Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.2.3 Keine arbeitsrechtliche Anbindung

Es liegt keine Entsendung vor, wenn der Arbeitsvertrag mit dem entsendenden Unternehmen ruhend gestellt wurde, ein ergänzender Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen geschlossen wurde, zu dem der Arbeitnehmer entsandt wurde oder das Unternehmen im anderen Mitgliedsstaat den entsandten Mitarbeiter einem anderen Unternehmen überlässt.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte

Vom Austrittsabkommen werden Sachverhalte erfasst, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinausgehen. Hierzu gehören Sachverhalte, in denen eine Person bereits vor dem 1.1.2021 in das Vereinigte Königreich entsandt wurde, ein britischer Staatsangehöriger bereits vor dem 1.1.2010 in Deutschland wohnte und zu einem späteren Zeitpunkt in das Vereinigte Königreich entsandt wi...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.1 Unterbrechung

Eine Unterbrechung der Entsendung liegt vor, wenn der entsandte Arbeitnehmer für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum in den Entsendestaat zurückkehrt, die Voraussetzungen für die Entsendung nicht mehr vorliegen. Eine Unterbrechung für einen Zeitraum von weniger als 1 Monat ist unschädlich. Achtung Beendigung der Entsendebescheinigung Liegt eine nicht nur kurzfristige Unterbre...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 5 Ausnahmevereinbarung

Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nach dem Abkommensrecht nicht erfüllt, gelten für den Arbeitnehmer im Rahmen des Auslandseinsatzes die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Sollte ein begründetes individuelles Interesse an der Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften bestehen, kann ein Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung gestellt werden. Hierbei is...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / Zusammenfassung

Überblick Eine Entsendung im Rahmen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer in einem Mitgliedsstaat für einen Arbeitgeber beschäftigt ist und von diesem für eine begrenzte Dauer in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, um eine Arbeit auf dessen Rechnung auszuführen. Der Arbeitgeber muss im ersten Mitgliedsstaat gewöhnlich tätig s...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3 Wirkung des Brexit

Bei Entsendungen in Verbindung mit dem Vereinigten Königreich muss zwischen den Sachverhalten nach dem Austrittsabkommen und dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit unterschieden werden. 3.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte Vom Austrittsabkommen werden Sachverhalte erfasst, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinausgehen. Hierzu gehören Sachverhalte, in d...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 5 Ausnahmevereinbarung

Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Arbeitgeber beim GKV-Spitzenverband, DVKA, einen Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung stellt. Ziel einer solchen Vereinbarung ist es zu erreichen, dass für den betreffenden Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften während des Auslandsein...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.2.1 Weisungsbefugnis

Damit die arbeitsrechtliche Anbindung bejaht werden kann, muss das entsendende Unternehmen gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugt sein. Allerdings ist es ausreichend, wenn das Unternehmen die Art der zu verrichtenden Tätigkeit bestimmt. Es ist nicht notwendig, dass die Ausführung der Tätigkeit bis ins Detail vom entsendenden Unternehmen bestimmt wird. Zusätzlich muss sich ...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 1.3.1 Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich

Zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurde ein Handels- und Kooperationsabkommen geschlossen. Dieses ist am 1.1.2021 in Kraft getreten. Das Handels- und Kooperationsabkommen findet in Sachverhalten Anwendung, die nach dem 1.1.2021 erstmalig auftreten und in denen es keinen vorherigen Bezug zum Vereinigten Königreich gibt.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.2 Persönlicher Geltungsbereich

Grundsätzlich erfasst die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Bei Dänemark, dem Vereinigten Königreich, den EWR-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und bei der Schweiz ist der persönliche Geltungsbereich eingeschränkt. Bei diesen Staaten muss geprüft werden, ob die Anwendung eines bilateralen Abkommens[1] oder d...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.3 Ausnahmevereinbarung nach dem Austrittsabkommen

Wird ein entsandter Arbeitnehmer vom Austrittsabkommen erfasst, gelten für ihn die Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit. Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht vorliegen (z. B. aufgrund der Entsendedauer), besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Ausnahmevereinbarung.mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 1.1 Gebietlicher Geltungsbereich

In den nachfolgenden Abkommen über Soziale Sicherheit gibt es Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich. Das deutsch-chinesische Abkommen gilt nicht für Taiwan und für die Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macao. Das deutsch-kanadische Abkommen besteht nicht für Quebec. Das deutsch-amerikanische Abkommen wird neben den Bundesstaaten auch für den Distrikt Columbia...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.1 Gebietlicher Geltungsbereich

Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich gibt es für Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern und beim Vereinigten Königreich.mehr

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Entsendebescheinigung / 4 Entsendung nach Deutschland

Gelten für eine nach Deutschland entsandte Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates weiter, erhält die Person als Nachweis eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften. 4.1 Ausstellung Wird ein Beschäftigter nach Deutschland entsandt, beurteilt und entscheidet der ausländische Träger, ob eine Entsendung vorliegt. Sollte dies bejaht werden, stellt der a...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / Sozialversicherung

1 Entsendung nach EU-Recht Für einen Arbeitnehmer, der in ein Land entsandt wird, in dem die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden, gelten vorrangig die jeweiligen Verordnungsregelungen. Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen und sachlichen Geltungsb...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / Sozialversicherung

1 Entsendung in einen Abkommensstaat Für einen Arbeitnehmer, der in ein Land entsandt wird, mit dem ein Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen wurde, gelten vorrangig die jeweiligen Regelungen des Abkommens über Soziale Sicherheit.[1] Hierbei sind die bei den jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit vorhandenen Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen oder s...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit umfasst die Kranken-, Renten-, Unfallversicherung sowie den Bereich der Arbeitsförderung.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.2 Wiederaufnahme der Tätigkeit

Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Unterbrechung für einen mehr als kurzfristigen Zeitraum, handelt es sich in der Regel um einen neuen Sachverhalt. In diesem Fall müssen die Regelungen des Handels- und Kooperationsabkommens angewandt werden.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Die Regelungen des Abkommen über Handel und Zusammenarbeit gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit für Personen, für die das Sozialversicherungsrecht mindestens eines Mitgliedstaates oder des Vereinigten Königreichs gilt oder gegolten hat. Sie gelten auch für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Voraussetzung ist, dass diese Personen rechtmäßig in einem Mitglie...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2 Vom Abkommen über Handel und Zusammenarbeiterfasste Sachverhalte

Vom Abkommen über Handel und Zusammenarbeit werden Sachverhalte erfasst, in denen eine Person zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem 31.12.2020 in das Vereinigte Königreich oder in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird. 3.2.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Regelungen des Abkommen über Handel und Zusammenarbeit gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit für Personen, für di...mehr

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Entsendebescheinigung / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Entsendebescheinigung" ist der umgangssprachliche Begriff für die "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Vielfach wird die Entsendebescheinigung auch nur "A1-Bescheinigung" genannt, obwohl dieser Name nicht für alle Länder gleichermaßen zutrifft. Vielmehr ist die vorgesehene Bescheinigung vom jeweiligen Abkommensstaat abhängig. So wer...mehr

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Entsendebescheinigung / 4.1 Ausstellung

Wird ein Beschäftigter nach Deutschland entsandt, beurteilt und entscheidet der ausländische Träger, ob eine Entsendung vorliegt. Sollte dies bejaht werden, stellt der ausländische Träger für die Person eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 aus. Mit dieser Bescheinigung kann der Beschäftigte nachweisen, dass für ihn ausschließlich die Rechtsvorschri...mehr

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Entsendebescheinigung / 2.1 Beantragung und Ausstellung der Vordrucke

Der Vordruck wird – je nach versicherungsrechtlicher Situation – von verschiedenen Trägern ausgestellt. Vom 1.1.2019 besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung A1 für Entsendungen in einen anderen EU-, EWR-Staat sowie der Schweiz aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder mittels einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe zu übermit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendebescheinigung / 4.2 Dokumentation

Die Deutsche Rentenversicherung Bund erfasst alle in anderen Staaten ausgestellten Bescheinigungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften in einer Datenbank. Die ausstellenden Träger senden jeweils eine Kopie der Bescheinigung A1 an die DRV-Bund.mehr

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Entsendebescheinigung / 2.3 Informationsaustausch

Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit können Mitgliedsstaaten, in denen eine Beschäftigung im Rahmen einer Entsendung ausgeübt wird, verlangen, dass ihnen eine Kopie der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften zugesandt wird. Die Kopie der A1 Bescheinigung muss durch die ausstellende Krankenkasse übersandt werden. Neben Deutschland möchten die...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 2.3.8 Keine Regelungen zum internationalen Schutz

Deutschland reiht sich neben derzeit mindestens 15 weiteren Ländern ein, die ähnliche rechtliche Optionen zur Änderung des Geschlechtseintrags ermöglichen. Das SBGG selbst äußert sich nicht näher zur internationalen Rechtslage zur Anerkennung von Geschlechtseinträgen und Namensänderungen und damit potenziell verbundene Risiken. Dies kann für Betroffene relevant werden, wenn s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendebescheinigung / 1 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften gilt als Nachweis, dass für eine Person weiterhin die Rechtsvorschriften des Entsendestaates anzuwenden sind. Die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates werden somit nicht angewendet. Dies gilt für alle Bereiche, die vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) über Soziale Sicherheit[1] bzw. des jeweiligen Abkom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 1.4.2 Beizufügende Unterlagen

Zusätzlich zu den in den Entgeltunterlagen erforderlichen Angaben sind die Entgeltabrechnung begleitende und erläuternde Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV beizufügen. Diese Unterlagen sind dem Arbeitgeber – soweit möglich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wichtig Rahmenbedingungen zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen Die Spitzenorganisationen der Sozialversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 1.4.1 Mindestanforderungen

Die Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags[1] stellt folgende Mindestanforderungen an den Inhalt der Entgeltunterlagen: den Familiennamen, Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, die Anschrift, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Türkei / 9 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in der Türkei bei einem türkischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die türkischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Türkei / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und in die Türkei entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. Für die Beantragung ist der Vordruck T/A 1 zu verwenden. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird in die Türkei entsandt Ein deutsches Unternehmen entsendet einen Arbeitnehmer in die Türkei, um den Aufbau ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Türkei / 7 Pflegeversicherung

Das deutsch-türkische Abkommen über Soziale Sicherheit umfasst keine Pflegeversicherung. Liegt keine Entsendung im Sinne des deutsch-türkischen Abkommens vor, sollte eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Ist die entsandte Person während der Entsendung privat krankenversichert, kann auch eine Anwartschaft in der privaten Pflegeversicherung abgeschlossen werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Türkei / 1.4.2 Tätigkeit in der Türkei für einen in der Türkei ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Türkei für einen in der Türkei ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Türkei besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitsloh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Türkei / 6.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung in die Türkei arbeitsunfähig krank[1], besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Türkei / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.1.1 Allgemeines

Zu den Themen Entsendung eines Arbeitnehmers in das Ausland[1], Grenzgänger und Grenzpendler[2] gibt es gesonderte Beiträge.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 5.2 Die Vertreterversammlung

Ein effektives Mitwirken der Mitglieder in der Mitgliederversammlung ist nur möglich, wenn die Zahl der Mitglieder überschaubar bleibt. Daher können Lohnsteuerhilfevereine anstelle der Mitgliederversammlung eine Vertreterversammlung treten lassen. Für die Vertreterversammlung gelten die Regelungen für hybride oder virtuelle Mitgliederversammlungen entsprechend.[1] Es empfiel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Regelungen des § 95 EStG korrespondieren mit den Regelungen der §§ 93 und 94 EStG. Rn. 2 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 In der ursprünglichen Fassung war vorgesehen, dass die Rückforderung der steuerlichen Förderungen immer dann erfolgen sollte, wenn die unbeschränkte StPfl nicht mehr besteht. In Ausnahmefällen konnte der Rückforderungsbetrag ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung

Zusammenfassung Begriff Eine Entsendung liegt vor, wenn Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens für mittelfristige Aufenthalte ins Ausland entsandt werden. Kürzere Aufenthalte werden dabei als Abordnung bzw. Dienstreise, längere Aufenthalte als Versetzung bezeichnet. Möglich ist aber auch eine Entsendung innerhalb der Bundesrepublik im Rahmen einer Konzernbeschäftigung. Ander...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2 Voraussetzungen für eine Entsendung nach deutschem Recht

Entsendung – kurz erklärt (animiertes Video) Eine Entsendung wird im Rahmen einer Ausstrahlung geprüft und kann bejaht werden, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Neben den deutschen Rechtsvorschriften sind auch die Regelungen zur Entsendung in den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit[1] sowie die Regelungen zur Entsendung in verschiedenen bilateralen Abkom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2.3.3 Entsendung auf Seeschiffe

Eine Entsendung ist in der Schifffahrt immer als befristet anzusehen. Die Entsendung kann sich beispielsweise auf die Dauer einer Reise oder die Charter eines Schiffes beschränken. Eine Entsendung kann auch bejaht werden, wenn eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber nacheinander auf verschiedenen Schiffen ausgeübt wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2.5 Erneute Entsendung

Eine erneute Entsendung desselben Arbeitnehmers ist zulässig, wenn zwischen der vorangegangenen und der erneuten Entsendung mindestens 2 Monate vergangen sind. Die erneute Entsendung kann auch für denselben Arbeitgeber in denselben Mitgliedstaat erfolgen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2.1.4 Keine Entsendung

Bei fehlender Anbindung zum deutschen Sozialversicherungsrecht liegt keine Entsendung vor. Hinweis Ortskräfte und Staatenwechsel Keine Anbindung zum deutschen Sozialversicherungsrecht wäre z. B. gegeben, wenn ein Unternehmen einen Einheimischen, eine sog. "Ortskraft" für eine Tätigkeit einstellt. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen eine Person im Ausland einstellt und diese P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2.4 Ende einer Entsendung

Eine Entsendung gilt als beendet, wenn der Entsendezeitraum abläuft und der Arbeitnehmer nach Deutschland zurückkehrt. Wechselt der im Ausland tätige Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, so gilt die Entsendung als beendet, da er als "Ortskraft" gilt. Etwas anders gilt, wenn es sich um einen Betriebsübergang handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 1 Entsendung nach arbeitsrechtlichem Verständnis

Begriff Entsendung ist die räumlich-zeitliche Verlagerung des Arbeitsorts eines Arbeitnehmers, typischerweise ins Ausland. Mit einer Entsendung werden in der Praxis allerdings zumeist längere Einsätze wie z. B. von Montagearbeitern, aber auch jahrelange Auslandsaufenthalte, die mit einer vorübergehenden Verlagerung des Lebensmittelpunkts des Arbeitnehmers einhergehen, verbund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2 Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland

2.1 Vertragsgestaltung[1] Bei der Vertragsgestaltung ist zunächst zu prüfen, ob die Entsendung mit oder ohne Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrags durchgeführt werden kann. Keiner Änderung bedarf es, wenn die Entsendung allein aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine (einvernehmliche) Vertragsänderung oder -ergän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 4 Voraussetzungen für eine Entsendung nach den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit

Die Anwendung der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit ist vorrangig vor der Anwendung des deutschen Rechts. Eine Entsendung im Rahmen der Verordnungen (EG)[1] über Soziale Sicherheit liegt vor, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden. Sollte eine der im Rahmen der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sein, gelten währe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 5 Entsendung nach Deutschland

Wird eine im Ausland tätige Person im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach Deutschland entsandt, müssen die Voraussetzungen für eine Entsendung nach deutschem Recht erfüllt werden.[1] Sollte eine Entsendung nach Deutschland vorliegen, ist die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften ausgeschlossen. Praxis-Beispiel Entsendung nach Deutschland Ein kolumbia...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2.4 Beendigung der Entsendung

Die Entsendung kann enden durch Ablauf einer anfänglich vereinbarten Zeit- oder Zweckbefristung. Die Befristung des Auslandseinsatzes bei gleichzeitigem Ruhen ist zulässig, um so die Zugehörigkeit zur deutschen Sozialversicherung i. S. d. § 4 SGB IV zu sichern – jedoch kann die Befristung auch dann zulässig sein, wenn die deutsche Sozialversicherung nicht mehr eingreift.[2] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 3 Entsendung von Arbeitnehmern ausländischer Arbeitgeber nach Deutschland

Bei der Entsendung von Arbeitnehmern eines im Ausland ansässigen Arbeitgebers nach Deutschland ist das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und die dazu ergangene Meldeverordnung (AEntGMeldV) sowie das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu beachten. Ziel des AEntG ist die Schaffung und Durchsetzung angemessener Mindestarbeitsbedingungen durch die umfassende Gleichstellung ent...mehr