Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2.1.2 Entsendungen ohne vorherige Beschäftigung in Deutschland

Grundsätzlich handelt es sich nicht um eine Entsendung, wenn eine Person ohne vorhergehende Beschäftigung in Deutschland eingestellt wird und unmittelbar in einem Drittstaat entsandt wird. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Person vor der Einstellung bereits den deutschen Rechtsvorschriften unterlegen hat oder bereits eine hinreichende Beziehung zur deutschen Sozialversich...mehr

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Entsendung / 1 Entsendung

In Deutschland gilt das Territorialitätsprinzip. Grundsätzlich ist das deutsche Recht nur auf deutschem Hoheitsgebiet anwendbar. Abweichende Regelungen gelten im Falle der Ausstrahlung und der Einstrahlung sowie im Rahmen der Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts.[1]mehr

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Entsendung / 3 Voraussetzungen für eine Entsendung nach dem Abkommensrecht

Die Anwendung eines Abkommens ist grundsätzlich vorrangig vor der Anwendung des deutschen Rechts.[1] Hierbei ist zu beachten, dass es bei den jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen oder sachlichen Geltungsbereich gibt.[2] Zusätzlich müssen weitere, vom jeweiligen Abkommen abhängige Voraussetzungen beachtet werden. Sollten ...mehr

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Entsendung / 2.3 Befristung

Eine Entsendung liegt vor, wenn die Auslandstätigkeit durch die Eigenart der Beschäftigung oder durch eine schriftliche Vereinbarung im Voraus zeitlich befristet ist. Praxis-Beispiel Kraftwerksbau in Bolivien Ein deutsches Unternehmen errichtet ein Kohlekraftwerk in Bolivien. Ein Mitarbeiter wird zur Überwachung des Projekts nach Bolivien entsandt. Es handelt sich um eine Ents...mehr

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Entsendung / 2.2.2 Kurzfristige Entsendungen

Bei kurzfristigen Entsendungen von weniger als 2 Monaten können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, auch wenn das Arbeitsentgelt von der aufnehmenden Tochtergesellschaft als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht wird. Weitere Voraussetzungen sind, dass der Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitnehmer ablöst und sich der arbeitsvertragliche Entgelta...mehr

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Entsendung / 2.1.1 Weitere Personenkreise

Auch Schüler, Arbeitslose, Berufsanfänger und Hausfrauen können für eine Entsendung eingestellt werden, wenn sich ihr Lebensmittelpunkt zuvor in Deutschland befunden hat. Damit in diesen Fällen eine Entsendung vorliegt, muss eine Vereinbarung oder Perspektive bestehen, dass die entsandte Person bei den entsendenden Unternehmen weiterbeschäftigt wird. Es ist auch unschädlich,...mehr

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Entsendung / 2.2.1 Verbundene Unternehmen/Tochtergesellschaften

Eine Entsendung kann auch vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Tochterunternehmen im Ausland eingesetzt wird. Grundsätzlich sind für eine Entsendung bei verbundenen Unternehmen die gleichen Voraussetzungen – inländische bestehende Beschäftigung sowie Befristung – wie bei jeder anderen Entsendung zu beachten. Von einem verbundenen Unternehmen ist immer dann auszugehen, w...mehr

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Entsendung / 2.3.2 Vorübergehende Rückkehr ins Inland

Eine Entsendung gilt nicht als unterbrochen, wenn ein Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum von max. 2 Monaten/50 Arbeitstagen nach Deutschland zurückkehrt. Längere Unterbrechungszeiträume führen zum Ende der Entsendung.mehr

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Entsendung / 2.6 Selbstständige Personen

Auch selbstständige Personen können sich im Rahmen ihrer Tätigkeit entsenden. Die in den vorherigen Abschnitten dargestellten Kriterien für eine Entsendung gelten auch für selbstständige Personen. Werden die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt, gelten auch für den Selbstständigen die deutschen Rechtsvorschriften weiter.mehr

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Entsendung / 2.2 Inländische bestehende Beschäftigung

Voraussetzung für eine Entsendung ist, dass der entsandte Arbeitnehmer weiterhin organisatorisch in den Betrieb eingegliedert ist. Die im Ausland verrichtete Arbeit muss für den in Deutschland ansässigen Betrieb erbracht und der Wert dieser Arbeit dem deutschen Unternehmen zugeordnet werden. Der Arbeitnehmer muss weiterhin dem Direktionsrecht des inländischen Arbeitgebers un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2.3.1 Kein Vorliegen einer Befristung

Es liegt keine zeitliche Begrenzung vor, wenn die Entsendung dadurch befristet ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit zurückrufen kann oder der Arbeitnehmer die Altersgrenze für eine deutsche Vollrente erreicht. Eine zeitliche Begrenzung liegt auch nicht vor, wenn sich eine Entsendung bis zur Kündigung automatisch fortsetzt.mehr

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Entsendung / 2.3 Besondere Arbeitgeberpflichten

Den Arbeitgeber treffen bei der Entsendung ins Ausland besondere Fürsorgepflichten z. B. hinsichtlich Gesundheitsgefahren, Sicherheitsrisiken etc.[2] Schwerpunkte sind eine anfängliche Gefährdungseinschätzung, eine umfassende Absicherung der Entsendung sowie die Sicherstellung schnellstmöglicher Rückkehr im Krisenfall. Dazu kann auch eine entsprechende Vorbereitung im Vorfeld...mehr

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Entsendung / 2.1 Anbindung zum deutschen Recht

Eine Entsendung liegt vor, wenn sich ein in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer auf Weisung seines Arbeitgebers in ein anderes Land begibt, um dort eine Beschäftigung für den deutschen Arbeitgeber auszuüben. Wesentlich ist, dass sowohl vor als auch nach der Auslandsbeschäftigung eine Anbindung zum deutschen Recht besteht. Dies bedeutet, dass der Lebensmittelpunkt des Arbe...mehr

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Entsendung / Zusammenfassung

Begriff Eine Entsendung liegt vor, wenn Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens für mittelfristige Aufenthalte ins Ausland entsandt werden. Kürzere Aufenthalte werden dabei als Abordnung bzw. Dienstreise, längere Aufenthalte als Versetzung bezeichnet. Möglich ist aber auch eine Entsendung innerhalb der Bundesrepublik im Rahmen einer Konzernbeschäftigung. Andererseits erfasst...mehr

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Entsendung / 2.2 Anwendbares Recht

Für die Bestimmung des für die Entsendung anwendbaren Rechts gilt zunächst die "Rom I-VO". Danach können Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vertrag festlegen, ob während der Entsendung deutsches oder ausländisches Arbeitsrecht gelten soll (Rechtswahlfreiheit). Ohne eine Festlegung ist das Recht des gewöhnlichen Arbeitsorts des Arbeitnehmers maßgeblich.[2] Diese Rechtswahlfreihei...mehr

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Entsendung / 2.1 Vertragsgestaltung

Bei der Vertragsgestaltung ist zunächst zu prüfen, ob die Entsendung mit oder ohne Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrags durchgeführt werden kann. Keiner Änderung bedarf es, wenn die Entsendung allein aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine (einvernehmliche) Vertragsänderung oder -ergänzung nötig. Dokumentation ...mehr

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Entsendung / Lohnsteuer

1 Auslandstätigkeit Im Lohnsteuerrecht wird der Begriff "Entsendung" nicht verwendet. Es handelt sich dabei um eine Auslandstätigkeit eines Arbeitnehmers. Hierfür gelten steuerliche Besonderheiten, da der ausländische Tätigkeitsstaat ebenso wie der Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) den Arbeitslohn besteuern will. Im Falle einer konzerninternen internationalen Arbeitnehmerents...mehr

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Entsendung / Arbeitsrecht

1 Entsendung nach arbeitsrechtlichem Verständnis Begriff Entsendung ist die räumlich-zeitliche Verlagerung des Arbeitsorts eines Arbeitnehmers, typischerweise ins Ausland. Mit einer Entsendung werden in der Praxis allerdings zumeist längere Einsätze wie z. B. von Montagearbeitern, aber auch jahrelange Auslandsaufenthalte, die mit einer vorübergehenden Verlagerung des Lebensmit...mehr

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Entsendung / 2.1.3 Arbeitnehmerüberlassungen

Es ist auch möglich einen Arbeitnehmer ins Ausland zu verleihen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die erforderliche Verleiherlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat. Weiterhin muss die organisatorische Eingliederung in das entsendende Verleihunternehmen bestehen bleiben und der arbeitsrechtliche Entgeltanspruch muss sich gegen den entsendenden Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 3.1 Geltungsbereich

Die Regelungen des AEntG gelten sowohl für Arbeitgeber mit Sitz in anderen EU-Staaten als auch für Arbeitgeber aus Drittstaaten.[1] Entsendung im Sinne des Gesetzes ist jeder Arbeitseinsatz eines bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers in Deutschland; dies gilt auch für einen Verleiher mit Sitz im Ausland im Fall der Arbeitnehmerüberlassung an einen E...mehr

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Entsendung / 2.5 Anwendbarkeit des BetrVG

Für die Anwendbarkeit des BetrVG kommt es darauf an, inwieweit der Arbeitnehmer dem inländischen oder dem ausländischen Betrieb zuzuordnen ist. Die Betriebszugehörigkeit bestimmt sich danach, ob der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation eingegliedert ist und das arbeitsrechtliche Weisungsrecht vom Betrieb aus ausgeübt wird, z. B. durch den dort sitzenden Vorgesetzten oder...mehr

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Entsendung / 1 Auslandstätigkeit

Im Lohnsteuerrecht wird der Begriff "Entsendung" nicht verwendet. Es handelt sich dabei um eine Auslandstätigkeit eines Arbeitnehmers. Hierfür gelten steuerliche Besonderheiten, da der ausländische Tätigkeitsstaat ebenso wie der Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) den Arbeitslohn besteuern will. Im Falle einer konzerninternen internationalen Arbeitnehmerentsendung wird das auf...mehr

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Entsendung / 3.2 Rechtsfolgen nach dem AEntG

Entsandte Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Arbeitsbedingungen in allgemeinverbindlichen, bundesweit geltenden Tarifverträgen.[1] Voraussetzung ist, dass ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Arbeitnehmer im räumlichen und fachlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags beschäftigt. Gemäß § 8 AEntG ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens die am Beschäftigungsort in allg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 3 Progressionsvorbehalt

Bei einer Nichtbesteuerung im Inland führt der gezahlte Arbeitslohn aufgrund des Progressionsvorbehalts zu einer höheren inländischen Steuerlast, wenn der Arbeitslohn nach dem anzuwendenden DBA von der Steuer freigestellt ist.[1] Arbeitslohn, der nach einem DBA von der inländischen Besteuerung befreit ist, muss aufgrund der unilateralen Rückfallklausel [2] dennoch im Inland ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2 Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) existieren mit allen bedeutenden Industrienationen. Sie regeln die Zuweisung des Besteuerungsrechts von Arbeitslohn, um eine mehrfache Besteuerung zu verhindern. Die Finanzverwaltung veröffentlicht regelmäßig eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen.[1] Wichtig Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 4 Kaufkraftausgleich

Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ins Ausland, hat dieser oft höhere Lebenshaltungskosten am Dienstort. Der Arbeitgeber kann diesen Nachteil durch Zahlung eines steuerfreien Kaufkraftausgleichs abgelten. Voraussetzung ist, dass das Gehalt des Arbeitnehmers weiterhin von Deutschland besteuert wird. Das Auswärtige Amt setzt für einige Dienstorte im Ausland die Kaufk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / Sozialversicherung

1 Entsendung In Deutschland gilt das Territorialitätsprinzip. Grundsätzlich ist das deutsche Recht nur auf deutschem Hoheitsgebiet anwendbar. Abweichende Regelungen gelten im Falle der Ausstrahlung und der Einstrahlung sowie im Rahmen der Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts.[1] 2 Voraussetzungen für eine Entsendung nach deutschem Recht Entsendung – kurz erklärt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sportler / 1.3.1 Ausländische Berufssportler

Handelt es sich um einen Fall der Einstrahlung bzw. Entsendung eines ausländischen Berufssportlers, gelten die entsprechenden Regelungen. Eine Entsendung im Sinne der Einstrahlung liegt vor, wenn die Beschäftigung im Rahmen eines im Ausland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland vorübergehend ausgeübt wird und diese im Voraus zeitlich begrenzt ist.[1] Liegen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenzusatzversic... / 1.7.3 Kostenübernahme bei Entsendung

Wenn ein GKV-Mitglied zum Arbeiten ins Ausland entsendet wird, muss die GKV ausnahmsweise die Kosten auch in jenen Ländern übernehmen, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht.[1] Das gilt auch für die den Arbeitnehmer begleitenden Angehörigen, die über ihn familienversichert sind. Dabei geht der Arbeitgeber in Vorleistung.[2]mehr

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Corporate Volunteering / 2.3.4 Einsatz im Ausland ("Workeering")

Insbesondere in Konstellationen des Secondments sind Fallgestaltungen denkbar, in denen Mitarbeiter CSR-Aktivitäten für einen längeren Zeitraum für ein anderes Unternehmen innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erbringen. Praxis-Beispiel Entsendung an ein Entwicklungsprojekt Ein längerer Arbeitseinsatz wäre etwa im Beispiel der Entsendung eines Ingenieurs an ein Entwi...mehr

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Corporate Volunteering / 2.3.1 Vertragskonstellationen

Grundsätzlich kann es für Mitarbeiter interessant sein, über einen gewissen Zeitraum in einer gemeinnützigen Organisation zu arbeiten. Dabei gibt es rechtlich vor allem 2 unterschiedliche Möglichkeiten: Entweder der Arbeitgeber entsendet Mitarbeiter an die gemeinnützige Organisation (Entsendung) oder der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber wird ruhend gestellt und ein neuer bef...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.3.2 Sozialversicherungsschutz bei längerer Freistellung

Wenn Mitarbeiter im Rahmen von CSR-Aktivitäten für einen längeren Zeitraum bezahlt oder unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden, sollte geprüft werden, welche Auswirkungen die Freistellung auf den sozialversicherungsrechtlichen Status der Mitarbeiter hat. Für den Sozialversicherungsschutz ist nicht maßgeblich, ob ein Arbeitsverhältnis zu Mitarbeitern besteht, sondern ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / Zusammenfassung

Überblick Der Bezug von Entgeltersatzleistungen wirkt sich auf privat versicherte Arbeitnehmer anders aus als auf gesetzlich versicherte Mitarbeiter. Unterschiede beim Versicherungsschutz gibt es auch bei einer Entsendung ins Ausland. Beide Themen werden hier inhaltlich dargestellt. Zudem werden in diesem Beitrag die Besonderheiten beschrieben, die sich bei Zeiten des Mutter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.3.3 Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Wenn die CSR-Aktivität für Mitarbeiter besondere Belastungen auslöst, etwa einen Umzug erfordert, mit einem längeren Auslandsaufenthalt oder mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, können Arbeitgeber die Kosten übernehmen oder bei organisatorischen Fragestellungen unterstützen. Praxis-Beispiel Kostenübernahme durch den Arbeitgeber Der Arbeitgeber zahlt für die Dauer des Einsatz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / 3 Tätigkeit des Arbeitnehmers im Ausland

Privat krankenvollversicherte Arbeitnehmer sind während einer Entsendung in das europäische Ausland weiter wie bisher geschützt: Innerhalb der EU und eines Vertragsstaates des EWR gilt der PKV-Vertrag zeitlich unbegrenzt, solange der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland behält. Im außereuropäischen Ausland ist die private Krankenversicherung üblicherweise mindestens e...mehr

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Kindergeld / 2.3 Wohnsitz

Der Begriff des Wohnsitzes ist in § 8 AO bestimmt.[1] Maßgebend sind hierbei allein die tatsächlichen Verhältnisse. Die bloße Absicht, einen Wohnsitz zu begründen oder aufzugeben bzw. die An- oder Abmeldung bei der Ordnungsbehörde führt nicht zur Begründung eines Wohnsitzes. Im Regelfall geht die Finanzverwaltung[2] allerdings davon aus, dass die An- bzw. Abmeldung bei der Or...mehr

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Kindergeld / 11.5 Anderer Dienst im Ausland

Die Berücksichtigung wegen eines anderen Dienstes im Ausland nach § 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) ersetzt die Entsendung durch einen inländischen, von der zuständigen Bundesbehörde anerkannten Träger. Die Einsatzdauer beträgt i. d. R. 12 Monate, im Ausnahmefall bis 24 Monate. Der Nachweis für die Ableistung des anderen Dienstes ist durch die zwischen dem Freiwilligen...mehr

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Kindergeld / 24 Zahlung des Kindergelds in Sonderfällen – Abzweigung/Abtretung

Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 EStG kann gem. § 74 EStG an ein Kind oder Zählkind, an ein anspruchserhöhendes Zählkind[1] oder an die für den Unterhalt des Kindes aufkommende Person oder Stelle ausgezahlt (abgezweigt) werden[2], wenn der Kindergeldberechtigte seine Unterhaltspflicht diesem Kind gegenüber verletzt.[3] Dies gilt analog § 74 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Kindergeld / 11.2 Freiwilliges soziales Jahr und freiwilliges ökologisches Jahr

Durch das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) [2] werden die Freiwilligendienste "Freiwilliges soziales Jahr" und "Freiwilliges ökologisches Jahr" in einem Gesetz zusammengefasst und die zeitlichen Vorgaben für die beiden Dienste flexibilisiert. Beide Freiwilligendienste können von Personen geleistet werden, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Tunesien entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 12 Kalendermonaten. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Tunesien bei einem tunesischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck A/TN 1 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfall...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 2.1.2 Unterbrechung

Das deutsch-tunesische Abkommen beinhaltet keine Regelungen zur Unterbrechung einer Entsendung. Ein einheitlicher Entsendevorgang liegt vor, wenn die Entsendung für einen Zeitraum von bis zu nicht mehr als 2 Monaten unterbrochen wird. Sollte eine Entsendung für eine längere Zeit unterbrochen werden, gilt die Entsendung als beendet.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 2.1.1 Zeitliche Begrenzung

Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 12 Kalendermonaten. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gelten die deutschen Rechtsvorschriften in jedem Fall für die Dauer der im deutsch-tunesischen Abkommen vereinbarten Zeitgrenze von 12 Kalendermonaten fort. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach Tunesien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Tunesien muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 6.3 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Tunesien arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen aushelfen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslandskinder / 1.2.3 Entsandte Arbeitnehmer/Saisonarbeitnehmer

Ob ein von seinem ausländischen Arbeitgeber zur vorübergehenden Tätigkeit im Inland entsandter Arbeitnehmer Anspruch auf Kindergeld hat, richtet sich nach den allgemeinen Regelungen bzw. den über- und zwischenstaatlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Saisonarbeitskräfte und Werkvertragsarbeitnehmer. Die Frage, ob von ihrem ausländischen Arbeitgeber zur vorübergehenden Besch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.6 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Rz. 46 Hinsichtlich der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ist zwischen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen der Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 37 Abs. 7 BetrVG streng zu differenzieren. Der Arbeitgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Teilnahme an Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG nur die Kosten zu tragen, soweit di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 9 Arbeitnehmereinsatz im Konzern

Der Arbeitnehmereinsatz im Konzern unterfällt nicht der klassischen Mehrfachbeschäftigung. Im Konzern können allerdings ebenfalls Situationen auftreten, in denen Arbeitnehmer eine arbeitsvertragliche Beziehung zu verschiedenen Konzerngesellschaften eingehen, etwa wenn ein Teil der Arbeitsleistung für eine Gesellschaft und der andere Teil für eine andere Gesellschaft erbracht...mehr