Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.4 Steuererklärungspflicht

Rz. 45 Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verwaltungsakt begründet werden. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG enthält die grundsätzlich für alle Stpfl. bestehende gesetzliche Erklärungspflicht, die jedoch nach § 56 EStDV auf die Fälle, in denen eine Veranlagung überhaupt in Betracht kommt, eingeschränkt wird (Rz. 35). Stpfl. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 11.2 Beschwer

Rz. 114 Nach § 350 AO setzt die Zulässigkeit des Einspruchs voraus, dass der Einspruchsführer zum Zeitpunkt der Einspruchseinlegung durch den Steuerbescheid beschwert ist (Einspruchsbefugnis).[1] Entsprechendes gilt für die Klage (§ 40 Abs. 2 FGO). Eine Beschwer ist dann gegeben, wenn rechtlich geschützte Interessen des Einspruchsführers durch das Verhalten der Finanzbehörde...mehr

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Gewinnverteilungsabrede einer atypisch stillen Gesellschaft muss fremdüblich sein

Leitsatz Eine außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses motivierte Gewinnverteilungsabrede ist steuerlich unbeachtlich. Das gilt auch, wenn eine daraus resultierende Steuererstattung eingelegt werden soll. Sachverhalt Strittig war die Gewinnverteilung bei einer GmbH & atypisch stillen Gesellschaft. Inhaber der Gesellschaft war die C & W GmbH, an deren Betrieb sich deren mittel...mehr

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Pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG

Leitsatz Die pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG, die vom Steuerpflichtigen durch den Nachweis der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nach § 6 Abs. 2 InvStG abgewendet werden kann, verstößt nicht gegen Unionsrecht und ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar. Normenkette § 5 Abs. 1, § 6, § 22a Abs. 2 InvStG Sachverhalt Die Kläger erzielten E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 2.1 Anspruch auf Veranlagung

Rz. 25 Die Veranlagung ist ein mehrstufiges förmliches Verfahren. Sie beginnt mit der Abgabe der Steuererklärung (§ 25 Abs. 3 EStG) durch den Stpfl. aufgrund derer die zuständige Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen für einen vorgegebenen Zeitraum (§ 2 Abs. 7 S. 2 EStG) ermittelt. Das Ermittlungsergebnis ist Grundlage der ESt-Festsetzung (§ 25 Abs. 1 EStG), die dem Stpfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 9 Folgen der Verletzung der Erklärungspflicht

Rz. 88 Bei Nichtabgabe der ESt-Erklärung kann das FA zur Abgabe durch Verwaltungsakt auffordern und sodann diesen Verwaltungsakt durch Zwangsmittel, insbesondere Zwangsgeld, durchsetzen (§§ 328ff. AO).[1] Diese Möglichkeit geht auch dann nicht verloren, wenn das FA die Bemessungsgrundlage oder Teile der Bemessungsgrundlage nach § 162 AO geschätzt hat (§ 149 Abs. 1 S. 4 AO). ...mehr

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Aufrechnung gegen einen Erstattungsanspruch der Masse mit anderen Steueransprüchen

Leitsatz Für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche gelten nach § 226 Abs. 1 AO grundsätzlich die Vorschriften des BGB. Allerdings ist die Aufrechnung nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat. Sach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2 Sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörde

Rz. 2 Sachlich zuständig für die Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten ist gem. § 409 AO i. V. m. §§ 36 Abs. 1 S. 1 OWiG, 387 Abs. 1 AO die Finanzbehörde, die die betroffene Steuer verwaltet. Durch die Anknüpfung an die Zuständigkeit für das Steuerstrafverfahren ist die Zuständigkeit für dieses identisch mit derjenigen im Steuerordnungswidrigkeitenverfahren. Die Übertragu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 3 Vollstreckung im steuerlichen Bußgeldverfahren

Rz. 5 Durch das Vollstreckungsverfahren soll die Beitreibung von festgesetzten Geldbußen, Forderungen aus angeordneten Nebenfolgen, verhängten Ordnungsgeldern und Kosten des Bußgeldverfahrens sichergestellt werden. In § 90 Abs. 1 OWiG ist die Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen jedoch für Bundes- und Landesbehörden unterschiedlich geregelt. Aus Zweckmäßigkeitserwägungen ...mehr

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Übernahmegewinn nach § 34a EStG tarifbegünstigt – Umfang der gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 EStG

Leitsatz 1. Der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelte Gewinn i.S. des § 34a Abs. 2 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Danach ansetzende außerbilanzielle Gewin...mehr

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Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung und Abtretung der Steuererstattungsansprüche kein Arbeitslohn

Leitsatz Übernimmt der Arbeitgeber, der mit dem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Arbeitnehmers, wendet er damit keinen Arbeitslohn zu (Aufgabe des BFH-Urteils vom 21.01.2010 – VI R 2/08, BFHE 228, 80, BStBl II 2010, 639). No...mehr

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Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung von Grundbesitz

Leitsatz Fraglich ist, ob für einen Grundstückserwerb eine Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 3 GrEStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 GrEStG aufgrund einer mittelbaren Beteiligung der veräußernden Gesellschaft an einer KG zu gewähren ist. Sachverhalt Aufgrund notariellen Kaufvertrages erwarb die Klägerin, die A KG von der C KG die Grundstücke in Z-Stadt für einen Kaufpreis von 6.500...mehr

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Zwischengewinne als Verlust i.S.d. § 15b Abs. 1 EStG

Leitsatz 1. Negative Zwischengewinne stellen grundsätzlich keine Verluste i.S. des § 15b Abs. 1 EStG dar (Anschluss an das BFH-Urteil vom 28.06.2017, VIII R 57/14, BFHE 258, 421, BStBl II 2017, 1144). 2. § 20 Abs. 2b Satz 2 EStG kann nicht dahin verstanden werden, dass ein vorgefertigtes Konzept i.S. des § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG stets dann vorliegt, wenn sich ein Verlust im R...mehr

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Vorläufige Festsetzung von Zinsen

Kommentar Ob die gesetzlich vorgesehene Höhe der Steuerzinsen (§§ 233 ff. AO) angesichts des aktuellen Zinsniveaus noch als verfassungskonform angesehen werden kann, ist umstritten, weshalb Zinsfestsetzungen – wenn verfahrensrechtlich möglich – vorläufig durchzuführen sind. Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 2.5.2019 im Einzelnen zur vorläufigen Zinsfestsetzung von ...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Verstreichen der Frist bei Nachfragen der Erstattungsbehörde

Sachverhalt Bei dem französischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Frage, ob eine nationale Präklusionsregelung mit der Richtlinie 2008/9/EG (Vorsteuervergütung gegenüber EU-Unternehmern) vereinbar ist, nach der eine Vergütung ausgeschlossen ist, wenn der Steuerpflichtige nicht binnen eines Monats auf ein per E-Mail übersandtes Auskunftsersuchen der Finanzbehörde re...mehr

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FoVo 05/2019, Anfall der Terminsgebühr im gerichtlichen Mahnverfahren

Sprechen kann lukrativ sein Das gerichtliche Mahnverfahren hat grundsätzlich einen sehr stringenten Ablauf. Der Mahnbescheid wird beantragt und wenn kein Widerspruch eingelegt wird, folgt der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Wird Widerspruch oder Einspruch eingelegt, wird das Verfahren regelmäßig in das Klageverfahren überführt. Allerdings kann es für den Bev...mehr

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AGS 05/2019, Gerichtsgebühr... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin wendet sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung, da sie keine zwei Gerichtsgebühren und einen Teil der Verfahrensgebühren für die erstinstanzliche Verfahrensgebühr zugunsten der Klägerin verrechnete. Der Klägerin begründete nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid über Hauptforderungen von zusammen 2.628,40 EUR die Klage, mit der Mahnkosten...mehr

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zfs 05/2019, Neulich am Amtsgericht

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserin, lieber Leser, ich möchte Ihnen heute von einem sonderbaren Gerichtstermin an einem (beliebigen) Amtsgericht in Deutschland berichten, der so sonderbar dann doch nicht gewesen ist, weil mein Berufsalltag zeigt, dass das Regel-Ausnahme-Verhältnis zusehends umgekehrt wird. Wovon spreche ich? Sicher hatten Sie in der Vergangenheit auc...mehr

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AGS 05/2019, Erstattung ein... / 1 Sachverhalt

Mit Bußgeldbescheid setzte die Stadt Wuppertal gegen den Betroffenen wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes eine Geldbuße über 200,00 EUR sowie die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister fest. Darüber hinaus verhängte die Stadt Wuppertal gegen den Betroffenen ein Fahrverbot von einem Monat. Hiergegen legte der Betroffene durch seinen Verteidiger Einspruch ...mehr

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AGS 05/2019, Gerichtsgebühr... / 4 Anmerkung

Ein vorausgegangenes Versäumnisurteil verhindert als ein anderes als eines der in Nr. 1211 Nr. 2 GKG-KostVerz. genannten Urteile den Eintritt der Gebührenermäßigung von einer 3,0- auf eine 1,0-Gebühr.[1] Wird nach einem Versäumnisurteil das gesamte Verfahren durch einen an sich nach Nr. 1211 GKG-KostVerz. privilegierten Tatbestand beendet, ermäßigt sich die Verfahrensgebühr ...mehr

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AGS 05/2019, Gerichtsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Der Beklagte hat der Klägerin die aufgeführten Kosten nicht zu erstatten, unabhängig, ob diese zu verrechnen wären (ablehnend Toussaint, in: BeckOK-ZPO, 31. Ed., § 344 Rn 6.1). Der Beklagte hat zwar die durch die Versäumnis veranlassten Kosten zu tragen (§ 344 ZPO), wie vom AG beschlossen. Die zum Ausgleich gestellten Gebühren gehören jedoch zu den Kosten des Rechtsstreits, d...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: PKH für vor Klageerhebung erledigte Untätigkeitsklage?

Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe (PKH), wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 114 ZPO). Der Antrag auf Bewillig...mehr

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Stromverbrauch in Transformations- und Umspannanlagen

Leitsatz Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei. Normenkette § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, § 12, § 12a StromStV, Pos. 2716 KN Sachverhalt Die Klägerin betreibt einen Solarpark und speist Strom in das öffentliche Netz ein. Dieser Solarpark ist an das Hochspannungsnetz des lokal...mehr

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Verpächterwahlrecht bei Beendigung einer unechten Betriebsaufspaltung – Bedeutung des Sonderbetriebsvermögens bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils in Personengesellschaft

Leitsatz 1. Die Grundsätze über das Verpächterwahlrecht gelten nicht nur bei Beendigung einer "echten Betriebsaufspaltung", sondern auch dann, wenn eine "unechte Betriebsaufspaltung" beendet wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. April 2002 – X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527, unter B.II.3.c bb (1)). 2. Für die Einbringung des ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 5 Einspruch gegen die Steuerfestsetzung

Rz. 9 Der Erklärende hat jedoch die Möglichkeit, nach §§ 347ff. AO Einspruch gegen seine eigene als Steueranmeldung wirkende strafbefreiende Erklärung einzulegen. Abweichend von BMF v. 3.2.2004, IV A 4 – S 1928 – 18/04, BStBl I 2004, 225, Tz. 12.7 kann darüber hinaus auch der Steuerschuldner Einspruchsführer sein, wenn er nicht der Erklärende ist.[1] Die Einspruchsfrist beträ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 4 Abs. 4

Rz. 8 Auf die pauschal zu zahlende Abgabe sind §§ 156, 163, 222, 227, 240 und 361 AO und auch § 69 FGO nicht anzuwenden. Da die pünktliche Zahlung zwingende Voraussetzung des Eintritts der Straf- und Bußgeldfreiheit und der damit verbundenen Steuerbefreiung ist, würde jede andere Regelung dem Zweck des Gesetzes zuwiderlaufen. Wären die genannten Normen anwendbar, so würde di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 6 Stufenweise Amnestieerklärung

Rz. 10 Die Möglichkeit einer stufenweisen Nacherklärung, bei der vergleichbar einer "Stufen-Selbstanzeige" zunächst geschätzte Zahlen geliefert werden, besteht nach dem StraBEG nur eingeschränkt.[1] Die im Rahmen der strafbefreienden Erklärung genannten Zahlen müssen mindestens die Höhe der nicht erklärten Einnahmen erreichen, da eine spätere Korrektur nach Ermittlung der zu...mehr

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Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG nach Realteilung

Leitsatz Wird eine Gemeinschaftspraxis im Wege der Realteilung aufgeteilt und veräußert ein Realteiler seine Einzelpraxis innerhalb der Sperrfrist des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG, ist der durch die Aufdeckung der stillen Reserven infolge der Realteilung rückwirkend entstandene Übertragungsgewinn als laufender Gewinn allen Realteilern zuzurechnen und nicht nur dem Gesellschafter,...mehr

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"Erste Tätigkeitsstätte" nach neuem Reisekostenrecht (4): Befristetes Beschäftigungsverhältnis

Leitsatz 1. Bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis kommt eine unbefristete Zuordnung i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 3 1. Alternative EStG zu einer ersten Tätigkeitsstätte nicht in Betracht. 2. War der Arbeitnehmer im Rahmen eines befristeten Arbeits- oder Dienstverhältnisses bereits einer ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet und wird er im weiteren Verlauf einer anderen Tätig...mehr

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Doppelte Haushaltsführung – Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung

Leitsatz Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG Sachverhalt Die Kläger, die zusammen z...mehr

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Steuerermäßigung nach § 35a EStG wegen Unterbringung eines Elternteils in einem Pflegeheim

Leitsatz Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG kann nur von dem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, dem Aufwendungen wegen seiner eigenen Unterbringung in einem Heim oder zu seiner eigenen dauernden Pflege erwachsen. Normenkette § 35a Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG Sachverhalt Die Mutter des Klägers schloss mit einer Seniorenreside...mehr

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Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Der Insolvenzschuldner erzielt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner als Vermieter begründeten Mietverträge erfüllt. 2. Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekann...mehr

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AGKompakt 04/2019, Einigung... / II. Vergleich nur über die im Mahnverfahren anhängigen Ansprüche

Vergleich löst Einigungsgebühr aus Wird im Mahnverfahren ein Vergleich ausschließlich über die dort anhängigen Ansprüche geschlossen, dann entsteht neben der jeweiligen Verfahrensgebühren der Nrn. 3305 VV bzw. 3307 VV für beide beteiligten Anwälte zusätzlich eine 1,0-Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV), da die Forderung bereits durch den Mahnantrag anhängig i.S.d. Nr. 1003 VV wird....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2 Aussetzung der Entscheidung über den Einspruch (§ 363 Abs. 1 AO)

2.1 Zweck der Aussetzung nach § 363 Abs. 1 AO Rz. 4 Das Interesse des Einspruchsführers an einer zeitnahen Entscheidung und damit beschleunigten Verfahrensabwicklung ist dann nicht vorrangig, wenn dadurch das Interesse an der Einheitlichkeit der Rechtsordnung berührt wird.[1] § 363 Abs. 1 AO gibt der Finanzbehörde die Möglichkeit, bei der Gefahr divergierender Rechtsentscheid...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.2 Ruhen kraft Gesetzes – "Zwangsruhe"

Rz. 33 Nach § 363 Abs. 2 S. 2 AO ruht das Einspruchsverfahren, wenn sich der Einspruch darauf stützt, dass wegen der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm oder wegen einer Rechtsfrage ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), BVerfG oder einem obersten Bundesgericht anhängig ist. Hierdurch wird eine Vielzahl überflüssiger Einspruchsentscheidungen und Klag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.4 Rechtsschutz

Rz. 23 Gegen die Aussetzungsentscheidung der Finanzbehörde, die keine finanzbehördliche Verfahrenshandlung, sondern ein Verwaltungsakt ist, ist der Einspruch nach § 347 Abs. 1 S. 1 AO statthaft. Die Zulässigkeit des Einspruchs wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ggf. auch die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage nach § 46 Abs. 1 FGO erfüllt sind. Das Rechtsschutzbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Für die Finanzbehörde besteht nach § 367 AO die Pflicht zur Entscheidung über den anhängigen Einspruch. Sie kann als Trägerin des Einspruchsverfahrens dessen Ablauf gestalten. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs des Verfahrens aber begrenzt. Die Finanzbehörde hat die Amtspflicht, über den Einspruch in angemessener Zeit zu entscheiden. A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.1 Zulässigkeit des Einspruchsverfahrens

Rz. 6 Mit der Aussetzung der Entscheidung über den Einspruch, also dem tatsächlichen Stillstand des Einspruchsverfahrens, sollen divergierende Sachentscheidungen verhindert werden. Demgemäß ist eine Aussetzung nur dann berechtigt, wenn die Finanzbehörde aufgrund des Einspruchs auch eine Sachentscheidung treffen kann, also die Sachentscheidungsvoraussetzungen (Zulässigkeitsvo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Zweck der Aussetzung nach § 363 Abs. 1 AO

Rz. 4 Das Interesse des Einspruchsführers an einer zeitnahen Entscheidung und damit beschleunigten Verfahrensabwicklung ist dann nicht vorrangig, wenn dadurch das Interesse an der Einheitlichkeit der Rechtsordnung berührt wird.[1] § 363 Abs. 1 AO gibt der Finanzbehörde die Möglichkeit, bei der Gefahr divergierender Rechtsentscheidungen von dem Abschluss des anhängigen Einspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 15 Die Entscheidung über die Aussetzung wird von der Finanzbehörde getroffen, die zur Entscheidung über den Einspruch berufen ist. Rz. 16 Liegen die Voraussetzungen für die Verfahrensaussetzung vor, so kann nach § 363 Abs. 1 AO die Finanzbehörde die Aussetzung anordnen. Die Aussetzungsentscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Bei der Ermessensentsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3 Aussetzungsentscheidung

2.3.1 Allgemeines Rz. 15 Die Entscheidung über die Aussetzung wird von der Finanzbehörde getroffen, die zur Entscheidung über den Einspruch berufen ist. Rz. 16 Liegen die Voraussetzungen für die Verfahrensaussetzung vor, so kann nach § 363 Abs. 1 AO die Finanzbehörde die Aussetzung anordnen. Die Aussetzungsentscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Bei de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2 Voraussetzungen der Aussetzung nach § 363 Abs. 1 AO

2.2.1 Zulässigkeit des Einspruchsverfahrens Rz. 6 Mit der Aussetzung der Entscheidung über den Einspruch, also dem tatsächlichen Stillstand des Einspruchsverfahrens, sollen divergierende Sachentscheidungen verhindert werden. Demgemäß ist eine Aussetzung nur dann berechtigt, wenn die Finanzbehörde aufgrund des Einspruchs auch eine Sachentscheidung treffen kann, also die Sachen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.2 Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses

Rz. 7 Die Aussetzung der Entscheidung über den Einspruch setzt ferner voraus, dass die der Einspruchsentscheidung vorgreifende Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses befindet. Rechtsverhältnisse i. d. S. sind die aus einem konkreten Sachverhalt resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen Rechtssubjekten oder zwischen Rechtssub...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2 Gründe für den zeitweiligen Stillstand des Einspruchsverfahrens

Rz. 3 Von der Entscheidungspflicht in angemessener Zeit ist die Finanzbehörde ausnahmsweise entbunden, wenn eine Anordnung der Aussetzung der Entscheidung über den Einspruch durch die Finanzbehörde erfolgt ist, wobei der wesentliche Aussetzungsgrund für das Einspruchsverfahren der Finanzbehörde in § 363 Abs. 1 AO normiert ist. zwischen der Finanzbehörde und dem Einspruchsführe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.2 Rechtscharakter, Form und Inhalt

Rz. 19 Die Aussetzungsentscheidung ist ein verfahrensgestaltender selbstständiger Verwaltungsakt.[1] Auf diesen finden grundsätzlich die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes nach § 118ff. AO Anwendung. Dies gilt auch für die Ablehnung einer beantragten Verfahrensaussetzung. Rz. 20 Entgegen § 119 Abs. 2 AO ist aber aus Gründen der Verfahrenssicherheit stets eine ausdrückliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.3 Widerruf und Fortführung des Verfahrens

Rz. 22 Die Aussetzung der Einspruchsentscheidung endet nach § 124 Abs. 2 AO – aufgrund der Befristung – automatisch mit der "Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung des Gerichts oder der Verwaltungsbehörde".[1] Rz. 22a Die Finanzbehörde kann die Aussetzung außerdem nach § 131 AO widerrufen. Rz. 22b Bei der Fortführung des Einspruchsverfahrens und vor Erl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.3 Anhängigkeit eines anderen Verfahrens

Rz. 12 Das Bestehen oder Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses muss den Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits bilden bzw. von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen sein. Welcher Art das Gericht oder die Verwaltungsbehörde ist, ist unerheblich. Liegt die Entscheidungskompetenz anderer Verfahren bei der für die Einspruchsentscheidung zuständigen Finanzb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.4 Abhängigkeit der Sachentscheidung

Rz. 14 Die Einspruchsentscheidung muss ganz oder zum Teil von der im anhängigen Verfahren zutreffenden Regelung abhängig sein. Teilweise wird dann von einem "vorgreiflichen Verfahren" oder einer "vorgreiflichen Entscheidung" gesprochen.[1] Rz. 14a Abhängigkeit ist stets gegeben, wenn die Finanzbehörde an die Entscheidung in dem anderen Verfahren rechtlich gebunden ist. Abhäng...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.4 Wirkung der Verfahrensaussetzung

Rz. 25 Die AO enthält keine Aussage zu den Rechtswirkungen der Aussetzungsentscheidung, sodass die zivilprozessualen Grundsätze entsprechend anzuwenden sein dürften.[1] Rz. 26 Nach § 249 Abs. 1 ZPO bewirkt die Aussetzung eine Unterbrechung von Fristen, sodass der Lauf einer Frist aufhört und nach Beendigung der Aussetzung die volle Frist von Neuem zu laufen beginnt. Diese Reg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.1.1.2 Zweckmäßigkeit

Rz. 31 Die Anordnung des Ruhens muss der Finanzbehörde zweckmäßig erscheinen. Zweckmäßig ist das Ruhen, wenn dadurch für die Finanzbehörde ihrer Meinung nach unnötiger Verwaltungsaufwand [1] widersprüchliche Entscheidungen oder spätere Korrekturen der Entscheidung vermieden werden.[2] Die Anordnung des Ruhens setzt damit die Zulässigkeit des anhängigen Einspruchsverfahrens v...mehr