Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 376 Entsch... / 2.3 Erstattungsgrundsätze

Rz. 13 Satz 2 ermächtigt den Verwaltungsrat, feste Sätze zu beschließen. Seit dem 1.9.2020 gelten die aktualisierten Erstattungsgrundsätze des Verwaltungsrats v. 3.7.2020. Rz. 14 Umstritten ist, ob den Stellvertretern außerhalb des Vertretungsfalls eine Entschädigung gezahlt werden kann, wenn sie an den Sitzungen teilnehmen. Dies wird zum Teil verneint, obwohl die Gesetzesmat...mehr

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Sachbezüge-ABC / Pfarrdienstwohnungen

Je nach dem Grund der dienstlichen Beeinträchtigung bzw. dem Umfang der dienstlichen Mitbenutzung des privaten Wohnbereichs anerkennt die Finanzverwaltung Bayern Abschläge zwischen 10 % und 20 % auf den sonst üblichen Mietwert an.[1]mehr

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Sachbezüge-ABC / Geld

Lohnzahlungen in einer gängigen ausländischen Währung, z. B. Schweizer Franken, sind Einnahmen in Geld und kein Sachbezug. Die 50-EUR-Freigrenze[1] findet auf sie keine Anwendung.[2]mehr

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Sachbezüge-ABC / Betriebssport

Aufwendungen des Arbeitgebers für Betriebssport sind steuerpflichtig, soweit sie nicht – ausnahmsweise – im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbracht werden. Ein steuerpflichtiger Sachbezug liegt nicht vor z. B. bei Aufwendungen für betriebliche Gymnastikräume/-geräte, die vor, während oder im Anschluss an die Arbeitszeit von den Arbeitnehmern genutzt werden und...mehr

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Sachbezüge-ABC / Stipendium

Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können gem. § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein.[1]mehr

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Sachbezüge-ABC / Optionen

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses Aktienoptionsrechte, ist die steuerliche Behandlung davon abhängig, ob ein handelbares oder ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht vorliegt. Ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht führt weder im Zeitpunkt der Gewährung noch der erstmaligen Ausübbarkeit des Optionsrechts zu einem Lohnzufluss beim...mehr

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Sachbezüge-ABC / Weiterbildung im Betrieb

Aufwendungen hierfür sind i. d. R. kein steuerpflichtiger Sachbezug, da im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt; dies gilt unabhängig davon, wo die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt.[1] Die Annahme eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zumindest teilweise auf die ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Führerschein

Die Übernahme der Kosten für den Pkw-Führerschein ist i. d. R. geldwerter Vorteil; anders dann, wenn ausnahmsweise eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers zu bejahen ist, wie z. B. bei Polizeibeamten[1] und Feuerwehrleuten.[2] Die Übernahme der Aufwendungen für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B im Rahmen der Straßenwärterausbildung sowie der Klasse C 1/C von Feu...mehr

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Sachbezüge-ABC / Eintrittskarten

Die Überlassung von Eintrittskarten für gesellschaftliche Veranstaltungen stellt i. d. R. einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar; anders dann, wenn eine Veranstaltung einer Kunden- oder Zielgruppe (z. B. Ärzteball durch Pharmareferenten) besucht wird und der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers zur Kundenpflege teilnimmt. Der Abschlag von 4 % und die 50-EUR-Frei...mehr

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Sachbezüge-ABC / Betriebliche Feiern

Übliche Sachleistungen des Arbeitgebers bei betrieblichen Feiern gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Hierunter fallen auch übliche Sachleistungen bei einem Empfang anlässlich des runden Geburtstags eines Arbeitnehmers[1], wenn es sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls um ein Fest des Arbeitgebers handelt.[2] Die anteiligen Aufwendungen des Ar...mehr

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Sachbezüge-ABC / Gebrauchtwagen, verbilligter Erwerb durch Arbeitnehmer

Der Erwerb eines Dienstwagens vom Arbeitgeber führt beim Arbeitnehmer zu Zufluss von Arbeitslohn, wenn der gezahlte Kaufpreis hinter dem nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bestimmenden Wert des Fahrzeugs zurückbleibt. Für den danach maßgeblichen üblichen Endpreis des Fahrzeugs ist nicht auf den Händlereinkaufspreis abzustellen, sondern auf den Preis, den das Fahrzeug unter Berüc...mehr

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Sachbezüge-ABC / Sammelbeförderung

Aufwendungen des Arbeitgebers für die Sammelbeförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel sind steuerfreier[1] Sachbezug, wenn die Beförderung jeweils für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig ist.[2] Unter Sammelbeförderung versteht der BFH die durch den Arbeitgeber organisierte oder ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Benzingutscheine/Tankkarten

Die 50-EUR-Freigrenze gilt bei der Ausgabe von "Benzingutscheinen". Auch auf Tankkarten ist die 50-EUR-Freigrenze anwendbar. Das gilt auch dann, wenn sich ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber darauf verständigt, auf zukünftig entstehenden Barlohn zugunsten des Sachbezugs "Tankkarte" zu verzichten. Ein auf einen Euro-Betrag lautender Benzingutschein, der bei einem Dritten e...mehr

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Sachbezüge-ABC / Rundfunk- und Fernsehgeräte/Videorekorder

Überlässt der Arbeitgeber (TELEKOM, Rundfunkanstalten usw.) oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer Rundfunk-, Fernseh- oder Videogeräte unentgeltlich zur privaten Nutzung, ist der darin liegende Sachbezug mit dem Betrag zu bewerten, der dem Arbeitnehmer für die Nutzung eigener Geräte des gleichen Typs an Aufwendungen entstanden wäre. Als monatlich...mehr

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Sachbezüge-ABC / Bargeldzuschuss

Auf zweckgebundene Bargeldleistungen an Arbeitnehmer z. B. für Fitness-/Sportclubs wurde bis einschließlich 2019 die Freigrenze für Sachbezüge angewendet.[1] Ab 2020 liegt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG Barlohn vor. Der Zuschuss des Arbeitgebers in eine von den Arbeitnehmern unterhaltene Gemeinschaftskasse zu einer 2-tägigen Betriebsveranstaltung ist kein Arbeitslohn, wenn der ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Incentive-Reisen

Veranstaltet der Arbeitgeber Incentive-Reisen für bestimmte Arbeitnehmer, um deren besondere Leistungen zu belohnen, kann ein steuerpflichtiger Sachbezug vorliegen; anders dann, wenn die Teilnahme an der Reise im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers erfolgt[1], etwa wenn die Reise ausschließlich oder fast ausschließlich der Verfolgung beruflicher Interessen dient.[2...mehr

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Sachbezüge-ABC / Kraftfahrzeug-Vollkosten-Erstattung

Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für dessen eigenen Pkw sämtliche Kosten, wendet er Barlohn, zu.[1] Demgegenüber hat die Rechtsprechung[2] ausnahmsweise den Charakter eines Sachbezugs bejaht, wenn der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug auf Veranlassung des Arbeitgebers least, dieser sämtliche Kosten des Kraftfahrzeugs trägt und im Innenverhältnis zum Arbeitnehmer allei...mehr

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Sachbezüge-ABC / Sicherheitsmaßnahmen

Aufwendungen des Arbeitgebers für das ausschließlich mit dem Personenschutz befasste Personal führen nicht zu einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil der zu schützenden Personen. Denn diese Aufwendungen liegen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers; der Arbeitnehmer wird durch diese (ihm aufgedrängten) Leistungen nicht bereichert. Bei den Aufwen...mehr

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Sachbezüge-ABC / Geschenklos

Verschafft der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit der Schenkung eines Geschenkloses die Teilnahme an einer Lotterie, die von einem fremden Dritten durchgeführt wird, liegt in dieser Schenkung selbst ein geldwerter Vorteil. Dabei handelt es sich um einen Sachbezug, der gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei bleiben kann. Ein etwaiger Lotteriegew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.4 Abgrenzung zu §§ 33a ff.

Rz. 10 § 33 EStG ist von den Vorschriften über außergewöhnliche Belastungen die allgemeine Grundregel. Er tritt hinter die lex specialis des § 33a EStG zurück. In § 33a Abs. 5 EStG ist zudem geregelt, dass eine Anwendung des § 33 EStG neben der Vorschrift ausscheidet. Aufwendungen für den Unterhalt oder die Berufsausbildung unterhaltsberechtigter Personen sind daher nach § 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 4 Zwangsläufigkeit der Höhe nach – Notwendigkeit und Angemessenheit

Rz. 42 Gem. § 33 Abs. 2 S. 1 EStG müssen die Aufwendungen nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach zwangsläufig sein. Die Zwangsläufigkeit der Höhe nach ist hierbei definiert als den Umständen nach notwendige Aufwendungen, die einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.[1] Aufgrund des Charakters der Norm als Tarifvorschrift ist die Notwendigkeit und Angemessenheit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 In § 33 EStG ist die steuerliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen geregelt, die ihrer Art nach einen außergewöhnlichen Charakter aufweisen und den Stpfl. über Gebühr belasten. Zweck der Vorschrift ist eine Steuerentlastung für bestimmte zwangsläufige Aufwendungen, die die subjektive Leistungsfähigkeit des Stpfl. einschränken.[1] Insoweit erfolgt eine Unterteilung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.5 Sittliche Gründe

Rz. 39 Sittliche Gründe können die Zwangsläufigkeit der entstandenen Aufwendungen dann begründen, wenn ein billig und gerecht denkender Mensch sich zur Leistung verpflichtet fühlen würde (Leistungszwang).[1] Teilweise wird eine gesellschaftliche Sanktion bei Unterlassen der Aufwandsübernahme gefordert (keine bloße Anstandspflicht), da eine allgemeine sittliche Pflicht zur Hi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1 Gegenwertthese

Rz. 14 Die Gegenwertlehre oder Gegenwerttheorie entstammt einer Zeit, als § 33 EStG noch als Billigkeitsregelung anzusehen war.[1] Demnach bestand keine Belastung des Stpfl., sofern dieser für den Aufwand einen entsprechenden Gegenwert erhielt.[2] Die Gegenwertlehre ist verfassungsrechtlich unbedenklich[3] und in der jüngeren BFH-Rspr. nicht explizit aufgegeben worden.[4] De...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33 Außergewöhnliche Belastungen

1 Allgemeines 1.1 Überblick über die Vorschrift Rz. 1 In § 33 EStG ist die steuerliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen geregelt, die ihrer Art nach einen außergewöhnlichen Charakter aufweisen und den Stpfl. über Gebühr belasten. Zweck der Vorschrift ist eine Steuerentlastung für bestimmte zwangsläufige Aufwendungen, die die subjektive Leistungsfähigkeit des Stpfl. einsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.9 Fahrtkosten und Umbaumaßnahmen körperbehinderter Steuerpflichtiger

Rz. 60 Körperbehinderte Stpfl. unterliegen besonderen Einschränkungen im Alltag, die z. T. zu einem erhöhten existenznotwendigen Betrag führen. Sowohl Fahrtkosten als auch behinderungsbedingte Umbaukosten sind neben dem Pauschbetrag des § 33b EStG abzugsfähig. Rz. 60a Der Abzug von Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung wurde m. W. ab dem Vz 2021 komplett neu geregelt und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.2.2 Verlust und Beschädigung eigener Sachen

Rz. 35 Generell besteht kein Unterschied, ob Schäden an vom Stpfl. im eigenen Besitz befindlichen Wirtschaftsgütern oder am Eigentum Dritter verursacht wurden und hierdurch außergewöhnliche Belastungen resultieren. Bedeutsam ist vielmehr, ob das Wirtschaftsgut eine existenziell wichtige Bedeutung aufweist. Während dies bei Unterkünften (Häuser und Wohnungen) regelmäßig bejah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.4 Tatsächliche Gründe

Rz. 38 Tatsächliche Gründe liegen in besonderen Zwangs- und Bedrohungslagen vor, die durch äußere Umstände beeinflusst sind (z. B. Naturkatastrophen, Krankheit, Erpressung etc.). Auch bei Vorliegen tatsächlicher Gründe ist erforderlich, dass der Stpfl. keine konkrete Willensbeeinflussung auf den tatsächlichen Grund gehabt haben durfte.[1] Eine abstrakte Beeinflussung ist dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5 Zumutbare Belastung

Rz. 43 Der generellen Anerkennung einer Minderung der Leistungsfähigkeit des Stpfl. durch die außergewöhnliche Belastung steht es nicht entgegen, dass er zugleich einen zumutbaren Teil der Belastung selbst zu tragen hat.[1] Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich[2] und dient zugleich als Absicherung gegen die übermäßige Arbeitsbelastung der Fiskalverwaltung. Eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.3 Ausbildungskosten

Rz. 48 Soweit Berufsausbildungskosten, insbesondere für vergangene Veranlagungszeiträume, als Werbungskosten abgezogen werden können, scheidet eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung bereits aufgrund der Subsidiarität der Vorschrift aus.[1] Nach der aktuellen Rechtslage sind Berufsausbildungskosten der Erstausbildung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG begrenzt als Sond...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.4 Vorteilsanrechnung (Entlastung durch Ersatzleistungen)

Rz. 19 Eine Belastung liegt dann nicht vor, wenn der Stpfl. aufgrund desselben Ereignisses, das die außergewöhnliche Belastung verursacht hat, eine Aufwandserstattung von dritter Seite erhält.[1] Voraussetzung ist allerdings eine synallagmatische Verknüpfung zwischen dem für die Kosten ursächlichen Ereignis und den erhaltenen Ersatzansprüchen wie bei Leistungen eines Versich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.2 Aufwendungen

Rz. 5 Was als Aufwand gilt, ist in Analogie zu § 8 Abs. 1 EStG zu bestimmen. Demnach zählen hierzu bewusste und gewollte Einkommens- bzw. Vermögensverwendungen[1], die in Geld oder Geldeswert bestehen (mithin auch Sachleistungen).[2] Es besteht nach der h. M. ein Gleichlauf zum Begriff der Ausgaben.[3] Voraussetzung ist indes, dass der Stpfl. die Vermögensminderung bewusst u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 12 Der Begriff der Belastung ist eng verknüpft mit dem Begriff des Aufwands. Beide sind jedoch nicht gleichzusetzen. Denkbar ist z. B., dass ein Aufwand entsteht, zugleich jedoch keine Belastung vorliegt. Einschränkungen wurden in der Rspr. insbesondere bei Erlangung eines Gegenwerts (sog. Gegenwertthese), eines Vorteilsausgleichs oder bei Leistungen aus der Vermögenssph...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.3 Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen

Rz. 37 Die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen kann aus rechtlichen Gründen gegeben sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Rechtspflicht zur Leistung des Stpfl. besteht. Diese kann sich auf gesetzlicher Basis, einem Verwaltungsakt oder auf vertraglicher Grundlage ergeben.[1] Generell ist jedoch zusätzlich zu differenzieren, ob die Rechtspflicht mit oder ohne freiwillige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.7 Außergewöhnlichkeit der Belastung

Rz. 29 Die Außergewöhnlichkeit von Aufwendungen ist eine der zentralen Voraussetzungen für den Abzug; sie ergibt sich nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 1 EStG dann, sofern es sich um "größere" Aufwendungen handelt, die der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl. gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstands nicht entstehen. Der Wortlaut der Vorschrift l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.6 Zeitpunkt des Abzugs der Belastung

Rz. 26 Für die Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastung gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 EStG.[1] Außergewöhnliche Belastungen mindern die Steuerlast in dem Jahr, in dem die Kosten angefallen sind. Besteht die Belastung in der Leistung eines Sachwerts, gilt insoweit der Zeitpunkt der Eigentumsübertragung (ggf. unter Heranziehung des wirtschaftlichen E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18 Prozesskosten (Straf-, Zivil- und Ehescheidungsverfahren)

7.18.1 Vorbemerkung Rz. 99 Nach einer langjährigen Rspr. des BFH sprach eine generelle Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit von Prozesskosten.[1] Eine Zwangsläufigkeit sollte nur in Ausnahmefällen vorliegen, insbesondere wenn der Grund für die Zahlungsverpflichtung oder den Zahlungsanspruch, um den es bei der gerichtlichen Verfolgung ging, als adäquat verursachendes Ereignis ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1 Adoption und künstliche Befruchtung

7.1.1 Adoptionskosten Rz. 45 Adoptionskosten sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehende Kosten (Reisekosten, Vermittlungsgebühren) sind grundsätzlich keine als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Kosten, da es insoweit an der Zwangsläufigkeit mangelt.[1] Unerheblich ist insoweit, ob die Kinderlosigkeit durch eine Krankheit bedingt ist, da die Adoption selbst keine H...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15 Krankheitskosten

7.15.1 Krankheit Rz. 73 Als Krankheitskosten gelten sämtliche Aufwendungen, die getätigt werden, um eine Erkrankung zu lindern oder zu heilen.[1] Hierzu zählen nicht lediglich Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversorgung, sondern auch der eigentliche Sachaufwand für eine Krankenversorgung, d. h. z. B. auch Zuzahlungen.[2] Aufwendungen für die Entnahme und Einlagerung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7 Einzelfälle

7.1 Adoption und künstliche Befruchtung 7.1.1 Adoptionskosten Rz. 45 Adoptionskosten sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehende Kosten (Reisekosten, Vermittlungsgebühren) sind grundsätzlich keine als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Kosten, da es insoweit an der Zwangsläufigkeit mangelt.[1] Unerheblich ist insoweit, ob die Kinderlosigkeit durch eine Krankheit bedi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6 Einzelne krankheitsbedingte Aufwendungen

7.15.6.1 Vorbemerkung Rz. 82 Neben den typischen Krankheitskosten wie Aufwendungen für ärztliche Leistungen, zählen auch Ausgaben für Heilpraktiker, Krankengymnasten und auch Psychotherapeuten zu den abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen. Bei einem krankheitsbedingten Krankenhausaufenthalt zählen Trinkgelder in üblicher Höhe für das medizinische Personal nicht mehr zu d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3 Zwangsläufigkeit der Aufwendungen dem Grunde nach

3.1 Vorbemerkung Rz. 31 Die zweite zentrale Voraussetzung zum Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung – neben der Außergewöhnlichkeit – ist die Zwangsläufigkeit der Belastung. Hierfür muss eine Zwangslage des Stpfl. aus rechtlichen, tatsächlichen oder auch sittlichen Gründen bestehen, aus der er sich nur durch Kostentragung entziehen kann.[1] Die Möglichkeit des Stpfl., d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick über die Vorschrift Rz. 1 In § 33 EStG ist die steuerliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen geregelt, die ihrer Art nach einen außergewöhnlichen Charakter aufweisen und den Stpfl. über Gebühr belasten. Zweck der Vorschrift ist eine Steuerentlastung für bestimmte zwangsläufige Aufwendungen, die die subjektive Leistungsfähigkeit des Stpfl. einschränken.[1] In...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2 Belastung

2.1 Vorbemerkung Rz. 12 Der Begriff der Belastung ist eng verknüpft mit dem Begriff des Aufwands. Beide sind jedoch nicht gleichzusetzen. Denkbar ist z. B., dass ein Aufwand entsteht, zugleich jedoch keine Belastung vorliegt. Einschränkungen wurden in der Rspr. insbesondere bei Erlangung eines Gegenwerts (sog. Gegenwertthese), eines Vorteilsausgleichs oder bei Leistungen aus ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.2 Keine Zwangsläufigkeit bei Verursachung durch den Steuerpflichtigen

3.2.1 Verschulden Rz. 33 Eine Unentziehbarkeit von Aufwendungen kann dann unbeachtlich sein, wenn der Stpfl. die Ursache durch freiwilliges Verhalten selbst gelegt hat und für die Folgen selbst verantwortlich ist. In solchen Fällen ist eine Zwangsläufigkeit nicht gegeben.[1] Rz. 34 Die Reichweite der Ursachenforschung ist begrenzt. Eine dezidierte Ausforschung privater oder fa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3 Entlastung durch Gegenwert

2.3.1 Gegenwertthese Rz. 14 Die Gegenwertlehre oder Gegenwerttheorie entstammt einer Zeit, als § 33 EStG noch als Billigkeitsregelung anzusehen war.[1] Demnach bestand keine Belastung des Stpfl., sofern dieser für den Aufwand einen entsprechenden Gegenwert erhielt.[2] Die Gegenwertlehre ist verfassungsrechtlich unbedenklich[3] und in der jüngeren BFH-Rspr. nicht explizit aufg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.1 Vorbemerkung

Rz. 99 Nach einer langjährigen Rspr. des BFH sprach eine generelle Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit von Prozesskosten.[1] Eine Zwangsläufigkeit sollte nur in Ausnahmefällen vorliegen, insbesondere wenn der Grund für die Zahlungsverpflichtung oder den Zahlungsanspruch, um den es bei der gerichtlichen Verfolgung ging, als adäquat verursachendes Ereignis entsprechend zwangs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.3 Strafverfahren

Rz. 100 Kosten eines Strafverfahrens können zunächst Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein, sofern die Straftat(en) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ausgeübt wurde(n).[1] Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung kommt dann nicht in Betracht. Ein derartiger Zusammenhang kann allerdings nur dann bestehen, wenn die Tat in einem besonderen beruflichen Risiko begründet lie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2 Verlorener Aufwand

Rz. 15 Eine wichtige Ausnahme vom Abzugsverbot außergewöhnlicher Belastungen aufgrund der Gegenwartlehre ist der sog. verlorene Aufwand. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung ist demnach möglich, wenn bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt ein für den Stpfl. existenziell bedeutsamer Bereich betroffen ist und die Aufwendungen auf einem unabwendbaren Ereignis beruhen[1] bzw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.7 Nicht abzugsfähige Aufwendungen für Diätverpflegung

Rz. 92 Aufwendungen für Diätverpflegung sind gem. § 33 Abs. 2 S. 3 EStG generell nicht abzugsfähig. Dies gilt selbst dann, wenn die Aufwendungen medizinisch indiziert sind (z. B. bei einer Gluten-Unverträglichkeit).[1] Das Abzugsverbot für Diätverpflegung des § 33 Abs. 2 S. 3 EStG gilt auch für zur Behandlung einer chronischen Stoffwechselstörung ärztlich verordnete Nahrungs...mehr