Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.12 Bezieher von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz – ATG (Abs. 1 Nr. 6 und 7)

Rz. 31 Die Regelung der Beitragstragung für Bezieher von Aufstockungsleistungen nach dem ATG ist mit Art. 5 Nr. 4 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung vom 1.7.2004 den gleichzeitig beschlossenen Änderungen des ATG (Art. 95) und des § 163 Abs. 5 (Art. 5 Nr. 3a) angepasst worden (wegen der Änderungen des ATG vgl. Hampel, Die Änderung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 1.2 § 262 – Steuerfinanziertes Element in der Rente – Verhältnis zu § 76g

Rz. 3a § 262, der Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt regelt und durch das RRG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt wurde, sieht bei niedrigen Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen aus denselben sozialpolitischen Erwägungen eine Erhöhung der Entgeltpunkte vor, wie der Grundrentenzuschlag nach § 76g. Rz. 3b Die Mind...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.10 Mitglieder geistlicher Genossenschaften u.Ä. (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 4b SGB V, § 59 Abs. 4 Nr. 2 SGB XI und § 347 Nr. 4 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. c RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. c AVG. Zur Abgrenzung des versicherten Personenkreises und der Bestimmung seiner beitragspflichtigen Einnahmen siehe § 1 Satz...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.9 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung nach § 421j (ab 1.4.2012 § 417) SGB III (Abs. 9) – aufgehoben zum 1.1.2015

Rz. 17 Abs. 9 wurde durch Art. 9 Nr. 4 Buchst. c des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (s. o.) mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben. Die Vorschrift enthielt eine Sonderregelung für die Bezieher der in § 421j SGB III (ab 1.4.2012 in § 417 der Neufassung des SGB III übernommen) geregelten Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, mit der für Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 257 regelt als Übergangsvorschrift – ergänzend zu § 70 – wie für Beiträge, die in der Zeit nach dem Ende des 2. Weltkriegs – in der Zeit vom 1.7.1945 bis zum 31.8 1952 – nach Berliner Sonderrecht gezahlt wurden, Entgeltpunkte zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 201, noch zu § 252); Sinn der Regelung ist es daher, Nachteile für Versicherte mit Beiträgen na...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift hat den bis 1995 für "alte" Bundesgebietszeiten geltenden § 256 Abs. 1a ersetzt und auf Beitrittsgebietszeiten ausgedehnt (BT-Drs. 13/2590 S. 29). Sinn der Vorschrift in Abs. 1 ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde nach nachgewiesen sind, nicht abe...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.2.1 Entgeltpunkte aus Beiträgen zur Arbeiterrentenversicherung und zur Angestelltenversicherung ab Dezember 1923 (Satz 1)

Rz. 8 Beiträge vorn 31.12.1923 bis zum 3.3.1935 (Arbeiterrentenversicherung) und vom 1.1.1924 bis zum 28.2.1935 (Angestelltenversicherung) werden nach der in Abs. 2 genannten ÜberleitungsVO für das Saarland umgestellt und danach mit den Werten der Anl. 3 zum SGB VI berücksichtigt. Rz. 9 Nach Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen in Franken gezahlte Beiträge erfolgte im Markenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 2.1 Festsetzung aktueller Rentenwert nach dem Mindestsicherungsniveau (§ 255e) – Satz 1

Rz. 7 Der zeitliche Anwendungsbereich bezieht sich auf Fallgestaltungen bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts bis zum Ablauf des 1.7.2025. Rz. 8 Wird innerhalb dieses Zeitraums der neue aktuelle Rentenwert zum 1.7. eines Jahres so festgesetzt, dass dieser exakt dem Wert nach § 255e Abs. 2 entspricht, so ordnet Satz 1 die Rechtsfolge an, dass in den folgenden Jahren bis...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 6 Die Vorschrift ist eine Übergangsregelung zu § 76b – Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung. Für die Wartezeiterfüllung durch Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung beinhaltet § 244a i. V. m. § 50 die einschlägigen Regelungen. Außerdem ist § 230 Abs. 8 zu beachten (Besch...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.2 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung bis 31.12.2012 (Satz 2)

Rz. 12 Für Arbeitsverdienste aus einer vor 2013 ausgeübten geringfügigen Beschäftigung kommen weiterhin Zuschläge (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Abschn. 2.2) an Entgeltpunkten in Betracht, wenn das Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 ggf. i. V. m. § 8a SGB IV (in der jeweiligen Fassung) gelegen und der Ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.2.2 Hochwertung mit den vorläufigen Werten der Anlage 10 bis 31.12.2018 (Satz 2)

Rz. 26 Bei Zuordnung des Arbeitsentgelts für Zeiten bis zum 31.12.2018 ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der jeweilige vorläufige Umrechnungswert der Anl. 10 für das jeweilige Kalenderjahr zu verwenden ist. Satz 2 wurde mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) mit Wirkung zum 1.1.2019 eingefügt und ist letztlich eine Konsequenz der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.2 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 5 Während bei ständig beschäftigten Arbeitnehmern die Beitragsbemessungsgrenze lediglich für die Zeit der tatsächlichen versicherungspflichtigen Beschäftigungen anzusetzen ist, ist bei unständig Beschäftigten unabhängig von der Zahl der Tage in Beschäftigung das innerhalb eines Kalendermonats erzielte Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Beitra...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.3.2 Anwendungsausschluss (Satz 2)

Rz. 20 Nach § 256 Abs. 3 Satz 2 gilt Satz 1 nicht für Zeiten vom 1.1.1990 bis 31.12.1991, wenn die Pflichtbeiträge bei einer Verdienstausfallentschädigung aus dem Arbeitsentgelt berechnet worden sind. Insoweit kommen Mindestentgeltpunkte nicht in Betracht; Entgeltpunkte richten sich dann nach dem Arbeitsentgelt.mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.3 Versicherungspflichtig geringfügig Beschäftigte ab 1.1.2013

Rz. 12 Ab dem 1.1.2013 hat der Gesetzgeber das Recht der geringfügigen Beschäftigung grundlegend umgestellt. Bestand bis dahin im Grundsatz Versicherungsfreiheit mit der Möglichkeit auf diese zu verzichten, besteht (bei ab dem 1.1.2013 aufgenommene geringfügige Beschäftigungen, vgl. § 230 Abs. 8) Versicherungspflicht, von der nach Maßgabe des § 6 Abs. 1b befreit werden kann....mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.1 Personenkreis, Grundsätze der Beitragstragung

Rz. 9 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 1 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 13 % zu zahlen. Die mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 2.1.2 Beitragsbemessungsgrundlage – Ermittlungsgrundsätze (Satz 2)

Rz. 8 Als Beitragsbemessungsgrundlage gilt das Fünffache der gezahlten Beiträge (20 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts). in der Zeit vom 1.7.1945 bis zum 31.3.1946 uneingeschränkt – Nr. 1, weil das Arbeitsentgelt unbegrenzt beitragspflichtig (vgl. auch GRA der DRV zu § 257 SGB VI, Stand: 9.10.2015, Abschn. 2.1) war, in der Zeit vom 1.4.1946 bis zum 31.12.1950 ggf. begre...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.1 Zuschläge an Entgeltpunkten (Abs. 1)

Rz. 9 Abs. 1 stellt den Grundsatz auf und ordnet an, dass für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt werden, wenn Beschäftigte nach § 6 Abs. 1b von der Versicherungspflicht befreit sind, und wenn für deren Arbeitsentgelt der Arbeitgeber einen Beitragsanteil getragen hat. Voraussetzungen für die Zuschlagsregelung sind: Eröffnung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.7 Beschäftigte bis zum oberen Grenzbetrag

Rz. 15c Der Übergangsbereich im Sinne des SGB umfasst gemäß § 20 Abs. 2 SGB IV Arbeitsentgelte aus mehr als geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, die regelmäßig 1.600,00 EUR im Monat nicht übersteigen; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgeblich. Die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen von Besch...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.2 Entgeltpunkte aus dem Verdienst nach dem AAÜG

Rz. 10 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG werden bei der Rente grundsätzlich die tatsächlich erzielten Arbeitseinkünfte bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (West) berücksichtigt. Das ergibt sich aus der Anwendung der Anl. 3 zum AAÜG. Die dort genannten Beträge entsprechen durch Umrechnung mit den Werten der Anl. 10 zum SGB VI der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der alte...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.1 Auslaufzeitpunkt 30.6.2024

Rz. 9 Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wurde ein fester – gesetzlich normierter Termin – vorgegeben, bis wann von einer endgültigen Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen wird; der Gesetzgeber hat mit dem Termin 30.6.2024 das bisher bestehende Übergangsrecht mit einer verbindli...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4.2 Nachweis der höheren Arbeitsverdienste und Einkünfte (Satz 2)

Rz. 62 In den Sozialversicherungsnachweisen sind regelmäßig nur die Arbeitsverdienste und Einkünfte bestätigt, für die auch Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und ab 1.3.1971 zur FZR gezahlt wurden. Rz. 63 Höhere Entgeltpunkte nach Abs. 3 können nur berücksichtigt werden, wenn das tatsächliche – über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegende – Arbeitseinkommen nach...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 3 Literatur

Rz. 11 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Ruland, Neue Regeln für die Rentenanpassung und die Festsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, SGb 2019, 193. Steinmeyer, Demographische Herausforderungen für die Alterssicherung – Ein Thema auch in der Pandemie, NZS ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1.4 Weitere Beweismittel

Rz. 14 Soweit Tatsachen im Anwendungsbereich des § 256a nachgewiesen werden müssen oder für deren Berücksichtigung wenigstens die Glaubhaftmachung ausreicht, können weitere Beweismittel herangezogen werden; wie z. B. Verdienstbescheinigungen, Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Mitteilungen über Gehaltsänderungen und vergleichbare Unterlagen.mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.5.1 Bis 28.2.1957

Rz. 28 Die Entgeltpunkte für Beiträge im sog. Markenverfahren nach Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen bis zum 28.2.1957 aus Anl. 3 zum SGB VI entsprechen den Werteinheiten des bis 1991 geltenden Rechts (Tabellen zu § 32 Abs. 3 Buchst. a AVG/§ 1255 Abs. 3 Buchst. a RVO).mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch die Zahlung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung werden dynamische Rentenanwartschaften aufgebaut, die als Entgelt- oder Unterhaltsersatzleistungen bei Erreichen einer Altersgrenze, Eintritt von Invalidität oder Tod eines Versicherten zur Auszahlung gelangen. Grundsätzlich sind wirksam gezahlte Rentenversicherungsbeiträge wed...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Regelungsinhalt entsprach im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht zur Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge. Noch vor ihrem Inkrafttreten wurde § 210 – insbesondere wegen der Wiedervereinigung Deuts...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2.1.1 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (HS 1 Nr. 1 bis 4b)

Rz. 20 Abs. 1 nimmt für Beitrittsgebietszeiten nur eine gebietsbezogene – jedoch keine zeitliche – Zuordnung vor. Das bedeutet, dass es allein darauf ankommt, dass die Beitragszeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt sind, ob nach früherem Reichsrecht (Zeiten bis Juni 1945), nach DDR-Recht oder nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (Zeiten ab 3.10.1990, ausgenommen "no...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.4 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 § 256b Abs. 1 gilt für echte Beitragszeiten nach § 55 bzw. § 256a. Abs. 1 regelt als Generalnorm die Bewertung glaubhaft gemachter Pflichtbeitragszeiten; unabhängig vom Rechtsgrund der Glaubhaftmachung (zum Anwendungsbereich der Vorschrift vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Abschn. 3). Damit beinhaltet § 256b selbst keine Begriffsdefinition der G...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 N.N., Amtshaftung: Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers bei rentenschädlichen Zusatz-Beitragszeiten – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, MDR 2021, 872. N.N., Pflicht des Rentenversicherungsträgers zum Hinweis auf rentenschädliche Auswirkungen eines späteren Hinzuerwerbs – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021, 1043. Papier,...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.1 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung über den 31.12.2012 hinaus (Satz 1)

Rz. 9 Der Anwendungsbereich in Satz 1 ist eröffnet für die Personengruppe i. S. d. § 230 Abs. 8. Zuschläge an Entgeltpunkten sind danach zu ermitteln (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Abschn. 2.1), wenn die Beschäftigung bereits vor dem 1.1.2013 aufgenommen wurde (§ 230 Abs. 8 Satz 1), das Arbeitsentgelt daraus regelmäßig – auch ...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.3 Geschäftsordnung/Kostenerstattung (Abs. 4)

Rz. 23 Die Verpflichtung des Beirates, sich eine Geschäftsordnung zu geben, ist bindend und nicht zur Disposition gestellt. Durch eine Geschäftsordnung kann insbesondere erreicht werden, dass aufgrund möglichst einvernehmlicher Beschlussfassung durch die Mitglieder des Beirates der Regelbetrieb des jeweiligen Beirates und seine Meinungsbildung gesichert werden. Rz. 24 Geschäf...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.2.3 Entgeltpunkte aus Beiträgen zur Arbeiterrentenversicherung, Angestelltenversicherung und zur Altersversorgung der Landwirte für den Zeitraum ab November 1947 (Satz 3)

Rz. 12 Für Beiträge vom 20.11.1947 bis zum 31.8.1957 (Arbeiterrentenversicherung), vom 1.12.1947 bis zum 31.8.1957 (Angestelltenversicherung) und vom 1.1.1954 bis zum 31.3.1963 (saarländische Altersversorgung der Landwirte und mithelfenden Familienangehörigen) gelten die Entgeltpunkte der Anl. 7 zum SGB Vl. Rz. 13 Selbständige und freiwillig Versicherte konnten ab dem 20.11.1...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 258 ergänzt als Übergangsvorschrift § 70 Abs. 1 (vgl. auch § 228 ) und bestimmt, wie für saarländische Beitragszeiten Entgeltpunkte zu ermitteln sind (zur Zielsetzung der Regelung in diesem Sinne vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 201; noch zur ursprünglich in § 253 geregelten Vorschrift). Weiter ergänzt wird die Regelung durch die Anl. 3 zum SGB VI – Entgeltpunkte für Beit...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 3 Literatur

Rz. 19 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Burkiczak, Verfassungsmäßigkeit der Bewertung von FRG-Zeiten mit dem Rentenwert Ost bei Umzug ins Beitrittsgebiet, NZS 2017, 744. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplan...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 255e i. d. F. ab 1.1.2019 enthält eine Niveauschutzklausel für die Rentenanpassungen von 2019 bis 2025, mit der in der allgemeinen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 ein Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 % (Mindestsicherungsniveau) abgesichert wird. Dabei enthält Abs. 1 die Niveauschutzklausel. Abs. 2 beinhaltet die Modalitäten für die Berechnung des f...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 1.2 Regelungsinhalte im Überblick

Rz. 3 Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer beruflichen Ausbildung in der Zeit vom 1.6.1945 bis 30.6.1965 erhalten 0,025 Entgeltpunkte (Abs. 1). Abs. 2 bezieht sich auf Beitragszeiten, die in der Zeit vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 auf der Grundlage des § 112b AVG/§ 130b RKG/§ 1385b RVO zum Erwerb von Ausfallzeiten (heute Anrechnungszeiten) nötig waren und die der Versicherte...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 42 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Düring, Die gesetzliche Rentenversicherung und das Verfassungsrecht, Die Zukunft des Rechts- und Sozialstaats 2024, 105. Glombik, Das Rentenniveau in Deutschland, SozSich Öst 2017, 261. ders., Das Rentenniveau, VR 2017, 309. Herrmann/Ogrzewalla, R...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.2.2 Entgeltpunkte aus Beiträgen zur knappschaftlichen Pensionsversicherung vor März 1935 (Satz 2)

Rz. 11 Einheitsbeiträge zur knappschaftlichen Pensionsversicherung vor dem 1.3.1935 (also vor Inkrafttreten des Reichsknappschaftsgesetzes im Saarland) werden nach Anwendung der zu § 26 ÜberleitungsVO für das Saarland ergangenen satzungsrechtlichen Vorschriften mit den Werten der Anl. 3 zum SGB VI berücksichtigt (Abs. 2 Satz 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 3 Literatur

Rz. 45 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Brettschneider, Von der "Rente ab 67" bis zur "Grundrente" – Eine Analyse der Rentenpolitik in der Ära Merkel, Sozialer Fortschritt 2023, 579. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Dünn/Bilgen, Das Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.2 Rechtspraxis

Rz. 9 § 254d in seiner ab 1.7.2024 gültigen Fassung ordnet an, dass ab diesem Zeitpunkt Entgeltpunkte an die Stelle von Entgeltpunkten (Ost) treten. Rz. 10 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575), ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Der Gesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 1.1 Korrespondierende Regelungen

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 70 und regelt, wie Entgeltpunkte für bestimmte Beitragszeiten vor 1992 in den alten Bundesländern zu ermitteln sind. Vgl. für Beitragszeiten in den neuen Bundesländern §§ 256a, 256b, 259a, 259b, für Berliner Beitragszeiten § 257, für saarländische Beitragszeiten § 258, für Beitragszeiten mit Sachbezug § 259, für nachgewiesene Beitragszeiten ohn...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.6.2 Keine Berechnung des Ausgleichsbedarfs (Satz 2)

Rz. 25 Erfolgt die Festlegung des Rentenwerts nach dem Mindestsicherungsniveau, ordnet Satz 2 in der Rechtsfolge an, dass keine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a i. V. m. § 255h erfolgt. Eine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a i. V. m. § 255h findet bei der Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau daher nicht statt. Rz. 26 Sollte die Rentengarantie bei ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 § 256c gilt dabei aber nur für Pflichtbeitragszeiten vor dem 1.1.1991. Für nach dem 31.12.1990 nur zeitlich nachgewiesene Pflichtbeitragszeiten im gesamten Bundesgebiet fehlt es an einer entsprechenden Regelung. Das bedeutet, dass für diese Zeiten eine Beitragszeit nur dann nachgewiesen ist, wenn auch die Beitragsbemessungsgrundlage, d. h. das Arbeitsentgelt oder das A...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zur Gesetzesentwicklung bis zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 vgl. GRA der DRV zu § 264d SGB VI, Stand: 11.11.2015, Abschn. 1.1. § 264c (heute § 264d) in seiner noch heute gültigen Fassung ist mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 1 Nr. 72 des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgr...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 264b – seit dem 1.1.2013 § 264c aufgrund Art. 4 Nr. 25 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474; vgl. insoweit auch BT-Drs. 17/10773 S. 7, 15, es wurde § 264b – Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung neu eingefügt, sodass die bisherigen §§ 264b und 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.3 Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Abs. 1 Nr. 1/§ 20 SGB IV)

Rz. 7 Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) leisten, erhalten lediglich freie Kost, Unterkunft und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld (bis zu 6 % der Beitragsbemessungsgrenze, §...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.2 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler für die Rentenanpassung zum 1.7.2020 (Abs. 2)

Rz. 13 Nach Abs. 2 wird für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2020 die Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler für das Jahr 2018 abweichend von § 68 Abs. 7 nach § 68 Abs. 4 neu ermittelt. Rz. 14 Die Hochbewertung der Durchschnittsentgelte in der Anl. 10 für die Jahre 2019 bis 2024 durch das (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) ist nun...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.1.2 Beitragstragung durch den Arbeitgeber

Rz. 15 Zusätzliche Entgeltpunkte i. S. v. § 66 Abs. 1 Nr. 6 für Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung kommen in Betracht, wenn neben dem eröffneten persönlichen Anwendungsbereich die weiteren Voraussetzungen gemäß §§ 76b, 264b vorliegen. Rz. 16 Für das geringfügige Beschäftigungsverhältnis muss der Arbeitgeber einen Beitragsanteil getragen habe; Bezugsnorm ist ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.2.6 Beispiel

Rz. 27 Beispiele zur Ermittlung des Zuschlags an Entgeltpunkten: a) Altersrente beginnt am 1.10.2019 Sonstige geringfügige Beschäftigung vom 1.4. bis 30.9.2017 mit einem Arbeitsentgelt von mtl. 450,00 EUR = insgesamt 2.700,00 EUR, für das der Arbeitgeber 15 % an Rentenversicherungsbeiträgen gezahlt hat. 2.700,00 EUR : 37.077,00 EUR (Durchschnittsentgelt für 2017) = 0,0728 × 0,806...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.5.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 78 Arbeitnehmer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. hierzu § 30 Abs. 3 SGB I) in der "alten" Bundesrepublik hatten und Beiträge zur Sozialversicherung im Beitrittsgebiet gezahlt haben, erhalten für Zeiten vor dem 1.7.1990 Entgeltpunkte nach den Tabellenwerten der Anlagen 1 bis 16 zum Fremdrentengesetz (FRG). Auf die Höhe der tatsächlichen Arbeitsverdienste kommt es ...mehr