Fachbeiträge & Kommentare zu Elektromobilität

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.4.2 Regelungsinhalt

Rz. 304 Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG gilt eine OHG, KG oder "andere" Personengesellschaft als vollen Umfangs gewerblich tätig, wenn sie auch nur in einem Teilbereich eine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (einschl. der dort genannten gewerblichen Bodenbewirtschaftung) ausübt. Dies gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 EStG unabhängig davon, o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Ort der Umsätze gem. § 3 Abs. 9a UStG

Rz. 52 Der Ort der Umsätze gem. § 3 Abs. 9a UStG lag gem. § 3f UStG i. d. F. vor dem 13.12.2019 an dem Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.[1] Wird die Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, galt die Betriebsstätte als Ort der Leistung. § 3f UStG hat keine eindeutige EU-rechtliche Grundlage, sodass nicht sicher ist, ob die durch § 3f UStG gerege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Die Vorschrift war mit dem UStG 1980 neu eingeführt worden. Sie enthielt damals noch zwei Tatbestände, die mit dem StEntlGesetz 1999/2000/2002 auf den Tatbestand der Lieferungen beschränkt wurden.[1] Nach § 4 Nr. 28 Buchst. a UStG galt die Steuerbefreiung für "die Lieferungen von Gegenständen und der Eigenverbrauch i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG, wenn der Unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzsteuergesetz und UStDV

Rz. 9 Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie 91/680/EWG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] umgesetzt. In der Bekanntmachung als "UStG 1993" wurde der Übergangscharakter der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip durch die Einführung von Paragrafen und Absätzen mit dem Buchstabenzusatz a, b usw. gekennzeichnet. Die Richtlinienbestimmungen wurden nicht wörtl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Konsignationslager

Rz. 159a Mit Art. 12 Nr. 8 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] wurde mWv 1.1.2020 § 6b UStG eingefügt. Mit dieser Gesetzesänderung wurde Art. 17a MwStSystRL [2] umgesetzt. Nach dieser Vorschrift gilt das unternehmerische Verbringen von Gegenständen in einen anderen Mitgliedstaat nicht als...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Innergemeinschaftliches Reihengeschäft

Rz. 178 Der Begriff "Reihengeschäft" findet sich sowohl wieder im UStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] in dem neuen § 3 Abs. 6a S. 1 UStG als auch in der RL 2018/2010 (Erwägungsgründe Abs. 6), mit der Art. 36a MwStSystRL eingefügt wurde. Reihengeschäfte sind in dem neuen § 3...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 10.3 Elektromobilität

Bis 2030 sollen die Pkw-Emissionen laut Vorgaben der Europäischen Kommission um 55 % gegenüber 1990 reduziert werden.[1] Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie sich im Oktober 2022 auf ein Verkaufsverbot von neuen Diesel- und Benzinautos ab 2035 geeinigt. Damit werden zukünftig nur noch Neuwagen zugelassen, die keine Verbrennermotoren haben. Die Europäische Kommission setzt hi...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.2 Regulatorik

Aufgrund der gestiegenen Bedeutung des Erreichens der Klimaziele ist die Anzahl der relevanten Gesetze in den letzten Jahren immens gestiegen. Die Europäische Union hat, mit Stand Januar 2023, 51 Kernregularien für die Einhaltung der Klimaziele im Gebäudesektor verabschiedet. Deutschland hat hingegen 60 energierelevante Gebäuderegularien beschlossen, gefolgt von Portugal (47...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.6 Gewerbesteuer

Rz. 17 Der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn gilt als Gewerbeertrag nach § 7 Abs. 1 S. 1 GewStG, sodass Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) nach Ansicht des BFH grundsätzlich nicht in Betracht kommen (Rz. 46a ff.).[1] Das galt nach der Rspr. des BFH auch für den Ertrag aus der Auflösung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG.[2] Diese Rspr. des BFH ist bzw. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.4 Wechsel zur normalen Gewinnermittlung

Rz. 78 Der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 5a EStG zurück zur herkömmlichen Gewinnermittlung wirft verschiedene Rechtsfragen auf, die teilweise noch ungeklärt sind.[1] Dies beruht insbesondere darauf, dass in der Vergangenheit eine Gewinnermittlung nach § 5a EStG als steuerlich regelmäßig sehr günstig anzusehen war. In Jahren, in denen sich bei einer Gewinnermittlung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.2 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Nach § 52 Abs. 15 S. 1 EStG a. F. ist § 5a Abs. 1 bis 3, 4a bis 6 EStG erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 31.12.1998 endet, Abs. 4 erstmals für das letzte Wirtschaftsjahr, das vor dem 1.1.1999 endet (§ 52 Abs. 15 S. 2 EStG). Altbetriebe, die bereits vor 1999 Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr erzielt haben, k...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebsausgaben

Rz. 133 Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, nennt man Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Nicht alle Betriebsausgaben dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Berücksichtigung finden. So sind z.B. folgende Betriebsausgaben nicht abziehbar:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S...mehr

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Förderung einer Ladestation mit Dach-Solarstrom - Fördermittel für 2023 bereits ausgeschöpft

Überblick Der Starttermin für das neue Förderprogramm zur Erzeugung von Solarstrom an Wohngebäuden und dessen Nutzung für Elektroautos steht fest: Seit dem 26. September können private Hauseigentümer Zuschüsse bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Dabei gilt das Windhundprinzip: Im Topf sind insgesamt 500 Mio. EUR – wenn er leer ist, ist er leer. Ein enormer Run auf...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.1 Allgemeine Grundlagen

Die Gewinnermittlung nach der Größe eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr ist abschließend in § 5a EStG geregelt (sog. Tonnagesteuer). Ziel der Regelung war es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Seeschifffahrt zu verbessern, zumal in einigen anderen Ländern bereits zuvor ähnliche Bestimmungen geschaffen worden waren. Seit 1998 sind verschiedene Än...mehr

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Tonnagebesteuerung / 7 Abkehr von der Tonnagesteuer

Grundsätzlich führt die Gewinnermittlung nach § 5a EStG zu erheblichen steuerlichen Vorteilen. Allerdings darf nicht verkannt werden, dass auch dann ein zu versteuernder Gewinn entsteht, wenn nach der herkömmlichen Gewinnermittlung ein Verlust ausgewiesen worden wäre. Dies kann dazu führen, dass gerade in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten eine Steuer zu bezahlen ist. Da si...mehr

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Tonnagebesteuerung / Zusammenfassung

Begriff Die sog. Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG stellt entgegen der oftmals verwendeten Bezeichnung keine eigenständige Steuer dar, sondern ist vielmehr eine besondere Art der Gewinnermittlung für Handelsschiffe im internationalen Verkehr; die Tonnagebesteuerung wird nur auf Antrag des Steuerpflichtigen angewendet. Statt der üblichen Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 oder ...mehr

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Tonnagebesteuerung / 5 Auswirkungen auf andere Steuern

Der nach § 5a ermittelte Gewinn gilt als Gewerbeertrag nach § 7 Satz 1 GewStG. Dies regelt § 7 Satz 3 GewStG ausdrücklich.[1] Deshalb finden Hinzurechnungen nach § 8 GewStG nicht statt.[2] Eine Verrechnung mit Verlusten nach § 10a GewStG ist aber zulässig. Ferner ist die Kürzungsbestimmung des § 9 Nr. 3 GewStG zu beachten.[3] Bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr gel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Jüngere gesetzgeberische Entwicklung des § 15 UStG

Rz. 13 Obschon seit der Einführung des Mehrwertsteuersystems der Vorsteuerabzug bisher grundsätzlich unangetastet blieb, hat die gesetzliche Regelung des Vorsteuerabzugs laufend teilweise einschneidende Änderungen erfahren. Maßgeblich dafür sind nicht nur die Änderungen der unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben, sondern gelegentlich auch Urteile des EuGH, aus denen sich unio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 5 UStG beruht auf Art. 153, Art. 370 i. V. m. Anh. X Teil A Nr. 4 und Art. 371 i. V. m. Anh. X Teil B Nr. 10 MwStSystRL. Rz. 10 Nach Art. 153 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen von in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelnden Vermittlern, wenn sie die in den Kapiteln 6, 7 und 8 MwStSystRL genannten Umsätze oder Umsätze außerhalb der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.3 Inrechnungstellung der Vorsteuer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Rz. 65 Der Vorsteuerbetrag muss dem Unternehmer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen berechnet worden sein. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass grundsätzlich nur für steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen[1] Rechnungen mit Steuerausweis gem. § 14 Abs. 4 UStG erteilt werden. Nach dem Sinn und Zweck des § 15 UStG berechtigen nur Steuerbeträ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern: Mit Urteil vom 16.12.2015 (XI R 52/13, BStBl. II 2023, 412) hat der BFH entschieden, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Träger der Sozialversicherung im Rahmen der von ihr betriebenen Reh...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften: Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) (v. 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451) wurden nach § 3 Abs. 6 UStG ein neuer Abs. 6a angefügt und in Abs. 6 die Sätze 5 und 6 gestrichen. Diese Gesetzesänderung dient zum einen der Umsetzung v...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 6 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war[1]. Im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steue...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Gesetzliche Regelung durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451)

Tz. 49a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit dem Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 12.12.2019 (aaO) hat der Ges-Geber § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG dergestalt geändert, dass zukünftig auch von EU-Mitgliedstaaten festgesetzte Geldbußen vom Abzugsverbot umfasst sind. Hintergrund waren Kartellrechtsverstöße, bei denen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zweck der Einführung des § 17 Abs 2a EStG

Rn. 281a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451, "JStG 2019") wurde in § 17 EStG ein neuer Abs 2a eingeführt. In erster Linie soll damit der grundlegenden Rspr-Änderung des BFH entgegengetreten werden, wonach aufgrund der Aufhebung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Eichholz, Geplante Neuregelungen für KapGes – Teil II, GmbH-StB 2019, 271; Gragert, Das Ende der eigenkapitalersetzenden Darlehen bei § 17 EStG?, NWB 2019, 2842; Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität, Teil 3, NWB 2019, 2628; Karrenbrock, JStG-E 2019: Handlungsbedarf bei wertgeminderten Gesellschafterdarlehensforderungen, WPg 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überlassung von Kfz

Rn. 257 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt ein ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter einem ArbN ein Kfz kostenlos zur privaten Benutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört und dessen Wert sich nach § 8 Abs 2 EStG bemisst. Er ist in der Höhe anzusetzen, in der dem ArbN durch die Haltung eines eigenen Kf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Tz. 4 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Vorschrift geht zurück auf Ziff 1 in § 8 KStG 1920, die über Ziff 2 in § 17 KStG 1925 und § 12 Nr 1 KStG 1934 Grundlage war für § 10 Nr 1 KStG 1977. Damals wurde der frühere Begriff "nabzb Ausgaben" durch den Begriff "nabzb Aufwendungen" ersetzt. Es handelt sich insoweit allerdings lediglich um eine sprachliche Modifikation ohne materiell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 19 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von im PV gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an KapGes lässt sich auf das Reichs-EStG (REStG) 1925 zurückführen (RGBl I 1925, 189). Nach § 30 Abs 3 REStG 1925 galten die Einkünfte aus der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Mitunternehmeranteils und einer wesentlichen Beteiligun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 6 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl 1920, 303) und das KStG 1925 v 10.08.1925 (RGBl I 1925, 208) enthielten weitgehende St-Befreiungen für bestimmte Eink der Gen bzw bestimmte Arten von Gen. Eine umfassende St-Pflicht der Gen, vergleichbar derjenigen der Kap-Ges, war erstmals im KStG 1934 v 16.10.1934 (RGBl I 1934, 1031) geregelt. § 23 der Vorsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG war zum 1.1.1980 unverändert aus § 4 Nr. 22 UStG 1967/1973 übernommen worden. Durch das Elfte UStÄndG v. 16.8.1961[1] war § 47 Nr. 2 der UStDB in § 4 Nr. 24 UStG 1951 übernommen worden. Die bis dahin geltende Steuerbefreiung für die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Volkshochschulen veranstalteten Vorträge wissenschaftlicher u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitsrechtlich ist "Entsendung" die Weisung des ArbG an den ArbN, im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer ArbN-Überlassung vorübergehend im Ausland und/oder in einem fremden Unternehmen tätig zu werden. Im Recht der > Europäische Union ist die Entsendung von ArbN durch die sog Entsende-RL (RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Aufgrund der Aufhebung von § 3 Nr. 66 EStG a. F. waren ab dem Vz 1998 Sanierungsgewinne im Grundsatz ertragsteuerpflichtig. Eine Entlastung war lediglich im Wege der Billigkeitsregelungen nach §§ 163, 222 und 227 AO zu erreichen. Die Finanzverwaltung konkretisierte diese Billigkeitspraxis im Jahr 2003 durch den sog. "Sanierungserlass".[1] Der Sanierungserlass galt vorneh...mehr

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Photovoltaik / 3 Gewerbesteuer

Wie alle Einkünfte aus einem aktiven Gewerbebetrieb unterliegen auch die Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage grundsätzlich der Gewerbesteuer. Tatsächlich sind davon aber nur größere Anlagen betroffen. Denn vom Gewerbeertrag kann ein Freibetrag i. H. v. 24.500 EUR im Jahr gekürzt werden. Gewerbeertrag ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb, korrigiert um gewerbesteuerliche Hinz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Verarbeitung durch andere Stellen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 2b Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen [1] unterliegen nach § 139b Abs. 2 S. 2 AO noch strengeren Restriktionen. Die Befugnisse dieser Stellen erschöpfen sich im Wesentlichen in Handlungen, die zur Vornahme von Datenübermittlungen erforderlich sind. Darüber hinaus sind aber auch diese Stellen zur Erhebung und Verwendung der Identifikationsnummer befugt, wenn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1.1 Entwicklungsgeschichte

Rz. 2 Die Norm hat eine längere Vorgeschichte. In ihren Grundzügen entspricht sie § 22 RAO. Die Formel des § 22 RAO "Das Steuergeheimnis ist unverletzlich" ist in der AO ersetzt worden durch das klarere Gebot "Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren" (s. auch Rz. 3). In der ausdifferenzierten Norm sind die in Lit. und Rspr. zu § 22 RAO entwickelten Gedanken insbesonde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.6.2 Erfüllung von Bundesgesetzen durch die Statistischen Landesämter (§ 30 Abs. 4 Nr. 2b 2. Alt. AO)

Rz. 102a Nicht zuletzt, um die Erfüllung der Aufgaben des Statistischen Bundesamtes zu fördern, war es naheliegend und wohl erforderlich, mindestens insoweit auch die Erfüllung der Aufgaben der Statistischen Landesämter – zumindest teilweise – durch die Nutzungserlaubnis geschützter Daten aus den Besteuerungsverfahren zu ermöglichen. Das Statistische Bundesamt und die Statis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.4.1 Weiterverarbeitung nach § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 4, 5 oder 6 AO

Rz. 52a Die von der Finanzverwaltung für die Durchführung der Besteuerung im Einzelfall erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nach § 29c AO auch für bestimmte andere Zwecke weiterverarbeitet werden. Die einem Amtsträger in diesem Rahmen offengelegten Daten werden ihm nicht im Rahmen eines Verfahrens nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a oder b AO bekannt. Eine umfassende Nutzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.1 Kenntniserlangung im Verfahren

Rz. 41 Werden bei Gelegenheit eines Verfahrens Kenntnisse erlangt, die nicht eigentlich Gegenstand des Verfahrens sind, können auch diese dem Schutz des Steuergeheimnisses unterliegen. Der zwischen Kenntniserlangung und Durchführung des Steuerverfahrens bestehende unmittelbare Zusammenhang ist mit Rücksicht auf den hohen Rang des Steuergeheimnisses in einem sehr weiten Sinn ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 9.1 In Betracht kommende Rechtsfolgen

Rz. 147 Die Verletzung des Steuergeheimnisses kann strafrechtliche, disziplinarische und zivilrechtliche Folgen haben. Strafrechtlich wird die vorsätzliche, also bewusste und gewollte Verletzung des Steuergeheimnisses für die Fälle des Offenbarens von geschützten Daten nach § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Als Nebenstrafe kann da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.4.2.3 Sonstiger dienstlicher Anlass

Rz. 54a Der Gesetzgeber hat mit der gesetzlichen Neufassung des § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO durch das Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] die abschließende Regelung anderer Anlässe in eine Beispielsregelung gewandelt und auch weitere – ausdrücklich dienstliche – Anlässe unter die Regelung gefasst. Damit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.9 Zustimmung der betroffenen Person (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO)

Rz. 106 Soweit die betroffene Person zustimmt, ist ein Offenbaren oder Verwerten der geschützten Daten zulässig. Die Änderung des Begriffs des "Betroffenen" in den der "betroffenen Person" durch das 2.DSAnpUG-EU vom 20.11.2019[1] enthielt keinen materiellen Änderungsgehalt. Vielmehr wurde – wie auch in der Gesetzesbegründung ausgeführt – lediglich eine Anpassung der Begriffl...mehr

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Modernisierung durch Elektr... / 1 Elektromobilität und Mietrecht

Der Mieter hat grundsätzlich einen Anspruch auf Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands der Mietsache, jedoch keinen Anspruch auf Änderung der Mietsache, etwa auf Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen.[1] 1.1 Anspruch gemäß § 554 BGB Etwas anderes gilt aber im Rahmen der Elektromobilität. Gemäß § 554 BGB kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen e...mehr

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Modernisierung durch Elektromobilität

Zusammenfassung Überblick Das Thema Elektromobilität ist allgegenwärtig und wird als bedeutender Anteil am Klimaschutz sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele angesehen. Die Neuzulassung von Elektroautos in Deutschland hat inzwischen Rekordwerte erreicht. Im Jahr 2022 wurden 470.500 reine Elektroautos zugelassen. Im Jahr 2003 waren es noch 28. Die E-Mobilität beginnt und en...mehr

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Modernisierung durch Elektr... / 1.1 Anspruch gemäß § 554 BGB

Etwas anderes gilt aber im Rahmen der Elektromobilität. Gemäß § 554 BGB kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der E-Mobilität, der Barrierereduzierung oder dem Einbruchsschutz dienen. Dem Mieter steht insoweit ein Anspruch gegen seinen Vermieter auf Erlaubnis zur Durchführung von baulichen Veränderungen an der Mietsache zu. § 554 BGB g...mehr

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Modernisierung durch Elektr... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema Elektromobilität ist allgegenwärtig und wird als bedeutender Anteil am Klimaschutz sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele angesehen. Die Neuzulassung von Elektroautos in Deutschland hat inzwischen Rekordwerte erreicht. Im Jahr 2022 wurden 470.500 reine Elektroautos zugelassen. Im Jahr 2003 waren es noch 28. Die E-Mobilität beginnt und endet aber nicht ...mehr

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Modernisierung durch Elektr... / 1.4 Vermietete Eigentumswohnung

Der vermietende Wohnungseigentümer muss, wenn sein Mieter einen Anspruch auf Elektromobilität geltend macht, einen Antrag zur Eigentümerversammlung zum Zweck der Beschlussfassung über die Genehmigung der baulichen Veränderung stellen.[1] Der Mieter kann diesen Anspruch nicht direkt gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen. Er hat nur einen Anspruch gegenüb...mehr

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Modernisierung durch Elektr... / 1.2 Umfang des Anspruchs und Pflichten des Mieters

Der Anspruch betrifft elektrisch betriebene Fahrzeuge, also Elektroautos, Hybride, jedoch auch elektrisch betriebene Zweiräder. Er umfasst alle notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Verlegung von Leitungen, die Installation einer Wallbox sowie von Messeinrichtungen (Stromzähler), aber auch Eingriffe in die Stromversorgung und Telekommunikationsleitungen. Der Mieter ist verp...mehr