Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Pauschbeträge in § 9a EStG gelten bei den dort genannten Einkünften für unbeschränkt StPfl; diese Beträge sind nicht zu kürzen, wenn die unbeschränkt StPfl nur während eines Teils des Kj bestanden hat (hM, R 9a EStR 2012). Seit dem VZ 2009 gelten die Pauschbeträge auch für beschränkt StPfl (§ 50 Abs 1 S 3–5 EStG; vgl H 9a EStH 2022 und FG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Regelungsbereich

Rn. 3 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Norm stellt für bestimmte Einkunftsbereiche die unwiderlegbare gesetzliche Vermutung auf, dass WK iSd § 9 EStG in einer bestimmten Mindesthöhe angefallen sind (Fissenewert in H/H/R, § 9a EStG Rz 5 (August 2023): "gesetzlich normierter Rechtsanspruch auf Gewährung der WK-Pauschbeträge"). Gegenüber § 9 EStG ist die Norm lex specialis. Bei e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berufsausbildung

Rn. 291 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Begriff der Berufsausbildung nach § 33a Abs 2 EStG entspricht dem in § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG, BFH vom 24.06.2004, III R 3/03, BStBl II 2006, 294, dazu ausführlich s § 32 Rn 351 (Pust). Der Begriff der Berufsausbildung in § 33a Abs 2 EStG hat durch die mit dem StVereinfG 2011 ab dem VZ 2012 erfolgte Änderung des § 32 Abs 4 S 2 u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Vorschrift in ihrer ursprünglichen Fassung gilt seit dem 01.01.1996. Auf Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben, kann deshalb die Änderungsvorschrift des § 70 Abs 2 EStG keine Anwendung finden, BFH vom 26.07.2001, VI R 163/00, BStBl II 2002, 174 unter 3.a. der Gründe; BFH vom 14.05.200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 210 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Da die Änderungs- und Berichtigungsvorschriften der AO nicht auf Dauer-VA wie die Kindergeldfestsetzung zugeschnitten sind, hat der Gesetzgeber mit § 70 Abs 3 EStG, eingefügt durch das JStErgG 1996, eine eigenständige Änderungsvorschrift geschaffen. Es sollte vermieden werden, dass die Familienkasse für die Zukunft an eine als fehlerhaft er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuflussgrundsatz

Rn. 18 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Während grundsätzlich für die Entstehung der KapSt auf den Zufluss der KapErtr nach § 11 EStG abgestellt wird, stellt das Gesetz nur für Zwecke des KapSt-Abzugs für einzelne KapErtr Sonderregeln auf.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: Die Vorschrift regelt die Entrichtung der KapSt und bestimmt dafür den Steuerschuldner, die Entstehung der KapSt, den KapSt-Abzug und die Haftung des Entrichtungspflichtigen. Neu aufgenommen wurden ergänzende Bestimmungen durch das StÄndG 2015 vom 02.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), durch das InvestmentsteuerreformG (InvStRefG) vom 19.07.2016 (BGBl I 2016, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Verhältnis zu den Vorschriften über den Familienlasten- und Familienleistungsausgleich

Rn. 78 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Übliche Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung eines Kindes können nach § 33a Abs 1 EStG in den Fällen abgezogen werden, in denen kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, Dies betrifft zB die Fälle, in denen das noch in Berufsausbildung befindliche Kind die durch § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG normierte Altersgrenze von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach dem Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 13.12.1996, 1 BvR 1474/88, DStRE 1997, 152 mit Anm Kanzler, FR 1997, 158 besteht ein verfassungsrechtliches Gebot, auch existenziell notwendige Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl für eine andere Person leistet, von der Besteuerung auszunehmen. Das BVerfG hat allerdings die real...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgeltung des Sonderbedarfs

Rn. 281 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das 2. FamFördG vom 19.08.2001, BStBl I 2001, 533 hat § 33a Abs 2 EStG mit Wirkung zum 01.01.2002 neu gefasst, s Rn 10. Da der allg Ausbildungsbedarf des volljährigen Kindes beginnend mit dem VZ 2002 nunmehr nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 2 EStG durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf iHv EUR 1 080 (inzwische...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nachdem das BVerfG in seinem "Zinsurteil" vom 27.06.1991, 2 BvR 1493/89 (BVerfG BStBl II 1991, 654) bei der Zinsbesteuerung ein strukturelles und normatives Vollzugsdefizit bemängelt und den Gesetzgeber verpflichtet hatte, bis zum 01.01.1993 Vorkehrungen zu treffen, Zinseinkünfte künftig nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die für die Festsetzung von Kindergeld erheblich sind

Rn. 110 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Es muss sich um eine Änderung der für die Kindergeldfestsetzung erheblichen Verhältnisse handeln. Änderungen in den Verhältnissen, die die Auszahlung des Kindergelds betreffen, werden von § 70 Abs 2 EStG nicht erfasst, Wendl in H/H/R, § 70 EStG Rz 13 (April 2020). Die Änderung betrifft dann "anspruchserhebliche" Verhältnisse, wenn die geänd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuschüsse

Rn. 201 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der nach § 33a Abs 1 und 2 EStG ermittelte Höchstbetrag vermindert sich ferner um die von der unterhaltenen Person als Ausbildungsbeihilfe aus öffentlichen Mitteln oder von Fördereinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, bezogenen Zuschüsse. Dies gilt auch für BAföG-Zuschüsse, BFH vom 08.06.2022, VI R 45/20, BStBl II 2023, 23;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Vorschrift enthält die wesentlichen verfahrensrechtlichen Bestimmungen für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG. Dies betrifft die Zuständigkeit für Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds (§ 70 Abs 1 S 1 EStG). Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 70 Abs 1 S 2 und S 3 EStG , die durch Art 9 Nr 10 des Gesetzes gegen illegale Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienkasse auf der einen Seite

Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gegenseitigkeit setzt die Identität von Schuldner und Gläubiger voraus. Das bedeutet, dass der Anspruch und der Gegenanspruch zwischen denselben Personen bestehen müssen – der Schuldner des einen muss also zugleich Gläubiger des anderen Anspruchs sein, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 14 (Februar 2019). Unter dieser Prämisse definiert § 75 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Steuerschuldner

Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für alle Fälle der KapSt mit Ausnahme der KapSt nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG bestimmt § 44 Abs 1 S 1 EStG den Gläubiger der KapErtr zum Schuldner der KapSt. Die Regelung entspricht dem § 38 Abs 2 S 1 EStG für die LSt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Inanspruchnahme des Steuerschuldners

Rn. 34 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Während der Entrichtungspflichtige grundsätzlich haftet und sich entlasten muss, sieht das G eine Inanspruchnahme des Steuerschuldners und Gläubigers der KapErtr nur in abschließend aufgeführten Fällen vor. Rn. 35 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Er kann in Anspruch genommen werden (§ 44 Abs 5 EStG), wennmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklungsgeschichte

Rn. 3a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die zum 01.01.2018 in Kraft getretene Neuregelung ist in der Folge bereits zwei Mal geändert worden. Mit Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) mWz 15.12.2018 ist § 100 Abs 3 Nr 4 EStG geändert worden. Nach der Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufrechnung

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 75 EStG enthält keine Definition der darin geregelten Aufrechnung, bei der es sich um die wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender gleichartiger Ansprüche durch Verrechnung aufgrund einseitiger empfangsbedürftiger Willenserklärung eines der Beteiligten handelt, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 1 (Februar 2019). Da es sich bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begünstigte ArbG

Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 ArbG ist jeder im Inland ansässige oder vertretene ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG), dh jeder zum LSt-Einbehalt Verpflichtete. Auch für ArbG, die nur ArbN in Privathaushalten beschäftigen, greift die Förderung. Ausländische Verleiher von ArbN (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) sind ebenso begünstigt wie in Deutschland ansässige ArbG, die im Falle eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anrechnung

Rn. 191 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Höchstbetrag nach § 33a Abs 1 S 1 EStG iHv EUR 11 604 (EUR 10 908 für VZ 2023; EUR 10 347 für VZ 2022; EUR 9 744 für den VZ 2021; EUR 9 408 für VZ 2020; EUR 9 168 für VZ 2019; EUR 9 000 für VZ 2018; EUR 8 820 für VZ 2017; EUR 8 652 für 2016; ferner s Rn 189), ggf erhöht um den nach § 33a Abs 1 S 2 EStG ermittelten Betrag für Krankenvers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungszeitpunkt

Rn. 8 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die KapSt als Quellensteuer entsteht anders als die Jahressteuer bei der ESt – § 36 Abs 1 EStG – bereits mit dem Zufluss des einzelnen KapErtr; § 44 Abs 1 S 2 EStG. Die Entstehung ist damit von VZ völlig unabhängig. Je nach Art des KapErtr kann die KapSt vor oder nach der Jahres-ESt entstehen. Vgl dazu § 44 Abs 2 und 3 EStG; s Rn 18ff. Rn. 8a S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 49 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 33a EStG gilt nur für unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 1, Abs 2, Abs 3 EStG). Nach § 50 Abs 1 S 3 EStG findet § 33a EStG hingegen auf beschränkt stpfl Personen ausdrücklich keine Anwendung. Die Beschränkung des Geltungsbereichs auf unbeschränkt StPfl verstößt deshalb nicht gegen das Europarecht, weil die Berücksichtigung der persönlichen Verhält...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Braun, Anm zu FG D'dorf vom 25.06.2002, 12 K 501/02, EFG 2002, 1353; Reuss, Anm zu FG Münster (EFG 2010, 737), EFG 2010, 740; Gerlach, Kindergeld im SGB II und SGB XII – Wenn eine Steuervergütung auf soziale Transferleistungen trifft (Teil II), ZfF 2011, 73. Verwaltungsanweisungen: H 75 EStH 2022; BZSt vom 09.07.2019, BStBl I 2019, 655 (Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bergkemper, Aufhebung und Änderung einer Kindergeldfestsetzung, FR 2000, 136; Huhn, Versagender/aufhebender Kindergeldbescheid oder Nullbescheid: Dauer-VA und Bestandskraft, FR 2000, 114; Tiedchen, Die Änderung von bestandskräftigen Kindergeldbescheiden, DStZ 2000, 237; Felix, Korrektur von Kindergeldfestsetzungen. Bestandskraft von VA gemäß § 70 EStG, FR 2001, 674; Kanzler, Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verhältnis zu den Vorschriften über die Ehegattenbesteuerung

Rn. 74 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 33a Abs 1 EStG wird von den Vorschriften über die Ehegattenbesteuerung verdrängt; Musil in H/H/R, § 33a EStG Rz 13 (Juli 2022). Dies gilt auch dann, wenn die Ehegatten die getrennte Veranlagung wählen, BFH vom 28.11.1988, GrS 1/87, BStBl II 1989, 164 oder im VZ der Trennung der Eheleute, BFH vom 31.05.1989, III R 166/86, BStBl II 1989, 658...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse

Rn. 171 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Änderung oder Aufhebung hat in jedem Fall – ggf auch rückwirkend – mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse zu erfolgen, vgl V 14.1 Abs 1 S 1 DA-KG 2023; aber in den Grenzen der Verjährung, vgl BFH vom 03.03.2011, III R 11/08, BStBl II 2011, 722; V 13 Abs 1 S 1 DA-KG 2023; Weber-Grellet in Schmidt, § 70 EStG Rz 6 (42. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.4 Konnten steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in tarifvertraglichen Vereinbarungen geregelt werden?

Die Frage ist unabhängig von § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes allgemeingültig zu beantworten: Auch in einem Tarifvertrag konnte eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes vereinbart beziehungsweise festgelegt werden (vergleiche auch § 8 Absatz 4 des Einkommenste...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.6 Der Arbeitgeber leistet regelmäßig eine freiwillige Sonderzahlung oder eine freiwillige Erholungsbeihilfe. Im Jahr 2020 ist anstelle der freiwilligen Sonderzahlung/Erholungsbeihilfe eine Corona-Beihilfe gewährt worden. Ist diese steuerfrei?

Für die Steuerfreiheit der Leistungen war es erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen (Einzelheiten unter VII. 18.) erkennbar war, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelte und die übrigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Ist die (nachträgliche) Ausstellung von digitalen Corona-Impfzertifikaten durch Ärzte als gewerbliche Tätigkeit zu klassifizieren, die bei Gemeinschaftspraxen dann zu einer gewerblichen Infektion führt?

Nein. Das Ausstellen von Impfzertifikaten durch Ärzte stellt keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 15 des Einkommensteuergesetzes dar. Das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten ist lediglich eine (andere) Dokumentationsform (anstelle der/ergänzend zur bisherigen Dokumentation im "gelben" Impfpass) über durchgeführte Covid-19-Impfungen. Sie ist untrennbar mit der eig...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.7 Waren Leistungen, die bereits vor dem 1. März 2020 vereinbart waren oder deren Zahlung vor dem 1. März 2020 beabsichtigt war, begünstigt?

Für die Steuerfreiheit der Leistungen war es erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen (Einzelheiten unter VII. 18.) erkennbar war, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelte und die übrigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.5 Konnten Beträge auch dann steuerfrei gezahlt werden, wenn (gegebenenfalls ausschließlich) Kurzarbeitergeld im selben Lohnzahlungszeitraum/in einem vorangegangenen Lohnzahlungszeitraum seit 1. März 2020 gezahlt wurde und die Leistung nicht als "Aufstockung" des Kurzarbeitergelds bezeichnet wurde? Konnten Beträge auch steuerfrei sein, wenn diese unterschiedslos allen Beschäftigten gewährt wurden und nur ein Teil der Beschäftigten Kurzarbeitergeld bezog?

Arbeitgebern stand es frei, anstelle eines arbeitgeberseitigen Zuschusses zum Kurzarbeitergeld steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona- Krise unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zu leisten. Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verstärkte Einbeziehung des Steuerschuldners

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Einbehaltung und Abführung der KapSt stößt auf Schwierigkeiten, wenn die KapErtr nicht in Geld bestehen; zB bei einer vGA durch Unterpreisverkauf an den Anteilseigner. Letztlich wird es bei allen Erträgen, die nicht in Geld bestehen, erforderlich sein, den Marktpreis zu ermitteln. Rn. 16 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Reicht der in Geld gelei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / O. Opfergrenze

Rn. 255 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl leistet, werden nur insoweit als ag Belastung anerkannt, als die Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Einkommen stehen und dem StPfl nach Abzug der Unterhaltsleistungen ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Lebensbedarfs und dem seiner Familie verbleiben, BFH vom 17.01.1984, VI R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Höhe des Arbeitslohns

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zielsetzung des Förderbetrags zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist die gezielte Erhöhung des Anteils von Ansparungen in Altersvorsorgeverträgen von Personen mit geringem Einkommen, da deren gesetzliche Rente aufgrund tendenziell geringerer Beiträge niedrig ausfallen wird und diese Personengruppe es sich häufig nicht leisten ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abzugsberechtigung bei Ehegatten

Rn. 90 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für die Anwendung des § 33a EStG gelten die für § 33 EStG maßgebenden Grundsätze entsprechend, s § 33 Rn 70 (Nacke). Erfolgt eine getrennte Veranlagung der Ehegatten, werden die als ag Belastung abzuziehenden Beträge nach § 26a Abs 2 EStG ab dem VZ 2013 demjenigen StPfl zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Auf übere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abführung

Rn. 13 Stand: EL 146 – ET: Die innerhalb eines Monats tatsächlich einbehaltene KapSt – nicht wie bei der LSt die einzubehaltende Steuer – ist jeweils bis zum 10. des Folgemonats an das für die Besteuerung des Entrichtungspflichtigen nach dem Einkommen zuständige FA abzuführen; § 44 Abs 1 S 5 EStG. Dabei ist die für denselben Termin abzuführende KapSt auf den nächsten vollen E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kinderbetreuungskosten (Rechtslage bis VZ 2011)

Rn. 11a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Kinderbetreuungskosten, die wie WK abgezogen werden, waren bis zum VZ 2011 neben dem ArbN-Pauschbetrag zu berücksichtigen. Ab dem VZ 2012 wurde § 9c EStG aF aufgehoben; Kinderbetreuungskosten sind seitdem einheitlich nur noch als Sonderausgaben nach § 10 Abs 1 Nr 5 EStG nF abziehbar.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Antrag

Rn. 104 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Abzugsbetrag des § 33a Abs 1 EStG wird nur auf – ggf konkludenten – Antrag des StPfl gewährt, BFH vom 30.10.2003, III R 24/02, BStBl II 2004, 394. Eine Antragstellung ist auch noch nach Bestandskraft des ESt-Bescheids möglich, sofern dieser noch geändert werden kann, BFH vom 09.08.1991, III R 24/87, BStBl II 1992, 65. Nach BFH vom 20.11....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Volljähriges Kind

Rn. 331 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Anspruch auf einen Freibetrag nach § 33a Abs 2 EStG besteht nur für ein volljähriges Kind, beginnend mit dem Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Ein Kind, das am 1. des Monats geboren ist, vollendet gemäß §§ 187 Abs 2, 188 Abs 2 BGB das 18. Lebensjahr mit Ablauf des vorangegangenen Monats, sodass bereits für diesen der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) LSt-Pflicht und Arbeitsverhältnis

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG knüpft an den Arbeitslohn des ArbN an, für den die Beiträge vom ArbG gezahlt werden. Dieser Lohn muss im Inland dem LSt-Abzug unterliegen (§ 100 Abs 3 Nr 1 EStG). Hierbei ist es unerheblich, ob eine LSt einzubehalten ist. Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Förderung wird nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gegenseitigkeit der Ansprüche

a) Familienkasse auf der einen Seite Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gegenseitigkeit setzt die Identität von Schuldner und Gläubiger voraus. Das bedeutet, dass der Anspruch und der Gegenanspruch zwischen denselben Personen bestehen müssen – der Schuldner des einen muss also zugleich Gläubiger des anderen Anspruchs sein, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 14 (Februar 2019). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erfüllbarkeit der Ansprüche

Rn. 29 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Erfüllbarkeit setzt die rechtswirksame Entstehung des jeweiligen Anspruchs voraus.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die gesetzlich definierte Aufrechnungslage

1. Gegenseitigkeit der Ansprüche a) Familienkasse auf der einen Seite Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gegenseitigkeit setzt die Identität von Schuldner und Gläubiger voraus. Das bedeutet, dass der Anspruch und der Gegenanspruch zwischen denselben Personen bestehen müssen – der Schuldner des einen muss also zugleich Gläubiger des anderen Anspruchs sein, Loose in Tipke/Kruse,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Haftungsverfahren

1. Haftungsbescheid Rn. 37 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Regelverfahren zur Inanspruchnahme des Entrichtungspflichtigen als Haftungsschuldner ist der Haftungsbescheid nach § 191 AO . Dieser darf generell nur ergehen, solange der KapSt-Anspruch noch besteht, weil die Haftung einen bestehenden Steueranspruch voraussetzt. Rn. 38 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Haftungsbescheid muss in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Auswärtige Unterbringung

Rn. 301 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Auswärtige Unterbringung des Kindes ist bei jeder Unterbringung des Kindes außerhalb des elterlichen Haushalts gegeben; das Kind muss den Eltern gegenüber räumlich selbstständig, dh aus ihrem Haushalt ausgegliedert sein, BFH vom 05.11.1982, VI R 47/79, BStBl II 1983, 109. Das setzt bei nicht verheirateten, geschiedenen oder dauernd getrennt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Aufhebung oder Änderung der Festsetzung

Rn. 160 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gemäß § 70 Abs 2 EStG ist die Festsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben oder zu ändern, es handelt sich um eine gebundene Entscheidung, der Familienkasse steht kein Ermessen zu, BFH vom 17.12.2014, XI R 15/12, BStBl II 2016, 100; BFH vom 25.07.2019, III R 34/18, BStBl II 2021, 20; Selder in Brandis/Heuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Zeitler, Typisierung versus Einzelfallgerechtigkeit – in dubio pro fisco?, DStR 1998, 705; Drenseck, Studium und Berufsausbildung im ESt-Recht, StuW 1999, 3; Kanzler, Erste Überlegungen zur Einkommensbesteuerung der Lebenspartnerschaft nach dem Entwurf des LebenspartnerschaftsG, FR 2000, 859; Mattern, Die neuerdings erforderliche Abgrenzung zwischen allg und krankheitsbedingten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung

Rn. 4 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das FamFördG vom 22.12.1999, BGBl I 1999, 2552 hat die bis zum 31.12.1999 nur gegenüber dem nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten des Erstattungspflichtigen bestehende Aufrechnungsmöglichkeit auf Kindergeldberechtigte ausgedehnt, die mit dem Rückzahlungsverpflichteten in Haushaltsgemeinschaft leben, soweit es sich um laufendes Kindergeld ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 75 Abs 1 EStG enthält eine Durchbrechung des sich aus § 394 BGB iVm § 226 AO, § 76 EStG ergebenden Aufrechnungsverbots, welches bestimmt, dass gegen Kindergeldansprüche des Leistungsberechtigten eine Aufrechnung grds ausgeschlossen ist. Rn. 2 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 75 Abs 2 EStG enthält eine Ausnahme von dem Prinzip der Gegenseitigkeit...mehr