Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4 Entreicherung, Bereicherung und Unentgeltlichkeit bei Vermögensverschiebungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Bäuml, Disquotale Einlagen in Personen- und Kapitalgesellschften im Schenkungsteuerrecht, NWB 2020, 3030; Billig, Kann mittelbare vGA zu Schenkung der Gesellschaft an einem Dritten führen?, NWB-EV 2017, 237; Binnewies, Schenkungsteuerliche Behandlung von Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter, GmbHR 2011, 1022; Binnewies, Kein...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8 Verschonungsbedarfsprüfung bei der Erbersatzsteuer

Rz. 118 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt das Vermögen einer Stiftung oder eines Vereins, sofern diese wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet oder auf Bindung von Vermögen für diesen Personenkreis gerichtet sind, in Zeitabständen von jeweils 30 Jahren der Erbschaft- und Schenkungsteuer als sog. Ersatzerbschaftsteuer. Besteuert wird das...mehr

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Zweitbeschluss: Aussetzung ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Fassen die Wohnungseigentümer einen nicht nichtigen Beschluss, bindet dieser aufgrund seiner Rechtsnatur nach den allgemeinen Grundsätzen sofort den Verwalter und sämtliche an- und abwesenden Wohnungseigentümer. Um diese Bindung zu bekämpfen, muss ein Wohnungseigentümer eine Anfechtungsklage mit dem Ziel erheben, den Beschluss für ungültig erklären zu lassen....mehr

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Zweitbeschluss: Aussetzung ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K könne sein Rechtsschutzziel mit dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht erreichen. Selbst im Fall einer einstweiligen Aussetzung würde V im Amt bleiben, da der Beschluss vom 7.12.2019 noch nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden sei und daher noch Bestand habe (§ 23 Abs. 4 Satz 2 WEG). Bei der gebotenen objektiv-normativen Auslegung...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 4. Berichtigung der der Bilanzberichtigung folgenden Veranlagungsjahre zugrunde gelegten Bilanzen und Veranlagungen

Rückwirkendes Ereignis: Hat die Korrektur eines Bilanzpostens in der Schlussbilanz eines Wirtschaftsjahres Auswirkung auf die Höhe des Gewinns der Folgejahre, so stellt diese Berichtigung ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung hinsichtlich der Veranlagungen der Folgejahre dar.[63] Maßgebender Zeitpunkt für den Zeitpunkt der Festsetzungsfrist für eine Änderung nach § 175 A...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.3.2 Vertragliche Einordnung der Anschaffung

Rz. 70 Erfolgt die vollständige Erstellung einer Individualsoftware auf der Basis eines Werkvertrags mit einem Dritten, liegt regelmäßig ein Fall der aktivierungspflichtigen Anschaffung vor, weil das wirtschaftliche Risiko bei dem Dritten liegt.[1] Die Einbindung von Mitarbeitern des Auftraggebers in ein derartiges Projekt ändert an diesem Ergebnis nichts, solange das wirtsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 6 Ermächtigung nach § 99 Abs. 2 EStG zum Erlass der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV)

Rz. 8 Das BMF hat von der Verordnungsermächtigung in § 99 Abs. 2 EStG bereits mit AltvDV v. 17.12.2002 Gebrauch gemacht.[1] Wie in § 99 Abs. 2 EStG vorgesehen, enthält die AltvDV Vorschriften zur Durchführung des EStG über das Verfahren für die Ermittlung, Festsetzung, Auszahlung, Rückzahlung und Rückforderung der Zulage sowie die Rückzahlung und Rückforderung der nach § 10a ...mehr

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AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge

Leitsatz 1. Bei summarischer Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind (Anschluss an BFH-Beschluss vom 31.08.2021 – VII B 69/21 (AdV), nicht veröffentlicht). 2. Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz-, Effizienz-, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen keine wei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.1 Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber

Rz. 35 Die LSt-Außenprüfung entfaltet gegenüber dem Arbeitgeber die Wirkungen einer Außenprüfung nach § 193 AO. Sie führt daher nach § 171 Abs. 4 AO zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für die LSt. Dies gilt in gleicher Weise für eine etwaige Haftung des Arbeitgebers, da insoweit nach § 191 Abs. 3 AO die Vorschriften über die Festsetzungsfrist entsprechend anzuwenden sin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.2 Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern

Rz. 40 Die LSt-Außenprüfung entfaltet keine unmittelbare Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern, da diese nicht Beteiligte in diesem Verfahren sind (Rz. 24). Allerdings können im Rahmen der LSt-Außenprüfung festgestellte Tatsachen bei der Festsetzung der ESt gegenüber dem Arbeitnehmer verwertet werden. Bestandskräftige Festsetzungen können nach § 173 Abs. 1 AO geändert werden, ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / II. Statthaftigkeit einer dritten Anschlussprüfung (§ 193 Abs. 1 AO)

Nach § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung auch bei Steuerpflichtigen zulässig, die freiberuflich tätig sind. Weitere Anforderungen enthält § 193 Abs. 1 AO nicht. Es handelt sich um eine tatbestandlich voraussetzungslose Prüfungsermächtigung (vgl. Gosch in Gosch, AO/FGO, § 193 AO Rz. 1, 16 [September 2015]; Rüsken in Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 193 Rz. 15). In diesem Rahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerstrafverfahren – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Ein Steuerstrafverfahren beginnt mit der Ermittlung gegen den Steuerpflichtigen wegen eines begründeten Verdachts einer Steuerhinterziehung. Zuständig sind bei den Finanzbehörden die Bußgeld- und Strafsachenstellen. Der Beschuldigte erfährt von dem Ermittlungsverfahren durch Bekanntgabe und Ladung zur Vernehmung oder mittels einer Durchsuchung in seinen Geschäfts-/P...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Erträgen aus einem Investmentfonds bei steuerbefreiten öffentlich-rechtlichen Versorgungswerken

Leitsatz Es verletzt nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass Dividenden, die ein öffentlich-rechtliches Versorgungswerk von inländischen Kapitalgesellschaften in seinem gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten BgA bezieht, für Körperschaftsteuerzwecke gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Erlass von Darlehen

Rz. 65 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der endgültige Verzicht des ArbG auf die Rückzahlung eines Darlehens führt zu > Arbeitslohn, selbst wenn es zur Finanzierung von Ausbildungskosten gedient hat (DStRE 2004, 560). Was als ‚Verzicht’ bezeichnet wird, ist zivilrechtlich idR ein Erlassvertrag iSv § 397 BGB. Ein solcher ‚Erlass’ setzt aber grundsätzlich voraus, dass der ArbG seine...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Einreichung einer Gesellschafterliste

Zusammenfassung Die Einreichung einer neuen Gesellschafterliste nach der Einziehung seiner Geschäftsanteile kann ein GmbH-Gesellschafter im Wege einstweiligen Rechtsschutzes verhindern. Mit seinem Antrag bei Gericht sollte er aber nicht zu lange warten – daran erinnerte kürzlich das OLG München. Sachverhalt In dem vom OLG München entschiedenen Fall wehrte sich ein GmbH-Gesells...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 2 – Inhaltsverzeichnis

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der Anhang 2 enthält – in alphabetischer Reihenfolge – ausgewählte, für die tägliche Praxis bedeutsame Regelungen der obersten Finanzbehörden unterhalb der Regelungsebene der LStR. Erlasse zu folgenden Themen: Anrufungsauskunft Arbeitszimmer Auslandstätigkeitserlass Betriebliche Altersversorgung Betriebsveranstaltungen Doppelbesteuerung/Aufteilung des Arb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Abgrenzung zum Lohnabschlag und Lohnvorschuss

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Gewährt ein > Arbeitgeber ein Darlehen (> Rz 2) zu Sonderkonditionen, die der > Arbeitnehmer ohne das Dienstverhältnis nicht erhalten würde (> Arbeitslohn Rz 44 ff), kann besonders in einer Zinsverbilligung ein geldwerter Vorteil liegen, der dem LSt-Abzug unterliegt (> Rz 18 ff), soweit er nicht steuerfrei bleibt (> Rz 25 ff, > Rz 40). Zuweile...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Anwendungsbereich Familienbetriebe

Rz. 3 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Regelungsbedarf für den Hauptanwendungsfall des § 10 Abs 1a Nr 2 EStG hat sich aus der Generationen übergreifenden Hof- und Betriebsübergabe entwickelt. Zur Anwendung auf andere Fälle der Übergabe von Betrieben > Rz 35 ff. Bei vorweggenommener Erbfolge werden Vermögenswerte typischerweise unentgeltlich übertragen; dann bestimmt sich der U...mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 4 International Accounting Standards Board (IASB)

Neuregelung & Änderung von Standards Der IASB hat entschieden, das Projekt Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen einzustellen. Ziel war die Beurteilung, ob es möglich ist, die Überbewertung der Pensionsverpflichtung zu beseitigen, indem eng umrissene Änderungen an IAS 19 entwickelt werden, ohne andere Aspekte von IAS 19 zu beeinflussen. Der Board identifi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids, wenn die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO nachträglich eingetreten sind – Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung für Jahresfrist des § 174 Abs. 4 Satz 3 AO maßgeblich

Leitsatz 1. Für den rechtmäßigen Erlass eines Änderungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO reicht es aus, wenn die Änderungsvoraussetzungen, insbesondere die Aufhebung oder Änderung des anderen Steuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen, bis zur Entscheidung über den Einspruch gegen den auf § 174 Abs. 4 AO gestützten Änderungsbescheid vorliegen (Anschluss an BFH-Urteil vom 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.3.4 Einheitswertfeststellung trotz Ablaufs der Feststellungsfrist möglich?

Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 169 Abs. 1 Satz 1 AO sind eine gesonderte Feststellung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig, wenn die Feststellungsfrist abgelaufen ist. Hiervon abweichend kann nach § 181 Abs. 5 AO eine gesonderte Feststellung auch nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist insoweit erfolgen, als die gesonderte Feststellung f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.3.3 Anpassung des Folgebescheids

Soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für einen Folgebescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ist auch der Folgebescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO). Die Anpassung eines Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Der vom Grundlagenbescheid ausgehenden Bindungsw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 280 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis den Ausfuhrnachweis und den Abnehmernachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt und zwar für Ausfuhrnachweis (Rz. 230ff.) in Beförderungsfällen[1], in Versendungsfällen[2] und in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen.[3] Ein belegmäßiger Abnehmernachweis (Rz. 395ff.) wird nur in ...mehr

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Anwendung des ErbStG nach d... / [Ohne Titel]

RiFG a.D. Franz Rothenberger, Königsbrunn Mit gleich lautenden Ländererlassen v. 13.12.2021 (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 13.12.2021, BStBl. I 2022, 38) hat die Finanzverwaltung die Folgen geregelt, die der sog. Brexit Großbritanniens und Nordirlands (Vereinigtes Königreich) auf die Anwendung von Vorschriften des ErbStG hat. Der Beitrag st...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.4 Nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 35 Nach einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe getätigte Aufwendungen sind i. d. R. nicht mehr betrieblich veranlasst, da regelmäßig die bestehenden Verbindlichkeiten im Rahmen des Veräußerungsgewinnes erfasst werden. Gleichwohl folgt aus § 24 Nr. 2 EStG, dass nachträgliche Einkünfte und damit notwendigerweise auch Verluste entstehen können, sofern BA anfallen, die als ...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 4.3 Verfahren

Rz. 70 Nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag am Schluss eines VZ gesondert festzustellen. Welche VZ gemeint sind, sagt das Gesetz nicht. Unstreitig ist es das Verlustentstehungsjahr, auch wenn der verbleibende Verlustvortrag auf 0 EUR anzusetzen ist, weil der Verlust durch den Verlustrücktrag verbraucht worden ist oder wenn kein Rücktrag erfolgt. ...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / e) Hilfsweise: Ist eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen erforderlich?

Eng mit dem "pro rata temporis"-Argument verknüpft, ist die rechtliche Frage, ob die Steuerfestsetzung nicht bereits aus Billigkeitsgründen abweichend hätte erfolgen müssen. Denn aus Billigkeitsgründen kann vorliegend eine Korrektur der steuerlichen Belastung erforderlich sein. Diese Billigkeitsgründe können im Steuerverfahren in verschiedenen Formen berücksichtigt werden. S...mehr

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Anwendung des ErbStG nach d... / I. Einführung

Mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. 13.12.2021 (BStBl. I 2022, 38) hat die Finanzverwaltung die Folgen geregelt, die der sog. Brexit Großbritanniens und Nordirlands (Vereinigtes Königreich) auf die Anwendung von Vorschriften des ErbStG hat. Nach § 37 Abs. 17 ErbStG gilt das Vereinigte Königreich (das nach dem Abkommen über den Austritt des ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2.4 Wirkungen des stattgebenden Beschlusses

Rz. 72 Mit Erlass (Wirksamkeit) – nicht Rechtskraft – des Beschlusses ist das Tier pfändbar. Bis dahin besteht Unpfändbarkeit nach §Abs. 1 Nr. 8 lit. b. Eine Vorwegpfändung gem. § 811c ZPO ist jedoch möglich, wenn Zulassung der Pfändung nach Abs. 3 zu erwarten ist (Zöller/Herget, § 811 Rn. 40). Die Zulassung der Pfändung wirkt nur für den Gläubiger, auf dessen Antrag hin die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.4 Rechtsfolgen

Rz. 408 Rechtsfolge ist, dass Gewinnminderungen der Darlehen oder aus der Inanspruchnahme der Sicherheiten bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen sind.[1]"Gewinnminderung" im Zusammenhang mit Abs. 3 S. 4 ist die Vermögensminderung, die in der Bilanz des wesentlich beteiligten Gesellschafters oder der ihm nahe stehenden Person infolge der Gewährung des Dar...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.7 Steuerfreiheit von Zuschreibungen

Rz. 445 S. 9 enthält die gegenläufige Vorschrift für Gewinnerhöhungen, die sich aus Zuschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 i. V. m. Nr. 1 S. 4 EStG bei Darlehensforderungen ergeben. Da eine Zuschreibung bei Forderungen höchstens bis zu den Anschaffungskosten (Nennwert) erfolgen kann, kann sich eine Zuschreibung nur ergeben, wenn vorher eine Teilwertabschreibung vorgenomme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.3 Sonderfall verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 122 Voraussetzung für die Steuerfreistellung bei dem empfangenden Gesellschafter ist, dass die Leistung bei der auskehrenden Körperschaft das Einkommen nicht gemindert hat. Da die verdeckte Gewinnausschüttung eine Auskehrung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage darstellt, die jedoch eine betriebliche Veranlassung vortäuscht, ist dies so zu verstehen, dass die (aus deut...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.5 Umfang der Kürzung

Rz. 185 Die Kürzung nach § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG ist bei Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke nach den §§ 52 – 54 AO beschränkt auf 20 % des um die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 9 GewStG erhöhten Gewinns aus Gewerbebetrieb oder auf 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Abzustellen ist bei der 20-%-Regelung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.8 Bewertung der Regelung

Rz. 450 Die Regelung schließt eine Lücke, soweit der Gesellschafter das Darlehen selbst gibt und eine Teilwertabschreibung vorgenommen, das Darlehen also nicht erlassen wird. Beim Erlass einer werthaltigen Forderung dürfte regelmäßig eine verdeckte Einlage vorliegen, die der Gesellschafter nicht gewinnmindernd geltend machen kann; insoweit besteht kein Regelungsbedarf.[1] Rz...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.5 Keine Befreiung von der GrSt

Rz. 21 Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG findet keine Anwendung, wenn der zum Betriebsvermögen des gewerblichen Unternehmens gehörende Grundbesitz von der GrSt befreit ist. Maßgebend hierfür sind die Befreiungstatbestände nach den §§ 3, 4 GrStG.[1] Die Geltung von § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG ist dagegen nicht eingeschränkt, wenn die GrSt aus Billigkeitsgründen oder wegen Verj...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.3.2 Veräußerungspreis und an dessen Stelle tretender Wert

Rz. 205a Der Veräußerungsgewinn ist die Bemessungsgrundlage für die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. 3 KStG. Anders als bei § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 KStG sind die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach dem Gewinn, nicht nach den "Bezügen" (Einnahmen), und daher nur nach dem Nettobetrag[1], nicht nach dem Veräußerungspreis, zu bemessen. Rz. 206 Den Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.2 Rechtslage bis Vz 2007

Rz. 371 Bis einschließlich Vz 2007 ist eine Gewinnminderung infolge der Teilwertabschreibung eines Darlehens, das der Beteiligungsgesellschaft gegeben wurde, steuerlich zu berücksichtigen. Darlehen und Beteiligung sind verschiedene Wirtschaftsgüter; ein eigenkapitalersetzendes Darlehen gehört nicht zu den Anschaffungskosten der Beteiligung.[1] Entscheidend ist nicht, dass ei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.6 Haftung (§ 9 Nr. 5 S. 14 – 18 GewStG)

Rz. 192 § 9 Nr. 5 S. 14 GewStG beinhaltet 2 Haftungstatbestände. Zum einen wird das vorsätzliche oder grob fahrlässige Ausstellen einer unrichtigen Bestätigung (Ausstellerhaftung) und zum anderen die vorsätzliche oder grob fahrlässige Veranlassung einer zweckfremden Verwendung der zugewendeten Mittel (Veranlasserhaftung) erfasst.[1] Die Regelung dient der Abwehr von Missbräu...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Abs. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Kalender...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 9.1 Allgemeines

Rz. 197 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird nach § 9 Nr. 7 S. 1 GewStG gekürzt um die Gewinne aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, wenn die Beteiligung zu Beginn des Ez mindestens 15 % des Nennkapitals beträgt und die Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / XIV. § 14 HGrStG – Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung

1. Gesetzestext Rz. 416 [Autor/Stand] § 34 des Grundsteuergesetzes in der am 24. Dezember 2021 geltenden Fassung gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass 1. in Abs. 3 Satz 2 an die Stelle des Grundsteuerwerts der Steuermessbetrag und 2. in Abs. 4 an die Stelle der Fortschreibung des Grundsteuerwerts die Festsetzung des Steuermessbetrags tritt. 2. Grundaussagen der Vorschrift Rz. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / VI. Zinsanspruch

Rz. 21 [Autor/Stand] Zinsanspruch bei unionsrechtswidrig erhobenen bzw. nicht erstatteten Steuern. Wurden Steuern unter Anwendung unionsrechtswidriger nationaler Rechtsnormen erhoben, so ergibt sich nach der Rspr. des EuGH für den Steuerpflichtigen unmittelbar aus dem Unionsrecht [2] (s. aber auch § 50c Abs. 4 EStG [3]) nicht nur ein Anspruch auf Erstattung dieses Steuerbetrag...mehr

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AGS 05/2022, Zeitschriften aktuell

Geprüfte Rechtsfachwirtin und Geprüfte Bilanzbuchhalterin Birgit Benker, Korrektur von Rechnungen, anwaltsbüro 2022, 4 Gem. § 10 RVG kann der Rechtsanwalt seine Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. § 10 Abs. 2 RVG enthält die gesetzlichen Vorgaben, was in diese Vergütungsberechnung aufzunehmen ist. Daneb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 418 [Autor/Stand] § 34 GrStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung betrifft den Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken (vgl. hierzu auch die Kommentierung zu § 34 GrStG). § 34 Abs. 3 Satz 2 GrStG sieht für die in Absatz 3 Satz 1 genannten Fälle vor, den einheitlichen Prozentsatz der Ertragsminderung nach den Anteilen der ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / III. Verhältnis von Primärrecht und Sekundärrecht

Rz. 8 [Autor/Stand] Fragestellung. Sind die Einwirkungsformen des Unionsrechts auf das nationale Recht geklärt, so stellt sich angesichts der verschiedenen Rechtsquellen des Unionsrechts aber die Frage, welche Rechtsnorm des Unionsrechts den Prüfungs- und Auslegungsmaßstab für § 50d Abs. 3 EStG liefert, wenn mehrere Unionsrechtsnormen inhaltliche Vorgaben für § 50d Abs. 3 ES...mehr

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FoVo 05/2022, Was passiert ... / II. Die Lösung

Die Zuständigkeit in der Forderungspfändung Die Frage nach der Zuständigkeit hat drei Aspekte. Es ist nach der sachlichen, der örtlichen und der funktionellen Zuständigkeit zu fragen:mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Festsetzungsverjährung

Rz. 469 [Autor/Stand] Für den Erlass von GrSt-Messbescheiden gelten die Vorschriften über die Festsetzungsfrist (§§ 169 ff. AO) nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3 AO entsprechend.[2] Die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 AO wird nur durch Bekanntgabe des Messbescheids, nicht aber durch die Mitteilung nach § 184 Abs. 3 AO an die Gemeinden (Rz. 47...mehr

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FoVo 05/2022, Wirksamkeitsv... / 1 Der Fall

Arrestbefehl als Grundlage des Pfändungsbeschlusses Der rechtsbeschwerdeführende Gläubiger begehrt den Erlass eines Überweisungsbeschlusses. Mit Arrestbefehl vom 13.6.2017 hat das LG wegen einer Geldforderung des Gläubigers in Höhe von 23.884,80 EUR nebst Zinsen einen dinglichen Arrest in das Vermögen der Schuldnerin angeordnet und in Vollziehung des Arrestes die Pfändung der...mehr

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AGS 05/2022, Auslagenerstat... / Leitsatz

Zur Auferlegung der notwendigen Auslagen des Angeschuldigten auf die Staatskasse, wenn dieser vor Erlass des Eröffnungsbeschlusses verstirbt. LG Dresden, Beschl. v. 24.1.2022 – 5 Qs 12/22mehr