Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Formale Ausgestaltung

Rz. 10 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Zu Jahresbeginn oder bei Antritt des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres ist für jeden ArbN ein neues Lohnkonto anzulegen. Die formale Ausgestaltung steht in dem sich aus den betrieblichen und lohnsteuerlichen Erfordernissen ergebenden Ermessen des ArbG (vgl AEAO zu § 146); der Zweck des Lohnkontos ist zu wahren (vgl § 146 Abs 5 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Arbeitnehmern von Dritten eingeräumte Rabatte als Arbeitslohn

Rz. 72 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Grundsätzlich gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit neben den Löhnen auch andere Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden (§ 8 Abs 1 iVm § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Dazu kann auch ein Preisnachlass beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gehören, wenn er mit R...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Werbungskosten

Rz. 6 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Aufwendungen für Fachbücher und Predigerhandschriften sind > Werbungskosten (BFH 77, 313 = BStBl 1963 III, 435; allgemein > Fachliteratur). Aufwendungen anlässlich einer Pilgerwallfahrt oder Tertiatskursfahrt können WK sein, soweit das auslösende Moment für die Reise im beruflichen Bereich liegt; davon ist auszugehen, wenn es zu den dienstlic...mehr

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Gewerblicher Goldhandel einer General Partnership englischen Rechts

Leitsatz Wird kurzfristig in erheblichem Umfang Gold umgeschlagen, liegt ein gewerblicher Goldhandel vor. Jedes gewerbliche Unternehmen hat mindestens eine, am Ort der Geschäftsleitung zu lokalisierende Betriebsstätte, welcher im Zweifel und bei Fehlen einer anderweitigen zusätzlichen Betriebsstätte der gesamte Unternehmensgewinn zuzurechnen ist. Sachverhalt Im Streitjahr 200...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.4 Mitarbeiter von Presse und Rundfunk (§ 102 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 26 Die Vorschrift zieht die Konsequenz aus dem in Art. 5 GG geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung in Presse und Rundfunk und schützt damit neben den insoweit eingesetzten Personen zugleich die Institutionen der Presse bzw. des Rundfunks. § 102 Abs. 1 Nr. 4 AO wiederholt für das Besteuerungsverfahren die Regelung des Art. 3 des Gesetzes über das Zeugnisverweigerung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Angehörige des Beteiligten

Rz. 7 Das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 Abs. 1 S. 1 AO gilt nur für Angehörige dieses Beteiligten i. S. v. § 15 AO . Wesentlich sind insoweit allein die bürgerlich-rechtlichen Verhaltnisse; eine Geltendmachung des Auskunftsrechts nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist ausgeschlossen.[1] Rz. 8 Im Einzelnen sind Angehörige: Verlobte [2], also Personen, die ernsthaft ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.1 Beteiligtenstellung

Rz. 12 Das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 AO setzt voraus, dass sich das anhängige Verwaltungsverfahren (s. Rz. 6) nicht auf die Auskunftsperson selbst, sondern auf einen Angehörigen (s. Rz. 7f.) der Auskunftsperson bezieht und dieser Beteiligter ist. Der Begriff des Beteiligten wird durch § 78 AO bestimmt.[1] Eine Ausdehnung des Beteiligtenbegriffs i. S. d. § 101 AO...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Umsatzsteuer bei der Gebührenabrechnung für die Buchführung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Frage: Das land- und forstwirtschaftliche Normalwirtschaftsjahr (§ 4a Abs. 1 Nr. 1 EStG) 2019/20 endete am 30.6.2020. Die dafür zu erstellende Jahresbuchführung rechneten wir bislang nach § 39 Abs. 2 StBVV und mit 19 % Umsatzsteuer ab. Nun wurde bekanntlich die Umsatzsteuer im Zeitraum Juli bis ­Dezember 2020 auf 16 % abgesenkt. Was bedeutet das für Honorarrechnungen für Lei...mehr

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Neue Verwaltungsregeln zu den Reisekosten

Kommentar Das BMF hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" neu gefasst. Berücksichtigt werden insbesondere die neuere BFH-Rechtsprechung mit Schwerpunkten bei der ersten Tätigkeitsstätte, der Mahlzeitengestellung und der doppelten Haushaltsführung sowie die ab 2020 geltenden Rechtsänderungen, u. a. bei den Pauschalen für Verpflegungsm...mehr

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Job-Ticket zur Beseitigung der Parkplatznot ist kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug

Leitsatz Das Hessische FG entschied, dass die Überlassung von Job-Tickets an Arbeitnehmer keinen lohnsteuerpflichtigen Vorteil begründet, wenn diese Maßnahme in erster Linie darauf gerichtet ist, die Parkplatznot am Betriebssitz des Arbeitgebers zu lindern. Sachverhalt Aufgrund einer erhöhten Mitarbeiterzahl kam es am Betriebssitz des klagenden Arbeitgebers zu einer Parkplatz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 6 Verhältnis zu Steuerstundungsmodellen, § 6e Abs. 5 EStG

Rz. 51 Der sachliche Anwendungsbereich der beiden Vorschriften – § 6e und § 15b EStG – überschneidet sich, wobei die Regelung des § 6e EStG grundsätzlich verhindern sollte, dass es zu einer Anwendung des § 15b EStG kommt. Der Gesetzeswortlaut des § 6e Abs. 5 EStG regelt daher das Verhältnis der beiden Missbrauchsvorschriften derart, dass § 15b EStG unberührt den Rechtsfolgen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 5 Entsprechende Anwendung für Einnahmen-Überschuss-Rechnung, § 6e Abs. 4 EStG

Rz. 50 Da die Vorschrift systematisch und nach dem Wortlaut des § 6e Abs. 1 EStG auf die Gewinneinkunftsarten abstellt, war eine Erweiterung auf die Überschuss-Einkünfte erforderlich, was im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG durch § 6e Abs. 4 EStG erfolgt und durch die entsprechende Anwendung in Bezug auf die Werbungskosten in § 9 Abs. 5 S. 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 3.3 Wirtschaftlich zusammenhängende Aufwendungen, § 6e Abs. 2 S. 2 EStG

Rz. 40 Der Gesetzgeber erweitert in § 6e Abs. 2 S. 2 EStG über die Fondsetablierungskosten des Satzes 1 hinausgehend weitere Kosten als solche, die nicht sofort abzugsfähig sein sollen. Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut, wonach "darüber hinaus" auch weitere Kosten von der Rechtsfolge des § 6e Abs. 1 EStG erfasst werden sollen. Das Gesetz grenzt den Kreis der Kost...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 3.2 Fondsetablierungskosten nach § 6e Abs. 2 S. 1 EStG

Rz. 37 Schon aus der Begrifflichkeit Fondsetablierungskosten, verbunden mit dem Erfordernis des notwendigen Veranlassungszusammenhangs der Aufwendungen mit den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts folgt, dass es sich in zeitlicher Hinsicht um den Erwerb vorgelagerte Kosten handeln muss. Dementsprechend können nur solche Ausgaben erfasst werden, die in der Konzeptions-, Grü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 4 Entsprechende Anwendung für Einzelinvestment, § 6e Abs. 3 EStG

Rz. 49 Grundsätzlich stellt das Gesetz auf die kollektive Anlage durch mehrere Gesellschafter ab; um jedoch entsprechend der bisherigen Rspr. und Auffassung der Finanzverwaltung auch den Fall des Einzelinvestments bei sonst vergleichbarer Sachlage erfassen zu können, erweitert § 6e Abs. 3 EStG den sachlichen Anwendungsbereich (Rz. 30ff.).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 3.4 Weitere Vergütungen, § 6e Abs. 2 S. 3 EStG

Rz. 46 Eine weitere Erweiterung der als Anschaffungskosten zu qualifizierenden Kosten sieht § 6e Abs. 2 S. 3 EStG vor, der allgemein – unabhängig davon, ob es sich um einen Erwerber- oder Hersteller-Fonds handelt – auf bestimmte mit der Verwaltung des Fonds im Zusammenhang stehende Kosten abstellt. Hierbei ist der in Satz 3 genannte Katalog nach seinem Wortlaut abschließend[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 6e EStG wurde mit dem Jahressteuergesetz 2019[1] eingefügt. Nach § 52 Abs. 14a EStG ist die Regelung auch in Wirtschaftsjahren anzuwenden, die vor dem 18.12.2019 enden. Damit stellt sich das allgemeine Problem, inwieweit es sich hierbei um eine echte oder unechte Rückwirkung handelt.[2] Rz. 5 Zutreffend wird insoweit in der Literatur[3] differenziert: Bis zur Veröffentl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 7 Zur allgemeinen Regelung der Bewertung von Wirtschaftsgütern nach § 6 EStG verhält sich § 6e EStG als eine Spezialbestimmung, da sie einzelne, vom Handelsrecht abweichende Regelungen hinsichtlich der Qualifizierung bestimmter Aufwendungen in einem bestimmten Zusammenhang, nämlich im Rahmen eines Fonds, als Anschaffungskosten trifft und damit zugleich den Bereich der An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.1.1 Gemeinschaftlich mit weiteren Anlegern

Rz. 16 Das Wirtschaftsgut muss gemeinschaftlich mit weiteren Anlegern erworben werden. Hieraus folgt, dass es sich um eine gesellschaftsrechtliche Beteiligungsform handeln muss. Schuldrechtliche Instrumente kommen also nicht in Betracht. In Betracht kommen aber nur personengesellschaftliche und keine körperschaftliche Rechtsformen, da das Gesetz auf den Steuerpflichtigen und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.1.2 Aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks

Rz. 18 Die Begriffe Projektanbieter und vorformuliertes Vertragswerk werden im Gesetz nicht legaldefiniert, sodass auf die bisherige Auslegung durch Gerichte und Verwaltung sowie allgemeine Rechtsgrundsätze abzustellen ist. Rz. 19 Projektanbieter kann jede natürliche oder juristische Person sein, die das Vertragswerk entworfen hat. Im Gegensatz zum eher passiven Anleger, ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 3 Fondsetablierungskosten u. a. gem. § 6e Abs. 2 EStG

3.1 Notwendiger Konnex der erfassten Aufwendungen Rz. 34 Welche Aufwendungen als Fondsetablierungskosten anzusehen sind, regelt § 6e Abs. 2 EStG abschließend. Das Gesetz definiert diese Aufwendungen in Abgrenzung zu den eigentlichen Anschaffungskosten i. S. d. § 255 HGB über einen Konnex in zeitlicher und sachlicher Hinsicht zu diesen; es muss bestehen: Ein Bezug zum Erwerb de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.3 Einzelinvestment

Rz. 30 Während § 6e Abs. 1 EStG die Fälle des Handelns sämtlicher Gesellschafter erfasst, erweitert das Gesetz in § 6e Abs. 3 EStG den Anwendungsbereich auf den Fall nur eines Anlegers, indem die sinngemäße Anwendung der Regelungen angeordnet wird, soweit die Aufwendungen vergleichbar zu solchen sind, die bei mehreren Anlegern von diesen zu tragen wären; der Gesetzgeber scha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 3.1 Notwendiger Konnex der erfassten Aufwendungen

Rz. 34 Welche Aufwendungen als Fondsetablierungskosten anzusehen sind, regelt § 6e Abs. 2 EStG abschließend. Das Gesetz definiert diese Aufwendungen in Abgrenzung zu den eigentlichen Anschaffungskosten i. S. d. § 255 HGB über einen Konnex in zeitlicher und sachlicher Hinsicht zu diesen; es muss bestehen: Ein Bezug zum Erwerb des Wirtschaftsgutes (Satz 1), ein wirtschaftlicher ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 1.4.2 Sachlich

Rz. 12 Der sachliche Anwendungsbereich umfasst die in § 6e Abs. 2 EStG definierten Fondsetablierungskosten sowie die in § 6e Abs. 3 EStG als mit solchen vergleichbaren Kosten außerhalb einer gemeinschaftlichen Anschaffung. Rz. 13 Aufgrund seiner systematischen Stellung handelt es sich in erster Linie um eine Gewinnermittlungsvorschrift, die auf der steuerbilanziellen Ermittlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.2.2 Keine wesentlichen Möglichkeiten der Einflussnahme

Rz. 25 Zudem darf keine wesentliche Möglichkeit zur Einflussnahme bestehen. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes muss die Möglichkeit der Einflussnahme von den Gesellschaftern ausgehen. Es genügt daher nicht, wenn diese vom Projektanbieter ausgeübt wird, sei es in seiner Funktion als Gesellschafter oder Geschäftsführer der Gesellschaft.[1] Dies ergibt sich auch vor dem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 1.4.1 Persönlich

Rz. 10 Das Gesetz stellt lediglich auf den Stpfl. ab, sodass grundsätzlich alle (un)beschränkt Stpfl. erfasst wären.[1] Aufgrund des eindeutigen Wortlauts ist der Stpfl. aber der Gesellschafter und nicht die Gesellschaft selbst, da auf seiner Ebene die Umqualifikation erfolgen soll. Dies ist aber nur möglich bei personengesellschaftlich organisierten Gesellschaftsformen, die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf eine geänderte Rspr. des BFH[1], die im Nachgang zur Einführung des § 15b EStG, die mit § 42 AO begründete langjährige Rspr.[2] und Finanzverwaltungspraxis[3] hätte ins Leere laufen lassen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass letztlich über die sofortige Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.2.1 Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

Rz. 24 Mit dem Erfordernis der gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit wird deutlich, dass die Rechtsfolge der Qualifizierung von Aufwendungen als Anschaffungskosten bei sämtlichen Gesellschaftern und nicht bei einzelne eintritt. Das Gesetz macht durch die Formulierung "...in..." ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit deutlich, dass einerseits eine Einflussnahme irrelev...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2 Grundregel: Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 14 Das Gesetz enthält in § 6e Abs. 1 EStG die zentrale Rechtsfolge, dass bestimmte Aufwendungen, nämlich die in § 6e Abs. 2 EStG näher umschriebenen Fondsetablierungskosten, als Anschaffungskosten zu behandeln sind. Hinsichtlich der zugrunde liegenden Sachverhalte differenziert das Gesetz in Anlehnung an die frühere Rspr. letztlich drei Fälle: Mehrere Anleger erwerben gem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten

1 Allgemeines 1.1 Überblick über die Vorschrift Rz. 1 Die Vorschrift ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf eine geänderte Rspr. des BFH[1], die im Nachgang zur Einführung des § 15b EStG, die mit § 42 AO begründete langjährige Rspr.[2] und Finanzverwaltungspraxis[3] hätte ins Leere laufen lassen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass letztlich über die sofortige Abzugsfähigkeit vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.1 Anschaffung bei gemeinschaftlicher Verbundenheit

2.1.1 Gemeinschaftlich mit weiteren Anlegern Rz. 16 Das Wirtschaftsgut muss gemeinschaftlich mit weiteren Anlegern erworben werden. Hieraus folgt, dass es sich um eine gesellschaftsrechtliche Beteiligungsform handeln muss. Schuldrechtliche Instrumente kommen also nicht in Betracht. In Betracht kommen aber nur personengesellschaftliche und keine körperschaftliche Rechtsformen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick über die Vorschrift Rz. 1 Die Vorschrift ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf eine geänderte Rspr. des BFH[1], die im Nachgang zur Einführung des § 15b EStG, die mit § 42 AO begründete langjährige Rspr.[2] und Finanzverwaltungspraxis[3] hätte ins Leere laufen lassen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass letztlich über die sofortige Abzugsfähigkeit von Werbungskos...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 1.4 Geltungsbereich

1.4.1 Persönlich Rz. 10 Das Gesetz stellt lediglich auf den Stpfl. ab, sodass grundsätzlich alle (un)beschränkt Stpfl. erfasst wären.[1] Aufgrund des eindeutigen Wortlauts ist der Stpfl. aber der Gesellschafter und nicht die Gesellschaft selbst, da auf seiner Ebene die Umqualifikation erfolgen soll. Dies ist aber nur möglich bei personengesellschaftlich organisierten Gesellsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.2 Anschaffungsfiktion

Rz. 23 Mit § 6e Abs. 1 S. 2 EStG formuliert der Gesetzgeber eine Anschaffungsfiktion, auch wenn grundsätzlich keine Anschaffung vorliegt. Hintergrund dieser Regelung sind zwei Entscheidungen des BFH.[1] Diesen Entscheidungen lagen Fälle zugrunde, in denen bei isolierter Betrachtungsweise der einzelnen Vereinbarungen die Anleger in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit ...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1.2 Finanzierung durch einbehaltenen Gewinn

Die Höhe der Selbstfinanzierung ist die positive Differenz von betriebswirtschaftlichem Gewinn und Ausschüttung. Somit wird die Selbstfinanzierung einerseits durch die Ertragskraft des Unternehmens und andererseits durch die Gewinnausschüttungsanforderungen des Inhabers/der Anteilseigner bestimmt. Die offene Selbstfinanzierung ist durch die Einbehaltung ausgewiesener Gewinne ...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1 Eigenfinanzierung des Unternehmens ermöglichen

Am besten ist es, wenn möglichst umfassend finanzielle Mittel betriebsintern beschafft werden können, sich also das Unternehmen von innen heraus finanziert. Die Privateinlage[1], also die Einbringung eigener privater Gelder oder privat angeschaffter Güter, gehört nicht unter den Begriff Eigenfinanzierung, da dieses Geld nicht aus dem Betrieb stammt. Die Kapitalerhöhung[2] bei...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / Zusammenfassung

Überblick Finanzierung ist die Ausstattung eines Unternehmens mit Geld und/oder Sachmitteln. Unterschieden werden die Innen- und Außenfinanzierung (auch Eigen- bzw. Fremdfinanzierung genannt). Es gibt kurz-, mittel- oder langfristige Finanzierungsformen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Bei den meisten Finanzierungen fallen Zinsen an bzw. müssen Geldgeber am Unternehm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Erfassung der Steuerpflichtigen und steuerlich relevanter Tatbestände

Rz. 2 Die möglichst vollständige Erfassung der Stpfl. und steuerlich relevanter Sachverhalte ist eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung einer gleichmäßigen Besteuerung. Dieser Erfassung dienen die in den Einzelsteuergesetzen vorgesehenen Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen[1], zur Anzeige z. B. des Erwerbs nach § 30 ErbStG bzw. als Vermögensverwalter oder -verwahre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Leistungen, die nicht unter § 22 Nr 5 S 2 Buchst a o b EStG fallen (§ 22 Nr 5 S 2 Buchst c EStG)

Rn. 669 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 5 S 2 Buchst c EStG soll die Fälle erfassen, die nicht unter die ersten beiden Alternativen gemäß § 22 Nr 5 S 2 Buchst a u b EStG fallen. Werden die Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag in gleichbleibenden oder steigenden (Teil-)Raten oder in Form einer (variablen) Kapitalauszahlung geleistet, unterliegt die Kapitalrückzahlung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anrechnung von Unterschiedsbeträgen nach § 32c Abs 1 S 2 EStG (§ 36 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rn. 41 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bereits mit dem Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des EStG v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3045) hatte der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Milchmarktkrise geplant, für StPfl mit luf Einkünften eine Tarifglättung für die Jahre 2016 bis 2022 einzuführen (ursprünglich § 34e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. BV-Mehrungen und Einnahmen iSd § 3 Nr 40 u 40a EStG

Rn. 62 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Steuerfreie BV-Mehrungen und Einnahmen liegen nach den Regelungen des § 3 Nr 40 S 1 Buchst a–i EStG in Höhe von 40 % in folgenden Fällen vor (zu den einzelnen Tatbeständen s § 3 Rn 1340ff (Handzik)):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Entsprechende Anwendung begünstigender Vorschriften, § 22 Nr 4 S 4 EStG

Rn. 630 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung der Abgeordnetenbezüge gegenüber anderen Einkunftsarten werden in § 22 Nr 4 S 4 Buchst a–d EStG eine Reihe begünstigender Vorschriften des EStG (§ 3 Nr 62 EStG, § 19 Abs 2 EStG, § 34 Abs 1 EStG und § 34c Abs 1 EStG) für entsprechend anwendbar erklärt. 1. § 22 Nr 4 S 4 Buchst a EStG Rn. 631 Stand: EL 147...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einzelfragen zu § 3c Abs 2 S 7 EStG nF

a) Auskehrung des Nennkapitals als Liquidationserlös iSd § 17 EStG Rn. 143 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Liquidationsverluste aus einer einnahmelosen Beteiligung unterliegen ebenfalls dem Teilabzugsverbot, wenn nur das Nennkapital an den Anteilseigner ausgekehrt wird. Nach der Rspr des BFH sind das Teileinkünfteverfahren und das Teilabzugsverbot auch im Verlustfall anzuwenden, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Übertragung einer Versorgungsverpflichtung auf einen Pensionsfonds, § 22 Nr 5 S 11 EStG

Rn. 710 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 5 S 11 EStG sieht für den Fall der Übertragung einer Versorgungsverpflichtung iSd § 3 Nr 66 EStG (Leistungen an einen Pensionsfonds zur Übernahme bestehender Anwartschaften, s § 3 Rn 2700f (Stickan)), auf einen Pensionsfonds vor, dass auf die Leistungen aus dem Pensionsfonds die Beträge nach § 9a S 1 Nr 1 EStG und § 19 Abs 2 EStG en...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sinngemäße Anwendung des § 15b EStG

Rn. 41 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach § 22 Nr 1 S 1 Hs 2 EStG ist § 15b EStG sinngemäß anzuwenden. Diese Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v 22.12.2005 (BGBl I 2005, 3683) mit Wirkung ab 31.12.2005 (Tag nach der Verkündung im BGBl) in das EStG eingefügt. § 15b EStG schließt die Verrechnung von negativen Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Einordnung von Versorgungsansprüchen nach Übertragung, § 22 Nr 5 S 9 u 10 EStG

Rn. 700 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 5 S 9 u 10 EStG bestimmen, dass in den Fällen des § 3 Nr 55a EStG (Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Ehegatten/Lebenspartnern, s § 3 Rn 2637a (Stickan)), § 3 Nr 55 EStG (Übertragung von Betriebsrentenansprüchen, s § 3 Rn 2630ff (Stickan)) sowie § 3 Nr 55e EStG (Übertragung von Anrechten auf Altersversorgung aufgrund eines A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leistungen aufgrund von nicht begünstigten Beiträgen, § 22 Nr 5 S 2 EStG

Rn. 660 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 5 S 2 EStG regelt eine wichtige Ausnahme zur vollen nachgelagerten Besteuerung gemäß § 22 Nr 5 S 1 EStG. Soweit nämlich die Leistungen auf Beitragsleistungen beruhen, die nicht steuerlich gefördert wurden, wäre eine volle nachgelagerte Besteuerung aufgrund der bestehenden Vorbelastung der Beiträge nicht gerechtfertigt. Daher sind Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verlustausgleich und -abzug, § 22 Nr 3 S 3 und 4 EStG

Rn. 500 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 In § 22 Nr 3 S 3 und S 4 EStG finden sich spezielle Regelungen zum Verlustausgleich und Verlustabzug für die sonstigen Einkünften aus Leistung. Nach § 22 Nr 3 S 3 EStG gilt für den Fall, dass die WK die Einnahmen übersteigen, dass der übersteigende Betrag bei der Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden darf und auch nicht gemäß §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Leibrentenversicherungen, die die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG nicht erfüllen

Rn. 175 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unter den Auffangtatbestand des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG fallen in erster Linie die privaten Leibrentenversicherungen, die die Voraussetzungen des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG nicht erfüllen und auch nicht unter § 22 Nr 5 EStG einzuordnen sind. Nach der Gesetzesbegründung fallen hierunter insb Anlageprodukt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Leistungen aus Versicherungsverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen iSd § 22 Nr 5 S 2 Buchst b EStG (Kapitalrückzahlung)

Rn. 667 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wird Kapital aus einem zertifizierten Versicherungsvertrag ausgezahlt, so werden die Leistungen entsprechend § 20 Abs 1 Nr 6 EStG besteuert (§ 22 Nr 5 S 2 Buchst b EStG). Gleiches gilt für Kapitalauszahlungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Damit unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistun...mehr