Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.1.2 Zuwendungen an Stiftungen

6.1.2.1 Zuwendungen an Stiftungen nach § 10b Abs. 1 S. 3 EStG Rz. 136 Die begünstigten Zuwendungen an Stiftungen (Rz. 93ff.) waren über die Höchstbeträge des § 10b Abs. 1 S. 1, 2 EStG hinaus bis zum Vz 2006 bis zur Höhe von 20.450 EUR (bis 31.12.2001: 40.000 DM) als Sonderausgaben abziehbar. Der abziehbare Zuwendungsbetrag wurde damit zusätzlich zu den bisherigen Höchstbeträg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.3 Gemeinnützige Zwecke

3.2.3.1 Rechtslage ab Vz 2007 Rz. 57 Die Voraussetzungen der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 1 AO sind durch Gesetz v. 15.10.2007 ab Vz 2007 unverändert geblieben. § 52 Abs. 2 AO enthält ab Vz 2007 eine abschließende Aufzählung der als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennenden gemeinnützigen Zwecke. Rz. 58 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 52 Abs. 1 AO gemeinnützige Zwe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Begriff der Zuwendungen

2.1 Allgemeines Rz. 26 Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) i. S. d. § 10b EStG sind Ausgaben, die vom Stpfl. freiwillig und ohne Gegenleistung (unentgeltlich) zur Förderung gemeinnütziger (§ 52 AO), mildtätiger (§ 53 AO) und kirchlicher (§ 54 AO) Zwecke geleistet werden. Durch den Ersatz des Begriffs der Ausgaben durch den der Zuwendungen (Rz. 1) hat sich sachlich nic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6 Höhe des Abzugs der Zuwendungen

Rz. 129 Die Zuwendungen gehören zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben und sind daher der Höhe nach begrenzt. 6.1 Rechtslage bis Vz 2006 6.1.1 Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher sowie der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke Rz. 130 Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissens...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.4.2 Begünstigte Stiftungszwecke

Rz. 106 Begünstigt sind Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO, das sind gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Rz. 52ff.).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.2 Kirchliche Zwecke

Rz. 55 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 54 AO kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Zu diesen Zwecken gehören insbes. die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Errichtung und Unterhaltung von Kirchen und Gemeindehäusern, die Ausbildung von Geistlichen, die E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7.2 Verzicht auf die Zuwendungsbestätigung

Rz. 168 Nach § 50 Abs. 4 EStDV kann bei Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen oder in Fällen von geringer Bedeutung der Nachweis statt einer Zuwendungsbestätigung durch einen Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts erbracht werden. Rz. 169 Die Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums, den die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7.1 Inhalt der Zuwendungsbestätigung

Rz. 165 Die Zuwendungsbestätigung muss nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt werden. Das BMF veröffentlicht regelmäßig Muster der Zuwendungsbestätigungen , für Vordrucke, die zu verwenden sind. Die Vordrucke sind verbindliche Muster, die vom Zuwendungsempfänger übernommen und selbst hergestellt werden können. Die Finanzverwaltung lässt es zu, mehrere steuerbegünstigt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.3.2 § 45d Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 18e Hinsichtlich der zu meldenden Kapitalerträge, bei denen aufgrund einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung einer natürlichen Person nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG vom Steuerabzug Abstand genommen oder eine Erstattung vorgenommen wurde, wird auf die Ausführungen in Rz. 17a bis 17d verwiesen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.3.1 § 45d Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 18d Hinsichtlich der zu meldenden Kapitalerträge, bei denen vom Steuerabzug Abstand genommen worden ist oder bei denen KapESt aufgrund des Freistellungsauftrags gem. § 44b Abs. 6 S. 4 EStG bzw. § 7 Abs. 5 S. 1 InvStG erstattet wurde, und der Kapitalerträge, bei denen die Erstattung von KapESt beim BZSt beantragt worden ist, wird auf die Ausführungen in Rz. 15ff. verwiesen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.3 Zu übermittelnde Daten nach § 45d EStG

Rz. 18c Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] wurden die (bereits nach bis 31.12.2016 gültigem Recht) gem. § 45d Abs. 1 S. 1 EStG zu übermittelnden Daten nicht geändert. Insofern wird auf die Ausführungen in Rz. 17e und Rz. 17f verwiesen. 2.2.3.1 § 45d Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG Rz. 18d Hinsichtlich der zu meldenden Kapitalerträge, bei dene...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.1 Vertragsschlüsse bis 31.12.2016

Rz. 40 § 45d Abs. 3 EStG verpflichtet inländische Versicherungsvermittler im Fall der Vermittlung eines Versicherungsvertrags, der Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG generiert, zur Mitteilung an das BZSt über das Zustandekommen des Versicherungsvertrags. Die Mitteilung muss bis zum 30.3. des dem Vertragsschluss folgenden Jahrs erfolgen. Die Mitteilungsverpflichtu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.3.1 Allgemein

Rz. 17j Führt die Einreichung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung einer natürlichen Person gem. § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG zur Abstandnahme vom Steuerabzug gem. § 44a Abs. 1, 4b oder 10 EStG (§ 44a EStG Rz. 44ff., 91g und 124ff.) oder zur Erstattung einbehaltener KapESt gem. § 44b Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 44b EStG Rz. 74ff.), so sind die von der KapESt befreiten Kapital...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 § 45d EStG wurde durch G. v. 9.11.1992[1] in das EStG eingefügt. Die Vorschrift soll verhindern, dass das i. H. d. Sparer-Pauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG bestehende Freistellungsvolumen von 801 EUR für Alleinstehende bzw. von 1.602 EUR bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehegatten durch die entsprechende Erteilung von Freistellungsaufträgen i. S. v. § 44...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Grundlegende Neufassung ab 2017

Rz. 13a Rechtslage ab 1.1.2017: Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] wird m. W. v. 1.1.2017 in § 93c AO erstmals eine grundlegende Norm für "Drittübermittlungspflichten" eingefügt, die sich auf Fallgestaltungen bezieht, in denen ein Dritter (etwa ein Kreditinstitut) aufgrund gesetzlicher Regelung zur Übermittlung von Daten (etwa des K...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.1 Personalien des Auftraggebers (Nr. 1 und 2)

Rz. 14 Neben dem Vor- und Zunamen (ggf. auch dem abweichenden Geburtsnamen) und der Anschrift desjenigen, der den Freistellungsauftrag erteilt hat, ist auch dessen Geburtsdatum anzugeben, damit eine einwandfreie Identifizierung möglich ist. Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehegatten sind die Daten beider Ehegatten mitzuteilen. Rz. 14a Für nach dem 1.1.2013 zufli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.2 Freigestellte oder erstattete Kapitalerträge (Nr. 3)

Rz. 15 Mitzuteilen ist nicht das im Freistellungsauftrag angegebene Freistellungsvolumen, sondern zu den einzelnen Freistellungsaufträgen jeweils die Höhe der Beträge, für die aufgrund des Freistellungsauftrags tatsächlich insgesamt vom Steuerabzug Abstand genommen oder eine Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt nach § 44b Abs. 6 S. 4 EStG oder § 7 Abs. 5 S. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.1 Allgemein

Rz. 18a § 45d EStG wurde zum 1.1.2017 grundlegend neugefasst (Rz. 13a, 13b). Nach § 52 Abs. 45 S. 22 EStG sind für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2016 zufließen, die Daten nach § 93c Abs. 1 AO und zusätzlich die Daten nach § 45d Abs. 1 S. 1 EStG zu übermitteln.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10 Verstöße gegen die Mitteilungspflicht

Rz. 44 Zuwiderhandlungen gegen die Mitteilungspflicht nach § 45d Abs. 1 S. 1 EStG können als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden (§ 50e Abs. 1 EStG; § 50e EStG Rz. 4).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45d Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern

1 Allgemeines 1.1 Gesetzliche Entwicklung Rz. 1 § 45d EStG wurde durch G. v. 9.11.1992[1] in das EStG eingefügt. Die Vorschrift soll verhindern, dass das i. H. d. Sparer-Pauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG bestehende Freistellungsvolumen von 801 EUR für Alleinstehende bzw. von 1.602 EUR bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehegatten durch die entsprechende Erteilung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6 Automatisierter Datenabruf für steuerliche Zwecke

Rz. 30 Im Anschluss an die am 31.3.2005 abgelaufene Abgabefrist für strafbefreiende Erklärungen zur Erlangung der Steueramnestie haben nach § 93b Abs. 1 AO i. d. F. des Gesetzes v. 23.12.2003[1] die Kreditinstitute die Datei der Konto- und Depotstammdaten nach § 24c Abs. 1 KWG (Rz. 27) nicht nur für Zwecke der Finanzaufsicht, sondern mit Wirkung ab 1.4.2005 auch für steuerli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Meldefrist

Rz. 18f Für die Meldung von Kapitalerträgen, die bis zum 31.12.2016 zugeflossen sind, gilt nach § 45d Abs. 1 S. 1 EStG i. d. F. bis zum 31.12.2016 als Meldetermin der 1. März des Folgejahres. Der Meldetermin 1. März gilt damit letztmalig im Jahr 2017. Infolge der Änderungen des § 45d EStG und der grundlegenden Regelung von Drittübermittlungspflichten in § 93c AO zum 1.1.201...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.2 Informationspflicht

Rz. 43e § 93c Abs. 1 Nr. 3 AO sieht seit 1.1.2017 grundsätzlich vor, dass die mitteilungspflichtige Stelle den Stpfl. darüber zu informieren hat, welche für seine Besteuerung relevanten Daten sie an die Finanzbehörden übermittelt hat oder übermitteln wird. Der Gesetzgeber hat jedoch zu Recht berücksichtigt, dass die auszahlenden Stellen die Stpfl. bereits bei Antragstellung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7 Mitteilungen des BZSt an die Sozialleistungsträger (Abs. 2)

Rz. 37 Im Zusammenhang mit der Aufhebung von Abs. 2 i. d. F. des Gesetzes v. 24.3.1999[1] durch das G. v. 21.6.2002[2] wurde der bisherige Abs. 3 zu Abs. 2. Die Vorschrift erhielt ihre jetzige Fassung durch das G. v. 24.3.1999. Danach darf das BZSt die von ihm durch die Mitteilungen nach Abs. 1 erlangten Daten den Sozialleistungsträgern mitteilen, soweit dies zur Überprüfung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4.1 Kapitalertragszuflüsse bis 2016

Rz. 19 Die Datenübermittlung muss für Kapitalerträge, die vor dem 1.1.2013 zufließen, grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf amtlich vorgeschriebenen maschinell verwertbaren Datenträgern erfolgen. Die Datenübermittlung durch Datenträgertausch wird für nach dem 31.12.2012 dem Gläubiger zufließende Kapitalerträge abgelöst durch die elektronische Übermittlung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2 Vertragsabschlüsse ab 1.1.2017

Rz. 43b Infolge der Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] sind die in § 45 Abs. 3 EStG genannten Daten nach Maßgabe des § 93c AO zu übermitteln. Die Änderungen in § 45 Abs. 3 EStG sind für Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 abgeschlossen werden. Rz. 43c Infolge der grundlegenden Regelung von Drittübermi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.1 Haftung

Rz. 43d Ab 1.1.2017 regelt § 72a Abs. 4 AO grundlegend die Haftung Dritter bei Datenübermittlungen i. S. d. § 93c AO an Finanzbehörden. Obwohl die Norm grundsätzlich auch auf das Meldeverfahren anwendbar wäre, erklärt § 45d Abs. 1 S. 3 EStG als Ausnahmevorschrift den § 72a Abs. 4 AO nachvollziehbar für nicht anwendbar. Als Beweggrund für die Ausnahmevorschrift wird angeführt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.3 Außenprüfung

Rz. 43f In § 203a AO wurde zum 1.1.2017 eine neue Rechtsgrundlage für Außenprüfungen bei mitteilungspflichtigen Stellen i. S. d. § 93c AO eingefügt. § 203a AO ist jedoch nach § 45d Abs. 1 S. 3 EStG nicht anwendbar. Der Gesetzgeber hat die Anwendung der neuen Zulässigkeitsvorschrift für Außenprüfungen bei § 45d EStG bewusst abgelehnt, da auch bisher keine spezielle Möglichke...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2 Zu übermittelnde Daten (Abs. 1 S. 1)

2.1 Kapitalertragszuflüsse bis 2016 2.1.1 Personalien des Auftraggebers (Nr. 1 und 2) Rz. 14 Neben dem Vor- und Zunamen (ggf. auch dem abweichenden Geburtsnamen) und der Anschrift desjenigen, der den Freistellungsauftrag erteilt hat, ist auch dessen Geburtsdatum anzugeben, damit eine einwandfreie Identifizierung möglich ist. Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehega...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4 Datenübermittlung durch Datenfernübertragung (Abs. 1 S. 2)

4.1 Kapitalertragszuflüsse bis 2016 Rz. 19 Die Datenübermittlung muss für Kapitalerträge, die vor dem 1.1.2013 zufließen, grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf amtlich vorgeschriebenen maschinell verwertbaren Datenträgern erfolgen. Die Datenübermittlung durch Datenträgertausch wird für nach dem 31.12.2012 dem Gläubiger zufließende Kapitalerträge abgelöst d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Kapitalertragszuflüsse bis 2016

2.1.1 Personalien des Auftraggebers (Nr. 1 und 2) Rz. 14 Neben dem Vor- und Zunamen (ggf. auch dem abweichenden Geburtsnamen) und der Anschrift desjenigen, der den Freistellungsauftrag erteilt hat, ist auch dessen Geburtsdatum anzugeben, damit eine einwandfreie Identifizierung möglich ist. Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehegatten sind die Daten beider Ehegatte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1 Allgemeines

1.1 Gesetzliche Entwicklung Rz. 1 § 45d EStG wurde durch G. v. 9.11.1992[1] in das EStG eingefügt. Die Vorschrift soll verhindern, dass das i. H. d. Sparer-Pauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG bestehende Freistellungsvolumen von 801 EUR für Alleinstehende bzw. von 1.602 EUR bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehegatten durch die entsprechende Erteilung von Freistell...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.2.1 Einzelfragen

Rz. 17a Gem. § 45d Abs. 1 S. 2 EStG sind bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag die Daten beider Ehegatten zu übermitteln. Wenn für Ehegatten ein Gemeinschaftskonto sowie jeweils auch ein Einzelkonto geführt werden und ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag erteilt worden ist, ist entgegen der alten Ansicht nur noch eine Meldung zu übermitteln. Das bedeutet, dass di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5 Auswertung der Mitteilungen

Rz. 22 I. d. F. des Gesetzes v. 9.11.1992[1] schrieb § 45d Abs. 2 EStG ausdrücklich vor, dass die übermittelten Daten ausschließlich zur Prüfung der rechtmäßigen Inanspruchnahme des Sparer-Freibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags verwendet werden dürfen. Rz. 23 Um die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen zu verbessern, wurde diese sehr eingeschränkte Verwendung d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.4 Name und Anschrift der Meldestelle (Nr. 5)

Rz. 18 Name und Anschrift des nach § 44 Abs. 1 EStG bzw. § 7 InvStG zum Steuerabzug Verpflichteten, gegenüber dem entweder die Freistellungsaufträge erteilt oder dem die Nichtveranlagungs-Bescheinigungen vorgelegt wurden, sind in der jeweiligen Mitteilung zu nennen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.3 Änderung durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Rz. 13c § 45d Abs. 2 S. 1 EStG wurde m. W. v. 26.11.2019 durch Art. 77 des 2. DSAnpUG v. 20.11.2019[1] nur redaktionell geändert. Aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung zum 25.5.2018[2] kam es u. a. in allen Steuergesetzen zu notwendigen Folgeänderungen des Begriffs "der Betroffene" in "die betroffene Person". Es handelt sich um eine Anpassung an die Beg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.3.2 Einzelfragen

Rz. 17l Ein Aufteilungsverhältnis zwischen Eheleuten bei einer gemeinschaftlich erteilten NV-Bescheinigung ist nicht zu beachten. Soweit zusammen veranlagte Ehegatten eine gemeinsame NV-Bescheinigung einreichen, ist der auf Grundlage dieser Bescheinigung freigestellte Betrag in einer Summe zu melden.[1] Rz. 17m Für einen Übergangszeitraum (bis Ende 2014) hatte die Finanzverwa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Kapitalertragszuflüsse ab 2017

2.2.1 Allgemein Rz. 18a § 45d EStG wurde zum 1.1.2017 grundlegend neugefasst (Rz. 13a, 13b). Nach § 52 Abs. 45 S. 22 EStG sind für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2016 zufließen, die Daten nach § 93c Abs. 1 AO und zusätzlich die Daten nach § 45d Abs. 1 S. 1 EStG zu übermitteln. 2.2.2 Zu übermittelnde Daten nach § 93c Abs. 1 AO Rz. 18b Nach § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8 Mitteilungen bei Versicherungsverträgen (Abs. 3)

8.1 Vertragsschlüsse bis 31.12.2016 Rz. 40 § 45d Abs. 3 EStG verpflichtet inländische Versicherungsvermittler im Fall der Vermittlung eines Versicherungsvertrags, der Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG generiert, zur Mitteilung an das BZSt über das Zustandekommen des Versicherungsvertrags. Die Mitteilung muss bis zum 30.3. des dem Vertragsschluss folgenden Jahrs e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9 Nicht anwendbare Regelungen bei Haftung, Informationspflicht und Außenprüfung

9.1 Haftung Rz. 43d Ab 1.1.2017 regelt § 72a Abs. 4 AO grundlegend die Haftung Dritter bei Datenübermittlungen i. S. d. § 93c AO an Finanzbehörden. Obwohl die Norm grundsätzlich auch auf das Meldeverfahren anwendbar wäre, erklärt § 45d Abs. 1 S. 3 EStG als Ausnahmevorschrift den § 72a Abs. 4 AO nachvollziehbar für nicht anwendbar. Als Beweggrund für die Ausnahmevorschrift wir...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.3 Aufgrund einer Nichtveranlagungsbescheinigung vom Steuerabzug befreite Kapitalerträge (Nr. 4)

2.1.3.1 Allgemein Rz. 17j Führt die Einreichung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung einer natürlichen Person gem. § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG zur Abstandnahme vom Steuerabzug gem. § 44a Abs. 1, 4b oder 10 EStG (§ 44a EStG Rz. 44ff., 91g und 124ff.) oder zur Erstattung einbehaltener KapESt gem. § 44b Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 44b EStG Rz. 74ff.), so sind die von der KapESt ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.2 Zu übermittelnde Daten nach § 93c Abs. 1 AO

Rz. 18b Nach § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO sind von der auszahlenden Stelle folgende Daten zu übermitteln: Name, die Anschrift, das Ordnungsmerkmal und die Kontaktdaten der mitteilungspflichtigen Stelle sowie ihr Identifikationsmerkmal nach den §§ 139a bis 139c AO oder, soweit dieses nicht vergeben worden ist, ihre Steuernummer (§ 93c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO); hat die mitteilungspfl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4.2 Kapitalertragszuflüsse ab 2017

Rz. 21a Technische Einzelheiten zum Meldeverfahren hat das BZSt unter www.bzst.de in den Kommunikationshandbüchern Teil I und II veröffentlicht.[1] Melder von kleineren Datenmengen konnten noch bis zum 31.12.2016 ihre Meldungen direkt über ein Formular im Online-Portal (BOP) elektronisch versenden (maximal 500 Datensätze pro Einzelmeldung). Ab 1.1.2017 können per CSV-Upload 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 2 Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer, soweit der Steuerzahler oder sein Ehegatte einer hebeberechtigten Kirche angehören, werden grundsätzlich zusammen mit den Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Formal handelt es sich um jeweils gesondert anfechtbare Bescheide. Bemessungsgrundlage für diese sog. Zuschlagsteuern ist die für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen

Erfährt das Finanzamt im Laufe eines Jahres, dass die Einkünfte des Steuerpflichtigen voraussichtlich höher ausfallen werden als im Vorjahr, kann es die für das laufende Jahr festgesetzten Vorauszahlungen erhöhen. Diese Änderung setzt zusätzlich voraus, dass die Vorauszahlungen für den einzelnen noch ausstehenden Vorauszahlungszeitpunkt um mindestens 100 EUR angehoben werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 1.1 Bemessung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer werden grundsätzlich nach der Jahressteuer bemessen, die bei der letzten Veranlagung festgesetzt worden ist.[1] Hat das Finanzamt Anhaltspunkte für ein in dem betreffenden Jahr höheres Einkommen, kann bzw. muss es die Vorauszahlungen der höheren Einkommensteuer anpassen, die für das laufende Jahr voraussichtlich anfallen wird. Gründe hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 1.2 Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Anknüpfungspunkt für die Vorauszahlungen ist grundsätzlich die Abschlusszahlung des zuletzt veranlagten Jahres. Dabei bleiben bestimmte Aufwendungen kraft gesetzlicher Regelung außer Ansatz, insbesondere der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.[1] Dies gilt auch, wenn aufgrund der Höhe des Einkommens feststeht, dass ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 1 Vorauszahlungen zur Einkommensteuer

Das Finanzamt darf vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer festsetzen, wenn sich für das laufende Jahr voraussichtlich eine Abschlusszahlung von mindestens 400 EUR errechnet und für den einzelnen Vorauszahlungstermin mindestens 100 EUR zu zahlen sind.[1] Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung von St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe der Einkommensteuer und folglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer lassen sich erst nach Ablauf eines Jahres berechnen. Trotzdem sind bereits im Laufe des Jahres Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Steuerschuld zu leisten. Damit sichert sich der Fiskus ein stetigeres Steueraufkommen und vermeidet die sonst drohenden Zinsverluste. Schließli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 6 Einwendungen gegen Vorauszahlungsbescheide

Vorauszahlungen werden meist zusammen mit der Einkommensteuer für ein zurückliegendes Jahr festgesetzt. Beide Bescheide stehen oft auf demselben Blatt Papier. Trotzdem stellen der Steuerbescheid für das zurückliegende Jahr und der Vorauszahlungsbescheid für das kommende und ggf. das laufende Jahr getrennte Verwaltungsakte dar. Dieser formalen Betrachtung kommt besondere Bede...mehr