Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.3 Rückzahlung, Rückabwicklung

Rz. 21 Zahlt der Stpfl. den eingenommenen Betrag später wieder zurück, kann dadurch die (frühere) Einnahme als tatsächlicher Vorgang nicht ungeschehen gemacht werden. Dies gilt auch bei einem strafgerichtlich angeordneten Verfall in den Vorjahren vereinnahmter Schmiergelder.[1] Es handelt sich bei der Rückzahlung um einen eigenständigen Vorgang, der nach § 11 Abs. 2 EStG ers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Steuerliche Auswirkungen – Billigkeitsregelungen

Rz. 10 Das Zu- und Abflussprinzip dient in erster Linie einer vereinfachten Ermittlung der Einkünfte, da auf die Erfassung der Bestände verzichtet wird. Im Rahmen einer einfachen Ist-Rechnung werden lediglich die Zu- und Abflüsse von geldwerten Gütern (dabei handelt es sich im Allgemeinen um Geld, deshalb Geldrechnung) erfasst. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2.1 Voraussetzungen der Durchbrechung des Zuflussprinzips

Rz. 41 Das allgemeine Zuflussprinzip nach § 11 Abs. 1 S. 1 EStG wird im Rahmen des § 11 Abs. 1 S. 2 EStG unter folgenden Voraussetzungen durchbrochen: Es muss sich um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen handeln. Die Einnahmen müssen dem Stpfl. kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kj. zugeflossen sein. Nach derzeitig h. M. müssen die Einnahmen kurze Zeit vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.3 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 3 § 11 EStG ist in unmittelbarem Zusammenhang mit § 2 Abs. 7 EStG, § 25 Abs. 1 EStG (Jahresbesteuerung) zu sehen. Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung macht Regelungen notwendig, die festlegen, welchem Besteuerungszeitraum die steuerlich relevanten Vorgänge zugeordnet werden sollen. Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.1 Bedeutung von Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 2

Rz. 37 Die Ausnahmeregelungen in § 11 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 2 EStG [1] sind im Zusammenhang mit dem aus den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (§ 5 Abs. 1 EStG) folgenden (imparitätischen) Realisationsprinzip zu sehen. Das Realisationsprinzip führt zu einem Gewinnausweis dann, wenn der Gewinn durch einen Umsatzakt am Markt oder durch ein vergleichbares Ereignis tatsächl...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 2. Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG

Trotz des Vorliegens der Unternehmereigenschaft kann eine Umsatzsteuerpflicht dennoch entfallen. Das ist dann der Fall, wenn die Galerie, der Kunsthändler oder der Kunstschaffende als Kleinunternehmer anzusehen ist. Relevante Umsatzgrenzen: Nach § 19 Abs. 1 UStG ist Kleinunternehmer, wer im vorausgegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von weniger als 22.000 EUR erzielt hat und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.3 Rückzahlung, Erstattung von Ausgaben

Rz. 32 Entsprechend der Behandlung der Rückzahlung vom Stpfl. vereinnahmter Beträge als Ausgaben im Jahr des Rückflusses (negative Einnahmen bzw. Werbungskosten; Rz. 21ff.) ist auch die Rückzahlung vom Stpfl. geleisteter Ausgaben an ihn erst im Vz der Erstattung als Zufluss zu behandeln.[1] Der Rückfluss ist als Einnahme im Rahmen der Einkunftsart anzusetzen, bei der die Aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die heutige Fassung des § 11 EStG, der für die steuerliche Erfassung von Einnahmen und Ausgaben ausschließlich auf den Zufluss bzw. den Abfluss, abstellt, geht bereits auf das EStG 1934 zurück. Nach der Fassung des EStG 1925 war ausschlaggebend, wann Einnahmen fällig geworden oder, ohne fällig zu sein, tatsächlich zugeflossen waren. Die Rspr. stellte allerdings (später...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.1.1 Tatsächlicher Vorgang

Rz. 14 Der Begriff des Zuflusses wurde von der Rspr., ausgehend von dem Kriterium der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Empfängers, losgelöst vom Wortlaut entwickelt (Rz. 10). Unter Zufluss ist danach ein tatsächlicher Vorgang zu verstehen, der zur Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht führt (Rz. 15). Fiktive Einnahmen sind nicht anzusetzen; der Zufluss kann n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.2 Inhalt der Vorschrift

Rz. 2 § 11 Abs. 1 S. 1 EStG normiert für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen als allgemeinen Grundsatz das Zuflussprinzip. In § 11 Abs. 2 S. 1 EStG werden die Ausgaben nach dem Abflussprinzip dem Kj. zugeordnet, in dem sie geleistet wurden. § 11 Abs. 1 S. 2 bis 4 und Abs. 2 S. 2 bis 3 EStG enthalten folgende Durchbrechungen des Zu- und Abflussprinzips: Nach § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2.5 Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben

Rz. 49 Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt in entsprechender Anwendung des § 11 Abs. 1 S. 2 EStG nicht das Abflussprinzip, sondern nach § 11 Abs. 2 S. 2 EStG ebenfalls der Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung. Entsprechend der Begriffsbestimmung für die Einnahmeseite liegen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben vor, wenn der Stpfl. aufgrund eines Rechtsverhältnisses...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.5 Mehrere Schuldverhältnisse

Rz. 25 Schuldet der Schuldner gleichartige Leistungen aus mehreren Schuldverhältnissen, so kann er grundsätzlich bestimmen, welche Leistung er erbringen will (§ 366 Abs. 1 BGB, Leistungsbestimmungsrecht).[1] Daran ist auch das Steuerrecht gebunden.[2] Dies gilt auch für die in § 366 Abs. 2 BGB angegebene Reihenfolge, soweit eine Bestimmung durch den Schuldner nicht erfolgt. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2.3 Kurze Zeit vor oder nach dem Jahreswechsel

Rz. 46 Als "kurze Zeit" ist nach st. Rspr. ein Zeitraum von höchstens 10 Tagen anzusehen.[1] Dies gilt für die Zeit vor und auch nach dem Jahreswechsel. Diese Höchstgrenze kann auch in besonderen Einzelfällen nicht erweitert werden.[2] Der Zeitraum gilt sowohl für die Fälligkeit als auch für die Leistung, also den Zeitraum v. 22.12. bis zum 10.1. § 108 Abs. 3 AO ist nicht au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.1.1 Begriff des Abflusses

Rz. 26 Anders als § 11 Abs. 1 S. 1 EStG stellt § 11 Abs. 2 S. 1 EStG dem Wortlaut nach nicht auf das Abfließen, sondern darauf ab, wann Ausgaben "geleistet" worden sind. Dieser unterschiedlichen Formulierung kommt jedoch keine entscheidende Bedeutung bei. Denn Zufluss und Leistung stellen in diesem Zusammenhang nach allgemeiner Meinung korrespondierende Begriffe dar.[1] Für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2.4 Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Rz. 47 § 11 Abs. 1 S. 2 EStG ordnet als Rechtsfolge die Zugehörigkeit vor- und nachschüssiger Zahlungen zu dem Kj. an, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Die wirtschaftliche Zugehörigkeit entscheidet sich danach, für welchen Zeitraum eine Leistung erbracht worden ist.[1] Auf die Fälligkeit kommt es nicht an (Rz. 45).[2] Damit werden zwar durch die Annäherung an die Gewinnerm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.5 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 11 EStG betrifft nur die zeitliche Zuordnung steuerbarer bzw. steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen.[1] § 11 EStG findet keine Anwendung gem. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Für die Bilanzierung ist nicht der Abfluss bzw. der Zufluss ausschlaggebend, sondern die Aktivierung bzw. die Passivierun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.2 Vorläufige Vermögensmehrungen

Rz. 19 Ein Zufluss i. S. d. Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht wird nicht dadurch infrage gestellt, dass der Empfänger keinen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch hatte und er die erhaltenen Beträge später wieder zurückzahlen muss. Die Verfügungsmacht muss nicht endgültig erlangt sein. Das "Behaltendürfen" ist kein Merkmal des Zuflusses i. S. v. § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.4 Einschaltung Dritter

Rz. 24 Einnahmen sind nur dann zugeflossen, wenn sie in den unmittelbaren Verfügungsbereich des Stpfl. gelangt sind. Dies ist aber nicht nur dann der Fall, wenn an den Stpfl. unmittelbar geleistet wird, sondern auch dann, wenn die Zahlung an einen Dritten geht, der für den Stpfl. zur Entgegennahme ermächtigt ist.[1] Dies kann auch ein Angestellter des Gläubigers sein. Der Zu...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 1. Allgemeines

Umsatzsteuerliche Themen spielen schon von Anfang an keine Rolle, wenn feststeht, dass Kulturschaffende bereits keine Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sind. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist nach § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG jede nachhaltige Täti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.1 Begriff des Zuflusses

3.1.1 Tatsächlicher Vorgang Rz. 14 Der Begriff des Zuflusses wurde von der Rspr., ausgehend von dem Kriterium der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Empfängers, losgelöst vom Wortlaut entwickelt (Rz. 10). Unter Zufluss ist danach ein tatsächlicher Vorgang zu verstehen, der zur Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht führt (Rz. 15). Fiktive Einnahmen sind nicht anz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.1.2 Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

Rz. 15 Der Begriff des "Zufließens" ist wirtschaftlich auszulegen. Ausgehend von der früheren Gesetzesfassung, wonach in erster Linie die Fälligkeit des Anspruchs bzw. das tatsächliche Zufließen entscheidend war (Rz. 1), definiert die Rspr. den Zufluss – erweiternd – als Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht[1], sobald der Empfänger über die Einnahme wirtschaftlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.1.3 Unabhängigkeit von der Behandlung beim Schuldner

Rz. 17 Die Behandlung einer Ausgabe oder einer Verbindlichkeit beim Schuldner ist grundsätzlich ohne Auswirkung auf die Frage des Zuflusses beim Gläubiger. Häufig wird zwar die Erlangung der Verfügungsmacht durch den Empfänger dem Verlust der Verfügungsmacht beim Leistenden entsprechen. Dies ist jedoch nicht zwingend. Dass Abfluss und Zufluss zeitlich auseinander fallen könn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.1 Sonderregelung nach Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 3

Rz. 50 § 11 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 3 EStG wurden durch das EURLUmsG eingefügt (Rz. 1), nachdem der BFH[1] entgegen der Verwaltungspraxis entschieden hatte, dass Erbbauzinsen auch dann bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Jahr der Zahlung sofort abgezogen werden, wenn sie in einem Einmalbetrag vorausgezahlt wurden. Gem. § 11 Abs. 1 S. 3 EStG steht dem Empfänge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 7.1 Sonderregelung nach Abs. 1 S. 4 i. V. m. § 38a EStG

Rz. 55 § 11 Abs. 1 S. 4 EStG verweist für Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit auf § 38a Abs. 1 S. 2 [1] und 3 EStG. Dort wird für die zeitliche Erfassung des Arbeitslohns zwischen laufendem Arbeitslohn (§ 38a Abs. 1 S. 2 EStG) und sonstigen Bezügen (nicht laufender Arbeitslohn; § 38a Abs. 1 S. 3 EStG) unterschieden. Für laufenden Arbeitslohn enthält § 38a Abs. 2 S. 2 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 7.2 Laufender Arbeitslohn

Rz. 56 Der Begriff des laufenden Arbeitslohns ist im Gesetz nicht definiert. Er ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt.[1] Rz. 57 Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kj. als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum bzw. in den Fällen des § 39b Abs. 5 S. 1 EStG (bei Abschlagszahlungen), in dem der Lohnabrechnungszeitraum endet. Die Vorschrift d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.3 Vorausgezahlte Ausgaben für langfristige Nutzungsüberlassung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 52 Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren im Voraus sind zwingend auf den Zeitraum, für den die Vorauszahlung geleistet ist, zu verteilen. Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, die der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt (§ 100 BGB). Nutzungsentgelte sind daher die Gegenleistungen für die Nutzung beweglich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.2 Vorläufige Vermögensverschiebung

Rz. 30 Entsprechend der Behandlung beim Zufluss (Rz. 19f.) ist auch bei der Frage, ob Vermögenswerte abgeflossen sind, nicht darauf abzustellen, ob die beim Stpfl. eingetretene Vermögensminderung nur vorübergehend oder von Dauer ist. Ein Abfluss liegt deshalb auch dann vor, wenn die Vermögensverschiebung später wieder rückgängig gemacht wird. Der Berücksichtigung einer Zahlu...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 7.2 Besteuerung der Gesellschafter der optierenden Gesellschaft

Die Gesellschafter einer optierenden Gesellschaft werden so besteuert, als wären sie an einer GmbH oder AG beteiligt (§ 1a Abs. 3 Satz 1 KStG). Sie erzielen aus dem Gesellschaftsverhältnis sowie den Leistungsbeziehungen zur optierenden Gesellschaft keine Gewinneinkünfte i. S. der §§ 13, 15, 18 EStG. Entnahmen oder entnahmefähige Gewinnanteile werden gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Absetzungen für Abnutzung (... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen zur Erwerbung, Erzielung und Sicherung von Einnahmen stellen Werbungskosten dar (§ 9 EStG). Auch Anschaffungs- und Herstellungskosten für Gebäude, die zur Erzielung von Einnahmen verwendet werden, fallen unter den Begriff Werbungskosten. Allerdings können die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht wie andere Werbungskosten auf einmal abgezogen werde...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Neue Grundsteuer: Hamburg lässt Hebesätze unverändert

Die neue Grundsteuer wird ab 2025 erhoben – wie hoch die Hebesätze ausfallen werden, ist aber unklar. Viele Kommunen rechnen noch. Hamburg hat nun beschlossen, den alten Wert für 2024 und länger beizubehalten. Berlin senkt ihn. Jährlich kommen bundesweit mehr als 14 Mrd. EUR: Die Grundsteuer B – sie wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben – ist eine der wichtigsten...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Incentive Reisen

Incentive- Reisen dienen vor allem dem Ziel, Geschäftspartner oder Arbeitnehmer des Betriebs für erbrachte Leistungen zu belohnen und zu Mehr- oder Höchstleistungen zu motivieren. Incentive-Reisen mit dem Zweck die allgemeinen Geschäftsbeziehungen erhalten oder zu fördern, liegt ein Geschenk vor, welches nicht abzugsfähig ist, sofern gewisse Größenordnungen überschritten sin...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.6.1 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 65 Zwar gehören die Anteile eines Mitunternehmens an der Komplementär-GmbH nach der BFH-Rechtsprechung[1] zum Sonderbetriebsvermögen II, doch nicht immer zum "notwendigen" Sonderbetriebsvermögen II. So reicht zur Begründung von "notwendigem" Sonderbetriebsvermögen nicht aus:[2] eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen Mitunternehmerschaft und Kapitalgesellschaft, wenn d...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.2 Sondervergütungen werden als Sonderbetriebseinnahmen hinzugerechnet

Zivilrechtlich kann eine Personengesellschaft mit ihren Gesellschaftern Miet-, Pacht-, Darlehens- und Dienstverträge außerhalb des Gesellschaftsvertrags abschließen. Steuerrechtlich sind jedoch die dafür gezahlten – in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG bezeichneten – Vergütungen bei der Gesellschaft zwar als Betriebsausgaben abziehbar, beim Gesellschafter jedoc...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.1 Gesetzliche Regelung

Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Gesellschafters sind die "Gewinnanteile" des Gesellschafters[1] und die "Vergütungen", die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Gesellschaft bezogen hat.[2] Gewinnanteil ist der Anteil des Gesellschafters am S...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen als Sonderbetriebseinnahmen

Darlehensforderungen des Gesellschafters gegen die Personengesellschaft sind, wenn sie wirtschaftlich mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängen, Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Sie sind in der Steuerbilanz der Gesellschaft – wie in der Handelsbilanz – korrespondierend als Passivposten auszuweisen. Für die Gesamtbilanz folgt daraus, dass die Forderung zu Eige...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Schenkungen

Schenkungen, die privat veranlasst sind, stellen eine Entnahme dar und damit keine Betriebsausgabe. Bei Übertragung aus betrieblichem Anlass, kann eine Betriebsausgabe hingegen vorliegen. Der Abgang von Anlagevermögen stellt in Höhe des Restbuchwertes eine Betriebsausgabe dar. Der Abgang von geringwertigen Wirtschaftsgütern und Umlaufvermögen wird bei einem Einnahme-Überschu...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Umsatzsteuer

Im Rahmen der Ermittlung der Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG stellen die Zahlungen der Umsatzsteuer eine Betriebsausgabe dar (z. B. Umsatzsteuervorauszahlungen oder Umsatzsteuernachzahllungen laut Steuererklärung sowie Umsatzsteuer, die von anderen Unternehmern als "Vorsteuer" ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden und bezahlt sind). Nicht abzugsfähig si...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.1 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung

Rz. 87 Nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG gilt der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung als Formwechsel i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG, damit wird als Folge der Option ertragsteuerlich ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang fingiert. Einbringungsgegenstand sind die Anteile der jeweiligen Gesellschafter an der optierenden Gesellschaft[1] und zwar grundsätzlich inkl. aller fun...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 Verdeckte Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Altersvorsorgebeiträge

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind die nach Abschn. XI geförderten und gem. § 10a Abs. 5 EStG vom Anbieter der zentralen Stelle mitgeteilten Altersvorsorgebeiträge zzgl. der dem Stpfl. nach Abschn. XI zustehenden Zulage – mit Ausnahme der Einmalzulage für Berufseinsteiger (Rz. 58) – bis zu dem in § 10a Abs. 1 S. 1 EStG genannten Höchstbetrag. Rz. 57 Altersvorsorgebeiträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.12 Rechtsfolgen der Realteilung

Rz. 177af § 16 Abs. 3 S. 2 EStG beschränkt sich darauf, die Rechtsfolge zu bestimmen, die bei der Übertragung von Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen oder einzelner Wirtschaftsgüter in ein jeweiliges Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer eintritt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Soweit die Betriebsvermögensteile der Mitunternehmersch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.2 Abgrenzung zu Strukturwandel, Betriebsunterbrechung, -verpachtung und -verlegung

Rz. 39 Eine Beendigung des unternehmerischen Engagements des Stpfl. kann sich auf verschiedene Art und Weise und zu unterschiedlichen Zwecken vollziehen. Zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 16 EStG ist deshalb eine Abgrenzung zum (identitätswahrenden) Strukturwandel, zur Betriebsunterbrechung und zur Betriebsverlegung unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks erforde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.7 Bindungswirkung bei der Feststellung von Einkünften

Rz. 41 Die Feststellung der Einkünfte [1] ist hinsichtlich der Entscheidung über die an den Einkünften Beteiligten, die Höhe der Einkünfte, die Art der Einkünfte und die Gewinnverteilung und -zurechnung bindend. Ebenfalls bindend festgestellt werden ein Veräußerungsgewinn, der von dem laufenden Gewinn getrennt auszuweisen ist, und die Zurechnung dieses Veräußerungsgewinns.[2]...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) eingeführt. Zuletzt davor war die Norm nicht besetzt. Danach wird der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2004 und 2005 eine pauschale Abgeltung für versicherungsfremde Leistungen aus Mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.1 Verlust der Gewerblichkeit, Übergang zur Liebhaberei, Strukturwandel

Rz. 135 Mit Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht wird ein Gewerbebetrieb zur steuerlich unerheblichen Liebhaberei (§ 2 EStG Rz. 75ff.; § 15 EStG Rz. 61ff.). Der Unternehmer beendet in diesem Zeitpunkt zwar nicht seine Tätigkeit als solche, er setzt sie vielmehr fort, aber die Tätigkeit erfüllt mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr die Voraussetzungen, um sie als gewerbli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.3 Bindung an nicht festgestellte Besteuerungsgrundlagen

Rz. 69 Es kommt auch vor, dass unselbstständige, nicht gesondert festgestellte Besteuerungsgrundlagen eines Bescheids für einen anderen Bescheid bindend sind. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Fälle: Die Ermittlung der positiven oder negativen Einkünfte im ESt- bzw. GewSt-Bescheid hat in gewissem Umfang Bindungswirkung für die Feststellung des vortragsfähigen Verlust...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 2.1 Leistungen des Bundes (Abs. 1)

Rz. 3 Der Bund leistete 2013 11,5 Mrd. EUR an den Gesundheitsfonds. Vom Jahr 2014 an war ein jährlicher Zuschuss von 14 Mrd. EUR geplant. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 wurde der Zuschuss aufgrund der positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts für 2014 auf 10,5 Mrd. EUR und für 2015 auf 11,5 Mrd....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.16 Bilanzierung der Buchwertfortführung nach Realteilung

Rz. 207c Liegen die Voraussetzungen einer steuerneutralen Realteilung nach § 16 Abs. 3 S. 2 EStG vor, so ist der übernehmende Mitunternehmer an die in der Realteilungsbilanz der Mitunternehmerschaft ausgewiesenen (Buch-)Werte gebunden (§ 16 Abs. 3 S. 2, 2.Teils. EStG). Diese Buchwerte muss er in seine (Fortführungs-) Eröffnungsbilanz aufnehmen[1]. Die Übernahme der anteilige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.1 Grundsätzliches, Gewinnermittlungsart

Rz. 208 Nach § 16 Abs. 2 EStG ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des hingegebenen Betriebsvermögens übersteigt. Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Bei seiner Ermittlung sind grundsätzlich alle Vorteile zu berücksichtigen, die dem Veräußerer aus Anlass der Veräußerung zufließen[2]. En...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.2 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Rz. 8 Zentrales Tatbestandsmerkmal der vGA-Definition Die Unterschiedsbetragsminderung (oder verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung) muss ferner durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Unterschiedsbetragsminderung oder verhinderten Unterschiedsbetragsmehrung ist das zentrale Tatbestandsmerkmal und Kernproblem einer vGA. ...mehr