Fachbeiträge & Kommentare zu Elektromobilität

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 8 Laden von E-Dienstwagen

Sachverhalt Der Arbeitnehmer fährt ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen, welches er auch privat nutzen darf. Der Arbeitgeber gibt ihm die Möglichkeit, das Fahrzeug kostenlos auf dem Firmenparkplatz an einer betriebseigenen Ladestation aufzuladen. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer außerdem einen pauschalen Auslagenersatz für das Aufladen zuhause. Wie ist der geldwerte Vort...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 4 Gebrauchter Hybrid-Dienstwagen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber zum 7.3. einen gebrauchten extern aufladbaren Hybridelektro-Dienstwagen (Erstzulassung 2018) und einem Bruttolistenpreis von 59.500 EUR zur privaten Nutzung. Er darf den Plug-in-Hybrid privat sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung: 18 km) nutzen. In der Übereinstimmung...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 10 E-Scooter/Elektroroller

Sachverhalt Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer einen betrieblichen Motorroller mit Elektroantrieb (nicht zu verwechseln mit einem Elektro-Tretroller) zur privaten Nutzung. Der E-Scooter fährt bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Wie errechnet sich der geldwerte Vorteil? Ergebnis Der E-Scooter ist verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und es gelten die Reg...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 5 Familienheimfahrten

Sachverhalt Ein Mitarbeiter wird ab 1.5. in die Zweigniederlassung nach München versetzt. Seine Familienwohnung in Stuttgart behält er bei. Montags fährt er mit dem ihm überlassenen extern aufladbaren Hybridelektro-Dienstfahrzeug nach München, wo er unter der Woche ein Zimmer hat. Freitags fährt er nach Stuttgart zurück (einfache Entfernung 200 km). Der Dienstwagen wird auch...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 1 Besteuerung eines Hybrid-Dienstwagens

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber zum 1.2. einen Plug-in-Hybrid mit einem Bruttolistenpreis von 69.500 EUR zur privaten Nutzung. Sie darf das Auto privat sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung: 10 km) nutzen. Die Reichweite laut Übereinstimmungsbescheinigung weist eine elektrische Mindestreichweite i...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 7 Laden von privaten Elektrofahrzeugen

Sachverhalt Der Arbeitnehmer hat sich privat ein Elektrofahrzeug angeschafft. Der Arbeitgeber gibt ihm die Möglichkeit, das Fahrzeug kostenlos auf dem Firmenparkplatz an einer betriebseigenen Ladestation aufzuladen. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer außerdem einen pauschalen Auslagenersatz für das Aufladen zuhause. Wie ist der geldwerte Vorteil aus dem Aufladen des priva...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 3 Arbeitnehmer übernimmt Leasingraten

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem Mitarbeiter ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen, der über eine Leasinggesellschaft im "Full-Service-Leasing" angemietet wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass die Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer übernommen wird. Der Bruttolistenpreis des Elektrofahrzeugs beträgt 59.500 EUR, die monatlich...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 9 Zuschuss zu einer Wallbox

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat sich privat ein Elektrofahrzeug angeschafft. Der Arbeitgeber unterstützt den Arbeitnehmer, indem er ihm einen Zuschuss von 500 EUR zur Anschaffung einer Ladevorrichtung (Gesamtpreis 899 EUR) auf seinem privaten Grundstück zahlt. Wie ist der Zuschuss steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Der vom Arbeitgeber gezahlte Zus...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 6 Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer

Sachverhalt Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt ein extern aufladbares Elektrohybridfahrzeug als Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 44.100 EUR erhalten. Er entscheidet sich für ein höherwertiges Fahrzeug, das neben vielen Extras unter anderem auch eine elektrische Mindestreichweite von 80 km vorweist. Der Arbeitgeber stimmt dem unter der Bedin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1770 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vorbemerkung: § 3 Nr 46 EStG aF befreite Bergmannsprämien nach dem Gesetz über Bergmannsprämien (idF vom 12.05.1969, BGBl I 1969, 434) von der ESt. Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab VZ 2011 aufgehoben (Art 1 Nr 3c, Art 1 Nr 33a StVereinfG vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131) mit Hinweis auf den zeitlichen Anwendungsbereich des Bergmannsprä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität, NWB 36/2019, 2628; Hörster, Überblick zur Steuergesetzgebung im Jahr 2019, Teil 1, NWB 5/2020, 298.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000, nur übergreifende Themen):

Broer, BB-Forum: Abschaffung von Steuerbefreiungen = Mehreinnahmen und Steuervereinfachung? – Klarstellung einiger populärer Irrtümer in der Steuerpolitik, BB 2004, 1935; Hörster, Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – ein Überblick, NWB 26/2013, 2052; Paintner, Das G zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften im Überblick Teil 1, DS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Rentenabfindung (Witwenabfindung) nach § 9 Abs 1 Nr 3 AltGG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst a Fall 3 EStG ab VZ 2020, s Rn 162)

Rn. 167b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 2a, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) stellte mit Wirkung ab VZ 2020 auch Rentenabfindungen nach § 9 Abs 1 Nr 3 AltersgeldG in § 3 Nr 3 Buchst a EStG steuerfrei. Rn. 167c Stand: EL 169 – ET: 12/20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seel, Mit Lohnzusatzleistungen Mitarbeiter gewinnen und belohnen, NWB 6/2018, 350; Herrler/Herrler, Mehr Netto vom Brutto – Bausteine und Grenzen der Nettolohnoptimierung, NWB 6/2019, 350; Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität, NWB 33/2019, 2412; Hörster, Überblick zur Steuergesetzgebung im Jahr 2019, Teil 1, NWB 5/2020, 298.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, UStVAVermG: Änderungen des EStG, NWB 51/2018, 3816; Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität, NWB 33/2019, 2412; Nacke, Steuervergünstigungen bei Elektrofahrzeugen und neue steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers, NWB 8/2019, 508; Hörster, Überblick zur Steuergesetzgebung im Jahr 2019, Teil 1, NWB 5/2020, 298.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 1.1 Ausscheiden aus einem knappschaftlichen Betrieb

Es kommen insbesondere 2 Personengruppen infrage: Ausscheiden aus dem knappschaftlichen Betrieb nach Vollendung des 55. Lebensjahres, ohne dass es auf den Grund für das Ausscheiden ankommt, wenn der Versicherte nach dem 31.12.1971 die bisherige Beschäftigung unter Tage infolge verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau wechseln musste. Ausscheiden aus dem knappschaftlichen Betrie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 49. Die laufenden Zuwendungen von früheren alliierten Besatzungssoldaten an ihre Ehefrauen (§ 3 Nr 49 EStG aF – aufgehoben ab VZ 2011)

Rn. 1830 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 49 EStG aF befreite laufende Zuwendungen eines früheren alliierten Besatzungssoldaten an seine im Geltungsbereich des GG ansässige Ehefrau, soweit sie auf diese Zuwendungen angewiesen war. Die Vorschrift wurde ab VZ 2011 aufgehoben (Art 1 Nr 3c, Art 1 Nr 33a des StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131). Aus Aktualitätsgrün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007, NWB F 2, 9191; Korn/Fuhrmann, Änderungen bei der ESt durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 353; Myssen/Ohletz, Änderung des § 3 Nr 3 EStG durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 795; Keller/Meier, Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge, NWB 11/2017, 809; Bergan, Anm zu BFH vom 12.10.2017, DStRK 2018, 108; Hörs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Hinweis auf § 40 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG (25 %-Pauschalierung)

Rn. 1770v Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Als Ergänzung zu § 3 Nr 46 EStG fügte Art 2 Nr 2b des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (vom 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498) – zeitlich anzuwenden wie s Rn 1770a – eine LSt-Pauschalierungsmöglichkeit (25 % Steuersatz) ein für folgende geldwerte Vorteile des ArbN (s BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Begünstigungszeitraum

Rn. 1301 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 3 Nr 9 Buchst a, Art 20 Abs 3 des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) ordnete ab 01.01.2019 an (= § 52 Abs 4 S 7 EStG idF des Gesetzes): Zitat "§ 3 Nr 37 idF dieses Gesetzes ist letztmals für den VZ 2021 anzuwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ibc) Die Verpflegungsmehraufwandspauschalen nach § 9 Abs 4a S 3 EStG nF

Rn. 566f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 9 Abs 4a S 3 EStG regelt die Höhe der Verpflegungspauschale. Sie beträgtmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 1812 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 48 EStG nF befreit von der ESt Grds alle Leistungen nach dem UnterhaltssicherungsG (USG vom 29.06.2015, BGBl I 2015, 1061) Ausnahme: Leistungen nach § 7 USG aF, inzwischen § 6 USG. Rn. 1813 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 48 EStG nF war eine notwendige Folgeänderung aus der Neufassung des USG durch Art 1, 2 des Gesetzes zur Neuregelu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 821 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 3, Art 39 Abs 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) fügte mit Wirkung ab VZ 2019 (§ 52 Abs 1 EStG) einen neuen § 3 Nr 19 EStG in den Katalog der steuerfreien Einnahmen ein. Rn. 822 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gegenüberstellung der beiden Fassungen des § 3 Nr 19 EStG nF

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität, NWB 34/2019, 2484; Hörster, Überblick zur Steuergesetzgebung im Jahr 2019, Teil 1, NWB 5/2020, 298; Eismann, Lohnsteuer-Update 2021: Die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen, DStR 2021, 834;Endert/Hilbert, Lohnsteuerliche Behandlung von sog Outplacement-Maßnahmen, NWB 42/2021, 3108. Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG

Rn. 5 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es gibt keinen allein verantwortlichen Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG. Beim Katalog der steuerfreien Einnahmen lässt sich der Gesetzgeber in erster Linie nicht von steuersystematischen, sondern von außerhalb des Steuerrechts liegenden Motiven leiten. Im Einzelnen sind folgende Beweggründe zu nennen, die sich im Einzelfall jedoch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 160 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG verfolgt sozialpolitische Ziele (s Rn 5). Rn. 161 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG idF ab VZ 2006 stellt folgende Leistungen steuerfrei: Buchst a: Rentenabfindungen nach § 107 SGB VI, nach § 21 BeamtVG (ab VZ 2020 auch: nach § 9 Abs 1 Nr 3 AltersgeldG) oder entsprechendem Landesrecht und nach § 43 SVG iVm § 21 BeamtVG Buc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 219k Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 2 Buchst b, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) fasste den § 3 Nr 5 EStG mit Wirkung ab VZ 2020 neu. Rn. 219l Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 19/13436, 104) verweist zunächst a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die neue Vorschrift trat am 01.01.2020 in Kraft (Art. 39 Abs. 2 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019, BStBl I 2019, 2451). Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum 01.07.2021 wurde im einleitenden Satzteil zu § 25f Abs. 1 UStG der bisherige Verweis auf di...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist seit dem 01.01.2020 in Kraft (Art. 39 Abs. 2 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019, BStBl I 2019, 2451) und erstmals auf Voranmeldungs- und Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 enden (§ 27 Abs. 30 UStG).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine kleine Geschichte von ... / 1. Unspektakulär: Streichung von § 2b Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG

§ 2b Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG wurden durch das sog. "Jahressteuergesetz 2019"[28] mit Wirkung ab 18.12.2019 gestrichen, da sie keinen Anwendungsbereich mehr hatten. Nach § 2b Abs. 4 Nr. 1 UStG war die Tätigkeit der Notare im Landesdienst und der Ratsschreiber im Land Baden-Württemberg unternehmerisch, soweit Leistungen ausgeführt wurden, für die nach der Bundesnotarordnung die...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kurier-, Express- und Postd... / Zusammenfassung

Überblick Die klassischen Aktivitäten der Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen sind die Brief-, Päckchen- und Paketzustellung per Transportfahrzeug, Motorroller, Fahrrad, Zustellwagen oder zu Fuß. Im Schwarzwald erfolgt die Zustellung im Winter mit Langlaufskiern, im Spreewald im Sommer mit Kahn, im Winter ggf. mit Schlittschuhen und im Nordfriesischen Wa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 5 Einführung eines Qualifizierungsgeldes

Das am 20.7.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sieht zum 1.4.2024 unter anderem die Einführung von Qualifizierungsgeld vor. Für den Bezug von Qualifizierungsgeld müssen verschiedene betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein: Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiter muss strukturwandelbedingt sein, z. B. durch demog...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2023, Müller/Rebler, Das Recht des ruhenden Verkehrs

Von Prof. Dr. Dieter Müller und Dr. Adolf Rebler. 4. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXXIII, 726 S., 99,00 EUR Die Verfasser weisen zu Recht darauf hin, dass der ruhende Verkehr nur vermeintlich eine rechtlich klare Angelegenheit sei. Tatsächlich wird auch das Recht des ruhenden Verkehrs immer komplexer. Auch hier ergeben sich regelmäßig neue Entwicklungen. Exemplaris...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 45 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von der Abzugsbeschränkung betroffen sind nach Verw-Auff (s Rn 2 des BMF-Schr v 28.11.2017; zust s Frotscher, in F/D, § 8c KStG Rn 76) folgende Verluste (tw str, s Zerwas/Fröhlich, DStR 2007, 1933, 1937 und s Kußmaul/Richter/Tcherveniachki, GmbHR 2008, 1009, 1014): Verlustabzug iSd § 10d EStG (Verlustvor- und -rücktrag, einschl der Verlustvor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Zeitliche Anwendung

Tz. 402 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 34 Abs 6 S 3 KStG idF des URefG 2008 war § 8 Abs 4 KStG neben § 8c KStG letztmals anzuwenden, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kö innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übertragen wurden, der vor dem 01.01.2008 beginnt, und der Verlust der wirtsch Identität vor dem 01.01.2013 eintrat (s Rn 67 des BMF-Schr v 28.11.2017...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.3 Nicht zu starkes Absinken der Lohnsumme (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 2 KStG)

Tz. 331 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wie die Nr 1 macht auch die Nr 2 des § 8c Abs 1a S 3 KStG den Erhalt der Arbeitsplätze in der Verlust-Kö zur Voraussetzung für den Erhalt des Verlustabzugs. Danach setzt die Erhaltung der wes Betriebsgrundlagen voraus, dass die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen der Kö innerhalb von fünf Zeitjahren nach dem Beteiligungserwerb 400 %...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Der neue § 8c KStG sowie § 14 StFG

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das URefG 2008 v 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) wurde ein neuer § 8c KStG als Ersatz für den wegfallenden § 8 Abs 4 KStG eingefügt, wobei in einer Übergangszeit bis 2012 der frühere § 8 Abs 4 KStG – ggf sogar neben § 8c KStG – anzuwenden sein konnte (s Tz 402ff, dort auch wegen der erstmaligen Anwendung). Tz. 5 Stand: EL 102 – ET: 06/202...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Auswirkungen des § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG auf die Gewerbesteuer

Tz. 61 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die StBefreiung gem § 8b Abs 1 S 1 und 5 KStG schlägt nicht automatisch auf die GewSt durch. Nach § 8 Nr 5 GewStG sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG ab dem EHZ 2001 bei der GewSt wieder hinzuzurechnen, soweit die Voraussetzungen des § 9 Nr 2a oder 7 GewStG nicht vorliegen. Hierbei stellt § 8 Nr 5 GewStG nur abstrakt auf die Vorausetzungen d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Dienstwagen" (oder auch Firmenwagen) bezeichnet die Überlassung eines PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, um damit dienstlich veranlasste Fahrten zu unternehmen. Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vor...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.2 Das wird gefördert

Förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken, die Kohlendioxid-Emissionen reduzieren, der Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus dienen, dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die zuvor dargestellten und seit 1996 im Grundsatz unverändert geltenden gesetzlichen Regelungen zur Firmenwagenbesteuerung (> Rz 8 f) hatten Vorläufer. Bis 1995 war der private Nutzungswert betrieblicher Kfz nach folgenden Methoden zu bewerten (vgl A 31 Abs 7 LStR 1993):mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 2 Geldwerter Vorteil aus dem Aufladen

Soweit der geldwerte Vorteil aus dem elektrischen Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei ist, besteht auch Beitragsfreiheit.[1] Gleiches gilt, wenn das Aufladen bei einem nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen des Arbeitgebers erfolgt. Diese steuerrechtliche Förderung galt zunächst befristet für vor dem 1.1.2021 angeschaffte Fahrzeuge. Die Frist wurde auf Zeiträume ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / Zusammenfassung

Begriff Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung zur Verfügung, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Für die steuer- und beitragsrechtliche Bewertung ist zu unterscheiden zwischen: Fahrrädern und "kleinen" E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h (sog. Pedelecs), die verkehrsrechtlich als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / Zusammenfassung

Begriff Das Steuergeheimnis schützt die Interessen der Steuerpflichtigen, die einen Anspruch auf die Einhaltung des Steuergeheimnisses haben. Damit dient es der Erleichterung des Besteuerungsverfahrens; denn Steuerpflichtige sind eher bereit, ihre Verhältnisse zu offenbaren, wenn sie wissen, dass sie nicht unbefugt weitergegeben werden. Die unbefugte Offenbarung von dem Steue...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 UStG

Tz. 7 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Entgelte aus sonstigen Leistungen, die von den Gesellschaften/Einrichtungen erbracht werden, können nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) umsatzsteuerfrei sein, soweit diese Entgelte für die Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art von den Teilnehmern vereinnahmen. Bedingung für die Steuerfrei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.4.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 301 Nach st. Rspr. des BFH galt bereits vor Einführung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG bei Personengesellschaften eine Abfärbewirkung gewerblicher Tätigkeit dergestalt, dass die Tätigkeit einer Personengesellschaft vollen Umfangs als gewerblich galt, wenn sie auch nur in einem Teilbereich gewerblich tätig war. Dabei kam es nicht darauf an, dass die gewerbliche Tätigkeit überw...mehr