Fachbeiträge & Kommentare zu Entfernungspauschale

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 3 Anwendung der pauschalen 0,03 % Regelung

Wenn Unternehmer oder Freiberufler die Privatfahrten mit ihrem Firmen-Pkw pauschal mithilfe der 1 %-Regelung ermitteln, müssen sie die nicht abziehbaren Kosten, die auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte entfallen, ebenfalls pauschal ermitteln. Der Betrag wird pauschal mit 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises je Kalendermonat berechnet.Anders als bei A...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 5.1 Berechnung der Abwesenheit/3-Monats-Frist

Mehraufwendungen für Verpflegung kann der Unternehmer nur für die Zeiten geltend machen, zu denen er aus betrieblichen Gründen – entfernt von seiner Wohnung und seiner ersten Betriebsstätte – tätig wird. Bei einer eintägigen Reise und einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden kann er die Verpflegungspauschale von 14 EUR beanspruchen. Allerdings ist der Abzug bei einer längerf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 5 Besonderheiten bei den Reisekosten von Unternehmern

Nach dem BMF-Schreiben vom 23.12.2014 [1] sind die lohnsteuerlichen Regelungen zu den Reisekosten bei Unternehmern sinngemäß anzuwenden. Zu den Reisekosten gehören die Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Mehraufwendungen für Verpflegung sind nur dann als Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Unternehmer vorübergehend von seiner ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.1 Pauschalierung mit festen Pauschsteuersätzen

Feste Pauschsteuersätze sind überwiegend in § 40 Abs. 2 EStG geregelt.[1] Sie gelten für:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erste Tätigkeitsstätte: Was... / Hintergrund

Vor dem Finanzgericht (FG) klagten 2 zusammenveranlagte Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese wurden 2012 bzw. 2013 auf Stellen an Ausbildungsstätten versetzt, die ursprünglich auf 4 Jahre befristet und mehrmals um jeweils 2 Jahre verlängert wurden. Nach Ende ihrer Tätigkeit sollte eine Versetzung an eine andere Behörde erfolgen. In ihrer Steuererklärung 2020 machten di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 9.2 Lohnsteuerpauschalierung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Für den geldwerten Vorteil der Dienstwagennutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hat der Arbeitgeber ein Besteuerungswahlrecht: Er kann die Lohnsteuer für diese steuerpflichtigen Sachbezüge anstatt nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen auch mit einem festen Pauschsteuersatz von 15 % erheben. Hinzu kommen die in den einzelnen Bundesländern unterschiedli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 2 Beitragsfreiheit bei pauschaler Besteuerung

Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung in Höhe von 15 % für Fahrtkostenzuschüsse bzw. für geldwerte Vorteile aus der Überlassung eines Firmenfahrzeugs[1] führt dazu, dass diese Entgeltbestandteile nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen sind.[2] Sie sind jedoch dann beitragspflichtig, wenn der Arbeitgeber vom Regelbesteuerungsverfahren Gebrauch macht. Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 8 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber zahlt, mindern den geldwerten Vorteil sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1]. Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, führt dies weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Die Anrechnung von Nutzungsentg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierung der Lohnsteuer / 1 Pauschalierung mit festen Pauschalierungssätzen

In aller Regel trägt der Arbeitnehmer die Lohnsteuer entsprechend der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer jedoch pauschaliert werden. Zur pauschalen Lohnsteuer kommen dann noch die pauschale Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag hinzu. Es wird unterschieden zwischen der Pauschalierung nach festen und besonders er...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.10 Wann und wo der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat

Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte ist von zentraler Bedeutung, weil Arbeitnehmer (bezogen auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis) nur eine erste Tätigkeitsstätte haben können. Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dürfen nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer geltend gemac...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer gelten die Regelungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für Fahrten von der Wohnung zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet entsprechend. Das heißt, dass der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie zu einem Sammelpunkt oder zu ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.5 Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch im Zusammenhang mit anderen Einkünften nutzen?

Hat der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den er für betriebliche und private Zwecke nutzen darf, setzt der Unternehmer regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis pro Monat als geldwerten Vorteil (Arbeitslohn) an (nach dem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung). Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen darüber hinaus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Personenschaden bei Ver... / B. Heilbehandlungskosten

Rz. 76 Grundsätzlich stellen sämtliche Arzt- und Behandlungskosten, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Gesundheitszustandes oder zur Linderung unfallbedingt verursacht werden, ausgleichspflichtige Schadenspositionen dar. Dennoch muss sich der Bearbeiter verkehrsunfallrechtlicher Mandate mit solchen Ansprüchen in aller Regel nicht befassen. Denn aufgrund des bestehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachschaden / I. Abschleppkosten

Rz. 389 Muss ein Kraftfahrzeug unfallbedingt abgeschleppt werden, sind die dadurch verursachten Kosten grundsätzlich vom Schädiger zu erstatten.[537] Allerdings ist auch bei dieser Schadensposition die Pflicht zur Schadensminderung gemäß § 254 Abs. 2 BGB zu beachten. Der Geschädigte hat erforderlichenfalls noch am Schadensort zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, ob die Abschlepp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 4.6 Fürsorgepflicht

Die Führungskräfte im Rechnungswesen haben eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. In deren Rahmen müssen verschiedene Inhalte berücksichtigt werden. Viele Mitarbeiter können im Homeoffice ihre Belastungsgrenze nicht erkennen. Sie arbeiten sehr engagiert, um ihre Aufgabe zu erledigen. Da direkte Kontakte zu Kollegen erschwert sind, kann auch sonst übliche schnelle Hilfe be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 1 Verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale

Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören zu den abzugsfähigen Werbungskosten. Steuerlich werden diese Aufwendungen im Rahmen einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale i. H. v. 0,30 EUR pro Entfernungskilometer bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer mit 0,38 EUR pro Entfernungskilometer berücksichtigt. Die unter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 2.5.1 Entfernungspauschale für Teilstrecken

Zunächst ist die maßgebende Entfernung für die kürzeste Straßenverbindung zu ermitteln. Die kürzeste Verbindungsstrecke ist auch dann maßgebend, wenn diese nur über einen Mauttunnel erreichbar ist.[1] Mautgebühren für die Benutzung eines Straßentunnels oder einer kostenpflichtigen Straße dürfen allerdings nicht neben der Entfernungspauschale berücksichtigt werden, weil sie ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 5 Anrechnung von Fahrtkostenzuschüssen auf Entfernungspauschale

(Geld-)Zuschüsse und Sachbezüge zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, sind steuerfrei. Arbeitgeberzuschüsse zu anderen Verkehrsmitteln oder der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 6.2 Unfallkosten neben Entfernungspauschale abzugsfähig

Nach der Rechtsprechung erstreckt sich die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale auf sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezogenen Mobilitätskosten und damit auch auf Unfallkosten, die durch eine Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen.[1] Die Finanzverwaltung vertritt abweichend hiervon eine großzügigere Auffassung. Aufwendungen für Unfallschäden wä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 2.4 Entfernungspauschale auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen ist für den Ansatz der Pauschale und damit für die Höhe des Werbungskostenabzugs unbeachtlich.[1] Sie gilt unabhängig davon, ob der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Kraftfahrzeug, mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, mit einem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Die gesetzliche Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 6 Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

6.1 Fahrtkosten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte Mit der Entfernungspauschale sind grundsätzlich sämtliche Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Benutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten. Die Abgeltungswirkung erfasst sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezogenen Aufwendungen; hierzu gehören neben den laufenden Kosten z. B. Par...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 2 Berechnung der Entfernungspauschale

2.1 Kürzeste Straßenverbindung maßgebend Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale beträgt 0,30 EUR für jeden Entfernungskilometer der Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR.[1] Sie ist durch die folgende Berechnungsformel festgelegt, nach der die abzugsfähige Entfernungspauschale zu ermitteln ist:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 2 Berechnung der Entfernungspauschale in Sonderfällen

2.1 Eine Fahrt pro Arbeitstag Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden.[1] Die Berücksichtigung weiterer Werbungskosten für zusätzliche Fahrten ist damit ausgeschlossen. Nachteilig kann sich dies für Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdienst auswirken. Die Abgeltungswirkung der En...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 1 Anwendungsbereich der Entfernungspauschale

1.1 Maßgebend ist die "erste Tätigkeitsstätte" Die Entfernungspauschale berechnet sich nach der Wegstrecke, die für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend ist. Immer dann, wenn die tatsächliche Arbeitsstätte zugleich auch die erste Tätigkeitsstätte ist, kann der Arbeitnehmer keine Reisekosten erhalten. Die Wege zwischen Wohnung und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 4 Deckelung der Entfernungspauschale

4.1 Höchstbetrag von 4.500 EUR pro Kalenderjahr Die Entfernungspauschale ist für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf einen Höchstbetrag von 4.500 EUR pro Jahr begrenzt. Dieser Betrag entspricht in etwa dem Preis einer Jahresnetzkarte für die 2. Klasse der Deutschen Bahn AG. Bei der 4.500-EUR-Grenze handelt es sich um einen arbeitnehmerbezogenen Jahresbetr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 1.1 Maßgebend ist die "erste Tätigkeitsstätte"

Die Entfernungspauschale berechnet sich nach der Wegstrecke, die für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend ist. Immer dann, wenn die tatsächliche Arbeitsstätte zugleich auch die erste Tätigkeitsstätte ist, kann der Arbeitnehmer keine Reisekosten erhalten. Die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unterliegen in diesem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.1 Fahrtkosten

Als Fahrtkosten, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen in Betracht: Erste und letzte Fahrt: Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung werden wie bei Auswärtstätigkeiten (Reisekosten) berücksichtigt.[1] Fahrten zwischen erster Tätigkeitsstätte und Zweitwohnung: Arbeitstägliche F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 1.2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach Maßgabe der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dabei werden ab dem ersten Entfernungskilometer verkehrsmittelunabhängig 0,30 EUR pro vollem Entfernungskilometer und ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR für jeden Arbeitstag angesetzt, an dem der Arbeitnehmer von der Wo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 2.5.2 Höchstbetrag von 4.500 EUR beachten

Nach der anteiligen Zurechnung der maßgebenden Gesamtentfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf die verschiedenen Teilstrecken, ist die 4.500-EUR-Obergrenze für die auf öffentliche Verkehrsmittel entfallende Wegstrecke zu beachten: Aus diesem Grund ist zunächst die betragsmäßig unbegrenzte Entfernungspauschale für die Teilstrecke zu ermitteln, die der Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 3 Fahrtkostenzuschüsse

Infographic Steuerfreie Fahrtkostenerstattung bei öffentlichen Verkehrsmitteln Für Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und bei Benutzung anderer Verkehrsmittel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 2.2 Mehrere Beschäftigungen eines Arbeitnehmers

Rückkehr zur Wohnung Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden. Die Begrenzung auf eine arbeitstägliche Fahrt gilt nicht für Arbeitnehmer, die in mehreren Dienstverhältnissen stehen und denen Aufwendungen für Fahrten zu mehreren auseinander liegenden ersten Tätigkeitsstätten ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 2.1 Kürzeste Straßenverbindung maßgebend

Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale beträgt 0,30 EUR für jeden Entfernungskilometer der Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR.[1] Sie ist durch die folgende Berechnungsformel festgelegt, nach der die abzugsfähige Entfernungspauschale zu ermitteln ist:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 3 Abzug der tatsächlichen Aufwendungen

Unabhängig von der Entfernungspauschale kann der Arbeitnehmer in bestimmten Fällen die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abziehen.[1] Folgende 4 Fallgruppen sind zu unterscheiden, auf die sich der Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen anstelle der Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 2.1 Eine Fahrt pro Arbeitstag

Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden.[1] Die Berücksichtigung weiterer Werbungskosten für zusätzliche Fahrten ist damit ausgeschlossen. Nachteilig kann sich dies für Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdienst auswirken. Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale gilt auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 6.1 Fahrtkosten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Mit der Entfernungspauschale sind grundsätzlich sämtliche Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Benutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten. Die Abgeltungswirkung erfasst sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezogenen Aufwendungen; hierzu gehören neben den laufenden Kosten z. B. Parkgebühren für das Abstellen des Fahrzeugs währen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 2.6.2 Einseitige Fahrgemeinschaft

Setzt bei einer Fahrgemeinschaft nur ein Teilnehmer sein Fahrzeug ein, kann er die Entfernungspauschale ohne Begrenzung auf den Höchstbetrag von 4.500 EUR für seine Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend machen. Umwegstrecken für die Abholung der Mitfahrer dürfen in die Entfernungsberechnung nicht einbezogen werden. Entfernungspauschale auch für Mitfa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 2.6.1 Fahrgemeinschaften mit wechselnden Fahrern

Bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften darf die Umwegstrecke, die sich durch das Abholen der Mitfahrer ergibt, nicht in die Entfernungsberechnung einbezogen werden. Abzustellen ist jeweils auf die kürzeste Straßenverbindung. Außerdem ist bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften der Höchstbetrag für die Entfernungspauschale von 4.500 EUR zu beachten. Die Begrenzung gilt für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 2.2 Verkehrsgünstigere Strecke bei Zeitersparnis

Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs kann eine andere als die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird.[1] Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, dessen Linienführung über die ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / Zusammenfassung

Begriff Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit gehören zu den abzugsfähigen Werbungskosten, die in Höhe der Entfernungspauschale angesetzt werden können. Unter den Anwendungsbereich der Entfernungspauschale fallen die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für den Ansatz der Entfernungspauschale ist es nicht entscheidend, mit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 2.4 Einbeziehung von Fährverbindungen

Für die Berechnung der Entfernungspauschale ist auf die kürzeste Straßenverbindung abzustellen. Eine Fährverbindung ist, soweit sie zumutbar und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, mit in die Entfernungsberechnung einzubeziehen. Die Fahrstrecke der Fähre selbst ist jedoch nicht Teil der maßgebenden Entfernung und muss wieder abgezogen werden; die verbleibende Kilometerentfern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 4.1 Öffentliche Verkehrsmittel

Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, sofern sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Bei geringer Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann die Entfernungspauschale zu einem geringeren Werbungskostenabzug führen als die Kosten für öffentliche Verk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 2.3 Werbungskostenabzug nur für eine Fahrt täglich

Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden. Ein weiterer Kostenabzug für zusätzliche Fahrten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch an Arbeitstagen, an denen der Arbeitnehmer mehr als eine Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zurücklegt, z. B. wegen einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 2.5.3 Unterjähriger Wechsel des Verkehrsmittels

Das für Park & Ride beschriebene Berechnungsverfahren gilt entsprechend, wenn für einen Teil des Jahres die Wegstrecke zur Arbeit mit dem Pkw und für die übrige Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Auch hier ist zunächst die unbegrenzte Entfernungspauschale für die Tage zu berechnen, an denen der Arbeitnehmer seinen eigenen oder zur Nutzung überlassenen P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 2.3 Mehrere Wohnungen

Lebensmittelpunkt ist entscheidend Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, werden Fahrten von der näher gelegenen Wohnung immer anerkannt, Fahrten von der weiter entfernt gelegenen Wohnung dagegen nur unter weiteren Voraussetzungen. Die weiter entfernt gelegene Wohnung wird nur berücksichtigt, wenn sie den "Mittelpunkt der Lebensinteressen" des Arbeitnehmers bildet.[1] Ohne w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 1.3 Zuschüsse des Arbeitgebers

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel steuerfrei bleiben und ansonsten pauschal mit 15 % [1] versteuert werden. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer aber auch eine Fahrberechtigung mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Wege der Entgeltumwandlung zur V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 4 Ausnahme: Ansatz der tatsächlichen Kosten

Unabhängig von der Entfernungspauschale kann der Arbeitnehmer in bestimmten Fällen die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abziehen.[1] Durch die Zuordnung dieser Fahrten zum beruflichen Bereich des Arbeitnehmers, handelt es sich bei diesen Abzugsbeträgen um Werbungskosten. Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 4.1 Höchstbetrag von 4.500 EUR pro Kalenderjahr

Die Entfernungspauschale ist für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf einen Höchstbetrag von 4.500 EUR pro Jahr begrenzt. Dieser Betrag entspricht in etwa dem Preis einer Jahresnetzkarte für die 2. Klasse der Deutschen Bahn AG. Bei der 4.500-EUR-Grenze handelt es sich um einen arbeitnehmerbezogenen Jahresbetrag, der auch dann nicht zu kürzen ist, wenn der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit können nicht ohne Weiteres in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, sondern nur nach Maßgabe der Entfernungspauschale. Arbeitstäglich können 0,30 EUR pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR. Eine Ausnahme von der Entfernu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 4.2 Flüge

Flugstrecken, die auf die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen, sind ausdrücklich vom Ansatz der Entfernungspauschale ausgenommen. Insoweit berechnen sich die abzugsfähigen Kosten in Höhe der durch das Ticket nachgewiesenen Flugkosten. Andere Strecken in Verbindung mit dem Flug, also insbesondere die Fahrten zum bzw. vom Flughafen, fallen unter die Reg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 5.3 Besonderheiten

Übersteigen die tatsächlichen Kosten die anzusetzende Entfernungspauschale, können die höheren Kosten steuerfrei ersetzt werden. Der Ansatz der tatsächlichen Kosten für Bus oder Bahn ist zulässig, wenn die nachgewiesenen Kosten laut Fahrschein höher sind als der sich nach der Entfernungspauschale ergebende Abzugsbetrag.[1] Außerdem sind Unfallkosten im Rahmen einer doppelten...mehr