Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 205 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 846 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Kurzinformation zu ausländischen Einkünften

Rz. 316 Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfasst werden. Bei den Einkünften aus Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4.3 Steuervergünstigungen

Rz. 11 Nach einer in der Literatur vertretenen Ansicht ist der Anwendungsbereich des § 40 AO auf sog. Fiskalzwecknormen, d. h. solche Vorschriften beschränkt, die den auf Einnahmeerzielung gerichteten Steuertatbestand begründen und im Einklang mit dem Leistungsfähigkeitsgrundsatz ausgestalten.[1] Demgegenüber soll die Gewährung von Steuervergünstigungen (wie Sonderabschreibu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 2 Notwendige Unterlagen

Rz. 281 [Allgemeine Kurzinformation] Unternehmer, die nicht bilanzieren, müssen den amtlich vorgeschriebenen Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung – EÜR (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)" zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung einreichen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4.1 Außerachtlassung des Gesetzes- oder Sittenverstoßes

Rz. 8 Da die Gesetz- oder Sittenwidrigkeit für die Besteuerung unerheblich ist, entsteht die Steuer unabhängig von der rechtlichen oder sittlichen Bewertung der der Tatbestandsverwirklichung zugrunde liegenden Vorgänge. Dies gilt nicht nur zulasten, sondern auch zugunsten des Stpfl. Der Gesetz- oder Sittenverstoß bleibt daher nicht nur bei steuerbegründenden, sondern auch be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 44 [Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–8] Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen Einkommensteuer) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4.2.2 Durchbrechung des steuerlichen Veranlassungszusammenhangs durch Gesetzesverstöße

Rz. 10 Das Vorliegen von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten setzt voraus, dass Aufwendungen durch den Betrieb[1] bzw. die Erzielung von steuerbaren Einnahmen[2] veranlasst sind. Ob ein solcher Veranlassungszusammenhang besteht, richtet sich nach der – wertenden – Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments und der Zuweisung dieses Bestimmungsgrundes z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.4 Rente aus dem Inland bei Wohnsitz im Ausland

Rz. 237 Werden Renten aus Deutschland ins Ausland gezahlt, unterliegen die Renten grds. der Besteuerung zur beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Besteht zwischen dem Wohnsitzstaat und der BRD ein DBA, kann Deutschland an der Besteuerung der Rente gehindert sein. Dürfen beide Staaten Steuern erheben, regelt das DBA auch, wie der Wohnsitzstaat eine doppe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 282 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–15] In den Zeilen 11–15 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Wichtig Corona-Soforthilfen Die unter dem Begriff "Corona-Soforthilfe" ausgezahlten Beträge fallen als Zuschüsse regelmäßig unter keine bestehende Steuerbefreiung. Sie sind in Zeile 15 zu erfassen und wirken sich g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Weitere Angaben

Rz. 275 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 31–44] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 31–46 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 276 [Außerordentliche Erträge → Zeile 45] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonstiges 2020 – Lei... / 1 Allgemein

Rz. 59 Wichtig Anlage Sonstiges Besondere Anträge zur Veranlagung für den Vz. 2020 können auf der Anlage Sonstiges gestellt werden. [Überblick]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt

Rz. 7 Unter "Verhalten" ist jedes menschliche Tun, Dulden oder Unterlassen zu verstehen. Der Begriff umfasst damit rein tatsächliches Verhalten ebenso wie Rechtsgeschäfte oder sog. geschäftsähnliche Handlungen.[1] Ob ein Verhalten den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder teilweise erfüllt, richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften der Einzelsteuergesetze. § 40 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 244 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 948 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 27 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 28 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Allgemein

Rz. 267 Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 68 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuer­erklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzugsfähigkeit von Einkommensteuerschulden bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz Fraglich ist, ob Einkommensteuerschulden infolge einer von den Erben erklärten Betriebsaufgabe als Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig sind. Sachverhalt Die Kläger sind ausweislich des Erbscheins gesetzliche Erben des 2016 verstorbenen Erblassers. Der Erblasser war Inhaber eines (verpachteten) land- und forstwirtschaftlichen Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
BMF äußert sich zur Anwendung des § 15a EStG bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften

Kommentar Das BMF stellt dar, wie die Beschränkung des Verlustausgleichs nach § 15a EStG auf vermögensverwaltende Kommanditgesellschaften mit Vermietungseinkünften anzuwenden ist. Etliche Praxisbeispiele veranschaulichen die Aussagen. Verlustausgleichsbeschränkung bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften Im Falle einer beschränkten Haftung von Unternehmern schränkt de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verkauf eines Grundstücks in einer Gartenanlage als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft

Leitsatz Streitig war der Ansatz eines privaten Veräußerungsgeschäftes im Einkommensteuerbescheid 2015 aus dem Verkauf eines Miteigentumsanteils in einer Gartenanlage. Der Kläger gab an, die Wohnung dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen und daher den Ausnahmetatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG zu erfüllen. Sachverhalt Die Parteien streiten sich darüber, o...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Anteilsübertragung mit zeitgleicher SBV-Veräußerung

Leitsatz 1. Eine noch nicht vollbeendete Personengesellschaft ist nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO selbst dann für einen ausgeschiedenen Gesellschafter klagebefugt, wenn der Rechtsstreit Feststellungen betrifft, die allein den ausgeschiedenen Gesellschafter persönlich angehen. 2. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG greift nicht ein, wenn zeitgleich mit der Veräußerung einer funktiona...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für Liposuktion bei Lipödem als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Aufwendungen für eine Liposuktion bei Lipödem können auch ohne zuvor erstelltes amtsärztliches Gutachten oder einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Sachverhalt Streitig war, ob Kosten einer Liposuktion bei Lipödem im Jahr 2017 als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unbeachtlichkeit des Verschuldens bei Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids nach § 181 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

Leitsatz § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO ist gemäß § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sinngemäß auf einen Gewinnfeststellungsbescheid für eine Personengesellschaft auch dann anzuwenden, wenn sich eine gegenläufige Änderung (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) aus einem anderen ­Bescheid (z.B. dem Einkommensteuerbescheid für einen feststellungsbeteiligten Gesellschafter) ergibt (Anschluss an BFH-Urteil ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Freie Heilfürsorge bei Soldaten und Zivildienstleistenden (§ 3 Nr. 5 Buchst. c EStG)

Rz. 11 § 3 Nr. 5 Buchst. c EStG stellt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung gem. § 16 WSG (bzw. § 6 WSG a. F.) steuerfrei. Dies umfasst nicht nur die ärztliche und zahnärztliche Versorgung, sondern z. B. auch die Arzneimittel und Krankenhauskosten (§ 69a BBesG). Entsprechendes gilt für freie Heilfürsorge bei Zivildienstleistenden gem. § 35 ZDG. Im Hinblick darauf, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Geld- und Sachbezüge von Wehrpflichtigen (§ 3 Nr. 5 Buchst. a EStG)

Rz. 3 § 3 Nr. 5 Buchst. a EStG stellt die Geld- und Sachbezüge steuerfrei, die Wehrpflichtige während des Wehrdienstes nach § 4 WPflG erhalten. Da das WPflG nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt (§ 2 WPflG), gibt es derzeit keine praktischen Anwendungsfälle. Die Bezüge von Berufs- und Zeitsoldaten sowie von freiwillig Wehrdienst Leistenden (§ 58b SG) fallen ohnehin n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 7 Taschengeld im Freiwilligendienst (§ 3 Nr. 5 Buchst. d EStG)

Rz. 12 § 3 Nr. 5 Buchst. d EStG stellt das Taschengeld oder eine vergleichbare Geldleistung steuerfrei, das für einen in § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG genannten Freiwilligendienst gezahlt wird. Die Vorschrift gilt ab Vz 2013 (Rz. 1). Das Taschengeld für den 2011 eingeführten Bundesfreiwilligendienst wurde von der Finanzverwaltung zur Gleichbehandlung mit den freiwill...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Reservistenbezüge (§ 3 Nr. 5 Buchst. d EStG a. F.)

Rz. 10 § 3 Nr. 5 Buchst. d EStG a. F. stellt bis VZ 2019 (Rz. 1) die Bezüge steuerfrei, die Reservisten nach dem WSG a. F. erhalten. Dabei handelt es sich um frühere Soldaten oder sonstige Personen, die sich zu einer Wehrdienstleistung verpflichtet haben (§ 1 ResG) und Reservewehrdienst leisten. Steuerfrei sind sämtliche Geld- und Sachbezüge, die nach dem Wehrsoldgesetz geza...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 8 Leistungen nach § 5 Wehrsoldgesetz (§ 3 Nr. 5 Buchst. e EStG)

Rz. 15 § 3 Nr. 5 Buchst. e EStG stellt ab Vz 2020 die Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Angehörige von Freiwillig Wehrdienst Leistenden nach § 5 WSG steuerfrei. Da die freiwillig Wehrdienst Leistenden keine Leistungen nach dem USG mehr erhalten, wurde der Erstattungsanspruch von § 20 USG in § 5 WSG überführt.[1] Der Erstattungsanspruch der Beitr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Wehrsold freiwillig Wehrdienst Leistender (§ 3 Nr. 5 Buchst. c EStG a. F.)

Rz. 7 § 3 Nr. 5 Buchst. c EStG a. F. stellte den nach § 2 Abs. 1 WSG a. F. gezahlten Wehrsold steuerfrei, den Soldaten i. S. v. § 1 Abs. 1 WSG erhalten. Soldaten i. S. v. § 1 Abs. 1 WSG a. F. waren Wehrpflichtige, freiwillig Wehrdienst Leistende (§ 58b SG) und ehemalige Berufs- und Zeitsoldaten, die zu Dienstleistungen herangezogen werden. Wehrsold nach § 2 Abs. 1 WSG a. F. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Geld- und Sachbezüge von Zivildienstleistenden (§ 3 Nr. 5 Buchst. b EStG)

Rz. 6 § 3 Nr. 5 Buchst. b EStG stellt die Geld- und Sachbezüge steuerfrei, die Zivildienstleistende nach § 35 ZDG erhalten. Da die Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt (§ 1a ZDG), gibt es derzeit keine praktischen Anwendungsfälle. Nach § 35 ZDG finden auf die Zivildienstleistenden in Fragen der Geld- und Sachbezüge, der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift gilt ab Vz 2013 nicht nur für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, sondern auch für Personen, die einen Freiwilligendienst leisten (§ 52 Abs. 4 S. 1 EStG). Für Wehrsoldempfänger wurde die vollständige Steuerbefreiung der Geld- und Sachbezüge eingeschränkt, die an sich nur für Wehrpflichtige, nicht aber für freiwillig den Wehrdienst Leistende gedacht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 5 [Bezüge Wehr-, Zivil- und Freiwilligendienstleistender]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift gilt ab Vz 2013 nicht nur für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, sondern auch für Personen, die einen Freiwilligendienst leisten (§ 52 Abs. 4 S. 1 EStG). Für Wehrsoldempfänger wurde die vollständige Steuerbefreiung der Geld- und Sachbezüge eingeschränkt, die an sich nur für Wehrpflichtige, nicht aber für freiwillig den Wehrdienst Leist...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheids

Leitsatz Wird vor Ablauf der Klagefrist ein Änderungsantrag gemäß § 172 Abs. 1 Satz 3 AO gestellt, der eine den Anspruch auf Kindergeld ablehnende Einspruchsentscheidung betrifft, und wird die Angelegenheit nach der Ablehnung dieses Antrags im darauf folgenden Einspruchsverfahren erneut sachlich geprüft, umfasst die Bindungswirkung der ablehnenden Entscheidung auch die Monat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung von Einkommensteuerbescheiden nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG aufgrund einer Mitteilung der ZfA

Leitsatz 1. Die Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) führt bei Abweichungen in Bezug auf den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht dazu, dass das Finanzamt ungeprüft den Inhalt dieser Mitteilung umzusetzen hat; die Mitteilung nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG ist im Verhältnis zum Einkommensteuerbescheid weder ein Grundlagenbescheid no...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Auswirkungen auf das Einkommen des nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag verstorbenen Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft durch deren rückwirkende Verschmelzung auf den Alleingesellschafter

Leitsatz 1. Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2002 angeordnete Rückwirkung betrifft nur die Ermittlung des Einkommens der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin. Diese Norm führt daher nicht zum Entstehen eines Übernahmegewinns bei einem bereits verstorbenen Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn diese Gesellschaft nach dem Todestag rückwirkend auf ihren neuen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2020

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Im Dritten Gesetz zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie wurden Leistungen des Arbeitgebers, die zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands seiner Arbeitnehmer oder der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen, bis zu 600 EUR im Jahr (bisher 500 EUR) steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 34 EStG).Außerdem können Ehegatten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Veranlagungswahlrecht für Lohneinkünfte eines beschränkt steuerpflichtigen US-Amerikaners

Leitsatz 1. Einem in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen US-amerikanischen Staatsangehörigen steht das Veranlagungswahlrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b i.V.m. Satz 7 EStG auch dann nicht zu, wenn er in einem EU- oder EWR-Staat (hier: Niederlande) wohnt. Aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 1 DBA-USA 19...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die Einkommensteuer... / 1.1 Belege und Nachweise

Rz. 2 [Belegvorhaltung] Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Der Verzicht auf Belege wird von den Finanzämtern sogar gewünscht, denn damit entfallen Belegsichtung und Rücksendung – und das spart Kosten. Der Belegverzicht gilt auch für Steuerbescheinigungen zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Beitragserstattungen (§ 3 Nr. 3 Buchst. b EStG)

Rz. 3 § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG betrifft zunächst die Steuerfreiheit der Rückerstattung von Versichertenbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in den in § 210 SGB VI genannten Fällen,[1] in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs verfehlt wird, nämlich dann, wenn der Versicherte nicht versicherungspflichtig ist und a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Rentenabfindungen (§ 3 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 2 Durch § 3 Nr. 3 Buchst. a EStG werden Abfindungsbeträge steuerfrei gestellt, die an Witwer und Witwen im Falle ihrer Wiederheirat zur Ablösung ihres Anspruchs auf Witwenrente oder nach Wiederbegründung einer Lebenspartnerschaft oder Begründung einer Ehe nach einer Lebenspartnerschaft oder umgekehrt gezahlt werden (§ 107 SGB VI). Steuerfrei ist des Weiteren die Witwenab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Vergleichbare Leistungen der berufsständischen Versorgung (§ 3 Nr. 3 Buchst. c EStG)

Rz. 4 Berufsständische Versorgungseinrichtungen treten für die Berufsangehörigen an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung. Die in § 3 Nr. 3 Buchst. a und Buchst. b EStG genannten Steuerbefreiungen (Rz. 2, Rz. 3) werden durch § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG aus Gründen der Gleichbehandlung auch auf entsprechende Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen (§ 3 Nr. 3 Buchst. d EStG)

Rz. 5 Nach § 3 Nr. 3 Buchst. d EStG ist schließlich die Zahlung eines Nachteilsausgleichs an Vollzugsbeamte, an Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr und an Beamte im Flugkontrolldienst, die wegen Erreichens der besonderen Altersgrenze für diese Berufe vor Vollendung des 67. Lebensjahrs in den Ruhestand treten (§ 48 BeamtVG), steuerfrei. Gleiches gilt für Ausgleichszahlun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Steuerfreie Unterhaltssicherungsleistungen

Rz. 3 Als Unterhaltssicherung werden bei Reservistendienst Leistenden und bei Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall (§ 4 Abs. 1 Nr. 7, §§ 5 und 6b WPflG), Leistungen zur Sicherung des Einkommens (§§ 5–9 USG) sowie Prämie, Zuschläge und Dienstgeld (§§ 10 – 19 USG) gezahlt. In Härtefällen kann darüber hinaus ein Härteausgleich gewährt werden (§ 3 USG). Sämtliche Leistu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 3 [Abfindungen von Renten]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift stellt bestimmte Abfindungszahlungen und Beitragserstattungen der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgung und beamtenversorgungsrechtliche Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen steuerfrei, obgleich die aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogenen Renten und die Beamtenpensionen stpfl. sind. Die darin liegen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 48 [Unterhaltssicherungsgesetz]

1 Allgemeines Rz. 1 Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) stellt hauptsächlich den Unterhalt von Reservistendienst Leistenden (§§ 59–80 SG) sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall von unbefristet Wehrdienst Leistenden (§ 4 Abs. 1 Nr. 7 WPflG), Grundwehrdienst Leistenden (§ 5 WPflG) und von freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst in Anschluss an den Grundwehrdienst Leistenden (§...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift stellt bestimmte Abfindungszahlungen und Beitragserstattungen der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgung und beamtenversorgungsrechtliche Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen steuerfrei, obgleich die aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogenen Renten und die Beamtenpensionen stpfl. sind. Die darin liegende unterschie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Steuerpflichtige Unterhaltssicherungsleistungen

Rz. 5 Reservistendienst Leistende, die Inhaber von Gewerbebetrieben oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind oder die eine selbstständige Arbeit ausüben, erhalten für die ihnen dienstbedingt entgehenden Einkünfte Leistungen an Selbstständige (§ 6 USG). Diese Leistungen werden durch die Vorschrift ausdrücklich nicht steuerfrei gestellt. Das bedeutet, dass diese Ers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2020, Stiftung & Co... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist nicht begründet. 1. Der angefochtene Feststellungsbescheid vom 15.12.2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 18.10.2016 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Beklagte hat hinsichtlich des im Erbwege übergegangenen Anteils’an der E 3 Stiftung & Co. KG zu Recht ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Anspruchsberechtigte

Rz. 2 Das USG ist ab 1.1.2020 neu gefasst worden. Insbesondere wurden die freiwillig Wehrdienst Leistenden und ihre Familienangehörigen aus dem USG herausgenommen und die Leistungen für diesen Personenkreis in das Wehrsoldgesetz (WSG) verlagert.[1] Nach dem USG erhalten derzeit hauptsächlich die Reservistendienst Leistenden Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs nach M...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) stellt hauptsächlich den Unterhalt von Reservistendienst Leistenden (§§ 59–80 SG) sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall von unbefristet Wehrdienst Leistenden (§ 4 Abs. 1 Nr. 7 WPflG), Grundwehrdienst Leistenden (§ 5 WPflG) und von freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst in Anschluss an den Grundwehrdienst Leistenden (§ 6b WPflG) si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2020, Stiftung & Co... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist, ob das Vermögen der E 3 Stiftung & Co. KG (im Folgenden KG) Betriebsvermögen im Sinne des § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Bewertungsgesetz (BewG) darstellt. Die KG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 00.00.2011 mit Sitz in L errichtet und im Handelsregister des Amtsgerichts G eingetragen (HRA). Die KG hat ihren Sitz inzwischen nach G verlegt. Gegenstand des Unternehmen...mehr