Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) [1] Für die Zuordnung eines immateriellen Werts zu einer Betriebsstätte ist dessen Schaffung oder dessen Erwerb die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3041 [Autor/Stand] Anknüpfungspunkt für die Zuordnung. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BsGaV ist die für die Zuordnung eines immateriellen Werts (Anm. 2957, 2954) maßgebliche Personalfunktion (Anm. 2944 ff.) die Schaffung oder de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.2.2 Unbedingt aktive Einkünfte

Rz. 130 Der Aktivkatalog nennt die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ohne an deren Aktivität irgendwelche weiteren Voraussetzungen zu knüpfen. Auch Ausnahmen sieht das Gesetz nicht vor.[1] Einkünfte i. S. v. §§ 13ff. EStG können somit niemals passiv sein und unterliegen ungeachtet ihrer Besteuerung im Ausland nie der Hinzurechnungsbesteuerung.[2] Rz. 131–134 einstweilen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8d KStG allgemein:

Bakeberg/Krüger, Ges-Entw zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung von Kö: eine erste Analyse von § 8d KStG-E, BB 2016, 2967; Bergmann/Süß, Neues zum Verlustuntergang: Erste Überlegungen zum Entw eines § 8d KStG, DStR 2016, 2185; Dreßler/Rogall, Regierungsentw zur Einführung des § 8d KStG, DB 2016, 2375; Frey/Thürmer, Erste Anm und Vorschläge zur Konzeption des "fo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.6 Ständiger Vertreter (§ 1 Abs. 5 S. 5 AStG)

Rz. 331 § 1 Abs. 5 S. 5 AStG ordnet die entsprechende Anordnung von § 1 Abs. 5 S. 1–4 AStG (auch) auf ständige Vertreter an. Für die Regelungen der BsGaV findet sich eine vergleichbare Vorschrift in § 39 Abs. 1 BsGaV , wonach die BsGaV sinngemäß auf ständige Vertreter i. S. d. § 13 AO anzuwenden ist. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der ständige Vertreter (§ 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das dt StR geht im Grundsatz davon aus, dass jedes Rechtssubjekt eigenständig für sich stpfl ist. Eine Ausnahme gilt für die Besteuerung sog Organschaften bei der KSt, bei der GewSt und bei der USt. Durch das Rechtsinstitut der Organschaft wird das Einkommen einer TG (OG) dem Einkommen des Gesellschafter-Unternehmens (OT) zugerechnet und bei ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.3 Erklärungspflicht erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 750 Aus dem Verweis in § 5 Abs. 3 AStG auf § 18 AStG ergibt sich, dass auch erweitert beschränkt Stpfl. i. S. d. § 2 AStG von der Regelung erfasst sind.[1] Die Erklärungspflicht erstreckt sich jedoch nur auf solche Zwischeneinkünfte, die nicht ausländische Einkünften i. S. d. § 34d EStG (§ 5 AStG) sind.[2] Rz. 751–759 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.2.1 Vermeidung von erweitertem Inlandsvermögen durch Vermögensumschichtung

Rz. 166 Rechtsfolgenseitig erfasst § 4 Abs. 1 AStG das sog. "erweiterte Inlandsvermögen". Dieses ergibt sich aus der fehlenden Eigenschaft der daraus erzielten Erträge als "ausländische Einkünfte" i. S. d. § 34d EStG (s. Rz. 92 ff.). Liegt solches Vermögen im Voraus zu einer unentgeltlichen Übertragung vor, kann die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 AStG insbesondere durch Umschich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.10 Zeitpunkt der Veräußerung

Tz. 35 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Zeitpunkt der Veräußerung bestimmt gemeinhin den zeitlichen Moment der Entstehung der Eink aus einem VG und damit die Zuordnung der Eink zu einem bestimmten VZ/EZ oder Feststellungszeitraum sowie den Stichtag der Bewertung der Ermittlungsgrundlagen für den VG. Diese Aspekte spielen bei § 22 Abs 1 UmwStG keine Rolle, da die stliche Beurtei...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.8 Gesonderte Feststellung bei erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 383 Durch den Verweis in § 5 Abs. 3 AStG findet § 18 AStG entsprechend Anwendung, wenn ein erweitert beschränkt Stpfl. an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 AStG beteiligt ist.[1] Auch in diesem Fällen hat eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 5 AStG zu erfolgen.[2] Rz. 384 Der Feststellungsbescheid ist an den erweitert...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.4 Verhältnis zum Verlustausgleich nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG

Rz. 44 Der interperiodische Verlustausgleich gem. § 10 Abs. 3 S. 5 AStG ist vorrangig vor § 9 AStG anzuwenden.[1] Praxis-Beispiel [2] Der unbeschränkt steuerpflichtige A hält 100 Prozent der Anteile am Nennkapital der Zwischengesellschaft in seinem Privatvermögen. Das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Im Jahr 01 erzielt die Zwischengesellsc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Ständiger Vertreter (Abs. 1)

(1) Diese Verordnung ist sinngemäß auf ständige Vertreter im Sinne des § 13 der Abgabenordnung anzuwenden. Rz. 3801 [Autor/Stand] Sinngemäße Anwendung der BsGaV. Nach § 1 Abs. 5 Satz 5 ist der AOA auch auf ständige Vertreter anzuwenden (Anm. 2887). § 39 Abs. 1 BsGaV sieht ausdrücklich vor, dass die BsGaV sinngemäß für ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO gilt. Die analoge Anw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs 1 AktG). Jahresüber...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.4 Verhältnis zu § 5 AStG

Rz. 62 § 5 AStG ist auf natürliche Personen anwendbar, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt fünf Jahre steuerpflichtig waren und im niedrig besteuerten Ausland ansässig werden (§ 5 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG). Im Gegensatz zur erweitert beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 2 AStG müss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Verhältnis zum Außensteuergesetz

Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Da Anteile an einer optierenden Pers-Ges Anteile iSd § 17 EStG darstellen, ist auch § 6 AStG zu beachten. GlA s Frotscher (in F/D, Erstkommentierung KöMoG 2021, § 1a KStG Rn 92); s Müller/Lucas/Mack (IWB 2021, 528, 536); s Cordes/Kraft (FR 2021, 401, 406); s Kölbl/Luce (Ubg 2021, 264, 270); s Fuhrmann (NWB 2021, 2356, 2362); s Grotherr (Ubg ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.2 Freiwilligkeit von Mitgliedsbeiträgen

Tz. 123 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Freiwilligkeit von Mitgliedsbeiträgen ist nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 13.12.1978, BStBl II 1978, 488 und v 25.11.1987, BStBl II 1988, 220) noch zu bejahen, wenn die Mitglieder entweder nicht im rechtlichen Sinne zur Zahlung verpflichtet sind oder wenn die rechtliche Verpflichtung, aufgr derer die Beiträge entrichtet werden, freiw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.25 Erstmalige Anwendung des § 25 Abs 2 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 8c KStG)

Tz. 90 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem § 34 Abs 8c KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 25 Abs 2 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften erstmals für den VZ 2025 anzuwenden. § 25 Abs 2 KStG nF verweist ab dem VZ 2...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Dienstanschlüsse in der Privatwohnung

Rz. 11 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit Dienstanschluss wird ein Anschluss an ein Festnetz in der Wohnung des ArbN bezeichnet, wenn der ArbG die Einrichtung des Telefons veranlasst hat. IdR wird der Telefonanschluss sowie die Gebührenrechnung auf den Namen des ArbG lauten; das ist aber nicht unabdingbar (> Rz 7). Früher sollte der Dienstanschluss die ständige Erreichbarkeit de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.3 Anrechnungsüberhänge

Rz. 413 Die Anrechnung erfolgt maximal bis zur Höhe der auf den Hinzurechnungsbetrag des jeweiligen Vz entfallenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (Anrechnungshöchstbetrag).[1] Es darf somit kein höherer Betrag angerechnet werden, als die im Inland auf die passiven Einkünfte entfallende Einkommen-/Körperschaftsteuer (§ 34c Abs. 1 S. 2 EStG).[2] Rz. 414 Daher kann es zu An...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.4.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 § 10 AStG in der jeweils gültigen Fassung war ununterbrochen seit Inkrafttreten des AStG anwendbar. I.d.F. des ATAD-UmsG ist § 10 AStG gem. § 21 Abs. 4 AStG für Zwecke der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer erstmals für die Zwischeneinkünfte anzuwenden, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind, welches nach dem 31.12.2021 beginnt....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Zweck des § 1

a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1 Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 KStG)

Tz. 11 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Anders als die unbeschr StPflicht nach § 1 KStG kennt die beschr StPflicht, die in § 2 KStG geregelt ist, zwei verschiedene Alt: Beschr stpfl sind Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inl, soweit sie inl Eink iSd § 49 EStG erzielen, sonstige nicht unbeschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Missionare

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Geistliche, > Kindergeld Rz 95 ff, > Ordensangehörige, > Prediger und > Spenden. Zum > Arbeitszimmer: Der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung iSv § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 2 EStG eines Missionars befindet sich nicht im Arbeitszimmer, weil das missionarische Wirken außerhalb bei seinen Auftritten in der Öffentlichkeit stattfindet (EF...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.2 Anwendung des Aktivkatalogs im Allgemeinen

Rz. 115 Um die – im System der Hinzurechnungsbesteuerung – unschädlichen (aktiven) von den schädlichen (nicht aktiven und daher passiven) Einkünfte abzugrenzen, bedient sich der Gesetzgeber eines Aktivkatalogs. Folglich werden die aktiven Tätigkeiten und Einkünfte abschließend aufgelistet.[1] Alle nicht unter den Katalog subsumierbaren Einkünfte sind automatisch passiv.[2] D...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.5 Einkünfte der ausländischen Gesellschaft im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zu dem Steuerpflichtigen

Rz. 55 Die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft müssen im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zu dem Stpfl. stehen. Was Einkünfte sind, ist in § 2 Abs. 2 EStG legal definiert, worauf zur Definition nach § 16 AStG Bezug genommen werden kann.[1] Ein unmittelbarer Zusammenhang i. S.e. wirtschaftlichen Zusammenhangs ist ausreichend.[2] Soweit Einnahmen oder Ausgaben mi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Die Norm richtet sich in persönlicher Hinsicht zunächst allgemein an die Stpfl. Dies ist dahingehend zu konkretisieren, dass zur Aufklärung die an der ausländischen Gesellschaft beteiligten Stpfl. verpflichtet sind. Eine Definition der Stpfl. findet sich in § 33 AO, wonach auch Haftungsschuldner inbegriffen sind. Erfasst werden grundsätzlich Steuersubjekte, die dem ES...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.3 Erklärungs, Anzeige- und Mitwirkungspflichten

Rz. 477 Das Gesetz sieht außerhalb des § 6 Abs. 5 AStG keine besonderen Pflichten des Stpfl. vor. Die Erklärungspflicht basiert auf den allgemeinen Regelungen. Es gelten die erweiterten Mitwirkungspflichten für Auslandssachverhalte (§ 90 Abs. 2 AO). Rz. 478 § 6 Abs. 5 S. 1 und S. 3 AStG auferlegen dem Stpfl. Mitteilungspflichten (s. Rz. 430 ff.). Da deren Verletzung drastisch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Telefon-/Telefaxbenutzung

Rz. 9 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Kostenlose Privatgespräche vom betrieblichen Telefon oder ein privates > Telefax sind von den begünstigten Personen (> Rz 8 ff) nicht zu versteuern (§ 3 Nr 45 EStG). Das gilt gleichermaßen für die Grundgebühr und die laufenden Gebühren bei Orts- wie bei Ferngesprächen. Entsprechendes gilt für die Benutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgerä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Herzig/Liekenbrock, Zinsschranke im Organkreis, DB 2007, 2387; Köhler/Hahne, BMF-Schr zur Anwendung der stlichen Zinsschranke und zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Kap-Ges, DStR 2008, 1505; Herzig/Liekenbrock, Zum Zinsvortrag bei der Organschaft, DB 2009, 1949; Herzig/Liekenbrock, Konzernabgrenzung und Konzernbilanzierung nach §§ 4h EStG, 8a KStG bei Organschaft, Ubg 200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.3.1 Laufende Besteuerung

Tz. 64 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG eine Kap-Ges (zur Zulässigkeit s Tz 10), so ist bei ihr schon aufgr des § 8 Abs 2 KStG die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich vorzunehmen. Das gilt auch für die Erfassung des Gewinns (eigentlicher Gewinnanteil und Sondervergütung) aus der Beteiligung an der KGaA als phG. Zur Behandlung der an die KGaA überlassenen WG im BV des p...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wolff, Die Zulässigkeit einer rückwirkenden Änderung des Geschäftsjahres bei Kap-Ges, DB 1999, 2149; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG: Besteuerung von Anteilsveräu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Regelung des § 12 AStG befindet sich seit der Einführung der Hinzurechnungsbesteuerung durch das AStG [1] im Jahr 1972 im Gesetz. In der Folgezeit erfuhren § 12 Abs. 1 und 2 AStG lediglich redaktionelle Anpassung um Änderungen bei § 34c EStG und § 26 KStG durch das StSenkG 2001[2] sowie das UntStFG[3] nachzuvollziehen.[4] Der Regelungsgehalt der Abs. 1 und 2 blieb u...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.3 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG

Rz. 476 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG enthält eine Sonderregel für Personengesellschaften. Demnach wird bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Mithin handelt es sich b...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.3 Verhältnis zu § 2 AStG

Rz. 73 Die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG tritt grundsätzlich nicht in Konkurrenz zur Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 ff. AStG, da Grundvoraussetzung für deren Anwendung i. d. R. eine unbeschränkte Steuerpflicht des Steuerpflichtigen (§ 7 Abs. 1 S. 1 AStG) ist. Die unbeschränkte Steuerpflicht liegt in einem Anwendungsfall des § 2 AStG aber gerade nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Option ist als Wahlrecht ausgestaltet und setzt einen unwiderruflichen Antrag voraus, der spätestens einen Monat vor Beginn des Wj zu stellen ist, ab dem die Option gelten soll. Der Antrag ist bei dem für die gesonderte und einheitliche Feststellung bzw falls keine Feststellung erfolgt und die Gesellschaft ihren Sitz im Ausl hat, bei dem...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6.6 Verhältnis zu den Vorschriften des ErbStG

Rz. 81 Ausweislich der Gesetzesbegründung soll § 6 AStG u. a. die Vorschriften des ErbStG flankieren.[1] Hintergrund dieser Motivation sind erbschaftsteuerliche Wegzugsgestaltungen.[2] Ungeachtet der gesetzgeberischen Intention stehen § 6 AStG und die Vorschriften des ErbStG eigenständig nebeneinander. Rz. 82 Materielle Verknüpfungen zwischen § 6 AStG und den Vorschriften des E...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.2.3 Unklarheiten bei der Auslegung der Norm

Rz. 57 § 21 Abs. 4 S. 2 AStG dürfte darauf abzielen, einen Gleichlauf bei der zeitlichen Abgrenzung der "alten" und "neuen" Regelungslage im Hinblick auf die Verlustabzugsmöglichkeiten und der Grundregel zur zeitlichen Geltung der Hinzurechnungsbesteuerung in Abs. 4 S. 1 herzustellen. Dann müssten Verluste für Wirtschaftsjahre, die der alten Rechtslage unterfallen, auch § 10...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.1 Definition und Höhe der Bezüge

Rz. 138 Die Aufzählung der in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 AStG genannten Bezüge ist abschließend.[1] Der Erhalt anderer Bezüge (i. S. d. § 20 EStG) führt nicht zu dem Ansatz des Kürzungsbetrages.[2] Rz. 139 Der Höhe nach handelt es sich bei den Bezügen um Bruttoerträge vor der Verrechnung mit etwaigen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.[3] Soweit im Rahmen der Berechnung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Allgemeines

Tz. 18 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die lediglich rudimentäre ges Regelung zur Besteuerung des phG, dessen fiktive Behandlung "wie" ein MU und die – wohl in der geringen Anzahl der Gesellschaften dieser Rechtsform (s Tz 7) begründete – geringe Rspr-Dichte zur KGaA führten in der Praxis tw zu erheblichen Unklarheiten und Unsicherheiten bzgl der stlichen Behandlung der KGaA und ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.6 Ausschluss von Verlustrückträgen (Satz 6)

Rz. 348 Ein Verlustrücktrag ist nach § 10 Abs. 3 S. 6 AStG ausgeschlossen. Verluste sind nach geltender Rechtslage im Rahmen des § 10 Abs. 3 S. 5 AStG über den Verweis auf § 10d EStG nur noch vortragsfähig. Die Änderung geht auf Art. 8 Abs. 1 S. 2 ATAD zurück (siehe Rz. 29). Rz. 349-351 einstweilen freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.2 Veräußerung der Kommanditaktien

Tz. 72 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der Kommanditaktionär gleichzeitig als phG an der KGaA beteiligt, so ist bei der Prüfung der Beteiligungshöhe gem § 17 EStG nur auf den Anteil am Grundkap abzustellen, eine daneben bestehende Einlage als phG ist dagegen nicht einzubeziehen, da sie nicht auf das Grundkap geleistet worden ist (zust s Janssen, NWB, F 18, 3811, 3819).mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / i) Verhältnis zu § 15

Rz. 37 [Autor/Stand] Verhältnis des § 1 zu § 15. Für das Verhältnis zwischen § 1 und § 15 gelten die Ausführungen zu Rz. 36.1 f. sinnentsprechend. Zu beachten ist, dass § 15 bis zum VZ 2012 die Zurechnung des Einkommens (nicht der Einkünfte!) der ausländischen Familienstiftung vorsah.[2] Damit entfiel die Möglichkeit, mithilfe des § 1 das zugerechnete Einkommen zu erhöhen. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Entsprechende Anwendung des § 8d KStG bei der Gewerbesteuer

Tz. 86 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Gem § 10a S 11 und 12 GewStG ist auf gewstliche Fehlbeträge von Kö § 8d KStG entspr anzuwenden. Auch die Grundsätze des BMF-Schr v 18.03.2021 zur Anwendung des § 8d KStG sind nach dem gleichlautenden Ländererl v 19.03.2021 (BStBl I 2021, 359) bei der GewSt entspr anzuwenden. Tz. 86a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Von dem Antragsrecht soll für gew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Umfang der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Tz. 26c Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die unbeschr KStPflicht erstreckt sich gem § 1 Abs 2 KStG aus sämtliche inl u ausl Eink (sog Welteinkommensprinzip), wobei der Vorrang von DBA zu beachten ist, s § 2 AO. Der Eink-Begriff für die unbeschr StPflicht iSd § 1 Abs 1 Nr 4, 5 KStG ergibt sich aus § 8 Abs 1 S 1 KStG iVm § 2 Abs 1 EStG. Zur Eink-Qualifikation bei Investmentfonds s T...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Geltendmachung des Widerspruchs von AOA und einschlägigem DBA Rz. 2895 [Autor/Stand] Form der Geltendmachung durch den Steuerpflichtigen. Zur Anwendung des § 1 Abs. 5 Satz 8 muss der Stpfl. geltend machen, dass die Regelungen der betriebsstättenbezogenen Gewinnermittlung/-abgrenzung nach dem jeweils einschlägigen DBA § 1 Abs. 5 Sätze 1–7 widersprechen. Hinsichtlich der kon...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 10.1 Allgemeines

Rz. 281 § 1 Abs. 4 AStG legt den Begriff der Geschäftsbeziehung nach § 1 Abs. 1 AStG fest. Die rechtliche Definition der Geschäftsbeziehungen baut auf drei wesentlichen Voraussetzungen auf: Geschäftsvorfälle, die im Rahmen einer Aktivität des Steuerpflichtigen oder einer nahestehenden Person stehen, auf die die §§ 13, 15, 18 oder 21 EStG Anwendung finden oder Anwendung finden ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Da § 8 AStG den sachlichen Tatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung regelt, sind vom persönlichen Anwendungsbereich der Norm sämtliche Stpfl. i. S. v. § 7 AStG umfasst. Dies umfasst sowohl unbeschränkt als auch bestimmte beschränkt Stpfl. i. S. d. EStG und KStG. Auf die Kommentierung in § 7 AStG Rz. 61ff. wird verwiesen. Rz. 31 Die von § 8 AStG erzielten Einkünfte, der...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.3 Zweck

Rz. 46 Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung sollte verhindern, dass Gewinne durch die Gründung einer intransparenten, rechtlich selbständigen Gesellschaft im niedrig besteuerten Ausland der Besteuerung in Deutschland entzogen werden. Dieses Ziel wird lt. Gesetzesbegründung des ATAD-UmsG auch heute noch verfolgt („Verhinderung steuerlich indizierter Verlager...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.3 KStG

Rz. 10 § 15 AStG setzt das Bestehen eines als Körperschaftsteuersubjekt verfassten Rechtsträgers voraus, der bei Erzielen inländischer Einkünfte selbst beschränkt steuerpflichtig wäre (§ 2 Nr. 1 KStG). Andernfalls stellte sich auch nicht das Erfordernis der Zurechnungsbesteuerung. Beide Vorschriften (§ 15 AStG sowie § 2 Nr. 1 KStG) sind somit parallel und losgelöst voneinand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.3 Dienstleistungen

Tz. 147 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Dienstleistungen ggü nur einem Auftraggeber und ggü Konzerngesellschaften erfüllen nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 10.11.2005, BStBl I 2005, 1038 Rn 19) das Merkmal der Teilnahme am allg wirtsch Verkehr, zB das Erstellen der Buchführung und EDV-Unterstützung.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.7 Zeitliche Voraussetzungen

Tz. 157 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 24.07.2013, BStBl II 2014, 272 Rn 18 und v 11.07.2023, Az: I R 40/20, DStR 2023, 2613 Rn 26) muss die gew Tätigkeit mangels entspr ges Regelung im KStG nicht während des gesamten Wj der OG vorliegen. Vielmehr reicht es aus, wenn der OT zum Zeitpunkt der Gewinnabführung gew tätig ist, wobei es uE korrekterw...mehr