § 3b EStG seit dem EStRG 1974

Rn. 2 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Seit dem EStRG 1974 sind folgende Änderungen des § 3b EStG zu verzeichnen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sonntagsarbeitszuschläge (§ 3b Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Umfang der "Sonntagsarbeit" ist ebenfalls unterschiedlich: 1 "Sonntagsarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr des jeweiligen Tages" (§ 3b Abs 2 S 3 EStG). Wird die Nachtarbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Höchstbetrag für den Grundlohn (§ 3b Abs 2 S 1 Hs 2 EStG – ab VZ 2004)

Rn. 52a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Um für Spitzenverdiener (zB Fußballprofis) die Steuerfreiheit zu beschränken, fügten Art 1 Nr 3, 34a des StÄndG 2003 (v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645) ab VZ 2004 einen Höchstbetrag von EUR 50für den Grundlohn ein. Betroffen sind ArbN mit einem Monatslohn von ca. EUR 8.000 bzw einem Jahresarbeitslohn von ca. EUR 100 000 u mehr (so Harder-Bus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachtarbeitszuschläge (§ 3b Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 24 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Definitionen, was "Nachtarbeit" ist, sind unterschiedlich: 1 Wortlautin§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Feiertagsarbeitszuschläge (§ 3b Abs 2 S 3, 4 EStG)

a) Der Begriff des "Feiertages" Rn. 28 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Mit "Feiertagen" meint § 3b Abs 2 S 4 EStG nur die gesetzlichen, dh, auf die kirchlichen o tarifvertraglich festgelegten (so noch BFH BStBl II 1984, 809, jedoch überholt) kommt es also nicht an. Die gesetzlichen Feiertage werden durch die am Ort der Arbeitsstätte (um zusammenarbeitende ArbN gleich zu behandeln,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Legaldefinition des Grundlohns (§ 3b Abs 2 S 1 Hs 1 EStG)

a) Die Legaldefinition Rn. 37 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 § 3b Abs 2 S 1 Hs 1 EStG enthält die Legaldefinition des Grundlohns. Danach ist dies der lfd Arbeitslohn, der dem ArbN bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht. Rn. 37a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nicht zum lfd Arbeitslohn gehören die sonstigen Bezüge (BFH v 17.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Umrechnung des Grundlohns in einen Stundenlohn (§ 3b Abs 2 S 1 Hs 2 EStG)

a) Allgemeines Rn. 47 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Grundlohn ist in einen Stundenlohn umzurechnen (BFH v 16.12.2010, VI R 27/10, BFH/NV 2011, 683; BFH v 29.11.2016, VI R 61/14, BStBl II 2017, 718). Handelt es sich um einen Stücklohn (zB bei Zeitungszustellern), so entfällt diese Umrechnung (R 3b Abs 2 S 2 Nr 3 S 5 LStR 2015). Ein zusätzlich zum vereinbarten Stücklohn gezahl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Der Umfang der Steuerbefreiung (§ 3b Abs 1, 3 EStG)

A. Der Sinn u Zweck der Höchstzuschlagssätze Rn. 68 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 § 3b Abs 1, 3 EStG sehen gewisse Höchstgrenzen für die Steuerfreiheit der Sonntags-, Feiertags- u Nachtzuschläge vor. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass die Arbeitsvertragsparteien den Grundlohnanspruch sehr niedrig u die Zuschläge sehr hoch ansetzen. B. Übersichtstabelle, geordnet nach dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übersichtstabelle, geordnet nach dem kalendarischen Jahresablauf

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fallbeispiele

Rn. 73 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Beispiel 1: Der Grundlohnanspruch des ArbN beträgt EUR 12 die Stunde. Er erhält für geleistete Nachtarbeit, die nicht zugleich auch Sonntags- o Feiertagsarbeit ist, einen Zuschlag von EUR 5 je Stunde. Nach § 3b Abs 1 Nr 1 EStG ist der Zuschlag maximal iHv 25 % des Grundlohnanspruchs steuerfrei, dh iHv von 25 % aus EUR 12 = EUR 3. Die übrigen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der begünstigte Personenkreis im Allg

Rn. 17 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 § 3b EStG gilt nur für ArbN (§ 3b Abs 2 S 1 EStG). Nach § 1 Abs 1 S 1 LStDV sind ArbN Personen, die in öff o privatem Dienst angestellt bzw beschäftigt sind o waren u die aus diesem Dienstverhältnis o einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. ArbN sind auch (§ 1 Abs 1 S 2 LStDV) die Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Vorläufer-Vorschrift u das EStRG 1974

Rn. 1 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Vorläufer des § 3b EStG war § 34a EStG aF, der die Steuerfreiheit bestimmter Arbeitslohn-Zuschläge in den Jahren 1940–1945 u 1947–1974 regelte. Das ESt-ReformG (EStRG) 1974 v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) übernahm die Regelung des § 34a EStG aF in den § 3b EStG (ab VZ 1975). Durch diese systematische Stellung sollte der Charakter der Vorschr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kein Progressionsvorbehalt

Rn. 90 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 § 32b EStG unterwirft die von § 3b EStG steuerfrei gestellten Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeitszuschläge nicht dem Progressionsvorbehalt.mehr