Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Abfindung einer Kleinbetragsrente (§ 93 Abs 3 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Diese Regelung dient der Verfahrensökonomie. Der Anbieter des Altersvorsorgeprodukts soll nicht gezwungen sein, dauerhaft eine Minirente auszuzahlen. Daher ist es eine unschädliche Verwendung, wenn zu Beginn der Auszahlungsphase eine Kapitalabfindung erfolgt, um den Kleinbetragsrentenanspruch abzufinden. Diese Hinweise werden oben (s Rn 80ff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Sonderregelungen für Altersvorsorgeverträge nach § 1 Abs 1a AltZertG (§ 93 Abs 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Hier sind zwei Altersvorsorgeprodukte zu untersuchen, Bausparvertrag mit einer Darlehensoption Bauspar-Kombivertrag. Rn. 101 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Im Falle eines Bausparvertrages mit einer Darlehensoption tritt die schädliche Verwendung dann ein, wenn das Darlehen nicht wohnungswirtschaftlich verwendet wird. Maßgeblich für die schädliche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Die begünstigten Objekte (§ 7c Abs 2, 3 EStG)

A. Übersicht Rn. 43 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 7c Abs 1 EStG verweist hinsichtlich der begünstigten Objekte wie folgt: Elektronutzfahrzeuge iSd Abs 2 elektrisch betriebene Lastenfahrräder iSd Abs 3 Rn. 44 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Es handelt sich um Rechtsgrundverweisungen, da die Objekte nur gefördert werden, wenn sie die Tatbestandsvoraussetzungen der Abs 2 oder 3 des § 7c ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ausnahmen von der schädlichen Verwendung (§ 93 Abs 1 S 3 u 4 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Ausnahmenregelungen für die schädliche Verwendung sind für die folgenden Lebenssachverhalte normiert: Zahlungen zur Minderung des Wohnförderkontos Zahlung einer Hinterbliebenenrente Zusatzrisikoabsicherung Auszahlung des Altersvorsorgevermögens an den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner. A. Zahlungen zur Minderung des Wohnförderkontos Rn. 41 Stan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Vornahme, Bemesssungsgrundlage, Einmaligkeit und Höhe der Sonderabschreibung (§ 7c Abs 1 EStG)

A. Die Vornahme der Sonderabschreibung Rn. 75 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Wie bereits ausgeführt, besteht kein Zwang der Sonderabschreibung (s Rn 27, 28). Der StPfl ist also hinsichtlich des "Ob" frei (Gestaltungsspielraum). Entscheidet er sich aber, diese durchführen zu wollen, ist er hinsichtlich des "Wie" nicht frei. Er kann nicht etwa wie bei § 7b EStG oder § 7g Abs 5 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Die Datensatzübermittlung an die FinBeh (§ 7c Abs 4 EStG)

A. Allgemeines Rn. 83 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 7c Abs 4 EStG kam erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf Empfehlung des Finanzausschusses in das Gesetz (BT-Drucks 19/14873, 29; BT-Drucks 19/14909, 44). Der Gesetzgeber möchte die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung effizient überprüfen, und zwar wie heute üblich grundsätzlich auf elektronischem Weg (S 1), ausnahms...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Gegenstand und Umfang der Sonderabschreibung (§ 7c Abs 1 EStG)

A. Das Fördermittel "Sonderabschreibung" Rn. 25 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 7c Abs 1 EStG sieht, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind, als Fördermittel für die Elektromobilität eine Sonderabschreibung vor. Im Gegensatz dazu gewährte etwa § 7b EStG aF und gewähren §§ 7h, 7i EStG noch immer solche "erhöhte Absetzungen" für die dortigen Fördertatbestä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Keine vorgelagerte Besteuerung (§ 92a Abs 1 S 8 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Systematisch gesehen werden die Leistungen aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag nachgelagert bei Zufluss in der Auszahlungsphase besteuert. Daran wird auch im Falle der Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrages festgehalten. Die Auszahlung dieses Betrages ist nach dieser Regelung nicht als Zufluss im Zeitpunkt der Auszahlung zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Wohnförderkonto bei Scheidung oder Tod (§ 92a Abs 2a EStG)

A. Anteilige Übertragung des Wohnförderkontos bei einer Scheidung (§ 92a Abs 2a S 1 EStG) Rn. 90 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Wird iRd Vermögensausgleichs entschieden, dass eine geförderte Wohnung ganz oder teilweise auf den Ehegatten übergeht, entsteht dem Grunde nach eine schädliche Verwendung iSd § 92 Abs 3 EStG. Dann muss nach § 92a Abs 3 S 5 EStG eine Versteuerung des Wohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag

I. Allgemeiner Überblick Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Für die VZ 1965–1974 sah § 10c EStG für SA iSd §§ 10 u 10b EStG den Abzug einheitlicher SA-Pauschbeträge vor, und zwar 936 DM bei ArbN, 636 DM bei Rentnern und 200 DM bei anderen StPfl. Rn. 2 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Nach der Rechtslage für die VZ 1975–1989 wird für die nach § 2 Abs 4 EStG bei der Ermittlung des Einko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 91 EStG steht in unmittelbarem Zusammenhang mit § 89 EStG und ist ebenfalls den Verfahrensvorschriften des Absc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 93 Schädliche Verwendung

Schrifttum: S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge); BMF v 17.02.2020, BStBl I 2020, 213 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge, Änderung des BMF v 21.12.201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 92a Verwendung für eine selbstgenutzte Wohnung

Schrifttum: Myssen/M. Fischer, Basisvorsorge und Wohn-Riester, NWB 2013, 661; Myssen/M. Fischer, AltvVerbG – Basisvorsorge im Alter und Wohn-Riester, NWB 2013, 1977; Myssen/M. Fischer, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge, DB 2014, 617. Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Verfahrensmäßige Umsetzung

Rn. 12 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Berücksichtigung des SA-Pauschbetrags erfolgt stets von Amts wegen, wenn der StPfl nicht höhere Aufwendungen der in § 10c S 1 EStG genannten Art nachweist (allg, s Hutter in Blümich, § 10c EStG Rz 7, 153. Aufl; Kulosa in H/H/R, § 10c EStG Rz 4, 299. Aufl; Heineckein Schmidt, § 10c EStG Rz 1, 39. Aufl). Der Pauschbetrag ist vom Gesamtbetra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Gleichstellung des Dauerwohnrechts (§ 92a Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Auch diese Regelung vergrößert den Gestaltungsspielraum des StPfl. Einer eigenen Wohnung wird ein eigentumsähnliches und lebenslanges Dauerwohnrecht gleichgestellt. Rn. 56 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Ein Dauerwohnrecht entsteht, indem nach § 31 Abs 1 WEG ein Grundstück in der Weise belastet wird, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 3 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Bei einer Einnahme-Überschussrechnung wird der erworbene Betrieb bzw die einzelnen WG des AV mit den AK erfasst. Dabei wird der Rentenbarwert im Zeitpunkt der Anschaffung zu Grunde gelegt (s R 4.5 Abs 4 S 1 EStR 2012). Die laufenden Rentenleistungen werden in Höhe des Zinsanteils als BA erfasst (s R 4.5 Abs 4 S 2 EStR 2012), wobei dieser sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG

Rn. 2 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Veräußerungsleibrente wird bei einem StPfl, der den Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelt, in der Weise erfasst, dass die einzelnen erworbenen WG mit dem versicherungsmathematischen Rentenbarwert zum Zeitpunkt der Anschaffung aktiviert werden (strittig; s R 6.2 EStR 2012). Die Höhe der AK wird durch spätere Änderungen der Verpflichtung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Vornahme der Sonderabschreibung

Rn. 75 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Wie bereits ausgeführt, besteht kein Zwang der Sonderabschreibung (s Rn 27, 28). Der StPfl ist also hinsichtlich des "Ob" frei (Gestaltungsspielraum). Entscheidet er sich aber, diese durchführen zu wollen, ist er hinsichtlich des "Wie" nicht frei. Er kann nicht etwa wie bei § 7b EStG oder § 7g Abs 5 EStG das Sonderabschreibungsvolumen auf me...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Begriff des Elektronutzfahrzeugs

a) Allgemeines Rn. 54 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Nachdem im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch die EG-Fahrzeugklasse N3 einbezogen wurde (s Rn 4), konnte der Begriff des Elektrolieferfahrzeugs nicht mehr verwendet werden (BT-Drucks 19/14909, 43), er wurde daher nicht Gesetz. b) Die EG-Fahrzeugklassen N1, N2, N3 Rn. 55 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die VO (EU) Nr 678/2011 v 14....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Regelung des § 93 EStG wurde durch das AVmG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) neu in das EStG eingefügt. Sie ist Teil des XI. Abschnitts und damit Teil des Verfahrens zur Gewährung und Verwaltung der Altersvorsorgezulage. § 93 EStG ist wie auch die übrigen Vorschriften des XI. Abschnitts zum 01.01.2002 in Kraft getreten (Art. 35 Abs 1 AVm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt, in dieser Fassung wurde die Vorschrift gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3926) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Das Fördermittel "Sonderabschreibung"

Rn. 25 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 7c Abs 1 EStG sieht, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind, als Fördermittel für die Elektromobilität eine Sonderabschreibung vor. Im Gegensatz dazu gewährte etwa § 7b EStG aF und gewähren §§ 7h, 7i EStG noch immer solche "erhöhte Absetzungen" für die dortigen Fördertatbestände. Zum Unterschied zwischen beiden För...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Doppelte Haushaltsführung

Soweit der StPfl außerhalb des Ortes, in dem er seinen eigenen Hausstand unterhält, beruflich tätig ist und an diesem Ort wohnt, kann er unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einem ArbN auch bei den Gewinneinkünften eine doppelte Haushaltsführung geltend machen (im Einzelnen s § 9 Rn 1000ff (Teller)). Folgende BA sind abziehbar: Die Aufwendungen für eine angemessene Mietw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Begriff des Elektrolieferfahrzeugs

Rn. 51 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Wie bereits unter s Rn 4 erwähnt, wollte der Gesetzgeber ursprünglich nur die EG-Fahrzeugklassen N1 und N2 fördern, dafür wäre der Begriff "Elektrolieferfahrzeuge" nach § 9 Abs 2 Kfz-SteuerG und § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG heranzuziehen gewesen (BR-Drucks 356/19, 117). Rn. 52 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Nach der Legaldefinition in § 9 Abs 2 Kfz-St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Veräußerungskosten

Veräußerungskosten iSd § 16 Abs 2 EStG sind BA iSd § 4 Abs 4 EStG, die durch den Veräußerungsvorgang veranlasst sind (BFH BStBl II 2019, 696).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 54 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Nachdem im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch die EG-Fahrzeugklasse N3 einbezogen wurde (s Rn 4), konnte der Begriff des Elektrolieferfahrzeugs nicht mehr verwendet werden (BT-Drucks 19/14909, 43), er wurde daher nicht Gesetz.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7c Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder

I. Einführung A. Rechtsentwicklung 1. Der frühere Regelungsinhalt des § 7c EStG Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Vorschrift des § 7c EStG war früher einmal anders besetzt, § 7c EStG aF gewährte erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen, falls ua der Bauantrag nach dem 02.10.1989 gestellt und diese vor dem 01.01.1996 fertiggestellt wo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG §§ 4, 5 Anh I: ABC der Betriebsausgaben

Abbruchkosten Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Abbruchkosten (einschließlich des Restbuchwertes des abgebrochenen Gebäudes gem § 7 Abs 1 S 6 EStG) sind grds BA, wenn das Gebäude vom StPfl erworben wurde, um es betrieblich zu nutzen. Wurde es in der Absicht erworben, es sofort abzureißen, um ein neues Gebäude zu schaffen, so handelt es sich um HK dieses WG, sonst um AK des Gru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Rn. 6 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 7c EStG ist eine Sonderabschreibung. Wie bei anderen Sonderabschreibungen auch (s § 7b Rn 4 (Handzik)) stellt sich die Frage, inwieweit eine solche mit Art 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Abl EG Nr C 115 v 09.05.2008, 47, in Kraft seit 01.12.2009, vormals Art 87 EGV) vereinbar ist. Die Ausführungen unter s § 7b Rn 4 (Handzik...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Regelung wurde durch das AVMG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) in das EStG eingefügt. Auch in der ursprünglichen Fassung war vorgesehen, dass die StPfl Teile des gebildeten Altersvorsorgevermögens zur Anschaffung oder Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung in einem im Inland belegenen Haus oder in einer im Inland bele...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Förderweg und Umfang Sonderabschreibung, keine Verteilbarkeit der Sonderabschreibung

Rn. 12 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Dass der Gesetzgeber hier das Förderinstrument "Sonderabschreibung" und nicht "erhöhte Absetzungen" gewählt hat, liegt in seinem gesetzgeberischen Ermessen und verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG. Zum Unterschied zwischen den beiden Förderungswegen s § 7a Rn 9–11 (Handzik). Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber in letzter Zeit (§§ 7b, 7c ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Lohnkosten (inklusive die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung des ArbN) sind grds BA. Hierzu gehören auch die steuerfreien Zuwendungen iSd § 3 EStG. Besonderheiten gelten bei den Angehörigen (s "Angehörigenvertrag"). Maßgeblich für den BA-Abzug ist nicht die Versteuerung beim ArbN, sondern der tatsächliche Aufwand. Somit kommen a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Zugehörigkeit zum AV

Rn. 37 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Wie bereits unter s Rn 15 ausgeführt, verlangt § 7c EStG, dass sich die Förderobjekte im AV (des BV des betreffenden StPfl) befinden, also nicht in dessen UV. Der Halbsatz "die zum AV gehören" könnte sich grammatikalisch auch nur auf die elektrisch betriebenen Lastenfahrräder beziehen. Aus der Gesetzesbegründung heraus ergibt sich das zwar n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die begünstigten StPfl

Rn. 29 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Stufe 1 der Prüfung: § 7c Abs 1 EStG spricht allg von "StPfl" als dem Kreis der Begünstigten. Daraus folgt zunächst, dass begünstigt sind: beschränkt oder unbeschränkt stpfl natürliche Personen (sofern nicht Gewinnermittler nach § 13a EStG, s § 13a Abs 3 S 2 EStG, ebenso bei § 7b EStG, s § 7b Rn 37 (Handzik)). beschränkt oder unbeschränkt stpf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 65 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 7c Abs 3 EStG definiert, welche Fahrzeuge – abgesehen von § 7c Abs 2 EStG – auch gefördert werden und verwendet für diese 2. Fördergruppe den Begriff "elektrisch betriebene Lastenfahrräder". Diese Fahrzeuge müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Elektrischer Hilfsantrieb

Rn. 72 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Das Fahrzeug muss von einem elektrischen Hilfsantrieb angetrieben werden. Rn. 73 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Nach § 1 Abs 3 StVG sind keine Kfz (und somit nicht nach § 1 Abs 1 StVG zulassungpflichtig, sondern zulassungsfrei) solche Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Ne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Parallelvorschriften

Rn. 92 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Eine solche antragsgebundene Verzichtsmöglichkeit zur Vermeidung unbilliger Härten ist auch in anderen Gesetzes vorgesehen, zB: in § 25 Abs 4 S 2 EStG für die ESt-Erklärung, in § 31 Abs 1a S 2 EStG für die KSt-Erklärung, in § 18 Abs 1 S 2 UStG für die USt-Voranmeldung, in § 18 Abs 3 S 3 UStG für die USt-Jahreserklärung, in § 18a Abs 5 für die zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Beitrag für Berufsverbände, Vereine und wissenschaftliche Institute

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Beiträge an Berufsverbände sind BA. Dies gilt auch dann, wenn der Verband allgemeinpolitische Rahmenziele verfolgt (BFH BStBl II 1989, 97; Loschelder in Schmidt, § 4 EStG Rz 520 "Beiträge"). Rn. 2 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Beiträge an Sportvereine, gesellige Vereine, Bürgervereine (zB Rotary Club, Golfclub) sind nicht abzugsfähig, da die betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Höhe und Einmaligkeit der Sonderabschreibung

Rn. 81 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 7c EStG ermöglicht (s Rn 27, 28.) die Sonderabschreibung. Wenn sich der StPfl dazu entscheidet, wird ihm aber ein starrer Prozentsatz von 50 % (es heißt nicht: "bis zu") für die Höhe der Sonderabschreibung vorgegeben, den er im Jahr der Anschaffung dann nehmen muss. Es handelt sich somit um einen einmaligen Abschreibungsvorgang. Rn. 82 Stan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeiner Überblick

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Für die VZ 1965–1974 sah § 10c EStG für SA iSd §§ 10 u 10b EStG den Abzug einheitlicher SA-Pauschbeträge vor, und zwar 936 DM bei ArbN, 636 DM bei Rentnern und 200 DM bei anderen StPfl. Rn. 2 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Nach der Rechtslage für die VZ 1975–1989 wird für die nach § 2 Abs 4 EStG bei der Ermittlung des Einkommens vom Gesamtbetrag d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Fahrtkosten

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Im Fall der betrieblichen Veranlassung sind Fahrtkosten grds in der nachgewiesenen Höhe als BA abziehbar (s zum unangemessenen Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers BFH BStBl II 2014, 679). Besonderheiten gelten bei Fahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung und Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Rn. 2 Stand: EL 149 – ET: 02/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Mit der Einführung des AltersvermögensG (AVmG) beabsichtigte der Gesetzgeber, den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern, um das sinkende Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. So wird in der amtlichen Begründung (vgl BT-Drucks 14/4595) ausgeführt, dass für die Sicherung des Lebensstandar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schuldzins

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Schuldzinsen für ein Darlehen sind dann BA, wenn der Zweck der Schuldaufnahme darin besteht, dem Betrieb Fremdmittel für betriebliche Zwecke zuzuführen (BFH BStBl II 1990, 817; 1999, 209; BFH/NV 2006, 295). Auch Nebenkosten der Kreditbeschaffung (zB Kreditvermittlungsprovisionen sind BA (BFH BStBl II 2003, 399; BFH/NV 2006, 295; auch s "Finan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verpflegungsmehraufwand

Verpflegungsmehraufwendungen können grds nicht als BA abgezogen werden, da es sich um Kosten der privaten Lebensführung handelt (§ 12 Nr 1 EStG). Nur wenn nahezu ausschließlich eine berufliche/betriebliche Veranlassung besteht, kann ein BA-Abzug in Betracht kommen. Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist im Einzelnen in § 4 Abs 5 Nr 5 EStG iVm § 9 Abs 4a EStG geregelt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 50 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 7c Abs 2 EStG definiert, welche Fahrzeuge – abgesehen von § 7c Abs 3 EStG – gefördert werden und verwendet für diese Fördergruppe 1 den Oberbegriff "Elektronutzfahrzeuge". Diese Fahrzeuge müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die EG-Fahrzeugklassen N1, N2, N3

Rn. 55 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die VO (EU) Nr 678/2011 v 14.07.2011, Abl EU L 185/30 beschreibt in ihrem Teil A 1. (bisher geregelt im Anhang II A.2 der RL 2007/46/EG v 05.09.2007, Abl EG v 09.10.2007, L 263/1) die Definition der Fahrzeugklassen. Die Klasse "N" bezeichnet (Tz 1.2 der VO) vorwiegend für die Beförderung von Gütern ausgelegte und gebaute Fahrzeuge und untert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Speisung des Elektromotors

Rn. 63 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Der Elektromotor muss ganz oder überwiegend (wohl mehr als 50 %) gespeist werden aus 3 alternativ möglichen Quellen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Steuerliche Nebenleistung

Rn. 5 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs 3 AO, zB Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag) werden idR so behandelt wie die Steuern. Sie sind daher als BA nur zu berücksichtigen, wenn sie für eine Betriebssteuer zu entrichten sind (BFH BFH/NV 1992, 458). Die Hinterziehungszinsen bilden eine Ausnahme (s § 4 Abs 5 Nr 8a EStG). Rn. 6 Stand: EL 149 –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung

Rn. 79 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Wie auch sonst üblich (bei § 7b Abs 3 EStG als Ausgangspunkt für die Definition der Bemessungsgrundlage, s § 7b Rn 107ff (Handzik); bei § 7g Abs 5 EStG als ausschließliche Bezugsgröße) bilden hier die AK die Bemessungsgrundlage. Rn. 80 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Zum Begriff der AK s § 7 Rn 381–384 (Handzik). Zu nachträglichen AK s § 7a Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht

Rn. 43 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 7c Abs 1 EStG verweist hinsichtlich der begünstigten Objekte wie folgt: Elektronutzfahrzeuge iSd Abs 2 elektrisch betriebene Lastenfahrräder iSd Abs 3 Rn. 44 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Es handelt sich um Rechtsgrundverweisungen, da die Objekte nur gefördert werden, wenn sie die Tatbestandsvoraussetzungen der Abs 2 oder 3 des § 7c EStG erfüllen.mehr