Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundstück

Rn. 304 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff "Grundstück" iSd § 21 Abs 1 Nr 1 EStG ist identisch mit dem zivilrechtlichen Begriff "Grundstück" (BFH BStBl II 2009, 370). Er erfasst einen abgegrenzten, katastermäßig vermessenen und bezeichneten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als "Grundstück" geführt ist (BGH BGHZ 49, 145). Zum Grundstück gehört grds als wesentliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriff "Recht"

Rn. 335 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff "Recht" in § 21 Abs 1 Nr 3 EStG ist weitgefasst. Wie der Wortlaut "insbesondere" zeigt, sind hier nur beispielhaft Rechte genannt (st Rspr BFH BStBl II 2010, 120 mwN). Zu den in § 21 Abs 1 Nr 3 EStG genannten Rechten gehören schriftstellerische, künstlerische und gewerbliche Urheberrechte. Hier ist aber zu beachten, dass die Übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsnatur und Rechtsfolge

Rn. 137 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die "Bestätigung" eines für die Steuer maßgebenden Umstandes (= den Vermögensvorteil als Besteuerungsgrundlage, § 199 Abs 1 AO) in § 19a Abs 5 EStG – außerhalb einer gesonderten Feststellung nach § 179ff AO – ist neu, betrafen die bisherigen steuerlichen "Bestätigungen" bspw in § 50h EStG lediglich die steuerliche Ansässigkeit eines StPfl o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die unter die Verrechnungsbeschränkung fallenden Aufwendungen

Rn. 431 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 An sich würden alle Aufwendungen bei einem Steuerstundungsmodell iSv § 15b EStG unter die Verrechnungsbeschränkung fallen. Jedoch fallen nicht automatisch alle Aufwendungen bei den Steuerstundungsmodellen unter die Verlustbeschränkungsregelung des § 15b EStG (bzw sinngemäß iVm § 21 EStG). Soweit Aufwendungen entstehen, die mit der konzeptio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 327 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Überlassung von Rechten als Besteuerungstatbestand bei den Einkünften aus VuV spielt in der Praxis eine geringere Rolle. Denn zumeist werden die Einkünfte aus der Vermietung von Rechten nach § 21 Abs 3 EStG anderen Einkunftsarten zuzuordnen sein. Insbesondere wird es sich in vielen Fällen um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handeln. Anders ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verteilungsschlüssel

Rn. 133 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei einer Mitunternehmerschaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG oder bei einer KGaA iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG sieht das GewStG keinen anteiligen GewSt-Messbetrag vor. Der GewSt-Messbetrag wird gemäß § 14 GewStG ausschließlich auf Ebene der Mitunternehmerschaft oder KGaA festgestellt. Da § 35 EStG eine gesellschafterbezogene Vorschrift darstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) in das EStG eingefügt. IRd Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Anpassung weiterer steuerlicher Vorschr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 20 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 21 EStG erfasst die in § 21 Abs 1 EStG aufgezählten Einkünfte nur, wenn sie nicht zu einer anderen Einkunftsart gehören (§ 21 Abs 3 EStG). So hat der BFH aktuell entschieden, dass die Entschädigung für die Verlegung eines Regenwasserkanals (in 3 bis 4 m Tiefe) unterhalt eines land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks nicht – wie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Bescheinigung

Rn. 3 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Bescheinigung erfordert einen Antrag bei dem FA, das für die Besteuerung des deutschen Unternehmens bzw der deutschen Betriebsstätte eines in der EU ansässigen ausländischen Unternehmens bzw eines Schweizer Unternehmens zuständig ist. Antragsbefugt sind inländische Unternehmen bzw inländische Betriebsstätten, die Zins- oder Lizenzzahlungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begrenzung des Ermäßigungsbetrags auf den Ermäßigungshöchstbetrag

Rn. 80 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Neben der Begrenzung der Steuerermäßigung des § 35 EStG auf das 4fache (ab VZ 2020, zuvor das 3,8fache) des GewSt-Messbetrags (Ermäßigungsbetrag, s Rn 70ff) wird die Steuerermäßigung zusätzlich auf die tarifliche ESt begrenzt, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag). Das 4fache des GewSt-Messbetrags (ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geltungsbereich bei Auslandssachverhalten

Rn. 23 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ist der StPfl unbeschränkt stpfl, so erfasst § 21 EStG auch die Überlassung von Grundstücken im Ausland. Regelmäßig gehören aber diese Einkünfte in das Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaates (s Art 6 OECD-MA). Meistens werden diese Einkünfte dann aber beim Progressionsvorbehalt wiederum berücksichtigt; so auch in Deutschland (§ 32b Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolge

Rn. 5 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Rechtsfolgenseitig ordnet § 50i Abs 1 S 1 EStG die nachgeholte Entstrickungsbesteuerung im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme an, aber nur hinsichtlich Gewinnen aus der Veräußerung oder Entnahme der WG oder der Anteile; der Begriff "Gewinn" ist im allg Sinne zu verstehen und umfasst daher auch Verluste. Die nachgeholte Besteuerung bezieht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bei Einzelunternehmen

Rn. 70 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei den Einkünften aus gewerblichen Unternehmen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG beträgt der Ermäßigungsbetrag das 4fache (ab VZ 2020, zuvor das 3,8fache) des jeweils für den dem VZ entsprechende Erhebungszeitraum nach § 14 GewStG festgesetzten GewSt-Messbetrags (§ 35 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG). Rn. 71 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gewerbliche Unternehmen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beschränkung auf Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen – keine Rückwirkung

Rn. 86 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Anwendung des § 21 Abs 2 EStG ist zwar augenscheinlich auf Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen bezogen; jedoch gilt § 21 Abs 2 EStG auch zwischen fremden Dritten (BFH BStBl II 1997, 605). Rn. 87 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Des Weiteren kann die Anwendung des § 21 Abs 2 EStG nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass rückwirkend der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags

Rn. 82 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Steuerermäßigung wird durch § 35 Abs 1 EStG auf die geminderte tarifliche ESt beschränkt, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag). Durch den Ermäßigungshöchstbetrag soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Steuerermäßigung des § 35 EStG nicht nur auf die Belastung mit GewSt abstellt, sondern für d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Stille Beteiligungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst i 5. VermBG )

Rn. 89 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Begünstigung des § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst i 5. VermBG erfasst typische stille Beteiligungen, nach dem klaren Wortlaut der Regelung demgegenüber keine atypische stille Beteiligung = Mitunternehmerbeteiligung iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG – dazu st Rspr, BFH v 28.01.1982, IV R 197/79, BStBl II 1982, 389 –, am Unternehmen des ArbG, unabhängig der k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift wurde durch das EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz (EGAmtAnpG) v 02.12.2004 (BGBl I 2004, 3112) zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003 (ABl EU Nr L 157, 49) zusammen mit § 50g EStG für nach dem 31.12.2003 erfolgende Zahlungen aus der EU in das EStG eingeführt. Durch das SteueränderungsG 2007 (StÄndG 2007) v 19....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsbehelfe und Bindungswirkung

Rn. 139 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gegen eine Nichtbestätigung steht dem ArbG bzw dem ArbN der Rechtsbehelf des Einspruchs bzw der Klage zu. Nach der Rspr des BFH (BFH v 27.02.2014, VI R 23/13, BStBl II 2014, 894 Rz 12: nur Evidenzkontrolle; zur Kritik Bleschick in H/H/R, § 42e EStG Rz 28 mwN (Dezember 2021) sowie allgemein zu § 89 AO vgl Bergan/Martin, DStR 2012, 2164) ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Genossenschaftsanteile (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst g 5. VermBG )

Rn. 83 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Begünstigung nach § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst g 5. VermBG erfasst Geschäftsguthaben bei einer inländischen Genossenschaft, gemeint sind damit Genossenschaftsanteile. Der ArbN muss Mitglied der Genossenschaft sein oder werden, BMF BStBl I 2017, 1626, 1630. Rn. 84 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Genossenschaft muss zudem – alternativ – der ArbG, e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Ermäßigungshöchstbetrag

1. Begrenzung des Ermäßigungsbetrags auf den Ermäßigungshöchstbetrag Rn. 80 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Neben der Begrenzung der Steuerermäßigung des § 35 EStG auf das 4fache (ab VZ 2020, zuvor das 3,8fache) des GewSt-Messbetrags (Ermäßigungsbetrag, s Rn 70ff) wird die Steuerermäßigung zusätzlich auf die tarifliche ESt begrenzt, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Besonderheiten

1. Mehrstöckige Personengesellschaften Rn. 180 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Besonderheiten des § 35 EStG ergeben sich bei mehrstöckigen PersGes, da bei diesen sowohl auf Ebene der Obergesellschaft als auch auf Ebene der Untergesellschaft(en) GewSt-Messbeträge festgesetzt werden. Um eine Zuordnung dieser GewSt-Messbeträge bei den Schlussgesellschaftern zu gewährleisten, sieht § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Persönliche Voraussetzungen

1. Arbeitnehmer (§ 19a Abs 1 S 1 EStG) Rn. 28 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Adressat der Steuervergünstigung sind ArbN des Unternehmens. Der ArbN-Begriff richtet sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen, wobei die Begünstigung mangels normativer Einschränkung sämtlichen ArbN gewährt werden kann, Fahsel/Bergan, FR 2021, 729, 730; Bleschick in BeckOK EStG, § 19a Rz 99 (11. Ed 0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Ermäßigungsbetrag

1. Bei Einzelunternehmen Rn. 70 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei den Einkünften aus gewerblichen Unternehmen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG beträgt der Ermäßigungsbetrag das 4fache (ab VZ 2020, zuvor das 3,8fache) des jeweils für den dem VZ entsprechende Erhebungszeitraum nach § 14 GewStG festgesetzten GewSt-Messbetrags (§ 35 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG). Rn. 71 Stand: EL 157 – ET: 04/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 22 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 21 EStG gilt für beschränkt und unbeschränkt StPfl. Er gilt auch für Personenmehrheiten (zB Miterben einer ungeteilten Erbengemeinschaft, Gesellschafter einer GbR).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr, Praxisfragen zur Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie in § 50g EStG, IStR 2005, 109; Kessler/Eicker/Obser, Die Schweiz und das Europäische Steuerrecht, IStR 2005, 658.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pauschalierung der ESt auf Sachprämien auf Antrag

1. Gewährung von Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG durch ein Unternehmen Rn. 15 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Materiell-rechtlich setzt § 37a Abs 1 EStG voraus, dass ein Unternehmen, gleich welcher Rechtsform (vgl BFH v 14.09.2005, VI R 89/98, BStBl II 2006, 92 unter II.3. zu § 40a EStG), Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewährt, Bleschick in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendungsbereich

1. Persönlicher Anwendungsbereich Rn. 60 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 35 EStG ist nur auf estpfl natürliche Personen anzuwenden. Diese fallen auch als unmittelbar oder mittelbar beteiligte Mitunternehmer unter § 35 EStG. Grundsätzlich anwendbar ist die Vorschrift ferner auf die verdeckte Mitunternehmerschaft, das Treuhandverhältnis und den Nießbrauch am Gesellschaftsanteil (K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundrechte

Rn. 41 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Regelung ist auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG vereinbar. Das BVerfG fordert vom Gesetzgeber, die Gesamtbelastung durch eine Besteuerung des Vermögenserwerbs, des Vermögensbestandes und der Vermögensverwendung so aufeinander abzustimmen, dass das Belastungsgleichmaß gewahrt und eine übermäßige Last vermieden wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Gestaltungsüberlegungen

Rn. 250 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ab dem VZ 2008 ist der Entlastungsbetrag auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt (§ 35 Abs 1 S 5 EStG). Daher kann aus einer Überkompensation grds kein Vorteil mehr geschöpft werden. Rn. 251 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Durch die Anhebung des Anrechnungsfaktors auf 3,8 ab dem VZ 2008 und auf das Vierfache ab dem VZ 2020 hat sich die P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift wurde durch das EG-Amtshilfe-AnpassungsG (EGAmtAnpG) v 02.12.2004 (BGBl I 2004, 3112) zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003 (ABl EU Nr L 157, 49) nebst den Anlagen 3 und 3a in das EStG aufgenommen. Gemäß der allg Anwendungsregel des § 52 Abs 59b S 1 EStG ist die Vorschrift erstmals auf Zahlungen nach dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolgen

Rn. 571 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Liegen die Voraussetzungen des § 21 Abs 2 S 1 EStG vor, dh, die Miete liegt unterhalb der Grenze von 50 % (bisher 66 %; s Rn 566), ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Mieteinnahmen in vollem Umfang zu erfassen sind, während die WK nur im Verhältnis ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 450 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff der Einnahmen wird in § 8 Abs 1 EStG erläutert. Danach sind Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem StPfl im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG (hier Nr 6) zufließen. Wie bei den WK ist auch bei den Einnahmen maßgeblich, ob sie durch die Vermietungstätigkeit bzw durch die Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitpunkt der Einnahmenerfassung

Rn. 456 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Einnahmen sind nach § 11 Abs 1 EStG innerhalb des Jahres zu erfassen, in dem sie zugeflossen sind. Soweit Einnahmen erzielt werden, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet werden, kann der StPfl nach § 11 Abs 1 S 3 EStG insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig verteilen, für den die Vorauszahlung gelei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gebäudeteile

Rn. 307 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gebäudeteile (zB eine Wohnung) sind zwar privatrechtlich an sich keine selbstständigen Sachen; aber einkommensteuerlich als selbstständige WG zu behandeln, wenn sie in einem eigenständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen. Da vier verschiedene Nutzungs- und Funktionszusammenhänge bestehen können (eigenbetriebliche und fremdbetrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Arbeitnehmerdarlehen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst k 5. VermBG )

Rn. 90 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst k 5. VermBG umfasst die Begründung oder den Erwerb von Darlehensforderungen des ArbN gegen den ArbG. Erforderlich ist die Sicherung der Ansprüche des ArbN aus dem Darlehensvertrag durch eine Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder eine privatrechtliche Versicherung durch ein Versicherungsunternehmen auf Kosten des ArbG. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Vermögensbeteiligungen bei Genossenschaften (§ 2 Abs 5 5. VermBG )

Rn. 92 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 2 Abs 5 5. VermBG können Genossenschaften abweichend von der Gewinnverteilungsregelung nach §§ 19–20 GenG bestimmte Vermögensbeteiligungen, nämlich Genussscheine, typisch stille Beteiligungen, Darlehensforderungen und Genussrechte an ArbN, die nicht Genossen sind, überlassen, Treiber in Brandis/Heuermann, 5. VermBG § 2 Rz 150 (159. EL...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (zB Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht)

Rn. 309 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Den Einkünften aus VuV unterliegen auch grundstücksgleiche Rechte. Hier enthält das Gesetz eine zu § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG vergleichbare Regelung. Neben den im Gesetz ausdrücklich genannten Erbbaurechten und Mineralgewinnungsrechten fallen des Weiteren hierunter die VuV von zB Wohnungseigentums-, Berg-, Fischerei- oder Apothekenrecht, sowe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Grundlagenbescheide

Rn. 201 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Für die Ermittlung des Ermäßigungsbetrages nach § 35 Abs 1 EStG sind die Festsetzung des GewSt-Messbetrags und bei Mitunternehmerschaft die Feststellung des Anteils am festzusetzenden Messbetrag (bei Mitunternehmerschaft) sowie die Festsetzung der anteiligen GewSt Grundlagenbescheide (§ 35 Abs 3 S 2 u 3 EStG). Hieraus ergeben sich Folgerungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Summe aller positiven Einkünfte

Rn. 88 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 In den Nenner der gesetzlichen Formel des Ermäßigungshöchstbetrags muss die Summe aller positiven Einkünfte eingesetzt werden. Im Gegensatz zum Zähler der Formel, der ausdrücklich nur gewerbliche Einkünfte erfasst, werden im Nenner sämtliche Einkünfte, also auch nicht gewerbliche einbezogen. In Übereinstimmung mit dem Zähler sind aber nur pos...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begrenzung auf die tatsächlich zu zahlende GewSt

Rn. 91 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Abzug des Steuerermäßigungsbetrags ist auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt (§ 35 Abs 1 S 5 EStG). Diese ergibt sich idR aus der im GewSt-Bescheid festgesetzten GewSt für den jeweiligen Betrieb (dh betriebsbezogen) bzw anteilig festgesetzten GewSt für den jeweiligen Mitunternehmer oder persönlich haftenden Gesellschafter eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ackermann, Beschränkte StPfl bei Einkünften aus KapVerm – Ausgewählte Probleme beim Inlandsbezug, IWB 2015, 270; Dautzenberg, Europäische "Agenda" für das Ertragsteuerrecht im Jahr 2004: Die Richtlinien vom Juni 2003, BB 2004, 17; Führich, Auswirkungen der Zins- und Lizenzrichtlinie auf Abzugsbeschränkungen im deutschen Steuerrecht, Ubg 2009, 30; Goebel/Jacobs, Unmittelbare Anw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage vor VZ 2012

Rn. 72 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 21 Abs 2 EStG aF war eine Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil vorzunehmen, wenn der Mietzins für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken unter 56 % der ortsüblichen Marktmiete fiel. Bei geringerem Mietentgelt durfte der Vermieter seine Aufwendungen nur in dem Verhältnis als WK abzieh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen

Rn. 156 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Eine Zurechnung der Einkünfte aus VuV an den Nießbraucher von Gesellschaftsrechten kommt nur in Betracht, wenn dem Nießbraucher kraft seines Rechts eine Stellung eingeräumt wurde, die der eines Gesellschafters entspricht, so dass er mit den anderen Gesellschaftern den Tatbestand der Einkunftsart gemeinschaftlich verwirklicht (BFH BStBl II 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zurechnung bei Nutzungsberechtigten und Nichtberechtigten

Rn. 167 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei mehrstöckigen Nutzungsvereinbarungen kommt es auf die einzelnen Ebenen an. So ist bei einem Untermietverhältnis zu beachten, dass auch der Untervermieter Einkünfte aus VuV aus dem Untermietverhältnis erzielt. Rn. 168 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Dies gilt auch dann, wenn er vom Verbot der Untervermietung nicht befreit wurde (§ 540 BGB). Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gebäude

Rn. 306 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das Menschen und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungseinflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und das von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist (BFH BStBl II 1991, 618; 2003, 693; BFH/NV 1999, 909; 2006, 1812). Dies ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Mitarbeiter-Genussrechte (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst l 5. VermBG )

Rn. 91 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nicht in Genussscheinen verbriefte Genussrechte – zu den verbrieften Genussscheinen s Rn 77 – am inländischen Unternehmen des ArbG sind gemäß § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst l 5. VermBG begünstigt. Der Unterschied zu den Genussscheinen liegt in der fehlenden Verbriefung, inhaltlich kann daher im Wesentlichen auf die dortigen Grundsätze, s Rn 77 ff, ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage von VZ 2012 bis VZ 2020

Rn. 73 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 21 Abs 2 S 1 EStG nF ist hier eine Aufteilung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil vorzunehmen, wenn der Mietzins weniger als 66 % beträgt. Liegt der Prozentsatz über 66 % so gilt eine gesetzlich unwiderlegliche Vermutung, wonach von einer vollumfänglichen entgeltlichen Vermietung auszugehen ist. Diese Differenzierung gilt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verfahrensfragen

Rn. 199 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Es handelt sich bei der Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen um eine Gesamtwürdigung aller objektiven Gegebenheiten (BFH BStBl II 2002, 699; 2014, 527; BFH/NV 2005, 192; 2016, 1006), wobei die Beachtung der Hauptpflichten hinsichtlich der Fremdüblichkeit und der Durchführung eine besondere Rolle spielen. Diese Beurt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Organschaft

Rn. 186 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Im Falle einer Organschaft gilt die Organgesellschaft gewerbesteuerlich als Betriebsstätte des Organträgers (§ 2 Abs 2 S 2 GewStG). Dies hat zur Folge, dass der Gewerbeertrag der Organgesellschaft in einem ersten Schritt zwar getrennt ermittelt wird, in einem zweiten Schritt jedoch mit dem Gewerbeertrag des Organträgers zusammengefasst wird...mehr