Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 3b Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags–, Feiertags– oder Nachtarbeit

Schrifttum (ab 2000): Wisser, Zur Abschaffung der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit nach § 3b EStG, DStZ 2000, 822; Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch die LStR 2004, DB 2003, 2244; Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch das StÄndG 2003, DB 2003, 2724; Melchior, Das StÄndG 2003 im Überblick, DStR 2003...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) ABC der Grundlohnbestandteile

Rn. 44 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Abfindung s "Einmalige Bezüge" Altersvorsorge Grundlohnbestandteil sind die nach § 3 Nr 56 o 63 EStG steuerfreien ArbG-Beiträge, soweit zum lfd Arbeitslohn gehörend (R 3b Abs 2 S 1 Buchst c S 3 LStR 2015). Aufwendungszuschuss Grundlohnbestandteil, falls laufender Arbeitslohn (R 3b Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b S 1 LStR 2015). Betriebsveranstaltung Zuwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Einzelfälle-ABC

Rn. 93 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Abschlagszahlung s Rn 56ff Altersteilzeit Auch bei zeitversetzter Auszahlung der Sonntags-, Feiertags- u Nachtzuschläge bleibt deren Steuerfreiheit grds erhalten, falls vor der Leistung der begünstigten Arbeit bestimmt wird, dass ein steuerfreier Zuschlag (ggf teilweise) als Wertguthaben auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird; das gilt au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Legaldefinition der Feiertagsarbeit

Rn. 31 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Umfang der "Feiertagsarbeit" ist ebenfalls unterschiedlich: 1 "Feiertagsarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr des jeweiligen Tages" (§ 3b Abs 2 S 3 EStG). Wird die Nachtarbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Werbungskosten-Abzug

Rn. 89 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Entstehen dem StPfl Aufwendungen, um ausschließlich steuerfreie Sonntags-, Feiertags- u Nachtzuschläge zu erhalten, sind diese überhaupt nicht als WK abziehbar (§ 3c Abs 1 S 1 Hs 1 EStG). Hängen die Aufwendungen teils mit stpfl Arbeitslohn, teils steuerfreien Einnahmen nach § 3b EStG zusammen, so sind sie nur anteilig als WK abziehbar. Der WK...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der sachliche Anwendungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 § 3b EStG gilt nur für ArbN (§ 3b Abs 2 EStG), dh für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG; s H 3b LStH 2018 "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit"). Abzugrenzen ist daher ggf, ob Einkünfte aus selbstständiger, nichtselbstständiger o gewerblicher Tätigkeit vorliegen (dazu s § 15 Rn 117ff (Bitz); s § 18 Rn 28ff (Güroff))....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Keine Begünstigung von ArbN, die in der fraglichen Zeit arbeiten, aber keine Zuschläge dafür erhalten

Rn. 12 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 § 3b EStG begünstigt nicht solche ArbN, die zu bestimmten Zeiten arbeiten u dafür aber keine Zuschläge erhalten, obwohl diese ebenfalls u genauso belastet werden. Die Vorschrift knüpft also an die Ausgestaltung der Vergütung für den ArbN an, stellt aber nicht darauf ab, dass die Leistungsfähigkeit beider Gruppen von ArbN gleich gemindert ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 70 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird an Sonn- u Feiertagen o in der dazu nach § 3b Abs 3 Nr 2 EStG gehörenden Zeit (also von 0–4 Uhr bei Arbeitsaufnahme vor 0 Uhr) Nachtarbeit geleistet, so kann der StPfl die Steuerbefreiung für Nachtarbeit nach § 3b Abs 1 Nr 1 EStG u für Sonntags- u Feiertagsarbeit nach § 3b Abs 1 Nr 2–4 EStG nebeneinander beanspruchen (R 3b Abs 3 S 1 LSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Kumulierung von Nachtarbeit mit Sonntags- bzw Feiertagsarbeit

1. Allgemeines Rn. 70 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird an Sonn- u Feiertagen o in der dazu nach § 3b Abs 3 Nr 2 EStG gehörenden Zeit (also von 0–4 Uhr bei Arbeitsaufnahme vor 0 Uhr) Nachtarbeit geleistet, so kann der StPfl die Steuerbefreiung für Nachtarbeit nach § 3b Abs 1 Nr 1 EStG u für Sonntags- u Feiertagsarbeit nach § 3b Abs 1 Nr 2–4 EStG nebeneinander beanspruchen (R 3b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Ermittlung des Grundlohnanspruchs

ba) Die Rechenformel Rn. 48 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Als erster Rechenschritt ist der Grundlohnanspruch zu ermitteln. Es gilt: bb) Der Basisgrundlohn Rn. 49 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Basisgrundlohn ist der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (s Rn 46, 46a) vereinbarte Grundlohn. Werden die für den Lohnzahlungszeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Umrechnung des Grundlohnanspruchs in einen Stundenlohn

ca) Rechenformel Rn. 51 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Grundlohn ist Bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum ist der Divisor mit dem 4,35-fachen der wöchentlichen Arbeitszeit anzusetzen, dh, bei regelmäßigen Wochenarbeitsstunden von 35 Stunden × 4,35 beträgt der Divi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Begriff der "Arbeitszeit"

ca) Allgemeines Rn. 42 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 § 3b Abs 2 S 1 EStG definiert den Grundlohn als den lfd Arbeitslohn, der dem ArbN bei der für ihn maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht. cb) Der arbeitszeitrechtliche u der steuerrechtliche Begriff der Arbeitszeit Rn. 43 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die regelmäßige Arbeitszeit iSd Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Rechenformel

Rn. 48 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Als erster Rechenschritt ist der Grundlohnanspruch zu ermitteln. Es gilt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Zivilrechtlicher Hinweis

Rn. 94 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Vermögenseinbuße, die der ArbN iF der Nichtbeschäftigung dadurch erleidet, dass § 3b EStG nicht anwendbar ist, kann dem ArbG idR nicht als zu ersetzender Schaden zugerechnet werden (BAG BB 2001, 784).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der ArbN hat arbeitsrechtliche Ansprüche auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit u auf Mehrarbeitszuschläge

Rn. 64 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Hat der ArbN arbeitsrechtlich Anspruch auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit u auf Zuschläge für Mehrarbeit, u wird die Mehrarbeit als Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit geleistet, so sind fünf Fälle zu unterscheiden (ebenso R 3b Abs 5 S 1 LStR 2015). Dabei sind nur die Fälle (4) u (5) solche des sog Mischzuschlags, dh (so d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit

Rn. 66 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nur wenn tatsächlich Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit geleistet wird, sind die Zuschläge begünstigt (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 1985, 57; 1991, 298; BFH v 07.07.2005, IX R 81/98, BStBl II 2005, 888; BFH v 13.03.2008, VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201; BFH v 27.05.2009, VI B 69/08, BStBl II 2009, 730; BFH v 08.12.2011, VI R 18/11, BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen u spätere Verrechnung

Rn. 56 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Anders liegt der Fall aber, wenn der StPfl neben seinem Grundlohn zunächst einen pauschalen Abschlag o Vorschuss nach dem übereinstimmenden Willen von ArbG u ArbN für Überstunden u Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit erhält (BFH v 07.07.2005, IX R 81/98, BStBl II 2005, 888; BFH v 08.12.2011, VI R 18/11, BStBl II 2012, 291 mit Anm Bergkemper,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfragen zur ArbN-Eigenschaft (ABC)

Rn. 19 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Abschlagszahlung s Rn 44 "Vorauszahlung" sowie s Rn 56 ArbG-Vorstandsmitglied Er ist idR ArbN (BFH BStBl II 1970, 824). S § 19 Rn 119 (Barein). ArbN-Ehegatte Ist das Ehegatten-Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen (Fremdvergleich usw, dazu Barein, s § 19 Rn 56ff), so kann auch der ArbN-Ehegatte in den Genuss des § 3b EStG kommen (Giloy, NWB F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Der Grundsatz

Rn. 55 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit ohne Rücksicht auf die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen u zur Nachtzeit sind nicht durch § 3b EStG begünstigt, weil diese nicht "für" Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit gezahlt werden (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 1991, 293; 1993, 315; BFH/NV 1988,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Legaldefinition

Rn. 37 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 § 3b Abs 2 S 1 Hs 1 EStG enthält die Legaldefinition des Grundlohns. Danach ist dies der lfd Arbeitslohn, der dem ArbN bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht. Rn. 37a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nicht zum lfd Arbeitslohn gehören die sonstigen Bezüge (BFH v 17.06.2010, VI R 50/09, BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gründe für Steuerfreiheit dem Grunde nach

Rn. 4 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Als (sich teilweise überschneidende) Gründe für die Steuerfreiheit der Zuschläge durch § 3b EStG werden genannt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der lfd Arbeitslohn – Allg

Rn. 38 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der lfd Arbeitslohn ist das dem ArbN regelmäßig zufließende Arbeitsentgelt (Monatsgehalt, Wochen- o Tageslohn, Überstundenvergütung, laufend gezahlte Zulagen o Zuschläge u geldwerte Vorteile aus regelmäßigen Sachbezügen; BFH v 29.11.2016, VI R 61/14, BStBl II 2017, 718). Er kann auch der Höhe nach schwanken (BFH v 17.06.2010, VI R 50/09, BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der Sinn u Zweck der Höchstzuschlagssätze

Rn. 68 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 § 3b Abs 1, 3 EStG sehen gewisse Höchstgrenzen für die Steuerfreiheit der Sonntags-, Feiertags- u Nachtzuschläge vor. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass die Arbeitsvertragsparteien den Grundlohnanspruch sehr niedrig u die Zuschläge sehr hoch ansetzen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Begünstigung von freigestellten Betriebsrats-Mitgliedern

Rn. 11 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 BFH BStBl II 1974, 646 (zu § 34a EStG aF = Vorgängervorschrift vor 1975) sah zu Recht keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass freigestellten Betriebsrats-Mitgliedern § 3b EStG versagt wird, weil die an sie gezahlten Zuschläge nicht für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit gezahlt werden, sondern als Ausgleich fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nur Nachtarbeit ist zu verrichten

Rn. 63 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird vom ArbN nur Nachtarbeit verrichtet, soll dieser ArbN nicht durch § 3b EStG begünstigt sein (Giloy, NWB F 6, 4457). ME ist zu differenzieren: Wenn ein (theoretischer) Grundlohn u die Mehrvergütung für die Nachtarbeit getrennt ausgewiesen sind, ist § 3b EStG sehr wohl anwendbar. Sonst würde der, der immer in der Nacht arbeitet u damit im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 42 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 § 3b Abs 2 S 1 EStG definiert den Grundlohn als den lfd Arbeitslohn, der dem ArbN bei der für ihn maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Wisser, Zur Abschaffung der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit nach § 3b EStG, DStZ 2000, 822; Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch die LStR 2004, DB 2003, 2244; Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch das StÄndG 2003, DB 2003, 2724; Melchior, Das StÄndG 2003 im Überblick, DStR 2003, 2137; Harder-Buschne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips

Rn. 6 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 § 3b EStG durchbricht als Ausnahmevorschrift das Leistungsfähigkeitsprinzip (BFH in st Rspr, zB BFH v 27.05.2009, VI B 69/08, BStBl II 2009, 730) u ist daher einer Auslegung über den Wortlaut hinaus nicht zugänglich (= enge Auslegung der Vorschrift; BFH v 09.06.2005, IX R 68/03, BFH/NV 2006, 37; BFH v 07.07.2005, IX R 56/04, BFH/NV 2006, 66; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Lohnzahlungszeitraum

Rn. 46 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Den Begriff des "Lohnzahlungszeitraums" definiert das Gesetz nicht. Es handelt sich dabei um den Zeitraum, für den der lfd Arbeitslohn gezahlt wird. Es kann sich dabei um einen Tages-, Wochen- o Monatslohn handeln (BFH v 07.07.2005, IX R 81/98, BStBl II 2005, 888; BFH v 16.12.2010, VI R 27/10, BFH/NV 2011, 683). Der Lohnzahlungszeitraum kann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die Grundlohnzusätze

Rn. 50 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Grundlohnzusätze sind solche Teile des Grundlohnanspruchs, deren Höhe von nicht von im Voraus bestimmbaren Verhältnissen abhängt, so zB der nur für einzelne Arbeitsstunden bestehende Anspruch auf Erschwerniszulagen o Spätarbeitszuschläge o der von der Zahl der tatsächlichen Arbeitstage abhängende Anspruch auf Fahrtkostenzuschüsse (glA Herrma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die tatsächliche Zahlung des Zuschlags

Rn. 53 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nur wenn neben dem Grundlohn tatsächlich ein Zuschlag geleistet wird, greift § 3b EStG ein (BFH v 29.11.2016, VI R 61/14, BStBl II 2017, 718; R 3b Abs 1 S 1, Abs 6 S 1 LStR 2015; Levedag in Schmidt, § 3b EStG Rz 6). Eine Kürzung des stpfl Arbeitslohns um den übersteigenden Steuerfreibetrag ist nicht zulässig (R 3b Abs 7 S 2 Hs 2 LStR 2015).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) ArbN mit unregelmäßiger Arbeitszeit

Rn. 45 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 § 3b Abs 2 S 1 EStG geht von ArbN mit "regelmäßiger" Arbeitszeit aus. Dennoch geht R 3b Abs 2 Nr 3 S 4 LStR 2015 davon aus, dass auch diese ArbN begünstigt sind u bei ihnen die im Lohnzahlungszeitraum tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zugrunde zu legen sind.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nachträgliches Herausrechnen des Zuschlags aus dem Arbeitslohn ist schädlich

Rn. 61 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird der Zuschlag lediglich aus dem arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitslohn rechnerisch ermittelt (also nachträglich aus einem einheitlich vereinbarten u gezahlten Gehalt herausgerechnet), so wird der Zuschlag nicht "neben" (sondern: "aus") dem Grundlohn gezahlt (BFH BStBl II 1991, 296; FG Münster EFG 1996, 209 rkr; R 3b Abs 7 S 1 Nr 5 LSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Der arbeitszeitrechtliche u der steuerrechtliche Begriff der Arbeitszeit

Rn. 43 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die regelmäßige Arbeitszeit iSd Vorschrift ist die für das jeweilige Arbeitsverhältnis vereinbarte Normalarbeitszeit (BFH v 07.07.2005, IX R 81/98, BStBl II 2005, 888; BFH v 17.06.2010, VI R 50/09, BStBl II 2011, 43). Es entscheidet allein die Dauer der Arbeitsleistung; davon zu unterscheiden ist die Lage der Arbeitszeit (BFH v 07.07.2005, I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Fallbeispiele

Rn. 52 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Beispiel 1 (nach H 3b "Grundlohn" LStH 2018): Ein ArbN in einem Drei-Schicht-Betrieb hat eine tarifvertraglich geregelte Arbeitszeit von 38 Stunden wöchentlich u einen monatlichen Lohnzahlungszeitraum. Er hat Anspruch – soweit es den lfd Arbeitslohn ohne Sonntags-, Feiertags- o Nachtarbeitszuschlag angeht – auf:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Begriff des "Feiertages"

Rn. 28 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Mit "Feiertagen" meint § 3b Abs 2 S 4 EStG nur die gesetzlichen, dh, auf die kirchlichen o tarifvertraglich festgelegten (so noch BFH BStBl II 1984, 809, jedoch überholt) kommt es also nicht an. Die gesetzlichen Feiertage werden durch die am Ort der Arbeitsstätte (um zusammenarbeitende ArbN gleich zu behandeln, falls Wohn- u Tätigkeitsstätte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Negativ

Rn. 22 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nicht begünstigt sind daher (dh diese sonstigen Zuschläge sind normaler stpfl Arbeitslohn):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Der Tarifvertrag sieht einzeln zu berechnende Zuschläge vor, die Parteien haben aber eine Pauschalabgeltung vereinbart

Rn. 60 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Sieht zwar der einschlägige Tarifvertrag einzeln zu berechnende Zuschläge für die geleistete Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit vor, haben ArbG u ArbN aber eine pauschale Abgeltung dieser Arbeit vereinbart, mit der auch die tariflichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit abgegolten werden sollen, so greift § 3b EStG nicht; une...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Formerfordernisse

Rn. 35 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ob gezahlte Zuschläge daher schriftlich o lediglich mündlich vereinbart waren, ist ebenfalls ohne Belang für § 3b EStG (FG Münster EFG 1996, 209 rkr). Rn. 36 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Zahlung des Zuschlags "neben" dem Grundlohn

Rn. 54 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nur (dies gilt auch für Nettolohnvereinbarungen, R 3b Abs 1 S 3 LStR 2015, dazu Niermann, DB 2003, 2244) ein neben (= zusätzlich, BFH v 09.06.2005, IX R 68/03, BFH/NV 2006, 37; BFH v 07.07.2005, IX R 56/04, BFH/NV 2006, 66; BFH v 22.09.2005, IX R 55/04, BFH/NV 2006, 712; BFH v 21.02.2006, IX R 27/05, BFH/NV 2006, 1274; BFH v 17.06.2010, VI R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gründe für die Beschränkung der Steuerfreiheit der Höhe nach

Rn. 5 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 § 3b EStG beschränkt die Steuerfreiheit auf bestimmte Prozentsätze des Grundlohns. Damit sollen Missbräuche u eine Angemessenheitsprüfung im Einzelfall vermieden werden (BFH BStBl II 1985, 664). Um für Spitzenverdiener (zB Fußballprofis) die Steuerfreiheit zu beschränken, fügten Art 1 Nr 3, 34a des StÄndG 2003 (v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Mittelbare Frauendiskriminierung?

Rn. 14b Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Darin, dass § 3b EStG tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit, die in dem nach § 11 MuSchG gezahlten Mutterschutzlohn enthalten sind, nicht steuerfrei stellt, sah der BFH v 27.05.2009, VI B 69/08, BStBl II 2009, 730 nicht als einen Verstoß gegen Art 3 Abs 2 GG o gegen Art 141 EGV (jetzt Art 157 AEUV) oa europarechtl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Positiv

Rn. 21 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit sind begünstigt. Diese Zuschläge müssen gerade (u ausschließlich, BFH v 15.02.2017, VI R 20/16, BFH/NV 2017, 1157) für diese Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit gezahlt werden (BFH BStBl II 1990, 315; BFH v 15.02.2017, VI R 30/16, BStBl II 2017, 644; BFH v 15.02.2017, VI R 20/16, BFH/NV 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Europarecht

Rn. 14d Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Es verstößt nicht gegen Art 45 AEUV (Freizügigkeit der ArbN), dass Grenzgänger in die Schweiz nicht bei pauschal gezahlten Zuschlägen in den Genuss von § 3b EStG kommen, weil auch inl ArbN solche Pauschalzuschläge nicht steuerfrei erhalten können (BFH v 24.09.2013, VI R 48/12 nv). S Rn 55ff mit der dortigen Ausnahme.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 20 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nicht jedwede Art von Zuschlägen begünstigt § 3b EStG, vielmehr sind die von dieser Vorschrift privilegierten abschließend aufgezählt. Der BFH (BFH v 09.06.2005, IX R 68/03, BFH/NV 2006, 37; BFH v 07.07.2005, IX R 56/04, BFH/NV 2006, 66; BFH v 27.05.2009, VI B 69/08, BStBl II 2009, 730; BFH v 15.09.2011, VI R 6/09, BStBl II 2012, 144) verwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Kumulierung von Feiertags- u Sonntagsarbeit

Rn. 76 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ist ein Sonntag zugleich ein Feiertag, kann ein Zuschlag nur bis zur Höhe des jeweils in Betracht kommenden Feiertagszuschlags (dh also des höheren der beiden Zuschläge!) steuerfrei gezahlt werden (R 3b Abs 4 S 1 LStR 2015), dh, es erfolgt keine Kumulation der Zuschläge für Feiertagsarbeit mit solchen für Sonntagsarbeit (anders bei der Kumul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Höchstbetrag für den Grundlohn (ab VZ 2004)

Rn. 14a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 15/1928) wurde durch Art 1 Nr 3, Nr 34a StÄndG 2003 ab VZ 2004 (BGBl I 2003, 2645) ein Höchstbetrag von EUR 50für den Grundlohn eingeführt. Man wollte damit die Auswirkung des § 3b EStG für Spitzenverdiener wie etwa Fußballprofis begrenzen (s Harder-Buschner, NWB F 6, 4469; Niermann, DB 2003, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechtspolitische Kritik an der Vorschrift

Rn. 15 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Abgesehen von den vorher genannten verfassungsrechtlichen Bedenken ist die Vorschrift uE auch rechtspolitisch verfehlt. Die Benachteiligung Selbstständiger u Freiberufler ist nicht nur verfassungswidrig, sondern sollte endlich beseitigt werden. Ferner entscheidet ua die formalistische Ausgestaltung über die Steuerfreiheit (Herausrechnen brin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freiwillig gezahlte Zuschläge

Rn. 34 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Darüber hinaus können auch, da § 3b EStG keine Rechtsgrundlage voraussetzt, freiwillig gezahlte Zuschläge begünstigt sein (FG Münster EFG 1996, 209 rkr, offen gelassen von BFH BFH/NV 1997, 849, bejaht von der Vorinstanz FG He DStR 1997, 441). Daher ist nicht zu untersuchen, ob ein Vertrag einen Rechtsanspruch auf die Zuschläge gewährt, wenn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Gebotene Ausweitung der Vorschrift auf Gefahrzulagen?

Rn. 14c Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Art 3 Abs 1 GG gebietet nicht, die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3b EStG auch auf Gefahrenzulagen u Zulagen im Kampfmittelräumdienst auszudehnen (BFH v 15.09.2010, VI R 6/09, BStBl II 2012, 144).mehr