Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Persönlicher Anwendungsbereich

aa) Arbeitnehmer und andere Erwerbstätige Rz. 4 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Obwohl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG unmittelbar nur die dHf für "Arbeitnehmer" regelt (s Sätze 1 und 2), gelten die Regelungen entsprechend für alle Einkunftsarten. Zu den > Überschusseinkünfte vgl § 9 Abs 3 EStG; für Gewinneinkünfte vgl § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6a EStG. Rz. 4/1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Von ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Fahrten zu Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung

Rz. 113 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 WK sind die tatsächlichen Fahrtkosten aus Anlass der Wohnungswechsel zu Beginn und am Ende der dHf (> R 9.11 Abs 6 Nr 1 Satz 1 LStR), dh für die erste Fahrt vom Familien- oder Haupthausstand (> Rz 20ff) zum Beschäftigungsort (> Rz 47, 48) und für die letzte Rückfahrt zum Ort des eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt (> Rz 27f). Kfz-Kosten...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Mittelpunkt der Lebensinteressen

Rz. 27 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Einen eigenen Hausstand unterhält, wer dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen (kurz: Lebensmittelpunkt) hat. Zur ("Zweit"-)Wohnung am Beschäftigungsort als Lebensmittelpunkt > Rz 86ff. Es muss sich um eine Wohnung handeln, in der sich der ArbN im Allgemeinen – im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abwe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeiner Überblick

Rz. 20 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Voraussetzung für eine dHf ist zunächst, dass aus beruflicher Veranlassung (> Rz 50ff) eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort (> Rz 43ff) zu einem bestehenden Hausstand des ArbN hinzutritt (> Rz 1). Einen eigenen Hausstand unterhält, wer an dem Ort eine Wohnung innehat, an dem sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Phenylketonurie

Stand: EL 116 – ET: 01/2019 (auch Völlingsche Krankheit oder Brenztraubensäureschwachsinn). Es handelt sich um eine Störung des Eiweißstoffwechsels, bei der die Aminosäure Phenylalonin nicht vom Körper abgebaut werden kann. Die Krankheit erfordert eine Diät, deren Grundlage phenylalinfreie Eiweißersatzpräparate bilden. Die FinVerw gewährt den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle

Rz. 13 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwendungen einer Ärztin, die sich zu ihrem persönlichen Schutz einen Hund hält, sind keine WK/BA (BFH 127, 530 = BStBl 1979 II, 512). Ebenso sind Aufwendungen eines Richters für Strafsachen für eine Pistole, weil er sich auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit bedroht fühlt, keine WK (EFG 1979, 546). Auch die Aufwendungen eines Diplomaten i...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pensionierte Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Bezüge, die ganz oder teilweise auf früheren Beiträgen des ArbN oder seines Rechtsvorgängers beruhen, gehören nicht zum > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 2 Satz 2 LStDV), sondern sind w i e d e r k e h r e n d e B e z ü g e (Renten). Hierzu rechnen in erster Linie die Renten aus der GRV. Zur Besteuerung dieser Renten > Renteneinkünfte . Rz. 2 Stand: ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Durchlaufende Gelder

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Beträge, die der ArbN vom ArbG erhält, um sie für ihn auszugeben, sind kein > Arbeitslohn (vgl § 3 Nr 50 EStG; > R 3.50 LStR). Die Ausgaben dürfen aber nicht zu den Aufwendungen für die private > Lebensführung des ArbN gehören (BFH 117, 470 = BStBl 1976 II, 231); im Einzelnen > Auslagenersatz; dort auch zum Unterschied zwischen durchlaufenden...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Die Voraussetzungen im Überblick

Rz. 26 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Der ArbN muss einen eigenen Hausstand ‚unterhalten’ (> R 9.11 Abs 3 Satz 2 LStR; vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 2 EStG). Dazu muss er die Führung des Hausstands zumindest in wesentlichen Teilen mitbestimmen (BFH 175, 430 = BStBl 1995 II, 180; BFH/NV 2010, 879 mwN). Eine maßgebliche finanzielle Beteiligung an den Aufwendungen gehört dazu (> R...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Werbungskostenabzug

Rz. 10 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Nicht vom ArbG ersetzte Aufwendungen gehören zu den Aufwendungen für die Lebensführung und dürfen auf Grund des Aufteilungsverbots des § 12 Nr 1 Satz 2 EStG (> Lebensführung Rz 5–9) nicht als WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Werden die Aufwendungen teilweise vom ArbG ersetzt, gilt das Abzugsverbot auch fü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Drogen

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Suchtkrankheiten können zu Behinderungen führen, die eine Berücksichtigung des Kindes bei seinen Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus rechtfertigen (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 3 EStG; > Kinderfreibeträge Rz 110ff; > Kindergeld Rz 15ff). Zum Nachweis der Behinderung durch Drogenabhängigkeit vgl BFH 198, 567 = BStBl 2002 II, 738. Ergänzend > Behinde...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 110 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Art und Umfang der notwendigen und nur insoweit als > Werbungskosten abziehbaren typischen Mehraufwendungen regeln § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5, Abs 2 und 4a EStG. Es sind dies die Fahrtkosten (> Rz 112–124), die Verpflegungsmehraufwendungen (> Rz 125–134) und die Kosten der Unterkunft (Zweitwohnung) am Beschäftigungsort (> Rz 135–144) einschließl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Besonderheiten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland

Rz. 133 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Für eine dHf an einem im > Ausland Rz 1 gelegenen Beschäftigungsort gelten die Erläuterungen zur kalendertäglich berechneten Abwesenheitsdauer von der Wohnung am Lebensmittelpunkt ((Haupt-)Hausstand) und zur Dreimonatsfrist gleichermaßen. Es sind jedoch folgende Besonderheiten zu beachten: Rz. 134 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Abweichend von de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Persönlichkeitsentfaltung

Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwendungen für die Teilnahme an Seminaren für Persönlichkeitsentfaltung sind beruflich veranlasst, wenn die Veranstaltung primär auf die spezifischen Bedürfnisse des vom Stpfl ausgeübten Berufs ausgerichtet ist. Ein Lehrgang, der sowohl Grundlagenwissen als auch berufsbezogenes Spezialwissen vermittelt, kann beruflich veranlasst sein, wenn der Er...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Beendigung einer doppelten Haushaltsführung

Rz. 86 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Abziehbare WK entstehen aus einer dHf nur solange, als aus der Unterhaltung einer Bleibe am Beschäftigungsort beruflich veranlasste Mehraufwendungen entstehen. Ist ein aus Familienhausstand (> Rz 20ff) und Wohnung am Beschäftigungsort (> Rz 43ff) bestehender doppelter Haushalt beruflich begründet worden (> Rz 50ff), so kommt es allerdings au...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Aufwendungen des Arbeitgebers

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Bei den vom ArbG getragenen oder ersetzten Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen bei ArbN, die auf Grund ihrer beruflichen Position den Angriffen gewaltbereiter politisch motivierter Personen ausgesetzt sind (sog Positionsgefährdung), wird zwischen dem Personenschutz und dem Einbau von Sicherheitseinrichtungen unterschieden (vgl BMF vom 30.06...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Innehaben einer Wohnung

Rz. 22 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Voraussetzung für einen eigenen Hausstand ist, dass der ArbN dort eine Wohnung innehat (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 3 EStG). Einen eigenen Hausstand nutzt der ArbN regelmäßig aus eigenem Recht, besonders als Eigentümer oder Mieter einer Wohnung. Er kann die Wohnung aber auch gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen gemietet habe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Besonderheiten bei unverheirateten Arbeitnehmern

Rz. 40 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Einen ‚doppelten Haushalt’ können im Prinzip auch alleinstehende ArbN führen (BFH 175, 430 = BStBl 1995 II, 180; zu Rechtsentwicklung > Rz 14/1, 16). Auch sie müssen aber – ebenso wie verheiratete ArbN – neben dem Hausstand am Ort der ersten Tätigkeitsstätte anderswo einen (weiteren) eigenen Hausstand unterhalten (BFH 185, 248 = BStBl 1998 I...mehr

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Kapitalertragsteuerpflicht bei Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art

Kommentar In einem aktualisierten Anwendungsschreiben hat sich das BMF ausführlich mit Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art (als Schuldner der Kapitalerträge) befasst. Betriebe gewerblicher Art und Kapitalertragsteuer Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit Schreiben vom 28.1.2019 ausführlich zur Auslegung der Einkommenstatbestände ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.6.4.2 Steuerliche Folgen

Erbschaftsteuer Der Erbengemeinschaft kommt nach dem ErbStG keine partielle Steuerfähigkeit zu. Wer Steuerpflichtiger ist, ist in § 2 ErbStG festgelegt. Die Erbengemeinschaft ist dort nicht genannt. Steuerpflichtige sind vielmehr die an der Erbengemeinschaft Beteiligten. Allerdings lässt es § 31 ErbStG zu, dass die Miterben gemeinsam eine Steuererklärung abgeben dürfen, die al...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.2 Rechtsfähigkeit natürlicher Personen

Jeder Mensch ist rechtsfähig, d. h. er ist Träger von Rechten und Pflichten. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit seiner Geburt und endet mit seinem Tod.[1] Auch Säuglinge und beschränkt Geschäftsfähige besitzen Rechtsfähigkeit, die nicht verwechselt werden darf mit der Geschäftsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit ist im Gegensatz zur Rechtsfähigkeit die Fähigkeit, selbstständig durch ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.6.3.2 Steuerliche Folgen

Für die Frage der Zusammenveranlagung von Eheleuten/eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Einkommensteuer kommt es nicht auf den Güterstand an, in dem die Eheleute/eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. So haben sie auch Anspruch auf Zusammenveranlagung, wenn sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder im Güterstand der Gütertrennung oder Gütergemeinsc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass einer Kindergeldrückforderung nach Anrechnung des Kindergelds auf Sozialleistungen

Leitsatz Es besteht keine generelle Verpflichtung der Familienkasse (FK), einen Billigkeitserlass auszusprechen, wenn Kindergeld auf SGB II-Leistungen angerechnet wurde und es später, mangels eines Kindergeldanspruchs, zur Rückforderung des Kindergelds kommt. Ein Erlass ist regelmäßig zu versagen, soweit der Kindergeldberechtigte die ungerechtfertigte Weitergewährung und dam...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auslegung eines Einspruchs

Leitsatz Ein ohne Begründung eingelegter Einspruch gegen einen Sammelbescheid kann auch einen Einspruch gegen die Zinsfestsetzung umfassen. Sachverhalt Der Kläger legte gegen einen geänderten Einkommensteuerbescheid 2015 fristgerecht zunächst ohne Begründung Einspruch ein. Der Steuerbescheid umfasste hierbei neben der Einkommen- und Kirchensteuer sowie dem Solidaritätszuschla...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.2.1 Verhältnis von § 50d Abs. 8 und 9 EStG

Der BFH hat sich in mehreren Urteilen umfassend mit § 50d Abs. 9 EStG beschäftigt. In seinem Urteil vom 11.1.2012[1] hat er zum Verhältnis von § 50d Abs. 8 EStG zu § 50d Abs. 9 EStG Stellung genommen. Praxis-Beispiel Verhältnis von § 50d Abs. 8 und 9 EStG Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger A erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Pilo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.1 Die zwei Fallgruppen des § 50d Abs. 9 EStG

Mit dem JStG 2007 erfolgte in § 50d Abs. 9 EStG die Einführung einer nationalen Rückfallklausel sowohl für Qualifikationskonflikte als auch für Fälle des unlauteren Steuer-Wettbewerbs, wenn der ausländische Staat Steuervergünstigungen nur beschränkt Steuerpflichtigen gewährt. Insbesondere bei Qualifikationskonflikten kann es zu einer völligen Nichtbesteuerung oder Niedrigerbe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.2.2 (Nicht) Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG bei geringfügiger Besteuerung bis einschließlich 2016

Mit Beschluss vom 19.12.2013[1] hat sich der BFH erstmals mit dem geringfügig abweichenden Sachverhalt beschäftigt, der sich in den Pilotenfällen dadurch ergab, dass Irland eine punktuelle Besteuerung eingeführt hatte. Praxis-Beispiel § 50d Abs. 9 EStG bei geringfügiger Besteuerung Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger B erzielte in mehreren Streitjahren Einkünfte ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.4 Zeitliche Anwendung des § 50 Abs. 9 EStG

§ 50d Abs. 9 EStG ist nach den Anwendungsregelungen des § 52 EStG erst ab 2017 anzuwenden. Ungeachtet dessen greift die Finanzverwaltung für Fälle einer DBA Rückfallklausel bereits "offene" Altfälle auf. DBA-Rückfallklauseln, nach denen Einkünfte aufgrund ihrer Behandlung im anderen Vertragsstaat nicht von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen werden, sind a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4 Rückfallklausel nach § 50d Abs. 8 EStG

8.4.1 Allgemeines Um zu vermeiden, dass in den Fällen ohne DBA-Rückfallklausel die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit völlig unversteuert bleiben, macht § 50d Abs. 8 EStG 2004 die nach dem DBA gebotene Freistellung der Lohneinkünfte in Deutschland von dem Nachweis abhängig, dass der Tätigkeitsstaat auf die Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet hat oder dass die in di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.3 Abgeltungswirkung des Lohnsteuerabzugs

Im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht besteht grundsätzlich die Abgeltungswirkung des Lohnsteuerabzugs. Aufgrund dieser ist im Rahmen der Veranlagung keine Anrechnung einer Lohnsteuer möglich (§ 50 Abs. 2 Satz1 EStG). Allerdings bestehen folgende Veranlagungsmöglichkeiten:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Grundsatz des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkter Steuerpflicht

Im Ausland tätige Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind nach dem Welteinkommensprinzip auch mit dem Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit grundsätzlich im Inland steuerpflichtig.[1] Es ist dabei ohne Bedeutung, ob der Arbeitslohn von einem inländischen oder ausländischen Arbeitgeber gezahlt wird. Es spielt auch keine Rolle, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10.4.2 Abgrenzung Personalentsendung – gewerblicher Arbeitnehmerverleih in Sonderfällen

Nach den neueren Abkommen (z. B. DBA Frankreich, DBA Italien, DBA Schweden) ist die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar. Unter der Rz. 173 führt das BMF-Schreiben[1] die 16 DBA auf, die Regelungen enthalten, denen zufolge die Anwendung der 183-Tage-Klausel in den Fällen gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung ausgeschlossen ist. Beide Staaten haben in diesen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4.3 Praxis der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hatte ursprünglich in den „Einführungsschreiben Lohnsteuer zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004“[1] und dem BMF-Schreiben v. 14.03.2017 [2] die Auslegung der Finanzverwaltung vorgenommen. Das Anwendungsschreiben v. 3.5.2018[3] fasst die Grundsätze zusammen und nimmt auch die Rechtsprechung auf. Hiernach gelten folgende Grundsätze: D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Ausgangslage und Prüfungsschritte

Im Rahmen einer grenzüberschneidenden Arbeitnehmertätigkeit sind folgende Prüfungsschritte zur Festlegung des Besteuerungsrechts nach den DBA bzw. anderen zwischenstaatlichen Abkommen vorzunehmen:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.3 Europarechtliche Zulässigkeit

Der EuGH hat hingegen mit Urteil vom 22.6.2017[1] entschieden, dass die unionsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Artikel 45 AEUV (vorher: Artikel 39 EG) einer Regelung wie der des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG entgegensteht, nach der die Altersvorsorgeaufwendungen und Krankenversicherungsbeiträge von – in einem EU-Mitgliedstaat tätigen, aber in Deutschland wohnenden –...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4.2 Verhältnis zum Völkerrecht (Zulässigkeit eines treaty overrides)

Mit dem BFH-Beschluss v. 10.1.2012[1] erfolgte die lange erwartete Vorlage des I. Senats des BFH: Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG insoweit gegen Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 25 sowie Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als hierdurch für die Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nichtselbstständige...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.1 Allgemeines

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG kommt ein Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 3a EStG nur dann in Betracht, wenn diese nicht in "unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang" mit steuerfreien Einnahmen stehen. Die Regelung soll verhindern, dass der Steuerpflichtige neben der Steuerfreiheit bestimmter Einnahmen die hierzu wirtschaftlich gehörende...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.3 Management Equity Participations ("MEPs")

MEPs zählen zu den "Hauptstreitfeldern" mit ausländischen Finanzverwaltungen. Bei MEPs erwerben Manager, die sowohl bei einer Akquisitionsgesellschaft als auch im operativen Bereich angestellt sein können, direkt oder mittelbar über ein Pooling-Vehikel (häufig: vermögensverwaltende und nicht gewerblich geprägte Management GmbH & Co. KG) Kapitalgesellschaftsanteile an einer H...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Behandlung der sog. Hypo-Tax im Rahmen der Besteuerung

Bei Arbeitnehmerentsendungen ins Ausland treten in der Praxis neben unveränderten Bruttolohnvereinbarungen auch Fälle mit Aufstockung um Auslandszulagen oder mit Umstellung auf eine Nettolohnvereinbarung auf. Hierbei werden zunehmend Nettolohnvereinbarungen genutzt, um den Arbeitnehmer weder schlechter, aber auch nicht signifikant besserzustellen als im Fall der reinen Inlan...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.6 Abweichender Ansatz der OECD

Die OECD hat im Rahmen des Updates 2014 des Musterkommentars (MAK) nachfolgende neue Grundsätze zur Besteuerung von Abfindungen aufgestellt[1]: Die abkommensrechtliche Beurteilung einer Abfindungszahlung hängt vom Grund der Zahlung ab, hierbei ist gegebenenfalls aufzuteilen: Einmalzahlung für geleistete Arbeit → wie Lohn für die betreffende Arbeit (i. d. R. Tätigkeitsstaat) Abg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe, wie z. B. Standortvorteile, die Nähe zu Absatzmärkten, Rohst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4.4 Aktuelle Rechtsprechung und anhängige Verfahren

Die "offene" Frage des Nachweises des Besteuerungsverzichts in Dreieckssachverhalten Im Streitfall, der dem Urteil des FG Baden-Württemberg v. 23.6.2016[1] zugrundeliegt, war ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger auf französischem Territorium eines Schweizer Flughafens unselbständig tätig. Das Besteuerungsrecht stand deswegen nach Art. 13 Abs. 1 DBA Frankreich dem ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.3.2 Zeitliche Anwendung

Erstmalige Anwendung: Gemäß § 52 Abs. 18 Satz 4 EStG ist die Neuregelung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG in allen noch offenen Fällen anzuwenden.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.5 Abgrenzung von Gehaltsnachzahlungen und Gehaltsbestandteilen zu Ruhegehältern und sonstigen Einkünften

Während Gehaltszahlungen bzw. Gehaltsbestandteile bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung regelmäßig in das Quellensteuerrecht des Tätigkeitsstaats fallen (Art. 15 des OECD-MA), gilt für Ruhegehälter wie z. B. betriebliche Pensionen sowie sonstige Einkünfte das Wohnsitzprinzip (Art. 18 und 21 des OECD-MA). Abgrenzungsprobleme ergeben sich vorrangig hinsichtlich der Abg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4 Optionsrechte

Arbeitnehmer können auch dadurch für ihre Arbeitsleistung entlohnt werden, dass ihnen vom Arbeitgeber unentgeltlich Kaufoptionsrechte auf Aktien des Arbeitgebers eingeräumt werden. Die Option kann der Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt zum Erwerb von Aktien zu einem unter dem aktuellen Kurswert liegenden Bezugspreis ausüben. Diese Optionsrechte sind i. d. R. an die Per...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.1 Einkunftsermittlung

Für den Progressionsvorbehalt bzw. den steuerpflichtigen Arbeitslohn sind die Einkünfte nach deutschem Recht zu ermitteln. Zu beachten ist insbesondere § 3c EStG, wonach Aufwendungen, die unmittelbar mit den steuerfreien Einnahmen aus der Auslandstätigkeit zusammenhängen, nicht abzugsfähig sind. Praxis-Beispiel Einkunftsermittlung Der Steuerinländer A ist im Jahr 01 über 183 T...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Überblick und Prüfschema

Auch in den Fällen einer Tätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat kann sich ausnahmsweise eine Steuerfreistellung – anstelle der üblichen Steueranrechnung nach § 34c Abs. 1 EStG – ergeben, soweit die Tatbestandsvoraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses gegeben sind. Diese Verwaltungsanweisung[1] ist vom Grunde her eine Billigkeitsmaßnahme und ist aufgrund der Vorschrift des §...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4.1 Allgemeines

Um zu vermeiden, dass in den Fällen ohne DBA-Rückfallklausel die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit völlig unversteuert bleiben, macht § 50d Abs. 8 EStG 2004 die nach dem DBA gebotene Freistellung der Lohneinkünfte in Deutschland von dem Nachweis abhängig, dass der Tätigkeitsstaat auf die Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet hat oder dass die in diesem Staat festge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.3 (Nochmalige) Gesetzesänderung ab 2017

Durch das BEPS I-Gesetz wurde durch die Einfügung von ‹soweit› statt ‹wenn› in § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG für die Zukunft ab 2017 sichergestellt, dass die Regelung, falls Einkünfte im anderen Staat nur teilweise nicht besteuert werden oder nur teilweise einer geringen Besteuerung unterliegen, auf diesen Teil Anwendung findet. Ein vergleichbares Problem besteht bei den DBA-Rückf...mehr