Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 34 Auch wenn umfassende Regelungen bezüglich hybrider Gestaltungen vor dem ATADUmsG im nationalen Steuerrecht kaum vorhanden waren, so verfügte das deutsche Steuerrecht gleichwohl bereits vor der Umsetzung der ATAD über einige Regelungen, die eine Verknüpfung von abzugsfähigen Ausgaben in dem einen Staat mit zu versteuernden Einnahmen in dem anderen Staat herstellen, um ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.1 Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen

Rz. 45 Der Tatbestand des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG richtet sich an Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen. Der im Rahmen des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG verwendete Begriff "Aufwendungen" legt es nahe das Begriffsverständnis an § 4 Abs. 4 EStG zugrunde zu legen, wonach als Aufwendungen sämtliche Wertabflüsse zu verstehen sind, die nich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.1 Überblick

Rz. 72 § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sieht zwei Tatbestandsalternativen vor, in denen ein Betriebsausgabenabzugsverbot beim inländischen Stpfl. versagt werden soll. Dabei werden sowohl Leistungsbeziehungen zwischen einem hybriden Rechtsträger und seinem Anteilseigner als auch Leistungsbeziehungen zwischen mehreren Betriebsstätten eines Unternehmens erfasst. Das Betriebsausgabenabzug...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.1 Aufwendungen

Rz. 130 § 4k Abs. 3 EStG setzt die Berücksichtigung von Aufwendungen im Inland voraus. In diesem Zusammenhang gelten die Ausführungen zu § 4k Abs. 2 S. 1 EStG entsprechend, sodass vorliegend auf Kapitel 3.2.1.1. verwiesen wird.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.3 Vorrangigkeitsregelungen (Abs. 4 S. 2)

Rz. 153 § 4k Abs. 4 S. 2 EStG regelt, welcher Staat im Fall einer DD-Inkongruenz vorrangig den Betriebsausgabenabzug zu versagen hat, wenn neben Deutschland auch ein anderer Staat den Abzug der Aufwendungen nach einer dem § 4k Abs. 1 bis 4 EStG entsprechenden Regelung ablehnen will. Rz. 154 Die Vorrangigkeitsregelungen haben ihren Ursprung in der angeordneten Anwendungsreihen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.1 Aufwendungen

Rz. 78 Anders als § 4k Abs. 1 S. 1 EStG, der sich nur gegen Aufwendungen in Zusammenhang mit Kapitalvermögen richtet, erfasst § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sämtliche Aufwendungen. Rz. 79 Aufwendungen sind sämtliche Wertabflüsse, die nicht Entnahmen sind. Aufwendungen können entweder zahlungswirksam oder zahlungsunwirksam sein. § 4k Abs. 2 S. 1 EStG erfasst somit grundsätzlich Aufwendu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 83 Anders als § 4k Abs. 1 EStG sieht § 4k Abs. 2 EStG eine Korrektur der Besteuerungsinkongruenz nur im Fall einer tatsächlichen Nichtbesteuerung der korrespondierenden Erträge vor. Rz. 84 Fälle der Niedrigerbesteuerung werden anders als im Fall § 4k Abs. 1 EStG von § 4k Abs. 2 EStG – im Einklang mit Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 3 Buchst. e ATAD – nicht erfasst.[1] Daraus folg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.3 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 190 Als Rechtsfolge ordnet der § 4k Abs. 5 EStG die Versagung des Betriebsausgabenabzugs an, soweit die entsprechenden Aufwendungen zu einer importierten Besteuerungsinkongruenz führen. Das bedeutet, dass die Aufwendungen nicht als Betriebsausgabe abziehbar sind, soweit den aus diesen Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar erfassten Erträgen Aufwendungen gegenüberstehen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.1.2 Abzug im anderen Staat aufgrund abweichender Zuordnung

Rz. 119 Die Aufwendungen i. S. d. § 4k Abs. 2 S. 1 EStG müssen im anderen Staat steuerlich zum Abzug zugelassen sein. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der andere Staat die aus deutscher Sicht als (transparente) vermögensverwaltende Personengesellschaft eingestufte Gesellschaft, aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden nationalen Regelung als intransparenten Recht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.1 Überblick

Rz. 125 § 4k Abs. 3 EStG konstatiert ein Abzugsverbot im Inland, sofern eine D/NI-Inkongruenz insbesondere durch Zahlungen an umgekehrt hybride Rechtsträger, Zuordnungskonflikte im Zusammenhang mit Betriebsstätten oder Zahlungen an unberücksichtigte Betriebsstätten entsteht.[1] Rz. 126 Dagegen werden (fiktive) Zahlungen hybriden Rechtsträgern oder von Betriebsstätten in der R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.4 Inkrafttreten

Rz. 39 Die Regelungen des § 4k EStG sollen gem. § 52 Abs. 8c EStG rückwirkend für den Vz 2020 anwendbar sein. Rz. 40 Nach der Gesetzesbegründung wird die rückwirkende Anwendung des § 4k EStG ab dem 1.1.2020 mit Art. 11 Abs. 5a ATAD sowie Art. 2 ATAD II und mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs vom 10.12.2019 rechtfertigt.[1] Rz. 41 Die vom Gesetzgeber vorgesehene rüc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.3 Abweichende steuerliche Zurechnung der Erträge

Rz. 132 Zu einer abweichenden steuerlichen Zurechnung der, den Aufwendungen entsprechender Erträge kann es für Zwecke des § 4k Abs. 3 EStG kommen, wenn ein Rechtsträger in seinem Errichtungs- bzw. Belegenheitsstaat einer transparenten Besteuerung (z. B. als Personengesellschaft) unterworfen wird und somit die Einkünfte unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet werden, währ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.1 Überblick

Rz. 142 § 4k Abs. 4 EStG beinhaltet Regelungen in Bezug auf Gestaltungen mit Double Deduction- bzw. DD-Inkongruenz und setzt die Vorgaben der Art. 9 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. g ("DD-Effekte aus hybriden Gestaltungen") und Art. 9b ("Inkongruenzen bei der Steueransässigkeit") ATAD um. Rz. 143 Dabei konstatiert § 4k Abs. 4 S. 2 EStG Vorrangigkeitsregelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.1 Überblick

Rz. 42 Die Regelung des § 4k Abs. 1 EStG konstatiert ein Betriebsausgabenabzugsverbot für im Inland berücksichtigte Aufwendungen in Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten oder hybriden Übertragungen, soweit die korrespondierenden Erträge im Staat des ausl. Gläubigers aufgrund eines Qualifikations- oder Zurechnungskonflikts zu einer Nicht- oder Niedrigerbesteuerung führ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.4 Ausnahme (Abs. 5 S. 2)

Rz. 195 Nach § 4k Abs. 5. S. 2 EStG soll das Betriebsausgabenabzugsverbot nur erfolgen, soweit der steuerliche Vorteil infolge einer Besteuerungsinkongruenz i. S. der § 4k Abs. 1 bis 4 EStG bereits auf einer vorgelagerten Stufe beseitigt wurde. Rz. 196 Danach findet § 4k Abs. 5 S. 1 EStG keine Anwendung, wenn beim Gläubiger, dem weiteren Gläubiger oder der anderen Person i. S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 8 Treaty Override (Abs. 7)

Rz. 208 § 4k Abs. 7 EStG enthält ein Treaty Override, das konstatiert, dass die vorstehenden Regelungen der § 4k Abs. 1 bis 6 EStG ungeachtet entgegenstehender abkommensrechtlicher Regelungen eines DBA Anwendung finden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.4 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 4 S. 3)

Rz. 160 Sofern doppelt berücksichtigte Aufwendungen vorliegen und Deutschland nach den Vorrangigkeitsregelungen des § 4k Abs. 4 S. 2 EStG grundsätzlich zur Versagung der doppelt berücksichtigen Ausgaben berechtigt ist, findet gem. § 4k Abs. 4 S. 3 EStG gleichwohl keine Versagung des Betriebsausgabenabzugs im Inland statt, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.2 Rechtsfolge: Erfassung von Betriebseinnahmen

Rz. 122 Anders als die übrigen Rechtsfolgen des § 4k EStG, sieht § 4k Abs. 2 S. 2 EStG kein Abzugsverbot für Betriebsausgaben, sondern ein Einbeziehungsgebot für Betriebseinnahmen vor.[1] Rz. 123 § 4k Abs. 2 S. 2 EStG ordnet an, dass § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO keine Anwendung findet. Die Folge dessen ist, dass die Leistungsbeziehung anerkannt wird und die Erträge beim inländischen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.3 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 140 Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ordnet § 4k Abs. 3 EStG auf Ebene des inländischen Stpfl. für die entsprechenden Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Rz. 141 Eine Ausnahme vom Betriebsausgabenabzugsverbot bei Vorliegen von doppelt berücksichtigten Erträgen ist im Rahmen des § 4k Abs. 3 EStG, anders im Rahmen des § 4k Abs. 2 EStG, nicht vorgesehen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 7.1 Überblick

Rz. 198 § 4k Abs. 6 EStG definiert den persönlichen Anwendungsbereich der Abzugsbeschränkungen der § 4k Abs. 1 bis 5 EStG und schränkt diesen auf Konstellationen zwischen nahestehenden Personen, Stammhaus und seiner Betriebsstätte oder auf strukturierte Gestaltungen ein. Rz. 199 § 4k Abs. 6 EStG setzt Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c ATAD in nationales Recht um.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.2 Qualifikation- oder Zurechnungskonflikt

Rz. 48 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist das Vorliegen einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Tatbestandsalternativen. Rz. 49 Liegt weder ein Qualifikations- noch ein Zurechnungskonflikt vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 1 S. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.1 Besteuerungsinkongruenz zwischen anderen Staaten

Rz. 172 Voraussetzung ist, dass der ausl. Gläubiger des Stpfl. oder ein weiterer Gläubiger Aufwendungen hat, die nach § 4k EStG einem Abzugsverbot unterliegen würden, wenn der (weitere) Gläubiger unbeschränkt stpfl. wäre ("hybride" Aufwendungen).[1] Rz. 173 Für den Anwendungsbereich des § 4k Abs. 5 S. 1 EStG müssen somit Aufwendungen vorliegen, die selbst nicht unter das Betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 131 § 4k Abs. 3 EStG setzt voraus, dass die den Aufwendungen korrespondierenden Erträge keiner tatsächlichen Besteuerung in irgendeinem Staat unterliegen. In diesem Zusammenhang gelten die Ausführungen zu § 4k Abs. 2 S. 1 EStG entsprechend.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 7.2 Nahestehende Personen oder Stammhaus und Betriebsstätte (Abs. 6 S. 1)

Rz. 200 § 4k Abs. 6 S. 1 EStG beschränkt damit den Anwendungsbereich des § 4k EStG auf Fälle, in denen der Tatbestand der § 4k Abs. 1 bis 6 EStG zwischen nahestehenden Personen i. .d. § 1 Abs. 2 AStG oder zwischen einem Unternehmen und seiner Betriebsstätte verwirklicht worden ist, oder wenn eine strukturierte Gestaltung anzunehmen ist. Rz. 201 Aus dem Rückgriff auf die Defin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.5 Ausnahme bei Anrechnungsfällen (Abs. 4 S. 4)

Rz. 165 Eine weitere Ausnahme von der Versagung des Betriebsausgabenabzugs findet sich in § 4k Abs. 4 S. 4 EStG. Diese Ausnahme richtet sich an Anrechnungsfälle im Outbound-Fall und konstatiert, dass bei unbeschränkt Stpfl., bei denen eine Doppelbesteuerung durch Anrechnung oder Abzug der ausl. Steuer vermieden wird (§ 34c EStG oder § 26 KStG), die Regelung des § 4k Abs. 4 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.1 Überblick

Rz. 167 § 4k Abs. 5 EStG enthält ein Betriebsausgabenabzugsverbot im Fall einer sog. importierten Besteuerungsinkongruenz. Diese liegen vor, wenn ein Effekt einer Besteuerungsinkongruenz, die zwischen anderen Staaten eingetreten und von diesen nicht beseitigt worden ist, ganz oder teilweise ins Inland verlagert wird.[1] Rz. 168 Bei importierten Besteuerungsinkongruenzen kann ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.2 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 66 § 4k Abs. 1 S. 1 KStG ordnet für die Aufwendungen für die Nutzung oder in Zusammenhang mit der Überlassung von Kapitalvermögen, insoweit ein Abzugsverbot an, als die, den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund eines Qualifikations- oder Zurechnungskonflikts einer Nicht- oder Niedrigerbesteuerung unterliegen. Im Falle der Niedrigerbesteuerung unterliegen die entsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 7.3 Abgestimmtes Verhalten (Abs. 6 S. 2)

Rz. 202 Gem. § 4k Abs. 6 S. 2 EStG werden einer Person, die mit einer anderen Person durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirkt, für Zwecke des § 4k EStG die Stimmrechte und die Gewinnbezugsrechte der anderen Person zugerechnet. Rz. 203 Dem § 4k Abs. 6 S. 2 EStG liegen die sekundärrechtlichen Vorgaben des Art. 2 Abs. 4 Unterabs. 3 Buchst. b ATAD zugrunde. Rz. 204 Ziel der Erwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.1.1 Unbeschränkt steuerpflichtiger Gesellschafter

Rz. 118 Während § 4k Abs. 2 S. 1 EStG Inbound-Fälle erfasst, richtet sich die Sekundärregelungen des § 4k Abs. 2 S. 2 EStG an Outbound-Fälle und stellt auf Situationen ab, bei denen ein in Deutschland unbeschränkt Stpf. unmittelbar oder mittelbar Gesellschafter einer (aus deutscher Sicht) aus. vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2 Regelungsgrundsatz (Abs. 1 S. 1)

2.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen 2.2.1.1 Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen Rz. 45 Der Tatbestand des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG richtet sich an Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen. Der im Rahmen des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG verwendete Begriff "Aufwendungen" legt es nahe das Beg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2 Tatbestandsvoraussetzungen (Abs. 5 S. 1)

6.2.1 Besteuerungsinkongruenz zwischen anderen Staaten Rz. 172 Voraussetzung ist, dass der ausl. Gläubiger des Stpfl. oder ein weiterer Gläubiger Aufwendungen hat, die nach § 4k EStG einem Abzugsverbot unterliegen würden, wenn der (weitere) Gläubiger unbeschränkt stpfl. wäre ("hybride" Aufwendungen).[1] Rz. 173 Für den Anwendungsbereich des § 4k Abs. 5 S. 1 EStG müssen somit A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen

3.2.1.1 Aufwendungen Rz. 78 Anders als § 4k Abs. 1 S. 1 EStG, der sich nur gegen Aufwendungen in Zusammenhang mit Kapitalvermögen richtet, erfasst § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sämtliche Aufwendungen. Rz. 79 Aufwendungen sind sämtliche Wertabflüsse, die nicht Entnahmen sind. Aufwendungen können entweder zahlungswirksam oder zahlungsunwirksam sein. § 4k Abs. 2 S. 1 EStG erfasst somit gr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen

1 Allgemeines 1.1 Inhalt Rz. 1 Bei den Regelungen des § 4k EStG handelt es sich um die durch das ATADUmsG vorgenommene Umsetzung der sekundärrechtlichen Vorgaben der Art. 9 und 9b ATAD in nationales Recht.[1] Rz. 2 § 4k Abs. 1 bis 3 EStG richten sich an Gestaltungen, die zu einer Deduction/Non-Inclusion-Inkongruenz führen. Dabei regelt § 4k Abs. 1 EStG ein Abzugsverbot beim Zahl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.1 Tatbestandsvoraussetzungen

3.3.1.1 Unbeschränkt steuerpflichtiger Gesellschafter Rz. 118 Während § 4k Abs. 2 S. 1 EStG Inbound-Fälle erfasst, richtet sich die Sekundärregelungen des § 4k Abs. 2 S. 2 EStG an Outbound-Fälle und stellt auf Situationen ab, bei denen ein in Deutschland unbeschränkt Stpf. unmittelbar oder mittelbar Gesellschafter einer (aus deutscher Sicht) aus. vermögensverwaltenden Persone...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen

2.2.1.1 Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen Rz. 45 Der Tatbestand des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG richtet sich an Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen. Der im Rahmen des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG verwendete Begriff "Aufwendungen" legt es nahe das Begriffsverständnis an § 4 Abs. 4 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2 Primäre Regelung für Inbound-Fälle (Abs. 2 S. 1)

3.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen 3.2.1.1 Aufwendungen Rz. 78 Anders als § 4k Abs. 1 S. 1 EStG, der sich nur gegen Aufwendungen in Zusammenhang mit Kapitalvermögen richtet, erfasst § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sämtliche Aufwendungen. Rz. 79 Aufwendungen sind sämtliche Wertabflüsse, die nicht Entnahmen sind. Aufwendungen können entweder zahlungswirksam oder zahlungsunwirksam sein. § 4k A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2 Tatbestandsvoraussetzungen

4.2.1 Aufwendungen Rz. 130 § 4k Abs. 3 EStG setzt die Berücksichtigung von Aufwendungen im Inland voraus. In diesem Zusammenhang gelten die Ausführungen zu § 4k Abs. 2 S. 1 EStG entsprechend, sodass vorliegend auf Kapitel 3.2.1.1. verwiesen wird. 4.2.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge Rz. 131 § 4k Abs. 3 EStG setzt voraus, dass die den Aufwendungen korr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.3 Nicht- oder Niedrigerbesteuerung der korrespondierenden Erträge

Rz. 53 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist, dass "die den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifikation oder Zurechnung besteuert werden". Folglich muss der Qualifikation...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.3 Ausnahme: Temporäre Differenzen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 68 Gem. § 4k Abs. 1 S. 2 EStG soll das Abzugsverbot des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG nicht zur Anwendung kommen, soweit die Besteuerungsinkongruenz voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird und die Zahlungsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten. Rz. 69 Eine Besteuerung der korrespondierenden Erträge in einem künftigen Zeitraum könnte sich beisp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 7.4 Strukturierte Gestaltungen (Abs. 6 S. 3 und 4)

Rz. 205 Eine strukturierte Gestaltung soll nach § 4k Abs. 6 S. 3 EStG einerseits dann anzunehmen sein, wenn der steuerliche Vorteil, der sich ohne die Anwendung der vorstehenden Absätze ergeben würde, ganz oder zum Teil in die Bedingungen der vertraglichen Vereinbarungen eingerechnet wurde. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn sich der Preis der vertraglichen Gestaltung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.3 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 106 § 4k Abs. 2 S. 3 EStG setzt Art. 9 i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. b ATAD in nationales Recht um. Rz. 107 Die Regelung sieht eine Ausnahme von dem Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4k Abs. 2 S. 1 EStG vor, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem Staat des Gläubigers oder, wenn es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.2 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 104 Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ordnet § 4k Abs. 2 S. 1 KStG auf Ebene der inländischen Körperschaft bzw. auf Ebene der inländischen Betriebsstätte für die entsprechenden Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Rz. 105 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG vor, kommt das Abzugsverbot gleichwohl nicht zur Anwendung, soweit doppelt berüc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3 Sekundärregelung für Outbound-Fälle (Abs. 2 S. 2)

Rz. 116 § 4k Absatz 2 S. 2 EStG setzt Art. 9 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. e ATAD in nationales Recht um.[1] Rz. 117 Es handelt sich hierbei um eine sog. Sekundärregelung, die nur dann Anwendung findet, wenn die Besteuerungsinkongruenz nicht bereits durch den anderen Staat in Form einer Versagung des Abzugs der Aufwendungen (entsprechend einer de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.2 Aufwendungen die zum Import der Besteuerungsinkongruenz führen

Rz. 178 Die Verlagerung bzw. der Import der D/NI-Inkongruenz oder DD-Inkongruenz aus dem Ausland nach Deutschland setzt in Deutschland Aufwendungen voraus, die mittelbar oder unmittelbar mit einer ausl. "hybriden Zahlung" verbunden sind. Rz. 179 Bei den zum Import der Besteuerungsinkongruenz geeigneten Aufwendungen kann es sich grundsätzlich um jegliche Art von Ausgaben hande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.1.3 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge aufgrund § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 121 Als weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 2 S. 2 EStG wird eine fehlende tatsächliche Besteuerung der korrespondierenden Erträge konstatiert. Hierzu kann es kommen, wenn nach der Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO Leistungsbeziehungen zwischen der aus deutscher Sicht vermögensverwaltenden Personengesellschaft, die im Staat ihrer Errichtung als in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1 Grenzüberschreitende Qualifikationskonflikte

1.2.1.1 Begriffsbestimmung Rz. 3 Qualifikationskonflikte gelten über die Jahrzehnte als ein zentrales und bisher weitestgehend ungelöstes Problem des internationalen Steuerrechts, da sie sowohl zu Verwerfungen in Form von Doppel- als auch in Form von Minderbesteuerungen führen können.[1] Die Ursache von Qualifikationskonflikten wiederum, ist vor allem auf die fehlende Harmoni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt Rz. 1 Bei den Regelungen des § 4k EStG handelt es sich um die durch das ATADUmsG vorgenommene Umsetzung der sekundärrechtlichen Vorgaben der Art. 9 und 9b ATAD in nationales Recht.[1] Rz. 2 § 4k Abs. 1 bis 3 EStG richten sich an Gestaltungen, die zu einer Deduction/Non-Inclusion-Inkongruenz führen. Dabei regelt § 4k Abs. 1 EStG ein Abzugsverbot beim Zahlenden im Fall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2 Hintergrund und Entstehung

1.2.1 Grenzüberschreitende Qualifikationskonflikte 1.2.1.1 Begriffsbestimmung Rz. 3 Qualifikationskonflikte gelten über die Jahrzehnte als ein zentrales und bisher weitestgehend ungelöstes Problem des internationalen Steuerrechts, da sie sowohl zu Verwerfungen in Form von Doppel- als auch in Form von Minderbesteuerungen führen können.[1] Die Ursache von Qualifikationskonflikte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.4 Abweichende steuerliche Zuordnung der Erträge

Rz. 135 Zu einer abweichenden steuerlichen Zuordnung der, den Aufwendungen entsprechenden Erträge kann es für Zwecke des § 4k Abs. 3 EStG insbesondere bei Zuordnungskonflikten im Zusammenhang mit Betriebsstätten oder bei Zahlungen an unberücksichtigte Betriebsstätten kommen. Rz. 136 Ein Konflikt bei der Zuordnung von Zahlungen zwischen dem Hauptsitz und einer Betriebsstätte o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.2 Abzugsverbot doppelt berücksichtigter Aufwendungen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 146 § 4k Abs. 4 S. 1 EStG erfasst Konstellationen, die zu einer Besteuerungsinkongruenz in Form eines doppelten Betriebsausgabenabzugs führen (DD-Inkongruenzen). Rz. 147 Anders als bei D/NI-Inkongruenzen der Abs. 1 bis 3 wird von § 4k Abs. 4 EStG kein besonderes hybrides Element vorausgesetzt.[1] Es kommt also lediglich auf die doppelte Berücksichtigung von Aufwendungen a...mehr