Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Spenden/Sponsoring / 5 Höhe des Abzugs der Zuwendungen

Rz. 70 Die Zuwendungen gehören zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sind daher der Höhe nach begrenzt. Rz. 71–102 vorläufig frei Rz. 103 Die Zuwendungen gehören nach wie vor zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sind daher der Höhe nach begrenzt abziehbar. Seit VZ 2007 ist die Rechtslage deutlich einfacher geworden. Abziehbar sind Zuwendungen bis zur Höhe von 20...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.2 Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien

Rz. 112 Abziehbar sind Zuwendungen an politische Parteien, wenn die Partei bei Zufluss der Zuwendung als politische Partei i. S. d. § 2 ParteiG[1] anzusehen ist.[2] Danach ist eine Partei gegeben bei Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.2 Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Bei beschränkt Steuerpflichtigen hat der Steuereinbehalt im Lohnsteuerverfahren Abgeltungswirkung, § 50 Abs. 2 EStG. Eine Antragsveranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung ist nur möglich, wenn der beschränkt Steuerpflichtige Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist und auch in einem dieser Staaten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 50 Abs. 2 S...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.4.6 Verfahren

Rz. 150 Die Steuerermäßigung wird von Amts wegen gewährt, eines Antrags des Steuerpflichtigen bedarf es somit nicht. Macht der Steuerpflichtige Aufwendungen für Zuwendungen an politische Parteien geltend, haben sie Vorrang vor dem Sonderausgabenabzug nach § 10 b EStG. D. h., das Finanzamt muss Zuwendungen zunächst nach § 34 g EStG berücksichtigen und darf erst für den übersc...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2.3 Lizenzgebühren

Grundsätzlich unterliegen Lizenzzahlungen einer deutschen Gesellschaft an eine im VK ansässige Gesellschaft gem. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 2, 3, 6 oder 9 und § 50a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 EStG einem Steuerabzug inkl. Solidaritätszuschlag i. H. v. insgesamt 15,825 %. Solange es sich bei dem VK noch um einen Mitgliedstaat der EU handelte oder es als solcher zu behan...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.4.5 Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 144 Die tarifliche Einkommensteuer mindert sich um jeweils 50 % der Zuwendungen an Parteien und unabhängige Wählervereinigungen, maximal 825 EUR, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern maximal 1.650 EUR, unabhängig davon, welcher Ehegatte/Lebenspartner die Zuwendungen geleistet hat. D. h., dass der Höchstbetrag zweimal abgezogen w...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.4.1 Überblick

Rz. 118 Die Vorschrift des § 34 g EStG enthält 2 voneinander unabhängige Steuerermäßigungen, die Begünstigung von Zuwendungen an politische Parteien einerseits und an Vereine ohne Parteicharakter andererseits (§ 34 g Satz 1 Nrn. 1, 2 EStG). Die Ermäßigung beträgt 50 % der Aufwendungen, höchstens 825/1.650 EUR ( § 34 g Satz 2 EStG). Die Regelungen des § 10 b EStG über Sachzuwe...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.4.1.2 Geltungsbereich

Rz. 122 Die Vorschrift gilt für unbeschränkt und beschränkt Einkommensteuerpflichtige, nicht aber für juristische Personen.[1] Für beschränkt Einkommensteuerpflichtige kann sich die Ermäßigung aber nur im Falle einer Veranlagung auswirken. Ist die Steuer durch Steuerabzug abgegolten, sodass keine Veranlagung durchgeführt wird, wirkt sich die Steuerermäßigung nicht aus (§ 50 ...mehr

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Spenden/Sponsoring / 1.3 Geltungsbereich

Rz. 13 § 10b EStG gilt für alle unbeschränkt und beschränkt Einkommensteuerpflichtigen, da § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG die Anwendbarkeit des § 10b EStG für beschränkt Steuerpflichtige nicht ausschließt. Rz. 14 Für Körperschaftsteuerpflichtige enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 KStG eine entsprechende Regelung. Die Regelungen für Spenden in den Vermögensstock einer St...mehr

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Spenden/Sponsoring / 1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 7 Nach § 10 b Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung bestimmter steuerbegünstigter Zwecke als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar, nach § 10b Abs. 1a EStG weitere Spenden an bestimmte Stiftungen. § 10 b EStG regelt aber entgegen der Überschrift der Vorschrift nicht "steuerbegünstigte ...mehr

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Spenden/Sponsoring / 2.4 Unentgeltlichkeit

Rz. 28 Die Zuwendung muss unentgeltlich geleistet werden. Aus dem Tatbestandsmerkmal des § 10 b EStG "zur Förderung" ergibt sich, dass die Zuwendung um der Sache willen ohne die Erwartung eines gesonderten Vorteiles gewährt werden muss; die "Spendenmotivation" muss im Vordergrund stehen.[1] Ein Abzug der Zuwendungen ist daher ausgeschlossen, wenn die Ausgaben zur Erlangung e...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.5.2 Nachversteuerung bei Brexit während noch laufender Haltefristen?

Ein Steueraufschub für grundsätzlich begünstigungsfähige Restrukturierungen setzt in aller Regel voraus, dass die gesetzliche Begünstigung nicht genutzt wird, um die Sofortversteuerung eines Veräußerungs- oder veräußerungsgleichen Vorgangs zu umgehen und das inländische Besteuerungsrecht an den im Inland gebildeten stillen Reserven des betreffenden Wirtschaftsgutes nicht beein...mehr

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Spenden/Sponsoring / 11.3 Steuerliche Behandlung der Leistungen beim Sponsor

Rz. 175 Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring gemachten Aufwendungen können sein: Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG, Spenden, die unter den Voraussetzungen von § 10 b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen werden dürfen, nicht abziehbare Kosten der Lebensführung, § 12 Nr. 1 EStG, bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA). Rz. 176 Di...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.4.2 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien

Rz. 128 Die Steuerermäßigung wird gewährt für Zuwendungen an politische Parteien i. S. d. § 2 ParteienG.[1] Zur Parteieigenschaft siehe oben Rz. 112 ff. Nach § 2 Abs. 2 ParteienG verliert eine Vereinigung ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie 6 Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat. Rz. 129 Keine Pa...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.2.5.1 Rechtslage ab VZ 2007

Rz. 64 Seit VZ 2007 sind zuwendungsberechtigte Empfänger wie bisher eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststelle, eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse. Rz. 64a Die Körperschaft als Empfänger der Zuwendung muss in dem VZ, in dem die Ausgabe geleistet wird, tat...mehr

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Spenden/Sponsoring / 10.1 Allgemeines

Rz. 163 Der Spendenabzug für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen wird in § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 3 KStG geregelt. Spenden an politische Parteien, § 9 Nr. 3b a. F. KStG, und an unabhängige Wählergruppen, § 9 Nr. 3c a. F. KStG, sind seit dem VZ 1994 nicht mehr abziehbar. Rz. 164 § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist eine für das KSt-Recht eigenständige Regelung, die...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2.2 Zinsen

Zinszahlungen einer deutschen Gesellschaft an eine im VK ansässige Gesellschaft unterliegen grundsätzlich nicht der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG und deshalb auch nicht der deutschen Kapitalertragsteuer. Soweit ein Darlehen hingegen etwa durch deutschen Grundbesitz gesichert ist, erfolgt regelmäßig eine steuerliche Erfassung in Deutschland im Rahmen d...mehr

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Spenden/Sponsoring / 8 Vertrauensschutzregelung

Rz. 155 Die Abziehbarkeit der Spende verlangt die tatsächliche Verwendung zu dem begünstigten Zweck. Stellt sich später die Spendenbescheinigung als falsch heraus, ist der Spendenabzug nachträglich zu versagen. Die zweckwidrige Verwendung oder spätere Rückzahlung nach Bestandskraft des entsprechenden Steuerbescheides ist ein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Nr. 2...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3.2 Wegzug einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft

Auswirkungen bei der Körperschaft Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG führt die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft dann zu einer fiktiven Liquidationsbesteuerung gem. § 11 KStG, wenn die Körperschaft dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ausscheidet. Dabei sind nach Satz 2 der Vo...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.1 Allgemeines

Rz. 35 Steuerbegünstigt sind bis VZ 2006 Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke. Gem. § 48 Abs. 1 EStDV gelten für diese Begriffe die §§ 51-68 AO. Zu unterscheiden sind 2 Gruppen: die mildtätigen, kirchlichen, religiösen und wissenschaftliche Zwecke[1] und die geme...mehr

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Spenden/Sponsoring / 2.1 Allgemeines

Rz. 18 Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) i. S. d. § 10 b EStG sind Ausgaben, die vom Steuerpflichtigen freiwillig und ohne Gegenleistung (unentgeltlich) zur Förderung gemeinnütziger (§ 52 AO), mildtätiger (§ 53 AO) und kirchlicher (§ 54 AO) Zwecke geleistet werden. Voraussetzung für den Abzug der Zuwendungen ist demnach, dass die Ausgabe freiwillig, d. h. ohne rech...mehr

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Spenden/Sponsoring / 9 Haftung

Rz. 160 Die Vertrauensschutzregelung ist mit einem Haftungstatbestand versehen worden. Danach haftet, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, vorsätzlich oder grob fahrlässig veranlasst, dass die Zuwendungen nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen Zweck verwendet werden. Die Haftung umfasst die entgangene Steuer, die mit 30 % des zugewend...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.2.3 Gemeinnützige Zwecke

Rz. 49 Die Voraussetzungen der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 1 AO sind durch das Gesetz vom 15.10.2007 seit VZ 2007 unverändert geblieben. § 52 Abs. 2 AO enthält seit VZ 2007 eine abschließende Aufzählung der als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennenden gemeinnützigen Zwecke. Eine Körperschaft verfolgt gem. § 52 Abs. 1 AO gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit da...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3.1 Entstrickungstatbestände bei EU-/EWR-Betriebsstätte

Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 HS 1 KStG wird bei einem Ausschluss des inländischen Besteuerungsrechts hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsgutes einer Körperschaft ein steuerwirksamer Veräußerungsvorgang unter Aufdeckung stiller Reserven fingiert. Dem entspricht die Entnahmefiktion des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG bei natürlichen Personen. Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 KS...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.2.4 Zuwendungen an Stiftungen

Rz. 54 Begünstigt waren Spenden[1] an Stiftungen des öffentlichen Rechts und an nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Stiftungen des privaten Rechts zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52 bis 54 AO, § 10 b Abs. 1 Satz 3 EStG a. F., bis zu 20.450 EUR (bis 31.12.2001 = 40.000 DM), über die allgemeine Förderung hinaus. Durch Gesetz vom 10.10.2007 ist der zusä...mehr

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Spenden/Sponsoring / 6.1 Zuwendungen, die vor dem 31.12.2016 zufließen

Rz. 106 Nach § 50 Abs. 1 EStDV dürfen Zuwendungen i. S. d. § 10 b EStG und § 34 g EStG nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck ausgestellt hat. Der BFH und ihm folgend die h. M. messen der Vorlage der Zuwendungsbestätigung rechtsbegründende Bedeutung zu, d. h. ohne Vorlage d...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.2.5.3 Begünstigte Empfänger

Rz. 65c Der Kreis der begünstigten Empfänger umfasst nach § 10 b Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1-3 EStG: juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle, die in einem Mitgliedstaat der EU oder im EWR-Raum belegen ist (Nr. 1), eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Nr. 2) oder eine Körperschaft, Pe...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.2.2 Besteuerungsgrundsätze nach dem Lohnsteuerrecht

Für den Arbeitgeber ergibt sich die Verpflichtung zum Einbehalt von Lohnsteuer aus § 38 EStG. Dieser regelt, dass Lohnsteuer erhoben werden muss, soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter i. S. d. §§ 8 bis 13 A...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.2.4.1 Stiftungen

Rz. 55 Der Begriff der Stiftungen ist im Gesetz nicht definiert. Zu unterscheiden sind die rechtsfähigen Stiftungen des privaten oder öffentlichen Rechts von den nichtrechtsfähigen, unselbstständigen Stiftungen.[1] Stiftungen des Privatrechts sind rechtsfähige juristische Personen, in denen ein bestimmtes Vermögen (Zweckvermögen) rechtlich verselbstständigt wird, um für eine ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.3.1 UK-Betriebsstätten

Nach der bisherigen EuGH-Rechtsprechung (Marks & Spencer, EuGH vom 13.12.2005, C-446/03, DStR 2005, 2168; zuletzt EuGH vom 19.06.2019, C-607/17, DStR 2019, 1349, Memira Holding, sowie C-608/17, DStR 2019, 1345, Holmen und die Vorlage des BFH in I R 32/18, BStBl II 2021, 68, Az. beim EuGH: C-538/20, Finanzamt B vs. W AG) kann unter sehr engen "Finalitäts"-Voraussetzungen eine...mehr

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Spenden/Sponsoring / 2.3 Freiwilligkeit

Rz. 25 Weitere Voraussetzung für den Zuwendungsabzug ist, dass die Ausgabe freiwillig geleistet wird. Freiwilligkeit liegt vor, wenn die Ausgabe ohne rechtliche Verpflichtung oder bei freiwillig eingegangener Verpflichtung geleistet wird,[1] z. B. Ausgaben eines Angehörigen eines religiösen Ordens, wenn er die Spenden in Erfüllung seines Ordensgelübdes geleistet hat,[2] bei ...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 4 Außensteuerrecht – relevante Vorschriften bei Auslandseinsätzen

Von einer Mitarbeiterentsendung können auch Personen betroffen sein, die selbst oder deren Familienangehörige einen "wesentlichen" Anteil an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG halten. Endet bei einem solchen Steuerpflichtigen, der in Deutschland mindestens zehn Jahre der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen hat, die unbeschränkte Steuerpflicht durc...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.4.3.2 Vereinszweck ist ausschließlich auf Mitwirken bei der politischen Willensbildung durch Teilnahme an Wahlen gerichtet

Rz. 136 Der Zweck des Vereines muss ausschließlich auf Mitwirken bei der politischen Willensbildung durch Teilnahme an Wahlen gerichtet sein. Dieser ausschließliche Zweck muss der Satzung entnehmbar sein und der Verein muss auch tatsächlich diesen Zweck verfolgen. Unschädlich ist es, wenn der Verein auch gesellige Veranstaltungen durchführt, die im Vergleich zu seiner politi...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.1 Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG gehören Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, auf die im Körperschaftsteuerbereich § 8b Abs. 1 KStG Bezug nimmt. Nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören diese Bezüge indes gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, soweit das steuerliche Einlagekonto i. S. d. § 27 ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.3.3 "Entprägung" einer vorher durch eine UK Limited gewerblich geprägten Personengesellschaft?

Eine Personengesellschaft kann gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG auch durch ausländische Kapitalgesellschaften gewerblich geprägt werden (BFH vom 14.03.2007 – XI R 15/05, BStBl II 2007, 924 ff.). Dementsprechend konnte bislang eine Kommanditgesellschaft durch die Beteiligung einer Limited als einziger Komplementärin gewerblich geprägt werden. Sofern die gewerbliche Prägung einer d...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.2.1 Besteuerungsgrundsätze nach dem Einkommensteuerrecht

Unbeschränkt Steuerpflichtige, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen grundsätzlich mit ihrem gesamten Welteinkommen der inländischen Besteuerung (§ 1 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 EStG), sofern nicht ein DBA das Besteuerungsrecht dem anderen Staat zuweist. Sind jedoch weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt vorhanden, ist ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.2 Gewerbesteuer-Schachtelvergünstigung, § 9 Nr. 7 bzw. Nr. 8 GewStG

Nach § 9 Nr. 7 Satz 1 HS 1 GewStG in der bis zum Erhebungszeitraum 2019 geltenden Fassung war bei der Ermittlung des für Gewerbesteuerzwecke maßgeblichen Gewerbeertrags die Summe des Gewinns (vgl. § 7 GewStG) und der Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) in Drittstaatenkonstellationen um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft zu kürzen, wenn der inländische G...mehr

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Spenden/Sponsoring / 4 Unmittelbarer Zufluss

Rz. 66 Die Zuwendung muss unmittelbar für den begünstigten Empfänger bestimmt sein.[1] Zulässig ist es, wenn der Zuwendende die Zuwendung im Namen und Auftrag der begünstigten Person selbst dem begünstigten Zweck zuführt,[2] z. B. die Zuwendung bestimmter Kfz-Aufwendungen, die dem Zuwendenden im Rahmen einer DRK-Maßnahme zur Betreuung von Rentnern entstanden waren, oder selb...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.3 Abgrenzung zu den Betriebsausgaben und Werbungskosten

Rz. 117 Nach § 4 Abs. 6 EStG sind Zuwendungen an politische Parteien keine Betriebsausgaben. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 9 Abs. 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 6 EStG für die Werbungskosten. Die Regelung ist mit Wirkung ab VZ 1983 in das Gesetz eingefügt worden, da im Rahmen der steuerlichen Behandlung der sog. Parteispendenaffäre die Auffassung vertreten worden wa...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.4.3.1 Allgemeines

Rz. 133 Die Steuerermäßigung wird auch für Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter gewährt. Das sind unabhängige, meist kommunale Wählervereinigungen, freie Wählergemeinschaften, sog. Rathausparteien u. Ä. Voraussetzung ist aber, dass die Wählervereinigung in der Rechtsform eines Vereines organisiert ist. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach bürgerlichem Recht (§§ 21–...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.2.5.2 Rechtslage nach dem EU-Vorgabengesetz

Rz. 65 Die Beschränkung auf inländische Zuwendungsempfänger war EU-rechtswidrig, da diese Regelung gegen den Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EGV, jetzt § 63 AEUV) verstoßen hat, soweit nur Zuwendungen (auch Sachzuwendungen) an inländische Einrichtungen abgezogen werden konnten.[1] Der EuGH hat es aber als zulässig angesehen, dass die im Staat des Zuwend...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.2.4 Vermeidung von Doppelbesteuerung – Handlungsempfehlungen

In der Praxis sind Arbeitgeber vermehrt mit der Herausforderung konfrontiert, ihren Arbeitnehmern im Gesamtprozess der Verlagerung, Versetzung bzw. des Neubeginns, zumindest auf steuerlicher Ebene, das Leben so leicht wie möglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die letztlich selbst für ihre Steuern verantwortlich sind und gerade nicht einer Nettolohnverei...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2.4 Sonstige Zahlungen

Bestimmte sonstige Zahlungen von Deutschland in das VK, etwa für im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche oder andere Darbietungen, die inländische Verwertung derselben oder Zahlungen an im VK ansässige Mitglieder eines Aufsichtsrats oder Verwaltungsrats, unterliegen gem. § 50a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Abs. 2 EStG grundsätzlich dem deutschen Steuerabzug i. H. v. 15 % bzw...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3 Einkommensteuerrecht – typische steuerlich berücksichtigungsfähige Aufwendungen und weitere steuerliche Besonderheiten bei Entsendungen

Im Gegensatz zum DBA enthält das deutsche EStG eine Reihe von unilateralen Vorschriften, die nach dem Austritt des VK aus der EU und dem EWR und der steuerlichen Behandlung des VK als Drittstaat keine Anwendung mehr finden, da diese an eine Mitgliedschaft des VK in der EU oder im EWR geknüpft sind. Im Folgenden werden die bei einem Auslandseinsatz für den Arbeitnehmer und se...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.3.2.2.1 Beteiligungsverluste

Den Verlusten der Tochtergesellschaften entsprechende Beteiligungsveräußerungsverluste oder Verluste aus steuerbilanziell wirksam vorgenommenen Teilwertabschreibungen sind bei der deutschen Muttergesellschaft nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG im Inland steuerlich nicht abzugsfähig. Hinweis Praxishinweis Im Zweifel sollte von dem steuerlichen Wahlrecht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 E...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.3.2 Lokaler Vertrag und beschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Lebensmittelpunkt im Vereinigten Königreich

Praxis-Beispiel Beispiel Der Mitarbeiter wechselt von einem lokalen britischen Vertrag auf einen lokalen deutschen Vertrag mit der deutschen Gesellschaft. Seine Familie bleibt im VK wohnen. Der Mitarbeiter hat eine europäische Rolle inne, die viel Reisetätigkeit erfordert. Allerdings wird er auch ein bis zwei Tage pro Woche aus dem deutschen Büro heraus arbeiten. Sofern eine ...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.2.1 Mildtätige Zwecke

Rz. 38 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 53 AO mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das 4-fache des Regelsatzes der Sozialhilfe i. S. d. § 28 SGB XII; beim Alleinstehenden od...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.3 Auswirkung auf den Arbeitgeber

Viele internationale Mitarbeitereinsätze erfolgen im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung. Unter einer Nettolohnvereinbarung ist die Abrede gem. Arbeitsvertrag bzw. Entsendevertrag zu verstehen, dass der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt ungekürzt durch gesetzliche Abgaben (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und ggfs. Sozialversicherungsbeiträge) ...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.1 Allgemeines

Rz. 110 Zuwendungen an politische Parteien sind gem. § 10b Abs. 2 EStG bis zum Betrag von 1.650/3.300 EUR (Alleinstehende/Verheiratete im Falle der Zusammenveranlagung) als Sonderausgaben abziehbar. Diese Regelung gilt seit VZ 1994 , nachdem das BVerfG die zuvor geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsb...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.4.3 Mitgliedsbeiträge und Spenden an Vereine ohne Parteicharakter

7.4.3.1 Allgemeines Rz. 133 Die Steuerermäßigung wird auch für Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter gewährt. Das sind unabhängige, meist kommunale Wählervereinigungen, freie Wählergemeinschaften, sog. Rathausparteien u. Ä. Voraussetzung ist aber, dass die Wählervereinigung in der Rechtsform eines Vereines organisiert ist. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach bürgerl...mehr