Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuerfreie Einnahmen

Rn. 30 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Einnahmen iSd § 3c Abs 1 EStG sind alle Güter, die in Geld oder in Geldeswert bestehen und dem StPfl im Rahmen einer der Einkunftsart des § 2 Abs 1 Nr 1–7 EStG zufließen (§ 8 Abs 1 EStG). Zu den Einnahmen zählen nicht Einlagen ( BFH v 21.12.1977, I R 20/76, BStBl II 1978, 346), Darlehensaufnahmen (BFH v 20.10.2004, I R 11/03, BStBl II 2005, 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträglicher Schuldzinsenabzug nach Veräußerung der Beteiligung

Rn. 146 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unklar ist, ob ein nachträglicher Abzug von Schuldzinsen möglich ist, wenn die Beteiligung iSd § 17 EStG veräußert wurde, aber das Finanzierungsdarlehen mit dem Kaufpreis nicht abgelöst werden kann (nachträgliche WK). Bei Beteiligungen unter 1 % stellt sich die Frage des nachträglichen Schuldzinsenabzugs nicht, da das WK-Abzugsverbot nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Zusatzrenten, deren Beiträge besteuert wurden

Rn. 178 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sind nicht Teil der nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG der Besteuerung unterliegenden sog Basisversorgung. Die VBL gehört zu den betrieblichen Pensionskassen iSd § 40b EStG. Die von ihr ausgezahlten Renten sind Teil der betrieblichen Altersversorgung und umlag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Unbeschränkte StPfl des Leistungsbeziehers und des Leistenden

Rn. 316 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung für die steuerliche Erfassung der Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr 1a EStG ist ferner, dass der Leistungsbezieher unbeschränkt estpfl ist. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 22 Nr 1a EStG. § 10 Abs 1a Nr 1–4 EStG gestatten den SA-Abzug jedoch nur, wenn der Empfänger unbeschränkt estpfl ist. Ist dies nicht der Fall,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bezüge der Bundestagsabgeordneten

Rn. 565 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach § 11 AbgG erhalten Bundestagsabgeordnete eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (vgl Art 48 Abs 3 GG), deren Höhe sich an den Monatsbezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) orientiert. Ab 01.07.2019 beträgt die Entschädigung 10 083,47 EUR brutto im Monat. Der Präsident des Bundestages u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beteiligung im PV des StPfl

Rn. 140 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei Beteiligungen iSd § 17 EStG an der KapGes im PV des StPfl sind die AK/Veräußerungskosten vom Veräußerungs- oder Liquidationserlös abziehbar (bei Beteiligung von weniger als 1 % liegen im Veräußerungsfall Einkünfte aus KapVerm nach § 20 Abs 2 EStG vor). Die Anwendung des § 3c Abs 2 S 7 EStG ist insoweit umstritten, wenn der StPfl die Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c EStG wurde durch das StÄndG 1958 v 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) mit Wirkung ab VZ 1958 in das EStG eingefügt und kodifiziert die von der Rspr entwickelten Grundsätze (zB RFH v 05.06.1928, I A 262/28, RStBl 1928, 288). Rn. 11 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 EStG wurde mit dem StSenkG v 23...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 155 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 3c Abs 2 S 9 EStG nF wurde mit UntStRefG 2008 v 14.08.2007 eingefügt (vormals § 3c Abs 2 S 3 EStG idF UntStRefG 2008, BGBl I 2007, 1912). Die Vorschrift ist erstmals ab dem VZ 2008 anzuwenden und somit ein Jahr später als die entsprechende Regelung im § 8b Abs 10 KStG ( Pung in D/P/M, § 3c EStG Rz 115, 84. EL).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zeitrenten

Rn. 69 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Zeitrenten sind wiederkehrende Bezüge, die sich allerdings nicht auf eine Lebenszeit, sondern auf eine von vornherein festgelegte Dauer beziehen. Die Steuerbarkeit derartiger Renten ergibt sich aus § 22 Nr 1 S 1 EStG (sonstige wiederkehrende Bezüge). Eine Anwendung der günstigeren Besteuerung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG kommt nicht in B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Ermittlung der Einkünfte

Rn. 19 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die sonstigen Einkünfte iSd § 22 EStG gehören nach § 2 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG zu den Überschusseinkünften, dh, die Einkünfte werden grds als Überschuss der Einnahmen (§ 8 EStG) über die WK (§ 9 EStG) ermittelt. Die zeitliche Zuordnung der sonstigen Einkünfte richtet sich grds nach dem sich aus § 11 EStG ergebenden Zu- und Abflussprinzip. Vorhande...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gegenstand der Besteuerung – Bezüge

Rn. 39 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gegenstand der Besteuerung sind Bezüge. Als solche kommen Einnahmen in Geld oder Geldeswert iSd § 8 EStG (dazu s § 8 Rn 26ff (Pust)) und ferner Zuschüsse und sonstige Vorteile iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst b EStG (s Rn 218) in Betracht. Auch Sachleistungen, wie zB Strom, Wasser, Heizung (BFH BStBl II 1993, 23) und freie Kost gehören zu den Bezügen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mehrgliedriges Steuerrechtsverhältnis

Rn. 7 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Beim KapSt-Abzug handelt es sich anders als in den Veranlagungsfällen nicht um ein zweiseitiges Steuerrechtsverhältnis nur zwischen StPfl und FinBeh. Vielmehr handelt es sich meist um drei, beim Zinsabschlag sogar um vier verschiedene Beteiligte. Im Fall des § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG wird eine Trennung der einheitlichen juristischen Person fi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Leibrenten im Austausch mit einer Gegenleistung

Rn. 179 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Werden Leibrenten im Austausch mit einer Gegenleistung vereinbart, unterliegen diese ebenfalls der Ertragsanteilsbesteuerung. Der entsprechende Zinsanteil ist nach der Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG, ggf iVm § 55 Abs 1 EStDV, zu ermitteln (BFH BStBl II 2002, 246; 1996, 666; BMF v 11.03.2010, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Renten nach dem AAÜG

Rn. 181 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Renten iSd § 9 Anspruchs- und AnwartschaftsüberführungsG (AAÜG) werden weiterhin mit dem Ertragsanteil gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG besteuert, ggf iVm § 55 Abs 2 EStDV, soweit nicht die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 6 EStG greift. Diese Renten werden zwar von der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgezahlt. Es handelt sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 56 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 S 1 EStG ergibt sich als Kehrseite zur Steuerbefereiung nach § 3 Nr 40, 40a EStG. Nach der Grundkonzeption des Teileinkünfteverfahrens iSd § 3 Nr 40 EStG soll eine doppelte Besteuerung der Einnahmen auf Ebene der Körperschaft und auf Ebene des Anteilseigners pauschal vermieden werden (zur Kritik Desens in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) WG im BV des StPfl

Rn. 121 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 6 EStG erfasst BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten eines Gesellschafters einer Körperschaft. BV-Minderungen setzen die Zugehörigkeit des WG zu einem BV einer natürlichen Person voraus (zum Begriff des BV s §§ 4, 5 Rn 49ff (Briesemeister). Der Begriff der BA ergibt sich aus § 4 Abs 4 EStG (s §§ 4, 5 Rn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Norminhalt

Rn. 401 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 3 S 1 EStG regelt, dass zu den sonstigen Einkünften auch Einkünfte aus Leistungen (s Rn 413ff) zählen, wenn sie nicht zu den anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs 1 Nr 1–6 EStG) oder zu den Einkünften gemäß § 22 Nr 1, 1a, 2 o 4 EStG gehören (s Rn 404ff). Aus § 22 Nr 3 S 2 EStG ergibt sich, dass die Einkünfte nur bei Überschreiten der 256 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ausnahmen von der KapSt auf Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen

Rn. 140 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Gesetz führte früher vier Fallgruppen auf, bei denen kein Zinsabschlag vorgenommen werden musste. Diese sind nunmehr entfallen oder nach § 43 Abs 2 S 1 EStG übernommen worden. Rn. 141 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach früherem Recht wurden diese Fälle dem Veranlagungsverfahren überlassen. Wegen des anwendbaren allg Tarifs mit Tabellensprün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Andere Leistungen

Rn. 104 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a S 1 EStG der Begriff der Leibrente um den Begriff "andere Leistungen" erweitert. Nach der Begründung des Finanzausschusses (BT-Drucks 15/3004, 19) erfolgte dies deshalb, um auch Teilkapitalisierungen, wie sie bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Pensionskasse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Keine Abweichung von der Ertragsanteilstabelle

Rn. 202 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG kann eine Leibrente nur mit dem aus der darin aufgeführten Tabelle ersichtlichen Ertragswert besteuert werden. Mit dem Zweck dieser Vorschrift wäre es nicht vereinbar, die Höhe des Ertragsanteils von individuellen Umständen abhängig zu machen (BFH BFH/NV 2002, 1438).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einkünfteermittlung

Rn. 319 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Einkünfte iSd § 22 Nr 1a EStG sind gemäß § 2 Abs 2 Nr 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die WK (s Rn 19) zu ermitteln. Unterhaltsleistungen sind in dem Zeitpunkt als Einnahmen anzusetzen, in dem sie dem StPfl tatsächlich zufließen (Zuflussprinzip gemäß § 11 Abs 1 S 1 EStG). Dies gilt auch für zusammengeballte nachträgliche Zahlun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Betriebsrenten

Rn. 180 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Betriebsrenten unterliegen ebenfalls der Ertragsanteilsbesteuerung gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG, falls die Beiträge aus versteuertem Einkommen aufgebracht wurden, zB weil die Einzahlungen den Höchstbetrag gemäß § 3 Nr 63 EStG überschritten (vgl Horlemann, FR 2004, 1050; vgl BFH BStBl II 2007, 402: "Einsatz eigenen Vermö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Steuerminderung beim Leistenden durch SA-Abzug nicht erforderlich

Rn. 312 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 22 Nr 1a EStG sind Unterhaltsleistungen vom Empfänger zu versteuern, soweit für diese die Voraussetzungen für den SA-Abzug beim Leistungs- oder Zahlungsverpflichteten nach § 10 Abs 1a EStG erfüllt sind. Der Gesetzgeber ging hierbei von der Vorstellung eines Spiegelbilds zur Vorschrift des § 10 Abs 1a EStG aus (BT-Dru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 117 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gemäß § 52 Abs 5 S 2 EStG idF ZollkodexAnpG gilt die Neuregelung des § 3c Abs 2 S 6 EStG erstmals für das Wj 2015 bzw für das abweichende Wj 2015/2016. Die Frage, ob die Neuregelung des § 3c Abs 2 S 2–6 EStG nF auch bereits bestehende Nutzungsüberlassungen erfasst, die vor 2015 abgeschlossen wurden, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 78 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF ist nur für natürliche Personen anzuwenden, da für Körperschaften, die eine Beteiligung an einer KapGes halten, die Vorschrift des § 8b Abs 3 S 4ff KStG vorrangig anzuwenden ist. Unklar ist, ob die Vorschrift auch PersGes erfasst, da in der Vorschrift § 3c Abs 2 S 2 EStG nF nur der Begriff "Steuerpfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 403 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gegen die Vorschrift des § 22 Nr 3 S 1 EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Der darin enthaltene Tatbestand genügt den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bestimmtheit eines Steuergesetzes (BVerfG v 13.08.1986, 1 BvR 587/86, DStZ/E 1986, 334). Auch der Grundsatz der Normenklarheit ist nicht verletzt; insb ermöglicht es de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Norminhalt

Rn. 301 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 1a EStG enthält keine eigenständigen Tatbestände, sondern knüpft an § 10 Abs 1a EStG an, sodass bzgl der Einzelheiten auf die Kommentierung zu § 10 Abs 1a EStG verwiesen wird, s § 10 Rn 400ff (Hoheisel/Tippelhofer). Sofern die Voraussetzungen des § 22 Nr 1a EStG nicht vorliegen, weil zB der SA-Abzug nicht möglich ist (zB mangels Zust...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vorbemerkung

Aufgrund der Änderung des EStG durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) unterliegen ab 2005 deutlich mehr Rentner der ESt als davor (nach Schätzungen mehr als 1 Mio zusätzliche Rentner). Durch die stufenweise Anhebung der Besteuerungsanteile in der Tabelle des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 3 EStG wird sich die Zahl der betroffenen Rentner in den kommend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ah) Altverträge

Rn. 184 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Tabelle des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG findet auch Anwendung auf vor dem Jahr 2005 abgeschlossene private Leibrentenversicherungen (sog Altverträge, vgl die Gesetzesbegründung in BT-Drucks 15/2150, 41; BFH BFH/NV 2012, 31; BStBl II 2014, 15). Darauf, ob diese die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG erfülle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 26 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 1 EStG greift iRd Einkünfteermittlung, nicht für Ausgaben, die von der Summe oder vom Gesamtbetrag der Einkünfte oder vom Einkommen abgezogen werden. Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 1 EStG werden allein BA und WK einschließlich vorab entstandener und nachträglicher BA/WK erfasst und folglich nicht SA oder ag Belast...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 120 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das ZinsabschlagG führte für ein weiteres Segment der Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG – neben den nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG abzugspflichtigen KapErtr – den Zinsabschlag als weitere Abzugsteuer auf KapErtr ein. Gewählt wurde dabei eine Zahlstellenlösung mit Inanspruchnahme der auszahlenden Stelle – s Rn 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Rentenbezugsmitteilungen

Rn. 105 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Rentenbezüge sind von den Rentenversicherungsträgern und den Lebensversicherungen an eine zentrale Stelle (vgl § 81 EStG) zu melden (sog Rentenbezugsmitteilungen gemäß § 22a EStG). Dort werden die Daten zusammengeführt und an die jeweils zuständige Landes-FinBeh übermittelt, die sie an die zuständigen FA weiterleitet. Durch dieses Verfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 84 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot bezieht sich auf BV-Minderungen oder BA im Zusammenhang mit: Darlehensforderungen (§ 3c Abs 2 S 2 EStG nF), der Inanspruchnahme von Sicherheiten (§ 3c Abs 2 S 2 EStG nF), Forderungen aus Rechtshandlungen, die einer Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbar sind (§ 3c Abs 2 S 4 EStG nF). a) Darlehensforderung Rn. 85 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Darlehen im Gesamthandsvermögen einer PersGes

Rn. 92 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Anwendung des § 3c Abs 2 S 2 EStG ist derzeit unklar und nicht gerichtlich geklärt, wenn sowohl die Beteiligung als auch die Darlehensforderung im Gesamthandsvermögen einer PersGes gehalten werden. Obwohl die PersGes kein Steuersubjekt ist – § 3c Abs 2 S 2 EStG stellt auf eine Darlehensgewährung "von einem StPfl" ab –, ist aufgrund der t...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Erhebung durch Steuerabzug

Rn. 37 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Anrechnung setzt voraus, dass die Steuerabzugsbeträge erhoben worden sind. Die ESt ist durch Steuerabzug erhoben, wenn Sie vom Schuldner der Vergütung für Rechnung des StPfl einbehalten wurde. Mit der ordnungsgemäßen Einbehaltung durch den Schuldner der KapErtr ist die KapSt auch dann iSv § 36 Abs 2 EStG erhoben, wenn sie nicht an das FA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anrechenbare Abzugsbeträge

Rn. 24 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die ESt wird grundsätzlich auf der Basis der Veranlagungsfestsetzung erhoben (§ 25 EStG). Lediglich in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen (§ 38 Abs 1 EStG für die LSt; § 43 Abs 1 EStG für die KapSt; § 50a Abs 1 Nr 1–4 EStG für die Steuerabzüge bei beschränkter StPfl) wird die ESt durch Steuerabzug erhoben. Die Wirkungen des Steuerabzugs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches zur Rentenbesteuerung

Rn. 56 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das EStG unterscheidet in § 22 Nr 1 EStG zwischen wiederkehrenden Bezügen allgemeiner Art und Leibrenten (wiederkehrende Bezüge besonderer Art). Die wiederkehrenden Bezüge allgemeiner Art oder sonstigen wiederkehrenden Bezüge (zB dauernde Lasten) werden gemäß § 22 Nr 1 S 1 EStG in vollem Umfang der Besteuerung unterworfen. Für Leibrenten dageg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 EStG findet in persönlicher Hinsicht Anwendung auf alle nach § 1 EStG unbeschränkt estpfl natürlichen Personen. Für beschränkt StPfl greift § 22 EStG nur, soweit die sonstigen Einkünfte inländische Einkünfte iSd § 49 Abs 1 Nr 7–10 EStG darstellen. Kstpfl Steuersubjekte können zwar grds Einkünfte gemäß § 22 EStG erzielen, gemäß § 8 Abs 2 K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Abtretung der Darlehensforderung mit Verlust

Rn. 100 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Verkauft der Gesellschafter seine Darlehensforderung unter dem Nennwert, so ist der Verlust nur zu 60 % abziehbar.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sachlicher Anwendungsbereich

a) WG im BV des StPfl Rn. 121 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 6 EStG erfasst BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten eines Gesellschafters einer Körperschaft. BV-Minderungen setzen die Zugehörigkeit des WG zu einem BV einer natürlichen Person voraus (zum Begriff des BV s §§ 4, 5 Rn 49ff (Briesemeister). Der Begriff der BA ergibt sich aus § 4 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bezüge der Europaabgeordneten

ca) Bezüge nach dem EuAbgG Rn. 580 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bis zum Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (s Rn 443) erhielten Europaabgeordnete Bezüge nach den Bestimmungen des EuAbgG v 06.04.1979 (BGBl I 1979, 413, zuletzt geändert durch Art 2 des Gesetzes v 11.07.2014, BGBl I 2014, 906). Diese entsprachen in etwa den Bezügen der Bundestagsabge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Darlehensgewährung

a) Darlehen im BV des StPfl Rn. 91 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF muss das Darlehen von einem StPfl hingegeben werden, der zu mehr als 25 % an einer Körperschaft beteiligt ist. Bei Darlehensvergabe einer KapGes an die Tochtergesellschaft ist § 8b Abs 3 S 4 KStG vorrangig anzuwenden. Im Gegensatz zu § 8b Abs 3 S 4 KStG ist nicht auf den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 652 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift wurde mit dem AVmG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 20.12.2001 (StÄndG 2001, BGBl I 2001, 3794) sowie durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) geändert. § 22 Nr 5 EStG regelt die nachgelagerte Besteuerung für Versorgungsleistungen aus kapitalg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) WG im PV des StPfl

Rn. 122 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Regelung für die WK ist in der Vorschrift des § 3c Abs 2 S 6 EStG nicht vorgesehen. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn sich das WG im PV des StPfl befindet, zB wegen mangelnder personeller Verflechtung. Erfolgt die Nutzungsüberlassung, um Erträge aus der Beteiligung zu erzielen, so sei § 3c Abs 2 EStG bereits nach den allg Grundsätzen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 60 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 In persönlicher Hinsicht ist die Vorschrift des § 3c Abs 2 EStG anwendbar für alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar über eine PersGes an einer Körperschaft beteiligt sind. Soweit Körperschaften an anderen KapGes beteiligt sind, ist die Anwendung des § 3c Abs 2 S 1 EStG durch die Regelung des § 8b Abs 3 S 2 u Abs 5 S 2 KSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wiederkehrender Charakter

Rn. 35 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wiederkehrend iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG sind Bezüge, wenn sie sich aufgrund eines einheitlichen Entschlusses oder eines einheitlichen Rechtsgrundes mit einer gewissen Regelmäßigkeit, wenn auch nicht immer in gleicher Höhe, wiederholen (BFH BStBl II 1995, 121). Ein einheitlicher Rechtsgrund kann auf Gesetz, Vertrag oder letztwilliger Verfügung b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld iS eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungspflicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundkonzeption der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Grundgedanken des § 3c Abs 1 EStG können Ausgaben, soweit diese im wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, nicht abgezogen werden (sog Korrespondenzprinzip). § 3c Abs 1 EStG kodifiziert ein Abzugsverbot für BA und WK für alle Einkunftsarten zur Vermeidung eines doppelten Steuervorteils. Einen finalen oder zei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Spätere Anrechnung oder Erstattung

Rn. 40 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Entsprechend dem Sicherungszweck des KapSt-Abzugs hinsichtlich der veranlagten ESt oder KSt muss die erhobene KapSt dem Gläubiger der KapErtr und Steuerschuldner der KapSt "gutgebracht" werden. Dies gilt uneingeschränkt für die Gewinneinkünfte, bei den Einkünften aus KapVerm allerdings nur in den Fällen, in denen es nach § 32d EStG zu einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Forderungen aus Rechtshandlungen vergleichbar einer Darlehensgewährung

Rn. 87 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das anteilige Abzugsverbot der Vorschrift des § 3c Abs 2 S 4 EStG nF erstreckt sich auch auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die wirtschaftlich mit einer Darlehensgewährung vergleichbar sind. Unklar ist, welche Forderungen von dieser Neuregelung erfasst werden. Nach der Gesetzesbegründung zur entsprechenden Vorschrift des § 8b Abs 3 S 7 KS...mehr