Fachbeiträge & Kommentare zu Einmalzahlung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.1 Aufteilung in Entgeltgruppen und Stufen (Absatz 2 Satz 1)

Die 15 Entgeltgruppen entsprechen rein zahlenmäßig den 15 Vergütungsgruppen des BAT, wobei allerdings die Vergütungsgruppen IX und IXa in einer Entgeltgruppe zusammengefasst sind und die insgesamt 15 Vergütungsgruppen mit den Entgeltgruppen 2 bis 15 korrespondieren (§ 22 Abs. 1 Satz 2). Die Entgeltgruppe 1 ist eine sog. "Niedriglohngruppe", die betragsmäßig unterhalb der nie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.5 Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen. Tut er das nicht, ändert das nichts am Entstehen der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Auch die beiden besonderen Haftungstatbestände nach dem SGB IV, Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe und Haftung des Entleihers bei Arbeitnehmerüberlassung, kommen ggf. auch in Fällen in Betracht, in denen zu ge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.14 Firmen-PKW: Gleichmäßige Verteilung von Zahlungen des Arbeitnehmers

Zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen[1]. Eine Zuzahlung, die in einer Summe erfolgte, ist bei der Privatnutzung eines betrieblichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.3 Nachforderungs- statt Haftungsbescheid

Steuerübernahme nach betriebsindividuellem Pauschsteuersatz Die in einer größeren Zahl von Fällen nachzuerhebende Lohnsteuer kann auch mit einem betriebsindividuellen Pauschsteuersatz berechnet werden.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber dies beantragt. In diesem Fall ergeht kein Haftungsbescheid, sondern ein Nachforderungsbescheid (= Steuerbescheid gemäß § 155...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.7 Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers

Ist der Arbeitgeber für Lohnsteuer im Haftungswege in Anspruch genommen worden, so hat er gegenüber dem Arbeitnehmer als dem Steuerschuldner regelmäßig einen Rückgriffsanspruch, sofern dieser nicht im Einzelfall (z. B. bei einer Nettolohnvereinbarung) ausgeschlossen ist. Dieser Anspruch ist ein arbeitsrechtlicher und kein öffentlich-rechtlicher Anspruch. Steuerpflichtiger gel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.4 Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil bei Forderungsverzicht

Verzichtet der Arbeitgeber hingegen von vornherein auf eine mögliche Rückforderung vom Arbeitnehmer, so liegt in der Übernahme der nachgeforderten Lohnsteuer ein geldwerter Vorteil, der im Zeitpunkt der Lohnsteuerzahlung an das Finanzamt lohnsteuerpflichtig ist. Der nachgezahlte Steuerbetrag ist entweder als netto gezahlter sonstiger Bezug zu versteuern oder es ist für die üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeldzuschuss / Zusammenfassung

Begriff Der Krankengeldzuschuss ist eine lohnsteuerpflichtige Zahlung des Arbeitgebers während des Bezugs von Krankengeld. Er soll finanzielle Nachteile ausgleichen. Der Anspruch, die Höhe und die Dauer sind oft in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen geregelt. Eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung besteht nicht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.3 Verletztengeld

Ist der Verletzte arbeitsunfähig, gewährt der Unfallversicherungsträger Verletztengeld. Es beträgt 80 % des Brutto-Arbeitsentgelts, darf jedoch das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Steuerfreie Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Einmalzahlungen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Kann der Arbeitnehmer keine Entgeltfortzahlung beanspruchen, weil die Arbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TVöD. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß § 24 Abs. 2 TVöD und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.4.2 Arbeitgeberwahlrecht im Lohnsteuerverfahren

Das Bewertungswahlrecht zwischen den beiden Bewertungsmethoden steht auch dem Arbeitgeber zu. Ähnlich wie bei der Einzelbewertung nach § 8 Abs. 2 EStG ist er dabei nicht an die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung gebunden. Es bleibt dem Arbeitgeber unbenommen, im Lohnsteuerverfahren zunächst die besondere Bewertungsvorschrift für Belegschaftsrabatte anzuwenden[1], auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Private Unfallversiche... / c) Auszahlung der Invaliditätsleistung

Rz. 213 Die Invaliditätsleistung wird grundsätzlich als Einmalzahlung vereinbart. Diese erfolgt in den meisten Fällen unproblematisch im Anschluss an die Invaliditätsbemessung. Vorschüsse können entsprechend Ziff. 9.3 AUB verlangt werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Höhe und Dauer der Leistung

Rz. 220 Die Rentenzahlung erfolgt rückwirkend ab dem Monat des Unfalls bis zur Erklärung der Leistungspflicht als Einmalzahlung, anschließend monatlich im Voraus. Die Höhe der monatlichen Zahlung ist fest vereinbart und daher unabhängig von der genauen Höhe der Invalidität. Die Zahlung endet mit dem Monat, in dem die VP stirbt oder die Neufeststellung einen Invaliditätsgrad ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 214 Für die AUB 10/08/99 und AUB 94/88 gelten im Grundsatz die vorgenannten Ausführungen zu den AUB 2020/2014. Abweichend sind die Fristen, die nicht einheitlich auf 15 Monate abstellen, sondern die Eintrittsfrist auf zwölf Monate nach dem Unfall festschreiben. Weitere Änderungen findet man in der Gliedertaxe. Bei den AUB 94/88 und AUB 61 war die Beeinträchtigung z.B. "ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Übertragung von Versor... / 3 Wechsel von internen zu externen Durchführungswegen

Bei einem Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung aus dem Bereich der internen Durchführungswege (Pensions-/Direktzusage bzw. Unterstützungskasse) auf einen externen Durchführungsweg (Pensionskasse, Pensionsfonds bzw. Direktversicherung) gehört ein vom Arbeitgeber geleisteter Ablösebetrag grundsätzlich zum Arbeitsentgelt. Dabei wird der Ablösebetrag ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 3.1 Maßnahmen zur betrieblichen Altersvorsorge

Wird der Arbeitslohn zugunsten einer wertgleichen Pensionszusage herabgesetzt, fließt dem Mitarbeiter insoweit während seiner aktiven Arbeitszeit steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht zu. Durch eine solche Verlagerung des Lohnsteuerabzugs in die Zeit des Ruhestands (nachgelagerte Besteuerung) kann eine Steuerstundung eintreten. Arbeitsrechtlich liegt eine durch Gehaltsumwandlu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Insolvenzschutz / 4 Übertragung einer Rückdeckungsversicherung im Insolvenzfall

Ein Arbeitnehmer kann bei Insolvenz des Arbeitgebers eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung übernehmen und fortsetzen. Er tritt im Insolvenzfall als Versicherungsnehmer in die Versicherung ein und entscheidet, ob er die Versicherung mit eigenen Beiträgen weiter aufbauen möchte.[1] Hinweis Rückdeckungsversicherung Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 3 BSG Rechtsprechung zur Zusätzlichkeit

Ein Urteil des Bundessozialgerichts steht der früheren Auffassung der Sozialversicherungsträger entgegen. Danach begründet allein bereits ein arbeitsrechtlich wirksamer Verzicht auf Arbeitsentgelt die Zusätzlichkeit der daraus resultierenden Arbeitgeberleistung.[1] Arbeitgeberleistungen werden nicht zusätzlich gewährt, wenn sie einen teilweisen Ersatz für den vorherigen Entg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 3 Übersicht der Angaben im Lohnkonto

Folgende Angaben müssen im Lohnkonto enthalten sein:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.4 Eintragung Großbuchstabe S

Der Großbuchstabe S ist im Lohnkonto einzutragen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug in einem ersten Dienstverhältnis ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Lohnbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis des Kalenderjahres berechnet hat.[1] Wichtig Pflichtveranlagung bei Eintragung des Großbuchstabens S Wenn beim Arbeitgeberwechsel der Lohnsteuerabz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.2 Laufende Daten aus der Lohnabrechnung

Aus den jeweiligen Entgeltabrechnungen müssen im Lohnkonto folgende Daten eingetragen werden: der Tag der jeweiligen Zahlung sowie der Entgeltzahlungszeitraum, z. B. 31.3., Entgeltabrechnung März, der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn. Hierbei muss beachtet werden, dass der Barlohn und eventuelle Sachbezüge, also z. B. aus Dienstwagenüberlassung, Mahlzeiten oder der Gewährung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.11 Pauschal besteuerter Arbeitslohn

Als weitere im Lohnkonto aufzuzeichnenden Bezüge, die mit einem festen Pauschsteuersatz versteuert werden, kommen in Betracht: Mahlzeiten, steuerpflichtige, pauschal versteuerte Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (nicht aber Geldleistungen, die kein Zehrgeld sind[1], sie sind bereits im Bruttoarbeitslohn zu erfassen), Erholungsbeihilfen, pauschal versteuertes Entg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG

Leitsatz Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 des Einkommensteuergesetzes nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet. Normenkette § 3 Nr. 28 EStG, § 2, § 4, § 5, § 6 AltTZG Sachverhalt Der Kläger war bei einer Konzerngesellschaft d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.3 Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Pauschalierungsmöglichkeiten für eine "alte" Direktversicherung gelten auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, selbst wenn diese als beherrschende Gesellschafter anzusehen sind. Sofern eine klare, eindeutige und im Voraus getroffene Vereinbarung vorliegt, konnte die GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Direktversicherung abschließen und die pauschale Lohns...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 4 Pauschalbesteuerung als sonstiger Bezug

Die Lohnsteuer kann pauschaliert werden, wenn die betriebliche Krankenversicherung als sonstiger Bezug beurteilt werden kann. Voraussetzung ist, dass die betriebliche Krankenversicherung als Gruppenvertrag einer größeren Anzahl von Mitarbeitern gewährt und jährlich gezahlt wird. Die Lohnsteuerpauschalierung von sonstigen Bezügen ist bis zu 1.000 EUR je Mitarbeiter und Kalend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.6 Zusammengeballte Zahlungsweise

Rz. 38 Ob die Entschädigung in einer Summe, in Raten in einem oder mehreren Vz oder in Rentenform geleistet wird, ist für § 24 Nr. 1 EStG unerheblich. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG erfordert aber nach st. Rspr. die Zusammenballung von Einnahmen, denn der sachliche Grund für die tarifliche Begünstigung liegt darin, die sich aus der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.4 Entschädigungen i. S. v. § 24 Nr. 1 (§ 34 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 37 § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG verweist für die Bestimmung der dort angeführten außerordentlichen Einkünfte uneingeschränkt auf den Entschädigungen und Abfindungen als nachträgliche Einkünfte regelnden § 24 Nr. 1 EStG. Entschädigungen als Oberbegriff für § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sind im Gesetz nicht geregelt. Entschädigungen können bei allen Einkunftsarten anfallen.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die Tarifvergünstigungen nach § 34 EStG können nur von natürlichen Personen, nicht aber von der KSt unterliegenden juristischen Personen in Anspruch genommen werden. Denn sie setzen eine progressive Einkommensbesteuerung voraus. Beschränkt ESt-Pflichtige konnten die Tarifermäßigungen zunächst nur für Gewinne aus der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / Zusammenfassung

Begriff Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) handelt es sich um eine private Kranken-Zusatzversicherung. Sie wirkt als sog. "nicht-substitutive" Krankenversicherung als Ergänzung zur unverändert fortbestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung der Mitarbeiter. Die Zusatzpolicen werden als Gruppenverträge des Betriebes in Kooperation mit einem private...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Anwendung der Fünftel-Regelung auf nach § 34 Abs. 1 begünstigte außerordentliche Einkünfte

Rz. 56 Die Tarifermäßigung in Gestalt der Fünftel-Regelung ist auf alle in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Nutzungsvergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Einkünfte aus außerordentlicher Holznutzung anwendbar. Die Fünftel-Regelung kann in jedem Vz aufs Neue in Anspruch genommen werden. Sie ist nicht personen- oder betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prämie / 1 Steuer- und Beitragspflicht

Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei sämtlichen Prämien, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses gewährt, unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der grundsätzlich als sonstiger Bezug mit der Jahreslohnsteuertabelle zu versteuern ist. Für bestimmte Prämien kommt eine ermäßigte Besteuerung fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei

Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bzw. Haftung. Die Steuerbefreiung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn... / 1.1 Rückzahlung von Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, wie z. B. Weihnachtszuwendungen, werden oftmals nur unter der Bedingung gewährt, dass sie zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem vereinbarten Stichtag gekündigt wird oder durch Kündigung endet. Die für die zurückzuzahlende Einmalzahlung entrichteten Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Insolvenzgeldumlage sind dann wieder zurückzur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Inflationsausgleichsprämie:... / Hintergrund

Eine Arbeitnehmerin arbeitet seit 2019 im technischen Dienst für eine Stadt. Ihr Arbeitsvertrag richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Während ihrer Elternzeit wurde in dem Tarifvertrag die Auszahlung eines Inflationsausgleichs beschlossen. Dieser Inflationsausgleich besteht aus einer Einmalzahlung von 1.240 EUR im Juni 2023 und monatlichen Zahlungen vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn... / 6 Rückzahlung von Ausbildungskosten

Arbeitnehmer, die zunächst eine vom Arbeitgeber finanzierte Ausbildung beginnen, müssen sich häufig verpflichten, nach Abschluss der Ausbildung eine bestimmte Zeit beim Arbeitgeber zu verbleiben. Kündigen sie vor Ablauf dieser Karenzzeit, müssen sie einen Teil der Ausbildungskosten an den bisherigen Arbeitgeber zurückzahlen. Übernahme der Rückzahlung durch neuen Arbeitgeber In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.1 Lohnzahlung an Rechtsnachfolger

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die erst nach dem Tod des ursprünglich Bezugsberechtigten zufließen, sind – unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlungen – als Einkünfte des Erben bzw. der Hinterbliebenen anzusehen und nach dessen ELStAM zu versteuern. Das gilt z. B. auch für die sich bei Auszahlung des Gleitzeitguthabens des verstorbenen Arbeitnehmers ergebenden Lohnb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 3.1 Steuerbegünstigter Versorgungsbezug

Das Sterbegeld unterliegt als sonstiger Bezug dem Lohnsteuerabzug nach der Jahreslohnsteuertabelle; es ist regelmäßig als Versorgungsbezug zu behandeln.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 2 "Energiepreispauschale I" für aktiv tätige Erwerbspersonen

Jedem Anspruchsberechtigten wurde einmalig eine steuerpflichtige Energiepreispauschale I i. H. v. 300 EUR ausbezahlt. Der Anspruch auf die Energiepreispauschale I für den Veranlagungszeitraum 2022 entstand am 1.9.2022.[1] Für die Gewährung musste der Arbeitnehmer keinen Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen. Bei Arbeitnehmern unterlag die Energiepreispauschale I als sonstiger...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.2 Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 34 Während das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes und Wirtschaftsgutes notwendigerweise als Element die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen beinhaltet,[1] hat selbst bei Erfüllung dieser Voraussetzung die Aktivierung zu unterbleiben, wenn ihr ein Bilanzierungsverbot gegenübersteht. Grundsätzlich darf in der Bilanz nur das dem Unternehmen gewidmete Vermögen a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 1 Bemessungsgrundlage für steuerfreie SFN-Zuschläge

Sachverhalt In einem Unternehmen wird üblicherweise auch an Sonn- und Feiertagen im Mehrschichtsystem gearbeitet. Ein Arbeitnehmer mit einer 40-Stunden-Woche hat einen Stundenlohn von 13,50 EUR. Er erhält eine Schichtzulage von 0,50 EUR pro Stunde und in dem entsprechenden Abrechnungszeitraum eine Erschwerniszulage von 0,60 EUR pro Stunde für 90 Arbeitsstunden. Zudem leistet ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2.1 Planmäßige Abschreibungen und AfA

Rz. 59 Die Höhe der planmäßigen Abschreibungen wird bestimmt durch das Abschreibungsvolumen, die Nutzungs- und damit Abschreibungsdauer, die Abschreibungsmethode und den Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt.[1] Da bei immateriellen Anlagewerten ein voraussichtlich erzielbarer Veräußerungspreis (Schrottwert) nicht anzunehmen – und selbst dann nicht zu quantifizieren – ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sondermeldung / 1.3 Auswirkungen der Märzklausel

Wenn in den Monaten Januar bis März eines Jahres geleistete Einmalzahlungen dem letzten Abrechnungszeitraum des vorangegangenen Jahres zugeordnet werden müssen[1], ist der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlung immer mit einer Sondermeldung mit dem Abgabegrund 54 zu erstatten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sondermeldung / 1.2 Gründe für eine Sondermeldung

In Fällen, in denen für das laufende Kalenderjahr keine Meldung zu erstellen ist, oder sich die Beitragsgruppen geändert haben, ist für die beitragspflichtige Einmalzahlung eine Sondermeldung zu erstellen. Dazu ist der Grund der Abgabe mit 54 anzugeben. Die Abgabe der Sondermeldung ist auch zulässig, wenn die Einmalzahlung während einer gemeldeten Unterbrechungszeit ausgezahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sondermeldung / 1.1 Sondermeldung ist die Ausnahme

Für die Meldung beitragspflichtiger Einmalzahlungen während eines fortbestehenden Beschäftigungsverhältnisses gilt grundsätzlich, dass sie in die nächste Entgeltmeldung (Abmeldung, Jahresmeldung, Unterbrechungsmeldung) einbezogen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 1 Beitragspflicht

Werden für die Dauer der Betriebsversammlung Bezüge fortgezahlt (z. B. bei Stundenlöhnern), sind diese als laufendes Arbeitsentgelt beitragspflichtig. Bei der Auszahlung einer speziellen finanziellen Vergütung für die Teilnahme an einer Betriebsversammlung handelt es sich um eine beitragspflichtige Einmalzahlung. Sie ist dem Entgeltabrechnungsmonat zuzuordnen, in dem die Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sondermeldung / Zusammenfassung

Begriff Eine Einmalzahlung ist mit dem Abgabegrund 54 gesondert zu melden (= Sondermeldung), wenn für das laufende Kalenderjahr keine weitere Meldung (Abmeldung, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung) zu erstatten ist, die folgende Meldung innerhalb des laufenden Kalenderjahres kein laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt enthält, zwischenzeitlich Veränderungen in den Beitr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.3 Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen

Rz. 114 Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen stellen insb. folgende Verpflichtungen dar (Rz 72): Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen, Übergangs- oder Sterbegelder, Altersteilzeitverpflichtungen, Jubiläumsverpflichtungen, Vorruhestandsgelder, Beihilfen. Rz. 115 Bei der Bewertung von Altersteilzeitverpflichtungen ist auf der ersten Stufe nach den zwei Modellen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.1 Begriffe

Rz. 69 Im Zusammenhang mit der Bewertung von Rückstellungen verbinden § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB und § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB bestimmte Bewertungsvorschriften mit den Begriffen "Altersversorgungsverpflichtungen" und "vergleichbaren langfristig fällige Verpflichtungen". Begriffsdefinitionen finden sich weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung. Lediglich in der Gesetzesb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Auflösung und Verbrauch von Pensionsrückstellungen

Rz. 106 Für Pensionsrückstellungen gilt der Grundsatz von § 249 Abs. 2 Satz 2 HGB, wonach Rückstellungen nur aufgelöst werden dürfen, soweit der Grund dafür entfallen ist (Rz 349). Dies gilt auch für Rückstellungen, die aufgrund eines Passivierungswahlrechts gebildet wurden (z. B. Altzusagen nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB). Rz. 107 Eine Auflösung einer Pensionsrückstellung ist dan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.1 Arten von unmittelbaren Verpflichtungen

Rz. 48 Der Gesetzgeber verwendet in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie in § 253 Abs. 1 und 2 HGB den Begriff "Altersversorgungsverpflichtungen". Demgegenüber wird in § 266 Abs. 3 B 1. HGB von "Rückstellungen für Pensionen" gesprochen. Die Begriffe "Altersversorgungsverpflichtungen" und "Pensionsverpflichtungen" werden als deckungsgleich behandelt (§ 253 Rz 69).[1] Unter unmittelb...mehr